„Gesundheitsschutz nicht gewährleistet“: Wie ein Anwalt den Antrag begründet, Kinder seiner Mandanten vom Präsenzunterricht zu befreien  

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BERLIN. Die meisten Bundesländer öffnen – trotz steigender Infektionszahlen – ihre Schulen wieder weit. Manche davon, darunter Niedersachsen, führen auch die Schulbesuchspflicht wieder ein. Seit Dezember konnten die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder von zu Hause aus lernen lassen wollen. Das ist seit heute vorbei. Darf der Staat Schüler in die Schule zwingen, wenn er dort den Gesundheitsschutz nicht garantieren kann? Thorsten Frühmark, Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht aus dem niedersächsischen Rinteln, sagt: Nein. Er hat für Mandanten jetzt die Freistellung von drei Neunt- und Zehntklässlern beantragt – die Begründung ist lesenswert.

Droht den Kultusministerien jetzt eine Klagewelle? Foto: pxhere

„Namens und in Vollmacht unserer Mandanten beantragen wir hiermit die Befreiung vom Präsenzunterricht, solange nicht alle notwendigen Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, um die Gesundheit unserer Mandanten vorbeugend zu schützen“, so heißt es in dem Schreiben der Rintelner Kanzlei Frühmark und Vogt an das Landesamt für Schule und Bildung in Hannover. „Während der Zeit der Befreiung vom Präsenzunterricht beantragen wir hiermit, unsere Mandanten im Fernunterricht (Homeoffice) zu unterrichten. Unsere Mandanten haben keine Vorerkrankung.“

Zur Begründung heißt es:

„Der Gesundheitsschutz ist bei einem Infektionsgeschehen unter 100 (Stufe 4, Stufenplan) nicht gewährleistet. Bei diesem sogenannten Hybridunterricht werden ca. 15 Schüler in einem Klassenraum beschult. Ihnen müssen die Studien bekannt sein, aus denen sich jetzt eindeutig ergibt, dass auch Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, an Covid 19 erkranken können und andere damit infizieren können. Untersuchungen an Kindern haben ergeben, dass erhebliche Langzeitfolgeschäden entstehen können, wie vielfältige Organschäden, auch selbst bei asymptomatischen Verläufen. Zudem wurden auch bei Kindern erhöhte Thrombosemarker festgestellt, was zu erheblichen Konsequenzen im Weiteren Lebenslauf führen kann.

„Es kann nicht sein, dass Personen, die in Büros arbeiten, mehr geschützt werden, als Schüler und Lehrer“

Selbst bei einer konsequenten Lüftung (gar nicht immer möglich) der Klassenräume ist eine Ansteckung mit Covid 19 als sehr wahrscheinlich zu beurteilen, wenn nur ein Schüler im Klassenraum infiziert ist. Dies gilt umso mehr, weil auch in Niedersachsen bereits mehrfach die Mutation des Virus nachgewiesen worden ist. Ihnen ist bekannt, dass die Verbreitung und Infektionsgefahr der Mutation wesentlich höher ist als bei der ursprünglichen Variante. Insbesondere ist hier zu berücksichtigen, dass im Landkreis Schaumburg derzeit nicht überprüft wird, ob jemand an der ursprünglichen Variante erkrankt ist oder an der Mutation. Diese Auskunft hat der Unterzeichner vom Gesundheitsamt des Landkreises Schaumburg erhalten.

Im Übrigen würde die Durchführung in diesem geplanten geteilten Unterricht zu einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes führen. Für Büroräume sind 10 qm pro Person vorgeschrieben. Im Wechselunterricht stehen im Durchschnitt 3,5 qm pro Person bereit. Es kann nicht sein, dass Personen, die in Büros arbeiten, mehr geschützt werden, als Schüler und Lehrer und damit auch unsere Mandanten.

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Geteilter Unterricht kann daher aufgrund der räumlichen Situationen erst dann stattfinden, wenn das Infektionsgeschehen als gering anzusehen ist (kleiner 10). Außerdem ist in diesen Fällen dann der geteilte Unterricht durch weitere vorbeugende Maßnahmen abzusichern, wie nämlich durch die Einrichtung von Lüftungsanlagen und den regelmäßigen Tests von Schülern und Lehrkräften. Nur so ist gewährleistet, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden können und die Wahrscheinlichkeit einer Infektion im Unterricht erheblich reduziert werden kann.

Offenbar plant die Landesregierung jetzt Schnelltests bei Lehrkräften. Dies ist grundsätzlich positiv zu werten. Auch bei der Durchführung des geteilten Unterrichts bei einer geringen Infektionsrate sind die Schüler und Schülerinnen zu testen. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Abgeordneten des niedersächsischen Landtages regelmäßig vor den Landtagssitzungen getestet werden. Dieses Recht müssen auch unsere Mandanten und die Schüler in Niedersachsen haben.

An dieser Stelle ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass Schüler unter 18 Jahren bislang nicht geimpft werden können und auch nicht absehbar ist, wann eine Impfung möglich ist. Auf weitere mögliche Schutzmaßnahmen, wie Spuckschutzscheiben und das zur Verfügung stellen von FFP 2 Masken muss an dieser Stelle nicht näher hingewiesen werden. Nicht verständlich ist außerdem die Regelung des Stufenplanentwurfs, dass Szenarien erst dann eintreten sollen, wenn an der betroffenen Schule ein Infektionsfall aufgetreten ist. Auch diese Pläne verstoßen gegen die Regelungen des Infektionsschutzgesetztes. Behörden sind gehalten, präventive Maßnahmen zu treffen. Es kann nicht sein, dass erst abgewartet wird, bis eine Infektion in den Schulen und Klassenräumen aufgetreten ist.“

„Ich rege an, die Pflicht zum Präsenzunterricht auszusetzen“

Anwalt Frühmark erklärt zu seinem Schreiben: „Als Rechtsanwalt und insbesondere Fachanwalt für Familienrecht haben sich etliche Eltern mit mir in Verbindung gesetzt und mir ihre Situation verdeutlicht. Sie möchten ihre Verpflichtung aus dem Grundgesetz zur Gesundheitsfürsorge für ihre Kinder wahrnehmen und ihre Kinder nicht in den Präsenzunterricht senden, solange die Infektionsgefahr so hoch ist wie jetzt.“ Diese Eltern seien nicht ängstlich, sondern verantwortungsvoll.

Frühmark: „Ich rege daher wie viele andere an, die Pflicht zum Präsenzunterricht solange auszusetzen, bis eine Infektionsgefahr durch Impfungen oder andere Maßnahmen nahezu ausgeschlossen ist. So können bei vielen Kindern Langzeitfolgeschäden verhindert werden. Durch die Aufhebung der Verpflichtung zum Präsenzunterricht kann zwar die Pandemie an sich nicht wirksam bekämpft werden, viele Eltern könnten aber ihrer Verpflichtung aus dem Grundgesetz zur Gesundheitsfürsorge für ihre Kindern nachkommen.“ Sonst, sagt Frühmark, drohe dem Kultusministerium eine Klagewelle. News4teachers

Die Fallzahlen steigen. Immer mehr Länder holen trotzdem die Schüler zurück in den Präsenzunterricht – manche sogar verpflichtend!

 

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Carabas
3 Jahre zuvor

Gut! Zudem sollte man noch ergänzen: Die Wirksamkeit von Lüften im 20:5:20 Kontext ist wissenschaftlich für den jeweiligen Unterrichtsraum nicht bewiesen. Die Studie geht auch von 20 bis 30 Kindern je Klassenraum aus. Dabei besteht zwischen 20 und 30 ein Unterschied von einem Drittel. Hinzu kommt die Realität des Schulalltags. Schulbegleiter, Doppelsteckungen usw. füllen den Klassenraum zusätzlich mit „Ausatmern“ Zudem dürfte sich die Ausatemleistung von Kindern in der 1. Klasse ziemlich deutlich zu Jugendlichen in der 13. Klasse oder Berufsschülern unterscheiden.

Gerade an Berufsschülern wird der Widerspruch und der Unterschied in der Schutzwirkung besonders deutlich. An den Tagen im Ausbildungsbetrieb gelten 10 m² im Büro mit wahrscheinlich deutlich weniger Ausatmern im Büro, an den Tagen in der Berufsschule sind es 3 bis 5 m² mit deutlich mehr Ausatmern im Klassenzimmer.

Der Uwe
3 Jahre zuvor

Sehr gut! Ich wundere mich, dass nicht schon mehr auf die Idee gekommen sind.
Zudem kommt ja noch ein schwerer Verstoß gegen den Arbeitsschutz: beim ständigen Lüften bleibt die Temperatur im Klassenzimmer häufig unter 15°C. Das ist für leichte, sitzende Tätigkeiten viel zu gering!

Das ständige Blabla vom Wohl der Kinder ist kaum noch zu ertragen, wenn man sich ansieht, wie mit den Kindern umgegangen wird.

Wie kann man die KM zur Verantwortung ziehen?
Von selber werden die ja nicht reagieren. Selbst Personen, die ihren Reibach mit Masken machen fliegen ja nicht raus.
Ein normaler Arbeitnehmer kann sich nicht ansatzweise so etwas leisten, ohne seinen Job auf Dauer zu verlieren….

MaMi
3 Jahre zuvor

Endlich mal ein Anwalt, der sagt was Sache ist, der mir aus dem Herzen spricht und sich für Familien einsetzt!
Wir hatten im Oktober/ November ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt – es war so befremdlich und enttäuschend und hat lediglich nur völlig unnütz Geld gekostet. Rausgestellt hat sich, dass der Anwalt parteiangehöriger ist, vielleicht hat es ja damit zu tun, vielleicht ist er aber auch unfähig ‍♀️ unwillig what ever.
Letztlich haben wir es ohne ihn geschafft, eine Beurlaubung zu erwirken.
Danke liebe Redaktion für den Artikel.
Er macht Mut – hoffentlich vielen Eltern. Sollte die Grundschule unseres Kindes wieder in Vollpräsenz müssen, ohne entsprechenden Infektionsschutz, werden wir das sicher genauso anstreben.
Derzeit sind die Grundschulklassen halbiert, der Abstand gewährleistet. Jedes Kind hat seinen eigenen Tisch.
Das ist ok für uns, natürlich geht unser Kind nur zum Unterricht, OGS Betreuung halten wir für zu risikoreich derzeit. Leider sehen das die meisten Eltern anders. Es sind so viele Kinder in der angeblichen „Notbetreuung“. Erschreckend ist das – nicht nachvollziehbar!!!

MaMi
3 Jahre zuvor
Antwortet  MaMi

Die Kanzlei scheint auch deutschlandweit Mandanten zu vertreten 🙂 gut zu wissen!

Zitat von der homepage:
„Durch die Öffnung der Gerichte vor einigen Jahren vertreten wir Sie auch gerne vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.“

Mona
3 Jahre zuvor
Antwortet  MaMi

Der Mann ist ausgewiesener Zivilrechtler. Erfahrung in Verwaltungsverfahren würde ich da nicht ohne weiteres voraussetzen. Auch der seit vielen Jahren eigentlich unnötige Hinweis auf die Postulationsfähigkeit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten ändert daran nichts.

MaMi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mona

Soll mir das jetzt sagen, dass ein Anwalt ohne ausgewiesenes Fachgebiet für Verwaltungsrecht nicht in der Lage ist ein solches Verfahren zu führen? Vielleicht hat er die Fortbildungen absolviert, weil er gerne breit aufgestellt ist, hat sich dann jedoch für Zivilrecht entschieden?
Wer kämpft schon gerne gegen Windmühlen, wenn es einfacher geht.
Das wäre vorstellbar oder?
Was er schreibt klingt jedenfalls schlüssig für mich, klar ich bin Laie. Aber ich scheine wohl weitaus optimistischer zu sein als Sie und warte erstmal ab was dabei rauskommt.

Mona
3 Jahre zuvor
Antwortet  MaMi

MaMi, deine Hoffnung stirbt natürlich zuletzt 🙂

Kurz meine Meinung:
– Der Mann macht wie gesagt eigentlich Arbeits- und Familienrecht. Verwaltungsrecht ist was komplett anderes. Lernt man zwar auch im jur. Studium, aber beim Gemischtwarenhändler kauft man eben keine schwarzen Trüffeln.
– Die offenbar wörtlich dem Schreiben entnommenen Argumente lesen sich wie in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, nur anscheinend aus der Hüfte geschossen, ohne Beweisangebote. Eigentlich sogar noch eher wie ein Besinnungsaufsatz. Die Analogien kann man auch anders beurteilen oder die Vergleichbarkeit einfach widerlegen.
– Gegenstand ist bisher offenbar nur ein Freistellungsantrag bei der Schule oder Schulbehörde. Bis sich ein Gericht damit befassen wird, dauerts also noch lang, im Hauptsacheverfahren sowieso.

Ja, ich bin hier pessimistisch.

Birkenstock
3 Jahre zuvor

Bei diesem Bericht würde ich gerne die Art des Antrages des Rechtsanwaltes aus Niedersachsen etwas genauer herausgestellt wissen.

Ein Eilantrag, die einstweilige Anordnung auf ein in die Zukunft gerichtetes Begehren, wie die Befreiung von Präsenzunterricht, wurde scheinbar bereits von Verwaltungsgerichten abgelehnt.

Ich muss da mal was loswerden
3 Jahre zuvor

Klagewelle? Kann die Redaktion den Anwalt Frühmark mal fragen, wie Eltern ein Kultusministerium grundsätzlich verklagen können? Das würde hier sicherlich SEHR viele interessieren. Kultusminister selbst haben ja einen Immunitätsstatus (rechtlich, nicht infektiologisch 😉 ), wie muss man also gegen das Ministerium vorgehen?

Das mit den 10qm in Büros ist meines Wissens allerdings nur ein Richtwert und beinhaltet außerdem Gemeinschaftsflächen, nicht den reinen Arbeitsplatz, von daher hinkt der Vergleich des Anwalts ein wenig. Ich wünsche ihm dennoch eine riesen Erfolg im Kampf gegen die „Treiber der Pandemie“!

Birkenstock
3 Jahre zuvor

„… die Eltern ein Kultusministerium grundsätzlich verklagen können? “
Gegen das betreffende Bundesland klagen?

Birkenstock
3 Jahre zuvor

„Unsere Mandanten haben keine Vorerkrankung.“

Da selbst vulnerable Schüler * mit Vorerkrankungen * und erhöhtem Infektionsrisiko bei den Verwaltungsgerichten mit Aufhebung der Präsenzpflicht scheitern und mittlerweile viele Beschlüsse mit Begründungen der Ablehnung aus mehreren Bundesländern verfügbar sind, weiß ich nicht wo der Optimismus dieses ambitionierten Anwalts herrührt mit einer anderslautenden Entscheidung rechnen zu können.
Aber wie so vieles im Leben, Recht haben und Recht bekommen.

MaMi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Birkenstock

Aber diese Urteile bezogen sich doch jeweils auf eine Zeit vor den Mutationen, sowie auf einen anderen Kenntnisstand aus der Wissenschaft, richtig?

Andre Hog
3 Jahre zuvor

Heureka!!!! Endlich vollzieht jemand diesen Schritt, der uns LuL verwehrt ist. Die Begründung liest sich wie ein Kompendium der hier im Forum vorgetragenen Bedenken und Begründungen. Jetzt ist es spannend, ob die Tonne in Niedersachsen von seiner Rechtsabteilung eine Warnung ausgesprochen bekommt. Klagewelle klingt in meinen Ohren wie Musik!!!!

„DöpDöpDöp….und jetzt alle!!!“ …zu dieser Musik kann sogar ein Freudentänzchen aufgeführt werden.

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Andre Hog- Genau!!!! Letzten Endes können nur SuS bzw. die Erziehungsberechtigten tätig werden. Warum hat der Tonne nur die Präsenzpflichtbefreiung wieder ausgesetzt????
Warum soll Alle auf Teufel komm heraus an diesen „Schul öffnungen“ teilnehmen?

Birkenstock
3 Jahre zuvor

OVG Lüneburg hat zu Voraussetzungen für die Befreiung von der Präsenzschulpflicht
klargestellt, dass es der Vorgabe bedarf:

Es muss vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt worden sein.

Beschluss vom 29.10.2020, 2 ME 388/20

Papa
3 Jahre zuvor
Antwortet  Birkenstock

Es kommt jeweils auf die Situation und Begründung an. Lüneburg hat vielfach womöglich richtig entschieden, weil die Begründung unzureichend oder die Eilanträge fehlerhaft in der Sache waren.

Birkenstock
3 Jahre zuvor

Die gerichtlichen Hürden sind im Verhältnis zur Gefahr und Gesundheitsschutz einer vakanten Infektionsgefahr ausgesetzt zu sein in meinen Augen unausgewogen. Schulpflicht geht scheinbar über ALLES.

In den Fällen der Befreiung aus der Schulpräsenzpflicht wird mit der begehrten Regelung eine Vorwegnahme der Hauptsache angestrengt.
In solchen Fallkonstellationen darf eine einstweilige Anordnung nur ergehen, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist und ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren spricht.

Adiemus
3 Jahre zuvor

Genauso muss es gehen!

Endlich wehren sich Eltern.
Und bitte… es muss zur Klagewelle kommen, sonst wird auch dieser „Aufschrei“ wieder missachtet.

Klaus Lehmkuhl
3 Jahre zuvor

Hoffen wir , dass der Anwalt Erfolg hat . Seine Begründung ist ja mehr als schlüssig . Vielleicht findet er einen Richter , der mutig ist und sich nicht um seine Karriere sorgt , wenn er einen Präzedenzfall schafft , auf den sich alle berufen können . Aber ich befürchte , dass alles abgelehnt wird und die Kinder weiter in die Schule müssen . Das ist ja der momentane Skandal : Für die Schulen wird viel versprochen , aber nichts getan . Impfen ? Im Einzelfall . Schnelltests ? Bei Lidl . Aber die Schulen laufen . Massenveranstaltung ohne jeden Infektionsschutz . Ein Witz .

Andre Hog
3 Jahre zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Lieber Klaus …ja…ich stimme umfänglich zu…aber auch ein Stohhalm kann in diesen Zeiten schon mal gut tun…daran klammern sollten wir uns und hoffen, dass sich weitere viele – ja hunderttausende Strohhalme zu einem soliden Biberdamm verdichten. Denn das, was ich vorgestern in der ZEIT bzgl. der „dritten Welle“ gelesen habe trägt nicht zur allgemeinen Beruhigung bei. ….. hier der Link!

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-03/corona-dritte-welle-neuinfektionen-variante-b-1-1-7-lockdown-lockerungen/komplettansicht

Besorgte Mutter
3 Jahre zuvor

Diese Klage hat hoffentlich Erfolg!!!!

Die Missachtung des Gesundheitsschutzes von Seiten der Politik in Bezug auf die geplanten Schuloeffnungen ist mehr als eindeutig!!!

Ein Jahr wurde komplett verschenkt von den KM!!!!

Die Schulen wurden in keinster Weise vorbereitet, HAUPTSACHE ihre eigenen Aemter!

Das kann nur WUETEND!!! machen!!!

Die Filteranlagen sind in Schulen unwirksam, ABER in ihren Einzelbueros werden diese installiert????
Ist doch ein schlechter Witz mit moeglichen Todesfolgen/Langzeitschaeden!!!!

Die Praesenspflicht MUSS!!! aufgehoben werden, die Kinder adaequat im Distanzunterricht unterrichtet werden!!!
Ohne Diskussionen!!!

Wir haben ein Recht darauf unsere Kinder zu schuetzen, wenn es schon die Politik nicht macht!

BlankaUnsinn
3 Jahre zuvor

Einfach ein großartiges Statement dieser Kanzlei!!!
Ich hoffe sehr, dass die Klage Erfolg hat!!!

Die Kultusministerien müssen endlich mit ihrem verantwortungslosen und fahrlässigen Handeln in ihre Schranken gewiesen werden und sollten ein Bewusstsein dafür entwickeln, was „zum Henker“ ihre Aufgabe ist!!!!

Sie sollten ihre FürsorgePFLICHT endlich einhalten und alles erdenklich Mögliche zum Schutz von Schülern, Lehrern und sonstigen Schulmitarbeitern veranlassen!!

Wenn sie dies auch weiterhin nicht machen werden, dann hoffe ich von Herzen, dass es Anklagen nur so hageln wird!!!

Vid
3 Jahre zuvor

Sehr gut, hoffe es hat Auswirkungen!!!

Jan aus H
3 Jahre zuvor

„Es kann nicht sein, dass Personen, die in Büros arbeiten, mehr geschützt werden, als Schüler und Lehrer und damit auch unsere Mandanten.“

Hier hätte ich noch ergänzt, dass der Aufenhalt in Büroräumen freiwillig erfolgt, während es in der Schule eine Präsenzpflicht gibt. Der Schutz muss also höher sein.

„Sonst, sagt Frühmark, drohe dem Kultusministerium eine Klagewelle.“

Ich hoffe, dass das in allen Bundesländern genau so kommt, denn anders scheinen die KM nicht zur Einsicht zu bewegen sein.

Sobald es nicht mehr um Prävention geht, sondern um tatsächliche Infektionen, sollte nach meinem Verständnis auch noch eine strafrechtliche Konsequenz dazukommen. Das ganze steht auf der gleichen Stufe wie Vorfälle, bei denen Kinder z.B. durch nicht ausreichend abgesicherte Fenster aus selbigem gefallen sind.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor

In diesem Zusammenhang sollte man die Aussge von KM Tonne für das BL Niedersachsen genauer betrachten!:
Abiturprüfungen starten am 19.04.2021
„Voraussetzung für den Terminplan ist laut Erlass, dass die CORONA-VERORDNUNG das Abhalten der Prüfungen zulässt. Es sei aber BEABSICHTIGT, die VERORDNUNG so zu FASSEN, dass DIES AUCH dann gegeben ist, wenn der SCHULBESUCH AN SICH UNTERSAGT IST, teilte das Ministerium mit.“

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Trotz-Corona-Pandemie-Tonne-haelt-an-Abitur-Terminen-fest,abitur454.html

Mit anderen Worten, die Nds. Corona-Verordnung würde auch bei Werten z.B. > 200er Inzidenz und der Mutante B117 > 60% so angepasst, dass Abiturklausuren:
– in PRÄSENZ und
– OHNE Masken
stattfinden?

PERFIDE und MENSCHENVERACHTENDE, … VORSÄTZLICHE Fürsorgepflichtsverletzung durch KM Tonne und das Niedersächsische Kultusministerium!

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

Wunder SAM- das Ding wird durchgezogen. Corona-Fall an unserer BBS in Jahrgang 13. Es steht noch aus, ob es sich um eine Mutante handelt. Informiert ist nur die Tutorin. Keine weiteren Testungen, Quarantänemaßnahmen. Keine Infos. Die Infos werden nur intern zwischen den LuL „gedealt“. Die Schülerin hat am Sportunterricht im Kurssystem in der Halle, ohne Maske und natürlich an anderen Kursen teilgenommen. Noch Fragen? Mir reicht es.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

@Die Elfe
„Die Infos werden nur intern zwischen den LuL „gedealt“.“

Upps, so was ist nicht nur bei uns der Fall????
Infos verteilen die LuL bei uns auch über den Klassenchat, von der SL Schweigen. Im Herbst teilte die SL noch mit, in welchem Jahrgang sich der Fall ereignete, offensichtlich ‚Angesteckte‘ mit Symptomen aus der Kohorte – waren 3 Wochen aus dem Verkehr gezogen – (angeblich negativ getestet. Joooh!) -. Ansonsten kamen von SL keine Mitteilungen, was GA zu den Positivfällen in der Kohorte verfügt hatte, war ja der andere Jahrgang ….

Sicher, als Elternteil mit Risiko ist es auch nicht wichtig, davon zu erfahren … *Ironie off*
Aber unser GA sieht’s locker 1 Positivfall nach den Sommerferien in der Kohorte und der andere Kohortenteil fuhr 14 Tage später zur Studienfahrt ins europäische Ausland!
KM Tonne hatte es ja nicht untersagt und gebucht war schon 1 Jahr im voraus. Noch Fragen??????

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

@Die Elfe:
Würg!!!

fabianBLN
3 Jahre zuvor

Warum braucht man dafür einen Anwalt? In Berlin (und anderswo) ist doch die Präsenzpflicht ausgesetzt.

Im Übrigen behauptet ein Anwalt ALLES, was seinem Mandanten nützt und muss dafür natürlich auch Argumente „liefern“. Er will ja, dass sein Mandant gewinnt, mindestens aber das Bestmögliche für ihn herausholen.

Anwaltsbegründungen, weil sie einem gefallen, nun als das Nonplusultra anzusehen, finde ich etwas schräg. Die Anwälte der Gegenseite werden das genaue Gegenteil behaupten und auch zu begründen wissen. Wo können wir das lesen?

Jan aus H
3 Jahre zuvor
Antwortet  fabianBLN

„In Berlin (und anderswo) ist doch die Präsenzpflicht ausgesetzt.“

Es gibt auch BL, die die Kinder auch bei Inzidenzen über 100 in die Schule zwingen. Da ist die Präsenzpflicht nicht ausgesetzt.

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  fabianBLN

FabianBLN- weil in Nds seit dem 08.03.21 die Präsenzpflicht WIEDER gilt.

Tina+2
3 Jahre zuvor
Antwortet  fabianBLN

Glücklicherweise gibt es in D auch noch andere Orte als Berlin.

In NRW (und anderswo) ist die Präsenzpflicht NICHT ausgesetzt!

Komisch
3 Jahre zuvor
Antwortet  fabianBLN

Da in anderen Bundesländern die Präsensplicht ausgesetzt ist (in NDS war), ist doch bewiesen, dass Fernunterricht weder der Schulplicht noch dem Recht auf Bildung entgegensteht.
Was gibt es da noch zu diskutieren?

Mary
3 Jahre zuvor

Falls diese Klage keinen Erfolg hat, würde das meinen Glauben an eine unabhängige Justiz schon sehr erschüttern.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor

KOMISCH – es wird doch immer anders kolportiert!

„NTV-Online Montag, 08. März 2021
Coronavirus-Liveticker +++ 12:58 Umfrage: Für die meisten Eltern funktioniert Fernunterricht +++
Die meisten Eltern sehen einer Umfrage zufolge in Homeschooling und Homeoffice keine unzumutbare Belastung. Nur 14 Prozent der Befragten hätten angegeben, diese Doppel-Belastung „gar nicht gut“ zu bewältigen, 26 Prozent hielten sie für „weniger gut“ miteinander vereinbar, berichtet das Institut Forsa unter Berufung auf eine Befragung von 3055 Eltern mit schulpflichtigen Kindern im Alter zwischen fünf und 17 Jahren. 57 Prozent geben an, das funktioniere gut oder sehr gut. Die Befragung zeige, dass die Doppelfunktion schwieriger werde, je jünger die Kinder seien. 64 Prozent der Eltern bewerten Fernunterricht während der Pandemie als gut oder sehr gut.“

Anne
3 Jahre zuvor

dass ich nicht lache!!!!!!

Als Mutti, die treu-brav weiter arbeiten geht,
die NICHT im homeoffice wirken kann,
die ZU gern die Erstklässlerin zuhause ließe,
die ZU gern hätte auf den Wechsel des 15-Jährigen vom Gymnasium auf die Oberschule verzichten wollen
(… weil er eben NICHT klar kam mit homeschooling seit fast einem Jahr),
die aktuell zum dritten (!!!) mal nur 67% Lohn erhält durch Kind in Quarantäne …..

…. kann ich solch eine Farce nicht ernst nehmen.

Pet_Teachers
3 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Ich verstehe Ihren Frust. Es ist eine schwierige Situation, in der Sie sich befinden. Und ich habe wirklich großen Respekt davor, was viele Eltern gerade leisten.
ABER: Bitte bleiben Sie bei den Tatsachen! Es ist mitnichten „seit einem Jahr“ Distanzunterricht! Dazwischen gab es Wechselunterricht und auch (September bis Mitte Dezember) Präsenzunterricht. Ja, das zweite Halbjahr 19/20 war chaotisch und ja, seit Weihnachten ist es das teilweise wieder, wenn auch weitaus besser als im letzten Jahr. Aber dazwischen gab es auch Zeit, Lücken zu schließen. Und im Gymnasium ist es eben auch eine Voraussetzung, sich Dinge selbständig erarbeiten zu können. Das bedeutet „Studierfähigkeit“ nämlich.
Also Kopf hoch, Ihr Sohn kann sicher auch auf anderem Weg seinen angestrebten Abschluss erreichen. Und jetzt ist die Sicherheit der Kinder doch erstmal wichtiger, oder?
Lassen Sie also anderen Eltern mit anderen Erfahrungen ihre eigene Meinung und gestehen Sie diesen Eltern zu, für ihre Kinder das beste zu wollen.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Was soll ich sagen, der Anwalt hat recht.

Ludwig
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Absolut!

Michael
3 Jahre zuvor

Hm… in der Begründung vermag ich nichts zu erkennen, das sich nicht zu Gunsten des neuen Art. 1 GG (Präsenzunterricht) abwiegeln ließe.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor

NTV-Online
Coronavirus-Liveticker +++ 20:54 Brandenburg will Grenze für Lockerungsstopp auf Inzidenz 200 erhöhen +++

Neeee, nicht Euer Ernst?
Wie hieß den jetzt der CEO, der als Lobbyist diese Einflüsterung gemeistert hat – auch wieder Busch von Thalia -?

Sind jetzt alle mischugge geworden – von ‚Corona im Gehirn‘ befallen -, um solche Aussagen zu tätigen?
Na, dann kommt Tonne doch noch auf die Idee das Abitur in Nds. bei 200, 300, 400, 500, 600, 700, 800, oder Ü1000 zu schreiben …..

Ich geh‘ dann schon mal Klopapier und Nudeln kaufen …….

Mary-Ellen
3 Jahre zuvor

Es tut mir leid….ich bin da vorerst nicht so euphorisch.
Ich hatte schon des Öfteren mit Anwälten zu tun (Mietsache, Scheidung, Wegeunfall mit Schmerzensgeldforderung), und zu Anfang hört es sich fast immer vielversprechend an.
Wie gehabt: Recht haben und Recht bekommen….
Man darf nicht vergessen: Auch die Gegenseite hat Anwälte, je nach Art/Größe des Gegners sogar eine Phalanx an Anwälten bzw. eine Rechtsabteilung.
Wir kennen das ja zur Genüge von den Versicherungen.
Ich vermute, dass die Bildungsministertruppe für den Notfall, sprich: Präzedenzfallschaffung, wirklich ALLES an Rechtsmitteln aufbieten wird, damit genau diese nicht passiert, zumindest nicht zu ihrem Nachteil. Sofern nicht sowieso ihre Immunität ihnen in die Karten spielt.
Dies hier sind vorerst meine laienhaften Zweifel…das Leben hat mich gelehrt, mich niemals zu früh zu freuen.
Mag sein, dass ich fachjuristische Aspekte nicht bedacht habe; dazu fehlt mir einfach die entsprechende Kenntnis.
Sollte oben aufgeführte RA-Kanzlei tatsächlich Erfolg haben, wäre ich selbstredend natürlich völlig begeistert!
Und vielleicht ist es ja auch tatsächlich konstruktiv, die Rechtsabteilung der KM mit Klagen zu FLUTEN, ob erfolgreich oder nicht….

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Mary-Ellen- Herr Tonne in Nds. ist Jurist. Da er jetzt die Präsenzpflichtbefreiung zurück nimmt, muss er sich wohl sehr sicher sein. Hatte ja lang genug Zeit zu prüfen…. Trotzdem wünsche ich der Sache viel Erfolg…..

mark
3 Jahre zuvor

Ich bin kein Jurist.
Mir fehlt in der Begründung, dass die Kultusminister in einigen Bundesländern die Präsenzplicht aufgehoben haben (wie auch Nds. dort wieder zurückgenommen). Das bedeutet doch, dass Distanzunterricht und das aussetzen der Präsensprlicht konform mit dem Recht auf Bildung und der Schulpflicht ist. (Denn es wird ja Schule gemacht)

Wohingegen bei den Schutzmaßnahmen in Schulen und sonstigen Bereichen der Gesellschaft ein großer Unterschied ist. Hinzu kommt dass gerade Grundschüler in hohem Maße abhängig sind von den Maßnahmen dritter (der Lehrer) was die Einhaltung der Hygieneregeln betrifft. Nachweislich gibt es Schulen in denen zu wenig bis gar nicht gelüftet wird. Die Familie hat auch ein sehr hohen Schutz im Grundgesetzt und die Entscheidung ob man das Vertrauen in die Hand dritter legen will sollte jeder selbst eintscheiden dürfen. Genauso wie die Risikoabwägung welche Maßnahmen man andwenden will um sich vor dem Virus zu schützen.
(Stichwort Empfehlungen des RKI) Das würde ich bei den Maßnahmen als Mindeststandard ansehen.

Gustav
3 Jahre zuvor

Wenn er damit recht bekommt, kann er sich ja um ein ordentliches Zubrot freuen, zumal vermutlich jeder Mandat Klage führen muss.
Nur so aus Erfahrung. Wurde angezeigt wegen angeblicher Verkehrsgefährdung.
Ein Schreiben an die Polizei mit Akteneinsicht und eins an die Staatsanwaltschaft kostete rund 850€ .
Aber immerhin macht mal einer was!

Elly
3 Jahre zuvor

Liebe Redaktion, in diesem Zusammenhang wäre es sehr interessant, zu wissen: in welchen Bundesländern ist -ausser BaWü- die Präsenzpflicht eigentlich noch ausgesetzt derzeit? Ich finde im Internet darüber leider nichts…

ER
3 Jahre zuvor

In NRW geht es in der Oberstufe um ganze Klassen mit 20 oder mehr Schülern und Sportunterricht, der tatsächlich ohne Maske stattfinden kann wenn er besonders anstrengend ist oder wenn es sich um Ausdauersport handelt. Ich frage mich wer haftet, wenn sich im Nachgang eines solchen Unterrichts Familienangehörige infizieren und dauerhaft geschädigt werden oder sogar sterben. Ist es nicht Verletzung der Fürsorgepflicht, die Empfehlungen des RKI nicht umzusetzen und die Bestimmungen, die für den Arbeitsschutz gelten in Schulen nicht anzuwenden?

Nur mal so am Rande
3 Jahre zuvor

Gehen die Kinder der Mandanten aktuell zur Schule oder nicht?

Birkenstock
3 Jahre zuvor

@Mary-Ellen „Und vielleicht ist es ja auch tatsächlich konstruktiv, die Rechtsabteilung der KM mit Klagen zu FLUTEN, ob erfolgreich oder nicht….“

Die Kosten solcher Klageverfahren kennen Sie auch?
—-
Und wann wird mit einer Entscheidung zu rechnen sein?

Ich habe den Eindruck, die Verwaltungsgerichte scheuen es, durchaus mögliche wegweisende Entscheidungen treffen zu müssen. Letztlich gehe ich davon aus, werden (wenn es denn gut laufen sollte) nur die vertretenen drei Schüler für sich selbst eine Entscheidung bekommen.

Ford Prefect
3 Jahre zuvor

Recht und Gerechtigkeit sind ja zwei Paar Schuhe! Es gibt ja auch noch den Weg des „zivilen Ungehorsams“: Lehrerinnen und Lehrer können ja krank werden, Asbest ist sicherlich auch noch so ein Thema in vielen Schulen, Schulbusse können liegen bleiben, etc. – Das funktioniert jedenfalls schneller, als den langen Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen. Erinnern wir uns: Justizia ist bekanntlich blind.

mater ante portas
2 Jahre zuvor

Liebe Redaktion,

vergeblich habe ich versucht herauszufinden, wie es mit Herrn Frühmarks Bemühungen weitergegangen ist, liegen Ihnen dazu nähere Informationen vor?

Vielen Dank für Ihren wertvollen, unermüdlichen Einsatz und beste Grüße!