Selbsttests an Schulen: Wie umgehen mit dem möglicherweise kontaminierten Abfall?

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DÜSSELDORF. Corona-Selbsttests sollen für mehr Sicherheit im Schulalltag sorgen. Doch einmal mehr zeigt sich, wie unausgegoren das Pandemie-Management im Bildungsbereich ist. Denn was passiert mit den – möglicherweise virenbelasteten – Testutensilien, die in Schulen dann zu Hunderten anfallen? In den Vorgaben des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen finden sich dazu kaum Hinweise. Dabei ist der Umgang mit dem Material keineswegs ohne Risiko, wie News4teachers-Recherchen zeigen.

Nicht nur bei der Durchführung der Selbsttests an Schulen gilt es, einiges zu beachten – auch bei der Entsorgung. Foto: Shutterstock / nitpicker

Die Schulmail „zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen“ vom 15. März 2021 des nordrhein-westfälischen Schulministeriums erklärte sehr spezifisch, wie der Testprozess an den Schulen in Zukunft ablaufen soll (wir berichteten hier ausführlich darüber): Vor dem Test Hände waschen, währenddessen Lüften, 1,5 Meter Abstand halten – und Lehrpersonen, die den Test begleiten, sollen keine Hilfestellung leisten. Die Schülerinnen und Schüler testen sich selbst und „sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit verfärbt sich nach gewisser Zeit und wird dadurch wertlos (zur notwendigen Dokumentation s.o.); er kann auch gefahrlos mit entsorgt werden.“ Dafür sollen „Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack oder Doppelsack-Methode“ zur Verfügung gestellt werden.

Selbsttest als Gruppenevent nicht vorgesehen

Schutzvorkehrungen über die bereits bestehende Maskenpflicht und den speziellen Müllbeutel hinaus sieht die Schulmail nicht vor. Dies fällt besonders bei einem Vergleich der Packungsbeilagen des „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Tests“ von Roche auf, der sowohl nun an Schulen zur Eigenanwendung zum Einsatz kommt als auch zur Fremdanwendung am sogenannten Point-of-Care, also etwa in Apotheken.

Der Beipackzettel für den professionellen Einsatzbereich listet im Abschnitt „Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise“ Sicherheitsvorkehrungen für die testende Person auf. Darunter:

  • „Befolgen Sie beim Umgang mit Proben die Sicherheitsvorkehrungen für infektiöse Substanzen.“
  • „Ergreifen Sie während des gesamten Testverfahren die bewährten Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor mikrobiologischer Gefährdung.“
  • „Entsorgen Sie alle bei der Testdurchführung verwendeten Proben und Materialien als biogefährlichen Abfall. Laborchemikalien und biogefährlicher Abfall müssen in Übereinstimmung mit allen Vorschriften auf örtlicher, Landes- und Bundesebene gehandhabt und entsorgt werden.“

Im gleichnamigen Selbsttest fehlen diese Hinweise in der Packungsbeilage. Überraschend ist das nicht: Eine Person, die sich selbstständig testet, muss sich nicht vor sich selbst schützen. Zu den Unterschieden erklärt Roche Diagnostics Deutschland GmbH, der Hersteller des „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Tests“, auf Nachfrage: „Die Entsorgung von bei der Durchführung von diagnostischen Tests anfallenden Materialien im Allgemeinen ist gesetzlich vorgeschrieben. Im professionellen Umfeld (Labor, Arztpraxis) gelten hierbei aufgrund der großen Abfallmengen andere Maßgaben als für Tests in der Eigenanwendung. Dies erklärt die unterschiedlichen Hinweise in den Packungsbeilagen.“

Die Erklärung zeigt: Eine Testsituation wie an den Schulen, während der sich mehrere Kinder oder Jugendliche unter Aufsicht einer weiteren Person zeitgleich selbst testen, ist im Grunde nicht vorgesehen.

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Vorgaben zur Entsorgung

Zwar gibt es einen Hinweis von Roche: „Zur Ihren Bedenken bezüglich einer möglichen Infektiosität möchten wir Ihnen folgende Information geben: Sobald der Abstrichtupfer in die mitgelieferte Testflüssigkeit (Röhrchen mit Extraktionspuffer) eingeführt wird, erfolgt eine Inaktivierung von infektiösem Probenmaterial.“ Trotzdem gibt es bei der Entsorgung gebrauchter Schnelltests einiges zu beachten, wie aus dem Dokument „Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19“ hervorgeht, das jüngst das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht hat.

In Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und unter Mitarbeit weiterer Stellen hat das UBA darin das Infektionsrisiko im Zusammenhang mit der Entsorgung gebrauchter Schnelltests an Schulen und Testzentren bewertet. Demnach „ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können“.

Die aktuelle Einstufung der Abfälle von Antigen-Schnelltests begründen UBA und RKI damit, dass es sich um Abfälle „mit sehr geringen Virusmengen“ handele. „Die Viruslast auf einem Teststäbchen geht gegen Null“, erklärt Markus Gleis, Wissenschaftlicher Oberrat im Umweltbundesamt, der die Empfehlung mit erstellt hat, auf Anfrage von News4teachers. Ein benutztes Papiertaschentuch weise im Vergleich eine deutlich höhere Infektiosität auf. Zudem finde im Test-Kit keine Vermehrung der Viren statt, da der Test darauf ausgelegt sei, eine bestimmte Eiweißsequenz zu erkennen, die typisch für das Virus sei. Bis Ende vergangenen Jahres waren Abfälle aus der Diagnostik von Covid-19 noch generell unter dem Abfallschlüssel AS 18 01 03* eingestuft und galten damit als „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden“.

Aber: Trotz der Neueinstufung gibt es bei der Entsorgung gebrauchter Schnelltests einige Punkte zu beachten – und zwar mehr, als die NRW-Schulmail vermuten lässt. Mit einem dickwandigen Müllsack allein ist es nicht getan.

Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass, sobald Restmengen von Flüssigkeit entsorgt werden müssen, saugfähiges Material mit in den Müllbeutel gegeben wird. „Das verhindert, dass sich Flüssigkeit im Müllbeutel sammelt – und ohne die können sich keine Aerosole, Tröpfchen bilden, an die sich eventuelle Coronaviren binden könnten“, erklärt Gleis. Küchentücher oder Abschminkpads eigneten sich dafür beispielsweise. Darüber hinaus soll der Abfall den Empfehlungen zufolge „ohne weitere Verdichtung (Presscontainer, Presssammelfahrzeug) auf direktem Weg einer Abfallverbrennungsanlage zugeführt werden“. Im Kleinen heißt das: „Den Müllbeutel nicht komprimieren und vorsichtig verschließen“, mahnt Gleis, damit aus dem Beutel keine Luft entweiche.

In der Schulmail findet sich zu diesen Sicherheitsvorkehrungen kein Hinweis. Nur so viel: „Die Müllbeutel sind von den Schulträgern zur Verfügung zu stellen und zu entsorgen.“ Wohin? Auch dazu: kein Hinweis. Von Anna Hückelheim, Agentur für Bildungsjournalismus

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Lehrer sehen durch Schüler-Selbsttest eine Herausforderung auf sich zurollen

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Defence
3 Jahre zuvor

Also; Ich kassiere dafür eine Abmahnung! Das mache ich nicht! Und wenn ich meinen Job verliere…

Ich stürze mich jetzt schon in ein unberechenbares Risiko. Und wenn alle im Raum die Masken abnehmen, spucken und popeln, steigt meine Infektionsgefahr um ein Vielfaches.
Da sind mir auch sämtlich Studien egal. Das sagt mir einfach mein Verstand.
Ebenso werde ich nicht in einen Raum gehen, in dem kurz zuvor getestet wurde und nicht mindestens 30 Minuten stoßgelüftet wurde oder der Müllbeutel mit den Tests nicht entsorgt wurde.

Das denken übrigens alle meine Kolleginnen und Kollegen.

Jan aus H
3 Jahre zuvor
Antwortet  Defence

„Und wenn alle im Raum die Masken abnehmen, spucken und popeln, steigt meine Infektionsgefahr um ein Vielfaches.“

Und die der nicht infizierten Kinder, die dabei mitmachen, sogar noch mehr, denn die tragen in dem Moment nicht einmal Masken.

„Ebenso werde ich nicht in einen Raum gehen, in dem kurz zuvor getestet wurde und nicht mindestens 30 Minuten stoßgelüftet wurde oder der Müllbeutel mit den Tests nicht entsorgt wurde.“

…und genau das gleiche gilt für die SuS, die in dem Raum dann Unterricht machen müssen.

Das ganze „Konzept“ ist schlichtweg Wahnsinn.

Wie ich in einem anderen Thread schon schrieb: Es ist etwa so durchdacht und sinnvoll wie die Idee, die Lecks der Titanic mit einer Rolle Tesa reparieren zu wollen.

Das geht dabei nicht gegen das Testen an sich, das ist sinnvoll, sondern gegen die Art, wie man es macht und das ganze Drumherum.

Riesenzwerg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

@Jan aus H

Heute würde die Titanic mit Gaffa getaped.

Falls die Bestellung raus ist und es nicht zu unerwarteten Lieferschwierigkeiten kommt.

Tesa ist sowas von Gestern!

Heute würde es vermutlich reichen, wenn jeder an ein Rettungsboot denkt.

Elly
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Missbrauch ist das!! Missbrauch von Schutzbefohlenen. Diese Generation Kinder wird sowas von traumatisiert! Der Lehrer als Sklave unfähiger Politaffen! Macht es doch wie in der DDR: Widersetzt Euch friedlich! Lasst Eure Kinder daheim, beschützt Euer Liebstes vor der Bosheit und Dummheit dieser Coronaverharmlosertruppe im Amt! Ich sprühs an jede Wand….Neue Schule braucht das Land

Die Elfe
3 Jahre zuvor
Antwortet  Defence

Defence. Ich mache das auch nicht mit. Warte noch Montag ab, ob die Tests bei uns ankommen…. Und wenn ja, setze ich Montag mein Schreiben auf. Natürlich bekommt meine Tochter (Klasse 6) auch kein Einverständniserklärung für den Selbsttest.

WiMoKa
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Das hilft Ihrer Tochter nur insofern, als dass sie während der zwei Minuten Nasebohren der anderen ihre Maske aufbehalten kann. Die Testungen sollen ja im Unterrichtsraum stattfinden. Ob‘s das jetzt bringt…

Blau
3 Jahre zuvor

Die Tische müssten auch gereinigt werden nach dem Test. Steht nichts zu in der Schulmail

Koogle
3 Jahre zuvor

Da hilft nur eine Müllverbrennungsanlage für den kontaminierten Abfall.
Wie in jedem Krankenhaus auch.

Reichtlangsam
3 Jahre zuvor

Ich sehe das „Testkonzept“ mehr als kritisch und weiß heute noch nicht, was ich nächste Woche mit meiner Tochter in ihrer Schule mach, die dann den Test in ihrer Klasse als Gruppenevent mitmachen darf.
Warum haben Kinder eigentlich kein recht auf Privatsphäre in diesem Punkt?
Ich durchsuche ja auch nicht die Köpfe aller Kinder öffentlich mit allen anderen Anwesenden auf Läuse und schicke denjenigen dann in einen speziellen Läuse-Raum zum fröhlichen Austausch, während alle anderen Panik schieben oder das „Opfer mobben“…
Kinder VOR dem Unterricht zu testen halte ich für sehr sinnvoll! Aber warum denn nicht zu hause? Warum nicht anschließend von den Eltern bestätigen lassen, dass sie den Test nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben und das Kind negativ war. Und dann geht es getestet ab in Bus und Bahn und Klassenraum. Alles andere ist doch blanker Unsinn!
Dann wäre auch das Müllproblem an der Schule keines …

Riesenzwerg
3 Jahre zuvor

Paket packen und an die KuMis schicken.

Schulen sind, röchel, sicher.
Schüler nicht ansteckend.

Die KuMis schickten uns Maskenmüll,
Wir versenden Ostergeschenke mit Sondermüll.

Soll uns keiner nachsagen, wir würden nichts für die Gesundheit unserer KuMis tun.

(Io – Io)

Bei uns wird über Testungen in Zelten nachgedacht – wenigstens draußen.

Wieso müssen Lehrkräfte immer die Problemlöser der Nation sein?

Weil wir es seit Jahren machen, nicht aufmucken und brav unentgeltlich Übermehrdienst leisten und unser Lohn sind Hass, Häme, Beleidigungen, Burnout, Beschimpfungen und – unentgeltliche Nochmehrarbeit.

Deswegen – finde ich – muss auch endlich ein Grund für Hass, Häme und Beschimpfungen gegeben sein: Wir machen und überwachen keine Testungen! Punkt.

Noch dazu fehlt es an Schutzkleidung. Aber welche Lehrkraft braucht die schon? Es wir in der Schule getestet und – die ist sicher. (Io)

Der Letzte macht das Licht aus.

Matty
3 Jahre zuvor

Wir wissen ja von den Kultusministern seit dem letzten Sommer, dass das Virus – so bald es innerhalb eines Kindes in den Klassenraum getragen wurde – inaktiv wird.

Von daher ist es doch vollkommen logisch den Test gemeinsam in der Schule durchzuführen. Zu Hause im privaten Bereich wäre dies ja viel zu gefährlich.

PaPo
3 Jahre zuvor

Da hilft nur Remonstrieren!

Die Selbsttests an Schulen unter Aufsicht der Lehrer resp. des sonstigen Schulpersonals stellen eine das Maß des Zumutbaren überschreitende Verletzung der Fürsorgepflicht dar.
Die „Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen“ aus der Schulmail v. 15. März 2021 des Schulmninisteriums NRW ordnen das Folgende an:

„Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen […] zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden […] Schülern statt. […] Das schulische Personal – insbesondere […] Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. […] Die […] Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen […] Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. […] Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. […] Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen. […] Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden. Für die Information an Eltern und Ausbildungsbetriebe werden wir noch kurzfristig ein Formular im Bildungsportal einstellen, auf das Sie zurückgreifen können. […] Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch […] einen Schüler keine Konsequenzen. Ich bitte Sie mit Ihren Lehrkräften in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass aus der möglichen Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft. […] Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen).“

Dem begegnen folgende evidente Probleme, die u.a. nicht mit der Fürsorgepflicht und anderen Rechten der Schüler, Lehrer und des sonstigen Schulpersonals in Einklang zu bringen sind:

(I) Bereits angesichts der skizzierten exorbitanten Infektionsrisiken in Schulen im Präsenz- resp. Wechselunterricht per se erscheint es generell nicht vertretbar, Selbsttests zu Unterrichtsbeginn am Ort Schule durchzu-führen, statt vor Unterrichtsbeginn individuell zuhause. Zu den bereits skizzierten Problemen der Aerosoldiffusion in Unterrichtsräumen gesellt sich die Problematik, dass das Ministerium die Abnahme der Masken „während der Testung selbst“ vorschreibt, dies aber in direkter Konsequenz, bei Teilnahme infektiöser Personen (die ja erst ex post facto identifiziert werden können) am Testverfahren, das Infektionsrisiko für alle Anwesenden enorm steigert – die Lüftung des Raumes während der Testung relativiert diesen Risikozuwachs nicht. Zudem ist nicht auszuschließen, dass Schüler ohne Maske, ggf. gereizt durch den Testvorgang selbst, in einer Art und Weise reagieren, die einen zusätzlich erhöhten Aerosol-ausstoß bedeuten (Sprechen, Husten, Niesen etc.). Das Infektionsrisiko wird zudem durch den Umstand potenziert, dass das Ministerium nicht nur die eindeutige Anweisung unterlässt, dass die Tests in exkl. für diese Tests genutzten Räumen stattzufinden haben, sondern stattdessen nahelegt, unmittelbar nach der Testung in den-selben Räumen Unterricht stattfinden zu lassen, auch ungeachtet dessen, ob es positive Testungen gab oder nicht! Es erscheint zudem absurd, dass im Rahmen der Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen COVID-19-Pandemie Personen, die an COVID-19 erkrankt oder diesbzgl. ansteckungsverdächtig sind, i.d.R. quarantänisiert werden und folglich auch den Ort Schule unter keinen Umständen betreten dürfen, aber eine Testung in Schulen durchgeführt werden soll, um dann, bei einem Positivtest, die entsprechende Person wieder aus dem Schulgebäude zu entfernen, nachdem alle Beteiligten – und potenziell bereits Mitreisende im ÖPNV auf dem Weg zur Schule – einem Infektionsrisiko ausgesetzt worden sind, dass bei heimischer Testung so nicht existiert hätte.

(II) Das Ministerium erläutert, dass bei einem positiven Selbsttest einerseits die „betroffene Person […] unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden“ muss und die Erziehungsberechtigen sie ggf. abholen: „Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden.“ Dies erscheint auf mehreren ebenen problematisch:

(a) Einerseits stellt dies Schulen vor regelmäßig unüberwindbare organisatorische Probleme, denn es Bedarf dazu nicht nur geeigneter, aber evtl. nicht vorhandener Räumlichkeiten, die eine weitere Diffusion des Virus verhinden, sondern natürlich andererseits auch des Personals, das die Aufsicht übernimmt. Aus den zuvor geschilderten Umständen ist allerdings ersehbar, dass es Lehrern und sonstigem Schulpersonal nicht zumutbar ist, Aufsichten in Räumlichkeiten mit dezidiert ansteckungs-verdächtigen Schülern zu halten.

(b) Im nicht unwahrscheinlichen Fall, dass nicht nur ein Schüler, sondern mehrere derselben positive Tertergebnisse haben könnten, wird es der verfügbare organisatorische Rahmen zudem bedingen, dass alle diese Schüler in einem einzigen Raum unterzubringen sein werden. Das Ministerium realisiert selbst, dass ein positiver Selbsttest auch ein falsch-positives Ergebnis darstellen kann. Entsprechend besteht die Wahrscheinlich-keit, infizierte mit nicht-infizierten Schülern in derselben Räumlichkeit zu halten, mit einem erheblichen Infektionsrisiko für letztere, dass mit der Fürsorgepflicht nicht in Einklang zu bringen ist.
(III) Das Ministerium führt aus, „dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs […] vertraulich behandelt werden.“ Wie dies bei der für alle Beteiligten feststellbaren anschließenden Isolation bzw. deren Ausbleiben für die einzelnen Schüler, aus dem ein positives oder negatives Testergebniss zwangsläufig eindeutig ableitbar ist, durchführbar sein soll, erschließt sich nicht; die Handreichungen für den „pädagogisch sensiblen Umgang“ mit dieser Situation erscheinen nicht praxistauglich. Hierbei ist außerdem einerseits ein gravierender Konflikt mit dem Datenschutz und ggf. dem allg. Persönlichkeitsrecht der Schüler feststellbar, mithin – durch die Schädigung des psychischen Wohls und der Gefährdung des physischen Wohls – eine (ggf. irreparable) Beschädigung des Vertrauensverhältnisses das die Schüler zum Ort / zur Institution Schule haben, die die Fürsorgepflicht konterkariert. Andererseits liegt die Problematik nahe, dass im Anschluss an eine positive Testung eines Schülers bei den Mitschülern oder deren Angehörigen auftauschende Infektionen diesem einen Schüler (als Folge der Testsituation) attribuiert werden, was ebenfalls die Fürsorgepflicht ad absurdum führt.

(IV) Die Aufsicht und Anleitung der Selbsttests in der Schule insb. den Lehrkräften aufzubürden und nicht durch medizinisches Fachpersonal in der erforderlichen Schutz-ausrüstung, die Lehrern nicht zur Verfügung gestellt wird, unter den dafür zwingend notwendigen hygienischen Rahmenbedingungen durchführen zu lassen, überschreitet die legitimierbare Verwendung der Lehrer, ja ist mithin eine Anordnung zur Durchführung einer nicht lediglich professionsfremden Aufgabe, sondern zu potenziell gesundheitsgefährdendem Verhalten im Widerspruch zu Art. 2 Abs. 2 GG.

(V) Letztlich erscheinen die Anordnungen zur Entsorgung des evtl. mit infektiösem Material kontaminierten Testabfalls nicht hinreichend, ja potenziell gesundheitsgefährdend.

M.M.n. ist das Vorgehen des Ministeriums damit klar rechtswidrig.

P.S: Entschuldigung für die Bindestriche… war copy & paste, wollte jetzt nicht manuell alles korrigieren. 😉

uluru
2 Jahre zuvor
Antwortet  PaPo

Ich habe eine Remonstration in der Dienstberatung abgegeben, da wir auch die Testungen mit den Schülern im Unterricht , im Unterrichtsraum machen sollen, würde aber vom Schulleiter nur an meinen Beamteneid erinnert und meine Einwände wurden nur kleingeredet. Ich habe bis heute keine schriftliche Antwort auf mein Schreiben. Leider stand ich ganz allein auf weiter Flur, die übrigen Kollegen und Kolleginnen äußerten sich nicht zu dieser Anweisung.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor

Obendrein hörte man aus dem Landtag, die Tests nach Hause zu geben um VOR dem Verlassen des Hauses zu testen, sei nicht erlaubt.
Da könne ja was falsch gemacht werden oder gar nicht oder nicht für diesen Zweck…

Schilda ist nichts dagegen.

Ich frage mich einmal mehr:
Warum lässt ein Großteil/die Mehrheit der Eltern sich unterstellen, sie seien nicht fähig, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen?

So war es schon bei der Bildungsgerechtigkeit/Gefährdung des Kindeswohls.
Da wird Eltern pauschal unterstellt, nur in der Schule seien Kinder sicher.

Die Eltern schlucken diese Unterstellungen pauschal???

Aus meiner Sicht sieht es eher umgekehrt aus:
Derzeit sind die Kinder nur zu Hause sicher. In der Schule sicher nicht!
(Ja, hier versteige ich mich jetzt selbst in eine unerlaubte Pauschalisierung – natürlich weiß ich, dass das so pauschal auch nicht stimmt. Fragt sich, was in Deutschland die Regel ud was die Ausnahme ist: Kann es sein, dass die Kinder in der Regel zu Hause nicht sicher sind? Dann ist aber viel mehr unterwegs in diesem Land als ein Virus…)

Welches Elternteil würde „zu normalen Zeiten“ widerstandslos akzeptieren, dass Kinder bei unter 10 Grad Raumtemperatur unterrichtet werden und sich dort dann auch noch hochinfektiösen Situationen oder gar infektiösem Material auszusetzen gezwungen werden?

Ja, sie werden im Prinzip gezwungen. Man unterschätze nicht den Gruppendruck!
Ich finde es nicht richtig, Kinder bis zur 8./9. Klasse „freizustellen“, ob sie sich testen wollen oder nicht. Sie haben diese Entschiedung nicht – die Eltern haben sie, die Situation und die Angst üben Druck aus und wir Lehrer dürfen dem nicht einmal entgegenwirken, dürfen nicht einmal unsere Meinung zu diesem Vorgehen sagen, geschweige denn die Kinder aktiv vor dieser Situation schützen.

Das alles ist absurd!
Will ich wirklich weiter Teil dieses Theaters sein????

Sollen die Kinder die Tests zu Hause machen.
Ob sie hier oder da falsch testen, kommt aufs Gleiche raus:
Es WERDEN infizierte Kinder in der Schule sitzen!
Sie WERDEN andere anstecken!
Sie WERDEN die Viren mit nach Hause nehmen.
Für diese Prognose brauche ich nach so vielen Dienstjahren keinen Virologen!

Jan aus H
3 Jahre zuvor

„Es WERDEN infizierte Kinder in der Schule sitzen!
Sie WERDEN andere anstecken!
Sie WERDEN die Viren mit nach Hause nehmen.
Für diese Prognose brauche ich nach so vielen Dienstjahren keinen Virologen!“

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie infolge dieser Erkenntnisse nicht für eine Arbeit im KM geeignet sind.

Herr Hallmackenreuther
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Oder vielleicht gerade geeignet, dann wäre da schon mal einer mit Ahnung.

Jan aus H
3 Jahre zuvor

„dann wäre da schon mal einer mit Ahnung.“

Genau ist im KM aber nicht erwünscht!

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Tja, welch Schicksal… da hatte ich doch glatt Hoffnungen, den Job wechseln zu können und künftig hinter Plexiglas sitzen zu dürfen statt im Durchzug 😉
Also vielleicht doch Theater als Alternative?
Können wir doch als Lehrer.
Nächste Woche werden wir ihnen dann sicher glaubhaft vorspielen, dass eine Pandemie mit einmal jährlichem Gemeinschaftstests im Klassenraum zu bewältigen ist.
Wenn das nicht theaterreif ist.
Fürchte allerdings, das wird eine Schmierenkomödie mit schlechten Regisseuren… oder Affentheater… je nachdem, welche Phantasie einem da gerade vorzugsweise durch den Kopf geht.
Ich bevorzuge Affenthater. Affen kann man wenigstens einsperren, wenn sie über die Stränge schlagen (obwohl auch das eigentlich genauso meinen Überzeugungen widerspricht wie das Einsperren von Kindern und Lehrern in Schulen…).
Wird wohl Affentheater werden, denn Regisseure hab ich außer auf allerhöchster Bundesebene nicht gesehen; nur so ne Art Hausmeister, die im 16er-Pulk auf Leitern stehen und das Hochwasser im Keller zum Rückzug beschwören… oder wie Catweazle Lampen reparieren…

Krivvin
3 Jahre zuvor

Natürlich ist die Teststrategie suboptimal. Natürlich wäre es sicherer, wenn vor jeder Schule Container mit medizinisch geschultem Personal stehen würden, die täglich jede Person vor dem Betreten testen könnten. Und natürlich wäre es noch besser, wenn alle Kinder und alle Lehrkräfte sich morgens zu Hause testen würden. Aber all das wird nicht passieren.
Wenn ich die Möglichkeit habe, über das Testen gleich zu Beginn der Woche positive Schüler*innen (und auch Lehrer*innen) zu erkennen und zur Ärztin / zum Arzt bzw. in Quarantäne zu schicken, dann senkt das die Ansteckungsgefahr zumindest ein bisschen.
In Niedersachsen ist das ab Jg. 5 in der Schule vorgesehen, jüngere Jahrgänge machen das zu Hause. Das scheint mir umsetzbar.
Wenn die Tests jetzt noch mind. 2x pro Woche durchgeführt werden könnten, und wenn sie für alle Beteiligten verpflichtend wären (oder – noch besser – ein sehr hoher Anteil freiwillig mitmachen würde), dann wären die Schulen deutlich sicherer. Mir sind Schüler*innen, die für ein paar Minuten im gelüfteten Raum die Maske für den Test abnehmen, deutlich lieber als symptomlose positive Schüler*innen und Lehrer*innen, die zehn Tage lang unerkannt bleiben.
Natürlich bleibt es eine Herausforderung, den Testvorgang so zu gestalten, dass ein positives Testergebnis emotional nicht zu belastend wird. Noch belastender wäre es aber sicher, die halbe Kohorte angesteckt zu haben.
Wenn offene Schulen gewünscht werden, dann ist das der Preis dafür. Die Alternative ist reiner Distanzunterricht.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor
Antwortet  Krivvin

Nichts gegen Tests, sinnvoll eingesetzt (also vor dem Unterricht)…
Alles spricht aber gegen Tests als Alibi, als Rückversicherung für juristische Fälle, als Maßnahme zur Schein-Sicherheit, wenn alle anderen wirksamen Präventionsmaßnahmen fehlen und die falsch-negativen oder nicht wahrgenommenen Tests dann doch dazu führen, dass Infektionen leicht stattfinden.
Vor allem: keine wissenschaftliche Begleitung, keine Evaluierung der Testergebnisse, die Schule ist nicht meldepflichtig, kann am Ende auch nicht durchsetzen, dass die Eltern vernünftig mit dem Ergebnis umgehen, darf nichts durchsickern lassen über Ergebnisse der Tests.
DAS alles soll dem Zufall und der Stillen Post überlassen werden?
DANN können wir es auch gleich lassen und davon ausgehen, dass grundsätzlich JEDER zu jeder Zeit potentiell ansteckend sein kann. Mit oder ohne Test.

Gar nicht geht m.E. dass Kinder vor aller Augen, gemeinsam ohne Schutz den Test durchführen sollen und die Lehrer am Ende dafür verantwortlich sein sollen.

Jan aus H
3 Jahre zuvor
Antwortet  Krivvin

„Noch belastender wäre es aber sicher, die halbe Kohorte angesteckt zu haben.“

Wenn man IN der Schule direkt vor dem Unterricht testet, ist die Chance hoch, dass man genau das macht.

Was passiert wohl, wenn ein Infizierter beim Selbsttest niesen muss (was gar nicht so unwahrscheinlich ist, wenn man mit einem Gegenstand in der Nase herumbohrt), während rings herum alle anderen die Masken auch abgenommen haben?

Die Elfe
3 Jahre zuvor

Die Schule hat Meldepflicht. Lauf Infektionsschutzgesetz muss ein positives Ergebnis aus der Selbsttests g weiter geleitet werden…..wird nur den Eltern nicht kommuniziert….. Würden dann wohl nicht die Zustimmung geben?!

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Tja, die Meldepflicht weicht in NRW einer Dokumentationspflicht…
„Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Die Schulleitung kann in eigener Verantwortung aufgrund von § 54 Abs. 4 Satz 3 SchulG (Gefahr im Verzug) handeln. Durch die nachfolgende PCR-Testung (s.u.) ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren (s.o.).“ (Quelle: Schulmail v. 15.3.)

Reichtlangsam
3 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Ich wundere mich sowieso, dass nicht alle diesem Zirkus in der Schule boykottieren.
Und NEIN, ich bin nicht gegen Tests – ich bin gegen Tests als Gruppenveranstaltung in der Schule!
Was ist mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung? Ist das bei Kindern nicht gültig?
Wenn in einer Arztpraxis jemand ins Wartezimmer ruft: „Frau …, ihr Test ist positiv, bitte begeben sie sich jetzt in Selbstisolation“ würden das doch alle mehr als fragwürdig finden und sich mit Sicherheit und zurecht darüber aufregen.
Es ist doch jedem in der Klasse nach dem Test klar, wer der Positive ist (denn der verlässt ja den Raum)!
Und es hilft ja auch nicht, nur einfach zu Widersprechen – denn jeder im Raum weiß ja, wer das ist, der keinen Test ausgehändigt bekommt!
Diese Art und Weise ist unfassbar. Und Eltern abzusprechen, mit den Tests ihrer Kinder sorgsam und ehrlich umzugehen ist eine Beleidigung für alle Eltern!

0-8-15 delux
3 Jahre zuvor

Tests sind nur sinnvoll, wenn sie vor dem Unterricht und von allen Schülern durchgeführt werden.
Wieso macht man es nicht einfach wie mit der Masern-Impfung? (Niemand kann zur Impfung gezwungen werden, aber ohne dürfen die Kinder nicht in die Schule.)
Wer sein Kind unbedingt schicken will, der testet. Und wer sein Kind zu hause behalten will, der nicht. Erstens hätte die Diskussion über Befreiung von der Präsenzpflicht ein Ende, zweitens wären Tests dann immernoch freiwillig und drittens wäre der Datenschutz gewährt, da ja positive und negative Schüler zu hause blieben und niemand wüßte, wer wer ist.

Ja, und falls Tests in der Schule durchgeführt werden, dann nur unter Anleitung von Personen, die sich freiwillig melden! Das müssen (sollten) nicht unbedingt Lehrer sein. (Hausärzte, DRK, Nonnen, Kinderschutzbund, Krankenpfleger etc.?) Reicht es nicht, dass Lehrer den Kindern erzählen müssen, wie man sich ernährt, wie man verhütet, wie man andere Menschen behandelt etc.? Was sollen die denn noch alles tun?

Mimi
3 Jahre zuvor

Der ganze Test-Schwachsinn erfüllt einzig und allein Alibi Funktion.

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Jeder denkende Mensch kann das auf den ersten Blick feststellen.
Kein Schutz für die Lehrer, kein Schutz für Mitschüler.

Die Verantwortlichen sollten einfach selbst mal in diesem Rahmen in den Genuss dieser idiotischen Vorgehensweise kommen.

Armselig.

Meine Kinder werden so nicht an Tests teilnehmen, obwohl testen an sich natürlich sinnvoll ist.

Ich frage mich, wieviel vom Schulministerium verordneten Schwachsinn wir noch ertragen müssen!

Ich bin so sauer
3 Jahre zuvor

Weiß jemand wie es rechtlich aussieht. Wenn es eine Testpflicht gäbe und ich das Einverständnis nicht gebe weil ich nicht möchte, dass mein Kind seine Maske abnehmen muss… Kann sie dann gezwungen werden die Maske abzunehmen? Mir geht es nicht um Test ab sich. Vor der Schule gerne und dann auch täglich. Bevor die Schüler in den Bus steigen. Aber meine Frage ist, wie sieht das rechtlich aus. Meine Tochter ist 15 ihr Vater gehört zur Risikogruppe. Die Diskussionen verfolgt sie selbstständig. Niemals würde sie in der Klasse ihre Ffp2 Maske abnehmen wenn die anderen auch ihre Maske abnehmen. Es würde ja auch keiner auf die Idee kommen im Arztwartezimmer seine Maske abzunehmen….

Problemlöser
3 Jahre zuvor

Sammelt die Tests einfach ein, steckt sie in eine dickwandige Plastiktüte, und schickt sie per Einschreiben mit Rückantwort an die Ministerien.

Baur
3 Jahre zuvor

Laut RKI sollten von Beginn an nur Menschen MIT SYMPTOMEN getestet werden , nur im ORIGINAL PCR, der dafür aber nie entwickelt wurde sagte der Nobelpreisträger selbst — die Schnelltests verfügen über keine medizinische Prüfung, haben nur ein CE Kennzeichen… die Aussagekraft der Tests ist mehr als fraglich – Kinder sind keine Pandemietreiber — wenn wie uns als Gesellschaft nur noch als Virenschleudern wahrnehmen, gibt es kein Zukunft …
Angst ist der *Pandemie *Treiber… 18 Staaten in den USA haben alle Maßnahmen aufgehört… Schweden hatte sie nie so… das Ergebnis ist nicht erschreckend, wo es nicht an Mut fehlt– sehen sie sich die Videos der Ärzte für Aufklärung an
D. Baur / Fachkrankenpflege / med. Schulbegeleitung