Urteil: Besoldung von Lehrern teils verfassungswidrig niedrig – GEW frohlockt

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SCHLESWIG. Die Besoldung von Landesbeamten in Schleswig-Holstein ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig teils verfassungswidrig niedrig. Das Gericht entschied anlässlich der Berufung mehrerer verbeamteter Lehrer, dass deren Besoldung im Jahre 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Die Fälle werden nun dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt, wie das OVG mitteilte. Die GEW frohlockt.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Auslöser für die Verfahren war der endgültige Wegfall des Weihnachtsgeldes für die Beamten des Landes im Jahre 2007, das als sogenannte Sonderzahlung Bestandteil der Alimentation ist. Schleswig-Holstein hatte die Sonderzahlung mit Blick auf die damals prekäre Haushaltslage für die unteren Besoldungsstufen reduziert und für die Besoldungsgruppen ab A 11 gestrichen. Im September 2018 hatte das Verwaltungsgericht bereits für die Besoldungsgruppe A 7 eine verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt und die Fälle zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht gegeben. Für die höheren Besoldungsgruppen hingegen nicht. Dagegen konnte Berufung eingelegt werden.

Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte angemessen zu alimentieren und ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren

Das ist nun passiert. Ergebnis: Nach Angaben des Gerichts ist der Dienstherr – in diesem Fall das Land Schleswig-Holstein – verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien angemessen zu alimentieren und ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Gerade dies vermochte der zuständige 2. Senat in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsstufen nicht festzustellen.

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Als Indizien für eine «evident unzureichende» Besoldung erkannte er unter anderem eine zu große Abweichung der Besoldungsentwicklung einerseits von den Tarifergebnissen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes und andererseits von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Eine schriftliche Begründung des Vorlagebeschlusses liegt noch nicht vor (Az. 2 LB 93/18).

„Das ist in dieser Klarheit eine klatschende Ohrfeige für das Land“

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes macht sehr deutlich, dass die Streichung  des Weihnachtsgeldes für die Beamten in Schleswig-Holstein nicht nur politisch falsch, sondern darüber hinaus auch nicht rechtmäßig war“, so kommentierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke die Entscheidung. „Das ist in dieser Klarheit eine klatschende Ohrfeige für das Land. Die Streichung war ein ungerechtes Notopfer und ein nicht gerechtfertigter Einschnitt in die Besoldung.“

Die GEW hatte Klagen mehrerer GEW-Mitglieder gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahre 2007 unterstützt. Henke: „Die Entscheidung des OVG ist für die GEW ein großer Erfolg. Wir haben über ein Jahrzehnt gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes protestiert und auch gerichtlich einen langen Atem bewiesen. Wir blicken nun zuversichtlich und gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Land ist in der Pflicht, für eine rechtmäßige Alimentation in Schleswig-Holstein zu sorgen.“ News4teachers / mit Material der dpa

Musterprozess: Grundschulleiter scheitert mit Klage auf Ausgleich von Überstunden – GEW geht in Berufung

 

 

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Defence
3 Jahre zuvor

Ist das auch in anderen Bundesländern so?

WaveletFRA
3 Jahre zuvor

Hier in Hessen gibt es das ehemalige Weihnachtsgeld als monatliche Ratenzahlung. Der Betrag ist schon ein Weilchen vor 2007 eingefroren worden und mittlerweile relativ gering. Ein Gerichtsverfahren ist meines Wissens diesbezüglich nicht anhängig.

Andre Hog
3 Jahre zuvor

Es ist so geil…die GEW hat die Klage einzelner Lehrer*innen unterstützt.

d.h. ich muss erst mal vor Gericht ziehen, eine Klage anstreben, der sich die GEW dann – quasi im Windschatten – anschließt.

Es ist einfach ein erbärmlicher Verband, der so tut, als ob er die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer, die für ihre Mitgliedschaft nen Haufen Kohle bezahlen, vertreten würde.
Wenn ich sowieso für meine Rechte privatrechtlich vor Gericht gehen muss, dann kann die GEW mir doch bei solchen Verfahren als Parasit gestohlen bleiben. Einen Präzedenzfall kann ich auch mit einer einzelnen Klage schaffen, der sich dann andere anschließen können.
Habe vor vilene Jahren den Fall erleben müssen, dass ein wütender Vater ins Klassenzimmer eines Kollegen gestürmt ist und eben diesem die Nase mit einem Faustschlag gebrochen hat. Der Kollege hatte gerade die nicht erbrachten Leistungen des Sohnes mit entsprechender Note quittiert, woraufhin dieser seinen Hauptschulabschluss nicht erhielt. Der Kollege hat sich nun als langjähriges Mitglied an die Rechtabteilung der GEW in NRW gewendet, um nun die berufsständische Vertretung für seinen Fall zu aktivieren. Dort wurde ihm beschieden, dass diese Attacke auf einen persönlichen Konflikt zwischen ihm und dem Vater zurückzuführen und daher nicht dienstrechtlich relevant sei. Er musste also privat strafrechtliche Schritte einleiten – incl. der ganzen Kosten, die damit verbunden waren.
GEW = „Genießt eure Werbegeschenke“ – denn mehr bekommt ihr nicht!

Heinz
3 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Wahnsinn, wenn man das liest.

Aber ich bin leider mittlerweile eh kein GEW Mitglied mehr. Ich habe es auf Dauer einfach nicht mehr ertragen, dass sich die GEW gefühlt häufiger für Schüler und Eltern eingesetzt hat, als für uns Lehrer.
Dagegen hätte ich grundsätzlich nichts, wenn es sich nicht um eine Gewerkschaft handeln würde, die MEINE Interessen vertreten sollte, und nicht die meiner „Kunden“.

In einigen Punkten war dann die GEW häufig nicht gleicher Meinung, wie ich, sondern hat die Meinung vertreten, die unsere Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert haben.
Als wir dann irgendwann eine für mich magische Grenze überschritten haben, was die Mitgliedsbeiträge anbelangte, bin ich ausgetreten. Ich suche momentan noch nach einer anderen Gewerkschaft, die meine Interessen mehr vertritt. Und bevor jetzt der Vorschlag für den Philologenverband kommt, ich bin kein Gymnasiallehrer, und diesen Verband halte ich auch für nicht zurechnungsfähig.

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Na ja, das Hauptziel der GEW ist bekanntlich A13 für Alle. Interessant, dass davon in dem Artikel nicht die Rede war und sich die GEW (auf Basis des Artikels) bei dem Verfahren nicht in die Richtung geäußert hat …

Für die Angleichung der Nettogehälter für verbeamtete und angestellte Lehrer könnte sich die GEW mal einsetzen. Das würde mehr Gerechtigkeit für Lehrkräfte bringen als die 10% Bruttounterschied zwischen A12 und A13.

Alex A.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Aber was hätten dann die Mehrzahl aller Lehrer (A12) davon?

Ich will doch auch für mich selbst mehr Geld…es hat doch meistens Gründe wenn man nicht verbeamtet ist, jeder hat doch die Chance gehabt?

BK-Lehrkraft
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alex A.

Nope, es hat nicht jeder Chance.

Stefan Weber
3 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Sorry, Andre Hog,

die GEW an sich kann gar nicht klagen. Sie benötigt immer Lehrer oder andere Beamte, die dagegen klagen. Diese dienen dann als Muster für alle. Die GEW übernimmt die Anwaltskosten und die politische Rückendeckung. Der Hintergrund ist einfach, dass es Rechte sind, die ein Individuum hat. Und dieses muss klagen.

Andre Hog
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan Weber

Hallo Stefan W. …und genau um diese Anwaltskosten (Rechtschutz) und die juristische Unterstützung (Beratung, Betreuung in dieser schwierigen Situation, Unterstützung durch den Verband) ging es dabei…aber jegliche dieser Unterstützungen wurde versagt.
Es wurde noch nicht mal der Versuch unternommen, diese Tat des Vaters in den Rahmen der Fürsorgepflicht im Dienst für die eigenen Beamten seitens der GEW bei der zuständigen BzR zu unterstreichen. Für die alle war es ein privater Konflikt, der dementsprechend abgekoppelt von der Schule verhandelt werden sollte. Schönen Dank auch!!

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Ich mag die GEW nicht, halte ihre bildungspolitischen Ansichten für grundfalsch und bin Mitglied der Konkurrenz. Aber was hier steht, ist schon unverschämt. Normalerweise läuft das so, dass eine Gewerkschaft, die selbst nicht klagen kann, unter ihren Mitglieder sucht nach dem Motto: „Wir übernehmen die Kosten, wir kümmern uns um den Anwalt, ihr unterschreibt die Klage nur.“
Ebenso ist der Fall des Vaters ganz sicher nicht vom Rechtsschutz der GEW gedeckt. Der Rechtschutz aller Lehrergewerkschaften ersteckt sich nur auf einen Rechtsstreik mit/gegen den Arbeitgeber, also das Land.

Mary
3 Jahre zuvor

Kleine Provokation, aber trotzdem ernst gemeint: LuL nicht verbeamten. Problem gelöst. Dann können auch alle streiken, wenn sie wollen. Damit hätte auch die Ungerechtigkeit zwischen verbeamteten und angestellten LuL ein Ende. Die angestellten LuL machen schließlich genau die gleiche Arbeit, ohne Privilegien und mit deutlich geringerer Bezahlung, ganz genau so gut!!!

Student
3 Jahre zuvor
Antwortet  Mary

Für mich als Lehramtsstudent, dem Corona-bedingt die Finanzierung weggebrochen ist und ich aufgrund von Existenzängsten mein Studium so nicht fortsetzen kann, eine Luxusdiskussion.

Reisinger750
3 Jahre zuvor
Antwortet  Student

Man sollte sich nicht mit der unteren Skala vergleichen. Ich bin tagtäglich wütend, als Sek 1 Lehrer nur A12 in NRW zu erhalten obwohl die GEW ja auch angeblich seit Jahren daran arbeitet. Lächerlich.
Na ja, you get what you pay for.

Alexander
3 Jahre zuvor
Antwortet  Reisinger750

Welche Studienordnung hast du denn studiert?
Lustiger wird es dann noch wenn du 10 Semester studiert hast und mit Master und Staatsexamen als Anwärter für höheren Dienst in A12 einsortiert wirst…..
Dann lacht dich die Yvonne noch an und redet was von „Wertschätzung“

Mary
3 Jahre zuvor
Antwortet  Student

Das ist wahr. Daran habe ich tatsächlich nicht gedacht. Aber davon, dass es mir leid tut, kannst du dir auch nichts kaufen. Ich verstehe auch nicht, warum man die Lehramtsstudierenden nicht in die Schule holt. Da wären zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen! Aber gegen pragmatische und praktische Lösungen scheinen sich die Verantwortlichen wohl grundsätzlich erfolgreich zu wehren!

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  Student

Für einen Bahnvorstand, der mal eben 10% mehr Grundgehalt bekommen soll, sind das doch Peanuts und nicht der Rede wert.

Allgäulehrer
3 Jahre zuvor

Meine aktuelle Erfahrung: ich wende mich an die GEW BaWü wg.Nichanerkennung von Berufserfahrung. Die Antwort: sei Du mal zufrieden, außerdem habe ich gerade gesehen, dass deine Gehaltsstufe bei uns nicht aktualisiert worden ist und die Rechtabteilung wird da leicht zickig, wenn sie dich vertreten soll, wenn du zu wenig Beiträge gezahlt hast. Da hab ich ne Anfrage, in der ich meine Gehaltsstufe nenne und der Typ guckt erst mal nach, ob ich auch die entsprechenden Beiträge zahle. Ist mir schlecht.

Andreas
3 Jahre zuvor
Antwortet  Allgäulehrer

Warum sollte die GEW eine Leistung für Sie erbringen, wenn Sie der GEW die vertraglich zugesicherten Beiträge vorenthalten? Welche Kfz-Versicherung reguliert Ihren Schaden, wenn die Prämien nicht gezahlt werden? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie weiterhin zur Arbeit gehen, wenn Ihr Gehalt nicht mehr bezahlt wird. Was ist denn das für ein Denken?

W.
3 Jahre zuvor
Antwortet  Andreas

@Andreas

Yeah, der Andi mal wieder.
Ja, genau!
Was ist denn das für ein Denken?
Schreiben Sie nicht selbst gerne und irgendwie immer wieder über die Lehrer, die sowieso nicht arbeiten – also irgendwie grundsätzlich nicht … und wenn doch, dann nicht richtig?
Alda, wirste vergesslich?
*rofl*