AfD-Fraktion kündigt Verfassungsklage gegen Testpflicht an Schulen an

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POTSDAM. Die AfD-Fraktion im Landtag will die Testpflicht an den Brandenburger Schulen mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht zu Fall bringen. Die Fehlerquote bei den Schnelltests sei zu hoch und dies könne zu neuerlichen Schulschließungen führen, sagte ihr bildungspolitischer Sprecher Dennis Hohloch am Dienstag. Zudem stelle die Maßnahme eine große Belastung für die Kinder und Jugendlichen dar. Daher wolle die AfD-Fraktion gegen diese Testpflicht auch mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht klagen.

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Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Die AfD klagt. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Im März hatte das Landesverfassungsgericht einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Zutrittsbeschränkungen und Hygieneregeln für den Brandenburger Einzelhandel abgewiesen. In Brandenburg gilt vom kommenden Montag an, dass die Schüler vor dem Präsenzunterricht zwei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorweisen müssen. Andernfalls gilt ein Betretungsverbot für die Schule und die Schüler müssen in den Distanzunterricht. dpa

Präsenzunterricht um jeden Preis: Wie die AfD die ostdeutsche CDU treibt

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3 Kommentare
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Elly
2 Jahre zuvor

…das Betretungsverbot würde ich mir wünschen in RLP, als Schlupfloch aus der Präsenzpflicht. Nicht einmal DAS gesteht die eiskalte Hubig den Familien zu. Präsenzpflicht, Testgebot, aber wer nicht testet, darf trotzdem in die Schule….. alles, damit kein einziger ungeimpfter Schüler in RLP es wagt, sich vor den Aerosole zu schützen

Kritischer Dad*NRW
2 Jahre zuvor

@Redaktion
wurde zufällig auf eine „Entscheidung“ (?) der Bezirksregierung Köln aufmerksam:

Kein Anspruch auf Distanzunterricht für Testverweigerer
Die Betreungsverordnung wird so ausgelegt: Kein Selbsttest, kein Unterricht… Schüler die einen Schnelltest verweigern, werden vom Schulunterricht ausgeschlossen.

Die „schulische Nutzung“ nach § 1 Schulische Gemeinschaftseinrichtungen – meint eine Nutzung der Schulgebäude ist unzulässig und das Betreten der Schulgebäude ebenso. Aber Ausschluss von allem Unterricht?

Leider kostenpflichtiger Abo-Beitrag vom 13.04.21
https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/kein-anspruch-auf-distanzunterricht-fuer-testverweigerer_aid-57321573

Enrico Thielemann
2 Jahre zuvor

Richtig so stoppt diesen Selbsttest für Schüler ist unzweckmässig,Kinder mussten schon genug leiden!