Bundes-Notbremse: Berlin beschließt neue Regeln für Schulen

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BERLIN. Die Regeln der Bundes-Notbremse gelten auch für die Berliner Schulen. Details dazu hat der Senat am Dienstag beschlossen. Grundsätzlich gilt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt drei Tage hintereinander über einem Wert von 165 pro 100.000 Einwohner, findet kein Präsenzunterricht mehr statt. Die Schülerinnen und Schüler wechseln dann zum «schulisch angeleiteten Lernen zu Hause».

Grenze für den Präsenzunterricht: ein Inzidenzwert von 165. Illustration: Shutterstock

Allerdings gibt es in Berlin Ausnahmen zum Beispiel für die Jahrgangsstufe 6, die beim Wechselunterricht bleibt und so auf den Übergang in die weiterführenden Schulen vorbereiten soll. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung am Dienstag mit. Das gilt auch für die Jahrgangsstufen, die mit einem Abschluss enden können.

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Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Sie gibt es für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen ohne andere Betreuungsmöglichkeit, für Kinder von Alleinerziehenden und für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie solche, bei denen das Erreichen der Bildungsziele gefährdet ist.

Eine etwas andere Regelung als im Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt in Berlin der Bildungsverwaltung zufolge auch bei der Testpflicht: Sie beschränkt sich nicht auf Lehrkräfte, sondern wird auf alle Personen in Schulen ausgeweitet, die in regelmäßigem Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sind. Sie gilt auch für Personal, das in der Notbetreuung eingesetzt wird. Die Tests sollen zweimal wöchentlich durchgeführt werden, in der Schule oder zu Hause mit anschließender Vorlage einer entsprechenden Erklärung bei der Schulleitung. dpa

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4 Kommentare
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Marie
2 Jahre zuvor

Na prima, wieder einer, der neue „Abschlussklassen“ erfindet. Wie war das noch mit den Schlupflöchern, die die KuMi finden?

Mom
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Naja macht irgendwie Sinn. In Berlin ist der Übergang von GS in die Sekundarstufe nach der 6 Klasse. Allerdings ist die Qualifizierung schon gelaufen es zählt dafür 2. Halbjahr 5.Klasse und 1. Halbjahr 6.Klasse.Von daher wäre es sinniger die 5.statt die 6. weiterhin im Hybrid zu belassen.
Auch dass die 9. und 10. im hybrid bleiben können ist nicht ganz unlogisch. Manche SuS gehen nach der 9. Klasse mit dem BBR von der Schule, auch weil die MSA und BBR Prüfungen abgesagt wurden und nun die Zeugnisnote Grundlage für den Abschluss ist. Manche SuS können im Präsenzunterricht vielleicht noch was rausholen.

WiMoKa
2 Jahre zuvor

In Brandenburg hat Frau Ernst mal kurzerhand die 11.Klassen an Gymnasien, 9.ten und die 12. Klassen an Gesamtschulen und Oberstufenzentren(13 Schuljahre) und die 10ten Klassen an allen Schulformen zu Abschlussklassen erklärt, die unabhängig von der Inzidenz Präsenzunterricht (über 100 im Wechselmodell) haben. Wenn die Könder sich nicht an die Regelungen der „Bundesnotbremse“ halten müssen: wieso gehen Bund und Länder davon aus, dass die Bürger das müssen?

WiMoKa
2 Jahre zuvor
Antwortet  WiMoKa

Statt Könder soll da Länder stehen….