Familie klagt gegen Maskenpflicht im Unterricht – und bekommt Recht

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ERFURT. Wegen hoher Corona-Inzidenzwerte sollen an Thüringer Schulen alle Lehrer sowie Kinder und Jugendliche Masken tragen – auch im Unterricht. Doch es gibt Widerstand. Gegen ein umstrittenes Gerichtsurteil will sich das Bildungsministerium nun wehren.

Noch immer ist die Maskenpflicht im Unterricht für manche Eltern ein Reizthema (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Das Thüringer Bildungsministerium will sich juristisch gegen einen umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht an zwei Schulen wehren und eine mündliche Verhandlung erwirken. «Da der Beschluss des Amtsgerichts ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, wird das TMBJS fristgerecht außerdem noch einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung stellen», sagte eine Sprecherin des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) am Montag auf Anfrage.

Das Amtsgericht hatte zuvor beschlossen, dass die «Leitungen und Lehrer» von zwei Schulen den Kindern und Jugendlichen dort das Tragen von Corona-Schutzmasken nicht anordnen dürfen. Nach Angaben der Sprecherin des Amtsgerichts, Inez Gloski, gebe es mehrere weitere Verfahren «zum gleichen Gegenstand»

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bildungsministeriums, wonach die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für alle Klassenstufen – also auch an Grundschulen – ausgeweitet wurde. Dagegen ging eine Familie mit einem Grundschulkind und einem Kind an einer Regelschule juristisch vor – und bekam von einem Richter des Amtsgerichts zunächst recht. Allerdings ist die Sache im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden.

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Das Thüringer Bildungsministerium hatte «gravierende verfahrensrechtliche Zweifel» angemeldet, nachdem der Beschluss öffentlich wurde. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.

Gloski, die selbst auch Richterin am Amtsgericht ist, sagte, erst nach einer mündlichen Verhandlung, wie sie das Bildungsministerium nun einfordern will, gebe es eine Beschwerdemöglichkeit gegen den Beschluss. Über eine solche Beschwerde müsste dann das Oberlandesgericht in Jena entscheiden.

Thüringer Oppositionsparteien kritisierten das Vorgehen des Bildungsministeriums in Bezug auf die Maskenpflicht. «Die kurzfristig verkündete Maskenpflicht während des Unterrichts hat nicht nur für unnötige Verunsicherung in den Schulen gesorgt. Sie zeigt einmal mehr die Hilflosigkeit auf, mit der die Landesregierung in der Pandemie agiert», sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Franziska Baum. Sie forderte erneut den Einsatz von Luftfiltern in den Schulen. Die CDU-Fraktion sprach von einem «Schulchaos». dpa

Maskengegner bedrohen Lehrer, Schulleitungen und Eltern, belästigen Kinder – und dringen in Darmstadt sogar in eine Schule ein

 

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Tina+2
2 Jahre zuvor

Wir Eltern wurden gestern schon von einer covidiotischen Maskengegnerin-Mutter wegen dieses wissenschaftsleugnenden Urteils zugespamt… ui ui ui, wenn das so weitergeht, dann artet das noch in einen Bürgerkrieg aus 🙁

Leseratte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

Die Aggressivität nimmt zu. Mal sehen, wann die ersten Lehrerautos zerstochene Reifen haben… Bei der Dummheit und Aggressivität, die derzeit bezüglich Infektionsschutzmaßnahmen herrschen, wundert mich gar nichts mehr.

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Infektionsschutz oder Kindeswohlgefährdung?
Ich finde es traurig, wir wenig wir auf einander eingehen und versuchen einander zu verstehen.
Beide Seiten sollten lernen, die Beweggründe des anderen zu verstehen.
Das passiert aber nicht.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Minna

Wie soll man Menschen verstehen, die in ihrer Blase von Verschwörungstheorie, Wissenschaftsleugnung und einer Ignoranz des Wertes menschlichen Lebens leben?
Diese Menschen missachten meine Grundwerte, Grundüberzeugungen, kurz: Meine ganzen Persönlichkeit.

Förderfuzi
2 Jahre zuvor

Ist ja auch kein Wunder, dass in Thüringen das Infektionsgeschehen stetig zunimmt. An meiner Schule (in Greiz, aktuelle Inzidenz 504 und Im Notbetreuungsbetrieb mit deutlich mehr als der Hälfte der Schüler in den Klassen) werden keine Tests angeboten, laufen Schüler immer noch ohne Maske (Attest) durchs Schulhaus und Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind auch nirgends zu finden. Es kommt da immer wieder zu Covid 19 – Ausbrüchen und man wird auch nicht darüber informiert, wenn man mit Betroffenen Kontakt hatte. Wenn sich da im Denken und Handeln der Menschen nicht bald entscheidendes ändert, dann wird die Seuche wohl enden.

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Förderfuzi

Das wäre ja der beste Ausgang 🙂

Dlmaa
2 Jahre zuvor
Antwortet  Förderfuzi

Genau das ist das Problem.
Orte die nicht geschützt werden.
DURCHSEUCHUNG

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor

Wieso klagen Eltern nicht endlich Mal gegen den Lernzwang und die Leistungsüberprüfungen?

Oder die wenigen Pausenm
Oder zu wenig Freizeitangebote im Unterricht?
Oder gegen die Lerninhalte?
Oder gegen Hausaufgaben?
Oder gegen Vokabel lernen?
Oder gegen Handyaufzeichnungen von SuS im Unterricht?
Oder gegen den Bleistift?

Zum Glück gibt es ja auch andere. Und für die bin ich dankbar.

Lanayah
2 Jahre zuvor

Wäre schön, wenn zur mündlichen Verhandlung auch die betreffenden Kinder ohne Maske dabei wären.

gehtsnoch
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Die mündliche Verhandlung wird erst nach Widerspruch des Antragsgegners angesetzt.
Ein Beschluss bei einer einstweilligen Verfügung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Sie sorgen für vorläufigen Rechtsschutz – und zwar immer dann, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht.

BenKly
2 Jahre zuvor

Richtig so. Ich würde es auch jederzeit vor Gericht gehen lassen, wenn man meinem Kind eine Maske während des Unterrichts vor die Nase setzt. Und dann auch noch lüften wie blöd.
Kein Unternehmer dürfte nach der Arbeitsschutzverordnung so mit seinen Mitarbeitern umgehen wie es aktuell die Kultusministerien unseren Kindern zumuten.
Allerdings finde ich es auch Quatsch den Unmut dann an den Lehrkräften auszulassen, die können auch nix dafür und ich mache mir auch über jede Lehrkraft Sorgen, welche man über einen ganzen Schultag zum Tragen einer Maske verdonnert. Bestimmt für Kinder schlimmer, aber auch für Erwachsene kann das auf Dauer nicht gut sein, die Arbeitsschutzrichtlinien zum Thema Masken gibt es nicht umsonst und diese gibt es schon lange, also da gibt es genug Erfahrung. Das dies nun plötzlich nicht mehr gelten soll ist für mich nur eine dumme Ausrede.
Wenn das Virus eine solch große Gefahr darstellt, dann muss man eben auch die nötigen Konsequenzen ziehen und die Schulen schließen. Alles andere ist sinnfrei.
Vor allem, in der Schule müssen alle Maske tragen und nachmittags treffen die sich Draußen zum spielen…

gehtsnoch
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

@BenKly: „Vor allem, in der Schule müssen alle Maske tragen und nachmittags treffen die sich Draußen zum spielen…“

Scheinbar so, wer klagt muss es eben nicht:
„Familie klagt gegen Maskenpflicht im Unterricht – und bekommt Recht“
12. April 2021

https://www.news4teachers.de/2021/04/familie-klagt-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-und-bekommt-recht/

Förderfuzi
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

Sie könnten ja für mich in meiner Klasse unterrichten – ohne Mundschutz natürlich…. wenn von 21 Schüler, 16 in die Notbetreuung kommen (teils erkältet, teils ohne Mundschutz etc.)

Monika, BY
2 Jahre zuvor

Es ist höchste Zeit Präsenzpflicht in Schulen in Deutschland während der Pandemie abzuschaffen.

Und danach nach persönlichem Gewissen handeln.

Wer die Gesundheit und das Leben ihre Kinder und ihre Familie riskieren will, sollte es auch tun.

Wer aber es nicht will, soll das Recht darüber behalten, es nicht zu tun.

Seit ein ganzes Jahr leben wir im Lockdown, trotzdem sind schon 80 000 Menschen in Deutschland an Covid19 gestorben.

Schon jetzt in so kurzer Zeit leiden unzählige an Spätfolgen der Covid-19. Und jeden Tag sind mehr.

Das Virus ist leider ein Systemvirus, das alle Menschen und alle Organe im Körper angreift. Es gibt keine Risikogruppen.

Über gesundheitliche Spätfolgen vieler angesteckter und asymptomatischer Kinder wird es erst noch berichtet.

Bis dahin aber wird es schon für viele zu spät.
Deshalb sollte man eine Wahl haben über das Risikoprofil eigene Familie selbst zu entscheiden.
Sonst mit dem Zwang zu Präsenzpflicht verletzt der Staat in Namen der Wirtschaft und des Geldes absichtlich das Recht seiner Bürger auf körperliche Unversehrtheit.

Dann kann man nur noch über Oligarchie reden, keine Demokratie mehr. Dabei muss man doch an die These von Oskar Lafontaine denken.

Man muss sich gerade fragen, ob er tatsächlich noch vor ein paar Jahren und vor Corona Pandemie falsch lag.

Es hat sich aber eben ergeben, dass die These erschreckenderweise nicht nur Deutschland betrifft, sondern alle westliche Staaten.

Und es zieht sich langsam in der Richtung Diktatur.

alter Pauker
2 Jahre zuvor
Antwortet  Monika, BY

„Und danach nach persönlichem Gewissen handeln. “ Schule meiner Tochter, rund 900 Schüler. Trotz ausgesetzter Präsenzpflicht lernen nur unsere Tochter und ein weiteres Kind von zuhause aus. Trotzdem werden ausnahmslos alle zu Tests und Klassenarbeiten in die Schule befohlen.

Elterngewissen?

Monika, BY
2 Jahre zuvor

Es gibt kein Grund für einen Bürgerkrieg, Himmel behüte!, wenn man den Menschen die Wahl gibt, seleber zu entscheiden.

Was geht Sie das an?
2 Jahre zuvor

Kinder sind die größten Virenschleudern, die es gibt. Ich finde es richtig, daß es in den Schulen eine Maskenpflicht und eine Testpflicht gibt. Gut, man muss diesen Test nicht unbedingt in der Schule machen. Aber was die Masken angeht, hier spielen die Kinder trotz Maske noch fröhlich in der Pause und lassen sich nicht von dieser stören. Die meisten Ausbrüche sind hier zum Teil in der Kita, ja richtig gelesen in der Kita. Genau diese Kinder infizieren sich dort und schleppen das Virus mit nach Hause und infizieren ihre Eltern und andere. Man sollte Kitas schließen! Und Schulen ganz einfach wie jetzt ist, mit der Maskenpflicht weiter laufen lassen. Außerdem gelten Atteste immer noch nicht als Freifahrtschein, schon gar nicht wenn ein Attest wegen Segelohren von der Maske ausgestellt wird.