Gegen Maskenpflicht im Unterricht: Kampagne sorgt für Antragsflut an Gerichten

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MIESBACH. An vielen Amtsgerichten gehen derzeit Anträge gegen die Maskenpflicht an Schulen ein. Zwei Mal hatten sie Erfolg, sonst lehnten Richter die Anträge bisher ab. Im oberbayerischen Miesbach hat das zu einer juristischen Posse geführt.

Die Gerichte haben viel zu tun. Foto: Shutterstock

Die Auseinandersetzung um die Maskenpflicht an Schulen hat am Amtsgericht Miesbach zu einer ungewöhnlichen juristischen Wendung geführt. Wie an anderen Amtsgerichten waren auch in Miesbach zuletzt mehrere Schreiben auf Grundlage eines bundesweit unter Gegnern der Corona-Maßnahme verbreiteten Online-Formulars eingegangen, nach denen zum Schutz der Kinder ein Tragen von Masken in Schulen zu untersagen sei.

Das Miesbacher Gericht reagierte darauf nun mit einer Pressemitteilung: Das Schreiben entspreche einem Online-Vordruck, mit dem angeblich ohne großen Aufwand oder Kosten im Wege der gerichtlichen Amtsermittlung die Maskenpflicht durch die Familiengerichte beendet werden könne, teilte das Gericht mit. Es schloss schließlich: «Nach Auffassung der zuständigen Familienrichter des Amtsgerichts Miesbach, die sich intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt haben, geht diese Ansicht vollkommen fehl.»

«Ein Richter darf nicht von vorne herein sagen: Kommts nicht zu mir, ihr bekommt ohnehin nicht recht»

Postwendend flatterte dem Gericht ein Befangenheitsantrag in Haus. Der Anwalt Josef Hingerl, der selbst rund ein halbes Dutzend Anträge zum Thema eingereicht hatte, wertete die Aussage in der Mitteilung als Hinweis, dass die Richter nicht mehr frei seien in ihrer Entscheidung. Er lehnte deshalb den künftigen Richter wegen Befangenheit ab – obwohl dieser namentlich noch gar nicht feststand. «Ein Richter darf nicht von vorne herein sagen: Kommts nicht zu mir, ihr bekommt ohnehin nicht recht», argumentiert Hingerl. Er sieht gar einen «Verfassungsverstoß».

Der Miesbacher Gerichtssprecher Manfred Thür hingegen betont: «Individuelle Anträge werden wir neu entscheiden.» Es gehe um das stets gleichlautende Schreiben. «Wir haben das geprüft und keinen Anlass gesehen, diesen Anregungen eine Folge zu geben», sagte der Richter. «Unsere Intention war auch, die Eltern darauf hinzuweisen, dass durchaus ein Kostenrisiko besteht.» In der Regel falle ein niedriger zweistelliger Betrag an. «Wenn Beweis erhoben wird, kann es teuer werden.»

Die Richter am Familiengericht München sahen in der Maskenpflicht nicht ansatzweise eine Kindeswohlgefährdung

Auch an anderen Amtsgerichten gingen Schreiben nach der Internet-Vorlage ein, die durch das Tragen der Masken eine drohende Gefährdung der körperlichen wie seelischen Gesundheit postuliert. Beim Amtsgericht München etwa lägen 18 Anträge dieser Art vor – bisher seien alle abgelehnt worden, sagte ein Sprecher. Die betreffenden Familienrichter hätten nicht ansatzweise eine Kindeswohlgefährdung gesehen, die ein Einschreiten des Gerichts rechtfertigen würde, hieß es beim Gericht.

Ein Familiengericht in Weilheim hatte hingegen ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. Es handele sich um einen Einzelfall, betonten Gericht und Kultusministerium. Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer Bildungsministerium meldete daraufhin «gravierende verfahrensrechtliche Zweifel» an der Entscheidung an – gegen den Richter ermittelt die Staatsanwaltschaft  nun wegen Rechtsbeugung, wie News4teachers berichtete.

Nicht nur Familiengerichte, sondern auch Verwaltungsgerichte mussten sich mit dem Thema Maskenpflicht an Schulen befassen. Am Freitag etwa lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg Eilanträge dagegen ab. News4teachers / mit Material der dpa

Familiengerichte urteilen gegen die Maskenpflicht im Unterricht – und stützen sich dabei auf Argumente aus der Querdenker-Szene

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Wunder SAM
2 Jahre zuvor

Anträge gegen die Maskenpflicht ….
Das Kindeswohl wird an der Stelle vorgeschoben, um das Ziel: ‚Den Staat und die demokratische Ordnung‘ auszuhebeln.
Die Szene ist seit 2018(!) über einen gewissen ‚Frank der Reisende‘ gut vernetzt …
… und Corona / Maskenpflicht nur eine Station auf dem Weg zu ‚deren‘ perfidem Ziel.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89837068/-frank-der-reisende-dieser-mann-vernetzt-auf-telegram-die-umsturzideen-.html

Max Kleine
2 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

Schlimmer als solche Spinner sind jedoch institutionelle Repressionisten, die, auf Entscheiderposten gehoben, wirklich den Rechtsstaat und die „demokratische Ordnung aushebeln“. Ich denke da beispielhaft an ein Urteil des Leipziger Familiengerichts vom 08.04., dass eine alleinerziehende Mutter zu Gerichtskosten von über 18.500 € verurteilte (und das war noch der reduzierte Satz, ursprünglich waren über 30.000 € festgesetzt), weil es gerichtlich beantragte ihre Kinder von der Maskenpflicht zu befreien zu lassen.

Also da sind mir dann Frank und sein Gang lieber, weil lustiger und weniger gefährlich für die Demokratie als staatliche Organe, die willkürlich nach Mao handeln: bestrafe einen, erziehe Hunderte.

Wunder SAM
2 Jahre zuvor
Antwortet  Max Kleine

@Max Kleine

… Eigentor,
… der von Ihnen beschrieben Fall des Leipziger Familiengerichts basiert genau auf ‚dieser Art von Vorgehen‘ und wurde von dem Querdenker-Anwalt Ralf Ludwig initiiert.

Querdenkerin am Familiengericht Leipzig: Wenn ein Richter das Kindeswohl gefährdet sieht
https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2021/04/querdenkerin-am-familiengericht-leipzig-wenn-ein-richter-das-kindeswohl-gefaehrdet-sieht-386449

Max Kleine
2 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

„… Eigentor,
… der von Ihnen beschrieben Fall des Leipziger Familiengerichts basiert genau auf ‚dieser Art von Vorgehen‘ und wurde von dem Querdenker-Anwalt Ralf Ludwig initiiert.“#

Witzig, denn den von ihnen verlinkten Schwurbelartikeln werden überhaupt keine Fakten genannt oder überhaupt nur auf meine Argumentation eingeht.
Im Gegenteil, einer, der von ihnen verlinkten Artikel, bestätigt sogar die von mir kritisierte Kostenfestlegung von über 18.000 € oder es dort ebenfalls heißt „Ob diese Kostenentscheidung Bestand hat, ist offen“.
Selbst dieser hinterfragt, wenn auch nur zurückhaltend, die festgelegten Kosten (was ja für ein zur SPD gehörendes Blatt schon bemerkenswert ist) und dass von der Tagesschau, deren Finanzierung maßgeblich vom Staat abhängig ist, natürlich kein kritisches Wort zu erwarten ist, sondern nur das übliche Bla bla, geschenkt.

Fassen wir also zusammen:
1. ihre Argument erschöpft sich im Posten von Links, die bestenfalls meine Argumente bestätigten (willkürliche Kostenfestlegung für eine alleinerziehende Mutter, die niemals in der Lage sein sein wird, das abzuzahlen.. Hm, da frage ich mich schon, wo da der Schutz vor der offensichtlich im Vordergrund stehende „Kindeswohlgefährdung“ ist).

2. ihre Argumente erschöpfen sich im Posten von Antworten, die in keiner Weise auf meine Argumente eingehen (irgendein „Anwalt Ralf Ludwig“ ist mir egal und wurde von mir auch nicht thematisiert – außerdem ist es, dafür muss man nicht Jurist sein um das zu wissen, üblich, dass man auf die Urteile anderer Gerichte verweist.)

Jetzt aber mal Schluss mit den Spielchen, sondern antworten Sie einmal auf die konkrete Frage: Was ist an der Aussage falsch?

„Also da sind mir dann Frank und sein Gang lieber, weil lustiger und weniger gefährlich für die Demokratie als staatliche Organe, die willkürlich nach Mao handeln: bestrafe einen, erziehe Hunderte“.

Ganz offensichtlich sollte hier ein Exempel statuiert werden – und das machen normalerweise nur Gerichte in Diktaturen. Nicht die Frau, die, wie es in einem Rechtsstaat und Demokratie selbstverständlich sein sollte (was es aber für einige offensichtlich nicht ist), den Rechtsweg beschritten hat, hat sich zu entschuldigen, sondern ein Richter, der seine exponierte Position für politische Urteile (?) ausnutzt und dieser Verdacht drängt sich mir nun einmal auf, wenn der Richter die Kosten so festlegt:
Schüler an der Schule: 1030
Regelstreitwert: 4000€
Gesamtwert: 1030 * 4000€
Gerichtskosten: 4.120.000€ : 2 = 30.711 €
Dann plötzlich wurden der Gesamtwert auf „nur“ 500.000€ herabgesetzt = Gerichtskosten: 11.703€ (Gesamt: 18.654€)

Bei diesem Urteil, das ist meine Überzeugung, geht es darum andere Menschen von Klagen abzuhalten und das ein Unding für einen Rechtsstaat und Demokratie (und zur Verdeutlichung für sie: DAS ist „mein“ Thema und nicht irgendwelche Franks oder Ralfs).

Thorsten
2 Jahre zuvor
Antwortet  Max Kleine

Vielen Dank für die klaren Worte und volle Zustimmung!

BenKly
2 Jahre zuvor

Mit Maske besucht mein Kind keine Schule, Punkt. Sollte mich das KM dazu zwingen dann geht es vor Gericht.
Ich habe kein Problem damit beim Einkaufen usw. selbst, oder auch mein Kind, eine Maske zu tragen. Wobei das selten vorkommt da aus unserem Haushalt meist nur einer allein Einkaufen geht.
Aber obwohl ich mir bei einer Schulstunde noch keinen Kopf gemacht hätte, hat es mich kürzlich sehr überrascht als mein Sohn über Schwindel klagte nach ca. 20min Tragezeit. Wie ist das dann nach einem Schultag?
Fakt ist, bei Kindern ergibt sich ein ganz anderes Lungen-, Totraum- und Maskenvolumen als bei Erwachsenen. Selbst für die arbeitsrechtlichen Regelungen von FFP2 Masken hat es Jahre gedauert, bis man die entsprechenden Erkenntnisse über deren Auswirkungen hatte. Und nun in der Pandemie soll man diese Erkenntnisse schon innerhalb eines Jahres haben? Echt jetzt? Wer bitte kam auf die perverse Idee solche Tests und Studien an Kindern auszuführen?
Kurz, keiner weiß wirklich welche Nebenwirkungen das für unsere Kinder auf Dauer oder in der Zukunft haben könnte bzw. wird. Daher gibt es für mich in dieser Frage nur eine Antwort, solange die Maskenpflicht im Unterricht besteht wird mein Kind keine Schule besuchen. Vorher würde ich auswandern, nicht alle Länder sind so gaga wie DE und vor allem stellt DE ja ohnehin eher eines der Schlusslichter in der Bildung dar, vermutlich wäre das eh eine Überlegung wert…

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

@BenKly,
bei Ihnen bin ich für “ bitte auswandern!“.
Als betroffene Lehrerin habe ich mit Schülern ( Berufsschule, Praxisunterricht) durchgängig so engen Kontakt, dass ich mehr als froh bin, dass diese eine Make tragen müssen!
Ich selber bin über 60 und mit vollem Deputat in der Schule und setzt meine Gesundheit jeden Tag, damit Schüler Unterricht haben können, aufs Spiel!
Da erwarte ich von der Elternschaft, dass sie sich und somit auch ihre Kinder so verhalten, dass weiterhin Unterricht auch möglich ist.
Machen Sie uns unsere Arbeit nicht noch schwerer und anstrengender als sie jetzt schon ist!

Dirk Z
2 Jahre zuvor
Antwortet  KARIN

@Karin: Bei Ihnen merkt man, daß die Maske Ihr Denkvermögen schon massiv einschränkt und Sie deswegen Konzentrationsschwierigkeiten haben.
Wer sich auf den Schutz der Maske verlässt, ist verraten und verkauft und sorgt eher dafür, daß sich die Pandemie noch weiter verbreitet. Aus physikalischen Gründen kann die Maske nur für eine kurze Zeit wirken zusammen mit Abstand und Belüftung. Denken Sie daran, daß Maske im Unterricht ein erhöhtes Sprechen erfordert, weil lauter und deutlicher gesprochen wird und zudem öfters Wiederholungen erforderlich sind. Das erhöht den Aerosolpegel und selbst FFP2 Masken können hier die Infektion nur etwas aufhalten- aber die Stunde oder der Schultag ist erst später vorbei… Und dann wollen Sie sich mit Maske sicherer fühlen?
Und denken Sie bitte daran, daß Sie Ihren Schülern auch Maskentragepausen geben. Wenn auch nur ein Schüler eine FFP2 Maske verwendet, müssen spätestens nach 75 min. eine 30minütige Tragepause gewähren. Maximal am Tag 3 * 75 min Blöcke und dann 30 min Tragepause. Wenn das nicht erfolgt, machen Sie sich u.U. strafbar und das Risiko würde ich nicht eingehen. Informieren Sie sich bitte, was Masken auch für Nachteile erwirken- Sie sind trotz Corona auch für die Gesundheit der Kinder verantwortlich.
Das einzigste was jetzt hilft ist, daß Lehrkräfte durchggeimpft werden, zudem Schüler ab Mindestimpfdatum. Und dann weg mit den Masken.

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dirk Z

@Dirk Z,
bei mir steht durchgängig alles an Fenstern auf, was geht.
Anscheinend sind Sie nicht im Schuldienst??
Was für Masken an vorgeschriebener Tragedauer gilt, wird und kann im Unterricht oft gar nicht umgesetzt werden!
Über Ihre Annahme über meine vielleicht von Ihnen angenommene Konzentrationstörung kann ich nur mitleidig lächeln!
Da ich meinen Dienst erledigen muss, die Eltern erwarten dies, das KM fordert es, bleibt mir nur, mit dem gebotenen Schutz ( Maske, Fenster durchgängig auf! Und ich habe meine 1.Impfung!) meine Arbeit zu erledigen!
Wer in der Schule Praxis, bei mir Nahrugszubereitung unter anderen Fächern unterrichtet, kann sich dies kaum leisten, da es eine gehörige Menge an Management erfordert, um eine Horde teils unwilliger, langsamer Schüler mit Theorie, Praxis und Essen, Aufräumen über 6 Std. zu beschulen, zu motivieren, zu beaufsichtigen und rechtzeitig mit allen eine zeitliche Punktlandung hinzulegen!
Wahrscheinlich arbeiten Sie im Büro oder an einem Arbeitsplatz wo Sie vor sich hin wursteln können, evtl. selten gestört werden und aufhören können, wenn das Arbeitsende erreicht ist?
Bei mir ist Schluss, wenn die Schulküche wieder sauber und alle Schränke ordentlich eingezählt sind!
Also machen Sie sich keine Sorgen über evtl. Verlust meines Denkvermögens oder meiner Konzentration!
Schulen sind eben keine sichere Einrichtung, wie es gerne von dem KM vorgegaukelt wird!
Zudem bin ich in vielen Abscblussklassen ( Berufsschule, oft einjährige Klassen) eingesetzt, wo der Aufschrei groß wäre, wenn diese ohne Abschlussprüfung da ständen.
Machen Sie uns Lehrern mit ihrem “ Fachwissen“ das Leben nicht noch schwerer als es ist!
Wir wissen sehr wohl, welcher Gefahr wir ausgesetzt werden, unter dem Deckmantel der sicheren Schule!
Vorgaben ist das eine , Durchführbar das andere. Das ist realer Schultag!

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dirk Z

@Dirk Z
Wir könnten den Unterricht schon mit den „Pausen“ machen!
Dann würden wir , egal welches Fach es betrifft, den vorgegebenen Unterrichtstoff nicht ansatzweise durch bekommen, da dieser nicht gekürzt wurde,
keine Klassenenarbeiten, Aufsätze usw. am Stück schreiben können
die Anwesenheitspflicht der Schüler an den Schulen verlängern, da die Unterrichtstunden und nicht die Pausen zählen
die Busunternehmen müssten ihre Fahrpläne anpassen
Sämtliche Stundenpläne der Lehrer müssten verändert werden,Lehrer sind aber oft auch noch in anderen Schulen noch eingesetzt
Belegungspläne von Sporthallen… ..
Denken Sie auch daran, Unterrichtszeit wird uns auch schon beschnitten durch die 2x Testpflicht in der Schule, was jetzt ja auch noch zu den Pflichten einer Lehrkraft zu gehören scheint …..
Schlaues Geschwätz von fachfremden Menschen brauchen wir wirklich nicht!
Das ich mich evtl. schuldig mache,………? Da sollten Sie sich lieber an das KM wenden, die machen die Vorgaben und wir müssen sie , soweit es uns überhaipt möglich ist, “ versuchen!“ umzusetzen!
Ein schlechtes Gewissen hier produzieren zu wollen, ist echt das Letzte, was wir hier brauchen!
So sieht es aus!

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dirk Z

Vielleicht ist Eddy von Roy jetzt Dirk Z?

BlueCat
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

Die Frage ist nur, welches Land zurzeit gravierend andere Regeln als Deutschland hat?

Gabriele
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

Liebe(r) BenKly,

ach, ja, bitte, Sie dürfen uns sehr gerne verlassen.

Wir werden Ihre Auswanderung in Ihr vermeintliches „Bildungstraumland, dem Paradies all Ihrer realitätsfremden Vorstellungen“, nicht bedauern, Ihnen sicher keine Träne nachweinen.

Eher wird sich große Erleichterung breitmachen!

Denn immerhin wäre es danach e i n (e) Uneinsichtige(r), Verbohrte()r, Verblendeter oder fanatisierte(r) Ignorant(in) weniger, der/die uns das Leben so schwer macht und die Gesundheit seiner/ihrer Mitmenschen in seiner/ihrer unsäglichen Egozentrik – so leichtfertig oder naiv oder unbedarft – gefährdet.

Andre Hog
2 Jahre zuvor

Hey Eddy von Roy….wo bleibt dein Kommentar….mit einem Finger im Hals gehen wir noch lange nicht nach Hause!!!

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor

Hilf Himmel…
Dass manche es immer noch nicht verstehen…oder einfach nicht wollen.
Masken sind für den Unterricht zur Zeit unabdingbar.
Fragt man bei den Schülern selbst nach, kommt die Antwort : ist ok, fühle mich selbst damit sicherer, macht mir nichts aus, … usw
Einige Antworten auch : ohne wäre mir lieber, aber ist halt wichtig, nervt schon….
Aber keiner leidet!!
Wir (GS)handhaben es auch so, dass die Kinder bei Bedarf kurz nach draussen können und die Maske abnehmen( Maskenpause).
Alles andere wird von Erwachsenen suggeriert.
Solange die Inzidenz so hoch ist , kein Unterricht ohne! Basta!
Wie wär es mit einem Schüleraustausch mit Brasilien oder Indien? DIE Kinder wären froh, wenn sie MIT Maske überhaupt eine Schule besuchen könnten.
Auch wenn Lehrer/Erzieher geimpft sind, sind es die Kinder noch lange nicht. Es geht mir nicht ins Hirn, dass man sein Kind bewusst solch einer Gefahr aussetzen will.

Leseratte
2 Jahre zuvor

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Weimarer Familienrichter.

„WEIMAR. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen einen Weimarer Familienrichter. Sie sieht Anhaltspunkte dafür, dass er mit Urteilen zur Maskenpflicht Recht gebeugt haben könnte.“

https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/recht-justiz/staatsanwaltschaft-ermittlungen-richter-weimarermittelt-maskenpflicht-aufgehoben-id232141535.html