Schülern droht Haftstrafe: Prozess um geklaute Abitur-Aufgaben startet

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BAMBERG. Für einige Schüler mag es wie ein Traum klingen: Vor den Abitur-Prüfungen die Aufgaben kennen. Für drei Schüler aus Bamberg könnte das zum Alptraum werden: Sie hatten die Prüfungen geklaut und müssen sich nun vor Gericht verantworten.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat zu urteilen. Foto: Shutterstock

Es könnte eine Szene aus einem Film sein: Schüler brechen nachts in eine Schule ein, knacken einen Tresor und stehlen Unterlagen. Darunter: Prüfungsaufgaben für das Abitur. Rund 33.000 Prüflinge in Bayern bekamen deshalb vergangenes Jahr laut Kultusministerium Ersatzaufgaben gestellt.

Die Einbrecher seien sehr professionell vorgegangen, sagten die Ermittler damals. Doch «technische und digitale Spuren» führten letztlich zu einem Gymnasiasten. Nach einer Hausdurchsuchung und einer anschließenden Vernehmung gestand der damals 18-Jährige und übergab den Ermittlern das Tatwerkzeug und die Abiturprüfungsaufgaben, die laut Polizeibericht in einem Waldgebiet versteckt gewesen waren.

Im Dezember wurde Anklage gegen drei damals 18-jährige Schüler des Kaiser-Heinrich-Gymnasiums Bamberg erhoben – unter anderem wegen besonders schweren Diebstahls. Am kommenden Montag beginnt der Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass einer der Schüler bereits im November 2019 unter einem Vorwand einen Generalschlüssel aus dem Sekretariat ausgeliehen hatte. Auf der Schultoilette seien Abdrücke und Fotos gemacht worden, mit denen im Internet ein nachgemachter Generalschlüssel bestellt werden konnte.

Der Ermittler nehmen an, dass die Schüler mehrfach nachts in das Gebäude eingedrungen waren. Im Mai 2020 seien zwei der Angeklagten in das Büro des Direktors eingebrochen, hätten den Safe aus einem Wandschrank gelöst und aufgesägt. Darin sollen die Abituraufgaben aus dem Bereich Latein, Englisch und Deutsch gelegen haben.

Einer der Angeklagten muss sich zudem wegen Ausspähen von Daten verantworten. Er soll bei einem der Einbrüche sensible Daten von einem Computer geklaut haben. Den jungen Männern könnte wegen des besonders schweren Diebstahls eine Haftstrafe drohen. dpa

Staatsanwalt erhebt Anklage gegen mutmaßliche Abi-Diebe

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Andre Hog
2 Jahre zuvor

Dass Einbruch und Diebstahl nicht in Ordnung gehen ist klar. Der Schaden, der dabei entstanden ist, kann als marginal bezeichnet werden…die Prüfungen wurden mit den Ersatzaufgaben bestritten, die – davon dürfen wir doch wohl mal ausgehen – mit den Erstaufgaben gleichwertig waren.
Also: Ein Schrank wurde aufgebrochen, ein kleiner Tresor entfernt und aufgesägt und Daten wurden entwendet (waren die danach nicht mehr da?) Und dafür drohen Haftstrafen???
Banker, die bewusst den Staat und damit v.a. uns um Millirden über Cum-Ex Geschäfte bescheißen, bekommen ein mahnendes „Dududu“ – dann werden die Verfahren eingestellt und als Krönung des Ganzen dürfen die die Kohle auch noch behalten, weil der BazookaSchlumpf wahrscheinlich irgendwelche Hinterzimmerdeals mit denen vereinbart hat.

So, wir setzen das mal ins Verhältnis zueinander und stellen den SuS einer 6. oder 7. Klasse die Frage, ob das so wohl gerechtfertigt ist ?

EY Leute, auch hier wird doch der Bedeutungsgrundsatz der Politik und der Rechtsinstitutionen unseres Landes deutlich:
Verfügen über haufenweise Kohle oder gehen zumindest damit um und können nen sich gewiefte juristische oder steuerrechtliche Abteilungen leisten = Freispruch!!!
Dumme kleine Willis, die über die Stränge schlagen,keine monetäre Power einbringen können und auch sonst eher wenig Lobby besitzen = aus dem Verkehr ziehen

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

@Andre Hog:

Aus diesem Artikel geht nicht hervor, ob die Staatsanwaltschaft diese Haftstrafe überhaupt fordert.

Zusammengefasst sagt der Artikel aus: Die Schüler sind eingebrochen, haben die Unterlagen entwendet, jetzt werden sie angeklagt.
Und laut dem Strafgesetzbuch kann auf Einbruchdiebstahl auch eine Haftstrafe stehen…. KANN…. Allerdings muss dies die Staatsanwaltschaft fordern. Und das macht sie, wenn sie der Annahme ist, dass das gerechtfertigt ist und Aussicht auf Erfolg besteht. Von einer Anklageschrift ist hier aber nichts erwähnt. Es wird nur die nach dem Gesetz bestehende Höchststrafe erwähnt.

Katharina
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Ich bin vollkommen bei Ihnen, wenn Sie die Gegenüberstellung anbringen. Dass reiche Leute sich das Recht kaufen, ist vollkommen klar (war immer so, ist so, wird immer so bleiben).
Aber dass diese jungen Menschen aber dennoch eine Strafe verdient haben, ist meiner Meinung auch genauso klar. Sonst lernen sie, dass Sie das System jederzeit verarschen können und Gesetze keine Rolle spielen – Sie können sich ja denken, wo die jungen Männer das nächste Mal betrügen/stehlen: Vielleicht ein Versicherungsbetrug (kommt ja keiner zu Schaden). Oder aber Steuerhinterziehung? Oder vielleicht billig in China produzieren lassen, dann „Made in Germany“ draufknallen und verkaufen? … Sie sollten also auf jeden Fall eine Strafe bekommen. Ob dies eine Haftstrafe sein wird? Das glaube ich nicht. (Wäre auch nicht angemessen, finde ich). Geldstrafe? Auch nicht (wenn sie/die Eltern Geld haben, verwirkt es sein Ziel, wenn die jungen Männer keins haben, kann das die Zukunft stark beeinträchtigen). Ich plädiere für Sozialstunden, am besten im Kindergarten 😀

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Katharina

@Katharina:
Ganz genau!!!
Sozialstunden und Spende an gemeinnützige Einrichtung. Sie müssen etwas daraus lernen und es muss ihnen „weh“ tun. Haftstrafen werden in solchen Fällen i.d.R. nicht verhängt – es sei denn das war nicht das erste Mal.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

Jau, habe genau das mit meinem ersten Satz zum Ausdruck bringen wollen … und das diese Aktion von längerer Hand geplant und offensichtlich mit gehöriger krimineller Energie vorangetrieben wurde ist ebenfalls erkennbar.
Das Verhältnis von Tat und „drohender“ Haftstrafe erscheint mir hier der gesellschaftliche Widerspruch zu sein, wenn man sich in Ruhe anschaut, mit was die sog. „Großen und Mächtigen“ alles durchkommen.

Die Elfe
2 Jahre zuvor

Ich gehe damals ironisch ran: Was ist denn bitte bei der „schulischen Ausbildung“ der Drei schiefgelaufen? Die hätten sich doch an 5 Fingern -äh 3-en- abzählen können, dass diese „Aktion“ ins Leere läuft….Oh, der Tresor mit den Aufgaben ist wech, man gut, dass wir noch Kopien haben, damit wir garantiert dieselben Aufhaben noch im Abitur stellen können…..Hilfe, was ist mit den Abituriet*innen denn bitte los? Das fällt doch schon fast unter die Kategorie: Zu dumm zum Verbrechen. Aber mal ernsthaft: Ich hoffe nicht, dass die 3 die ganze Breitseite der Justiz trifft….und ihr Leben durch das „Abitur“ versaut wird.

Alx
2 Jahre zuvor

Das zu planen und durchzuführen war bestimmt deutlich anspruchsvoller als die Abituraufgaben