Verstoßen Pflicht-Tests in der Klasse gegen den Datenschutz? Beauftragter mahnt Schulen, zumindest die Eltern zu fragen

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ERFURT. In Thüringen kocht ein Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Bildungsministerium hoch, der bundessweit Wellen schlagen dürfte: Ist es in Ordnung, wenn bei den verpflichtenden Tests in der Schule positive Ergebnisse vor der Klasse – und damit quasi öffentlich – bekannt werden? Der Datenschutzbeauftragte sieht dadurch die Rechte betroffener Schüler massiv beeinträchtigt und verlangt von den Schulen, zumindest eine Einverständniserklärung der Eltern für dieses Procedere einzuholen.

Verstoßen verpflichtende Tests in der Klasse gegen den Datenschutz? Foto: Shutterstock

Die Corona-Selbsttests für Kinder und Jugendliche an Thüringens Schulen haben einen Konflikt zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse und dem Bildungsministerium ausgelöst. Nach Hasses Einschätzung sind Einwilligungserklärungen der Eltern nötig, damit Schülerdaten bei den Tests erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie der Jurist sagte. Hasse sagte im Gespräch, das Bildungsministerium habe ausgeblendet, dass bei der Durchführung der Tests Daten erhoben würden, «und zwar Gesundheitsdaten und Kinderdaten», betonte Hasse. Dabei gehe es zum Beispiel um die Erfassung, ob ein Schüler positiv oder negativ getestet worden sei.

«Eine Identifizierbarkeit von positiv getesteten Schülern/innen sollte vermieden werden»

In einem Schreiben an die Schulen wies Hasse auf die Datenschutzbedenken hin und betonte unter anderem, dass positive Testergebnisse vertraulich behandelt werden müssten. «Eine Identifizierbarkeit von positiv getesteten Schülern/innen, bspw. durch eine offenkundige Separierung dieser Schüler auf dem Schulhof oder im Klassenraum, sollte vermieden werden», heißt es in dem Schreiben. Bislang ist aber vorgesehen, dass die Tests in den Klassenräumen gemacht werden – in Anwesenheit von Schülern und Lehrkraft. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler sollen dann umgehend in einen gesonderten Raum gebracht werden, von wo sie die Eltern dann abholen.

Hasses Behörde hat inzwischen bereits ausgefertigte Einwilligungserklärungen an die Schulen geschickt. Seiner Einschätzung nach müssen die Eltern jeweils zwei Datenschutzformulare unterzeichnen. In Thüringen müssen die Eltern bislang nicht explizit zustimmen, dass ihre Kinder an den Schulen getestet werden, sondern müssen dem ausdrücklich widersprechen, wenn sie dies nicht wünschen (Widerspruchslösung). Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung waren bislang auch nicht vorgesehen.

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«Wann war Ministerin Gebauer zuletzt beim Arzt und wurde dort quasi im Wartezimmer untersucht?»

Die Kritik des Datenschützers lässt sich auf alle Bundesländer beziehen, die verpflichtende Tests an Schülern in der Schule praktizieren und dafür keine ausdrückliche Einwilligung der Eltern vorsehen. Einzelne Bundesländer, etwa Niedersachsen und Berlin, lassen die Kinder und Jugendlichen durch ihre Eltern zu Hause testen. In den anderen – wie Nordrhein-Westfalen – hagelt es Kritik. «Wann war Ministerin Gebauer (NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer, d. Red.) zuletzt beim Arzt und wurde dort quasi im Wartezimmer untersucht, und alle anderen guckten zu? Wie steht es da um die Privatsphäre? Wer nach dem Test rausgehen muss, ist also sofort geoutet, wie das pädagogisch aufgefangen werden soll, ist fraglich», so fragte beispielsweise die Landeselternschaft der Gymnasien bereits vor den Osterferien.

Das Thüringer Bildungsministerium will trotzdem am bisherigen Vorgehen festhalten. «Datenschutz ist ein hohes Gut, das jedoch mit anderen Rechtsgütern wie etwa dem Gesundheitsschutz und dem Recht auf schulische Bildung abgewogen werden muss», erklärte ein Sprecher des Bildungsministeriums und wies darauf hin, dass Hasses Schreiben an die Schulen nicht mit dem Ministerium abgesprochen war. Dies setze die Schulleitungen «nicht hinnehmbaren Schwierigkeiten aus». Bis zu einer Klärung zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten und dem Bildungsministerium bleibt es daher bei der vom Bildungsministerium verfügten Vorgehensweise in den Schulen, sagte der Sprecher. Dies werde man den Schulen auch so mitteilen.

Der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands (tlv), Rolf Busch, kritisierte sowohl das Vorgehen des Ministeriums als auch Hasses Verhalten. «Beide helfen den Lehrern nicht, sondern stressen sie zusätzlich», sagte Busch. Zwar sei die Widerspruchslösung angenehm, weil die Lehrer dadurch keine Einwilligungen der Eltern einholen müssten, jedoch gebe es rechtliche Bedenken. Zudem kritisierte er die fehlenden Absprachen zwischen Bildungsministerium und Landesdatenschützer. «Das schlimmste ist: Mit uns redet keiner, das ist schrecklich», sagte Busch und forderte, dass jene mit einbezogen werden sollten, die die Teststrategie umsetzen müssten – also Schulleitungen und Lehrer.

Der Sprecher des Bildungsministeriums erklärte, die Widerspruchslösung ziele darauf ab, «dass die freiwilligen Testangebote möglichst viele Schülerinnen und Schüler erreichen. Die Möglichkeit, nicht am Testen teilzunehmen, bleibt gewahrt». Man wolle nun möglichst schnell eine Klärung mit Hasse herbeiführen. News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

News4teachers liegt die Beschwerde einer Familie an Helga Block, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, über fehlenden Datenschutz während der Pflichttests an den Schulen vor. In dem Schreiben, das der Redaktion im Original mit den Namen aller Beteiligten vorliegt (im Beitrag geändert bzw. unkenntlich gemacht), heißt es wörtlich:

Beschwerdegrund: Artikel 9 DS-GVO Abs. 2, Recht auf Datenschutz. – Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung von personenbezogenen Gesundheitsdaten in Form von Testergebnissen, zum Zweck der Feststellung einer etwaigen Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2.

1. Betroffene Daten

Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Klassenbezeichnung, Gesundheitsdaten (Diagnose, Befund).

2. Sachverhalt

Am 13.04.2021 nahm Mirko Weber (Name geändert, d. Red.), im Klassenzimmer der Städtischen Schule XXX, im Beisein seiner Mitschüler*innen und der Abteilungsleiterin für die Jahrgänge 8-10, an einem Massen-Coronaselbsttest teil. Es bestand Testpflicht, bei Verweigerung folgt der Ausschluss vom Präsenzunterricht. Bei positiver Corona-Selbsttestung werden die Schülerin oder der Schüler isoliert (vgl. Informationsblatt, Schulministerium NRW, Anlage 2.) Der Massen-Coronaselbsttest wurde nicht vom schulärztlichen Dienst begleitet. Die Vertraulichkeit war im Klassenraum nicht gesichert, da die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Klassenlehrerin anwesend waren.

Eine Einwilligungserklärung für die mit dem Coronaselbsttest (Datenerhebung) zusammenhängende Datenverarbeitung lag nicht vor. Datenschutzhinweise wurden nicht ausgehändigt. Über die Testverpflichtung und die Untersuchung (Massen-Coronaselbsttest) wurden die Erziehungsberechtigten nicht vorab informiert. Das Testergebnis wurde den Erziehungsberechtigten nicht mitgeteilt. Eine Begründung der Städtischen Schule XXX für die Notwendigkeit der Untersuchung) lag nicht vor. Mirko Weber ist nicht krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig.

3. Rechtliche Würdigung

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich in Reihenuntersuchungen untersuchen zu lassen. Im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis hat die Schule darauf zu achten, dass bei den Untersuchungen außer einem Schularzt und der Schülerin oder dem Schüler keine anderen Personen anwesend sind als ggf. die Eltern und die berufsmäßig tätigen Helfer*innen des Arztes. (vgl. Schulgesetz NRW Kommentar, Wingen-Verlag, § 54 zu Abs. 2, Grundlieferung 2006, SchulG NRW-Kommentar, Februar 2006, Ernst).

Wie in § 1 Abs. 3 Satz 1 VO-DV 1 und § 1 Abs. 5 VO-DV II ausdrücklich klargestellt wird, hat die Leiterin oder der Leiter der Schule oder der sonstigen Stelle sicherzustellen, dass der Schutz der verarbeiteten Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet ist. Es sind Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind zu gewährleisten, dass nur Befugte personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (Vertraulichkeit). Diese Maßnahmen wurden durch die Städtische Schule XXX nicht erfüllt.

In Fällen, in denen die Verarbeitung sensibler personenbeziehbarer Daten vorgesehen ist und über komplexe Sachverhalte, die zu weitreichenden Folgen führen können (Ausschluss vom Präsenzunterricht, Quarantäne, Stigmatisierung infizierter Schülerinnen und Schüler, seelische Belastung und Verletzung) und das Kindeswohl gefährdet ist, müssen die Eltern des Minderjährigen Mirko Weber über die geplante Datenverarbeitung und den Datenschutz vorab unbedingt informiert werden.

Nur so können die Erziehungsberechtigten in Wahrnehmung ihres Elternrechts entgegenstehende Einwände rechtzeitig vorbringen oder ihren Sohn Mirko Weber bei seiner Entscheidung entsprechend beraten. Letztlich ist es die gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern, die noch Minderjährigen an die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihres (Grund-) Rechts auf informationelle Selbstbestimmung heranzuführen. So fördert die Schule gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 SchulG NRW die Entfaltung der Person, die Selbständigkeit ihrer

Entscheidungen und Handlungen sowie das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler für das Gemeinwohl. Bei der Verwirklichung dieser (wie auch aller anderen normierten) Bildungs- und Erziehungsziele arbeiten „Schule und Eltern“ – wie es in § 2 Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW heißt – „partnerschaftlich zusammen“. Die Erziehungsberechtigten sind nach § 120 SchulG NRW, Schutz der Daten von Schülerinnen, Abs. 3 über das Ergebnis zu informieren. Dieser Anspruch wurde durch den Beschwerdegegner bisher nicht erfüllt.

Die Städtische Schule XXX ist nicht den Beweis angetreten, dass der Massen-Coronaselbsttest bei Schülerinnen und Schülern die weder krankheitsverdächtig noch ansteckungsverdächtig sind, geeignet ist, die Pandemie zu bekämpfen. Es wird „ins Blaue hinein“ getestet. Zudem stellt sich die Frage, welchen Nutzen der Massen-Coronaselbsttest bei der Verhinderung der Ausbreitung besitzt. Im vorliegenden Fall kann der infektionslogische Nutzen der wöchentlichen Testpflicht für Schülerinnen und Schüler nicht mit hinreichender Sicherheit bewerten werden, es liegen keine Informationen vor. Eine Datenerhebung, stellt sich als unverhältnismäßig dar, wenn sie aufgrund bloßer Mutmaßungen ergriffen wird.“

„Psychische Belastung“: Klagewelle gegen Testpflicht an Schulen überrollt Gerichte

 

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Herr Hallmackenreuther
2 Jahre zuvor

Datenschutz vs. körperliche Unversehrtheit – was ist hier das höhere Gut?
Wie hat sich Herr Hasse das Testen denn vorgestellt? Die Schüler trudeln einzeln im Viertelstundetakt ein und testen sich einzeln, ohne dass ein anderer die Ergebnisse mitbekommt. Die erste Stunde beginnt dann pünktlich 18:00 Uhr.

Daniel
2 Jahre zuvor

Ach jetzt sollen Gesetze auch noch aufgewogen werden, interessant. Und mal wieder leider ein persönlicher Schutz darunter. Aber mal ein Parkticket ignorieren weil man gerade im sterben liegende Frau ins Krankenhaus bringt? Das geht natürlich nicht, wir leben in einem Rechtsstaat!

Aber der Bürger soll bei allem die Augen zu knipsen. P.S. in dem Test steht „darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“. Auch das soll der Bürger ei fach ignorieren, das ist ja nur zur Not falls was.passiert.damit er keine Ansprüche erheben kann.

Verdrehte Welt. Kann man probieren aber darf sich nicht wundern wenn immer mehr sich verarscht fühlen!

BenKly
2 Jahre zuvor
Antwortet  Daniel

@Daniel
Dito. Diese Behörde redet immer von „…Eltern müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben…“. Ich glaube die Behörde blickt da etwas nicht. Ich als Elternteil muss gar nix. Mein Kind hat eine Schulpflicht, nicht ich. Ich bin maximal dafür verantwortlich dafür zu sorgen das mein Kind bei Schulbeginn in der Klasse steht und ausreichend Schulmaterial mitbringt. Das Einzige was ich unterschreiben muss ist das Dokument der Schulanmeldung und eventuell noch die Zeugnisse. Alles andere „darf“ ich unterschreiben, wenn ich es für richtig halte. Das Wort „muss“ in Verbindung mit „Einverständniserklärungen“ ist fehl am Platz.
Wir als Volk sollen uns schließlich auch an die DSGVO halten, also bitte liebe Behörden, geht doch mal mit gutem Beispiel voran 😉

Christiab
2 Jahre zuvor

Wenn sich das erste Kind nach einem Spießrutenlauf umgebracht hat, sehen wir weiter…

Kritischer Dad*NRW
2 Jahre zuvor

Recht auf Datenschutz!
Die Durchsetzung über eine Beschwerde an die LDI hat in welchem Zeitraum überhaupt eine reelle Chance bearbeitet zu werden, dieses Schuljahr, was in gut zwei Monaten endet halte ich für eher unwahrschheinlich.

Zumindest ist ein „Testergebnis“ bei SuS bei der Datenerfassung nicht umfasst.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für den Schutz der Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schule verantwortlich.

Die §§ 120 bis 122 Schulgesetz bilden die grundlegenden Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern im Schulbereich.
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I).

Elly
2 Jahre zuvor

https://www.youtube.com/watch?v=3CkhUu8d1Ts

Hier kann man einer SPD-Politikerin auf YouTube mal sagen, was man denkt. Sie wirbt da zwar für das Testen testen testen ganz allgemein, aber dennoch ist dies ein Weg, um seine Meinung dazulassen, Mails und Petitionen werden ja eh nicht gelesen. Und Dreyer-Hubig wohnten so einem Schülertesten ja auch PR-wirksam in einer Schulklasse bei, wie man bei N4t kürzlich sehen konnte. Kommentieren Sie bitte fleißig bei YouTube, vlt liest das Dreyer ja mal

Kami
2 Jahre zuvor

Berlin lässt ab Montag (19.04) auch nicht mehr freiwillig zu Hause testen. Auch dort wird ohne Einwilligung die Testpflicht in Schulen eingeführt.

Übrigens für alle Jahrgänge außer den Abschlussklassen vor dem Abitur. Diese dürfen auch ohne getestet zu sein an den Prüfungen teilnehmen.
Das Personal an Schulen unterliegt auch keiner Testpflicht. Netterweise hat Berlin diese in der Impfreihenfolge zurückgestuft. Nicht das geschützte oder getestete Personen im Präsenzunterricht sinnvoll wären.

omg
2 Jahre zuvor

Super. Jetzt haben wir den erwartbaren Datenschutzgau.
Ganz tolle Vorbereitung der KMK, auf deren Absprache ja die Länder die Testungen eingeführt haben.
Ganz toll.
Ehrlich jetzt mal.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  omg

@omg

Es ist das erste Mal, dass hier (soweit ich das überblicken kann), das Wort „Gau“ fällt. M. E. passt es viel eher zur seit über einem Jahr zum Umgang mit der Pandemie.

In der gläsernen Welt von facebook, WhatsApp, amazon und weiteren Datensammlern und -verkäufern erscheint mir das fast übertrieben….. Datenschutz ist out.

Aber ich verstehe natürlich, was Sie umtreibt.

Da nahezu (fast) jedes Kind ab der GS über ein Verteilungsgerät verfügt, wird sich jede Nachricht verteilen – zur Not über die Elterngruppe. Da haben die wenigsten noch ein Bewusstsein für Datenschutz.

Ist mit dem Virus vergleichbar. Auch der Schutz.

Unerträglich
2 Jahre zuvor

Meine Kinder machen keinen Test in der Schule. Wer soll sie dort emotional auffangen, falls der Test positiv ist? Das ist eine ganz miese Nummer und überhaupt nicht zu Ende gedacht. Meine Wut auf Herrn Lorz steigert sich langsam ins Unermessliche.
TRETEN SIE ENDLICH ZURÜCK HERR LORZ! SIE HABEN AUF GANZER LINIE VERSAGT!

Einalem
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unerträglich

Dem stimme ich zu.Und wenn wir uns dann dagegen entscheiden sind wir die bösen aber ich stehe zu meiner unserer Entscheidung. Unsere Kinder werden nicht getestet und bleiben zuhause.
Wir reden über Ausgangsbeschränkungen /Querdenker dürfen demonstrieren, da wird nix vorgeschrieben aber unseren Kindern schon.Es hieß ja erst lautstark von Herrn Lorz wir werden keine testpflicht machen ,keine Woche später nun doch .
Warum schließen wir alles ab 100er Inzidenz und die Schulen erst ab 200?

Ale
2 Jahre zuvor

Hallo,
Bitte nicht immer Kritik sondern Lösungen. Wir Lehrer und die Schulen sind keine eierlegende Wollmilchsau.

Gruß

eldo
2 Jahre zuvor

Merkwürdig, dass nur der Datenschutzbeauftragte aufschreit. Warum nicht das Gesundheitsministerium wegen erhöhter Infektionsgefahr während dem Test? Absolut unglaublich.

Rotta
2 Jahre zuvor

Nicht nur aus Datenschutz sollten alle Beteiligten über den Einsatz von sog. Selbsttests für Laien vorher sehr gut nachdenken. Die naiv verharmlosend als Wattestäbchen betitelten Swaps oder auch Abstrichtupfer sind bei der Herstellung zum Zweck der Sterilisation mit Sterile EO (Ethylen- Oxid) besprüht worden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sagt:“In der EU gilt ein vollständiges Anwendungsverbot für Ethylen-Oxid in Pflanzenschutzmitteln. In Biozidprodukten ist der Wirkstoff zur Desinfektion erlaubt, allerdings ohne Lebensmittelkontakt. Ethylen-Oxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend.“ Bezüglich des jetzt maßlos favorisierten Einsatzes der Selbsttestung möchte ich zu bedenken geben: Es wird u.a. darauf hingewiesen, daß diese Tests lediglich für den Gebrauch bei Verdachtsfällen für COVID-19 vorgesehen sind, bei Symptomenlosen als unwirksam gelten und zudem nicht für häufigen oder gar täglichen Gebrauch genutzt werden sollen. Dieses Gift also sollen wir uns jetzt möglichst oft in die Nase stecken. Verpflichtend! Kontakt mit EO verursacht u.a. Hirntumore, Leukämie und Lymphdrüsenkrebs.

vhh
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rotta

Halbwahrheit wäre für diesen Text noch freundlich: unter Normaldruck und Normaltemperatur verdunstet Ethylenoxid sehr schnell (Sekunden!). Begasung (nicht „besprühen“) mit Ethylenoxid ist ein extrem häufig verwendetes (und durch einige ISO-Vorgaben geregeltes) Verfahren bei der Herstellung von Medizinprodukten.
Natürlich ist das Zeug in Reinform bei direktem Kontakt schädlich, aber wen geht das etwas an? Richtig, die Arbeiter, die bei dem Begasungsverfahren die Behälter auswechseln. „Dieses Gift“ ist an den Tupfern nicht mehr vorhanden!
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-ethylenoxid-pcr-tests-100.html

Elly
2 Jahre zuvor
Antwortet  vhh

Da steht: Rückstände (von EO) seien nach drei Wochen nicht mehr nachweisbar….woher weiß ich, dass der Test vor einem Zeitraum größer drei Wochen produziert wurde? Das ist eine sachliche Frage

Monika, BY
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rotta

Ich selbst bin ich gegen Selbstests aus vielen verschiedenen Gründen.

Diese Information ist mir aber neu.

Könnten Sie bitte diesen Link wiederlegen?

https://bnn.de/nachrichten/faktencheck-corona-teststaebchen-corona-test-ethylenoxid-krebserregender-stoff-gesundheit

Es schon sehr wichtig sehr feste Beweise darüber zu haben.

Das Röntgen ist auch nicht gefährlich, gelegentlich, Ein Mal in 3 Jahre oder 5?. Aber jeden Tag sich röntgen lassen, ist es nicht mehr ungefährlich.

EO
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rotta

Sofern EO dafür tatsächlich genutzt wird (was ich nicht weiß):
Ethylen-Oxid hat seinen Siedepunkt bei +10,5 °C (https://de.wikipedia.org/wiki/Ethylenoxid), d.h. ab da verdampft es und verflüchtigt sich. Daher dürften sich nach meiner Nicht-Chemiker- Sicht auf dem Tupfer kaum noch Moleküle davon finden, bis der Tupfer schließlich zum Einsatz kommt. Ansonsten dürften diese Tupfer kaum eine Zulassung für den Verkauf im Supermarkt erhalten haben.

Man muss immer sehr genau betrachten, worum es in der Sache geht und sich nicht durch einzelne Begriffen vom Schrecken packen lassen. Es gibt z.B. einen anderen Stoff, der „wirkt auf der Haut stark ätzend und selbst stark verdünnt kann er die Hornhaut der Augen so schädigen, dass es zur Erblindung kommt“. Dieser Stoff ist auf der Brezel: Natronlauge. (https://de.wikipedia.org/wiki/Natronlauge)

Monika, BY
2 Jahre zuvor
Antwortet  EO

Danke!

N.
2 Jahre zuvor
Antwortet  EO

Risikobewertung für Ernährung und Lebensmittel
„Toxizität von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit zur Ableitung toxikologischer Schwellenwerte so-wie Informationen zum Metabolismus von Ethylenoxid“
https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-ethylenoxid-rueckstaenden-in-sesamsamen.pdf

Monika, BY
2 Jahre zuvor
Antwortet  N.

Danke!

vhh
2 Jahre zuvor
Antwortet  N.

Nicht relevant, da geht es um Sesamsamen aus Drittstaaten: …in Gegenwart von Chloridionen…
Tupfer: „Chlorfrei gebleichtes Material“
Ethylenoxid ist für Lebensmittel bei uns verboten, denn die enthalten nahezu immer Chlorid, glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass dieses Verfahren bei medizinischen Produkten dann umfassend verwendet wird, ohne die Chlorfreiheit sicherzustellen?
Macht alle was ihr wollt bezüglich Test, jedem seine/ihre Meinung, ich werde allerdings:
-keinen Präsenzunterricht abhalten, wenn Testverweigerer vor mir sitzen
-nicht neben Wechselunterricht, Abitur und ZP noch mal eben für diese SuS Distanzmaterial anbieten

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rotta

Die Testflüssigkeit ist aber ebenfalls giftig.
Und meine Kinder bekommen nicht zweimal wöchentlich ein Stäbchen in die Nase
Dann bleiben die eben daheim

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rotta

@Rotta

Das ist jetzt bewusst „böse“ und provokant – wer nicht will, bitte aufhören zu lesen.

Ich frage mich gerade, wieso jetzt so ein Aufschrei wegen so‘ n bisschen Gift in der Nase?

Was bitte wird denn auf den Feldern versprüht? Wird ungefragt gegessen.
Was wird den Nutztieren an Medikamenten verabreicht? Wird ungefragt gegessen und getrunken.
Was steckt an Chemie in den Plastiktrinkflaschen. Wird ungefragt mitgetrunken.
Was steckt an Mineralölen in Kosmetika und, hust, „Lebens“mitteln? Wird ungefragt verwendet.

Das ginge noch länger, doch ich glaube, der Punkt ist klar.

Warum wird sich hier jetzt aufgeregt?

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Ich esse das nicht ungefragt und mich macht auch das schon sehr lange sehr wütend.
Deshalb esse ich kein Fleisch und versuche immer gute Lebensmittel zu kaufen. Ist anzubauen. Wir sind mit viel viel viel Gift umgeben.
Und wütend machen mich auch die Müllberge. Die jetzt während der Pandemie noch höher werden.

mm
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Vielleicht deshalb, weil diese Tests so gut wie gar nichts bringen ? Von einem giftigen Essen werde ich wenigstens satt. Und ich habe eine Entscheidungsfreiheit, denn ich kann mir auch gesundes Essen kaufen und dabei satt werden. Wenn es heißt, lasse dich testen oder du darfst die Schule nicht besuchen, dann liegt der Gedanke von Erpressung nicht so weit entfernt. Allerdings juckt mich auch das wenig, denn der Schulbesuch erscheint mir zur Zeit nicht sonderlich attracktiv zu sein. Meine Sorge beim Testen ist weniger der Datenschutz, oder ungesunde Subsdtanzen, sondern eher die Sinnlosigkeit dieser Teste, die dann leider auch noch unter miesen Hygienebedingungen durchgeführt werden. In meinem Bekanntenkreis hatte eine Freundin Kontakt mit einem Corona Infizierten. Daraufhin ließ sie sich jeden Tag testen. Der Test war sechs Tage lang negativ. Am siebten Tag dann die Bestätigung, dass sie sich doch infiziert hatte. Oder anderes Beispiel Bei den Spielern im KSC gab es einen Fall. Alle wurden darauf hin täglich von Fachpersonal getestet, 10 Tage lang, dann kamen vier Fälle hinzu und jetzt hocken alle in Quarantäne.

Erasco
2 Jahre zuvor

Im Saarland ist es das gleiche Procedere. Selbsttests im Klassenverband. Nachdem wir seit März Tests durch medizinisches Personal hatten, was auch von den Schulen organisiert werden musste. Ist aber zu teuer, Lehrer machen dies jetzt nebenher, die werden ja ohnehin bezahlt. Die Idee für die Selbsttests hat sich unsere Bildungsministerin wohl bei den anderen abgeschaut. Und wir waren mit dem medizinischen Personal als einziges Bundesland so fortschrittlich… Aber Bildung ist wichtig und darf auch in der Pandemie nicht viel kosten. Das Geld für die Tests hätte man besser vor einem halben Jahr in Luftfilter investiert.

Edward von Roy
2 Jahre zuvor

Wir sollten die Corona-Tests an Kindern – und Kind ist laut UN-Kinderrechtskonvention eine Person unter 18. Jahren – unterlassen

Die Entstehung moralischer Begriffe und Erfahrungen wie Würde oder Rücksicht erfolgt bei Begegnung (von Angesicht zu Angesicht und wird durch maskierte Kontakte mit fehlender Mimik massiv gestört …) von Mensch zu Mensch, hier nicht zuletzt von Kind zu Kind.

Das sogenannte Testen zerstört zwischenmenschliches Vertrauen und beschädigt insbesondere das kindliche oder jugendliche Weltvertrauen und Selbstvertrauen, denn der junge Mensch wird über jeden (gestern, heute oder morgen) in seiner Nähe befindlichen Menschen denken müssen:

„Ist diese Frau, ist dieser Mann, ist dieses Mädchen oder dieser Junge eine Gefahr für mich, ist sie oder er wenigstens ausreichend oft und gründlich genug getestet worden? Bin ich eine Gefahr für sie oder ihn, bin ich ausreichend oft und gründlich genug getestet worden?“

Das mehrere Tage lang oder mehrere Stunden lang nicht auf Coronaviren getestete Kind (in Bezug auf die Masken gilt dasselbe) versteht – oder vielmehr missversteht – sich in erster Linie als Gefahr für andere Kinder und Erwachsene und sieht leider auch die anderen Kinder vorrangig als eine Gesundheitsgefahr an.

Jeder Test auf Coronaviren bei Minderjährigen ist ein Test zuviel. Wir sollten die Corona-Tests an den Kindern unterlassen.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

PS

Nach Art. 1 KRK ist jeder Mensch ein Kind, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2010_10_07_PRO_ASYL_Gesetzlicher_Handlungsbedarf_zur_Umsetzung_der_UN_KRK.pdf

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Danke für ihre Nachrichten, sich wenn sie dafür regelmäßig ne Klatsche bekommen. Ich freue mich, wenn auch Mal die Kinder zur Sprache kommen.
Viele merken gar nicht, was ihnen jetzt angetan wird.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Testen macht die Schulen sicherer. Und hier geht es um meine Gesundheit und – bei meinen Risikofaktoren – auch schlicht um mein Leben. Da ist es mir dann herzlich egal, ob bei so einem harmlosen Test MÖGLICHERWEISE bei einigen Kindern ein ungutes Gefühl vorherrscht. Zumal ihre Ausführungen durch nichts belegt sind.

BK-Lehrkraft
2 Jahre zuvor
Antwortet  Edward von Roy

Begriff Kind juristisch :

https://www.anwalt24.de/lexikon/kind

Rotta
2 Jahre zuvor

EO-Nachtrag: Daß der Swap mit EO sterilisiert wurde steht rückseitig auf der Packung vom Stäbchen. Ein Kästchen: Sterile EO. Die Dinger sind bei allen Tests die gleichen, unabhängig vom Hersteller. Aus China sowieso. Eine brauchbarere Alternative ist ein Spucktest. Allerdings wird dieser an Schulen sicher nicht in Betracht gezogen, da die giftigen „Popeltests“ bereits geordert sind und da schon die billigen Großpackungen als Beschäftigungsprogramm für Lehrkräfte genommen wurden. Wer es also mit seinem Wissen und Gewissen nicht vereinbaren kann, den giftigen Test zu verwenden, wird in seinen eigenen Geldbeutel greifen müssen. Für mich macht es eigentlich keinen Unterschied. Wird die Selbsttestung zu Hause durchgeführt, wird weder der Test (auch keiner für die Nase) dafür zur Verfügung gestellt, noch die Kosten erstattet.

vhh
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rotta

Siehe oben, einfach nur falsch!
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-ethylenoxid-pcr-tests-100.html

Übrigens finde ich das Verfahren auch sehr suboptimal, nur machen Panikmärchen diesen Standpunkt nicht glaubwürdiger

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rotta

Muss der Spucktest nicht in einem Labor ausgewertet werden?

KaGe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alla

Nein, den gibt es auch als Selbsttest.

bernd
2 Jahre zuvor

Man hofft, dass irgendwann mal die Erkenntnis bei Politik und Verantwortungsträgern aus Wirtschaft und Geldadel ankommt, dass man durch testen kein Virus der Welt besiegen kann. Man kann allerdings so lange testen bis das Virus weg, oder der Patient tot ist. Irgendwie habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Akteure der Pandemiebekämpfung da so einiges durcheinander bringen. Denn das Getue wie, z.B. in NRW, Gebauer und Konsorten, lässt einem das eigene Verständnis für den Verlauf einer Pandemie anzweifeln. Irgendwie habe ich anscheinend etwas verpasst, was den Bildungs und Kultusministern an medizinischen Wissen zugefallen ist. Denn ein medizinisches Ende der Pandemie, halte ich bei den Kräften die auf in Bund und Länderebene wirken, vorerst für sehr unwahrscheinlich.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor

Bei allen eigenen Zweifeln an der Sinnhaftigkeit der Tests in der Schule (dich ich selbst hege) kommt es mir aber merkwürdig vor, dass diese Kritik nicht vom Datenschutzbeauftragen in z.B. NRW, sondern in Thürigen geäußert wird. Wer will sich da auf Kosten von wem profilieren? Ist dort ein Coronaleugner Datenschutzbeauftragter?
Ähnlich war es letztes Jahr, als ein Datenschutzbeauftragter die großen Bemühungen der Lehrer um Distanzunterricht mit Straf-Androhungen unterminierte. Macht doch nicht noch ein Fass auf!
Ich denke, wenn die Kommunikation stimmt, man den Kindern das liebevoll erklärt, gibt es auch keine Stigmatisierung. Kinder verstehen viel mehr als ihnen in der ganzen Diskussion zugetraut wird.

Leseratte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rabe (aus NRW)

Das war derselbe Datenschutzbeauftragte. Herr Hasse aus Thüringen.

Remonstratum esset, so isset
2 Jahre zuvor

„… zwei Mal pro Woche kostenfrei mit Schnelltests selbst auf das Coronavirus testen. Das findet Schulleiter Armin Huber aus Trier gut und richtig. Dass sie das unter Anleitung und Aufsicht von Lehrern tun sollen, aber gar nicht. Daher hat er im Namen seiner Schule, dem Max-Planck-Gymnasium (MPG) Trier, eine sogenannte Remonstration “

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/lehrer-gegen-aufsicht-bei-selbsttests-100.html

Monika, BY
2 Jahre zuvor

Schlaue Schulleitung haben sie da.

Ich beneide es, gleichzeitg bin ich aber auch froh, dass es doch immer mehr vernünftige Menschen gibt

Lehrer-D
2 Jahre zuvor

Das ist zum Heulen in Deutschland!
Immer nur Bedenken! Jede Idee oder gar Lösungsstrategie wird zerredet!

Wir testen seit drei Wochen im Klassenverband – ohne Probleme.

Wenn sich Kinder zu Hause testen und positiv sind, spricht sich das auch rum – schon weil die anderen dann (oftmals) in Quarantäne müssen. Dann kann bzw. darf kein Lehrer mit den Schülern über die Infektion sprechen.
Positiver Test im Klassenverband: Die Lehrkraft kann angemessen pädagogisch reagieren. Ja, das können Pädagogen. Es sind nämlich Fachkräfte!

Thomas Wasilewski
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lehrer-D

Lieber Lehrer, Sie sind also der Meinung, dass man das Recht ignorieren sollte wenn es bequemer ist?

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor

Wir schränken (auf sehr guten Gründen) einige Grundrechte massiv ein, nur um den Datenschutz wird ein Geschrei gemacht.
Bei der Abwägung zwischen Gesundheit und Datenschutz muss letzterer an zweiter Stelle stehen.

Monika, BY
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Hätte absolut nichts dagegen, WENN die Selbsttests mehr positivies als negatives mit sich bringen würden.

Monika, BY
2 Jahre zuvor
Antwortet  Monika, BY

Österseich ist ein gutes Beispiel.

Selbsttests werden keine Gesundheit und kein Leben retten.

Das ist das Hauptproblem!

Selbsttest spenden den Mensachen lediglich den Trost.

Elfi
2 Jahre zuvor

In RLP werden nicht nur Daten der getesteten Kinder erhoben, sondern auch der nicht getesteten.
Was will man damit?

Ich_bin_neu_hier
2 Jahre zuvor

@Rabe (aus NRW): „Ähnlich war es letztes Jahr, als ein Datenschutzbeauftragter die großen Bemühungen der Lehrer um Distanzunterricht mit Straf-Androhungen unterminierte.“ – Dabei handelte es sich ebenfalls um den thüringischen Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/bussgelder-lehrer-datenschutz-kritik-100.html
Mir sind keine Hinweise darauf bekannt, dass es sich bei Herrn Hasse um einen Coronaleugner handelt – allerdings zeichnet er sich durch eine beispiellose Bereitschaft zur bedingungslosen Durchsetzung des Datenschutzes auch unter Pandemiebedingungen aus, die weit über die seiner Kolleginnen und Kollegen hinausgeht.

Bekannt geworden ist auch der „Digitalstreik“ der Brodowin-Grundschule in Berlin-Lichtenberg nach einer Rüge der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk:
https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/lichtenberger-grundschule-tritt-in-eine-art-digitalstreik-li.122047
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/11/berlin-lichtenberg-grundschule-lockdown-digitaler-unterricht-padlet-teams-big-blue-button.html
Frau Smoltczyk tritt nach meinem Eindruck nachdrücklich für den Datenschutz ein (was immerhin ja ihre Aufgabe ist), ohne ihn gleichwohl unter den Bedingungen dieser Pandemie absolut zu setzen – wie es Herr Hasse durchaus tut.

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor

@Minna und andere….
Nein, weder Tests, noch Stäbchen, Watteträger o.ä. sind giftig, krebserregend oder sonst was.
Erkundigen Sie sich doch bitte, und darum bitte ich Sie inständig, auf wissenschaftlich fundierten Seiten/Stellen. Beteiligen Sie sich nicht an der Verbreitung solcher Falschmeldungen! Diese kursieren zu Hauf in einschlägigen Foren und Seiten.
Das ist gefährlich und im Sinne der Pandemiebekämpfung absolut kontraproduktiv.
Wenn diese bewusste Irreführung weitergeht, sollte man darüber nachdenken, die Verbreiter solcher Meldungen zu verklagen.

Monika, BY
2 Jahre zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

„Das ist gefährlich und im Sinne der Pandemiebekämpfung“

Wie denn?

Wenn die Schnelltests 40 bis 60 Prozent der CoronaInfektionen zunächst überhaput nicht erkennen – sagen Virologe selbst!

Dass alles um uns herum schon längst giftig und krebserregend ist, da stimme ich zu.
Das ist kein Thema.

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor
Antwortet  Monika, BY

Mit gefährlich im Sinne der Pandemiebekämpfung meinte ich die Verbreitung von falschen Aussagen wenn es um Corona und die Pandemie geht. Im Sinne von Querdenkern, Corona leugnern und Verharmlosern.

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Monika, BY

Also ich bin mitnichten verharmloser, aber was sollen uns den diese Tests bringen?
Die Tests haben so eine hohe Fehlerquote, dass sie nichts weiter als sinnlosen Müll verursachen. Ich habe es mehrfach erlebt, dass der Schnelltest erst positiv angezeigt hatte, als der Patient schon Symptome hatte. Vorher eben nicht.

Birkenstock
2 Jahre zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

@Darfdaswahrsein
Schlau geschrieben, nur vermisse ich schon eine einzige Quellenangabe, die Ihre Hypothese stützt.
Merkwürdig.

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor

In vielen Bereichen des täglichen Lebens benutzen wir Stoffe, die in ihrer reinen Form, oder in Überdosierung, schädlich, ja sogar krebserregend oder auch tödlich sein können. In der Medizin, Lebensmittelindustrie, Putzmittelindustrie etc
Das hat aber nichts mehr damit zu tun, was wir dann als Endprodukt essen, benutzen etc
Sie sollten im Fall der Teststäbchen natürlich ihr Kind dahingehend informieren, dass diese nur im genannten Zweck zu verwenden sind und nicht geknabbert, gegessen oder sonst wie verwendet werden sollen. Da könnte dann auch der pPlastikstil zu Schäden führen. Auch Sie sollten natürlich nicht mehrere Testflüssigkeiten zusammenschütten und einen leckeren Schlummertrunk daraus mixen….
🙂 😉

BK-Lehrkraft
2 Jahre zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

allein was an Stoffen in Kleidung drin ist und über Hautkontakt in den Körper geht…

Mthdnmnn
2 Jahre zuvor

Für welchen „bullshit“ ich im Rahmen der DSGVO schon nach einer Unterschrift gefragt worden bin (…). Aber bzgl. meines Kindes bleibe ich ungefragt (…). Ist einfach nicht mehr nachvollziehbar (…).

Monika, BY
2 Jahre zuvor

Mit den Tests, laut Fachleuten aus aller Welt, kann man leider keine Pandemie bekämpfen, sondern mit den Impfungen.

Ist das immer noch nicht deutlich?

Aber man kann diese Impung immer noch nicht bekommen.

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor
Antwortet  Monika, BY

Natürlich schützen Tests nicht, nur die Impfung.
Aber bis wir eine Impfung für Kinder haben, müssen wir sie doch auch schützen.
Also was haben wir bisher zur Verfügung? Masken, AHAL Regeln und Tests.
Stimmt, Tests sind kein Allheilmittel und nicht immer aussagekräftig, aber sie helfen nun mal zu einem gewissen Prozentsatz Fälle zu finden.
Ich gebe allen Recht, die Art und Weise und Durchführung kritisieren.
Lösung : Schulen u Kitas zu! Erst bei geringer Inzidenz im Wechselunterricht öffnen MIT Tests und allem anderen.
Wenn das Eltern nicht möchten: Kind bleibt zu Hause, wird lediglich mit Arbeitsmaterial versorgt.
Klingt hart?
Bessere Lösungen/Vorschläge werden gerne entgegen genommen.

Emarosa
2 Jahre zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Warum lässt man die Kinder nicht Zuhause von den Eltern testen? Wir hatten das im Kreis Heinsberg vor den Osterferien. Das hat prima geklappt.
Natürlich gibt es sicherlich Eltern, die unverantwortlich damit umgehen. Ich vermute aber, es sind in etwa genau so viele Schüler, die den Test in der Schule absichtlich nicht korrekt durchführen. Entweder weil sie Angst vor der „Separierung“ haben, oder weil sie von Zuhause Querdenker als Eltern haben.
So oder so gibt es schwarze Schafe.

Meine beiden Kinder haben die Tests hochmotiviert Zuhause gemacht, um andere zu schützen.
Vor den Tests in der Schule haben sie Angst. Eines der Kinder hat alleine auf die Aussicht darauf mit verstärkten Schlafstörungen reagiert.
Daher werden wir nun mehrmals die Woche zum Testzentrum fahren.
Zuhause vor der Schule wäre deutlich einfacher und auch zeitlich näher am Unterricht.

Leseratte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emarosa

Wir haben hier in Thüringen leider sehr viele Coronaleugner, Maskenverweigerer, Anhänger der Reichsbürger usw. Da ist nicht abgesichert, dass alle SuS sich zu Hause tatsächlich testen und das Ergebnis ehrlich kommunizieren bzw. im Falle eines positiven Tests auch den PCR machen. Glücklich sind wir auch nicht darüber, dass die Tests, gerade in den Abschlussklassen, ungeimpfte LuL in den Räumen beaufsichtigen.

Monika, BY
2 Jahre zuvor

Ok, jetzt ist klarer, was Sie genau gemeint haben. Danke.

Mthdnmnn
2 Jahre zuvor

Wechselunterricht bzw. die damit einhergehende Präsenz (inkl. dieser grenzwertigen Test-Ideologie) dient doch sowieso nur dem Zweck, Klassenarbeiten etc. schreiben lassen zu können, um „Kennzahlen“ zu generieren.

Aber sind ja nur Kinder (…).

Minna
2 Jahre zuvor

Vielleicht kennt hier jemand die Kinderrechtskonvention?
Da wurde das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip festgelegt!

Vor lauter Angst um die eigene Sicherheit vergessen dass hier nämlich einige. Viele die hier krakelen, daß ihnen die Sicherheit der Kinder am Herzen liegt, liegt nichts als die eigene Sicherheit am Herzen.

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor
Antwortet  Minna

Das ist kurzsichtig und engstirnig gedacht was Sie da unterstellen. Und eigentlich auch frech!!!
Wenn Erwachsene alle geimpft sein werden, sind es die Kinder noch lange nicht. Hier im Forum macht man sich über die gesamte Situation Gedanken. Über Menschen!!
Kindeswohl heisst nicht, dass in Gefahrensituationen Kinder alles machen/ leben können wie vorher.
Hier muss man weiter und grösser denken und handeln.
Das fordern wir von Gesellschaft und Politik.
Wenn Sie das nicht verstehen…??? Oder verstehen wollen…???
Manches ist für manchen halt zu kompliziert.
Sie finden das frech? Hmmm Sie unterstellen ja auch einiges.
Mal dran denken, mit Streiten und Vorwürfen kommen wir nicht weiter!

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor
Antwortet  Minna

@Birkenstock
Das ist keine Hypothese die ich aufgestellt habe.
Das sind wissenschaftlich fundierten Fakten.
Quellenangaben sind hier müssig, da diese Informationen jedem mündigen Bürger frei zugänglich sind.
Sie erschlissen sich meist bei gesundem Menschenverstand auch von allein.

Datensammler!
2 Jahre zuvor

Ich habe da mal ein dumme Frage an die Datenschützer.

Für bestimmte Dinge, die ich machen will, muss ich inzwischen einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen. Ist das keine erzwungene Preisgabe von persönlichen Gesundheitsdaten, und das auch noch an Leute, die es nix angeht (z.B. Ladenbesitzer oder Friseure)?

Nach dem ersten Lockdown musste man seine Daten bei jedem Restaurant, in jeder Kneipe hinterlegen, und nicht selten flogen die Blätter 4 Wochen später in die Altpapiercontainer, wo jeder nachlesen konnte, wer wann wie lange mit wem in einer Kneipe war! Darüber hat sich niemand aufgeregt!

Oder wie sieht es zukünftig mit dem geplanten Kauf von Freiheiten über den Impfausweis?

Was geht es einen Gastwirt an, ob ich geimpft oder nicht? Lässt sich das mit dem „Datenschutz“ vereinbaren?

Meine Meinung ist da eindeutig! Gesundheitsschutz geht in diesem Fall ganz klar über Datenschutz, also was soll das?

Wie das Testen in den Schulen abläuft bzw. ablaufen soll, darüber kann man sich streiten, da ist der „Datenschutz“ wahrlich das geringste Problem. Es ist doch naiv zu glauben, dass wenn Schüler in Quarantäne geschickt werden, die Mitschüler das nicht sowieso mitbekommen!

Denkt mal drüber nach!

Marc
2 Jahre zuvor

In RLP werden nicht nur Daten der getesteten Kinder erhoben, sondern auch der nicht getesteten.
Was will man damit?