Wir remonstrieren! Wie Lehrer gegenüber der Schulaufsicht begründen, warum sie ihren Dienst derzeit für rechtswidrig halten

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DÜSSELDORF. „Wir haben remonstriert!“, so schreibt uns aktuell ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen – stellvertretend für Mitglieder seines Kollegiums. Wir dokumentieren Auszüge aus der insgesamt sieben Seiten umfassenden Begründung. Darin heißt es: „Nach wie vor erscheint selbst eine beschränkte Schulöffnung unverantwortlich, auch mit Blick auf eventuelle gesamtgesellschaftliche Folgeschäden. Ausgehend davon können Lehrer ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern nicht hinreichend wahrnehmen, selbst bei – gemessen an den örtlichen Möglichkeiten – bestmöglicher Umsetzung der offiziellen Hinweise und Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz.“ Auch die Selbsttests an Schulen kommen ausführlich zur Sprache.

Die Remonstration ist die stärkste Protestform im öffentlichen Dienst. Foto: Shutterstock

In unserer Remonstration argumentieren wir mit den seit dem Frühjahr 2020 bestehenden Problemen an Schulen (vulgo der Untätigkeit des Ministeriums), der aktuellen Gefährdungslage in Deutschland insgesamt und insbesondere an Schulen und inwiefern auch sonst aktuell die Fürsorgepflicht den Lehrern gegenüber verletzt und es den Lehrern unmöglich gemacht wird, ihre Fürsorgepflicht einzuhalten. In einem Addendum widmen wir uns auch der Infektionsprävalenz in NRW, der Testpraxis in den Gesundheitsämtern und der Falschbehauptung, steigende Inzidenzen bei Schülern seien jetzt durch vermehrtes Testen begründbar.

Ein Kern der Remonstration ist dabei das Folgende:

„Erweitert werden diese Bedenken, aus denen der Anspruch an jedwede Schulöffnung resultiert, allen an Schule Beteiligten maximale Prophylaxe zu bieten, außerdem durch folgende Erkenntnisse und Entwicklungen:

Das Infektionsrisiko an einem sechsstündigen Schultag in einer Klasse / einem Kurs mit halber Raumbelegung, unter den expl. Bedingungen, dass (a) ein Mindestabstand von 1,5 Metern rigide eingehalten wird, dass (b) alle Anwesenden konstant einen adäquaten MNS korrekt tragen und dass (c) regelmäßig ein optimaler Luftaustausch stattfindet, hat bei Anwesenheit eines einzigen Infizierten im Raum einen R-Wert von 2.9; d.h. dass sich statistisch an einem Tag pro Klasse / Kurs ca. drei Personen infizieren!

Diese Kalkulationen basieren aber auf der sog. Wildvariante des Virus, die neuen Mutationen sind jedoch deutlich infektiöser: B.1.1.7, die neue Dominante des Virus, hat demggü. einen um .4-.7 höheren R-Wert, folglich ist das Infektionsrisiko wesentlich höher.

Die Realisierung der Bedingungen (a) bis (c) in hinreichender Art und Weise ist im Schulalltag zudem utopisch. Mithin kann falsches Lüften die Infektionsgefahr drastisch erhöhen, adäquat platzierte Luftfilter mit entsprechender Leistung erscheinen absolut alternativlos:

Um das Infektionsrisiko der Wildvariante auf einen R-Wert von 1.0 zu reduzieren, sind gem. Hermann Rietschel Institut der TU Berlin bereits ca. 75 m3/h pro Person an virenfreier Zuluft notwendig, bei B.1.1.7 benötigt man hierzu jedoch schon 105 m3/h pro Person. Die benötigte Zuluft ist pro Stunde kumulativ, so dass bspw. binnen zwei Stunden bereits 150 m3/h pro Person (Wildvariante) resp. 210 m3/h pro Person (B.1.1.7) an Zuluft benötigt werden. Zwei Zeitstunden sind damit rechnerisch auch das zeitliche Limit, dass ein halber Kurs (max. 17 Schüler) – unter Maßgabe des Einhaltens von Mindestabständen und des Tragens eines adäquaten MNS – bei expl. Einsatz eines Hochleistungsluftfilters mit einer Zuluftleistung von ca. 3500 m3/h pro Person (Werte, die mit normalem Lüften nicht erreichbar sind), im selben Unterrichtsraum unterrichtet werden kann. Tatsächlich wäre aber eine Reduzierung auf R=0,5 mittels drastischer Erhöhung des Zuluftstroms notwendig, um eine Infektion hinreichend auszuschließen zu können, was in normalen Unterrichtsräumen (baulich und technisch) kaum möglich erscheint.

Gemeinhin zählt das Risiko für Lehrer, in Ausübung ihrer Dienstpflicht im Unterricht an insb. schülerseitig übertragenen Infektionskrankheiten (Influenza; Masern etc.) zu erkranken, als sog. allgemeines Lebensrisiko, das insofern ein legitimierbares Risiko darstellt, dass es lehrerseitig eigenverantwortlich mittels geeigneter Selbst-schutzmaßnahmen (MNS; Impfung etc.) minimiert resp. negiert werden kann.

Im Fall der COVID-19-Pandemie resultiert aber die anzunehmende extrem hohe Infektionsprävalenz in der Bevölkerung insg. (s. Addendum), zunehmend mit der infektiöseren B.1.1.7-Variante u.ä. Varianten des Virus, i.V.m. den skizzierten generellen Infektionsrisiken im Unterricht einerseits und den (bis mind. Sommer 2021) fehlenden Impfmöglichkeiten für die Lehrer weiterführender Schulen in NRW, das Schulpersonal und die (mangels Zulassungen für Kinder und Jugendliche in absehbarer Zeit generell nicht eingeplanten) Schüler, in einer eigenverantwortlich nicht hinreichend korrigierbaren faktischen und infolge ihres Ausmaßes mit der Fürsorgepflicht absolut unvereinbaren Schutzlosigkeit aller direkt und indirekt Betroffenen ggü. einer potenziellen Infektion; ein eklatanter Konflikt mit Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf körperliche Unversertheit) ist anzunehmen.“

Unter Punkt 6 („Rechtliche Bedenken ggü. Selbsttests in Schulen“) unserer 7-seitigen Remonstrationsschrift heißt es:

„Unbeschadet dieser skizzierten allg. Probleme werden aktuell Testungen von Schülern und Lehrern vor jedem Schulbesuch thematisiert, von deren Ausgang die Erlaubnis zum Präsenunterricht abhängig sein soll. Auf den ersten Blick begrüßenswert ist insofern, dass die Schulministerin am 1. April 2021 verkündete, nach den Osterferien zwei Mal pro Woche verpflichtende Selbsttests der Schüler ‚als zusätzliche Sicherheit‘ an Schulen einzuführen, diese trügen ‚dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird‘ – dies ist zwar korrekt, allerdings ist das Mehr an Sicherheit abermals in keiner Weise hinreichend und relativiert die sonstigen Bedenken dieser Remonstration nicht, wie im Folgenden erläutert wird. Vielmehr sind verpflichtende Tests der Art, wie sie in NRW geplant sind, Makulatur:

(1) Die üblichen Modelle des Wechselunterrichts, die eine (a) täglich oder (b) wöchentlich alternierende Beschulung von A- und B-Gruppen vorsehen, resultieren in Modell (a) in der Problematik, dass binnen je zwei Wochen eine der beiden Gruppen (diejenige mit drei Präsenztagen) an einem Tag nicht getestet wird, während in Modell (b) die Nichttestung für Schüler beider Gruppen binnen zwei Wochen gar drei Tage beträgt. Dies ist aus den skizzierten Gründen der Infektionsgefahr bereits an einem einzigen Präsenztag inakzeptabel.

(2) Bereits die laborbasierten Antigenschnelltests zur Anwendung durch geschultes Fachpersonal weisen bei asymptomatischen Infizierten – also dem Gros aller Infizierten – eine Sensitivität von lediglich 38,9 % auf, können also statistisch ca. 3/5 der asymptomatischen Infizierten ggf. nicht identifizieren! Bei Infizierten mit spezifischer Symptomatik liegt die Sensitivtität zwar bei 85,7 %, aber auch dieses Restrisiko erscheint für den Präsenz- u./o. Wechselunterricht aufgrund der diskutierten spezifischen Probleme und der Verweildauer am Ort Schule nicht legitimierbar. Mithin produzieren die den Schulen zur Verfügung gestellten Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien demggü. wesentlich mehr falschnegative Ergebnisse und bergen ein erhöhtes Risiko der Falschanwendung, so dass das RKI vor einer ‚Vermittlung einer Scheinsicherheit‘ warnt. Außerdem sollen diese Antigentests nur dann anschlagen, wenn die gemessene Viruskonzentration über einer bestimmten Nachweisgrenze liegt, ohne aber auszuschließen, dass eine Infektion resp. Infektiosität mglw. Bereits unter dieser Grenze besteht.

Mithin bestätigen die negativen Erfahrungen mit dem Präsenzunterricht unter Maßgabe verpflichtender Tests in Österreich (d.h. rapide steigende Fallzahlen unter schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen seit den dortigen Schulöffnungen am 8. Februar 2021), das offenbar als Vorbild der Testpflicht in NRW fungieren soll, die soeben skizzierten Probleme resp. bieten hinreichende Evidenz für die (bereits statistisch höchstwahrscheinliche) Nichtfunktionalität der Selbsttests als Infektionsschutzmaßnahme an Schulen.

(3) Letztlich ist zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Remonstration die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht in NRW noch offen. Selbst unter der notwendigen Maßgabe, es würden (aktuell nichtexistente) Antigentests in einer RT-PCR-Tests vergleichbaren Qualität eingesetzt, wären nur folgende Testszenarios möglich: (a) Selbsttests zu Hause, (b) Tests durch geschultes Fachpersonal vor oder in der Schule oder (c) Tests durch Lehrer oder sonstiges Schulpersonal bzw. Selbsttests unter deren Aufsicht in der Schule.

Zu (a): Eine Selbsttestung in den schülereigenen Haushalten ist nicht praktikabel, da dort die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung nicht gewährleistet werden kann oder die Testungen fehlerhaft durchgeführt werden könnten. Sollten Schüler verpflichtet werden, ihre negativen Tests von zuhause als Einlassbedingung in der Schule vorzeigen zu müssen, bestünde einerseits das Problem, dass das Testergebnis schon wenige Minuten nach dem Test verfälscht sein könnte, andererseits ließe sich nicht nachweisen, dass der Test auch vom entsprechenden Schüler selbst stammt. Der Infektionsschutz verlangt aber Sicherheit.

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Zu (b): Bereits aus diesen Gründen bedürfte es also der unmittelbaren Testung durch geschultes Fachpersonal, das die Schülertests vor Unterrichtsbeginn durchführt. Bzgl. der Testlokalität wird im folgenden Punkt ausgeführt, warum Schulen selbst aber als Testorte ausscheiden müssen und auch spezielle Testorte in unmittelbarer Nachbarschaft keine Alternative darstellen.

Zu (c): Die diesbzgl. Anweisungen des Ministeriums, formuliert in den ‚Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen‘ (s. Schulmail v. 15. März 2021), sehen bislang aber keine der beiden ersten Möglichkeiten vor, sondern eine über die thematisierten Verletzungungen der Fürsorgepflicht hinausgehende, das Maß des Zumutbaren zusätzlich überschreitende weitere Verletzung dieser Pflicht. Das Ministerium führt nämlich das Folgende aus:

‚Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen […] zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden […] Schülern statt. […] Das schulische Personal – insbesondere […] Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. […] Die […] Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen […] Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. […] Die Selbsttests führen die […] Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. […] Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen. […] Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden. Für die Information an Eltern und Ausbildungsbetriebe werden wir noch kurzfristig ein Formular im Bildungsportal einstellen, auf das Sie zurückgreifen können. […] Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch […] einen Schüler keine Konsequenzen. Ich bitte Sie mit Ihren Lehrkräften in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass aus der möglichen Nicht-Teilnahme von […] Schüler [sic] keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft. […] Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen).‘

Dem begegnen folgende evidente Probleme, die u.a. nicht mit der Fürsorgepflicht und anderen Rechten der Schüler, Lehrer und des sonstigen Schulpersonals in Einklang zu bringen sind, so dass einerseits Testungen von Schülern in der Schule durch Lehrer nicht legitimierbar sind:

(I) Bereits angesichts der exorbitanten Infektionsrisiken in Schulen im Präsenz- resp. Wechselunterricht per se erscheint es generell nicht vertretbar, Selbsttests zu Unterrichtsbeginn am Ort Schule durchzuführen, statt vor Unterrichtsbeginn individuell zuhause. Zu den bereits skizzierten Problemen der Aerosoldiffusion in Unterrichtsräumen gesellt sich die Problematik, dass das Ministerium die Abnahme der Masken ‚während der Testung selbst‘ vorschreibt, dies aber in direkter Konsequenz, bei Teilnahme infektiöser Personen (die ja erst ex post facto identifiziert werden können) am Testverfahren, das Infektionsrisiko für alle Anwesenden enorm steigert – die Lüftung des Raumes während der Testung relativiert diesen Risikozuwachs nicht.

Zudem ist nicht auszuschließen, dass Schüler ohne Maske, ggf. gereizt durch den Testvorgang selbst, in einer Art und Weise reagieren, die einen zusätzlich erhöhten Aerosolausstoß bedeuten (Sprechen, Husten, Niesen etc.).

Das Infektionsrisiko wird außerdem durch den Umstand potenziert, dass das Ministerium nicht nur die eindeutige Anweisung unterlässt, dass die Tests in exkl. für diese Tests genutzten Räumen stattzufinden haben, sondern stattdessen nahelegt, unmittelbar nach der Testung in denselben Räumen Unterricht stattfinden zu lassen, auch ungeachtet dessen, ob es positive Testungen gab oder nicht!

Es erscheint mithin absurd, dass im Rahmen der Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen COVID-19-Pandemie Personen, die mit COVID-19 infiziert und diesbzgl. ansteckungsverdächtig sind, i.d.R. quarantänisiert werden und folglich auch den Ort Schule unter keinen Umständen betreten dürfen, aber eine Testung in Schulen durchgeführt werden soll, um dann, bei einem Positivtest, die entsprechende Person wieder aus dem Schulgebäude zu entfernen, nachdem alle Beteiligten – und potenziell bereits Mitreisende im ÖPNV auf dem Weg zur Schule – einem Infektionsrisiko ausgesetzt worden sind, dass bei heimischer Testung so nicht existiert hätte.

(II) Das Ministerium erläutert, dass bei einem positiven Selbsttest einerseits die ‚betroffene Person […] unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden‘ muss und die Erziehungsberechtigen sie ggf. abholen: ‚Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden.‘ Dies erscheint auf mehreren Ebenen problematisch:

(a) Einerseits stellt dies Schulen vor regelmäßig unüberwindbare organisatorische Probleme, denn es Bedarf dazu nicht nur geeigneter, aber evtl. nicht vorhandener Räumlichkeiten, die eine weitere Diffusion des Virus verhinden, sondern natürlich andererseits auch des Personals, das die Aufsicht übernimmt. Aus den zuvor geschilderten Umständen ist allerdings ersehbar, dass es Lehrern und sonstigem Schulpersonal nicht zumutbar ist, Aufsichten in Räumlichkeiten mit dezidiert ansteckungsverdächtigen Schülern zu halten.

(b) Im nicht unwahrscheinlichen Fall, dass nicht nur ein Schüler, sondern mehrere derselben positive Testergebnisse haben könnten, wird es der verfügbare organisatorische Rahmen zudem bedingen, dass alle diese Schüler in einem einzigen Raum unterzubringen sein werden. Das Ministerium realisiert selbst, dass ein positiver Selbsttest auch ein falsch-positives Ergebnis darstellen kann. Entsprechend besteht die Wahrscheinlichkeit, infizierte mit nicht-infizierten Schülern in derselben Räumlichkeit zu halten, mit einem erheblichen Infektionsrisiko für letztere, das mit der Fürsorgepflicht nicht in Einklang zu bringen ist.

(III) Das Ministerium führt aus, ‚dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs […] vertraulich behandelt werden.‘ Wie dies bei der für alle Beteiligten feststellbaren anschließenden Isolation bzw. deren Ausbleiben für die einzelnen Schüler, aus dem ein positives oder negatives Testergebniss zwangsläufig eindeutig ableitbar ist, durchführbar sein soll, erschließt sich nicht; die Handreichungen für den ‚pädagogisch sensiblen Umgang‘ mit dieser Situation erscheinen nicht praxistauglich. Hierbei ist außerdem einerseits ein gravierender Konflikt mit dem Datenschutz und ggf. dem allg. Persönlichkeitsrecht der Schüler feststellbar, mithin – durch die Schädigung des psychischen Wohls und der Gefährdung des physischen Wohls – eine (ggf. irreparable) Beschädigung des Vertrauensverhältnisses das die Schüler zum Ort / zur Institution Schule haben, die die Fürsorgepflicht konterkariert. Andererseits liegt die Problematik nahe, dass im Anschluss an eine positive Testung eines Schülers bei den Mitschülern oder deren Angehörigen auftauschende Infektionen diesem einen Schüler (als Folge der Testsituation) attribuiert werden, was ebenfalls die Fürsorgepflicht ad absurdum führt.

(IV) Die Aufsicht und Anleitung der Selbsttests in der Schule insb. den Lehrkräften aufzubürden und nicht durch medizinisches Fachpersonal in der erforderlichen Schutzausrüstung, die Lehrern nicht zur Verfügung gestellt wird, unter den dafür zwingend notwendigen hygienischen Rahmenbedingungen durchführen zu lassen, überschreitet die legitimierbare Verwendung der Lehrer, ja ist mithin eine Anordnung zur Durchführung einer nicht lediglich professionsfremden Aufgabe, sondern zu potenziell gesundheitsgefährdendem Verhalten im Widerspruch zu Art. 2 Abs. 2 GG.

(V) Letztlich erscheinen die Anordnungen zur Entsorgung des evtl. mit infektiösem Material kontaminierten Testabfalls nicht hinreichend, ja potenziell gesundheitsgefährdend.“

Kommentar des Verfassers: Auf eine Einbindung der Quellenangaben habe ich – für diesen Beitrag hier – jetzt verzichtet. Was mich wundert ist allerdings, dass diese Kritikpunkte, die wir in unserem Schreiben thematisieren, eigentlich. evident sein müssten: Wieso schaffen es die einschlägigen Gewerkschaften nicht, so etwas auf die Beine zu stellen und zu koordinieren? Warum kommt aus dieser Richtung nichts, keine gebündelte Aktion (auch im Sinne der angestellten Lehrer)? Warum wird man mit so einer Remonstration auf breiter Flur alleine gelassen, lässt so etwas zu Mückenstichen verkommen? Wobei: Wir diskutieren schon, ob wir nach der anzunehmenden Absage aus Düsseldorf dann auch den dann offenstehenden Rechtsweg nehmen…

Wir haben – auf vielfachen Wunsch hin – die komplette Begründung der Remonstration zum Herunterladen bereitgestellt (samt Quellennachweisen). Hier geht’s hin: https://www.news4teachers.de/2021/04/lehrer-remonstrieren-hier-laesst-sich-die-komplette-begruendung-herunterladen/

Hintergrund

Unter der Remonstrationspflicht wird laut Beamtenbund (dbb) die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.

„Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht“, so heißt es beim dbb.

Erkennbar strafbares Verhalten?

„Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.“

Die Remonstrationspflicht habe eine Doppelfunktion – einerseits diene sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits diene sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen. News4teachers

Gesundheitsrisiko für Lehrer durch Schnelltests an Schulen? Landeslehrerrat: Remonstieren!

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Georg
2 Jahre zuvor

Sehr guter Beitrag und sehr gute Aktion. Ich hoffe für die agierenden Lehrkräfte, dass das keine Auswirkungen auf ihre Personalakte hat.

Wenn man sich anschaut, was die Lehrergewerkschaften in den letzten Jahren so bewirkt haben, kann ich die vom Verfasser im Kommentar aufgeworfene Frage beantworten:

Insbesondere die GEW hat sich mehr durch Schulpolitik als durch Stärkung der Lehrerrechte stark gemacht. Auch in den Pandemiezeiten tritt sie eher als Verfechterin von Schulöffnungen auf und steht damit voll auf der Linie der Politik.

PaPo
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Rechtlich dürfen Remonstrationen nicht in den Personalakten der Beamten angelegt werden, sondern nur in den Sachakten des Vorgangs, Nachteile dürfen den Beamten durch eine Remonstration in keinem Fall entstehen; auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verhältnis von Remonstrationen antwortete die Bundesregierung u.a.:

„Die Personalreferate oder eine zentrale Stelle erhalten keine Kenntnis von Remonstrationen und deren Ergebnis auf der Fachebene. Sie dürften auch nicht in die Personalakte aufgenommen werden. Zur Personalakte gehören nur die Unterlagen, die die Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Andere Unterlagen dürfen nicht in die Personalakte aufgenommen werden (§ 106 Absatz 1 Satz 4 und 5 BBG). Remonstrationen richten sich gegen fachliche Entscheidungen, entsprechend wären Vermerke über Remonstrationen in der Personalakte unzulässig“ (BT-Drs. 17/6692).

Aber ja, diese Bedenken dürften viele Lehrer haben, sofern sie überhaupt hinreichend über Remonstrationen informiert sin (was erfahrungsgem. eher selten der Fall ist) – mithin ist die Beschwerde und ggf. die Remonstration ja auch eine Dienstpflicht (s. §§ 35 Satz 1; 36 Abs. 2 BeamtStG; §§ 3 Abs. 3; 16 Abs. 1 ADO). Diese Unkenntnis i.V.m einer entsprechenden Angst lähmt wohl viele Beamte (leider).

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  PaPo

Dennoch kann bei schulinternen Beförderungen ein remonstrierender Lehrer aufgrund von möglichem Querulantentum übergangen werden.

PaPo
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ja, leider durchaus möglich, wenn es der Gegenseite denn dann gelänge, andere Gründe vorzuschieben (mit dem Verweis auf die Remonstration geht das ja nicht). Aber ich verstehe diese Remonstration hier ja auch nicht als gegen die eigene Schule/Schulleitung gerichtet, sondern gegen die nächsten Instanzen bzw. die Politik des Schulministeriums. Kommt dann wohl auch etwas darauf an, wie man mit der eigenen Schulleitung kann, ob und wie man diese vorbereitet oder spontan mit so einer Remonstration erschlägt etc.

Andre Hog
2 Jahre zuvor

Großartige Ausführungen, die auch hier im Forum in vielen Artineln aber auch von vielen Kommentatoren in Teilen bereits vorgebracht wurden.
Nach meinem Dafürhalten macht es Sinn, allen KuK dieses Remonstrationsschreiben vollständig zugänglich zu machen (die Lage dürfte an den meisten Schulen absolut vergleichbar sein und die Bedenken / Ängst ebenso), damit eine schnelle und flächendeckende Remonstration auch an möglichst vielen Schulen nach Beendigung der Osterpause vorgelegt werden kann. So könnte der erwünschte Flächeneffekt erzielt werden, der hier von seiten der Verfasser angesprochen und gewünscht wird.
Zum einen müssen die direkten Vorgesetzten sich mit dieser offiziellen Vorlage befassen und entsprechend urteilen (ablehnen oder weiterreichen) oder aber dann im weiteren Verlauf an die nächstübergeordneten Dienststellen z.B. in den BzRs weiterleiten.
Gerade die massenhafte Remonstration kann hier den Druck auf das KM entsprechen erhöhen….und sollten die sich nicht rühren, dann müssten sie die KuK zumindest zum weiteren Handeln anweisen – incl der Verlagerung der Verantwortung für kommendes Geschehen Richtung Schulaufsichtsbehörden bzw Ministerium.
Die Sorge vieler KuK nicht nur um die eigene Gesundheit oder auch um die Gesundheit ihrer SuS und deren Familien wird ja auch noch massiv begleitet von der Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen, wenn tatsächlich „was aufgrund dieser angewiesenen Diensthandlungen“ schiefläuft.
Denn eines ist uns allen doch klar:
Passiert was im Rahmen des vom KM ernötigten Schulbetriebes und kommt es zu Klagen z.B. gegen einzelne KuK (Stichwort Testen u.a.) dann werden wir genauso skrupellos und verantwortungsablehnend von unseren Dienstvorgesetzten (SL, BzR, KM) eingehängt werden. Fällt denen aber die Verantwortung durch massenhafte Remonstrationen seitens der KuK auf die eigenen Füße, dann besteht ein Hauch Hoffnung, dass verantwortlicher entschieden wird.

Die Elfe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Im eigenen Kollegium ist deutlich geworden, dass wenig oder keine Kenntnis von der Remonstrationspflicht von Beamt*innen vorhanden ist. Ich denke auch, dass diese Schreiben hier als Vorlage für die KuK dienen könnte. Auch bei gleichem Wortlaut muss eine Remonstration jedoch von jedem Beamten einzeln durchgeführt werden.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Danke für den Hinweis, liebe Elfe!!!

kanndochnichtwahrsein
2 Jahre zuvor

Personalakte hin oder her. Es ist und bleibt unsere einzige Chance.
Allerdings wurden bisher solche Schreiben nicht oder bestenfalls lapidar abgetan, um nicht zu sagen zynisch „beantwortet“.
Der Verlauf seit einem Jahr zeugt nicht davon, dass man unsere Arbeit – und unsere Einwände – besonders zu schätzen weiß.

Ich fühle mich weiterhin weder geschützt noch von der Verantwortung für Aufgaben freigestellt, für die m.E. niemand ernsthaft meinen kann, die gesamtgesellschaftliche Verantwortung tragen zu können.
Wir Lehrer werden uns verantwortlich fühlen, wenn etwas passiert – und sei es nur dafür, nicht überzeugend genug für andere Lösungen eingetreten zu sein/hat eintreten können!

Schulöffnungen unter den gegebenen Bedingungen sind nicht zu verantworten und werden es noch weniger sein, wenn noch lange auf ein allgemeines Runterfahren der Zahlen verzichtet wird.

Hier werden Persönlichkeitsrechte, Gesundheit und Leben mit Füßen getreten.

Kein KM oder MP wäre je in der Lage, diese Fehler in irgendeiner Weise „wieder gut zu machen“.
Keiner kann ernsthaft glauben, die Veranwortung für ggf. verstorbene Kinder oder Eltern (die zahlenmäßig ja noch stärker betroffen sind als die Gruppe der Lehrer, die noch später erst geimpft werden können) übernehmen zu dürfen und ernsthaft vertreten zu können, dass „Bildungsgerechtigkeit“ und derlei Hirngespinste wichtiger sind als das Recht auf Leben?!

Im Grunde dürfte gar nicht darauf gewartet werden, bis oder ob Lehrer per Remonstration einschreiten!
Hier sehe ich eigentlich die Notwendigkeit eines Eingriffs von Staats wegen.
Warum wird uns Lehrern die Aufgabe überlassen, den Kampf gegen die Windmühlenflügel aufzunehmen?
Warum gibt es nicht längst Widerstand in der Breite der Gesellschaft?
Wo sind die Eltern?
Wo sind die älteren Schüler?
Wo sind die Politiker der Opposition?
Wo ist die Bundesregierung?

Vater
2 Jahre zuvor

Als einzelkämpfender Vater kann ich nur sagen, dass sowohl die Eltern als auch die Lehrer (zumindest an unserer Schule) der Propaganda auf den Leim gegangen sind und daher glauben, dass es sich um keine ernst zu nehmende Krankheit handelt.
In der Grundschule sitzen die Kinder ohne Masken im Klassenraum. Was ich immer noch nicht fassen kann.
Seit einem Jahr wurde absolut nichts gemacht. Ein Armutszeugnis für Deutschland.
Man hat den Eindruck, dass selbst Entwicklungsländer mehr für die Kinder tun.
Doch halt! Es gibt eine Plexiglascheibe am Lehrerpult.
Jedenfalls steckt man lieber den Kopf in den Sand und die Kinder in die Schule.
Viele Eltern haben auch einfach keine Wahl.
Trotzdem wundert mich, warum man die Situation einfach so akzeptiert.
Ich selbst schicke die Kinder nicht hin und bin mit einem Anwalt in Kontakt.

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Vater

@Vater,
nein, nicht einmal eine Plexiglasscheibe am Lehrerpult gibt es an unserer Schule in BW

VaterinNRW
2 Jahre zuvor

„Im Grunde dürfte gar nicht darauf gewartet werden, bis oder ob Lehrer per Remonstration einschreiten!
Hier sehe ich eigentlich die Notwendigkeit eines Eingriffs von Staats wegen.
Warum wird uns Lehrern die Aufgabe überlassen, den Kampf gegen die Windmühlenflügel aufzunehmen?
Warum gibt es nicht längst Widerstand in der Breite der Gesellschaft?
Wo sind die Eltern?
Wo sind die älteren Schüler?
Wo sind die Politiker der Opposition?
Wo ist die Bundesregierung?“

Wo sind die Lehrenden oder die Schulleiter die für den sicheren Betrieb der Schule verantwortlich sein sollten? Nach anderen zu rufen empfinde ich als Hilflosigkeit.
Alle die in diesem Bildungssystem ihr Brot verdienen, haben auch Verantwortung zu übernehmen!
Viele in Ihrer Aufzählung stellen Forderungen könne aber nichts entscheiden, wie z.B: die Opposition oder die Bundesbildungsministerin.
Wenn aber die Lehrenden und die Schulleiter nicht gemeinschaftlich aufbegehren wird sich nichts ändern. Einzelne Kritiker kann man schnell zum Verstummen bringen.
Was soll eine Bildungsministerin machen, wenn alle Schulleiter einen Betrieb der Schulen unter den gegebenen Umständen ablehnen und die Lehrenden nicht zum Dienst erschienen werden?
Die Geschichte zeigt, dass Revolutionen nur von „unten“ gewonnen werden können.

zu „Schulöffnungen unter den gegebenen Bedingungen sind nicht zu verantworten“ stimme ich ihnen vollumfänglich zu.

Ja, für Testungen zu Hause
2 Jahre zuvor

Absolut nachvollziehbar, auch für uns Eltern, nur zu (a): „Eine Selbsttestung in den schülereigenen Haushalten ist nicht praktikabel, da dort die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung nicht gewährleistet werden kann“ –> ein Großteil der Eltern, die eine Testung im Klassenzimmer aus obigen nachvollziehbaren Gründen zurzeit ablehnen, würden diese wohl freiwillig zu Hause durchführen, insgesamt hat man da womöglich mehr Schüler erreicht als mit der geplanten Regelung. Gewährleistet werden kann mit den Testungen sowieso nichts, vor allem bei den genannten Sensitivität der Antigen-Laientests bei asymptomatischen… und da wurde das Thema mit den falsch positiven Ergebnissen noch gar nicht angesprochen.

(a): „.. oder die Testungen fehlerhaft durchgeführt werden könnten“ –> bei Selbsttests ohne medizinisches Personal können die Schüler den Test auch in der Schule fehlerhaft durchführen

Silke W.
2 Jahre zuvor

Endlich.

Teacheress
2 Jahre zuvor

Ich habe diesen Artikel hier gerade an den PR sowie die Lehrergewerkschaft verlinkt. Bin sehr gespannt.

KnechtRuprecht
2 Jahre zuvor

Ein äußerst stichhaltiges und präzises Schreiben!

S.
2 Jahre zuvor

Ich möchte mich als Elternteil aus Mainz ausdrücklich bei der remonstrierenden Lehrkraft und seinem Kollegium aus NRW bedanken. Alle Punkte sind glasklar argumentiert!

Schnelltests können nicht „freitesten“, sie können nur einige Infektionsketten aufdecken, und diese Tests müssen vor der Schule – beispielsweise durch die Bundeswehr – durch geschultes Personal durchgeführt werden.

Jetzt heißt es: Lockdown bis das Infektionsgeschehen zurückgedrängt ist. Alles andere würde viel Elend bringen – wie derzeit in Frankreich.

@ Spahn: jetzt Impfungen für Kinder und Jugendliche vorbestellen!

@ KuMis: jetzt endllich, endlich, endlich Luftfilter anschaffen!

Alla
2 Jahre zuvor

Wir haben an der GS den (bisher noch freiwilligen) Selbsttest schon 2mal durchgeführt.
Zusätzlich zu den schon oben genannten Problemen sind uns dabei noch 2 Aspekte aufgefallen:
1. müssen sich die Kinder vor dem Test kräftig schnäuzen, um evtl. im Rachenbereich vorhandene Viren in den vorderen Nasenbereich zu befördern. Natürlich benutzen wir Taschentücher, die dann aber von der LK eingesammelt und entsorgt werden müssen.
2. soll der Test bei Zimmertemperatur – nicht unter 15 Grad – und zugluftfrei durchgeführt werden. Beim Lüften sinkt die Temperatur schnell darunter und eine gewisse Zugluft lässt sich bei den kalten Außentemperatur auch nicht vermeiden. Das senkt die Aussagekraft des Selbsttests weiter.
Alles andere kann ich 1 zu 1 unterschreiben.

Lichtblick
2 Jahre zuvor

Endlich. Ein. Lichtblick. Danke!

Und noch einmal das Zitat aus dem Spiegel:

„Wenn dereinst die Geschichte der Coronapandemie geschrieben wird, geht als eines der schlimmsten Versäumnisse in die Annalen ein, was die Regierenden den Kindern – und ihren Eltern – angetan haben: als sie es versäumten, Schulen und Kitas zu sicheren Orten zu machen.“

Also an alle ZweiflerInnen:
Wenn sie handeln können, handeln Sie. Ihr Gewissen wird es Ihnen danken.

Frau T.
2 Jahre zuvor

Nicht erwähnt wird in dem Text, dass die an Schulen verschickten Testkits von Roche als Selbsttest zugelassene und umdeklarierte Antigen-Schnelltests sind. Wenn sie nicht umdeklariert sind, dürfen sie übrigens gar nicht von Laien verwendet werden, selbst, wenn es sich um das gleiche Produkt handelt – Schulpersonal macht sich in dem Fall also strafbar.
Entgegen der Testverordnung des KMs, das vorgibt, dass positive Tests NICHT gemeldet werden sollen, ist rechtlich das Gegenteil der Fall: auch der Verdacht ist meldepflichtig. Positive Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig – auch, wenn sie jetzt Selbsttest genannt werden. Steht auf den Seiten des RKI. Frau Gebauer fordert also, dass Schulpersonal und Schulleitungen Gesetzesbrüche begehen.

soso
2 Jahre zuvor
Antwortet  Frau T.

@Frau T. Habe sie einen Beleg für die Hinweise auf die Antigen-Tests und das Verbot der Durchführung von Laien? Vielen Dank

soso
2 Jahre zuvor
Antwortet  soso

Richtig, laut RKI müssen nicht nur Ärzte etc. sondern auch SL Verdachtsfälle in der Schule melden. Also einfach mal abwarten, was dann der PCR-Test ergibt, -wenn die Eltern zum Arzt gehen- wird nicht möglich sein.

Frau T.
2 Jahre zuvor
Antwortet  soso

Test für Fachpersonal:
https://www.hwv-corona.de/shop2/-p242142202
Test für Laien:
https://www.hwv-corona.de/shop2/-p306561412
Es ist der gleiche Test, nur mit anderer Anleitung – und der für Fachpersonal ist günstiger. Ich gehe nicht davon aus, dass das Land NRW den Preis für Laien bezahlt hat.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-tests-faq-1872540
Der Laientest darf einzeln ausgegeben werden, der andere nicht. Der erste darf laut Medizinprodukte Abgabeverordnung nur vom geschulten Personal durchgeführt werden, der andere braucht es nicht.
Laientests müssen als Laientest gekennzeichnet sein, an „prominenter“ Stelle.
https://edoc.rki.de/handle/176904/7826
Es dürfen diese Antigen-Schnelltests für Fachleute also auch nicht etwa einzeln entnommen und den Schülern nach Hause mitgegeben werden.

Frau T.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Frau T.

Wobei, fällt mir auf, die Profi-Tests tatsächlich auch an Schulen ausgegeben werden dürfen, seit März. Aber nur, wenn vorher eine Schulung stattgefunden hat. Die Abgabe an Schüler zur Testung zu Hause fällt damit immer noch flach – und bei uns jedenfalls hat keiner bisher eine Schulung gehabt.

Jutta Treutler
2 Jahre zuvor
Antwortet  soso

Update:
Laut Seite des Schulministeriums handelt es sich um CLINITEST ® Rapid COVID-19 Antigen Self Test
Hier gibt es ebenfalls die Variante für Laien und für Fachpersonal. Worin hier jetzt der Unterschied besteht, erschließt sich mir nicht.
Zwar sind beide auch für Schulen zugelassen, aber die Profivariante dürfte vermutlich nicht von den Kindern selbst durchgeführt werden, wenn ich das richtig sehe.

Allgäuwolf
2 Jahre zuvor

GEW? Fehlanzeige. Ist mir schlecht… Machen lieber Schulpolitik und singen das hohe Lied der Gemeinschaftsschule. Meine Kündigung haben die schon.

Suse
2 Jahre zuvor

Sehr gut! Die Eltern unternehmen aber auch schon etwas:

https://www.openpetition.de/petition/online/selbsttests-gehoeren-in-elternhaende

Gerne dem link folgen und unterschreiben.

Vater
2 Jahre zuvor
Antwortet  Suse

Da bin ich sehr skeptisch. Natürlich kann man nicht im Klassenraum testen, aber einige Eltern würden alles tun, damit die Kinder nicht in Quarantäne müssen. Einige werden auch gar nicht erst testen.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Vater

Dann werden die Tests eben mit Namen versehen und werden ausgeteilt. Die Kinder müssen dann den negativen Test in der Schule vor Schulbeginn abgeben. Wer seinen Test nicht dabei hat, darf nicht rein. Das wird doch zu regeln sein. Immer noch besser und nicht so aufwendig wie eine Testung im Klassenzimmer durch die Lehrkraft, die eigentlich andere Aufgaben hätte.

Wie wäre es damit
2 Jahre zuvor
Antwortet  Vater

Man könnte die Testungen als Sonderfach auf dem Schulportal aufnehmen, den Test selber zu Hause mit paar Fotos oder von mir aus mit einem kurzen Video dokumentieren. Das Ergebnis hochladen, fertig. Wir müssen sonst jede Woche zig Blätter, Videos mit Präsentationen hochladen, da sind wir schon mehr als geübt. Stichprobenartig dürften die Lehrer, Ämter, wer auch immer kontrollieren möchte dann das Ergebnis auf dem Portal überprüfen. 🙂

Defence
2 Jahre zuvor

Zwar tickt Rezo komplett aus, aber trotzdem absolute Empfehlung zum Schauen:

https://youtu.be/o3ksvjoTsgY

Wunder SAM
2 Jahre zuvor
Antwortet  Defence

Das Video von Rezo https://youtu.be/o3ksvjoTsgY ist NICHT mehr VERFÜGBAR!

ZENSIERT!

Mit Verweis auf die offizielle Internetseite des Infektionsschutzes:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Wunder SAM
2 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

@Redaktion
Danke! 🙂
Jetzt funtioniert’s, heute früh war nur Black-Screen zu sehen.

Wunder SAM
2 Jahre zuvor

Hilft die Remonstration, wenn der DEUTSCHE LEHRERVERBAND – respektive Herr Meidinger – in den Rücken fällt?

Welt-Online 05.04.2021 16:28 Uhr
„Deutscher Lehrerverband gegen Ausfall der Abiturprüfungen
Der Deutsche Lehrerverband lehnt die Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ab, die Abiturprüfungen wegen der Corona-Krise in diesem Jahr notfalls ausfallen zu lassen und durch bisher erzielte Noten zu ersetzen. „Bereits im letzten Jahr für das letztjährige Abitur hatte die GEW diese Forderung erhoben, und es war im Nachhinein gesehen absolut richtig, dass die Bundesländer dieser Forderung damals nicht gefolgt sind“, sagte der Chef des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.
Die Abiturprüfungen hätten 2020 trotz ähnlich hoher Inzidenzen wie jetzt sicher und weitgehend problemlos stattgefunden, betonte Meidinger. Die Ergebnisse seien „ähnlich, sogar insgesamt leicht besser ausgefallen als die Jahre vorher“. “

Stellt sich die Frage, wie Meidinger zu dieser Aussage kommt:
„Die Abiturprüfungen hätten 2020 trotz ähnlich hoher Inzidenzen wie jetzt sicher und weitgehend problemlos stattgefunden.“

—>
Ähnlich hohe Inzidenzen im April 2021, wie zur gleichen Zeit der Abiturprüfungen in 2020???
– Und Abiturprüfungen in 2021 in Präsenz OHNE Maskenpflicht in Kombination mit B117, FULL HOUSE! –

Jopp, diese Grafik möchte ich gerne sehen – niedrigere Inzidenzen als im April 2020 😉 …… – aus dem Reich der Märchen und Sagen?
Vielleicht etwas Unterstützung im Dschungel der Zahlen- und Inzidenzwerte würde helfen und wäre zu finden, hier:
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/corona-zahlen-deutschland-neuinfektionen-inzidenz-aktuelle-karte?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Weiteres zum Thema hatte ich an anderer Stelle gepostet:
https://www.news4teachers.de/2021/04/dritte-welle-gew-abiturpruefungen-notfalls-ausfallen-lassen/#comments
Wunder SAM 5. April 2021 um 21:30

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor

Ich würde mal behaupten, die Lehrergewerkschaften sehen sich außerstande zu helfen wegen juristischen Fachpersonals.

Anne Pipapo
2 Jahre zuvor

Sehr gut!!! Allerdings wäre es soooo hilfreich, wenn man den Text dieser Remonstration eventuell als Vorlage für andere Schulen irgendwo abrufen könnte! Daraus muss eine Massenbewegung werden! Nur gemeinsam sind wir stark!!!
Das Rezo Video (s.Link des Kommentarschreibers Defence) müsste im Übrigen zum täglichen Abendgebet werden! Sehr zu empfehlen! Unfassbar, wie hier mit uns allen umgegangen wird!

dickebank
2 Jahre zuvor

Die GEW als Gewerkschaft kann nur tarifbeschäftigte Lehrkräfte vertreten. und die sind nicht remonstrationsfähig.

alter Pauker
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Klar, bei Angestellten problematisch, aber die GEW bekommt satt Beiträge, auch von den verbeamteten KuK – und da wäre üppige Hilfeleistung der einzelnen remonstrierenden Kollegen (als Gruppe geht das nämlich nicht) und rechtliche Absicherung nur ein Weg, wie sich die GEW engagieren könnte.

Wo bleiben Hinweise, Tipps und eigentliche „Gewerkschaftsarbeit“ in Beratung und den monatlichen Postillen, wie man solche Wege gehen kann, ohne sich seinen Ruhestand zu versauen. Wo?

Wann gehen Funktionäre und vorinformierte Vertrauensleute endlich auf die Kollegen zu präsentieren sinnvolle Wege und Pläne? Wann?

Anstatt bei Landesregierungen Allgemeinplätze zu produzieren, die ohnehin im Sande verlaufen werden, müsste die GEW an ihrer Basis ansetzen und dort unterstützen.

Tut sie aber nicht.
Ist ja auch bequemer so.

Geht's noch?
2 Jahre zuvor

Danke an alle Lehrer die gegen die unmenschlichen Richtlinien der Kumis demonstrieren. Als Elternteil fühlt man sich oft an verlorener Front, wenn man seine Kinder vor der Präsenzpflicht in der Schule schützen möchte. Lehren und Lernen kann man doch in einem angstfreien und gesunden Umfeld viel besser. Darum meine Meinung, DU bis zum Ende des Schuljahres. Die Zeit zum Impfen und Aufrüsten der Schulen nutzen. Und nach den Sommerferien alle gemeinsam das Schuljahr wiederholen. Das nimmt jetzt Druck aus dem Kessel und verursacht nach diesem kräftezehrenden Schuljahr keine lerntechnische Aufholjagd. Das kostet natürlich Geld. Und bleibt von daher Wunschdenken. Geld könnte man trotzdem sparen, bei den Diäten inkompetenter Politiker, die nicht in der Lage sind zusammen zu arbeiten um diese Pandemie in den Griff zu bekommen.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Geht's noch?

Diesen Vorschlag mit dem Schuljahr wiederholen höre ich so oft. Aber mir fehlt hierbei immer der Gedanke, wie man denn dann mit den Kindern umgehen soll, die dieses Jahr eingeschult werden sollen. Meinen Kleinen betrifft das dieses Jahr nämlich! Ich werde ihn nicht noch ein Jahr im Kindergarten schicken können. Zum einen würde er sich dort sehr langweilen, denn er will unbedingt in die Schule und Lesen und Schreiben lernen. Zum anderen gibt es in den Kindergärten nicht so viel Kapazitäten, um einen ganzen Jahrgang aufzufangen. Oder sollen etwa die Grundschulen noch einen Klassenstufe aufnehmen? Eine 0. Klasse, oder so? Diese Forderung nach dem Schuljahr wiederholen für alle ist immer zu kurz gedacht meiner Meinung nach!
Deswegen würde ich von Ihnen gerne wissen, wie sie dieses Problem angehen würden, wenn sie schon so eine Forderung stellen.

Geht's noch?
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

@Lila Ich habe keine Forderung gestellt, sondern meine Meinung geäußert. Mir ist bewusst das die Umsetzung schwierig wäre, daher schrieb ich „Wunschdenken“ Eine Klasse 0 wäre schön. Etwas mehr als Kindergarten aber noch nicht so viel wie 1. Klasse. Mir ist bewusst dass es keine einfache Lösung geben kann. Ressourcen und Möglichkeiten sind endlich an Schulen und Kindergärten. Da vieles in der Schule aufeinander aufbaut wäre es schön wenn man die aktuellen Lücken von Anfang an schließen könnte. Spätestens an der Uni fällt es den Kindern sonst auf die Füße.

alter Pauker
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

Als Lehrer sehe ich das ebenso. Wir denken in den Schulen schon „im Viereck“, was aber auf echte Regelungen keinen Einfluss haben dürfte, sollten sie kommen.
Allein die Tatsache, dass hierüber noch keine Ideen oder Planungsvorschläge seitens der KuMis bekannt wurden, muss man annehmen, das dieses Problem in den Ministerien genausowenig existent ist, wie das Wissen über die Risiken der Coronapandemie.
Auch wenn die etwas übertrieben ist, die Richtung stimmt. Auch hier wird man dann eben wieder „auf Sicht“ entscheiden – wie im dicksten Schneesturm mit Nebel – und hoffen, dass Corona im September Geschichte ist.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Geht's noch?

Diesen Vorschlag mit dem Schuljahr wiederholen für alle höre ich so oft. Mir fehlt hierbei aber immer der Gedanke, wie man mit den Kindern umgehen soll, die dieses Jahr eingeschult werden. Meinen kleinen betrifft das dieses Jahr nämlich. Ich werde Ihnen nicht noch ein Jahr in den Kindergarten schicken können. Zum einen wird er sich dort sehr langweilen, denn er will jetzt schon unbedingt lesen, schreiben und rechnen lernen. Und zum anderen gibt es in den Kindergärten keine Kapazitäten für einen ganzen Schuljahrgang. Oder sollen die Grundschulen eine zusätzlichen Jahrgang schaffen? Eine 0. Klasse sozusagen? Und die Lehrer und Räumlichkeiten hierfür schneiden wir uns irgendwo aus den Rippen? Dieser Vorschlag ist meiner Meinung nach nicht zu Ende gedacht. Deswegen hätte ich von Ihnen gerne gewusst, wie sie dieses Problem angehen würden, wenn sie den Vorschlag schon bringen.

Maren
2 Jahre zuvor
Antwortet  Geht's noch?

Gehts noch,ähm nein!Man kann doch die,die im DU gut zurechtgekommen sind,nicht als Belohnung alles nochmal durchkauen lasseb!

xy
2 Jahre zuvor

Volle Unterstützung für diese Lehrer!
Sie zeigen, dass Zivilcourage möglich ist.
Als Vater bedanke ich mich für diese Aktion.

Geht's noch?
2 Jahre zuvor

Dumme Autokorrektur, sollte natürlich *remonstrieren heissen.

Wolfgang Rehorst
2 Jahre zuvor

So läuft es halt in Deutschland: Schulpolitik wird im föderalistischen System verbuddelt und in die Hände von weitestgehend unbekannten Politiker gelegt, die sich in der Öffentlichkeit nicht für diese Arbeit qualifizieren mussten. Die Folge ist konsequentes Unterdrücken und Wegsparen zugunsten anderer Projekte. NRW ist ein (un)gutes Beispiel.

alter Pauker
2 Jahre zuvor
Antwortet  Wolfgang Rehorst

H A L T !! Die Kultusminister sind sehr wohl qualifiziert!
Als Rechtsanwaltbüroangestellte, Vermessungstechniker, Betriebswirtschaftler, Filialleiterinnen von Grossisten, u.v.m.

Sollen das keine Qualifikationen sein?
Na also. Danke!

Ironie und Frust aus.

Christina Eckhard
2 Jahre zuvor

Hallo,
der Autor bezieht sich auf „unser 7-seitiges Remonstrationsschreiben“. Wo findet sich dieses? Wer ist der Autor?
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Eckhard

Defence
2 Jahre zuvor

Wir müssen die Impfungen einfordern. Anders kann man bei solchen Inzidenzen nicht ohne Angst in die Schule. Überlege, ob ich zum Arzt gehen musst. Ich bin mit meinen Nerven echt am Ende! Das macht einen nur noch aggressiv und wütend.

Ohne Impfung, keinen Präsenzunterricht. Das muss die GEW fordern!

BK-Lehrkraft
2 Jahre zuvor
Antwortet  Defence

Der BLLV hat doch dieses Ultimatum gestellt.
Und geerntet wurde grosse Empörung.

https://www.merkur.de/bayern/soeder-corona-bayern-ultimatum-impfen-bllv-kritik-distanz-oel-feuer-news-aktuell-zr-90262706.html

Defence
2 Jahre zuvor
Antwortet  BK-Lehrkraft

Unfassbar! Was ist mit den Lehrerverbänden los! Der BLLV hat das einzig richtige gemacht!

VaterinNRW
2 Jahre zuvor
Antwortet  Defence

Und was ist mit den Kindern und deren Familien?
Was ist mit den berufstätigen Eltern die die Hauptlast (zeitlich und finanziell) tragen und zukünftig tragen werden?
Die meisten Lehrenden sind in einer überaus komfortablen und privilegierten Lage im Vergleich zu Angestellten in der privaten Wirtschaft.
Viele sind „krank“ oder von Dienst freigestellt aufgrund des Alters oder evtl. Vorerkrankungen.
Aber ich muss (in NRW) dafür Sorgen, dass meine Kinder im Präsenzunterricht sitzen andernfalls drohen mir Ordnungswidrigkeitsverfahren und je nach Bundesland sogar Freiheitsentzug.
Die Lehrenden meiner Kinder beugen sich deutlich gen Dienstherren und mit Fortschritt der Impfungen für den Selbstschutz scheint es, dass die an die Schule übertragenen Fürsorgepflicht für die Kinder nicht mehr so sehr als Argument im Vordergrund steht.
Von Remonstration ist nichts zu sehen und jede Kritik an der Art und Weise wird fast schon als persönliche Beleidigung empfunden.
Auch ein „Melden“ um aus der Verantwortung entlassen zu werden, greift zu kurz, da sich danach die Situation bisher nicht verbessert hat, sondern genau das Gegenteil bewirkt. Das „Melden“ wird dann als Argument benutzt, warum man das genauso macht wie vom Ministerium oder der Schulbehörde angeordnet. Man ist ja aus der Haftung entlassen und wenn es einen selbst nicht direkt tangiert….

besorgter Vater
2 Jahre zuvor

zu @Vater, @Karin (6.4.,19:51)
Ich komme auch aus BW und auch an unseren Schulen gibt es keine Plexischirme, weder für Lehrer noch für Schüler-aber: Wir habe immerhin die Möglichkeit unsere Kinder zu Hause zu lassen, was wir in unserer Familie auch tun. In der Schule könnten wir sie nicht vor dem vorsätzlichen Wahnsinn der Kultusministerin (Gott sei Dank zwar abgewählt-aber kommt besseres nach?) schützen. Die Präsenzpflicht auszusetzen war, trotz aller ihrer anderen Fehler, eine sehr gute Entscheidung.

ABER: Es sind nur wenige, einzelne Kinder in den Schulen, die von ihren Eltern so geschützt werden.
Warum, frage ich mich, nutzen die Familien diese Möglichkeit so wenig – es können doch nicht alle zu zweit arbeiten müssen?

Eigentlich dürften wir Eltern nicht nur schimpfen und klagen, anstatt das Heft, zum Wohl unserer Kinder, selbst in die Hand zu nehmen!
Andernfalls sind wir, wenn kein Zwang besteht, die Kinder versorgt haben zu müssen, kein Deut besser als die KuMis und andere Pandemietreiber.

Faktenfreundin
2 Jahre zuvor

Ich finde es problematisch, dass gerade bei einem so wichtigen Thema auf die Quellenangaben verzichtet wurde. Ich würde gerne das Schreiben an meinen PR weiterleiten, finde das aber nur dann seriös, wenn ich die gemachten Angaben zur Testsicherheit etc. auch selbst verifizieren kann. Ist es möglich, die Quellen für Interessierte zugänglich zu machen?

Faktenfreundin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Besten Dank!

Jasmine Lukas
2 Jahre zuvor

Das kann doch nicht wahr sein!!!! Das Wohl der Kinder sollte hier an erster Stelle stehen. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung! Ärzte können sich schließlich auch nicht auf eine Fürsorgepflicht in der Pandemie berufen. Wir sind ebenso systemrelevant und haben dafür zu sorgen, dass die Kluft zwischen bildungsfernen Schülern zu ihren Mitschülern nicht noch größer wird durch Distanzunterricht!

PaPo
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jasmine Lukas

Aber ehrlich! Wie kann man angesichts eines exorbitant hohen Risikos an einer potenziell lebensgefährlichen Viruserkrsnkung zu erkranken auf die rechtlich zugesichert Fürsorge für alle Beteiligten pochen… Honestly? Merken Sie selbst, oder?

RegMay
2 Jahre zuvor

Zum Thema REMONSTRATIONSRECHT:
Wir haben mit einem Musterbrief der GEW gegen die Durchführung der Schnelltests an der Schule remonstriert (NRW).
Ergebnis –> Abgelehnt als nicht remonstrationsfähig, 2 Gründe:

1. Weil Musterschreiben benutzt (Formfehler -> siehe Kommentar von Die Elfe, 5.4.21, 17:48 Uhr). Auch wenn jeder das Musterschreiben einzeln ausgedruckt hat und einzeln unterschrieben hat… es muss der individuelle Haltung des einzelnen Bedenkenträgers klar erkennbar sein. Darum hätten wir das Musterschreiben so nicht übernehmen dürfen.

2. Remonstrieren kann man (und muss man sogar!), wenn man einen Konflikt zwischen der Weisung / Anordnung und geltendem Gesetz sieht.

Die Schnelltestdurchführung ist nach Auffassung der oberen Stellen aber durch eine gültige Rechtsverordnung gedeckt. In inhaltlicher Absprache mit dem MSB wird darum die Antwort immer lauten, dass eine Rechtsverordnung „… anders als eine dienstliche Weisung der Remonstration nicht zugänglich ist.“

Stimmt das?
Die Behauptung, dass gegen eine gültige Rechtsnorm nicht remonstriert werden könne, ist jedoch juristisch gar nicht so hieb- und stichfest (wird aber so dargestellt, als wäre es in Stein gemeißelt).
Dem Beamten / Angestellten sollte vergleichbar zu der Möglichkeit gegen dienstliche Anordnungen zu remonstrieren auch eine Remonstration unmittelbar gegen eine Rechtsnorm möglich sein, wenn er hinsichtlich der Gültigkeit einer Rechtsnorm Bedenken hegt.
Ausdrücklich ausgeschlossen scheint dies jedenfalls nicht zu sein –
vgl. Beamtenrecht in Bayern Kommentar incl. Lexikon Beamtenrecht v. Weiß † / Niedermaier † / Summer † / Zängl / Baßlsperger / Conrad, 113. Es heißt aber dort auch weiter: „Auch verfassungswidrige Gesetze sind grundsätzlich bindend, bis ihre Nichtigkeit festgestellt wird (vgl. Maunz/Dürig, GG, Art. 93 RdNr. 34).“

Außerdem (Lothar MICHAEL, Normenkontrollen – Teil 1, Funktionen und Systematisierung, S. 762):
„Erwähnt sei, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes durch entsprechende Eingaben bzw. im Rahmen beamtenrechtlicher Remonstrationen auch hierarchisch
‚von unten nach oben‘ an die Verwaltungsspitze gelangen können.“
Und weiter:
„Bemerkenswert ist auch, dass § 76 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ausdrücklich den Fall regelt, dass eine Verwaltungsbehörde eine Norm ‚als unvereinbar mit dem Grundgesetz
oder sonstigem Bundesrecht nicht angewendet hat‘.“

Es gibt also Möglichkeiten, wenn eine Gesetzesnorm einem nicht koscher vorkommt…

————————————————————-
Ein Ansatz für mich ist beispielsweise aber noch folgendes:

In der SCHULMAIL des MSB NRW vom 15.3.21 heißt es:
„Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.“

Die neuesten angelieferten Tests (CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Self-Test) erfordern jedoch genau dies: Anders, als bei dem zuvor verwendeten Test von ROCHE, bei dem die Pufferlösung in verschlossenen Plastikröhrchen an die SuS ausgegeben werden konnte, ist die Pufferlösung für jeweils 10 Tests nun in Plastik-Fläschchen beigegeben und muss vom Lehrpersonal darum für jede zu testende Person erst in das Teströhrchen getropft werden.
Nach meiner Auffassung verstoße ich bei diesem neuen Test gegen die o.g. Weisung / Anordnung (?) des MSB NRW; denn in der Schulmail vom 14.04.21 (zur neuen Testpflicht zwei Mal pro Woche) werden zum Testvorgehen zwar ergänzende Informationen geliefert, ansonsten gilt meines Wissens aber nach wie vor alles, wie in der Schulmail 15.03.21 gesagt.

Inga Hellmann
2 Jahre zuvor

Anders als im Internet, befindet sich auf dem Test bei meinem Sohn in der Schule KEIN CE Zeichen!!!!