Berufungsurteil: Lehrer zeigt Schülern seine rechtsextremen Tattoos – (nur) Geldstrafe

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NEURUPPIN. Er zeigte rechtsextreme Tattoos vor Schülern – dafür ist jetzt ein Lehrer aus dem brandenburgischen Oranienburg vom Landgericht Neuruppin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 38-Jährige muss 4500 Euro zahlen – das Gericht verurteilte den Mann am Montag zu 90 Tagessätzen in Höhe von 50 Euro, wie Sprecherin Iris le Claire am Dienstag auf Nachfrage bestätigte (Az.: 14 Ns 102/20). Der Mann wurde im Berufungsprozess wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: pxhere

Der 38-Jährige war im Juli 2018 auf einem Schulfest am Bernsteinsee (Barnim) als Schiedsrichter im Einsatz. Als er sein T-Shirt auszog, kamen der Wahlspruch der SS, «Meine Ehre heißt Treue», sowie andere rechte Tattoos zum Vorschein. Ein Zeuge fotografierte den Mann inklusive seiner Tätowierungen. Die Hennigsdorfer Oberschule, wo er beschäftigt war, kündigte dem Lehrer daraufhin.

Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte den Angeklagten im Oktober 2020 zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Gegen die Strafe legte er Berufung ein. Das Landgericht befand nun, dass die kurze Freiheitsstrafe nicht gerechtfertigt sei. Nach dem Gesetz ist eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur in Ausnahmen zulässig.

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Solche lagen hier nach Ansicht des Gerichts nicht vor, wie le Claire erläuterte. Außerdem habe der Mann seine Tattoos nun so verändert, dass diese nicht mehr strafbar seien. Das war beim Prozess vor dem Amtsgericht noch anders. Der 38-Jährige selbst hatte im Prozess bestritten, eine rechte Gesinnung zu haben. Er begründete die Körperbemalung damit, dass er sich für Wikinger und Germanen interessierte.

Der Lehrer hat auch noch gegen seine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst zum Beamten geklagt. Auch hier steht eine Gerichtsentscheidung aus, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Der Mann ist derzeit nicht an der Schule beschäftigt, sondern arbeitet offenbar im Schulamt. dpa

Skandal-Urteil? Dass ein Lehrer Schülern seine Neonazi-Tattoos zeigt, reicht für eine fristlose Kündigung nicht

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Georg
2 Jahre zuvor

Vollkommen unabhängig davon, was von seiner Aussage, sich für Wikinger zu interessieren, zu halten ist, war dieser Lehrer entweder sehr naiv oder sehr dumm. Er muss doch gewusst haben, dass seine Tätowierungen mindestens grenzwertig sind und er sie Schülern niemals zeigen sollte, wenn er seinen Beruf weiterhin ausüben möchte.

Ich persönlich halte die Aussage für Unsinn, weil das reine Interesse mit dem SS-Wahlspruch nicht zu vereinbaren ist. Auch wenn er als Lehrer seine politische Gesinnung nie gezeigt hat, ist er als Lehrer an keiner Schule mehr einsetzbar. Ob ihm deshalb gekündigt werden kann, müssen die Gerichte entscheiden. Ein Schreibtischjob im Schulamt oder Freistellung bei vollen Bezügen wären im Falle der Unkündbarkeit ärgerliche, aber mögliche Alternativen.

Tacheles
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Im Falle der Unkündbarkeit? Ich hoffe doch, dass das gar nicht zur Debatte steht. Ich weiß zwar, dass gerade in der ostdeutschen Provinz der Rechtsstaat sich immer wieder von Rechts beugen lässt, aber einen Neonazi als Beamten auf die Verfassung schwören zu lassen und einzustellen, das dürfte selbst in Brandenburg zu weit gehen. Ich erinnere mich noch an den Fall vor einigen Jahren, als im BaWü ein Referendar gegangen wurde, weil der Schulleiter auf Umwegen herausfand, dass besagter Beamtenanwärter Mitglied einer Heavy Metal Band war, deren Plattencover eine nackte Frau zierte. Schlimm genug, wenn dann am anderen Ende Deutschlands jemand mit SS-Tätowierungen überhaupt schon das zweite Staatsexamen ablegen konnte. Aber so jemanden verantwortlich für die Bildung unserer Kinder zu machen, oder für die Führung anderer Beamter, und ihm in jedem Fall Zugriff auf sehr viele sensible Personendaten und amtliche Vorgänge zu gewähren, das geht dann doch deutlich zu weit. Was dabei rauskommt sehen wir unter anderem an Maaßen und dem NSU/NSU2.0-Komplex.

Marc
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tacheles

Einen Neonazi? Kennst du die Person? Oder woher die harten Anschuldigungen. Ich gehe ja immer vom Guten im Menschen aus. Aber erstmal Neonazi plärren und am Ende war er doch schlicht Wikingeranhänger. Man sollte schon zweifelsfrei eine Schuld feststellen.

Tacheles
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marc

Klar, man kennt den Spruch „Meine Ehre heißt Treue“ ja von den Wikingern. Witzig, dass ausgerechnet derjenige, der hier in etlichen Threads darüber lästert, wie die Schüler mit Migrationshintergrund doch für ihren fehlenden Bildungserfolg trotz all seiner redlichen Bemühungen selbst verantwortlich sind, und dass staatliche Förderung für solche Kinder von vornherein sinnlos wäre, nun bei einem solchen Straftäter von ganz rechtsaußen erstmal an das Gute im Menschen glauben will.
Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Daniel
2 Jahre zuvor

Das ist natürlich nicht in ordnung. Genau wie linksradikale ideologien nicht in Ordnung sind und nichts in der Schule verloren haben!

Tacheles
2 Jahre zuvor
Antwortet  Daniel

Das ist ein guter Hinweis! Sie vergessen aber auch Verschwörungstheoretiker, religiöse Fanatiker aller Konfessionen, Terroristen, Mafiosis, Drogendealer, Amokläufer und verkappte Rechtsradikale, die bei jeder Erwähnung von Fehlern ihrer Gleichgesinnten sofort reflexartig und ohne jeden Zusammenhang auch nochmal Linksradikale erwähnen müssen.

Marc
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tacheles

Genau wie sofort gewisse Personen sich über die Nennung der Linksradikalen reflexartig empören und sich für die armen Linkextremen ins Zeug werfen?

Was ist an Neutralität falsch?

Tacheles
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marc

Nichts. Man müsste nur auch neutral bleiben können. Versuchen Sie‘s mal!

alter Pauker
2 Jahre zuvor

Na das war doch wieder einmal eine tolle Idee, den Mensch aus der Schule herauszunehmen und gleich im Schulamt arbeiten zu lassen.
Dort kann er, mit seinem braunen „Wickingergedankengut“ auch viiiel weniger anstellen! Wie es dazu wohl kam? Soviel ich weiß, gibt es dort eher weniger Jobs wie Lochergehilfen und Aktenträger, oder?
Ob der Spruch „Gleich und Gleich gesellt sich gern“ hier Anwendung finden darf?…. rein verfassungsrechtlich meine ich natürlich….

W.
2 Jahre zuvor
Antwortet  alter Pauker

Der Klassiker:
Einfach wegloben …
Traurig.
Und ich finde das aus denselben Gründen wie Sie sehr bedenklich.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor

Laut Artikel ist der Mensch im Vorbereitungsdienst, also dürfte er Beamter auf Widerruf sein. Da sind allgemein die Hürden für eine Entlassung viel geringer als bei einem Beamten auf Probe oder gar einem Beamten auf Lebenszeit. Eine rechtkräftige Verurteilung dürfte dann hier auch für die Entlassung sorgen.