Entrechtete Lehrer: Wie das Beamtengesetz den Grundrechtsschutz seiner Staatsdiener einschränkt

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BERLIN. Die Corona-Krise hat bei vielen Lehrerinnen und Lehrern Ohnmachtsgefühle ausgelöst. Sie mussten sich Entscheidungen der Kultusministerien beugen, die erkennbar wenig am Gesundheitsschutz von Schülern und Lehrkräften ausgerichtet waren. So galt die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ des Bundesarbeitsministeriums für Kitas und Schulen ausdrücklich nicht. Dass der Staat mit seinem pädagogischen Personal so umspringen konnte, hat Gründe. Ein wesentlicher: das Beamtenrecht. Eine Lehrkraft aus Hessen, die ungenannt bleiben möchte, beleuchtet im folgenden, insgesamt dreiteiligen Beitrag, wie weit die Einschränkungen im Grundrechtsschutz von verbeamteten Lehrkräften gehen – und was das für die Schule bedeutet.

Beamtete Lehrer leisten einen Amtseid – und der hat Konsequenzen. Foto: Shutterstock

Über das Sonderrechtsverhältnis der Beamten (das angehende Lehrerinnen und Lehrer unbedingt im Detail kennen sollten)

Die meisten Lehrer wollen vorrangig Lehrer sein

Tatsächlich kenne ich persönlich keine einzige Kollegin und keinen Kollegen, deren bzw. dessen vorrangige Motivation, den Lehramtsberuf zu ergreifen, darin bestand, Beamter zu sein. Im Gegenteil, gerade wir Lehrerinnen und Lehrer der Baby-Boomer-Generation, die sehenden Auges in die Lehrermassenarbeitslosigkeit der neunziger Jahre hinein studierten, waren uns schon zu Studienzeiten darüber bewusst, dass wir uns alle glücklich schätzen durften, wenn wir nach dem Examen überhaupt irgendwo irgendeine – oftmals über viele Jahre befristete – Stelle bekamen, bei der wir während der Ferien übrigens in den meisten Fällen in die Arbeitslosigkeit entlassen wurden.

Als ich nach mehreren Jahren derartiger Vertretungstätigkeit an unterschiedlichen Schulformen in diversen Bundesländern gegen Ende der neunziger Jahre ebenso plötzlich wie unerwartet meine erste Planstelle bekam, dachte ich nicht lange nach: Endlich eine feste Stelle als Lehrerin – anstatt, wie bisher, einen Vertrag unterzeichnen zu müssen von den Sommer- bis zu den Herbstferien, von den Herbst- bis zu den Weihnachtsferien, von den Weihnachts- bis zu den Osterferien, und so weiter und so fort – wobei ich während der Ferien selbstverständlich immer arbeitslos gemeldet war. Endlich Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen zu haben, die ich nicht gleich wieder verlassen musste, nachdem wir einander gerade ein wenig kennen gelernt hatte! Endlich wissen, wo man arbeiten, wo man bleiben, wo man leben würde: Raus aus der engen Mietswohnung, vielleicht ein Häuschen kaufen, die Kinder wurden ja schon groß!

Denn wir, die Lehrerinnen und Lehrer, die in den neunziger Jahren ihre Staatsexamina absolviert haben, hatten in vielen Fällen die Dreißig ja schon ein ganzes Stück weit überschritten, als wir unsere ersten festen Stellen angeboten bekamen! Klar, dass die meisten von uns nicht lange zögerten und direkt zugriffen. Es hing ja so viel davon ab!

Über das „Kleingedruckte“ unseres neuen Dienstverhältnisses, nämlich über das sogenannte Sonderrechtsverhältnis oder besondere Gewaltverhältnis, das für jeden deutschen Beamten gilt und das seinem Dienstherrn, dem Staat, die Macht verleiht, jederzeit in bestimmte Grundrechte seiner Beamten einzugreifen, um über seine Staatsdiener in einem sehr hohen Maße verfügen zu können, dürften sich die wenigsten von uns Baby-Booomer-Lehrerinnen und -Lehrern im Vorfeld ihrer Verbeamtung allzu große Gedanken gemacht haben.

Natürlich wussten wir, dass wir als Beamte bei Bedarf auch abgeordnet werden konnten, dass wir kein Streikrecht besitzen würden und dass wir dazu verpflichtet waren, als Lehrerinnen und Lehrer „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu wahren und dafür einzutreten“ – was für die meisten von uns eine Selbstverständlichkeit gewesen sein dürfte, zumal angesichts des Zusatzes, dass dabei der „christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes (in diesem Falle: HBG[1]) in angemessener Weise Rechnung zu tragen“ sei.[2]

Kurzum, wir – damals gar nicht mehr so jungen! – „Junglehrer“ waren, nachdem jeder von uns seine persönliche Vertretungslehrer-Odyssee hinter sich gebracht hatte, schließlich angekommen in einem (Schul-)System, das uns damals, in den 90ern, noch in Vielem vertraut erschien, so vertraut jedenfalls, dass die meisten von uns sich mehr oder weniger sicher in dem Glauben wiegten, schon zu wissen, worauf wir uns einließen, als wir unsere Verbeamtung entgegennahmen.

Denn obwohl die Schulwelt, besonders an den Haupt- und Gesamtschulen, aber auch an vielen Grundschulen und Gymnasien, schon damals keineswegs immer „heil“ war, so war es doch noch vor Pisa; der Reform-Wahn an deutschen Schulen hatte noch nicht seine rasende Fahrt aufgenommen (bzw. er tobte sich zu jener Zeit aus in den östlichen Bundesländern!), es gab noch Lehrpläne und Lehrer waren, zumindest an den Gymnasien und Realschulen, aber auch an vielen Haupt- und Grundschulen, noch in erster Linie Lehrer.

Das besondere Gewaltverhältnis

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Lehrer aber wollten wir sein, das war schließlich unser Beruf, und wenn dazu ein Beamtenverhältnis gehörte, dann bitte gern, zumal dieses uns endlich die langersehnte Planungssicherheit für uns und unsere Familien versprach.

Denn, so muss ich heute leider sagen, an nichts anderes dachten die meisten von uns jahrelang durch Zeitarbeit Geprüften, als wir mit Freude und selbstverständlich widerspruchslos von unserem Dienstherrn unsere Ernennungsurkunden zum Beamten entgegennahmen: Ich jedenfalls kann es von mir nicht behaupten, dass ich im Vorfeld meiner Verbeamtung alle 235 Paragraphen des Beamtengesetzes (damals HBG) intensiv studiert hätte!

An dieser Stelle möchte ich daraufhin weisen, dass die einzelnen Bundesländer jeweils ihre eigenen Landesbeamtengesetze besitzen, die ihrerseits auf dem Beamtenstatusgesetz [3] als ihrer gemeinsamen Vorgabe basieren. Deshalb sind sich die Beamtengesetzgebungen der einzelnen Länder zwar meist sehr ähnlich; trotzdem ist es bei allen rechtlichen Fragen grundsätzlich unabdingbar, dass der betroffene Landesbeamte sich bezüglich der für sein Land geltenden Gesetze kundig macht. Die im Folgenden aufgeführten Bezugsstellen beziehen sich auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und das Hessische Beamtengesetz (HBG).[4]

Wie dem auch sei, die meisten von uns dürften damals keine besondere Veranlassung darin gesehen haben, sich mit dem Beamtenrecht ihres jeweiligen Bundeslandes gründlich vertraut zu machen, aber selbst diejenigen, die sich möglicherweise schon damals intensiver mit dem Beamtengesetz auseinandergesetzt haben, hätten sich, so behaupte ich jetzt einmal, vor etwa zwanzig Jahren, also zum Zeitpunkt ihrer Ernennung, doch nicht vorstellen können, was der eingeschränkte Grundrechtschutz für sie persönlich einmal bedeuten könnte.

Denn tatsächlich war das „Gold“ des „goldenen Käfigs“ zu Ende der neunziger Jahre noch nicht derartig abgenutzt wie es heute ist und die Arbeitsbedingungen, so werden mir sicherlich die meisten meiner – im Dienste – gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen zustimmen, waren besser und vor allen Dingen klarer definiert.

Insofern haben erst die vergangenen Jahre mir, und mit mir sicherlich vielen anderen Kolleginnen und Kollegen, die Augen geöffnet darüber, worin der hohe Preis eigentlich besteht, den wir als Beamte für unsere Planungssicherheit zahlen, nämlich darin, dass wir mit unserer Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten unserem Dienstherrn, dem Staat, eine sehr weitgehende und zudem lebenslange Verfügungsgewalt über unsere Person einräumen.

Denn der Beamte, so legt es das Beamtengesetz seit Anfang der siebziger Jahre fest, hat hinsichtlich seines Dienstverhältnisses keinen vollständigen Anspruch auf Grundrechtschutz [5], was sich in der Realität für den einzelnen Staatsdiener auch deshalb als besonders schwerwiegend erweist, weil der Beamte durch sein Dienst-und-Treue-Verhältnis eigentlich niemals als reine Privatperson zu betrachten ist.[6]

Noch einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die nachfolgenden, nach bestem Wissen und Gewissen recherchierten Informationen besonders angehenden jungen Lehrerinnen und Lehrern eine gute Grundlage bieten können, um die eigene Situation als zukünftige Beamtin bzw. Beamter einzuschätzen und daraus eventuelle Schlussfolgerungen zu ziehen; meine Ausführungen können aber keineswegs eine kompetente juristische Beratung ersetzen. Für eine solche sollten die Betroffenen grundsätzlich einen Anwalt für Beamtenrecht aufsuchen. News4teachers

Hier geht es zu Teil zwei des Beitrags:Grundrechte, die das besondere Gewaltverhältnis für Beamte einschränkt“.

[1] Hessisches Beamtengesetz
[2] http://www.besoldung-hessen.de/beamtenrecht_in_hessen/hessisches_beamtengesetz/hessen_landesbeamtengesetz, §68, Absatz 2
[3] Im Folgenden wird für das Beamtenstatusgesetz die Abkürzung BeamtStG verwendet werden.
[4] Seit dem Jahr 2009 liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Landesbeamten bei den jeweiligen Ländern; diese haben nur noch die Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Grundgesetzes (in der entsprechend eingeschränkten Form) zu beachten. Eine sehr gute Übersicht hierzu sowie Hinweise auf weitere Quellen bietet Das Dossier von Michael A. Else, Streitfall Dienstunfähigkeit, hg. News4teachers 2017, S. 8
[5] https://www.minilex.de/a/beamte-und-grundrechte
[6]Hier Bezug auf: http://www.besoldung-hessen.de/beamtenrecht_in_hessen/hessisches_beamtengesetz/hessen_landesbeamtengesetz, § 67 – 70

„Gehen Sie doch selbst in die Schule – ohne Impfung, ohne Luftfilter“: Ein Lehrer rechnet mit seiner Bildungsministerin ab. Und kündigt.

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Bernd
2 Jahre zuvor

Vielleicht ist es gar nicht mal so verkehrt das ich im Krankenhaus nur ein Angestellter bin. So kann ich jederzeit die Reißleine ziehen und meinen Arbeitgeber den *“na ihr wisst schon was“, zeigen.
Als Staatsdiener hängt man immer am Gängelband und ist mit Wohl und Wehe der Willkür der Politiker ausgesetzt. Denn die machen die Gesetze und von deren Fähigkeit (Weisheit, Umsichtigkeit und Kompetenzen) haben wir in den letzten Wochen und Monaten genug erfahren.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Verstehe ich nicht. Welchen Vorteil hat man als Angestellter und somit in der Regel gesetzlich Versicherter gegenüber einem Beamten und somit oft privat Versichertem? Was für eine Reißleine können Sie ziehen?

An was für einem Gängelband hängen Sie und sind mit Wohl und Wehe der Willkür der Politiker ausgesetzt, denen die angestellten Lehrer NICHT ausgesetzt sind? Was können/dürfen angestellte Lehrer, was die verbeamteten nicht können und dürfen?

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Sie dürfen streiken, dürfen nicht willkürlich abgeordnet oder versetzt werden. Sie müssen nicht im Alltag den Staatsrepräsentanten raushängen lassen, was Beamte ein Leben lang müssen, auch in Rente. Für sie gelten Arbeitsschutzgesetze, Pausenzeiten.So geht das endlos weiter.

KaGe
2 Jahre zuvor

Oh, Arbeitsschutz? Seit 14 Monaten nichts von gemerkt.

Geregelte Pausenzeiten? Seit wann? Seit 17 Jahren nicht.

chithanh
2 Jahre zuvor
Antwortet  KaGe

Arbeitsschutz ist mehr ein Problem der Arbeitsstätte und weniger der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Und da sind Schulen leider nicht voll dabei. Der Lärm im Klassenzimmer etwa übersteigt vielfach die Grenzwerte ab denen in anderen Betrieben ein Gehörschutz erforderlich wäre. Die Folgen von zu viel Lärm wie Tinnitus sind eine häufige Erkrankung in Lehr- und Erziehungsberufen.

Auf die gesetzlichen Pausenzeiten haben angestellte Lehrkräfte aber Anspruch. Ab 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Ruhepause, die in Teilpausen zu mindestens 15 Minuten aufgeteilt sein darf. Wird dies unterschritten, ist die Schulleitung in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen.

Schwierig wird es was Bildschirmarbeitszeiten angeht, davon sind der Informatikunterricht betroffen und in vor allem seit Corona auch das Distanzlernen.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  KaGe

@KaGe

Nur für angestellte Lehrkräfte.

Für verbeamtete Lehrkräfte gilt das nicht.

Quacksalber
2 Jahre zuvor
Antwortet  KaGe

@chithanh,

wie viel Lärm man im Klassenraum hat, hängt doch aber sehr von einem selbst ab – sofern Sie den Lärm meinen, den Kinder verursachen bei nicht durchsetzungsfähigen Lehrern.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor

Streiken ist immer das berühmte Thema, als ob alle angestellten Lehrer tatsächlich auch streiken wollen/würden (bei Bedarf) und auch verbeamtete Lehrer werden nicht WILLKÜRLICH abgeordnet oder versetzt, auch da gibt es Richtlinien. Und auch das mit dem Staatsrepräsentanten im Privatleben ist doch letztlich nur Theorie. Als ob verbeamtete Lehrer privat anders reden und sich benehmen als angestellte Lehrer.

Emil
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Ganz einfach: Sie können kündigen!!! Wenn das kein Vorteil ist!

Übrigens erhöhen die Privaten derzeit massiv die Tarife, meine Pflegeversicherung geschlagene 50%. Währenddessen erzählt Spahn, dass die Krankenkassen, die gesetzlichen natürlich, massiv durch Steuermitteln unterstützt werden, damit die Kosten nicht steigen. Ich frage mich, ob die Mär von den glorreichen Privaten wohl irgendwann – in einer sachkundigen – Gesellschaft endet. Das funktioniert natürlich nicht, wenn man neidvolle Beamtenbashing-Debatten führen will.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Auch verbeamtete Lehrer können kündigen. Wie hoch sind denn die Privatkassenbeiträge? Wie hoch ist der Anteil, den der Dienstherr erstattet? Wie schnell bekommen Privatversicherte einen Termin, der über Leben und Tod entscheiden kann? Sie bleiben in allem vage und schwammig und sprechen von Sachkundigkeit???

Emil
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Beamte können nicht kündigen, sondern lediglich um die Entlassung aus dem Dienst bitten. Bitten! Die Einbußen Si d derart gravierend, dass das lediglich eine Option auf dem Papier ist.
Was ist übrigens an 50% schwammig? Im Gegenteil zu Ihren pauschalen Bashing-Argumenten? Tausend mal gehört, tausendmal falsch!
Zu Ihren Fragen: Der Arbeitgeberanteil an der PKV-Beiträgen, übrigens für jedes einzelne Familienmitglied- ist Null.
Die auch von Ihnen weiter unten beschriebene Unfairheit bezgl. Der Lohnfortzahlung: Lesen Sie mal §22TVÖD, Lohnfortzahlung für angestellte Lehrer. 100% für 40 Wochen? Noch Argumente? Vielleicht wissen Sie ja auch s hon, dass der Stufenaufstieg bis zum Endgehalt bei Verbeamteten bis zum ca. 52.ten Lebensjahr dauert und dazwischenediglich ca. 100Euro beträgt.. Angestellte dagegen erhalten ihr Endgehalt, übrigens brutto genau gleich hoch, bereits 10 Jahre vorher. Der Stufenaufstieg beträgt hier bis zu 400 Euro.
Möchten Sie weitere Fakten? Kein Problem, Fragen Sie!!!!

Senkrechtstarter
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Emil, konkreter ist das alles nun auch nicht, was Sie da auf berechtigte Fragen antworten. Sie drücken sich offensichtlich um genaue Angaben. Ob nun kündigen oder um Entlassung bitten, ist doch Jacke wie Hose. Eine Formalie. Hier war erst kürzlich von Lehrern zu lesen, die wegen Corona gekündigt haben. Mehrere meldeten sich zu Wort und mehrere andere schrieben, wie toll doch die Aussichten außerhalb des Lehrerberufs seien. 50% von 10 Euro sind 15 Euro. Davon wird/würde kein Lehrer arm. Also bitte mal konkrete Fakten, Zahlen und nicht so ein Herumgeschwafel. Wie viel zahlen Sie in die PKV und wie viel in Ihre private Pflegeversicherung? Dann kann ich das mit angestellten Lehrern vergleichen.

Und wie hoch wird Ihre Pension sein?

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Honigkuchenpferd

Zweite Erhöhung seit April.

Und die Ärzte, die ich bisher gebraucht habe, fragen NICHT nach Privatversicherung.

Und: Sie müssen das Geld für die Behandlung nicht vorstrecken – ich schon.

Das kann schon mal locker in die Zehntausende gehen. Die muss man erstmal haben.

Btw: Die zusätzlichen Kosten der Gesetzlichen werden auch von mir mitfinanziert.

Donauperle
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

PKV Beitrag monatlich 400 Euro, unabhängig vom Verdienst (2020 drei Beitragserhöhungen) plus 40 Euro monatlich Beitrag zur Beihilfe und Kostendämpfungspauschale Beihilfe. Dazu der ganze Formularkram und die Vorkasse. Und ich habe es noch nie erlebt, dass alles erstattet wurde. Eine Bevorzugung bei Ärzten habe ich persönlich noch nie erlebt. Noch Fragen?

Kalkspatz
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@ Riesenzwerg,

ich kann nur zustimmen, ich erlebe ständig, dass ich bei Anrufen in Arztpraxen erstmal gefragt werde, ob ich privat oder gesetzlich versichert bin. Womöglich kennen Sie die Nachteile der gesetzlich Versicherten nicht, weil sie nicht gesetzlich versichert sind?!?

Sonnenschein30
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kalkspatz

Gesetzlich Versicherte können alle 5 Jahre eine Kur beantragen und bekommen alles ersetzt. Privatversicherte bekommen zwar 50% der Beihilfe voll bezahlt, aber die anderen 50% müssen sie bis auf 35 € täglichen Zuschuss der privaten Krankenkasse selbst bezahlen, was sich auf bis zu 2500 € Eigenanteil belaufen kann. Wir bekommen eine Kur/Reha nur komplett bezahlt, wenn man direkt aus dem Krankenhaus dort hin muss.

Was auch vergessen wird, nicht verbeamtete Personen können kündigen und sich eine neue Stelle suchen, wenn sie mit dem Chef nicht klar kommen, eine Versetzung bei uns geht oft Jahre bis sie durchgeht!

Last edited 1 Jahr zuvor by Sonnenschein30
Bernd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Ich kann als Angestellter mein Kram zusammenpacken und hinziehen wo ich will, ich sehe was Privatversicherte zahlen und ich kann auf JEDE Demo gehen ohne anschließen ein Dienstvergehen, oder eine Dienstaufsichtsbescherwede an der Backe zu haben. Ich haben keinen Dienstherren und könnte auf Grund meiner Berufswahl morgen als Arzt in irgendeinem Krankenhaus in Honolulu anheuern. Ich hätte keinerlei Nachteile. Lehrer mag ein sehr schöner Beruf sein, ist aber sehr stressig, laut und mag für Eltern wie auch Schüler oft der Prügelknabe herhalten. Rechte als Beamter hat man, aber auch sehr viel Pflichten bis hinein in Privatleben. So viel Geld kann man gar nicht verdienen um das zu opfern.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Sie könnten mit Lehrerausbildung heute kündigen und morgen als Arzt in irgendeinem Krankenhaus in Honolulu arbeiten? Weil man in Honolulu JEDEN als Arzt einstellt oder wie?

Wieso – denn es geht ja um den Unterschied verbeamtet oder angestellt – führen Sie auf, dass Lehrer oft Prügelknabe sind? Sind das nur die verbeamteten Lehrer und die angestellten nicht?

Leider bleiben Sie bzgl. Krankenhaus wie Ihr Vorredner vage und schwammig, was man denn da als angestellter Lehrer für Vorteile gegenüber einem verbeamteten Lehrer hat, sodass Sie im Krankenhaus lieber Angestellter sind (Patient) und nicht Beamter??? Ich verstehe das immer noch nicht. Aber es ist ja auch nichts konkretisiert worden.

Bernd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

a) … könnte auf Grund meiner Berufswahl morgen als Arzt in irgendeinem Krankenhaus in Honolulu anheuern.
b) siehe a)
c) lesen Sie die Beiträge der anderen User bitte noch einmal durch. Vielleicht klappt es ja dann.

Quacksalber
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Bernd, bitte erläutern Sie Ihre Aussage, wieso ein Lehrer aufgrund seiner Ausbildung morgen als Arzt in irgendeinem Krankenhaus anheuern könnte. Ob nun in Honolulu oder sonstwo.

Letztlich geht es hier nicht, falls das der (Zu)Fall sein sollte, dass Sie eine medizinische Ausbildung haben, um Sie, sondern um Lehrer im Allgemeinen.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Quacksalber Lesen Sie doch erst mal genau: Bernd ist KEIN Lehrer! Menno!

Susi
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Als Beamt*in sind Sie 24 h im Dienst, sie sind dem Staat verpflichtet und erhalten entsprechend Alimente von ihm und er sorgt für Sie im Alter mit einer Pension. Dienstherr*innen können Sie in begründeten Fällen aus dem Schlaf holen und sie mit hoheitsrechtlichen Aufgaben verpflichten, um damit staatliche Strukturen zu sichern. Dabei sind ihre persönlichen Rechte erst einmal subsidiär. Sie sind unkündbar vom Tag Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit an, wenn sie sich rechtlich nichts gravierendes zu Schulden kommen lassen.

Angestellte sind auch der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet, bewegen sich aber personalrechtlich im Rahmen von ausgehandelten Arbeitsschutzregeln und Tarifverträgen; damit sind Sie auch sozialversicherungspflichtig und ihr Kündigungschutz ist begrenzt, zumindest die ersten Jahre.

Soweit mein Kenntnisse zum Beamtenrecht (nicht mehr ganz frisch, aus den 80igern – kann gerne ergänzt/korrigiert werden).

Somit hängen Sie als verbeamtete Lehrkraft sehr wohl am ‚Gängelband‘, denn Sie sind dem Staat treu ergeben – vergleichbar mit einer Ehe – bis dass der Tod sie scheidet.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Susi

Aber das ist doch alles nur die Theorie und nicht die Praxis ! 24 Stunden im Dienst ? Ich kenne nur Lehrer, die nach Schulschluss nicht mehr mit Dienstlichem belästigt werden wollen (Schulschluss = letzte Stunde). Beamte übrigens !

Emil
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Vielleicht sollten Sie mal Ihr Umfeld in Frage stellen, bevor Sie hier Blödsinn posten!

Käsekuchen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@honigkuchenpferd
Na dann, wenn Lehrer angeblich so viele Vorteile haben, hält sie ja niemand auf, den Beruf zu ergreifen.

In ein paar Jahren reden wir dann mal drüber, wie viele der Klischees such in Luft aufgelöst haben.

Nach der Schule seine Ruhe haben. Ich lache immer noch drüber. Ich habe teilweise nicht mal am Sonntag meine Ruhe.

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Honigkuchenpferd: wie ein Vorredner schon schrieb, Sie betreiben reines Beamtenbashing, scheinen aber nicht an der Realität interessiert zu sein. Wenn Sie der Neid derart packt, dann werden sie doch verbeamteter Lehrer.

Der Beamtenstatus bietet einen Vorteil und das ist leider das liebe Geld. Wenn man von heute auf morgen als angestellter Lehrer den Lohn eines Beamten bekommen würde, dann würden, zumindest an meiner Schule, 80% der KuK sofort umsatteln.

Quacksalber
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Ich lese beim Honigkuchenpferd keine Beamtenbashing, sondern hektische Zurückweisungen von Beamten, was die Vorteile des Beamtentums anbelangt, und der Versuch, diese kleinzureden – wahrscheinlich, damit die anderen nicht bemerken, welche Vorteile das Beamtentum hat. Vor allem finanziell. Komisch nur, dass nahezu alle Beamte werden wollen. Warum nur? Sind die alle doof?

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Honigkuchenpferd

Dann sind Sie ja vollumfänglich informiert. Mich wundern dann die Fragen und Kommentare, denn von den ganzen Randbedingungen auch ohne Corona müssten Sie inzwischen alles wissen.

„Kennen“ beinhaltet Gespräche. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die KuKs nicht aus der Realität in der Schule berichten.

Ist das Ignoranz oder – Verzeihung – Neid, der sich da offenbart?

Ich tausche gerne!

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Honigkuchenpferd
Sie dürfen gerne weiter Ihre Vorurteile pflegen, aber machen Sie das doch bitte woanders – setzen Sie sich in die Sonne, diskutieren Sie mit Ihrem Stammtisch, egal, aber auf jeden Fall nicht hier in einem Lehrerblog.
NB: Vorurteil: Definition: Eine (unsachgemäße) Meinung, die man gerne trotz gegenteiliger Argumente und Informationen unbedingt beibehalten will. Die Übergänge zu Querdenkern sind fließend.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Susi

@Susi

Beamten“recht“ ist schon ein lustiges Wort – wo es doch um Pflichten geht.

Vielleicht versteht der Eine oder Andere ja nun ein bisschen mehr 😉

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@ Honigkuchenpferd

Angestellte können kündigen.

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

@Quacksalber: woher nehmen Sie das Wissen wer hier verbeamtet ist?

Kalkspatz
2 Jahre zuvor

Ist das wirklich wichtig? Hier reden die einen für die verbeamteten und die anderen für die angestellten Lehrer und jeder nimmt für sich in Anspruch, sie maßgeblich zu kennen und allgemeingültige Aussagen zu treffen.

Der Uwe
2 Jahre zuvor

Ich wundere mich schon länger, was so alles möglich ist. Für mich ist es unbegreiflich, dass es möglich ist, in einem demokratischen Staat, die Staatsdiener so zu be-, oder besser, misshandeln.

Kurze Frage: sind MinisterInnen nicht auch verbeamtet?
Warum werden die anders behandelt?

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Der Uwe

@Der Uwe

Jepp, das sind sie – verbeamtet.

Aber die sitzen einfach höher auf der Leiter.

Wer ganz unten sitzt, wird besch…en.

Johannes
2 Jahre zuvor

Wes` Brot ich ess`….
Es steht jedem und jeder frei, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden. Ich für meinen Teil werde die restlichen 10 Jahre Beamtin bleiben und die Faust in der Tasche machen. Dann werde ich mich über meine schöne Pension nach dann 40 Dienstjahren freuen. Bis dahin suche ich mir meine Nischen.
Meine Entscheidung- da muss ich nicht jammern.

Btw- auch ich bin ein Stück weit desillusioniert, was meinen Dienstherrn usw. angeht- es stimmt alles, was im Beitrag steht. Dennoch wäre ich nicht kommende Woche vollständig geimpft und Privatpatient, sollte es doch mal zur ITS gehen sowie bar jeglicher wirtschaftlicher Not durch Corona- wäre ich nicht Lehrer und Beamter…..

Lehrer Lämpel
2 Jahre zuvor

Mir persönlich hat Corona den Rest gegeben. Konsequenz: Habe mich nach vielen Jahren aus dem Dienst entlassen lassen und wandere aus.

Nele
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lehrer Lämpel

Auswandern habe ich mittlerweile auch vor. Wohin wandern Sie aus?

Lehrer Lämpel
2 Jahre zuvor
Antwortet  Nele

In die Schweiz. In einigen Bereichen sind Sie als Lehrer oder z.B. auch als Logopäde sehr gesucht.

kanndochnichtwahrsein
2 Jahre zuvor

Genau so war es, genau so ist es!
Und selbst wenn man mit komischem Bauchgefüht Beamter wurde – man konnte ja froh sein, überhaupt einen festen Job zu bekommen.

Mit Ausnahme weniger Fächer (Informatik, Chemie…) konnte man ja wirklich im Grunde nirgendwo dauerhaft ankommen.
Obendrein wurde uns Lehrern signalisiert: Ihr könnt nur Lehrer! Ihr könnt froh sein, wenn Euch jemand dafür bezahlt! Ihr bekommt Geld für freie Nachmittage und viel Ferien. Und ihr durftet studieren, leistet also auch jetzt Euren Dienst! Damals war es vor allem für Kinder von Nicht-Akademikern noch gar nicht selbstverständlich zu studieren (leider heute immer noch so); man hatte sich einen Beruf ausgesucht und viel dafür getan, das Ziel zu erreichen, musste Bafög zurückzahlen. Wurde dann doch noch eine Stelle angeboten, fühlte man sich auch moralisch und sich selbst gegenüber „verpflichtet“, jetzt aber auch diesen Beruf auszuüben. Und sei das Beamtenrecht noch so einschränkend.

Existieren muss jeder irgendwie – zumindest, wenn nicht jemand anders in der Familie genug Geld heim bringt. Hatten wir eine Wahl?
Doch, genau hingesehen haben sicher einige. Aber es gab eben keine Alternative.

Was während einer Pandemie daraus wurde, hat sich damals selbstverständlich keiner so ausgemalt. Mit fehlendem Streikrecht, notfalls auch mit immer neuen Anordnungen und oftmals unsinnigen „Neuerungen“ meinte man notfalls leben zu können.
Nicht leben kann man aber eigentlich mit dem, was jetzt passiert:
Kein Arbeitsschutz, kein Recht auf Gesundheitsschutz, totale Arbeitszeitentgrenzung – stattdessen wieder die immer gleiche Leier von den privilegierten Lehrern.
Beinahe unwidersprochen in den „großen“ Medien ständig wiederholt die Mär, dass die Lehrer es sich im Lockdown gemütlich machten, dass alle Lehrer geimpft sind, dass Kinder gar nicht ansteckend sind, dass Luftfilter zu teuer sind oder nicht notwendig…
wir sind Spielball, die Richtung des Spiels bestimmt der jeweilige Mainstream.
Gerade heißt das: Die Pandemie ist vorbei, alle gehen in die Präsenz, mit oder ohne Schutz – damit wir im Sommer alle feiern und verreisen dürfen!

Ja, wir sind mit Idealen und bestimmten Vorstellungen angetreten.
Beispielsweise mit der Vorstellung, unsere Schüler zu unterrichten, zu unterstützen, sie vor Unheil zu schützen, soweit es in unsere Macht liegt…
Genau das können wir nicht mehr.
Wir sind Teil eines Systems geworden, dass uns zwingt, im Wochenrhythmus Unterricht neu zu organisieren (Effektivität und Nachhaltigkeit dieser immer wieder neuen Anweisungen per Schulmail seien dahingestellt), Sozialarbeiter und Psychologen zu sein (Kinder müssen in die Schule, weil sie zu Hause nicht gut aufgehoben sind; die Lehrer sollen sich um ihr Seelenheil kümmern, sie vor Gewalt und Langeweile schützen, Überforderung und Depression, Faulheit und Bewegungsmangel…).
Die Kinder müssen wir im Auftrag unseres Dienstherrn in die Präsenz zwingen, Absenz verfolgen, Eltern mit Bußgeldern drohen, wenn sie ihre Kinder nicht schicken wollen… auch wenn wir selbst denken, dass es andere, für alle und für den Verlauf der Pandemie bessere Wege gäbe…

Also remonstrieren wir, machen Eingaben, regen Änderungen an… und scheitern.
Morgen fragen die Schüler wieder, warum sie denn jetzt doch wieder ohne Abstand alle gleichzeitig in der Klasse sitzen müssen, wo doch keiner geimpft ist und die Eltern zu Hause auch nicht. Wir müssen dann auch noch ihre begründeten Ängste auffangen…

MeinSenf
2 Jahre zuvor

Danke!!!!
Das trifft genau das, was ich sagen wollte!

Wir haben noch nicht einmal ein Impfangebot bekommen, sollen aber in Vollpräsenz gehen.

Auf meine Remonstration habe ich nur ein läppisches Schreiben erhalten, in dem ungefähr stand, dass ich kein Recht auf Arbeitsschutz habe, der Fürsorgepflicht doch mit meiner Anwesenheit Genüge getan sei und ich mich ja hüten solle, erneut zu demonstrieren, sonst hätte das für mich Konsequenzen.

Wenn mein Kind aus dem Haus ist, werde ich mich von diesem System verabschieden! Leider wird das noch ein paar Jahre dauern. Bis dahin werde ich den Ball flach halten und nur noch das tun, zu dem ich verpflichtet bin und das auch nur noch mit den Mitteln, die mir mein Dienstherr zur Verfügung stellt.
Die Pandemie hat mir ganz klar gezeigt, wo mein Platz ist, ganz unten! Sollten sich dies wider Erwarten doch die Verhältnisse und die Wertschätzung seitens des Dienstherrn noch ändern, bin ich auch wieder bereit, mich zu engagieren.
Nicht falsch verstehen, für meine Kids werde ich weiterhin da sein und mein Bestes geben, aber weiteres freiwilliges Engagement werde ich mir sparen!

MeinSenf
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Es heißt natürlich remonstrieren! Hach, wat is die Autokorrektur doch fein! 🙂

Wer sonst noch Fehler findet, darf sie behalten… 😉

Gustav
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Ich habe gehört, in der anstehenden Tarifverhandlung sollen die LuL eine ordentliche Erhöhung bekommen plus Einmalzahlung

Caro
2 Jahre zuvor

Eine Kollegin hätte eigentlich damals ihren Angestelltenstatus gerne beibehalten und fragte nach, ob man denn die Verbeamtung ablehnen könne (BY).
Ihr wurde gesagt, dass Angestelltenverhältnisse entweder als befristete Zeitverträge mit geringer Stundenzahl oder für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden, existieren.
Wenn sie nicht verbeamtet werden wolle, könne sie aber jederzeit gerne gehen und sich einen anderen Beruf suchen; die Wartelisten seien derzeit (Ende 90er / Anfang 00er) prall gefüllt mit Lehrern, die nur auf eine Planstelle warten.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor

Ich denke inzwischen, dass wir ‚Sklaven‘ des Staates sind, nicht geschätzte Mitarbeiter – die Rufe nach einer Abschaffung der Verbeamtung für LehrerInnen wird der Arbeitgeber tunlichst überhören – denn dann könnte er uns nicht mehr so ausbeuten und wir kosteten mehr! Wenn man bedenkt, dass eine große Anzahl LehrerInnen heutzutage in Teilzeit arbeitet (auch ohne Kinder!), weil man sonst die Arbeit einfach gar nicht mehr schafft, und freiwillig auf Geld verzichtet, ist das mit der angeblich hohen Rente (die voll versteuert wird und von der der Krankenschutz noch abgeht) auch nicht mehr so weit her.
Besonders bitter ist es, trotzdem in der Öffentlichkeit als faul, besonders wohlhabend oder sonstwie begünstigt beschimpft zu werden. Wenn wir sagen, wie es ist, ‚jammern‘ wir, weil es uns doch so gut geht … Schon lange benutze ich das Wort ‚Lehrer‘ nicht mehr, wenn mich jemand danach fragt, was ich mache – man sieht förmlich, wie die Klappe ‚runtergeht. Ich bin nur noch Inkognito, wenn ich Urlaub mache oder einfach auch mal nette lose Kontakte pflege.

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rabe (aus NRW)

Ja, Beamte sind Sklaven des Staates. Der Staat sagt, dass sie dafür aber dementsprechend entlohnt werden.

Emil
2 Jahre zuvor

Behauptet der Staat. Als Grundschullehrer sieht das allerdings alles andere als angemessen aus. Jeder Facharbeiter verdient mehr heutzutage!

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Richtig, und die angestellten KuK verdienen es auch finanziell gleichgestellt zu werden.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor

PS: Von AmerikanerInnen dagegen schon öfter gehört: Thank you for what you do! You do such an important job …. etc. *wunder*

Heide Blume
2 Jahre zuvor

Ich gehöre auch zu den Baby-Boomern und bekam dann 1992 eine Beamtenstelle angeboten. Schon damals war mir der Beamten-Status mit seiner besonderen Loyalitätspflicht suspekt. Aber wie es andere hier schon geschrieben haben, gab es keine andere Möglichkeit als Beamtin zu werden.

Der Staat hat im Gegenzug eine besondere Fürsorgepflicht. Nimmt er sie wahr? Ich kann es nicht erkennen. Einst in den 90-ern formulierte es unser damaliger Schulrat so: „Lehrer sind fürs Kultusministerium nur disponibles Menschenmaterial.“ Und genauso ist es.

Es muss dann jeder für sich entscheiden, wie er innerlich mit seinem Beamtenschwur umgeht …

fabianBLN
2 Jahre zuvor

Also ehrlich gesagt kann ich diese neue Wehleidigkeit nicht nachvollziehen. Fast alle Lehrer gieren danach, verbeamtet zu werden und haben dabei diverse Vorteile im Blick: höheres Netto vom Brutto, Familienzuschlag, nahezu Unkündbarkeit, unbegrenzte Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, enorm höhere Rente (i.d.F. Pension) und was nicht noch alles ……….. DAS wollen diese Lehrer alles haben und drohen dort, wo sie es nicht bekommen (Berlin), mit Abwanderung in Bundesländer, die sie verbeamten. Haben denn die verbeamteten Lehrer gedacht, das bekommen sie alles umsonst und ohne Gegenleistung? Weil sie so toll sind? Natürlich erkauft sich der Staat mit diesen Vorteilen Dinge, die für ihn nützlich sind, z.B. dass Beamte nicht streiken dürfen.

Katinka
2 Jahre zuvor
Antwortet  fabianBLN

Ach so, und das wissen Sie so genau von den 800.000 LehrerInnen in Deutschland?
Wirklich beeindruckend, wie gut Sie sich auskennen (…).

fabianBLN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka

Aber Sie kennen sich aus? Weil? Weil Sie Katinka sind? Etwa DIE Katinka, die immer Recht hat und alles weiß?

Von 800.000 Lehrern sind rund 200.000 angestellt und nicht verbeamtet. In NRW sollen es rund 40.000 sein, obwohl dort eigentlich verbeamtet wird. Das hat unterschiedlichste Gründe.

Welcher der dargestellten Vorteile der Beamten stimmt denn nicht? Mit Ihrer „Frage“ versuchen Sie nur, alles infrage zu stellen. Argumente und Fakten sucht man vergeblich.

BK-Lehrkraft
2 Jahre zuvor
Antwortet  fabianBLN

„Haben denn die verbeamteten Lehrer gedacht, das bekommen sie alles umsonst und ohne Gegenleistung?“

Ich glaube, die meisten Lehrer unterrichten für ihr Gehalt. Ist aber nur eine Vermutung, ich kenne nicht alle 800.000 Lehrkräfte.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  fabianBLN

Unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht mehr – die Vorstellungen, die über Lehrer/Beamte in der Gesellschaft herumgeistern und uns das Leben zusätzlich schwer machen, sind aus der Zeit der vorherigen Lehrergeneration! Inzwischen hat sich die Arbeit verdoppelt, das Gehalt gegen gleichwertige akademische Berufe halbiert, die Pensionen sind gekürzt worden, und im Krankheitsfall wird man nach 6 Wochen gemeldet und evtl. zum Amtsarzt geschickt zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit – man ist ganz schnell mit einer relativ kleinen Pension raus (NRW, musste bei echter Krankheit zum Amtsarzt, ist nochmal gut gegangen, aber seither habe ich Angst, länger schwer zu erkranken, z. B. durch Corona, dann ist man weg, da hilft das Beamtentum auch nichts).
Meiner Meinung nach überwieden inzwischen die Nachteile die Vorteile, aber nach langer Dienstzeit kann man es sich einfach nicht mehr leisten zu kündigen, wie es oben so leichtfertig angeregt wird.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rabe (aus NRW)

überwiegen 😉 muss es natürlich heißen, uups

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor

Ich habe oft den gegenteiligen Eindruck, dass Lehrer vor allem Beamte sein wollen. Sie haben nur die angenehmen Seiten im Blick. Wehe, es wird ihnen dafür auch mal etwas abverlangt.

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Wie viele Lehrer kennen Sie denn, dass Sie solche Pauschalisierungen raushauen?

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor

Viele. Im Bekannten- und Verwandtenkreis.

Emil
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Noch einmal: Ihr Umfeld scheint mir fraglich. In welchen Kreisen bewegen Sie sich? Offensichtlich nicht in dem für unser Land besten Umfeld.

Katinka
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Wie viele genau denn? Das wollen Sie wohl nicht sagen. Wahrscheinlich sind es 2 oder 3, wenn Sie nicht selbst im Lehrerberuf arbeiten. Und die stehen natürlich stellvertretend für alle 800.000 LehrerInnen in diesem Land (…).

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka

Soso, „viele“… Ich kenne auch viele und zwar, echte, nicht imaginäre. Bitte hören Sie auf zu trollen.

Max Kleine
2 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka

Und spielt das eine Rolle? Er bräuchte niemanden kennen, denn der Lehrermangel in Berlin aufgrund der fehlenden Verbeamtung und durch die Abwerbung von verbeamtenden Bundesländern wird weder durch die Medien, die Politiker und auch nicht von den meisten Kommentatoren bei news4teachers angezweifelt.
QED

Quacksalber
2 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka

@Max Kleine, das sehe ich auch so. Wieso sind die „vielen“, die obige Kommentatoren kennen, die echten, und die vielen, die andere kennen, die falschen?

Dass Lehrer in Berlin die Verbeamtung fordern, ging und geht durch alle Medien. Das kann niemand ernsthaft anzweifeln.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Honigkuchenpferd

„Wehe, es wird ihnen dafür auch mal etwas abverlangt.“

An dieser Stelle wird es unverschämt, verzeihen Sie mir diese Wortwahl – es gibt kein passenderes Adjektiv (ja, darüber lässt sich streiten).

Ich schieße mal zurück:
(nee, nicht alle sind gemeint)

Eltern meckern und gehen auf die Barrikaden oder zum Anwalt, wenn ihnen mal was abverlangt wird.

Die Erziehung ihrer Kinder, zum Beispiel.
Homeschooling (WIR machen homeschooling, Distanz- und Präsenz-U und brtreuen die eigenen Kinder).

Liebes Honigkuchenpferd,

Corona scheint vorbei zu sein – also lade ich Sie herzlich ein, mich eine Woche 24/7 zu begleiten, um einen Eindruck davon zu bekommen, was alles zu diesem „Job“ gehört. Die als einzige bezahlte Zeit ist der Unterricht.

Alles andere wird in der „Freizeit“ geleistet.

Die sollte eigentlich dem Erholen dienen – soviel zum Thema Gesundheitsschutz ohne Corona.

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

@Quackalber: um es deutlich zu machen, ich als angestellte Lehrerin fordere, dass angestellte Lehrer genauso entlohnt werden wie Beamte. Und der Beamtenstatus sollte komplett abgeschafft werden.

Siehe da, das passt wohl nicht in Ihr vorurteilsbehaftetes Bild der Lehrerschaft..

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor

Also weil das jetzt ein anonymer „Enjoy your chicken Ted!“ in einem Onlineforum fordert, ist DAS der BEWEIS dafür, dass DIE GESAMTE LEHRERSCHAFT anders denkt, als Quacksalber schrieb???

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Honigkuchenpferd

Hä?

Kalkspatz
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@ Riesenzwerg, ich versteh’s!

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

@Honigkuchenpferd

Dann sollten Sie schleunigst Ihr privates Umfeld wechseln!

Wie kann man sich nur mit denen (s.o. Honigkuchenpferd zum eigenen Bekanntenkreis) umgeben?

Hellus
2 Jahre zuvor

Nach meinem Kenntnisstand ergeht es angestellten Lehrern in der Corona-Krise auch nicht besser als verbeamteten.
Wenn jemand dazu etwas Gegenteiliges weiß, her damit.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Hellus

Das sehe ich auch so.

BK-Lehrkraft
2 Jahre zuvor
Antwortet  Hellus

Jipp, kein Unterschied. Auch ich darf jetzt Testbescheinigungen für Corona-Selbsttests ausstellen.

Alle in einem Boot. Die einen nur etwas besser abgesichert durch Pension und besseres Nettogehalt.

Gustav
2 Jahre zuvor
Antwortet  BK-Lehrkraft

Das mit dem Netto ist so eine Sache.
Um das hier einmal aufzugreifen : aktuell bezahle ich 12,4 % meines Bruttolohns an die Krankenkasse, da es keine Familienversicherung gibt. Wer bietet mehr? Angestellter müsste man sein

Silke
2 Jahre zuvor

Ich bin angestellte Lehrerin, da Berlin nicht (mehr) verbeamtet. Ich muss sagen, dass ich keinerlei „Freiheiten“ gefühlt habe in den letzren 14 Monaten.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Silke

Gegenüber verbeamteten? Finde ich auch.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Silke

@Silke

Es gab die Freiheit zu kündigen und zu streiken.

Weltenbummler
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Entschuldigung, Riesenzwerg, man kann nicht einfach wegen irgendetwas streiken! Auch Angestellte nicht!

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Weltenbummler

@Weltenbummler

Nee, wegen „irgendwas“ nicht.

Aber wegen der Arbeitsbedingungen schon. Traut sich nur niemand oder ist so überlastet, dass die Kraft fehlt.

Ich meinte auch eher die legitime Möglichkeit als ein konkretes Handeln.

Kai Loebbert
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Stimmt doch gar nicht. Streiken dürfen Sie als angestellte Lehrkraft auch nur, wenn die GEW dazu aufruft. Und davon war der Schnarchnasenverein in diesem Schuljahr weit entfernt. Offenbarung: Ich habe immer nur Vertretungsstellen angenommen, weil ich eigentlich schon lange als Freiberufler unterwegs bin und mir mein Einkommen reicht. (Ja, auch in Corona-Zeiten noch.) Ich habe das nicht wegen des Geldes gemacht, sondern – beim ersten Mal – aufgrund eines „Notrufs“ meiner alten Schule und danach mehrmals, weil ich tatsächlich gerne unterrichte. (1. Staatsexamen hab ich, Referendariat nicht.) Ich könnte im nächsten Schuljahr weitermachen, aber ich bin raus. Und ich sehe, wie nahezu alle KuK (verbeamtet oder angestellt – egal) auf dem Zahnfleisch kriechen. Immer wenn ich gedacht habe, absurder geht‘s nicht mehr, hat mich das MSB eines Besseren belehrt. Bis hin zu den jetzt aufgezwungenen Testbescheinigungen. Ich kann das alles noch nicht einmal mehr allein mit Inkompetenz erklären („Wann haben Sie zum letzten Mal eine Schule von innen gesehen, Frau Gebauer, Herr Richter? Vor 30 Jahren? Ja, passt.“), ich gehe inzwischen von böser Absicht aus. Auf solche Ideen kann man nur kommen, wenn man bewusst nach Schikane-Möglichkeiten sucht. Die Sache mit der Kündigung ist übrigens auch nicht so einfach, weil das Verantwortungsbewusstsein den SuS da ganz schön im Weg steht. Überraschung: So viel Idealismus haben sich die nämlich meisten trotz allem erhalten. Immer noch. Für mich gilt: Das Schuljahr bringe ich noch zu Ende, damit ich meine SuS auf den letzten Metern nicht noch hängen lasse, und dann war‘s das. Ich möchte in Zukunft wieder selbst bestimmen, welche gesundheitlichen Risiken ich einzugehen bereit bin.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Kai Loebbert

@Kai Loebbert

Bin ganz bei Ihnen – Verantwortungsbewusstsein, Idealismus und die Liebe zum (eigentlichen) Beruf stehen uns im Wege.

Man macht doch noch ein Jahr (oder such zwei), um die Klasse zum Abschluss zu führen, selbst wenn man die Nase voll hat.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Kai Loebbert

DANKE!
Und ja, trotz allem liebe ich meine Fächer und meine SuS nach über 30 Jahren immer noch und mache weiter – für die SuS.

DerDip
2 Jahre zuvor

Die im Artikel genannten Nachteile des Beamtenstatus sind sicherlich zutreffend. Nicht umsonst spricht man schließlich von Staatsdienern. Allerdings würde ich nach Abwägung mit einem Angestelltenverhältnis auf lange Sicht immer noch mehr Vorteile beim Beamtentum sehen.
Und bezüglich Zwang durch den Staat: In der Pandemie haben doch nicht nur Beamte diesen Zwang verspürt. Jede Maßnahme gegen Corona hatte gewisse Beschränkungen bzw. Verhaltensweisen gefordert, so dürften viele ihren Beruf gar nicht ausüben. Auf der anderen Weise gibt es Berufsgruppen wie Busfahrer oder Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel, die durchgängig vielen unbekannten Kontakten ausgesetzt waren und mir ist kein Streik dieser Personengruppen bekannt.
Nur um klarzustellen: Ich sehe die Versäumnisse im Schulbetrieb der letzten Jahre und Jahrzehnte. Aber das wäre im Angestelltenverhältnis m. E. nicht besser verlaufen. Das sieht man ganz gut im Pflegebereich. Kein Beamtentum und dennoch schlechte Arbeitsbedingungen.

Katinka
2 Jahre zuvor
Antwortet  DerDip

Dieser Vergleich geht total am Thema vorbei. Niemand im Lebensmittelhandel ist täglich mehrere Stunden mit 15-30 Schülern auf engstem Raum. Schauen Sie sich mal die Statistiken an zur Infektionsgefahr in verschiedenen Berufen!

Hannah
2 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka

Aber als angestellte Erzieher*in ist man das. 25 Kinder auf engstem Raum, ohne jeglichen Schutz wie Maske oder Trennwände. In der Grundschule haben wir Erzieher*innen seit einem Jahr die Notbetreuung inkl Hausaufgaben übernommen während die Lehrer*innen schön im Homeschooling zu Hause waren. Lehrer *innen jammern schon sehr gerne auf Hohem Niveau. Es gibt durchaus Berufe die anstrengender sind, diese Angestellten werden aber nicht verbeamtet und sie haben, wenn sie Glück haben, 30 Tage Urlaub im Jahr.

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor
Antwortet  DerDip

Und die Konsequenz ist, dass mehrere tausend Pfleger gekündigt haben. Geht als Beamter nicht, ohne seine Rentenbeiträge einzubüßen, von der Krankenversicherung ganz zu schweigen.

alter Pauker
2 Jahre zuvor

Ein verbeamteter Kollege von mir hat mit 53 Jahren aus Protest gegen fehlende Coronamaßnahmen in der Schule und Gefährdung seiner Familie dadurch (Ehefrau und 2 Kinder sind Hochrisiko-Patienten) „gekündigt“. Neben der Pensionsberechtigung ist auch die Krankenversicherung erloschen. Eine Nachversicherung durch den Staat wurde abgelehnt, unser Kollege versucht aktuell auf dem Rechtsweg vor Gericht eine Nachversicherung für seine Rente zu erstreiten. Noch Fragen?

Johannes
2 Jahre zuvor
Antwortet  alter Pauker

Das war aber strategisch wirklich dumm. Hätte er sich erstmal beurlauben lassen können ohne Bezüge, im erlaubten Rahmen eine Nebentätigkeit und dann mal sehen- Abordnung auf Stelle außerhalb der Schule, Studium, da geht doch immer was. Zur Not krankschreiben lassen und nicht kopflos kündigen und sich danach wundern.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Johannes

Bingo! Aus den Fehlern anderer kann man ja nun keine Regel für alle formulieren.

Fr. K.
2 Jahre zuvor

Aber ist es nicht so, dass bei der Aufkündigung einer Beamtenstelle die Rentenversicherung einen für die vergangenen gearbeiteten Jahre nachversichert? Man hat also keine Pensionsansprüche mehr, das ist klar, bekommt aber dann eben normale Rente, wie angestellte Lehrer später auch?

Die Elfe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Fr. K.

Fr. K. Nachversichert schon. Nur es hat Niemand Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Nachversichert wird lediglich der Arbeitgeberanteil. Bedeutet, man käme niemals auf eine vergleichbare Rente wie im Angestelltenverhältnis, obwohl man die gleichen Beitragsjahre erworben hätte.

fabianBLN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Man kann aber den fehlenden Arbeitnehmeranteil selber einzahlen. Gerecht ist das schon, denn man hatte ihn ja zuvor ausgezahlt bekommen, eben weil Beamte nicht in die Rentenkasse einzahlen, sondern der Staat für sie Pensionen „anlegt“.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Genau, fabian, das macht ja das höhere Netto der Beamten aus, dass sie nicht in die Rentenkasse einzahlen und diesen Betrag als „Netto“ ausgezahlt bekommen. Es wäre wohl kaum einzusehen, dass der Staat ihnen das beim Ausscheiden aus dem Dienst dann quasi noch einmal zahlt, damit sie es in die Rentenkasse einzahlen können.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

@fabianBLN falsch! Die Beamten bekommen den Rentenanteil nicht ausbezahlt, er wurde vor vielen Jahren im Vorhinein aus der Besoldungstabelle herausgerechnet mit der Begründung, sie bekämen ja dann später die Pension. Der steckt also gar nicht im Netto, wie oft angenommen, ebensowenig wie die Krankenversicherung (bei Angestellten ist das so). Der Verlust, wenn man kündigt, ist daher enorm! Ein glatter Anschluss an ein anderweitiges Angestelltenverhältnis als einfacher Berufs- oder Arbeitgeberwechsel ist so nicht möglich.

Silke
2 Jahre zuvor

Ehrlich jetzt! Ich habe die „Freiheit zu kündigen“?! WOW! Selten bin ich mir so priviligiert vorgekommen! Oh und erklären sie mir doch bitte, warum man als Beamter seinen Hut nicht nehmen kann? Weil man danach nicht mehr verbeamtet ist? Ich bin nach einer Kündigung auch nicht mehr angestellt… so what?! Ne, mal Ironie beiseite: die Hälfte meines sehr großen Kollegiums ist verbeamtet… In der Pandemie ließen sich keine Unterschiede erkennen. Die Angst und die Hilflosigkeiten waren identisch.

Fr. G.
2 Jahre zuvor

Ich werde Berlin auch verlassen. Ich bin mir der Vor- und Nachteile durch die Verbeamtung wohl bewusst und habe mich aufgrund meiner Kinder dafür entschieden. Wie viele meiner Kommilitonen/Innen im übrigen… Wäre die Lage in der Berliner Bildungslandschaft nicht so katastrophal, könnte man mich vielleicht auch überzeugen mein Ref in einer Berliner Grundschule zu starten. Aber was sollte mich momentan davon überzeugen in Berlin zu bleiben?

Senkrechtstarter
2 Jahre zuvor
Antwortet  Fr. G.

Immer wieder wird damit gedroht, Berlin zu verlassen, um anderswo verbeamtet zu werden. Offensichtlich ist die Verbeamtung für viele doch SEHR wichtig oder sind das nur Einzelfälle?

Es ist ja auch ganz logisch, dass nicht alle, die in Berlin studieren, auch in Berlin bleiben, sondern vielfach in ihre Heimatorte zurückkehren. Es bildet ja nun auch nicht jeder Ort für seine Schulen Lehrer aus. Es müssen ja auch viele zurückgehen.

Fr. G.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Ich bin in Berlin geboren und zur Schule gegangen. Fühle mich mit der Stadt nach wie vor verbunden (natürlich auch durch Freunde und Familie), aber als Mutter muss ich einfach weiter denken. Und in Brandenburg sind die Vorraussetzungen auch ohne die Verbeamtung besser. Auch auf das Referendariat bezogen. (Wobei jetzt zu Corona die Arbeitsbedingungen natürlich generell sehr unterschiedlich sind.)

„Es bildet ja nun auch nicht jeder Ort für seine Schulen Lehrer aus.“

Genau darauf setzen viele Länder. Ganz nach dem Motto: Lasst die mal für uns ausbilden. Kostet so viel, muss ja nicht sein.
Wenn man aber so kalkuliert sollte man auch dafür sorgen, dass der Standort Berlin als Arbeitsplatz so attraktiv ist, dass die Leute herkommen um hier zu arbeiten. Das Motto „arm aber sexy“ hat dafür offensichtlich nicht gereicht.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Fr. G.

@Fr. G.: Wenn Sie Kinder haben, rechnen Sie nochmal nach: In der Angestelltenkrankenkasse sind Kinder und nicht-arbeitende Familienmitglieder automatisch unentgeltlich mitversichert. In der Privatversicherung (die Sie als Beamter/In anschließen müssten) muss jede Person einzeln versichert werden, auch die Kinder! Wenn das der einzige Grund ist, verbeamtet sein zu wollen, überlegen Sie noch mal!

Lilu
2 Jahre zuvor

Ganz besonders wurden die Nachteile des Beamtentums in der Pandemie deutlich.
Maßnahmen über Maßnahmen, Vorschriften…Vieles, womit ich nicht einverstanden bin.
Und man muss ausführen.
Die Alternative wäre eine Kündigung.
Sobald ich einen anderen Job gefunden hab, kündige ich.

Maren
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lilu

Genau das gilt doch auch für angestellte Lehrkräfte.
Was hat das mit dem Beamten-Status zu tun?
Oder gibt es da etwas, was ich nicht weiß, was angestellten Lehrkräften in den letzten Monaten einen Vorteil gebracht hat?

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Eben, angestellte Lehrkräfte haben keinen wahrnehmbaren Vorteil gegenüber verbeamteten, solange sie im Dienst bleiben. Sie haben nur allerhand finanzielle Nachteile.

Max Kleine
2 Jahre zuvor
Antwortet  Honigkuchenpferd

Liegt das aber nicht eher daran, dass angestellte Lehrer von ihrer „Macht“ wechseln zu können viel zu wenig Gebrauch machen?

Wenn alle nur nörgeln, aber im Berufsalltag trotzdem brav funktionieren, ja, warum sollten die Bildungsminister etwas ändern? Hier sollten die angestellten Lehrer sich auch ein Stück weit selbst hinterfragen, was ihr Anteil an der Situation ist – und das kann schon mit der Kündigung bei der GEW beginnen…und warum gibt es nicht längst eine Konkurrenzgewerkschaft zu einer inkompetenten GEW (die vielleicht nicht mit einer regierungsnahen Verdi zusammenhängt)?

mercurius
2 Jahre zuvor

Schon vor der Pandemie gab es SEHR viele Kolleg/-innen, die an den schlechten – meiner Meinung nach dem Beamtenstatusgesetz geschuldeten – Arbeitsbedingungen im Lehrerberuf verzweifelt sind. Für die einzelne Lehrkraft stellt sich dieses Verzweifeln an ihrem Beruf meist als ein viele Jahre bzw. Jahrzehnte lang andauernder, schmerzvoller Prozess dar, bei dem zunächst einmal alle nur zur Verfügung stehenden Register zur Bewältigung gezogen werden (klassischer Weise Fortbildungen, Übernahme besonderer Aufgaben, später meist Teilzeitarbeit und eventuell auch ein Schul(art)wechsel, aber auch medizinisch indizierte Stressbewältigungstherapien, Klinikaufenthalte usw). Viele Kolleg/-innen denken während dieser Phase auch über einen Berufswechsel nach, müssen aber bei näherer Betrachtung erkennen, dass das Beamtenstatusgesetz sich hier als schlimme Fessel erweist: Für Beamt/-innen gibt es kein Arbeitslosengeld, keine Umschulungsmöglichkeiten, die erworbenen Pensionsanprüche sind weg und ab 55 nimmt einen keine gesetzliche Krankenkasse mehr.
Am Ende dieses Prozesses steht dann, besonders bei älteren Kolleginnen und Kollegen, leider sehr oft die Erkenntnis, dass der Beruf ihre Gesundheit unwiderruflich zerstört hat: Die Fälle von vorzeitiger Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit sind niemals einfach nur Zahlen für eine Statistik, sondern es stehen immer Menschenschicksale, und oftmals sehr tragische, dahinter.
Da dem Dienstherren diese Menschenschicksale offenbar am Ihr-wisst-schon-Was vorbeigehen – und das, wie gesagt, schon seit den Zeiten vor der Pandemie, die die Missstände nur ans Licht zerrt! – haben sich mittlerweile private Coaching-Unternehmen gegründet, meist von ehemaligen Lehrer/-innen und Beamt/-innen, die ausstiegswilligen Lehrer/-innen und Beamt/-innen beim Ausstieg helfen und die einen riesigen Zulauf erfahren:
https://isabellprobst.de/
https://montagsfieber.de/
http://lehrer-fruehrente.de/?page_id=546

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

@mercurius

Danke. Genauso ist es.

Danke für die links

Die Elfe
2 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

mercurius- Im Endeffekt ist man tatsächlich mit dem Staat verheiratet. Und sein Dienstverhältnis zu beenden ist mit einer Scheidung vergleichbar. Nur steht man nach dieser Scheidung nach einer langjährigen Ehe tatsächlich vor dem Nichts. Und die Erkenntnis, welche Art der Ehe man eingegangen ist kommt häufig erst nach 1-2 Jahrzehnten. Der Ausstieg nach 5 Jahren wäre leicht, aber da ist meist das Engagement und der Idealismus im Lehrerjob noch nicht aufgebraucht. Ich habe mich damals als Junglehrkraft über den Zynismus und die Resignation der „Alteingesessenen“ gewundert. Nach über 20 Jahren habe ich mittlerweile die Seiten gewechselt…..und klar gibt es auch ne Menge angestellte Lehrkräfte. Aber ohne die Verbeamtung, wäre vermutlich die Anzahl der „Fahnenflüchtigen“ so hoch, dass Schule garnicht mehr laufen würde.

Kalkspatz
2 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

@Elfe, das ist doch Unsinn. Die meisten Beamten, die mehr Lehrer sein wollen, wollen es aus ganz anderen Gründen, als wegen des Beamtentums. Sie scheuen sich z.B. vor dem Verlust ihrer Pension. Aber wie schon jemand schrieb, wird der Arbeitgeberanteil nachgezahlt und den Arbeitnehmeranteil könnten Sie selbst nachzahlen (Sie hatten ihn ja seinerzeit ausgezahlt bekommen).

Man steht also nicht vor dem Nichts. Das ist Unfug. Informieren Sie sich bitte besser.

Kalkspatz
2 Jahre zuvor
Antwortet  Kalkspatz

Korrektur: …… die nicht mehr Lehrer sein wollen ….

Die Elfe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Kalkspatz

Kalkspatz-siehe Kommentar Rabe (nrw) weiter oben.

Die Elfe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Ergänzung: Ohne „Verbeamtung“ bezog sich auf die Tatsache, dass sicherlich viel mehr Lehrkräfte in diesem Fall ihren Job aufgeben würden. Die Verbeamtung ist aus meiner Sicht eher hinderlich, um den Job zu wechseln.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

DANKE! Das ist meine Erfahrung als ältere Lehrkraft ganz genau. Wenn jemand dann frühpensioniert werden muss und kaputt ist, wird dann öffentlich geschimpft: Typisch Lehrer – so faul, die lassen sich zuhauf frühpensionieren ….

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rabe (aus NRW)

… oder: ‚klar, nicht belastbar, hätte den Beruf nicht ergreifen sollen …‘

Robo-Queen
2 Jahre zuvor

Ein grundsätzliches Problem sehe ich darin, dass Lehramt Studierende in den Unis keine Beamten-, Arbeits- oder Dienstrechtsseminare besuchen (müssen), sofern überhaupt welche angeboten werden. Leider sind die Hochschulen im Sinne der Schul- und Wissenschaftspolitik in den Bundesländern relativ frei in der Studienplangestaltung. Lehramt Studierende sind zu zahlreich und zu teuer, da wird zuerst gespart.

Als Lehramtsreferendar:innen werden die Anwärter:innen im Vorbereitungsdienst ebenfalls ausschließlich zu Lehrenden, selten zu Pädagog:innen und schon gar nicht zu Beamt:innen ausgebildet. Da sind auch die Studienseminarleitungen leider immer noch 70er-Jahre-Berufsromantiker:innen ohne Blick auf die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse ihrer auszubildenden Anwärter:innen. Würde so ein wesentlicher Aspekt in der dualen Ausbildung hintertrieben, gäbe es einen Aufschrei von Wirtschaft und Gewerkschaften!

Ein massives Versäumnis besonders der staatlichen Prüfungsämter und letztlich der Kultusministerien steht dahinter.
Dienstrechtsseminare im Beruf erfolgen bestenfalls durch zufällige Fortbildungsangebote, u. a. weil Jurist:innen als Referent:innen sich nicht mit 150 € Tageshonorar abspeisen lassen und weil pro Lehrkraft pro Jahr (!) keine 30 € Fortbildungskosten zur Verfügung stehen (Niedersachsen).

Th Bromme
2 Jahre zuvor
Antwortet  Robo-Queen

Krank, dieses Gender-Gesabbel 🙁

Kai Loebbert
2 Jahre zuvor
Antwortet  Th Bromme

WHAT? Troll dich, Troll. Spiel im AfD-Sandkasten.

Max Kleine
2 Jahre zuvor
Antwortet  Kai Loebbert

Er hat doch Recht.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Robo-Queen

@Robo-Queen

Beamtenrecht im Studium:)

Die brechen reihenweise ab und orientieren sich um.

Es gibt bestimmt einen Grund, warum es dazu keine Vorlesungen gibt – Freiheit der Lehre usw. 😉

A. Faber
2 Jahre zuvor
Antwortet  Robo-Queen

„Kultus-minister-ien“ ist nicht gegendert: Schrecklich!

Robo-Queen
2 Jahre zuvor
Antwortet  A. Faber

D a s Kultusministerium (3. Person Singular Neutrum) wird ohnehin nicht „gegendert“, daher auch nicht dessen Plural. 🙂
Im Folgenden komme ich dem impliziten Wunsch aller Gender-Gegner (!) nach getrennter Nennung der grammatischen Geschlechter gern nach, damit ihnen das Lesen leichter fällt.

Daher zurück zum Artikel:
Leider gilt die arbeits- und grundrechtliche Nichtinformation der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst seitens der Kultusministerien auch für angestellte Lehrkräfte. Im Gegensatz zu den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen dürfen diese zwar streiken, was angesichts der meist kurzfristigen Arbeitsverträge allerdings nur eine Marginalie darstellt, da jede/r davon ausgehen kann, dass in diesem Falle der Vertrag nicht verlängert wird. Was die Gesundheitsfürsorge für alle Beschäftigten an den Schulen betrifft – unabhängig vom Berufsstatus – sind bundesweit alle Kultusministerien gleich. Das gilt leider auch für die Gesundheitsfürsorge für Schülerinnen und Schüler.
Bei der Polizei sieht die Ausbildung zur Beamtin und zum Beamten anders aus, da ist Rechtskunde obligatorisch.

Mona
2 Jahre zuvor

Ich möchte bei der @Redaktion und den hier kommentierenden (verbeamteten) LuL anregen, derartige Artikel und die Kommentierung dazu vorsichtiger und mit mehr Blick auf die mögliche Außenwirkung zu formulieren. Und die Fakten – hm – im Auge zu behalten.

Schon für mich als natürlich angestellte Erzieherin ist das – ich bitte um Entschuldigung – Gejammere des Autors mit Blick auf die angeblichen besonderen Verpflichtungen der verbeamteten LuL zu Coronazeiten (darum scheint es i.E. zu gehen, nach der Zusammenfassung unterhalb der Überschrift) zum Beispiel nur schwer verständlich. Von Tests und Masken für die Kinder, Gruppenteilungen, Distanzbetreuung etc können wir EuE nur träumen, von Luftfiltern sowieso. Seit Februar gibt es in den Kitas 8h/d und 5d/w 120% volle Gruppen (Ausfälle müssen ja aufgefangen werden), voller Kontakt, ständig Desinfektion und Lüften, null Abstand, dafür alle Furz lang die nächste angeordnete Quarantäne für uns und faktisch auch für die ganze Familie daheim wegen des nächsten Erstkontakts. Mit mehr Geld, Kündigungsschutz, einer PKV oder einer guten Pension bekommen wir das leider nicht abgegolten.

Schon der Blick in § 1 Abs.2 Corona-ArbSchV zeigt, dass anders als der Artikel am Anfang insinuiert die „verbeamteten“ LuL keineswegs die einzigen Betroffenen der Ausnahmeregelung im bundesrechtlichen Arbeitsschutz sind. Und eine etwas tiefere Recherche hätte dem Autor bzw. der Redaktion gezeigt, wo in diesem Zusammenhang der Hund in Wahrheit begraben liegt. Tipp: Hat wieder mal etwas mit Gesetzgebungskompetenzen nach dem Grundgesetz zu tun. Klagen, notfalls im einstweiligen Rechtsschutz, können alle, halt je nach Status entweder bei den Arbeits- oder bei den Verwaltungsgerichten. Erfolg hatte damit leider m.W. aber trotzdem niemand, unabhängig vom Status.

Für Außenstehende, die aktuell wegen Corona vielfach überhaupt kein oder nur ein stark reduziertes Einkommen beziehen, müssen der Artikel und auch etliche Kommentare, die z.B. auf vorgeblich üble finanzielle Einbußen im Fall einer Aufhebung des Beamtenverhältnisses hinweisen, erst recht ein Schlag ins Gesicht sein. Nur als Beispiel: Im Fall von AU wegen Long Covid würde dem einfachen Arbeitnehmer halt einfach irgendwann gekündigt. Der Beamte genießt dagegen lebenslang das Alimentationsprinzip. Noch ein Beispiel: Keiner hält die Beamten in ihrem Status fest. Wird das Beamtenverhältnis auf Wunsch des Beamten aufgehoben, erlischt zwar der besser vergütete Pensionsanspruch, dafür wird in der gesetzlichen RV nachversichert – so steht der bisherige Beamte auch nicht schlechter als der Angestellte. Der freiwillige Ausstieg in die Arbeitslosigkeit (bzgl. AV) ist ohnehin in keinem Beruf anzuraten und auch außerhalb des Beamtentums gibt es viele Menschen, die oberhalb des Mindesteinkommens liegen und sich deshalb für eine PKV entscheiden, an der sich der nächste Arbeitgeber natürlich wieder beteiligt – oft günstiger als in der GKV.

Ich bin ehrlich gesagt überhaupt nicht gespannt, was wir im 2. Teil des Artikels zu erwarten haben. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass dieser Artikel und viele Kommentare allen Beamten, aber auch allen sonstigen LuL und Tätigen im Bildungsbereich eher einen Bärendienst erweisen, als die eigentlichen Ziele zu unterstützen. Ich hoffe, er wird nicht zu oft gelesen.

Nur um das klarzustellen: Ich bin (a) überzeugt, dass das Beamtentum für die Beamten durchaus viele Nachteile mit sich bringt und verbesserungsbedürftig ist. Aber bittebittebitte, macht das nicht gerade am Arbeitsschutz zu Coronazeiten fest und behauptet nicht, dass ihr faktisch nicht kündigen könntet – das treibt bestenfalls einen – weiteren – Spaltpilz in die Diskussion. Und ich bin (b) ebenso überzeugt, dass der Arbeitsschutz für alle (!) LuL und EuE derzeit ein schlechter Witz ist. Aber bittebittebitte, behandelt das Thema unabhängig vom Beamtenstatus.

W.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mona

@Mona

Liebe Mona,
jeder kann ja seine Meinung haben und auch in angemessener Form äußern, was Sie getan haben.
Üblicherweise schätze ich Ihre Kommentare sehr.

Wenn Ihnen aber die Außenwirkung so sehr am Herzen liegt, stellt sich sofort die Frage, warum Sie Ihr Anliegen in der Kommentarspalte mitteilen – mit maximaler Außenwirkung!
Warum?

Liebe Mona, DAS treibt bestenfalls einen – weiteren – Spaltpilz in die Diskussion.
Die Frage bleibt: Warum dieser – wie Sie schreiben – „Bärendienst“, jetzt aber von Ihrer Seite, bei gleichzeitiger Sorge um die „mögliche Außenwirkung“?

Wäre die
– Außenwirkung
– der soziale Friede in der Gesellschaft bzw. Leserschaft
wirklich so eine Herzensangelegenheit, warum haben Sie dann nicht den diskreten Weg über einen Leserbrief via Email in die Redaktion genutzt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen diese Möglichkeit nicht bekannt ist – falls doch: Auf der Seite ganz weit nach unten scrollen, da kommt dann ein dunkelgrauer Kasten und darin finden Sie die Email-Adresse der Redaktion.

„Kontaktieren Sie uns:
redaktion@news4teachers.de

Nebenbei:
Das hier ist NICHT die Kommentarspalte von einem Geheimdienst oder einem Geheimbund – es ist die die Kommentarspalte in einem öffentlich zugängigem Lehrerforum bzw. Bildungsmagazin, wie der Name „News4Teachers“ schon sagt.
Ich denke, der Name dieser Seite ist als „Trigger-Warnung“ ausreichend.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mona

Niemand hat hier behauptet, ErzieherInnen seine in der Coronazeit weniger belastet gewesen. Sind Sie Beamtin? Das Thema war nicht die Coronazeit – die hat manche Probleme nur sehr verschärft – das Thema waren die rechtlichen Einschränkungen im – genau – Beamtenstatus. Und der ist für Lehrer eben durchaus relevant und gehört in genau dieses Forum für LEHRER.

Maren
2 Jahre zuvor

@Käsekuchen: Dass Sie sonntags nicht Ihre Ruhe haben hat aber doch nichts mit Ihrem Beamtenstatus zu tun, sondern mit dem Lehrerberuf. So geht es mir als angestellter Lehrkraft doch auch.

mercurius
2 Jahre zuvor

@ Mona: „Ich möchte bei der @Redaktion und den hier kommentierenden (verbeamteten) LuL anregen, derartige Artikel und die Kommentierung dazu vorsichtiger und mit mehr Blick auf die mögliche Außenwirkung zu formulieren. Und die Fakten – hm – im Auge zu behalten.“

Was, bitte schön, meinen Sie genau mit „Außenwirkung“ und den „Fakten – hm“?
Ich jedenfalls kann in dem Artikel nichts finden, was nicht stimmt.

Und was Sie in Bezug auf das „Gejammer“ des Autors schreiben:
Der Verfasser hat sein Ziel doch klar formuliert, indem er schreibt, dass er „angehenden jungen Lehrerinnen und Lehrern eine … Grundlage bieten“ will, die es ihnen ermöglicht, „die eigene Situation als zukünftige Beamtin bzw. Beamter einzuschätzen und daraus eventuelle Schlussfolgerungen zu ziehen“.
Und damit versucht der Autor doch offensichtlich nur, so wie Robo-Queen es oben formuliert hat, „ein massives Versäumnis besonders der staatlichen Prüfungsämter und letztlich der Kultusministerien“ wettzumachen. Was, bitte schön, ist daran nicht ehrenwert?

Ich persönlich denke nämlich, dass es durchaus fair ist, jungen Menschen ALLE Seiten einer Medaille darzulegen – damit sie am Ende aufgrund der erhaltenen Informationen selbst entscheiden können, ob sie sich verbeamten lassen wollen oder nicht.

Wo sehen Sie da einen „Spaltpilz für die Diskussion“?

Kai Loebbert
2 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

Sehe ich genauso. Am Ende der Reihe reicht dann ein Satz als Ergänzung: „Als Angestellte*r werden Sie auch als Leibeigene*r betrachtet und behandelt, aber Sie haben den Vorteil, dass Sie etwas schneller und mit weniger Nachteilen aus der Nummer rauskommen, wenn sich, na ja, sagen wir, z. B. das erste Magengeschwür gebildet hat.“ Ich kann auch nicht erkennen, dass der Artikel als Spaltpilz zwischen Beamt*innen und Angestellten fungiert. Dass die Verbeamtung Mist ist, bedeutet schließlich nicht automatisch, dass ein Angestelltenverhältnis im Schuldienst nicht auch Mist ist. (Nur anders.) Gefühlt haben gerade alle die Arschkarte gezogen, aber juristisch gibt es da ja trotzdem ein paar Unterschiede, und die Dimension dessen, worauf man sich einlässt, ist Referendar*innen in der Regel nun mal wirklich überhaupt nicht bewusst. Darum geht es. Und das ist gut so.

Kai Loebbert
2 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

Ups. Verrutscht. Das ist eine Antwort auf Mona, nicht auf Maren. Sorry!

Weltenbummler
2 Jahre zuvor

Hier wird ständig auf das Streikrecht verwiesen. Man darf aber nicht einfach so wegen jeder Sache, die einem einfällt, streiken. Man kann zum Beispiel nicht für die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung streiken. Kann man dann für mehr Gesundheitsschutz streiken??? Ich bezweifle das.

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor

@Kai, ich vermute der Autorin ging es gar nicht um einen Gegensatz zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern. Sie hat einfach nicht daran gedacht, dass es auch angestellte Lehrer gibt. Dass sie allerdings das Beamtentum so schlecht darstellt, finde ich wie viele andere vor mir hier sehr wehleidig und wenig realistisch, denn viele der Nachteile bestehen nur auf dem Papier. Man wird heutzutage als Beamter nicht einfach so und willkürlich irgendwoandershin versetzt. Man hat als Beamter natürlich für all die Vorteile, die man hat und die so viele anstreben, auch eine Bringeschuld. Verwunderlich ist nur, wie hartnäckig die verbeamteten Lehrer hier ihre Vorteile kleinzureden versuchen und uns weismachen wollen, es gäbe sie nicht. Die aufgeführten Beispiele, dass man der „Willkür“ seiner Vorgesetzten ausgesetzt ist und sich Anweisungen fügen muss, trifft auf alle Lehrer gleichermaßen zu und „Willkür“ ist es natürlich aus Sicht derer, die mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Entscheidungen sind aber nicht immer nur dann korrekt, wenn sie dem eigenen Wunsch entsprechen.

Donauperle
2 Jahre zuvor

Was hier noch keiner der Kommentatoren angesprochen hat, ist der Umstand, dass Pensionen gekürzt werden, wenn Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse bestehen. Das betrifft etliche Lehrer, die einige Jahre auf eine Einstellung gewartet haben und in dieser Zeit anderweitig versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Kalkspatz
2 Jahre zuvor
Antwortet  Donauperle

@Donauperle, was Sie aber unterschlagen, ist, dass diejenigen Personen ja einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenkasse erworben haben und diesen ja auch ausgezahlt bekommen. Die bekommen dann also Rente und Pension (in entsprechender Höhe der Einzahlzeit).

Donauperle
2 Jahre zuvor
Antwortet  Kalkspatz

Eben nicht, die Pension wird gekürzt.

Gustav
2 Jahre zuvor
Antwortet  Donauperle

Wenn Sie nicht mehr als 60 Monate eingezahlt haben, können Sie sich die Einzahlungen auszahlen lassen und haben demnach keine Rentenanspruche mehr

mercurius
2 Jahre zuvor

Es gibt noch einen weiteren Umstand, der hier nicht angeprochen wurde: Während angestellte Lehrer/-innen sich neben ihrer Lehrtätigkeit eine freiberufliche Existenz aufbauen dürfen, wie es oben z.B. Herr Loebbert von sich erzählt, sind die Möglichkeiten in dieser Hinsicht für verbeamtete Lehrkräfte extrem gering: Denn sie müssen nicht nur jede Nebentätigkeit* anzeigen und vom Dienstherrn ausdrücklich genehmigen lassen, sondern sie dürfen Nebentätigkeiten grundsätzlich nur in einem so geringen Umfang ausüben, dass es für die meisten von ihnen kaum möglich sein dürfte, daraus ein tragfähiges „zweites Standbein“ zu entwickeln.
Das Problem, das aus dieser Einschränkung für eine verbeamtete Lehrkraft erwachsen kann, deutet sich in Herrn Loebberts Kommentar an:
Während der Angestellte Herr Loebbert aufgrund seines freiberuflichen Standbeins, das er sich ohne Einschränkungen auch während seiner Lehrtätigkeit weiterausbauen durfte, frei seine Entscheidung treffen kann „das Schuljahr bringe ich noch zu Ende, damit ich meine SuS auf den letzten Metern nicht noch hängen lasse, und dann war‘s das. Ich möchte in Zukunft wieder selbst bestimmen, welche gesundheitlichen Risiken ich einzugehen bereit bin“ , kann dies eine verbeamtete Lehrkraft, die – meist erst nach mehreren Jahren im Dienst – merkt, dass sie dem Lehrerberuf gesundheitlich nicht auf Dauer gewachsen ist, nicht tun. Auch Umschulungen sind, wie der Autor des o.g. Artikels es übrigens auch erwähnt, vom Dienstherrn für seine verbeamteten Lehrer/innen nicht vorgesehen.
Wer längere Zeit in der SBV (Schwerbehindertenvertretung) tätig war, kennt das Leid hinter den Kulissen, denn die SBV berät ja auch dauererkrankte Lehrkräfte, von denen viele erst durch ihren Beruf erkrankt sind.
Vielen würde es helfen, wenn sie, so wie Herr Loebbert, sich über eine freiberufliche Tätigkeit oder ein nebenerwerbliches Angestelltenverhältnis einen Ausweg aus dem Lehrerberuf aufbauen dürften, und sowieso ist es, rein volkswirtschaftlich gesehen, dringend an der Zeit, dass verbeamtete Lehrkräfte, die sich gesundheitlich dem Lehrerberuf auf Dauer nicht gewachsen fühlen, von ihrem Dienstherrn eine Umschulung ermöglicht bekämen, anstatt dass sie, wie es bis heute Usus ist, nach jahrelanger Quälerei vorzeitig pensioniert werden.
*Anmerkung zu oben, Nebentätigkeiten: Es gibt zwar einige wenige genehmigungsfreie Nebentätigkeiten auch für Beamt/innen, wie z.B. Bücherschreiben oder Verwaltung eigenen Vermögens, aber ich vermute mal, dass die wenigsten Lehrkräfte sich daraus ein ernsthaftes zweites Standbein für eine neue Existenz aufbauen könnten.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  mercurius

Aber das ist doch ein Grundpfeiler des Beamtentums! Und genau das ist doch einer der Gründe, warum Lehrer verbeamtet sind! Dass Sie sich eben nichts nebenher aufbauen und jederzeit „abhauen“ können. Das „System“ Schule darf nicht Unsicherheiten ausgesetzt sein, die sich durch ständiges Wegbrechen von Personal ergeben. Das darf natürlich im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass die Lehrer dann schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt werden dürfen. Und das ist doch der eigentliche Knackpunkt! Würde man Lehrern bessere Bedingungen geben, bräuchte es ein derartiges „zweites Standbein“ eigentlich gar nicht. Ich sehe es schon so, dass es wichtig ist, Lehrer zu „binden“, ABER dann sollten auch die Bedingungen passen! Und dann muss man es auch zulassen, dass Beamte für bessere Bedingungen kämpfen dürfen. Das muss nicht immer durch Streiks geschehen – auch wenn dies ein effizientes Druckmittel ist. Es darf keine Einbahnstraße sein, in der immer nur der Beamte einsteckt und der Dienstherr die Zwangslage der Beamten ausgenutzt. Ich habe da einen Satz im Kopf: „Der Mantel des Beamtentums ist eng, aber er wärmt!“ Wenn er einem zu eng wird, sollte man ihn ablegen, denn dann kann er auch nicht mehr ausreichend wärmen.
Was mich allerdings schon interessieren würde ist, ob man als Lehrer eine anstehende Verbeamtung auch ablehnen kann? Ich bin auch Beamtin und mir waren diese Umstände vor dem Ableisten meines Diensteides bewusst. Und das sollte eigentlich jeder sein, der sich dafür entscheidet.

Die Elfe
2 Jahre zuvor

mercurius- Genau das ist der Punkt. Die berufliche Alternative. Und wieder mal der alte Spruch: Der Beamtenrock ist warm, aber eng. Was ist wenn er zu eng wird? Ausziehen? Wie?

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Die Elfe

Der Unterschied zwischen enger Jacke und Zwangsjacke ist aber schon bekannt, oder?

Petra Baumert-Huff
2 Jahre zuvor

Ich bin zwar kein Lehrpersonal, jedoch kenne ich viele aus Verwandtschaft und Freundeskreis. Ja, die Arbeitsbedingungen sind über die Jahre anders geworden, vielleicht nicht immer schlechter. ALLERDINGS hat die Jammermentalität stark zugenommen. Das wohl fast überall. Dass der Arbeitsschutz im Kultusbereich kaum eine Rolle spielt, ist mir bekannt. Auch weiß ich, dass gerade die Lehrerschaft sehr schlecht organisiert ist, sei es gewerkschaftlich oder auch intern durch Personalvertretung, Arbeitsschutzausschuss, Fachkraft für Arbeitsschutz oder Betriebsarzt. Nur von nichts kommt nichts. Wenn Sie alle immer das tun, was Ihnen „aufgetragen“ wird, müssen Sie sich nicht wundern, dass Sie demnächst Testbescheinigingungen für SuS für den Einkauf etc. ausgeben müssen. Alle Arten nichtpädagogischer „Beschäftigung“ ist abzulehnen. Unterliegt mindestens der Mitbestimmungspflicht. Lassen Sie das juristisch durch die Gremiumvertretung überprüfen. ENGAGIEREN Sie sich. Es nutzt gar nichts wenn es einzelne tun. Wenn es viele tun hat der Staat ein Problem. Bildungsauftrag… Noch ein Wort zum Infektionsschutz. Glauben Sie mir, Lehrer, Erzieher, Zugbegleiter, Zahnärzte haben das beste Immunsystem aller Menschen diesen Landes. Schauen Sie sich die Zahlen beim RKI an, Lagebericht immer dienstags. Da werden Sie ganz beruhigt sein, dass es kaum ernsthafte Erkrankungen an Covid-19 unter Beschäftigten im Schuldienst und unter SuS gibt. Sehen Sie zu, dass die sanitären Anlagen in Ordnung und in ausreichender Zahl vorhanden sind. Mit häufigem Händewaschen ist schon sehr viel gewonnen. Maskentragen ohne regelmäßiges Händewaschen ist fahrlässig, wenn jemand infektös ist, dann ist die Maske von innen und außen kontaminiert. Was das für die Infektionsausbreitung bei unsachgemäße Handhabung der Maske bedeutet, muss ich hier wohl nicht näher erläutern. Denken Sie auch daran, wenn Maske getragen wird, spricht man lauter, was mit höherer Aerosollast verbunden ist… Kurzzeitiges Stoßlüften ist SINNVOLL, WENN MÖGLICH Querlüftung. Luftfiltergeräte bringen wesentlich weniger Effekte, als das Lüften, da damit auch die Zuführung von FRISCHLUFT verbunden ist. Was bei Luftfiltergeräte nicht der Fall ist. Die Geräte müssen im Raum zudem entsprechend positioniert sein, um nicht zu einer zusätzlichen Gefährdung zu werden (Stolpergefahr, Zugluft, Verteilung infektiöset Luft durch die Abluftwärme). Ein Gerät kaum effektiv, lassen Sie das von Ihrem Physikleistungskurs berechnen. Sie kosten zudem viel, Folgekosten durch Energieverbrauch, Wartung, regelmäßiger Filterwechsel, Entsorgung. FILTER sind teuer,
So wie die Schulen geputzt werden, brauchen Sie viele, sonst erreichen Sie nach kurzer Zeit nicht mehr die angegebene Filterleistung. Sie werden noch lauter als die sowieso schon sind. Alle Physiklehret werden es nachvollziehen können: die gereinigte Luft ist warm. Warme Luft steigt zunächst nach oben. Die SuS sitzen aber! Ehe sich die saubere Luft im Raum verteilt dauert es länger als beim Stoßlüften. Selbst gemessen. Googlen sie THM Gießen, Prof. Dr. Seipp. Es gibt gute und günstige Alternativen. Lassen Sie die Hände weg von UVC-Geräten, bitte. Informieren Sie sich! Vertrauen Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand. Glauben Sie mir, die Gefährdung in Pflegeheimen ist emens höher, die Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Urlaub viel schlechter. Und denken Sie daran was Ihr eigentlicher Auftrag als Lehrer ist. Sie haben großen Einfluss auf die SuS, unsere Zukunft von morgen. Diese müssen einmal ihre und meine Pension verdienen….und Sie sind viele!

Michael Günther
2 Jahre zuvor

„Tatsächlich kenne ich persönlich keine einzige Kollegin und keinen Kollegen, deren bzw. dessen vorrangige Motivation, den Lehramtsberuf zu ergreifen, darin bestand, Beamter zu sein.“

Tatsächlich kenne ich keine Frauen oder Männer, die sich für den Beruf entschieden haben, ohne den Wunsch an verbeamtete Verhältnisse zu hegen. Ob nun vorrangig motiviert oder zweitrangig. Inklusive der Baby-Boomer-Generation. Die sich auch vorrangig nicht von Statistiken leiten ließ, sondern von Geborgenheit als Lehrerkinder oder der Sehnsucht nach stabilem Aufstieg ihre Motivation sah.

Susi
2 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Günther

Jetzt kennen Sie eine aus der Baby-Boomer-Generation, nämlich mich! Ich bin Angestellte und würde es auch gerne bleiben, denn meine Ausbildung als Grundschullehrerin begann ich erst mit Ü 50. Leider wollen die Länder alle Referendar*innen zwangsverbeamten, weil das Geld dafür vom Bund kommt. Was danach aus den Menschen wird, ist egal. Da geht sogar das Mindestalter flöten … es geht also immer ums Geld und nicht um die Menschen oder den Status. Das fatale daran ist, dass Du während Deines (un-)geliebten Beamtenstatus-Darseins keine müde Mark sonstwo verdienen darfst. Es bleibt dann nur eine Schule, die dich berufsbegleitend einstellt. Die musst Du aber selber finden …

Berlin vergütet aber ganz anständig ihre angestellten Grundschullerer*innen – E 13/letzte Stufe Erfahrung; insofern kann ich persönlich nur sagen, dass ich mit meinen 40 Beitragsjahren gerne auf den Beamtenstatus verzichte. Ich verstehe allerdings auch die jungen Menschen, die nach Brandenburg oder sonstwohin abwandern, weil dort verbeamtet wird.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Susi

@Susi, dann sind wir ja schon einmal zu zweit. Als ich 2004 über den Mangelerlass ins Studienseminar gekommen bin, wurde ich für die Anwärterzeit auch zwangsweise verbeamtet, und das obwohl klar war, dass ich infolge Alters bei Übernahme nach dem 2. StEx auf eine Vollzeitstelle den beamtenstatus wieder verlieren würde. Die zwei Jahre haben richtig Rentenpunkte gekostet, da das Land ja nur den AG-Anteil bei der deutschen rentenversicherung nachgezahlt hat.

Eine Verbeamtung war von mir auch nicht gewünscht. Auf die Ruhestandsbezüge auf der Grundlage von A12 und 20 Dienstjahren hätte ich mir ja immer noch die Rentenansprüche aus der GRV anrechnen lassen müssen. Allein von dieser seite her betrachtet, wäre eine Verbeamtung ein schlechtes Geschäft geworden.