Gebauer: Klausuren trotz Distanzunterrichts in Schulgebäuden möglich

6

DÜSELDORF. Schulen dürfen auch in Zeiten des Distanzunterrichts Klassenarbeiten und Klausuren im Schulgebäude schreiben lassen. Das stellte die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einer am Dienstagabend veröffentlichten Mail an die Schulen klar. Dies sei möglich, sofern schriftliche Arbeiten in Präsenz aufgrund der Prüfungsordnungen oder zur Feststellung des Leistungsstandes der Schüler zwingend erforderlich seien.

Zu und Auf: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Foto: Land NRW

Davon sei in der gymnasialen Oberstufe in der Regel auszugehen, erläuterte das Ministerium. In der Sekundarstufe I gebe es zwar auch andere Möglichkeiten einer rechtskonformen Leistungsbewertung, jedoch könne eine Klassenarbeit in der gewohnten Form als Motivation für die Schüler sinnvoll sein. In Grundschulen dagegen bestehe trotz der rechtlichen Möglichkeit keine Notwendigkeit, die Kinder für schriftliche Arbeiten in die Schule zu holen.

Anzeige

Voraussetzung für das Betreten des Schulgebäudes sei, dass die Schüler vorher negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Nachgewiesen werden könne dies durch einen von der Schule angesetzten Antigen-Selbsttest, die Teilnahme an den «Lolli-Pooltests» oder die Vorlage eines höchstens 48 Stunden alten Bürgertests mit negativem Ergebnis. Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Schulen ab einem Inzidenzwert von 165 nur Distanzunterricht anbieten. dpa

Kultusminister streicht (praktisch) alle Klassenarbeit bis zum Sommer. Lehrer sind sauer

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

6 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Jan aus H
2 Jahre zuvor

„die Teilnahme an den «Lolli-Pooltests»“

Wie soll das gehen? Am Tag vor der Klausur müssen die Kinder in die Schule zum Lollitest, damit sie am Morgen der Klausur dann wissen, ob sie teilnehmen dürfen?

Oder soll der Lollitest vor der Klausur stattfinden? Wie will man dann sicherstellen, dass alle negativ sind? Oder ist das den Verantwortlichen dann wiederum egal?

Wie es auch sei… das ist wiederum eine ziemlich offensichtliche und ziemlich unüberlegte Missachtung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Zusätzlich wird hier etwas so nebensächliches wie eine Leistungsüberprüfung über eben dieses Grundrecht gestellt.

Keine Klausur kann wichtiger sein als die Gesundheit der Beteiligten!

Ihrkoenntmichmal
2 Jahre zuvor

Klassenarbeiten motivieren Schüler also. Wieder was gelernt. Danke danke danke

KaGe
2 Jahre zuvor

Den Lollitest gibt es doch „nur“ für Grund- und Förderschule? Oder habe ich da was verpasst?

Bei uns im Kreis sind die Schulen noch im Distanzunterricht, wenigstens bis Pfingsten. Das wird spannend, wie dort ab Jg 7 noch min 8 Klassenarbeiten (Gesamtschule) geschrieben werden sollen, denn das Schuljahr nähert sich in großen Schritten dem Ende zu.

Csa
2 Jahre zuvor

Also bei uns ist es wohl so geplant, dass die SuS sich einen Tag vor der Prüfung in der Schule selbst testen – damit wir LuL positiv getestete Schüler dann noch rechtzeitig vor der Prüfung mit unserem Privat-PKW ins Testzentrum fahren können zum PCR-Test. Kein Witz! Als ob ich mich mit einem positiv getesteten Schüler ins Auto setze…geimpft oder nicht, langsam reicht es.

gehtsnoch
2 Jahre zuvor

„notwendige Sicherheit“ … nein nicht für den Gesunhheitsschutz aller an Schulen, sondern Planung der kommenden Wochen bis zum Schuljahresende (Hr. Richter sei gedankt!)

Kommt mir so wie Weihnachten vor.
Kommt auch immer sooo unvorbereitet und plötzlich wie nun am 11.05 festgestelltes Schuljahresende zum 02. Juli.
—–
CoronaBetrVO vs. APO-SI Verwaltungsvorschriften zu § 6 also der neueste Streich von Zickzack-Rapunzel

NRW Schulmail 22.04.2021 -Klassenarbeiten und Klausuren
„Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden.
Mit einem gesondertem Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird. Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10…“

Schulmail 11.05.2021: Der damals erfolgte Hinweis „Der Durchführung von Klausuren soll eine Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen“ ist dort, wo es möglich ist, weiter zu beachten. An Schulen, an denen die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase im Distanzunterricht sind, ist es mit der neu gefassten CoronaBetrVO jedoch auch möglich, Klausuren ohne vorherigen Präsenzunterricht schreiben zu lassen.“

Stephan Nachtsheim
2 Jahre zuvor

Die Schulen und das Schulministerium fordern von Schülern und Schülerinnen aber auch von Eltern absolute Flexibilität.

Wieso kann eine Lehrkraft seine Schüler nicht aufgrund von Homeschooling Ergebnissen beurteilen und die Klassenarbeiten fallen einfach mal aus.
Mir scheint, dass Lehrer nur auf Ihrem eingelaufem Pfad zurechtkommen. Alles Andere überfordert die Spezies.
Das hat man ja schon am Anfang der Pandemie gesehen. Die meisten Lehrer waren nicht in der Lage einen PC zu bedienen.