Gericht: Pflicht von Lehrern zur Aufsicht von Selbsttests rechtens

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MÜNSTER. Lehrerinnen und Lehrer dürfen verpflichtet werden, an Schulen Corona-Tests zu beaufsichtigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden (Az.: 5 L 276/21 vom 3. Mai). Geklagt hatte eine im Kreis Coesfeld tätige Lehrerin. Sie hatte sich gegen ihre Verpflichtung gewehrt, die Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule bei der Anwendung von Selbsttests anzuleiten und zu beaufsichtigen.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Sie hatte laut Gericht argumentiert, damit zu einer Tätigkeit verpflichtet zu werden, die außerhalb ihrer Ausbildung, ihres Berufsbildes und ihrer Qualifikation liege. Vielmehr sei dies als Tätigkeit auf dem allgemeinen staatlichen Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege anzusehen. Auch sei sie nicht geimpft und deshalb bei der Aufsicht einer ihr nicht zumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.

Das Gericht sah das anders. Die Anweisung zur Beaufsichtigung der Schüler verletze die Lehrerin nicht in ihren Rechten. Aus dem beamtenrechtlichen Anspruch auf Fürsorge durch den Dienstherrn ergebe sich kein Anspruch darauf, an der Schule eine «Nullrisiko-Situation» anzutreffen. Ein allumfassender Gesundheitsschutz während einer pandemischen Lage könne nicht sichergestellt werden.

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Die Lehrerin habe außerdem nicht glaubhaft gemacht, dass sie bei der Aufsicht einer ihr nicht zumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sei. Die konkrete Ausgestaltung der Aufsicht reduziere das Risiko einer Erkrankung auf ein für die Antragstellerin hinnehmbares Maß. Auch die Beratungs-, Betreuungs- und Aufsichtspflicht von Lehrern umfasse die Durchführung von Selbsttests. Von einer Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Gesundheitspflege könne keine Rede sein.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Lehrerin kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen. dpa

Keine Schutzausrüstung, keine Impfung – und wohin mit positiv Getesteten? Immer mehr Lehrer remonstrieren wegen Corona-Tests

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Trulla
2 Jahre zuvor

Unverständlich ist dann, warum Personal, das Corona-Tests durchführt, priorisiert in Gruppe 2 geimpft wurde. Offensichtlich gilt das für Lehrer nicht.
Ohne Worte

Teach_Me_Well
2 Jahre zuvor

Der Drops ist gelutscht! Die Argumentation des Gerichts ist im Kern doch nicht neu. Da hilft nur, sich einen Impftermin zu besorgen – bei Hausarzt.

Andre Hog
2 Jahre zuvor

Jaja, „auf hoher See und vor Gericht bist du nur in Gottes Hand.“

Aber der Hausmeister darf herausgerissene Steckdosen nicht wieder in die Halterung einschrauben und auch nicht auf eine Leiter steigen, die ihn mehr als einen Meter vom Bodenniveau entfernt.

Die Welt ist ein Irrenhaus und hier ist die Zentrale.

KnechtRuprecht
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Verglichen mit den sonstigen Sicherheitsbestimmungen in und für Schulen ist diese ganze Nummer während Corona eine einzige nimmerendende Lachnummer, wobei einem das Lachen bitter vergeht, sobald man selber drinsteckt.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  KnechtRuprecht

Wohl wahr!!! Spannend ist aber, dass niemand auf die Idee kommt, die ganzen Sicherheitsbestimmungen, die in Schulen gelten mit genau der Argumentation, dass in Schulen nicht generell gesundheitsgefährdendes Tun zu verboten werden kann, weil unter Anwendug grundsätzlicher Sicherheitsmaßnahmen auch so etwas genehmigt sein muss oder sogar angewiesen werden darf.
Dann sag ich dem Hausmeister, dass er zur Remontage der herausgerissen Steckdose einenisolierten Stromprüfer nehmen soll…als Sicherheitsmaßnahme reicht das aus….dann muss er da mal ran…hacke deshalb darauf herum, weil ich mich mit genau dieser Ausrede seinerseits genötigt sah, die besagte Strckdose wieder in die Wand zu schreiben, weil in der Anschlussstunde eine 6te Klasse in diesem Raum Unterricht haben sollte. Das wäre – aus Sicht des Hausmeisters – kein Problem….die Lehrer könnten ja auf die Gefährdung hinweisen – erw würde dann mal nen Elektriker anrufen, der in den Folgetagen irgendwann zur Installation käme.
Wie gesagt: Ein Irrenhaus – und hier ist die Zentrale.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Als Lehrer schreibe ich keine Steckdosen ein, sondern ich schraube sie ein…sorry!!

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

@Andre Hog

(Deutsch)lehrer dürfen auch kleinen herausgefallenen, misshandelten Steckdosen schreiben.

Es kümmert sich ja sonst kaum jemand um deren Wohlergehen.

Erasco
2 Jahre zuvor

Ich glaube, dass hier alle sprachlos darüber sind, wie mit Lehrern verfahren wird. Wertschätzung 0. Systemrelevant?
Dürfen wir dann nach Anordnung auch die Toiletten putzen? Fällt auch nicht ganz in unseren Bereich. Geht aber vielleicht noch. Einsparpotenzial ist hier groß. Man muss es einfach mal veranlassen und die Urteile abwarten. Gibt es echt zu wenig Lehrer? Die Politik hat in diesem Pandemie-Jahr für die sozialen Berufe so ziemlich alles falsch gemacht, was falsch zu machen war. Soviel Geld könnt ihr gar nicht mehr bezahlen, dass die Nichtwertschätzung aller systemrelevanten? Gruppen noch Nachwuchs bringt. Und damit schließe ich Pflegepersonal, Erzieher*innen mit ein. Was haben wir außer Chaos und Mehrarbeit bekommen? Nichts.
Armes Deutschland nach der Pandemie. Soziale Berufe ergreifen- besser nicht.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Erasco

@Erasco

In NRW war es vor Jahren schon so, dass die Klassenlehrkräfte am Ende des Tages den Klassenraum aufräumen (ja, wenn die SuS geflüchtet sind) und putzen (es gab keine geflüchteten Reinigungskräfte – kein Geld) mussten.

Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Bin nun in SH.

Und ob es zu wenig Lehrkräfte gibt – bestimmt nicht. Wir haben einen Überhang von 4 vollen Lehrerstellen.

Wir haben zu wenige Schüler. Da muss dringend nachproduziert werden, die Lieferengpässe müssen überwunden werden, wir brauchen dringend Produktionshallen in Deutschland.!

OH, das gilt für den Impstoff – Thema oben verfehlt.

KnechtRuprecht
2 Jahre zuvor

>>Ein allumfassender Gesundheitsschutz während einer pandemischen Lage könne nicht sichergestellt werden.<<
Allumfassend vlt. nicht, aber wie wäre der sonst geltende Arbeitsschutz denn so? Mussten die Richter ihr "Publikum" auch beim Selbsttest vorneweg beaufsichtigen …?

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  KnechtRuprecht

@KnechtRuprecht

Ja, kein allumfassender Gesundheitsschutz.

Leider konnte auch kein grundlegender Gesundheitsschutz festgestellt werden. Hätte das nicht nebenbei erfolgen können? Dann wären die KuMis jetzt im Lieferzwang.

Wieder eine Chance versemmelt – tut mir leid, bin recht gefrustet.

alleBekloppt
2 Jahre zuvor

Armselig: Eine Lehrerin muss hier klagen…hätte das eigentlich als sofortige Reaktion von “ unseren“ ach so tollen Gewerkschaften erwartet. Aber die GEW freut sich stattdessen ja über Präsenzunterricht…
Arbeitsschutz für Lehrer und Erzieher: 0
Und das für mich Allerschlimmste: KuK machen dabei freudestrahlend mit…

Chris
2 Jahre zuvor

Mal ein Fall aus meiner Realität:
Ich stehe als Lehrer vor der Klasse und lasse die Schnelltests durchführen. Alle SuS testen sich negativ. Zwei Tage später ruft das Gesundheitsamt an und sagt, daß eine Schülerin einen PCR-Test hat machen lassen und dieser positiv war.

Daraufhin kamen von dem Gesundheitsamt die üblichen Fragen nach den Sitzplänen usw., man kennt das ja schon aus dem kompletten Schuljahr. Neu für mich waren die Fragen vom Gesundheitsamt, ob besagte Schülerin vor meinen Augen den Selbsttest durchgeführt und dafür die Maske runtergezogen hatte, oder ob der Test von einem Kollegen beaufsichtigt wurde.
Als ich bestätigt habe, daß ich den Test beaufsichtigt habe und das sich die Schülerin vor meinen Augen die Maske runtergezogen hat, wurde ich damit zum Kontakt 1. Grades und somit quarantänepflichtig. Die Osterferien waren gelaufen.

Ich kann also sagen, daß mich die besagte Schülerin in die Quarantäne getestet hat, denn hätte sie sich nicht getestet un die Maske nicht runtergezogen, wäre ich Kontakt 2. Grades und damit nicht quarantänepflichtig gewesen.

Wie soll ich jetzt vor diesem Hintergrund das Urteil interpretieren, daß von der ganzen Selbst-Testerei keine erhöhte Gesundheitsgefahr ausgeht?

Ale
2 Jahre zuvor
Antwortet  Chris

Hallo,
drum Testen in doppeltem Abstand, das schafft man wenn man die Klasse in A und B Schüler fortlaufend einteilt und die nacheinander den Abstrich (nur diesen) durchführen lässt. Dazu wird die Maske nie unter den Mund gezogen, der bleibt immer bedeckt. Dazu alle Fenster auf und die Tests nicht auf den Schülertischen kontrollieren sondern zentral beim Lehrer vorne.
Somit verhindert man den Kontakt ersten Grades.

Gruß

Chris
2 Jahre zuvor
Antwortet  Ale

Das machen sie mal, wenn sie 34 Schüler vor sich haben bei einer Inzidenz von 240 im Landkreis und bei über 400 bei den 15-19jährigen. Die Notbremse gilt ja nicht für Abschlußklassen und in der Berufsschule mit ihren ein- bis dreijährigen Bildungsgängen sind ja grob die Hälfte aller Klassen „Abschlußklasse“, die dann in voller Stärke anrückt.
Die Fenster alle aufreißen geht ja auch nicht, weil es dann drinnen zu kalt wird. Unter 15°C funktionieren die Tests nicht mehr, zumindest sagt das der Beipackzettel. Entsprechend müssen für halbwegs aussagekräftige Testergebnisse die Fenster zu bleiben. Ansonsten hätte ich die ganze Testerei schon auf den Schulhof verlagert, glauben sie mir.

Meine 34er Klasse habe ich jedenfalls schon in A, B, C und D Schüler eingeteilt und das Testen dauert am Morgen mal locker die komplette erste Doppelstunde. Abstände sind da trotzdem nicht einzuhalten.

Ale
2 Jahre zuvor
Antwortet  Chris

Hallo, ich bin Berufsschullehrer aus BW, habe aber auch ein paar Stunden Oberstufe und bk.
Okay wir unterrichten über zwei Zimmer, d.h. Abstand haben wir. Die testung dauert, wenn nicht mal wieder ein neuer Test mit anderem verfahren kommt, zwischen 20 und 30min.

Gruß

Jan aus H
2 Jahre zuvor

…sagte der Richter, während er dem ruhigen Surren des Luftfilters lauschte und die Klägerin durch wenigstens zwei Plexiglasscheiben aus großem Abstand ansah.

Wollen wir wetten, dass niemand aus dem Gericht mal in Form eines Ortstermins einem solchen Corona-Selbsttest in der Schule beigewohnt hat? Das wurde sicher als viel zu gefährlich verworfen.

BK-Lehrkraft
2 Jahre zuvor

meiner Meinung ist das keine ist das kein Rechtsurteil, sondern ein politisches Urteil.
Wenn die Lehrkraft Recht bekommen hätte, wären die Konsequenzen für das System (also das Testwesen an Schulen) verheerend gewesen.
Es wird einfach nur Zeit geschunden, bis niemand mehr vom geimpften Lehrpersonal mehr jammert.

Chris
2 Jahre zuvor
Antwortet  BK-Lehrkraft

Genauso ist es. Wir sind nur noch Knechte vom Staat.

Rotta
2 Jahre zuvor

Sehenswert ist das Filmchen hier. Einfach mal eingeben: „ wb Video: indische Kinder müssen Stäbchen für COVID-Testkits verpacken „

Marie
2 Jahre zuvor

Dank Lollitests sollten die Testungen zumindest in den Grundschulen wenigstens etwas sicherer werden. Was mich dabei aber extrem aufregt: nur Kinder werden „poolgetestet“, für Lehrer müssen die schlechteren Selbsttests reichen. Selbst wenn ein Pool positiv ist, ist keine Lehrertestung vorgesehen. Zudem müssen wir mit Synlab arbeiten. Dazu muss man eine App runterladen, in deren AGB steht, für Verlust von Daten wäre der Nutzer verantwortlich. Das Ministerium erwartet also ganz selbstverständlich, dass jeder ein neueres Smartphone besitzt und täglich sein Datenvolumen zur Verfügung stellt (ein funktionierendes WLAN, in das ich mich einwählen könnte, gibt es nämlich immer noch nicht). Was soll das??

Ale
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Hallo,
und was machst du zwischen Probeentnahme und Ergebnismitteilung der Schüler? Das dürften mindestens 2h sein, oder? Falls du in denen Unterrichtests bringt der Test nichts, da du in einem schlecht belüfteten Raum über längere Zeit mit einem positiven Schüler warst. Für mich typisch deutsch, bestmögliches Testergebnis aber nicht realitätsnah.

Gruß

Marie
2 Jahre zuvor
Antwortet  Ale

2h? Du Optimist!! Die Proben werden im Laufe des Vormittags abgeholt. Das Ergebnis soll in der Regel am selben Tag da sein, kann aber auch bis zum nächsten Tag 6.00 Uhr dauern. Deshalb regen wir uns ja so auf, dass nicht mal bei einem Positivbefund eine PCR-Testung der LK vorgesehen ist. Laut SL geht das Ministerium davon aus, dass wir durchgehend (!) FFP2 tragen. Außerdem sind wir doch geimpft…. Da kann man sich nur noch an den Kopf fassen!

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor

Manchmal sind die Tests aber doch sehr hilfreich.

Ein Kollege testete sich positiv. Anruf der SL beim Schulamt. Innerhalb einer Woche (ich wiederhole: EINER Woche!) wurden alle LuLs geimpft.

So k a n n es auch gehen.

Besorgte Mutter
2 Jahre zuvor

Unsere Lehrkraefte werden wohl morgen endlich geimpft.
Ganz toll, nicht mal 48h bevor die Schulen hier im Szenario B wieder starten sollen, so viel zum Thema Praevention und Gesundheitsschutz.
Aber wahrscheinlich muessen sie noch Abendgebete sprechen, das sie ueberhaupt schon eine Impfung haben duerfen (Ironie off).

„Schuster bleib bei Deinen Leisten“, heisst es doch so schoen….

In jedem Abstrichzentrum oder Praxis sind die Mitarbeiter in Schutzkleidung mit Maske und Visier, sobald ein Mundschutz abgenommen werden muss.

Hmh…. Fuer die Schulen gilt das anscheinend nicht, es sind ja bekanntlich sichere Orte(ich kann es nicht mehr hoeren!)

Es ist ja nicht nur das hohe Risiko fuer die Lehrkraefte, sondern auch fuer alle Mitschueler im Raum!!!!

Dieses Urteil scheint absolut politischen Hintergrund zu haben, anders kann man so was nicht erklaeren!

Mimi
2 Jahre zuvor

Ich weiß nicht, wie der Staat mit Lehrern umgeht. Es ist kein Wunder, dass diesen Job keiner mehr machen will.
Zu dem Urteil kann ich nur sagen, Bullshit. Wenn sich ein Kind bei der Testerei verletzt, sind die Lehrer schuld, da sie nicht richtig aufgepasst haben. Ein Lehrer ist kein ausgebildetes Gesundheitspersonal. Wenn Schüler die giftigen Chemikalien auf den Tisch leere und anschließend mit der Hand alles wegziehen, kann eigentlich keine Lehrkraft verantwortlich gemacht werden. Ich habe mir die Mühe gemacht und nachgeschaut, welche Chemikalien drin sind. Hochgiftig, wenn es in die Hand der Schüler kommt. Das wird verschwiegen. Das heißt, eigentlich muss das Personal eine Testausrüstung haben, denn so ist es in Testzentren.
Auch wenn die Lehrer remonstrieren hilft ihnen das nichts, denn sie werden trotzdem verantwortlich gemacht. Ich kann euch Lehrer nur raten, krank schreiben lassen. Seit der Pandemie bin ich krank. Wenn das alle machen, könnten sie die Schulen bald zu machen.