Mehr Geld für die Wartung der IT an Hamburgs Schulen

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HAMBURG. Der Hamburger Senat will deutlich mehr Geld für die Wartung von Schüler-Laptops, Lehrer-Tablet-PC und das WLAN an Schulen bereitstellen. «Wir sind in der Digitalisierung von Schule und Unterricht in den letzten Monaten erheblich vorangekommen», sagte Bildungssenator Ties Rabe (SPD) am Sonntag. Die Fördersumme für die IT-Wartung werde ab sofort von 4,5 auf 8 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die neu angeschaffte Technik müsse ordentlich gepflegt und gewartet werden.

Der neue digitale Segen an Schulen muss auch gewartet werden. Foto: Shutterstock

Von den zusätzlichen Mitteln stammen 2,5 Millionen Euro pro Jahr aus dem Digitalpakt der Bundesregierung, den Rest finanziert der Senat aus Landesmitteln. «Mit dem zusätzlichen Geld können an Hamburgs Schulen jetzt bestehende Lösungen mit eigenen Beschäftigten oder Dienstleistern erweitert oder Verträge mit Dienstleistern abgeschlossen werden», sagte Rabe.

Derzeit bekommen ein Gymnasium oder eine Stadtteilschule mit 1000 Schülern im Schnitt etwa 22 500 Euro pro Jahr, eine Grundschule mit rund 350 Schülern etwa 11 000 Euro. Diese Summe soll um 10 000 Euro zusätzlich pro Schule und pro Jahr aufgestockt werden. Laut Schulbehörde wurden allein 2020 mehr als 63 000 neue Laptops und Tablets für Schüler und gut 3000 Displays und Projektoren an die Schulen ausgeliefert. 95 Prozent aller staatlichen Schulen sind inzwischen mit WLAN ausgestattet, knapp 90 Prozent aller Klassenräume mit digitaler Präsentationstechnik. (dpa)

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2 Kommentare
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Georg
2 Jahre zuvor

«Mit dem zusätzlichen Geld können an Hamburgs Schulen jetzt bestehende Lösungen mit eigenen Beschäftigten oder Dienstleistern erweitert oder Verträge mit Dienstleistern abgeschlossen werden»

Mit anderen Worten werden keine städtischen Systemadministratoren eingestellt, auch wenn das erstens sinnvoller und zweitens im Endeffekt langfristig billiger wäre.

OMG
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Nicht nur sinnvoll. Die Administration gehört nicht zu den Aufgaben des pädagogischen Personals. ZWar wird sicherlich die mehr oder minder höfliche Aufforderung an die Schulen in ganz Deutschland gehen, dass jemand aus dem Kollegium sich darum kümmern soll. In der Regel wird z.B. in Hessen dann immer freudig auf die angeblichen 4% zusätzliche Zuweisung verwiesen.
Unterwertige Aufgaben darf aber auch ein Dienstherr nicht dauerhaft zuweisen und natürlich ist er in der Pflicht, für diese Aufgaben frühzeitig und rechtzeitg eine Organisationsplanung vorzunehmen, die dazu führt, dass qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
(Das ganze hat eine „lustige GEschichte“: 1)Erlaß vom 18. November 1980 ordnete der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen gegenüber den Oberpostdirektionen
2) Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. September 1985 – 1 AZR 262/84
3) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung von 2).
Wichtig sind auch die KOmmentierungen zur unterwertigen Tätigkeit)
Das wird natürlich nicht klappen – die Organisationsleistung der Kultusverwaltungen in den letzten 14 Monaten hat halt gezeigt, dass das nicht zu den STärken der Organisation gehört. Nur eben – es gehört nicht zu den Dienstpflichten von Lehrkräften. Also immer freudig nachfragen, auf welcher Grundlage die Aufforderung beruht und in Schriftform anfordern.