POTSDAM. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) befasst sich am Dienstag erneut mit der Kündigung eines Lehrers einer Hennigsdorfer Oberschule. Ihm war durch das Land Brandenburg gekündigt worden, weil der Mann auf einem Schulfest am Bernsteinsee (Barnim) im Sommer 2018 rechtsextreme Tätowierungen auf seinem Oberkörper vor Schülern gezeigt hatte.
Der 38-Jährige hatte gegen die Kündigung geklagt und bekam bislang von den Gerichten Recht: Bereits zwei Kündigungen des Landes erklärten die Richter für unwirksam. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Neuruppin hatte das Land dann erneut Berufung eingelegt. Der Mann hatte auf seinem Oberkörper den Wahlspruch der SS «Meine Ehre heißt Treue» und weitere rechtsextreme Symbole tätowiert.
Es ist ein juristisches Hin und Her: Nachdem der Fall auf dem Sommerfest bekannt geworden war, kündigte das Land dem 38-Jährigen. Das Arbeitsgericht Neuruppin erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam, da der Personalrat nicht beteiligt wurde. Das LAG bestätigte diese Entscheidung.
Daraufhin kündigte das Land dem Quereinsteiger erneut. Doch auch diese Kündigung kassierte das Neuruppiner Gericht mit der Begründung, dass das Strafverfahren gegen den 38-Jährigen noch nicht abgeschlossen sei und seine fehlende Eignung für den Beruf des Lehrers nicht mit Sicherheit habe festgestellt werden können.
Der Mann hat inzwischen seine Körperbemalung verändert. Das Land ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht darauf schließen lasse, dass er sich von den rechten Symbolen distanziere.
Vom Landgericht Neuruppin wurde der 38-Jährige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vergangene Woche zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt (Az.: 14 Ns 102/20). Der Lehrer selbst bestreitet, eine rechte Gesinnung zu haben. Nach Angaben des Ministeriums war der 38-Jährige seit der ersten Kündigung nicht mehr an der Schule tätig. Er ist offenbar im Schulamt beschäftigt. dpa
Berufungsurteil: Lehrer zeigt Schülern seine rechtsextremen Tattoos – (nur) Geldstrafe
Das alles riecht schwer nach dem Statuieren eines Exempels unabhängig davon, ob dieser Lehrkraft tragbar ist oder nicht. Ich hoffe, dass die es bei Lehrern mit linksextremen Tattoos auch so machen würden. Das ist zwar auch nicht gut oder rechtstaatlich, aber wenigstens konsequent.
Es geht nicht in erster Linie um die Tattoos – es geht vor allem darum, dass der “Kollege” sich damit vor Schülerinnen und Schülern produziert hat.
Nebenbei gefragt: Was sind denn “linksextreme Tattoos”? Es gibt keine verbotenen linksradikalen Symbole in Deutschland, sehr wohl aber die verbotenen Symbole des NS-Staates. Den Wahlspruch der SS “rechtsradikal” zu nennen, ist dabei schon eine Untertreibung – wir reden hier von der Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Insofern verfängt der übliche Whataboutism von rechts (“Und was ist mit den Linksradikalen?”) in diesem Fall so gar nicht.
Was sind denn „linksextreme Tattoos“? Es gibt keine verbotenen linksradikalen Symbole in Deutschland …
————-
Leider! Hammel und Sichel müssten genauso verboten werden. 100 Millionen Tote mahnen!