Verwaltungsgericht: Testpflicht für Schüler im Klassenraum verletzt den Datenschutz – Bildungsbehörde legt Beschwerde ein

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HAMBURG. Ein Grundschüler muss sich nach einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts nicht an seiner Schule auf Corona testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Es reiche ein negatives Ergebnis aus einem anerkannten Schnelltestzentrum, das maximal 24 Stunden alt sei, heißt es in dem Beschluss vom 29. April (Az. 2 E 1710/21). Die Schulbehörde hat gegen die Eil-Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Respektieren verpflichtende Tests in der Klasse die Würde der Schülerinnen und Schüler? Manche Eltern bezweifeln das. Foto: Shutterstock

Der Schüler hatte sich zu Hause testen lassen und der Schule nur das Ergebnis mitteilen wollen. Einen solchen Selbsttest akzeptierte das Verwaltungsgericht allerdings nicht. Eine Bescheinigung von einem Testzentrum ist schon erforderlich.

Seit dem 6. April müssen sich Schüler in Hamburg mindestens zweimal pro Woche unter Aufsicht an der Schule testen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Als einzige Alternative ist ein PCR-Test erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts verletzt die Testpflicht an der Schule den Datenschutz, zumindest wenn ein Test positiv ausfällt und das Ergebnis an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden muss. «Die derzeitige Ausgestaltung der testabhängigen Zugangsbeschränkung verstößt nach summarischer Prüfung (…) gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung», heißt es in dem Beschluss. Die Datenerhebung setze Freiwilligkeit voraus. Die Alternative Homeschooling bedeute aber einen Nachteil für den Schüler, er könne sich darum nicht freiwillig entscheiden.

Das Gericht stützt damit die Linie des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse. Der sieht durch die Testpflicht im Klassenraum die Rechte betroffener Schüler massiv beeinträchtigt und verlangt von Schulen, zumindest eine Einverständniserklärung der Eltern für dieses Procedere einzuholen.

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«Eine Identifizierbarkeit von positiv getesteten Schülern/innen sollte vermieden werden»

In einem Schreiben an die Schulen im Freistaat wies Hasse auf die Datenschutzbedenken hin und betonte unter anderem, dass positive Testergebnisse vertraulich behandelt werden müssten. «Eine Identifizierbarkeit von positiv getesteten Schülern/innen, bspw. durch eine offenkundige Separierung dieser Schüler auf dem Schulhof oder im Klassenraum, sollte vermieden werden», heißt es in dem Schreiben. In den meisten Bundesländern ist aber vorgesehen, dass die Tests in den Klassenräumen gemacht werden – in Anwesenheit von Schülern und Lehrkraft. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler sollen dann umgehend in einen gesonderten Raum gebracht werden, von wo sie die Eltern dann abholen.

Im Zusammenhang mit der Testpflicht in Schulen kämpft das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit einer Klagewelle. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin gab es bei keinem anderen Corona-Thema in kurzer Zeit so viele Eingänge von Bürgern. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Verfahren.

Das OVG in Münster lehnte allerdings einen Eilantrag von Schülern gegen die Testpflicht an Schulen bereits ab. Nach Auffassung des Gerichtes bestehen gegen die angegriffene Testpflicht keine offensichtlich durchgreifenden Bedenken, wie der WDR berichtete. Insbesondere stelle sie beim gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens voraussichtlich eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme dar. Das Land trage damit der erhöhten Infektionsgefahr durch die leichter übertragbaren Virusvarianten Rechnung. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar.

Ausdrücklich zum Datenschutz äußerten sich die Richter nicht. Allerdings stellten sie mit Blick auf Nordrhein-Westfalen fest: Die Schüler müssen nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen. Die Coronabetreuungsverordnung sehe als Alternative die Vorlage eines höchstens 48 Stunden alten negativen Testergebnisses vor. Was die Hamburger Bildungsbehörde nicht akzeptieren will. News4teachers / mit Material der dpa

„Psychische Belastung“: Klagewelle gegen Testpflicht an Schulen überrollt Gerichte

 

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Küstenfuchs
2 Jahre zuvor

Da verstehe ich die Hamburger Schulbehörde nicht. Warum war nicht schon sowieso ein Schnelltestergebnis aus dem Testzentrum erlaubt?

eldo
2 Jahre zuvor

„Insbesondere stelle sie beim gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens voraussichtlich eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme dar. Das Land trage damit der erhöhten Infektionsgefahr durch die leichter übertragbaren Virusvarianten Rechnung.“

Ist ja wohl ein Witz. Würde mich interessieren, wie der Anwalt der Schülerin argumentiert hat. Durch das GEMEINSAME Testen im Klassenraum wird die Infektionsgefahr doch erst recht erhöht.

fabianBLN
2 Jahre zuvor

In Berlin brauchen Schüler am Corona-Test in der Schule nicht teilzunehmen, deren außerschulisches Testergebnis nicht älter als 48 Stunden ist.

Teacheress
2 Jahre zuvor

Da haben sich die KuMis fein gedacht, wir machen die Schulen zu Testzentren und können so wieder die Schulen als Präsenzveranstaltung öffnen. Da flugs mal die Pädagogen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht (so ein Gericht) SuS-Tests beaufsichtigen können, braucht es keine externen Dienstleister aus dem Gesundheitswesen. Wir öffnen die Fenster weit und jeder Test läuft sicher ab. Und die Abläufe in der Praxis im positiven Fall sind auch sicher. Was aber es bedeutet, wenn der Test vor versammelter Klasse positiv ausfällt, darüber hat sich anscheinend niemand Gedanken machen wollen. Die Sensiblen für Datenschutzfragen haben das von Anfang an kritisiert. Ich lehne es daher ab mich im Beisein von Kollegen in der Schule zu testen, selbst bei den befreundeten, die von jedem PCR-Test wissen, den ich machte. Andere sind da sehr „pädagogisch“ und testen sich zusammen mit ihrer Klasse. Wir müssen aufpassen, dass die Bekämpfung der Pandemie nicht auch den Datenschutz schleift. Da geschieht gerade so einiges. Insofern ein gutes Urteil, dass da ergangen ist. Allein, es bleibt abzuwarten, ob die Berufungsinstanz dem folgt, denn das hätte weitreichende Konsequenzen für das Handeln der Schulbehörde.

Elly
2 Jahre zuvor

So langsam kommen (nach und nach) unsere Grundrechte zurück. Ein Unding, wie mit Kindern umgegangen würde. Zudem hat m.E. jeder Schüler (von den Lehrern rede ich schon gar nicht mehr) das Recht, sich vor den Aerosolen, die während der Testsituation im Klassenraum unweigerlich entstehen, schützen zu dürfen. Unser Sohn wird auch extern getestet.

Heide Blume
2 Jahre zuvor

Eigentlich ist Unterricht in Schulklassen überhaupt nicht mehr möglich ohne Einverständnis der Eltern. Hier werden ständig private Daten (Schulleistungen u. a.) für alle anderen Anwesenden sichtbar.

Himmel hilf!

Barbara
2 Jahre zuvor

Was soll der ganze Mist? Lasse ich den Test in der Apotheke machen, muss ich ihn bezahlen, in der Schule ist er kostenlos. Das stinkt doch zum Himmel.
Mir zieht es noch bei einer anderen Sache die Schuhe aus: Am kommenden Donnerstag schreibe ich Englisch in Klasse 9. Zwei Jungs testen sich nicht. Jetzt darf ich zwei Kollegen (statt 1) organisieren, die mit mir die Aufsicht machen: Ich übernehme einen Teil der Klasse, mein Kollege den anderen und dann brauche ich noch jemanden, der mit den beiden Ungetesteten in ein Zimmer sitzt. Man kann sich doch wenigstens vor einer KA testen, damit nicht drei Leute anrücken müssen für eine Arbeit. Das Ganze Verweigern kostet mich in den nächsten Wochen sechs Zusatznachmittage (3x mit je einem SuS). Für meine Kollegen mache ich das gerne, aber… Als ein Vater mir dann noch schrieb, dass die beiden Jungs keine Aufsicht bräuchten, bin ich fast ausgetickt. Zwei Jungs in einem Raum mit Handys, Spickzetteln usw. Ich glaube, ich habe die fieseste E-Mail ever geschrieben.

gehtsnoch
2 Jahre zuvor
Antwortet  Barbara

„Was soll der ganze Mist? Lasse ich den Test in der Apotheke machen, muss ich ihn bezahlen, in der Schule ist er kostenlos.
…kostet mich in den nächsten Wochen sechs Zusatznachmittage…“

Eher unhaltbarer niedergeschriebener Unsinn.
Mit der „fiesesten“ Email ever an den Vater wären Sie bei mir der Argumentation genau richtig gelandet. Geht es um Gesundheitsschutz, Verantwortung und Fürsorge, oder zuvor verplante freie Nachmittage bei ausgeschöpften Deputat? Klassenarbeit in Sek I am Nachmittag kommt wenig glaubhaft rüber.
Bürgertests sind seit 18.03.2021 kostenlos, auch beim Apotheker des Vertrauens. Und das seit Wochen im Bedarfsfall nicht nur einmal die Woche, sondern nach Erfordernis, wenn es erforderlich wäre auch täglich.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor

Und? Neue Fehlpläne in Arbeit? Sollen wir faulen, ungeimpften aber scheinbar gegen alles resistente Leibeigene jetzt morgens und abends bei der Schülern zu Hause vorbeifahren und in der Garage testen? Oder im Badezimmer?

Oder kriegen wir nun doch Luftfilter? Das wär mal was!

Datenschutz ist wichtiger als Personen- und Gesundheitsschutz. Geahnt habe ich das schon lange, zum Glück weiß ich nun Bescheid.

gehtsnoch
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Luftfilter?
Erzählt mir mein Kind heute so nebenbei, dass in der Schule seit Mitte Februar 2021 von 13 geiieferten Luftfiltergeräten bisher drei in Betrieb genommen wurden und ZEHN (!) im Keller noch verpackt rumstehen, worüber sich LuL nun nicht mehr nur unter vorgehaltener Hand beschwerten.

Ergebnis eines Bürgertests gilt a,) bundesweit taggleich, b.) 24 Stunden in HH und c.) 48 Std. in NRW ?

esgehtnichtmehr
2 Jahre zuvor
Antwortet  gehtsnoch

in Hessen hat ein Bürgertest eine Gültigkeit von 72 Stunden !!!

RealPetra
2 Jahre zuvor

In 3 Wochen bin ich doppelt geimpft, dann ist`s mir egal- dann nehme ich`s, wie`s vom Dienstherrn kommt. Tut mir leid, meine Empathie und Motivation ist in den letzten Monaten Faltalismus, Egoismus und Pragmatismus gewichen.

Hilf` dir selbst, dann hilft dir Gott.
Viele Grüße vom Schreibtisch- wir dürfen mal wieder die freie Zeit mit Korrekturen, Wochenplänen und anderem dienstlichen Schnickschnack verbringen. Schöner Brückentag…

RealPetra
2 Jahre zuvor
Antwortet  RealPetra

Sie SIND natürlich gewichen….