Corona-Regeln nicht eingehalten: Schulleiterin suspendiert – Gericht: zu Recht

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DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Suspendierung einer Grundschulleiterin wegen mehrfacher Nichtbeachtung von Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus bestätigt. Das Gericht lehnte am Montag laut einer Mitteilung den Eilantrag der Schulleiterin ab. Die Frau wollte damit gegen das ausgesprochene Verbot der Führung ihrer Dienstgeschäfte vorgehen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren Verstößen der Schulleiterin auf dem Gelände der Schule.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Die Lehrerin habe dort wiederholt keine medizinische Maske getragen und sich «eigenmächtig» über die Verpflichtung hinweggesetzt, wöchentlich Selbsttests bei allen in Präsenz in der Schule tätigen Personen durchzuführen. Im April habe sie die Eltern benachrichtigt, dass sie die Testung der Schüler ausgesetzt habe und die Eltern gebeten, dies im Testzentrum vorzunehmen. Es gebe Hinweise, dass die Frau auch andere Schutzvorkehrungen wie das Lüften der Klassenzimmer nicht beachtet habe. Die von ihr vorgelegten ärztlichen Atteste, wonach sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könne, seien unzureichend. dpa

Gericht: Pflicht von Lehrern zur Aufsicht von Selbsttests rechtens

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3 Kommentare
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Andre Hog
2 Jahre zuvor

Tja, wie gewohnt…“Die Kleinen hängt man – die Großen (Gebauer, Richter & Co) lässt man laufen“

Warum wundert mich das in diesem Staat mittlerweile nicht mehr?

Jan aus H
2 Jahre zuvor

Ich kann mir vorstellen, dass sich solche Fälle häufen werden, wenn Eltern eine(n) Schuldige(n) für die LongCovid-Erkrankung ihrer Kinder suchen. Die KM sind natürlich unantastbar, also wird es bei den SL landen, die per Gesetz für die Hygiene verantwortlich sind.

Andre Hog
2 Jahre zuvor

Interessant finde ich auch, dass es auf diese Meldung erstaunlich wenige Kommentare gibt…ich habe gedacht, dass v.a. mehr KuK sich zu dieser Entscheidung äußern, denn das Verhalten der SL hier würde ich nicht als „Querdenken“ bewerten, sondern eher als partielle Verweigerung aus Verzweiflung – als „Trotzreaktion“ auf die verweigernde Verantwortungslosigkeit seitens der übergeordneten Dienstbehörden (v.a. der KMs)
Und die kann ich – bei aller Favorisierung der maximal möglichen- weil von den KMs zugelassenen „Schutzmaßnahmen“ (eben völlig unzureichend) – als Verzweiflungshandeln nachvollziehen.

Tja, wir werden alle zu Dingen getrieben, die wir so nicht wollen. Und mit so einem Urteil bringt die Staatsmacht, du denen die KM ja nunmal auch gehören, die Bediensteten mit Hilfe der Gerichte wieder auf Linie.