Hochschulrektorenkonferenz zum Wintersemester: Wie es an den Hochschulen weitergehen soll

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BERLIN. An Schulen praktizierte Modelle sind für Hochschulen nicht umsetzbar, befindet die Hoschschulrektorenkonferenz. Doch wie kommen die Studierenden zurück in die Hörsäle? Der HRK-Senat fordert Impfangebote für alle bis Mitte Juli. Andernfalls seien Präsenzangebote im kommenden Wintersemester noch nicht möglich.

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in einer digitalen Sitzung die Perspektiven für das Wintersemester 2021/22 angesichts der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie beraten. In Anbetracht der deutlich abnehmenden Infektionszahlen und der weitgehenden Abschaffung der Impfpriorisierungen wächst bei allen Beteiligten die Hoffnung auf eine allmähliche Normalisierung der Studienbedingungen“, so HRK-Präsident Peter-André Alt nach der Sitzung in Berlin. „Die Hochschulen wollen die entstehenden Optionen für Präsenzveranstaltungen rasch und in größtmöglichem Umfang nutzen. Sie müssen zugleich aber ihrer Verantwortung für die Studierenden und Lehrenden gerecht werden und die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie in ihre Planungen einbeziehen.“

Leerer Hörsaal
Noch immer sind die Hörsäle aufgrund der Corona-Pandemie leer. Foto: shutterstock / Paul.J.West

In dieser Lage nütze eine reine Ankündigungspolitik niemandem, betonte Alt: „Eine umfassende Rückkehr zum Präsenzbetrieb kann erst dann seriös angekündigt werden, wenn eine realistische, verantwortungsvolle Planung möglich ist. Die wichtigsten Faktoren für diese Planung liegen aber nicht im Entscheidungsbereich der Hochschulen.“

Nötig seien nach Auffassung des HRK-Senats in erster Linie klare rechtliche Regelungen für die Teilnahmevoraussetzungen an Lehrveranstaltungen und Prüfungen. So müsse über maximale Gruppengrößen und die Testung ebenso eine Regelung getroffen werden wie über die Abstandspflicht und etwaige Ausnahmen. Allein aus den Abstandsgeboten ergebe sich aufgrund der Raumkapazitäten eine Obergrenze für die Anzahl der durchführbaren Veranstaltungen. Auch sei eine klare Regelung zu etwaigen Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen erforderlich.

Darüber hinaus müssten die Planungen auch umsetzbar sein. Für Hochschulen völlig ungeeignet seien die immer wieder ins Spiel gebrachten, in Schulen praktizierten Modelle von Wechselunterricht und Kohortenbildung. Hybride Veranstaltungen als Mischung aus Präsenz- und Distanzlehre seien in der Breite nicht umsetzbar. Die Logistik für umfassende Zugangskontrollen im Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen sei bei den Hochschulen weder vorhanden noch finanzierbar.

Der Senat unterstrich schließlich nachdrücklich die Forderung des HRK-Präsidenten, Studierende und Lehrende bei der Impfkampagne besonders zu unterstützen. Eine rechtzeitige Immunisierung eines möglichst großen Anteils dieser Personengruppen sei für Präsenzangebote im kommenden Wintersemester von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollten Impfzentren offen gehalten, Universitätsmedizin und hochschulische Betriebsärzte eingebunden werden. Wer zum Wintersemester vollständig geimpft sein wolle, müsse je nach Impfstoff spätestens Mitte Juli ein erstes Impfangebot erhalten.

HRK-Präsident Alt: „Wenn die Rahmenbedingungen ähnlich bleiben, wie sie es jetzt sind, werden die Hochschulen wie schon teilweise zum Ende des laufenden Sommersemesters im kommenden Wintersemester zumindest Teilöffnungen mit festgelegten Obergrenzen realisieren können. Man muss den Studierenden aber in jedem Fall raten, an ihre Studienorte zurückzukehren, damit sie Präsenzangebote auch wirklich wahrnehmen können. Die Hochschulen planen selbstverständlich mit unterschiedlichen Szenarien für Veränderungen der Pandemielage; diese werden der weiteren Entwicklung fortlaufend angepasst.“ (pm)

Hochschulrektorenkonferenz: Studierende und Hochschulen bei Corona-Beschlüssen mitdenken

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4 Kommentare
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S.
2 Jahre zuvor

HRK: „Eine umfassende Rückkehr zum Präsenzbetrieb kann erst dann seriös angekündigt werden, wenn eine realistische, verantwortungsvolle Planung möglich ist. Die wichtigsten Faktoren für diese Planung liegen aber nicht im Entscheidungsbereich der Hochschulen.“

KMK: „Die Kultusministerkonferenz ist der gemeinsamen Überzeugung, dass der Präsenzunterricht in seiner ganzen Breite die notwendige Grundlage erfolgreichen Lehrens und Lernens ist. Die Kultusministerkonferenz ist sich deshalb darin einig, dass alle Schulen mit Beginn des neuen Schuljahrs 2021/22 dauerhaft im Regelbetrieb (regulärer Schulbetrieb mit allen Schulfächern und Unterrichtsstunden) besucht werden.“

Finde den Fehler.

Ich bin froh, dass ich zumindest an meinem Arbeitsplatz, der Universität, weiterhin auf Logik und (aus logischen Schlussfolgerungen veranlasste) Schutzmaßnahmen vertrauen darf. Im „privaten Umfeld“ blüht meiner Familie jedoch die Infizierung über die Schule durch die Unterlassungen der KMK.

Hoffentlich gibt es im Herbst verfügbaren Impfstoff für Kinder und Jugendliche (auch u12). Sonst sehe ich schwarz. Denn in andere Maßnahmen will die KMK ja selbst nach über einem Jahr Pandemie nicht investieren (und die wird seit langem durch nachlässige SPD-Politiker*innen geprägt, die offenbar nicht finanziell in Jugend investieren will: Ernst, Rabe, Hubig). Nach wie vor herrscht hier der Glaube, die Pandemie lasse sich durch Rhetorik beenden.

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

Ganz ohne Witz (ausnahmsweise) – Bitte eine Gedenkminute für folgende Aussagen:

1) In dieser Lage nütze eine reine Ankündigungspolitik niemandem

2) Allein aus den Abstandsgeboten ergebe sich aufgrund der Raumkapazitäten eine Obergrenze

3) Darüber hinaus müssten die Planungen auch umsetzbar sein.

4) Die Logistik für umfassende Zugangskontrollen im Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen sei bei den Hochschulen weder vorhanden …

5) Eine rechtzeitige Immunisierung eines möglichst großen Anteils dieser Personengruppen sei für Präsenzangebote im kommenden Wintersemester von entscheidender Bedeutung.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Lieber Dil:
Da sieht man wieder den eklatanten Unterschied zwischen den Luftpumpen im KM und den lösungsorientierten und an den Maßstäben von Vernunft orientierten HRK…es ist so bitter, dass KM jede(r) Seppl werden darf – eine einzig politische Entscheidung – losgelöst von Erfahrung, Expertise und echtem Intersse am Sachgegenstand – gegen die an der Sache orientierten Rektorenkonferenz, die Leute aus dem „Fachlager der Universitäten“ rekrutieren…man mag sich ja an dem einen oder der anderen Hochschulrektor*in stoßen oder reiben…aber die wissen wenigstens, worum es im Lehrbertrieb geht und wollen, dass ihre Unis so optimal wie möglich funktionieren….eine Gebauer und ihr (Scharf-)Richter verfolgen lediglich politische Ziele, die v.a. ihrem eigenen karrieristischen Fortkommen dienen soll.

Wie sagte Emil Zola so treffend: „J´ accuse!“

Jan aus H
2 Jahre zuvor

Die KMK kann sich hier eine sehr große Scheibe abschneiden.

Bemerkenswert: Im „Herrschaftsbereich“ der KMK herrscht eine Teilnahmepflicht, im „Herrschaftsbereich“ der HRH hingegen nicht. Einzelne Veranstaltungen mögen teilnahmepflichtig sein, aber niemand ist gezwungen, zu studieren bzw. an einer Veranstaltung teilzunehmen. Die Nichtteilnahme verlängert vielleicht das Studium, sie hat aber keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Von daher müsste die KMK mindestens ebenso vorsichtig vorgehen wie die HRK, eigentlich sogar noch vorsichtiger.