Offiziell rund 47.000 Lehrer/Erzieher haben sich in der Pandemie infiziert. Eine Ansteckung kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn…

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BERLIN. Eine Corona-Erkrankung und mögliche Spätfolgen eines Lehrers werden nicht als Berufskrankheit anerkannt – grundsätzlich nicht. Dabei haben sich insgesamt fast 50.000 Angehörige der Berufsgruppe Lehrer/Erzieher infiziert. Trotzdem besteht für Lehrkräfte die Chance, eine Erkrankung als „Arbeitsunfall“ anerkennen zu lassen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Eine Corona-Infektion kann bei einem Lehrer als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn… (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Im Pandemie-Verlauf ist bei offiziell 47.380 Erziehern und Lehrern eine Corona-Infektion nachgewiesen worden – bei 919 von ihnen verlief eine Erkrankung so schwer, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. 35 Angehörige der Berufsgruppe verstarben. Dies geht aus dem aktuellen Lagebericht des Robert-Koch-Instituts hervor. Trotz dieser großen Betroffenheit von Lehrern, darauf weist die Unfallkasse Berlin aktuell hin, werden mögliche Spätfolgen bei ihnen grundsätzlich nicht als Berufskrankheit anerkannt – bei Erziehern ist die rechtliche Lage anders.

„Die versicherten Personen sind unabhängig vom Versicherungstatbestand umfassend geschützt“

„Außerhalb der Tätigkeitsbereiche Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege oder Laboratorien ist derzeit keine Anerkennung einer COVID-19- Erkrankung als Berufskrankheit möglich“, so heißt es in einer aktuellen Information der Unfallkasse Berlin, bei der alle Beschäftigten des Landes – und damit auch alle Lehrkräfte – versichert sind. Das gilt bundesweit. Denn: Auf Grundlage der aktuellen epidemiologischen Erkenntnisse könne keine Personengruppe definiert werden, die ein vergleichbares COVID-19-Infektionsrisiko wie eben die Beschäftigten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in Laboratorien trage.

Das ist nicht erstaunlich: Die Berufszugehörigkeit von Infizierten wird in der Regel nicht erfasst, weshalb es auch keine „aktuellen epidemiologischen Erkenntnisse“ über Berufsgruppen geben kann. Der Umstand hat schon für Kritik aus der Wissenschaft geführt, weil Risikogruppen deshalb nicht so leicht identifiziert werden können. Krankenkassendaten zeigen denn auch, dass zumindest Erzieher ein durchaus vergleichbares Ansteckungsrisiko getragen haben wie Angehörige von Gesundheitsberufen – News4teachers berichtete darüber. Tatsächlich können Corona-Erkankungen von Erziehern als Berufskrankheit anerkannt werden – anders als die von Lehrern.

„Kindertagesstätten zählen als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII zu den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Erzieherinnen und Erzieher werden in diesen Einrichtungen somit unmittelbar von der BK-Nr. 3101 erfasst, ohne dass es einer entsprechenden Erweiterung bedarf. Schulen zählen dagegen nicht zu den im SGB VIII genannten Einrichtungen“, so heißt es im Forum der DGUV.

Immerhin: „In den Tätigkeiten, in denen derzeit keine Anerkennung einer COVID-19- Erkrankung als Berufskrankheit möglich ist, ist jedoch die Anerkennung als Arbeitsunfall möglich. Hierdurch wird ebenfalls das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung eröffnet. Die versicherten Personen sind demnach unabhängig vom Versicherungstatbestand umfassend geschützt“, so informiert die Unfallkasse Berlin. Und daraus leiten sich unter Umständen auch Ansprüche betroffener Lehrer ab.

„Im Ergebnis wird die Unfallkasse Berlin in jedem Einzelfall eine abwägende Entscheidung treffen“

Weil aber eine Corona-Infektion nicht als Berufskrankheit im Schuldienst gilt, wird immer wieder aufs Neue akribisch geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung als „Unfall“ gegeben sind. „Im Ergebnis wird die Unfallkasse Berlin in jedem Einzelfall eine abwägende Entscheidung treffen. Dabei werden alle Aspekte berücksichtigt, die für oder gegen eine Verursachung der COVID-19-Erkrankung durch die versicherte Tätigkeit sprechen. Dazu gehören auch Risiken einer Infektion im unversicherten Privatbereich“, heißt es.

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Was bedeutet das konkret? Es muss in der Schule „ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person (‚Indexperson‘) nachweislich stattgefunden haben und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt sein“, wie es in einem Papier der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung heißt.

Weiter: „Die Intensität des Kontaktes bemisst sich dabei vornehmlich nach der Dauer und der örtlichen Nähe. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20. August 2020 geht von einer Kontaktdauer von mindestens 15 Minuten bei einer räumlichen Entfernung von weniger als eineinhalb bis zwei Metern aus. Im Einzelfall kann auch ein zeitlich kürzerer Kontakt ausreichen, wenn es sich um eine besonders intensive Begegnung gehandelt hat. Umgekehrt kann dies für einen längeren Kontakt gelten, obwohl der Mindestabstand eingehalten wurde. Lässt sich kein intensiver Kontakt zu einer Indexperson feststellen, kann es im Einzelfall aber ausreichen, wenn es im unmittelbaren Tätigkeitsumfeld (z.B. innerhalb eines Betriebs oder Schule) der betroffenen Person nachweislich eine größere Anzahl von infektiösen Personen gegeben hat und konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen bei der versicherten Tätigkeit vorgelegen haben. Dabei spielen Aspekte wie Anzahl der nachweislich infektiösen Personen im engeren Tätigkeitsumfeld, Anzahl der üblichen Personenkontakte, geringe Infektionszahlen außerhalb des versicherten Umfeldes, räumliche Gegebenheiten wie Belüftungssituation und Temperatur eine entscheidende Rolle.“

„Nur die Infektion, die infolge der versicherten Tätigkeit eingetreten ist, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles“

Betont wird allerdings: „Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls ist aber stets zu berücksichtigen, ob im maßgeblichen Zeitpunkt Kontakt zu anderen Indexpersonen in nicht versicherten Lebensbereichen (z. B. Familie, Freizeit oder Urlaub) bestanden hat. Im Ergebnis ist in jedem Einzelfall eine Abwägung erforderlich, bei der alle Aspekte, die für oder gegen eine Verursachung der COVID-19-Erkrankung durch die versicherte Tätigkeit sprechen, zu berücksichtigen sind. Nur die Infektion, die infolge der versicherten Tätigkeit eingetreten ist, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles.“

Das nachzuweisen – bei einerseits Dutzenden, oft sogar Hunderten von Kontakten zu Kindern wöchentlich, andererseits aber nur wenigen Corona-Tests bei Schülern bis zum Frühjahr 2021 –, dürfte kein leichtes Unterfangen werden. News4teachers

In einer früheren Version des Beitrags hieß es, dass auch bei Erziehern die Anerkennung einer Corona-Infektion als Berufskrankheit grundsätzlich ausgeschlossen sei – die DGUV hat die Redaktion darauf hingewiesen, dass Kitas (anders als Schulen) durchaus als Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gelten und deshalb eine solche Anerkennung möglich ist. Wir haben den Beitrag entsprechend ergänzt und korrigiert. Die Redaktion 

Hier geht es zum Papier „Coronavirus-Infektion als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung“.

Größter Corona-Ausbruch an einer Schule in Deutschland: 55 Schüler und Lehrer aus 25 Klassen sind (offiziell) infiziert

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kanndochnichtwahrsein
2 Jahre zuvor

Wenn erst nach einiger Zeit Spät- oder Langzeitfolgen auftreten, dürfte die Wahrscheinlichkeit noch geringer sein beweisen zu können, wann und wo die Ansteckung erfolgte.

Sehr viele Kollegen warten noch weitere Wochen auf ihren ersten Impftermin!

Wir tun trotzdem unseren Dienst – auch wider besseren Wissens und aller Vernunft, schränken uns obendrein privat ein, um nur ja nicht selbst die Infektion in die Institution zu tragen!

Das Mindeste, das ich von meinem Arbeitgeber erwarten würde, wäre die Selbstverständlichkeit, mir im Fall der Fälle wenigstens finanziell zur Seite zu stehen, mir nicht die Existenzgrundlage zu entziehen. Die Gesundheit kann er mir dann vermutlich eh nicht mehr zurückgeben.

Wo genau soll denn der Unterschied zwischen einem Labor und einer Schule mit über 1000 ungeimpften Personen sein???
Im Labor gäbe es Schutzanzüge und Luftabsaugung. Also doch kein Labor.
Man kann das nicht mal mit einem Freilandversuch vergleichen, denn wir haben nicht einmal die Belüftung, die dann im Freiland gewährleistet wäre…

MeinSenf
2 Jahre zuvor

Ein wahres Märchen aus Absurdistan

Es war einmal eine kleine Wissensvermittlerin, die in einem weit entfernten Land, das wenige Hügel und viele Wälder sein Eigen nannte, an einer ländlichen Schule versuchte, der örtlichen Jugend geduldig und freundlich Wissen zu vermitteln. Die Schule war, obwohl so ländlich gelegen, durchaus groß und wurde von der gütigen Fürstin Direktorina regiert, die immer darauf bedacht war ihre Untertanen bestmöglich zu leiten.

Nun geschah es, dass eine schreckliche und unberechenbare Krankheit das weit entfernte Land erreichte und dort tobte. Die diversen Königinnen und Könige des Landes waren ratlos, was zu tun sei. Sie ersannen ausgeklügelte Maßnahmen, um ihre Bürgerinnen und Bürger vor dieser Krankheit zu schützen, bis ein wirksames Mittel dagegen zur Verfügung stünde. So durften sich die Untertanen einander nicht mehr nähern, mussten sich Masken vors Gesicht binden und als die Krankheit immer schlimmer tobte auch das Haus zu bestimmten Zeiten nicht mehr verlassen. Lange, lange berieten die hohen Leute, um Lösungen zu finden, wie mit den Schulen ihres Landes zu verfahren sei und schließlich kamen sie zu dem glorreichen Schluss, dass Kinder diese Krankheit nicht befallen könne und sie diese nicht weitergeben könnten. Dabei hörten sie nicht auf ihre weisen Berater, die intensiv forschten. Sie meinten es besser zu wissen, ließen sich aber gnädigerweise dazu herab, auch für die Schulen wenigstens rudimentär erste Schutzmaßnahmen vorzugeben. Dabei dachten sie sich immer neue und schlaue Weisungen aus, diese ließen sie den Schulen schicken, damit diese sie übers Wochenende umsetzen sollten. Auch wenn die Wissensvermittler durchaus darüber klagten, so war doch klar, dass sich diese nur aus Faul- und Dummheit beschwerten. So schickten die Obersten des Landes huldvolle Briefe oder neue Vorgaben, um die Wogen zu glätten.

Nachdem die Krankheitsfälle in der Bevölkerung Überhand gewannen, mussten auch die Königinnen und Könige zunächst einsehen, dass es besser wäre die Orte der Wissensvermittlung vorerst zu schließen, dies taten sie aber nur zähneknirschend. Denn, wenn die Kinder nicht betreut würden, so könnten ihre Eltern ja schließlich nicht mehr auf den Feldern arbeiten. So wurden strengere Maßnahmen ergriffen, um die Krankheit zu bändigen. Schließlich gelang dies auch und die Schulen wurden wieder aufgerissen. Zwar gab es dort nun noch eine weitere Maßnahme, die aber eher der Beruhigung diente, nun konnte man auch schnell auf die ominöse Krankheit hin testen. Dass die verwendeten Test nicht unbedingt zuverlässig waren, interessierte unsere hochgeschätzten Landesführer nicht.

Inzwischen hatten die Weisen des Landes verschiedene Mittel, die vor der Krankheit schützen konnten, ersonnen und begannen damit die Bevölkerung des Landes zu impfen. Leider stand nie genug des kostbaren Stoffs zur Verfügung, sodass Fortschritte nur langsam zu erkennen waren und zunächst nur einzelne Gruppen geimpft werden konnten. Doch schließlich sollten auch die Wissensvermittler an die Reihe kommen. Leider begab es sich ausgerechnet zu dieser Zeit, dass ein Mittel unerwünschte Nebenwirkungen insbesondere bei weiblichen Mitgliedern der Gesellschaft eines bestimmten Alters zeigte. Also gab es zunächst eine Impfpause mit diesem Mittel, um die Vorgänge genauer zu untersuchen. Das verlangsamte die Verteilung der Mittel an die Bevölkerung noch zusätzlich. Schließlich wurde dieses eine Mittel nur noch für Menschen über 60 empfohlen, was, da es inzwischen noch andere Mittel gab, eigentlich kein Problem gewesen wäre, wenn nicht ausgerechnet dieses Mittel am häufigsten bestellt worden wäre. Nun wollten natürlich viele Bürger und Bürgerinnen das Risiko die schwere Nebenwirkungen zu bekommen nicht mehr eingehen.

Vollmundig versprachen die Königinnen und Könige trotzdem den Untertanen ein Impfangebot mit einem für sie passenden Mittel. Auch die kleine Wissensvermittlerin vom Anfang unseres Märchens hatte wieder Hoffnung, dass sie bald zumindest ein bisschen mehr vor der unberechenbaren Krankheit geschützt würde und machte sich sogar Hoffnungen auf ein Impfangebot, mit einem für sie empfohlenen Mittel. Nachdem sie großspurig von ihrem Dienstherren Unterlagen zur Information über die passenden Mittel erhalten hatte, stieg die Hoffnung sogar fast ins Unermessliche. Denn inzwischen musste sie wieder quasi ungeschützt ihren kleinen Schützlingen beistehen, was sie zwar gerne tat, aber sich doch auch um ihre Gesundheit sorgte, denn auch sie hatte Kinder, die sie allein versorgen musste.

Tage, Wochen und schließlich Monate gingen ins Land, ohne dass tatsächlich noch etwas zu einem Termin verlautbart worden wäre. Auch andere Wissensvermittler an der Schule machten sich Sorgen und gemeinsam versuchten sie immer wieder Kontakt aufzunehmen oder Termine zu bekommen. Leider erwies sich das als fast unmöglich, obwohl rundherum in den meisten Stätten des Wissens die passenden Mittel verteilt wurden. Schließlich kam ein Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass nichts mehr übrig sei. Frustriert wurden andere Wege gesucht, um an begehrte Termine zu kommen, was sich allerdings als unmöglich herausstellte.

Jetzt geschah es aber, dass die Krankheitszahlen auf wundersame Weise zurückgingen und freudig wurde verkündet, dass nun alle Kinderlein in die sichere Obhut der Schulen zurückkehren dürften, damit ihre Eltern (häufig auch noch ungeschützt) wieder ungestört arbeiten gehen könnten. Wieder wurde die Mär verbreitet, dass Schulen sicher seien, schließlich hätte man ja absolut sichere Maßnahmen ergriffen. Dabei achteten die hohen Herrschaften sorgsam darauf, nur keine dauerhaften Lösungen anzuschaffen, denn diese würden ja Folgekosten nach sich ziehen. Sie waren aber der Meinung, das Bildung nichts kosten dürfe und das System, dass sie schon vorher mehr oder weniger kaputt gespart hatten, am besten weiter so laufen müsse.

Erneut versuchten die Wissensvermittler an der besagten Schule einen Impftermin zu bekommen und die gütige Fürstin Direktorina legte sich mächtig ins Zeug. Sie stellte sich gar schützend vor die ihr Untergebenen und weigerte sich die angesagte Vollpräsenz umzusetzen. Dies zeigte Wirkung und plötzlich bekam die Schule ein Angebot! Der Jubel war groß, allerdings nur bis sich herausstellte, dass ausschließlich das Mittel mit der gefährlichen Nebenwirkung zur Verfügung gestellt würde, denn die meisten Ungeimpften hatten genau das passende Alter und Geschlecht, so dass sie das Mittel laut der Empfehlung der sogenannten STIKO (eine ominöse Organisation) gar nicht erhalten sollten. Nach Beschwerden über diese Behandlung kam wieder einer der gern gesehen Briefe an, der deutlich machte, dass man nichts weiter zu erwarten hätte, ein Angebot sei ja schließlich gemacht worden! Außerdem käme ein anderer Weg als die Schule komplett aufzureißen gar nicht in Frage, sonst würde man harte Strafen zu erwarten haben. Zu der Tatsache, dass selbst bei der Einnahme des fraglichen Mittels am letzten Tag vor Eintreffen aller Kinderchen noch überhaupt kein Impfschutz vorhanden ist, wurde überhaupt nichts gesagt.

Einige Wissensvermittler beugten sich dem Friss-oder-stirb-Angebot, viele trauten sich aber nicht. Unsere kleine Wissensvermittlerrin zog in ihrer Verzweiflung eine weise alte Hexe zu Rate, die ihr schließlich doch noch zu einem der empfohlenen Mittel verhelfen konnte. Dafür musste sie allerdings Schneewittchen hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen besuchen und eine Reise quer durch ganz Absurdistan auf sich nehmen. Denn in dieser Region gab es noch etwas von diesem Mittel. Nun hatte sie doch noch die Hoffnung, dass sie die Krankheit nicht so schlimm treffen würde, dass sie nicht auch noch vor Gericht ziehen müsste, wenn sie Schäden davon trüge und wahrscheinlich keinerlei Unterstützung durch ihren Dienstherren erwarten könnte. Denn zu beweisen, dass sie sich im Dienst mit der ominösen Krankheit infiziert habe, wäre aufgrund der neuesten, absurden Vorgaben, fast unmöglich! Da in vielen Stätten der Wissensvermittlung die Nachprüfung von Infektionsketten kaum bis gar nicht erfolgte, selbst Geschwister oder Kinder von Infizierten nicht in Quarantäne geschickt wurden und auch Lehrkräfte ab und zu mal einkaufen mussten, konnten die weisen Lenker des Landes, ziemlich sicher sein, dass es ihnen gelingen würde, Ansprüche abzublocken. Sie freuten sich darüber, indem sie weitere salbungsvolle Briefe mit neuen Vorgaben verschickten.

Und wenn sie nicht gestorben ist, dann wird sie sich aufgrund der unglaublichen Absurditäten, die sich die Könige und Königinnen genannt KuMi immer wieder einfallen lassen und Schlägen in die Magengrube durch die Obrigkeit wahrscheinlich bald die Kugel geben!

S.
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Dieses Märchen sollte als kleiner Band mit Illustrationen erscheinen. Es hat eine große Kraft und sollte jedem KuMi unters Kopfkissen gelegt werden. Im Ernst: ich würde den Band sofort in vielen Exemplaren kaufen und verschenken.

MeinSenf
2 Jahre zuvor
Antwortet  S.

Vielen Dank!!!

Es zu schreiben, hat mir viel Spaß gemacht und ich hatte sehr gehofft, dass es jemand mag. Es war quasi therapeutisches Schreiben, denn danach ging es mir zumindest etwas besser.

Leseratte
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Mir gefällt es auch sehr gut!

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Mir auch!
Hatte auch schon, wie @S., an ein kleines Büchlein gedacht….würde ich auch gern weiter verschenken…
(Und als kleinen Bonus den Biber-Button obendrauf….)

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

https://ruthe.de/cartoon/742/datum/asc/

(siehe Beitrag von @Pit zum Artikel Bundesnotbremse)

Pit 2020
2 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

@ Mary-Ellen 9. Juni 2021 um 17:34

Ich hab‘ noch ’n anderen Biber im Angebot.
Rate mal, wer am Ende gewinnt?
Genau, lasst uns Biber zu unserem Wappentier machen. („Förster“-Rollen lassen sich auch leicht besetzen.)

https://www.youtube.com/watch?v=Xgxne3IuK-Q

MeinSenf
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

@S. & @Mary-ellen

Viel Spaß beim Basteln und Zeichnen! Copy and Paste lässt grüßen. Bitte sagt Bescheid, wenn die Büchlein fertig sind, die würde ich gerne sehen…

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

@Mein Senf:
Könnte bei schlechtem Wetter (oder in Quarantäne) ein Privatprojekt werden. Illustration wäre für mich kein Problem. Sollte es so weit kommen, melde ich mich! : -)
@Pit2020:
Du scheinst ein breitgefächertes Archiv für passende Einspieler zu haben, beeindruckend!!!!
Dieser hier ist ja auch wieder klasse…ich denke, die Rollen lassen sich tatsächlich problemlos besetzen! 😉

Pit 2020
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

@ Mary-Ellen 10. Juni 2021 um 17:45

„Archiv“ ist mein zweiter Vorname.
Und dann ständig diese Ideen – manchmal muss es einfach raus.
😉

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

@MeinSenf:
Wow, was für eine abenteuerliche und spannend erzählte Geschichte…da passieren ja unfassbare Dinge und man fiebert mit der Protagonistin förmlich mit.
Ich habe die ganze Zeit beim Lesen auf ein HappyEnd gehofft…schade, dass das nicht eingetreten ist.

Wir können so froh sein, dass es solche Geschichten in Wirklichkeit ja gar nicht gibt…mit einer so tumben und verantwortungslosen Direktorina…so gemein und blöd kann jemand nicht sein…solche Personen sind doch erfahrungsgemäß sehr auf das Wohl des Volkes und speziell der ihnen unterstellten Menschen bedacht…sonst würden die bei uns heute so eine wichtige Stelle nicht übertragen bekommen.

Ich bin ja so froh, dass das nur ein Märchen ist!!!

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Danke, MeinSenf!
Ich war gestern abend ein wenig unruhig. Veilleicht waren es die ausstehenden PCR-Tests für die 3 Positivtestungen seit Montag, die meine Klasse betreffen?
Ich hab mir darum Dein Märchen zum Einschlafen selber laut vorgelesen. Leider schlief ich danach aber gar nicht gut. – Ob das weiter oben auch so ist?

S.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

@ Dil Uhlenspiegel – ich drücke die Daumen für falsch positive Antigentests in Ihrer Klasse – die Hoffnung stirbt zuletzt! Leider ist so manches „Märchen“ hart dran an der Realität.

MeinSenf
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Schön, wenn es euch gefallen hat!

@Andre Hot
Leider ist dies ein wahres Märchen, von denen wir doch im Moment eigentlich alle diverse schon erlebt haben, oder?!
Es ist einfach unglaublich, was hinter den meist maroden Fassaden vieler Schulen abläuft und unser Maulkorb verbietet es uns, uns mal richtig laut zu machen. Dazu kommt ja auch noch, dass es auch unter uns Lehrern (gemeint sind natürlich alle Geschlechter) jeder seine eigene Meinung zu den Geschehnissen hat.

@Dil Uhlenspiegel
So hatten wir beide was davon, ich konnte nämlich auch nicht schlafen (wie so oft in letzter Zeit). Schade, dass es nicht beim Einschlafen geholfen hat…

Die da oben ruhen bestimmt sanft auf ihren Luxusmatratzen, sanft vom leisen Surren der ums Bett herum postierten Luftfilter in den Schlaf gewiegt, mit reinem Gewissen, da sie ja Kinderaugen zum Glänzen und ihren Untergebenen absolut sichere Schulen gebracht haben.

MeinSenf
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Es sollte natürlich Andre Hog heißen! (Geliebte Autokorrektur…)
Entschuldigung!

Pit 2020
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

@MeinSenf

Och, ich fand durchaus, dass die Autokorrektur ganz humorig war. 😉
Und die Erzählung fand ich treffend – weil sie so nahe am „real life“ ist.

MeinSenf
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pit 2020

Ja, Humor ist das, was uns bleibt und Galgenhumor hatte ich schon immer ne gehörige Portion von. Scheint auf die Autokorrektur abgefärbt zu haben.

Wer zuletzt lacht, stirbt zuletzt oder wie ging das Sprichwort noch?

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Kein Problem, die Autokorrektur hat ja zu einer charmanten Änderung geführt… 😉

Ke batla ho bua se seng
2 Jahre zuvor
Antwortet  MeinSenf

Es ist viel zu viel, MeinSenf. Deshalb habe ich es nicht mal wirklich überflogen. Ich denke, die meisten lesen es gar nicht.

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

@Die Redaktion:
Super!!!! 🙂

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor

@Ke batla…..Ihr Nickname ist mir auch zu lang.
Deshalb überfliege ich ihn, und den Rest habe ich heute nur ausnahmsweise gelesen…

potschemutschka
2 Jahre zuvor

Ich bin zwar nicht die meisten, aber ich habe es mit Vergnügen, nein,eher mit Erschrecken (weil so nah an der Realität) vollständig gelesen.

Andre Hog
2 Jahre zuvor

@ke batla…usw
Warum so miesepetrig…?
Solche Beiträge, wie der von MeinSenf sind wichtig, weil sie uns den Blick auf das beständige Chaos erträglicher machen.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  MeinSenf

WOW, einfach nur – WOW

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor

Liebe Redaktion, super Reaktion!!!

gehtsnoch
2 Jahre zuvor

Aktuell scheint das Thema wieder auf Interesse zu treffen:

„Unfall“
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.

Coronainfektion als „plötzliches Ereignis“ scheidet wohl nach 21 Monaten aus, da die latente Gefahr sich zu infizieren bekannt ist.
„Örtlich bestimmtes Ereignis“, wenn man sich nur an einem Ort über Tage aufgehalten hat, sicher problemlos.
Nur „unfreiwllig“ scheint mir schwierig, da die 7-Tages-Inzidenzien jeden Tag veröffentlicht werden. Dann die strikte Testmethodik samt Monitoring an Schulen und positive Tests werden auch bekannt. Natürlich die ausgewogenen Hygiene- und Lüftungskonzepte nicht zu vergessen. Worin soll der Zwang bestanden haben, seine Arbeitsstätte „Schule“ werktäglich aufzusuchen und sich einer nicht vermeidbaren Gesundheitsgefahr bei den hervorragenden Vorkehrungen des Dienstherren auszussetzen?
Da wird die Mitverantwortung zum Tragen kommen und „unfreiwllig“ zum Nachteil des Arbeitsunfallopfers gereicht werden.

Allerdings bringt mich die Idee des „Unfalls“ für SuS bei einer erlittenen Coronainfektion schon auf eine ganz andere herangehensweise, nämlich der Fahrlässigkeit beim Gesundheitsschutz für z. B. Schutzbefohlene. Vielleicht lässt sich die Präsenzpflicht dann sogar als vorsätzliche Handlungen der Verantwortlichen bei bestimmten Tatbeständen umdeuten, wer weiß es schon.