Offiziell rund 47.000 Lehrer/Erzieher haben sich in der Pandemie infiziert. Eine Ansteckung kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn…

BERLIN. Eine Corona-Erkrankung und mögliche Spätfolgen eines Lehrers werden nicht als Berufskrankheit anerkannt – grundsätzlich nicht. Dabei haben sich insgesamt fast 50.000 Angehörige der Berufsgruppe Lehrer/Erzieher infiziert. Trotzdem besteht für Lehrkräfte die Chance, eine Erkrankung als „Arbeitsunfall“ anerkennen zu lassen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Im Pandemie-Verlauf … Offiziell rund 47.000 Lehrer/Erzieher haben sich in der Pandemie infiziert. Eine Ansteckung kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn… weiterlesen