Tatort Gymnasium: 14-Jähriger soll Zehnjährigen auf der Schultoilette vergewaltigt haben – spielt das Internet dabei eine Rolle?

30

TRAUNSTEIN. Am Landgericht im bayerischen Traunstein standen schockierende Vorwürfe im Raum: Ein Schüler soll einen Zehnjährigen mehrfach vergewaltigt haben. Der Prozess hatte kaum begonnen, da war er auch schon wieder vorbei – vorerst. Das Kultusministerium des Freistaats zeigt sich gleichwohl über eine „zunehmend sexualisierte Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler besorgt“.

Pornoseiten sind für Kinder leicht zu erreichen. Screenshot

Der Vorwurf löst Fassungslosigkeit aus: Ein damals 14-Jähriger soll einen zehn Jahre alten Mitschüler auf der Schultoilette eines oberbayerischen Gymnasiums mehrfach vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft klagte den mutmaßlichen Täter am Dienstag vor dem Landgericht Traunstein wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Körperverletzung an. Nach nur zwei Verhandlungstagen sollte schon an diesem Mittwoch Recht gesprochen werden, es schien alles auf ein schnelles Urteil hinauszulaufen. Doch nun kommt es anders.

«Es sind noch umfangreiche Nachermittlungen erforderlich, die wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen», sagte eine Sprecherin des Gerichts wenige Stunden nach Prozessbeginn. Deshalb solle es erst im November weitergehen. «Das Verfahren muss dann neu begonnen werden.»

In welche Richtung die Nachermittlungen gehen sollen, konnte die Gerichtssprecherin zunächst nicht sagen. Laut Anklage soll der Ältere den Jüngeren im Herbst 2017 immer wieder missbraucht, ihn während der Nachmittagsbetreuung am Gymnasium Raubling in der Nähe von Rosenheim drei bis vier Mal vergewaltigt haben. Das Kind soll mitgemacht haben, weil es Angst vor Schlägen hatte. Laut Gericht hat der Angeklagte Jugendliche die Tat bei der Polizei bestritten.

«Dass so etwas angezeigt wird, ist höchst selten», sagt der Kriminologe Christian Pfeiffer. «Der Mut ist beachtlich, aber das ist eine Seltenheit. Viele scheuen davor zurück, weil der Opferstatus sie nicht mehr verlässt.» Wie häufig solche Fälle bundesweit sind, wird nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht erfasst. Und auch Pfeiffer sagt: «Über die Häufigkeit wage ich keine Prognose.» Er geht von einem sehr großen Dunkelfeld aus.

Was früher Pokémon-Karten waren, sind heute Nacktbilder von Mitschülerinnen

Für Bayern gibt es aber Zahlen, die bemerkenswert sind: Zwar ist Zahl schwerer Sexualdelikte laut Landeskriminalamt (LKA) in etwa gleich bleibend, doch es hat sich etwas geändert auf dem Schulhof: Die Gesamtzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Schulen hat sich fast verdreifacht – von 102 im Jahr 2016 auf 295 im Jahr 2020. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg im gleichen Zeitraum von 97 auf 273 – wobei zu beachten ist, dass seit einer Novellierung des Sexualstrafrechtes auch die Straftatbestände der sexuellen Belästigung und des sexuellen Übergriffs erfasst werden.

Anzeige

Außerdem macht den Großteil davon allerdings der Straftatbestand Verbreitung pornografischer Schriften aus. Gab es 2016 in dem Zusammenhang noch 38 Fälle an bayerischen Schulen, waren es 2020 schon 168.

Ein Blick nach Großbritannien zeigt einen besorgniserregenden Trend: Die britische Aufsichtsbehörde Ofsted hat kürzlich einen Bericht zu sexueller Belästigung an Schulen veröffentlicht. Das erschreckende Ergebnis: Was früher Pokémon-Karten waren, sind heute Nacktbilder von Mitschülerinnen. In Jungs-Cliquen werden sie systematisch gesammelt und auf WhatsApp oder Snapchat als Trophäen geteilt. Und dieses «Spiel» ist nur eines von vielen Beispielen für den erschütternden Befund des Berichts, der zu dem Schluss kommt: Sexismus und sexuelle Belästigung gehören an britischen Schulen zum Alltag.

Neun von zehn Mädchen gaben nach dem Bericht an, oft oder manchmal ungewollt explizite Bilder geschickt zu haben oder mit sexistischen Spitznamen angesprochen zu werden. Rund drei Viertel berichteten von sexuellen Übergriffen. Deutlich mehr als die Hälfte gab an, schon ungewollt berührt worden zu sein.

«Für diese Anzeigepflicht gilt die Aussagegenehmigung für die Schulleiterin beziehungsweise den Schulleiter hiermit als erteilt»

Nach Angaben des bayerischen Kultusministeriums hat die Schule «unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden zu informieren», sobald dort Kenntnisse eines Sexualdeliktes vorliegen. «Für diese Anzeigepflicht gilt die Aussagegenehmigung für die Schulleiterin beziehungsweise den Schulleiter hiermit als erteilt», heißt es in einer entsprechenden Bekanntmachung des Kultusministeriums aus dem Jahr 2014.

«Angesichts einer zunehmend sexualisierten Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ist für eine erfolgreiche Prävention insbesondere die Entwicklung von Kompetenzen nötig, um zum Beispiel mediale Botschaften kritisch hinterfragen und selbstbestimmter mit Medien umgehen zu können», sagt ein Ministeriumssprecher.

«Jugendliche sind besonders empfänglich für medial verbreitete Trends und Wertvorstellungen. Über Fernsehen, Internet, Musik oder Computerspiele werden sie mit problematischen und verstörenden Inhalten zum Thema Sexualität konfrontiert, wobei oftmals der Zusammenhang von Achtung, Zärtlichkeit, Liebe und Sexualität aufgehoben und ein bedenkliches Männer- und Frauenbild vermittelt wird.» Von Britta Schultejans und Elke Richter, dpa

Pornos sind schon für Siebtklässler Alltag: Wie das Smartphone die Schulwelt verändert

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

30 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Georg
2 Jahre zuvor

Ich hoffe, der Täter bekommt erstens eine empfindliche Strafe und währenddessen eine intensive Therapie. Insbesondere muss man herausfinden, ob Pädophilie dahintersteckt. Falls die Therapie fehlschlägt, darf der Täter nicht mehr auf freien Fuß.

Eine mindestens genauso intensive Therapie braucht das Opfer auch. Ich hoffe, es kriegt die genauso zeitnah wie der Täter.

Stefan
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Für einen 14jährigen gleich darauf zu plädieren, er dürfe nie wieder auf freien Fuss, ist schon etwas hart. Aber die Sache muss richtig aufgearbeitet werden. Vor allem, weil es in der Schule passierte, in einem geschützten Raum unter Aufsicht der Lehrer. Für die aufsichtsführende Person darf das aber ganz sicher auch nicht folgenlos bleiben, da muss auch eine Empfindliche Strafe erfolgen, ganz egal ob sie etwas dafür kann oder nicht. Die Verantwortung liegt bei der Aufsicht.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Die Aufsicht soll für etwas empfindlich bestraft werden, wenn sie nichts dafür kann?!?!? Was ist das denn für ein Unsinn? Falls das wirklich so durchkäme, sind alle Ausflüge, Exkursionen usw. für Lehrer ein nicht mehr verantwortbares Risiko. Schon jetzt ist es für (männliche) Lehrer schon sehr mutig, selbst bei offener Tür eine Schülerin alleine beim Nachschreiben zu beaufsichtigen. Ihre Forderung ist noch eine ganze Nummer härter.

Ich meinte mit meinem „nicht mehr auf freien Fuß“, dass die Therapie bis zum Erfolg fortgeführt werden muss und je nach Diagnose ein Leben in Freiheit eine Gefahr für Mitmenschen, bei vorhandener Pädophilie insbesondere Kinder, bedeuten könne.

Mary
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Genau, lässt den Täter laufen und sperrt die Lehrer dafür ein!
Man soll also mit jedem Schüler zur Toilette? Ich bin echt mal auf den Artikel gespannt… „LehrerInnen beobachten SchülerInnen beim Pinkeln!“ Am Besten noch eine Kamera in die Kabine.
Natürlich ist jetzt wieder die Lehrkraft schuld… Warum ist das auch nicht längst passiert? Wieso gibt es noch keine Klocam? Oder wenigstens Mikrofone zur akustischen Überwachung? Wenn es nicht plätschert muss man schnell nachschauen…
Vielleicht sollte man die Schuld lieber dort lassen, wo sie hin gehört: beim Täter!!!

Stefan
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mary

Es geht nicht darum ob jemand etwas dafür kann. Es geht darum wer die Verantwortung trägt, das sind 2 verschiedene Situationen. Das ist ungerecht aber es wird so gehandhabt und motiviert die anderen Verantwortlichen ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Kleines Beispiel aus dem Arbeitsleben: Bei einem Arbeitsunfall eines Arbeiters ist im Normalfall der Meister schuld, sollte einem Schutzbefohlenen also Azubi oder Schüler etwas passieren ist es noch schlimmer.
Kleines Beispiel aus der Politik: Lässt sich ein Staatssekretär schmieren, stellt sich der Minister seiner Verantwortung und tritt zurück.
Beispiele gibt es an jedem Arbeitsgericht und Verwaltungsgericht genug. Es ist nunmal so, aber das beste Mittel um Verantwortungsträger zu motivieren.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Ich finde es ein starkes Stück, eine Vergewaltigung durch einen einige Jahre alten Mitschüler mit einem Arbeitsunfall zu vergleichen.

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

@Stefan,
wenn ich einen langen Arbeitstag habe, können es schon mind. 3- 4 Klassen mit jeweils ca 14 jungen Erwachsenen sein.
Ich soll also Unterricht halten, dies ist meine Aufgabe übrigens und gleichzeitig jeden „Pinkelgang“ überwachen, sogar evtl. minutengenau festhalten?
Am Arbeitsplatz können Sie evtl. jedem Toilettengänger hinterherspringen, ich habe aber die Aufsichtspflicht über den Rest der Klasse!
Wie soll/ kann das gehen??????
Die WC liegen leider auch nicht dem Klassenraum gegenüber!
Sorry, wie realitätsfern sind Sie eigentlich!

Mary
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Und der Meister kontrolliert seine Mitarbeiter auch auf dem Klo?
Die Schlagzeile möchte ich mal sehen…

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

@Stefan:
Sie setzten hier Unfälle mit Straftaten gleich! Und das ist schlicht und ergreifend falsch! Verunfallt ein Schüler auf dem Schulgelände, ist natürlich auch die Aufsichtsperson zur Verantwortung zu ziehen. Spielen sich aber Straftaten ab, die ganz bewusst seitens der Täter ohne jegliche Sozialkontrolle verübt werden (wie hier), kann keine Aufsichtsperson bestraft werden. Oder wird auf einer Baustelle, wenn ein Arbeiter in seiner Mittagspause die Bauherrin auf der Toilette vergewaltigt, auch der Vorarbeiter oder Chef bestraft? Wohl eher nicht! Fällt aber das nicht ordnungsgemäß aufgestellte Gerüst auf die Bauherrin drauf, dann sicherlich!
Keine andere Person kann für Straftaten anderer zur Rechenschaft gezogen werden (auch nicht für Kinder, über die sie die Aufsicht haben) – es sei denn Sie begehen diese Straftat „durch Unterlassen“. Und das kann der Lehrer in dem Fall nur, wenn er etwas davon mitbekommen und nicht eingegriffen hätte! Und das können Sie der Aufsichtsperson in diesem Fall weiß Gott nicht unterstellen!

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Du vergisst den Passus der „Fahrlässigkeit“ – also, zu wissen, dass eine konkrete Gefahr besteht und bewusst nicht darauf zu reagieren.
In dem Kontext entfällt die Verantwortlichkeit des/der aufsichtführenden KuK…man kann mit einem solchen Vergehen nicht rechnen…wenn das tatsächlich ein zu erwartende Verbrechen darstellt, dann kann die Gesellschaft niemanden mehr irgendwohin lassen, weil an allen Orten, zu allen Zeiten von allen Menschen alle denkbaren und undankbaren Verbrechen drohen. Das ist krank!!

Die Beispiele, die du hier anführt aus der Arbeitsfeld stimmen so nicht.
Der Meister ist nich automatisch verantwortlich und damit (mit)schuldig an Arbeitsunfällen, solange nicht der Passus der Fahrlässigkeit greift.
Ein Azubi trägt ein Werkstück eine Treppe herunter, stolpert, stürzt und bricht sich die Knochen. Das ist ein Unfall, der für den Meister keine Auswirkungen hat, es sei denn, dass auf der Treppe erkennbare Stolperfallen vorhanden waren o.ä., die der Meister hätte beseitigen können / müssen.
Würde diese Fahrlässigkeitsregelung nicht greifen, dann würde niemand, der noch über Restverstan verfügt, eine ähnliche Position einnehmen wollen.

Lanayah
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Krasse Rechtsauffassung! Und auch falsch. Die Aufsicht muss aktiv gemacht werden. Es ist aber auch auf dem Schulhof nicht möglich, alles mitzubekommen. Passiert etwas, obwohl die Aufsicht gewissenhaft gemacht wurde (und das kommt durchaus vor) trifft die aufsichtsführende Lehrkraft keine Schuld. Auch wenn man sich fragen mag, welches Machtgefüge dazu geführt hat, dass die Tat ja wiederholt stattfinden konnte, liegt die Schuld allein beim Täter, ggf. noch bei denjenigen, die ihn dazu gemacht haben.
@Stefan: Lehrer müssen empfindlich bestraft werden, egal ob sie was dafür können oder nicht=Höchstform des Lehrerbashings.

Stefan
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

@Georg
Es geht dabei nicht um Vergewaltigung, Arbeitsunfall oder Diebstahl. Es geht einzig und allein darum wer die Verantwortung zu tragen hat. In diesem Fall wiegt die Verantwortung, eine Schutzbefohlene Person und dazu noch minderjährig, zu tragen noch viel mehr.
Weshalb sollten Sie denn Angst haben mit einer Schülerin alleine im Klassenzimmer zu sein, wenn Sie nichts falsches getan haben, dann geschieht Ihnen auch nichts.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Mit genügend bösem Willen muss sich die Dame nur etwas ausdenken, was in Richtung Weinstein-Skandal geht, und als Lehrer (männlich) hast Du erst einmal ein riesiges Problem und bist unabhängig vom Wahrheitsgehalt davon an der Schule nicht mehr tragbar.

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

@ Stefan,
ich selber habe mich einmal in die Ausgangstür unserer Schulküche gestellt, da einige Schüler* innen noch nicht fertig mit Aufräumen/ Einzählen waren. Zuvor hatten sie Pausen verlängert und waren auch zu Unterrichtsbeginn zu spät dran!
Sie wollten jetzt aber Bus oder Bahn erreichen!
Eine Schülerin, welche sich an mir vorbeidrängeln wollte, schrieb plötzlich :“ Frau … . hat mir an den Busen gefasst!“ Dies entsprach natürlich nicht der Tatsache!
Sie hat es halt auf diese verlogene Art versucht und dachte, ich lass sie erschrocken durch!
Was wäre passiert, wenn dies bei einem Lehrer so geschehen wäre??
Bei mir hatte es keine Folgen , hätte aber welche haben können!

Lanayah
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Wann bitte ist das letzte Mal ein Minister zurückgetreten? Gründe dafür hätte es in letzter Zeit tatsächlich mehrfach gegeben, und das nicht wegen der Fehler anderer.
Die von Ihnen beschriebene Gefährdungshaftung kenne ich nur bei Fahrzeugen, nicht bei Menschen.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Hallo Stefan, sorry, aber merkt an deinen Darlegungen, dass du keinerlei Schimmer von den rechtlichen und berechtigten Verantwortlichkeiten im Umfeld Schule hast…das ist so ähnlich, als wenn der Schiri eines Fußballspiels nicht nur für Entscheidungen auf dem Spielfeld (Unterricht in einer Lerngruppe, i.d.R. in einem Klassenraum, den die Lehrperson überblicken kann) verantwortlich ist, sondern auch die 30tsd Zuschauer auf den drumherum befindlichen Rängen verantwortlich zu beaufsichtigen hätte.
Ergo!! Selbstentlarvender Schwachsinn!!

Lanayah
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

@Lila: Verunfallt ein Schüler auf dem Schulgelände wird die aufsichtsführende Lehrkraft nur dann zur Rechenschaft gezogen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Man kann und muss auch nicht jeden Schüler jederzeit im Blick haben. Unfälle passieren und man kann sie auch nicht immer verhindern, selbst wenn man sieht. Aus diesem Grund ist ein Schüler ja auch über den Schulträger unfallversichert.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

@Lanayah:
Ja, ganz genau! Das meinte ich auch so. 🙂

Stefan
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Welcher Minister trat zurück und stellte sich seiner Verantwortung gegenüber seiner Mitarbeiter? Vielleicht Frau Hummel, ehemalige Gesundheitsministerin von Bayern? Weil ihre Testcenter viele Ergebnisse verbummelt haben.
Nur so als Beispiel, es duckt sich nicht jeder weg und schiebt die Schuld weiter, weil man selbst die Augen verschließt.

Bernd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Mit 14 bekommt er vielleicht eine Jugendstrafe. Sicher aber eine Therapie wenn er will und mitspielt. Sollte der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt des Tatherganges jünger gewesen sein als 14 Jahre, war es das Strafrechtlich.
Die Gesellschaft freut sich in naher Zukunft auf solche Mitbürger. Ich fürchte nur, wir werden von der entsprechenden Person noch öfter hören und lesen, und das, bis endlich ein Richter, wahrscheinlich nach weiteren unzähligen Vorfällen, ein einsehen hat, und eine lebenslange Sicherheitsverwahrung anordnet.

Andreas
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Georg
In so einem Fall würde ich mir doch mal Gedanken machen, weshalb die Dame solch einen Groll gegen mich hegt und wenn solche Ängste vermehrt auftauchen wäre ein Berufswechsel wohl das Beste, dürfte für einen Akademiker ja kein Problem sein. Ich habe 80 Azubis und Studenten, in der Freizeit die Langlaufgruppe des Sportvereins, männlich wie weiblich, wenn ich solche Gedanken hätte könnte ich einpacken. Sollten solche Lehrkräfte etwa der Grund sein, dass bauchfrei bei den Mädchen in der Schule so verpönt ist. Langsam verstehe ich die Aussage eines Azubis über eine Lehrerin: Warum wird man Lehrer, wenn man Kinder doch so hasst?

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andreas

Lesen Sie sich nur die Geschichte von Karin durch.

Andreas
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Die habe ich durchgelesen. Ich frage mich nur was geschehen musste, wenn ein Mädchen sich nicht mehr anders zu helfen weiss, als so eine Geschichte angeblich zu erfinden. Da MUSS es eine Vorgeschichte geben, die auch aufgearbeitet gehört. Wenn man hier im Forum liest, meint man die Schulen sind voll von kleinen Teufeln. Ich habe da komplett andere Erfahrungen mit den jungen Leuten und ein total anderes Bild.

W.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andreas

@Andreas

Sie haben den Bezug zum Artikel oben verloren.

Der hat nichts mit „Ihren“ 80 Azubis und Studenten (Betrieb ist nicht Schule. Azubis und Studenten sind nicht 10 oder 14 Jahre alt.) und schon gar nichts mit Ihrem Heldentum im Sportverein zu tun (Sportverein ist nicht Schule.).

Thema des Ausgangsartikels: „Ein Schüler soll einen Zehnjährigen mehrfach vergewaltigt haben. “
Die Konstellation ist Schüler-Schüler.
Dazu Andreas 22. Juni 2021 um 20:36: „Sollten solche Lehrkräfte etwa der Grund sein, dass bauchfrei bei den Mädchen in der Schule so verpönt ist. Langsam verstehe ich die Aussage eines Azubis über eine Lehrerin: Warum wird man Lehrer, wenn man Kinder doch so hasst?“

Hochverehrter @Andreas,
NICHT denken ist auch keine Lösung.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andreas

Ach Andreas, wie kannst du nur aus einer realistischen Gefahr, die jeder Lehrperson (v.a. den männlichen) immer wieder droht den Rückschluss ziehen, dass jemand, der auf dieses berechtigte Risiko hinweist (btw: ist sogar thematischer Bestandteil einer umfassenden Referendar*sausbildung – kann also nicht so abwegig sein) zum einen ein schlechter Lehrer und zudem ein Kinderhasser sei.
Tatsache ist, dass es immer wieder – zumeist anlasslos- zu solchen Anschuldigungen kommt…motiviert durch Geltungssucht, Ärger wg einer schlechten Note, Revanche für eine stressige Auseinandersetzung bzgl korrekten Verhaltens im Unterricht usw.
Dass es tatsächlich zu körperlichen – z.T. sexuell motivierten Übergriffen kommt ist traurige Realität.
Sich vor solchen Situationen zu schützen, um diesen Verdacht weitestgehend ausschließen zu können ist demnach einfach nur klug.

Und niemand, der / die solches tut ist eine miese Lehrkraft oder gar Kinderhasser*.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Stefan:
Ein Blick ins Strafgesetzbuch und die dazugehörigen Kommentare würden ihnen da sicherlich weiterhelfen. Dann würden sie sehen, dass in diesem speziellen Fall niemand anderes, als der Täter für diese Tat bestraft werden kann. Niemand anderes trägt die Verantwortung für dieses Handeln. Auch keine Aufsichtsperson, der der Täter ganz bewusst aus dem Weg gegangen ist! Stellen Sie sich doch mal vor, dieses schlimme Verbrechen wäre passiert, während sie Aufsichtsperson auf dem Schulhof oder im Schulhaus gewesen wären. Würden Sie es bemerken, wenn einzelne Schüler auf die Toilette gehen? Gehen Sie jedes mal hinterher? Wenn ja, was ist dann, wenn der Täter das Mädchen dann, während Sie auf der Toilette einen anderen Schüler „überwachen“, draußen hinter einen Busch zieht? Diese Menschen gehen den Aufsichtspersonen doch bewusst aus dem Weg – ansonsten würde es zu keiner Tat kommen! Fänden Sie es dann richtig, dass Sie in diesem Fall empfindlich bestraft werden würden? Sie haben doch eigentlich alles richtig gemacht, oder? Und genau so ist es in diesem Fall: es KANN keine Aufsichtsperson in diesem Fall bestraft werden. Das sieht das Strafgesetzbuch richtigerweise so nicht vor. Man kann nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn man etwas vorsätzlich oder fahrlässig getan oder etwas billigend in Kauf genommen hat. Und um zumindest in die Fahrlässigkeit hineinzukommen, benötigt es weitaus mehr, als „nur“ die zum Tatzeitpunkt zuständige Aufsichtsperson gewesen zu sein!

PaPo
2 Jahre zuvor

„Über […] Computerspiele werden sie mit problematischen und verstörenden Inhalten zum Thema Sexualität konfrontiert, wobei oftmals der Zusammenhang von Achtung, Zärtlichkeit, Liebe und Sexualität aufgehoben und ein bedenkliches Männer- und Frauenbild vermittelt wird.“

Ohne das naive Medieninformationskonzept und die negative Anthropologie dahinter (jetzt) zu diskutieren (tat ich ähnlich schon bei der aktuellen Diabolisierung von „Gangsta-Rap“ hier auf N4T):
Nur raus damit, welche konkreten Spiele sollen dass denn sein (wenn wir jetzt nicht im obskuren japanischen Hentai herumfischen wollen, der hierzulande nicht distribuiert wird und dt. Jugendlichen schon bereits aufgrund der Sprachbarriere i.d.R. nicht zugänglich ist). Man darf gespannt sein, wie denn das übliche dämliche ceterum censeo unterfüttert wird (erfahrungsgemäß gar nicht).

Pit 2020
2 Jahre zuvor

1)
Zunächst wünsche ich mir, dass das Opfer ein höchstmögliches Maß an Unterstützung erfahren hat und weiterhin erfährt!

2)
Und nur scheinbar „off topic“:
Entgegen der lauten Rufe nach noch schnellerer und noch mehr Digitalisierung (nicht nur, aber auch in Schulen) – ganz unkontrolliert – frage ich mich schon lange, ob das wirklich die Lösung für die Probleme der Menschheit ist bzw sein kann, auch wenn die Sehnsucht nach einfachen Lösungen verständlich ist. Allerdings scheint die Zeit der einfachen Lösungen schon längst vorbei, sollte es sie denn überhaupt einmal gegeben haben.
Grundsätzlich bietet Digitalisierung viele gute Möglichkeiten und Chancen, aber eben auch den ganzen Rest.
Mittlerweile muss man sich fragen, ob die Mehrheit der Menschen in der Lage ist, damit umzugehen. Und diese Frage scheint mir berechtigt, wenn man sich anschaut, welche „Wachstumsraten“ die Cyberkriminalität zu verzeichnen hat, von der Dunkelziffer mal gar nicht zu reden.
Natürlich sind viele Menschen an der „Erfindung des Internets“ beteiligt gewesen. Dennoch gilt Tim Berners-Lee als derjenige, der das Internet – so wie wir es heute kennen und nutzen – im Jahre 1989 ermöglich hat.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/tim-berners-lee-manifest-das-internet-steht-an-einem-wendepunkt-neun-thesen-fuer-ein-besseres-internet-100.html

3)
Zurück zum Ausgangsthema:
https://www.arte.tv/de/videos/087434-000-A/die-lust-am-vorspiel/
(verfügbar bis 13/12/2021)

„Im Zeitalter der Smartphones und sozialen Netzwerke hat das „Vorspiel“ den ersten Kuss als Initiationsritus ersetzt. Schon Sechstklässler machen erste Erfahrungen mit Streicheln, Liebkosungen, Fellatio und Cunnilingus. Um dem Liebesleben der Generation Z auf die Spur zu kommen, wurden Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von zwölf bis 23 Jahren nach ihren Erfahrungen befragt.
Sie sind mit Instagram, TikTok und Co. aufgewachsen, „fummeln, fingern, blasen und Masturbation“ ist für sie „nur Vorspiel“ – Kinderkram. Obwohl das frühzeitige sexuelle Experimentieren kein neuartiges Phänomen ist, findet es heutzutage häufig in einem von Gruppenzwang und Gewalt geprägten Kontext statt.
In der Dokumentation kommen ausschließlich Zwölf bis 23-Jährige zu Wort: Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe, die gerade ihre eigene Sexualität entdecken, sowie junge Erwachsene im Alter von 18 bis 23, die ihre ersten sexuellen Erfahrungen bereits vor einigen Jahren gemacht haben. Die Jüngsten haben es besonders schwer: Sie sind noch Kinder, die innerhalb der starren sozialen Hierarchien der Schulen mit ihrem Schubladendenken gefangen sind: „Opfer, Streber, Schwuli, Klassenschwarm“.
Die Älteren können mit etwas mehr Distanz auf die sexuellen Erfahrungen während ihrer Schulzeit zurückblicken und Lehren daraus ziehen. Sie berichten unter anderem von Gruppenzwang, dem Bedürfnis nach Anerkennung und der Angst vor Ausgrenzung, oder davor „nicht gut genug“ zu sein, wenn man sich weigert, bestimmte sexuelle Praktiken auszuprobieren. Unsere Gesellschaft vermittelt ihnen, dass sie über immer mehr Freiheiten verfügen und warnt sie nicht vor der Schwierigkeit, Nein zu sagen.
Die Jugendlichen, die aus ganz Frankreich und den unterschiedlichsten sozialen Milieus stammen, vertrauen sich mit viel Feingefühl der Kamera an und regen die ZuschauerInnen zum Nachdenken an – sowohl über die Generation Z, als auch über sich selbst und die eigene Sexualität. Zu ihrem Schutz wurden nur ihre Stimmen aufgezeichnet und animierte Bilder verwendet.“

MeinSenf
2 Jahre zuvor

Kleine Anekdote aus meinem persönlichen Umfeld:

Die damals 6 jährige (!) Tochter meiner Freundin wurde vom damals 14 jährigen Bruder einer Grundschulfreundin während Spielbesuchen mehrfach vergewaltigt. Als sie sich endlich ihren Eltern anvertraute, zeigten sie den Täter natürlich an. (@Stefan: Sollen die Eltern des Täters auch empfindlich bestraft werden, die hatten nämlich die Aufsicht und haben nix mitbekommen und das bei nur drei anwesenden Kinder und nicht einem ganzen Schulhof voll?)
Der Täter wurde NICHT bestraft oder eingesperrt, ihm wurde eine Therapie ANGEBOTEN. Den Eltern des Mädchens blieb nichts anderes übrig, als wegzuziehen, da die Kleine ihrem Peiniger sonst immer wieder begegnet wäre (z.B. im Bus).
Das Opfer erhielt übrigens kein Therapieangebot, dafür mussten die nicht sehr wohlhabenden Eltern selber Sorge tragen und sie wurden damit vom System völlig allein gelassen! So viel zum Opferschutz in Deutschland.
Aber auch hier wurde zuerst eine Therapie für den Täter gefordert, was mich ehrlich gesagt etwas entsetzt. Nicht falsch verstehen, auch ich sehe dort eine Notwendigkeit selbiger, aber ich denke dem Opfer sollte zuerst geholfen werden und ja, ich bin ganz klar dafür, Täter erst dann wieder „in die freie Wildbahn“ zu entlassen, wenn sie definitiv keine Gefahr für andere sind. Da ist langjährige Überwachung von Nöten!

Lakon
2 Jahre zuvor

Das ist die Praxis zur „Sexualität der Vielfalt“ – weg von traditionellen Rollenklischees.