Streichert-Clivot begrenzt Klassengröße bei Erstklässlern auf maximal 25 Kinder

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SAARBRÜCKEN. Das Saarland begrenzt im neuen Schuljahr die Größe von Eingangsklassen an Grundschulen auf maximal 25 Erstklässler. Wird diese Zahl überschritten, muss eine weitere Klasse eingerichtet werden, wie Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) am Freitag in Saarbrücken mitteilte.

Lockert: Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot. Foto: © Christian Hell / Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Dies sei möglich, weil mehr Lehrpersonal zur Bewältigung der Pandemiefolgen unterrichten werde. «Wir hatten harte Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb, das hat die Vorbereitung des Übergangs von der Kita an die Grundschule an vielen Stellen erschwert», sagte die Ministerin.

Bisher durften im Saarland höchstens 29 Schülerinnen und Schüler in einer Grundschulklasse sein. Im Schnitt liege die künftige Klassengröße bei den Erstklässlern im Saarland künftig bei rund 20 Kindern, teilte das Ministerium mit. Das neue Schuljahr beginnt Ende August. dpa

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5 Kommentare
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Georg
2 Jahre zuvor

Gibt es also ab 76 Schülern eine vierte Klasse? Ich bin mal gespannt, wie die Schulträger das machen. Die Wahrscheinlichkeit von 70-75er Jahrgängen halte ich für viel wahrscheinlicher als die von 76-80er Jahrgängen.

nichtsneueshier?
2 Jahre zuvor

Eine ähnliche Ansage wurde auch in unserer NRW Stadt gemacht. Abgerechnet wird anders: Gerechnet werden nur die Neuanmeldungen; wenn ein Kind die 1. Klasse wiederholt (ja, das kommt in einer dreijährigen Schuleinganfsphase nicht selten vor) kommen diese zusätzlich in die Klasse, ebenso wir Zuzugs – oder GoIn Kinder, und schwupps steht die Klassenlehrerin (wieder) vor mehr als 25 nämlich bis zu 29 Kindern in der Eingangsklasse. Und alles ist wie zuvor!!

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  nichtsneueshier?

Die Klassenbildung erfolgt aufgrund der Anmeldungen zum Stichtag. Nachträglich hinzukommende Kinder verändern die Klassenbildung nur, wenn der maximale Klassenteiler überschritten wird. Auf der Grundlage der Anmeldezahlen zum Stichtag (SchIPS-Daten) erfolgt ja auch die Stunden-/Stellenzuweisung für das folgende Schuljahr durch die Schulaufsichtsbehörde hier in NRW. Wenn eine Grundschule also nach den Sommerferien aufgrund der tatsächlichen Schülerzahl eine zusätzliche Klasse eröffnen möchte, fehlte ihr aller Voraussicht nach eine Klassenleitung. Folglich greifen die kommunalen Schulämter vorher ein und verteilen die angemeldeten Kinder auf die Grundschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich und lehnen ggf. Kinder aus Nachbargemeinden ab. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Marie
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Man k ö n n t e natürlich auch zum Stichtag auch schon in den aktuellen Klassen abfragen, wie viele Kinder am Einschulungstag „zurück“ kommen. Will man aber gar nicht wissen, da müsste man ja Lehrkräfte herzaubern. Unsere 3 neuen ersten Klassen starten auch mit 27 bzw. 28 Kindern, das ist eine Zumutung für alle Beteiligten!

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Ohne entsprechenden beschluss der zeugniskonferenz kann man ja auch nicht wissen, wer sitzen bleibt …

Die Schulaufsicht rechnet anders; zum Schuljahresende gehen 119 SuS ab und im nächsten Schuljahr gibt es 103 Neuanmeldungen. Das ergibt rechnerisch den Abgang von 16 SuS, was in etwa einer Lehrervollzeitstelle in einer Sekundarschule in NRW entspricht (https://bass.schul-welt.de/6218.htm). Die SuS, die innerhalb der verbleibenden Schülerschaft von Jahrgang zu Jahrgang wechseln, sind für die Stellenbesetzung unerheblich.

103 Fünftklässler sind 4 Klassen mit rd. 26 SuS. Jede Klasse hat 34 Wochenstunden. Es müssen also 136 Wochenstunden unterrichtlich abgedeckt werden. Vollzeit-Lehrkräfte an einer SekS unterrichten 25,5 Wochenstunden. Somit benötigt der neue Jahrgang 5,3 Vollzeitstellen. Mit Blick auf die Schüler-Lehrer-Relation (16:1) müsste der Jahrgang 6,5 Lehrerstellen zugewiesen bekommen.
Die Differenz ist unerheblich, da die Lehrkräfte ja nicht nur in einer Jahrgangsstufe unterrichten. Folglich muss immer vom geringsten Zahlenwert ausgegangen werden. Im Großen und Ganzen würde es sich über alle Jahrgänge ausgleichen, wenn denn die Schule zu 100% Stellen zugewiesen bekäme. Ist aber nirgend wo der Fall, also werden die Stundentafeln in den Jahrgängen so lange eingekürzt, bis die Zahl der Lehrerstunden alle verbleibenden Unterrichtsstunden abdeckt – solange niemand krank, abgeordnet, auf Dienstreise (Wandertag, Exkursion, Fortbildung Klassenfahrt), in Mutterschutz oder Elternzeit ist.
Aber hey, wofür gibt es einen Vertretungsplan und die MAV?