Rentenbeiträge: Beitragspflicht für selbstständige Lehrer ab 450 Euro im Monat

1

BERLIN. Lehrer arbeiten nicht nur als Angestellte oder Beamte, sondern mitunter auch als Freiberufler. Wichtig zu wissen: Ab einer bestimmten Grenze müssen auch selbstständige Lehrkräfte in die Rentenversicherung einzahlen.

Beiträge werden fällig. Foto: Shutterstock

Ob Nachhilfe, Sport oder Kreatives: Wer als freiberuflicher Lehrer mehr 450 Euro monatlich verdient, muss Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Hierbei gilt als Lehrtätigkeit nicht nur die klassische Nachhilfe für Schüler: Was zählt, ist die Übermittlung von Wissen und Fähigkeiten im Gruppen- oder Einzelunterricht. Deshalb gehören zum Beispiel auch das Anleiten von Sport- und Gesundheitskursen, von Kreativkursen oder in einer Fahrschule dazu.

Auch selbstständige Tätigkeiten als Coach oder Trainer gelten als Lehrtätigkeit. Innerhalb von drei Monaten nach Beginn müssen freiberufliche Lehrer ihre Tätigkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden. Selbstständige Lehrer, die die monatliche Grenze von 450 Euro nicht überschreiten, müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. In der Regel sind sie jedoch ab einem Verdienst von 450,01 Euro im Monat in der Rentenversicherung beitragspflichtig. dpa

Hier geht es zu einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zum Thema.

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Carsten60
2 Jahre zuvor

„Selbstständige Lehrer“, das klingt nach einer schrittweisen Einführung der Scheinselbstständigkeit, wie schon in einigen Branchen üblich. Zum Vorteil der Scheinselbstständigen ging das bisher offenbar nie aus, der Vorteil lag immer auf Seiten der Arbeitgeberseite.