Schülerbeirat findet: Schülerausweis ist als Testnachweis ungenügend
STUTTGART. Mit der neuen Corona-Verordnung gilt in Baden-Württemberg die «3G-Regel». Schulpflichtige Kinder müssen aber keinen Testnachweis mehr vorzeigen – es reicht der Schülerausweis. Keine gute Idee, findet der Landeschülerbeirat. Mit einem Schülerausweis kommen Kinder und Jugendliche preiswerter in Freizeitparks, ins Kino und auch ins Schwimmbad. Der kleine Pass hat aber noch einen anderen Vorteil: Er … Schülerbeirat findet: Schülerausweis ist als Testnachweis ungenügend weiterlesen
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