SAARBRÜCKEN. Saarländische Schüler, Schulpersonal und Lehrkräfte müssen in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres eine medizinische Maske tragen. Diese Regelung gelte ab dem 30. August für alle Personen innerhalb des Schulgebäudes auch während des Unterrichts oder zu Betreuungszeiten, teilte das Bildungsministerium am Donnerstag mit.
Im Freien, insbesondere auf dem Schulhof, bestehe keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Die Schulen seien heute per Rundschreiben über diese Regelung informiert worden.
Bereits vor den Ferien hatte das Ministerium nach eigenen Angaben alle Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten an den Schulen mit zwei Antigen-Schnelltest-Kits ausgestattet. Diese Tests sollen unmittelbar vor oder am Morgen des ersten Schultags genutzt werden. In der Schule soll dann eine entsprechende schriftliche Selbsterklärung vorgelegt werden. Alternativ reiche auch ein Zertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums, das bei Schulbeginn nicht älter als 24 Stunden sein dürfe.
Wer an Einschulungsveranstaltungen teilnehmen möchte, muss entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Bei Bedarf könnten Tests vor Ort gemacht werden. dpa
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