Schopper erschwert die Befreiung vom Präsenzunterricht – Zwangsgeld möglich

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STUTTGART. Präsenzunterricht hat absoluten Vorrang im kommenden Schuljahr – auch in Baden-Württemberg. Trotz der grassierenden Delta-Variante und dem nach wie vor mangelhaften Corona-Schutz in den Schulen: Die neue Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) pocht jetzt wieder verstärkt auf die Schulpflicht. Ein coronabedingtes Anrecht auf Fernunterricht besteht dort nur noch sehr eingeschränkt. Eltern, die die Präsenzpflicht ihrer Kinder ohne ärztliche Bescheinigung verletzen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Will abgetauchte Schülerinnen und Schüler wieder „einfangen“: Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg

Im vergangenen Schuljahr konnten Eltern ihre Kinder wegen Corona einfach zuhause online unterrichten lassen – das ist ab Mitte September nur noch sehr eingeschränkt möglich. «Für die Befreiung vom Präsenzunterricht bedarf es im neuen Schuljahr besonderer, durch ein ärztliches Attest bestätigter Gründe», sagte der Bildungsdezernent des Städtetags Norbert Brugger.

Im vergangenen Schuljahr genügte eine formlose Abmeldung vom Präsenzunterricht durch die Eltern oder durch die volljährigen Schüler selbst. Der Umfang dieser Fälle war aber mit einem Prozent aller Schüler sehr gering. In diesem vom Kultusministerium im vergangenen Oktober erhobenen Prozentsatz sind nicht nur die aus gesundheitlichen Gründen Befreiten, sondern auch solche Kinder und Jugendliche enthalten, die aus dem Radar der Lehrer verschwanden. Diese wieder «einzufangen» und etwaige Lernrückstände aufzuholen, sei ein Grund für die jetzt striktere Handhabung, sagte ein Sprecher von Kultusministerin Schopper.

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«Die Schulen offen zu halten, ist unser großes Ziel. Maske tragen und sich testen lassen ist dafür unbedingt notwendig»

Gute Gründe für eine Befreiung von der Präsenzpflicht bestehen etwa, wenn im Falle einer Covid-19-Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für den Schüler oder für einen mit ihm eng zusammen lebenden Menschen zu rechnen ist. Nur in einem solchen Fall könne die Schulpflicht durch Fernunterricht erfüllt werden. Schülern, die weder zwei Testnachweise pro Woche noch Nachweise von Impfung oder Genesung vorlegen, ist der Schulbesuch verboten, ohne dass sie ein Anrecht auf Fernunterricht hätten.

Ihr Fernbleiben wird als Verletzung der Schulpflicht gewertet. Wenn Überzeugungsarbeit und Ordnungsmaßnahmen wie Nachsitzen nicht fruchten, können Kommunen ein Bußgeld verhängen; dessen Höhe rangiert zwischen 5 und 1000 Euro je nach Einzelfall. Bei beharrlicher Weigerung können die Regierungspräsidien (RP) ein Zwangsgeld festsetzen; dieses liegt nach Angaben des RP Tübingen erfahrungsgemäß zunächst im niedrigen dreistelligen Eurobereich und kann erhöht werden. Eine weitere Ultima Ratio ist die Zwangsvorführung des Schülers in der Schule durch die Polizei.

Die rund 1,5 Millionen Schüler erwartet zudem vom Schulbeginn am 13. September bis einschließlich 26. September eine Maskenpflicht – unabhängig von der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz. Grund: Schutz vor der Ausbreitung von Virusvarianten durch Reiserückkehrer. Diese Regelung ist ganz im Sinne der kommunalen Schulträger: «Die Schulen offen zu halten, ist unser großes Ziel. Maske tragen und sich testen lassen ist dafür unbedingt notwendig», sagte Städtetagsvertreter Brugger. News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

in der dritten Verordnung des baden-württembergischen Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vom 30. Juli heißt es:

Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum
Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mir ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres abzugeben; bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft abgegeben oder widerrufen werden. Im Falle einer Befreiung vom Präsenzunterricht nach Satz 1 wird die Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht erfüllt.

Schopper nimmt Durchseuchung der Schüler in Kauf

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Rosa
2 Jahre zuvor

Frau Thersa Schopper hat sich mit den Äußerungen zu weit aus dem Fenster gehängt und Sie ist keine Ärztin um so zu Urteilen über Verläufe. Sind wir erneut wieder bei diesem Thema Kinder sind keine Treiber in der Pandemie und haben keine Long Covid -Folgen zu befürchten.
Frau Schopper sollte auf dem Schlachthof oder in der Metzgerei sich ein neues Wirkungsfeld suchen.https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/neues-schuljahr-befreiung-praesenz-nur-mit-attest-100.html Die Stiko hat noch nicht Ihren Freispruch zur Impfung gegeben und dies verunsichert Eltern sehr. Frau Theresa Schopper geht davon aus, dass viele Schüler schon geimpft sind und die Stiko Empfehlung übergehen. Alle rennen mit Ihren Kindern zur Impfung…..dieses Druckmittel Frau Schopper ist geschmacklos. Die Stiko hat Ihren Segen dazu noch nicht abgegeben. Politik und KM haben anderen kein Gehör geschenkt und pfeifen auf die Stiko. Auf andere Ansichten haben die Politik und KM keinen Wert gelegt und Ihr Ding durchgezogen. Frau Theresa Schopper hat keine Lufilter geschaffen und kein tragendes Konzept für G8 Schulen und dies soll zum vertuschen beitragen. Die eigene Unfähigkeit für Gesundheitsschutz und faire Aufarbeitung von Lernrückständen verdecken. Welcher Druck und Stress wird im Klassenverband ausgeübt und an der Schule. Der letzte Rest in der Reihe muss die Unfähigkeit ausbaden! Frau Schopper Sollte Ihren Platz räumen und mit sofortiger Wirkung!

Lehrer_X
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rosa

Jesus Maria und Josef. Machen Sie bitte erstmal Urlaub und kommen Sie mal runter … Sie wirken mehr als nur ein bisschen gestresst und Ihre Kritik ist vollkommen überzogen.

Abwarten und Tee trinken. Ich möchte auch nicht den Dreck von der Vorgängerin Eisenmann aufräumen müssen.

Rosa
2 Jahre zuvor

Frau Theresa Schopper schickt Ihren Sprecher vor und nicht Ihren eigenen Kopf hinzuhalten und Ihr eigenes Gesicht zu zeigen. Frau Schopper ist über die Lernrückstände an schulen aufgeklärt und spricht von etwaige Lernlücken. In BW haben wir G8 an den Schulen ein verkürztes Schuljahr und in der Pandemiezeit ein G7 Schuljahr. Frau Schopper lebt den Schulen, Schulleitungen, Lehrer, Schülern und deren Eltern Blendwerk und Augenwischerei vor.
Die eigene Unfähigkeit auf einen sicheren Gesundheitsschutz und ein tragendes Konzept für die große Bildungsrückstände zu sichern, ist für ein gelungenes neues Schuljahr nicht eingetroffen. Fühle mich als engagiertes Elternteil von Frau Schopper leider nur verarscht und für dumm verkauft. Der Druck an Schulen auf nicht erbrachte Leistungen lastet auf den Schülern und dies ins lächerliche zu ziehen und etwaige Lernlücken zu bezeichnen finde ich eine Untergrabung der Not der Schüler. Alle sozialen Schichten haben Defiezite und haben keine gerechte Basis für eine angemessene Aufarbeitung. Frau Schopper Sie haben noch nicht die Ernsthaftigkeit der G8 Schüler anerkannt und keine tragende Entwidcklungszeit geschaffen um diesen Rückständen gerecht zu werden. Knutschen reicht da für die Jugendlichen nicht aus und ist keine Dauerlösung Frau Schopper. Wie Sie mit den letzten Rest in der Reihen umgehen und verfahren ist ein Armutszeugnis und Ihre Ferienansprache spricht Bände von Lieblosikeit.https://www.youtube.com/watch?v=tE8OyV6ahXU

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rosa

Geht es auch eine Nummer kleiner?

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

Was erhielten/erhalten LuL für parallelen Fernunterricht von präsenzbefreiten SuS?
-Stundenanrechnung
-mehr Geld
-anderweitige Entlastung
-soll die Schulleitung lösen
-Schokolade und Wiesenblumen
-Nichts
?

PS:
1% nahmen Präsenzbefreiung in Anspruch: Bei 1000 SuS sind das an einer Schule ca. 10 SuS. Wenn nun jemand das unfassbare Glück hatte, z.B. 2-4 davon gleichzeitig in verschiedenen Klassen oder Fächern zu unterrichten, dann sollte man eben diesen LuL besser nicht mit „nur 1%“ auf den Lippen begegnet sein im letzten halben bis ganzen Schuljahr.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Im letzten Jahr konnten in S-H. Lehrkräfte den zusätzlichen Aufwand für parallelen Fernunterricht durch vergütete Mehrarbeit abrechnen. Die Bezahlung ist dann zwar recht unattraktiv, aber immerhin.

Alex
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Schön für SH, in anderen Bundesländern gab es das leider nicht.
Zu denen, die präsenzbefreit waren, kamen ja auch noch die Quarantänekinder „oben drauf“, auch für die musste Fernunterricht angeboten werden.
Warum eigentlich haben Bundestagsabgeordnete einen Coronazuschlag bekommen und Lehrkräfte nicht? Oder waren wieder nur wir in NRW betroffen und woanders wurde was gezahlt?

WiMoKa
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alex

Also in BB gabs nix, zumindest nicht für die angestellten Lehrkräfte.

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

@Küstenfuchs
Gab es bei uns leider nicht!

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

In SH leider aber nicht in Grundschulen.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alla

Doch, es war nur nicht flächendeckend kommuniziert. Jede Lehrkraft musste aktiv werden und einen Antrag auf Mehrarbeitsvergütung einreichen.
Im Grundschulbereich hat die GEW es wohl verbockt, dies bekannt zu machen. Das MBWK hat es nämlich nicht gemacht, die haben lieber Geld gespart.

WiMoKa
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wieso ist das Aufgabe der GEW, dies zu verbreiten? Das ist primäre Aufgabe des Arbeitgebers! Vorenthaltener Lohn kann innerhalb eines Jahres nachgefordert werden: die Kollegen können also auch jetzt noch die Anträge für das vergangene Schuljahr stellen.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

In Hessen gab es keinerlei Ausgleich. Im Gegenteil, ich erinnere lebhaft eine Pressekonferenz, auf der kein Wort des Dankes an Lehrkräfte fiel. Vielmehr wurde gesprochen von „unseren Kindern“ und es drängte sich der Eindruck auf, dass man diese vor den Lehrenden und ihren Ideen schützen müsste.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

müsse

WiMoKa
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Und zu dem einen Prozent kommen auch diejenigen hinzu, die aufgrund von Quarantäne nicht am Präsenzunterricht teilnehmen konnten – wir haben uns mitunter gevierteilt, um irgendwie den Spagat zwischen DU, PU für die Abschlussklassen und dann die Kombination von DU und PU im Wechsel- bzw. Vollpräsenzmodell hinzubekommen. Zu beachten ist dabei, dass natürlich auch mal Kollegen krank waren und es keinerlei Vertretungsreserve gab.
@Küstenfuchs: das ist schön für SH, in BB gabs nix außer eben mehr Arbeit.

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Auch nichts in BaWü … oder hab ich was verpasst?

Jan aus H
2 Jahre zuvor

„Präsenzunterricht hat absoluten Vorrang im kommenden Schuljahr – auch in Baden-Württemberg.“

Wenn das so ist… warum gibt es dann keine flächendeckende Ausstattung mit Luftfiltern und Plexiglaswänden?

Oder… sollte es vielleicht doch keinen Vorrang haben, sondern einfach nichts kosten? Es ist bizarr, auf der einen Seite Geld für Schutzmaßnahmen zu sparen und auf der anderen Seite Geldstrafen von denen zu verlangen, die an dem Menschenversuch „Durchseuchung“ nicht teilnehmen wollen. Ist der Plan am Ende, mit Corona sogar mehr Geld einzunehmen als auszugeben?

Die Frau sollte augenblicklich zurücktreten.

Ich muss da mal was loswerden
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Danke!

Meine Meinung dazu ist, dass man die Präsenzpflicht zumindest solange aussetzen sollte, bis auch Grundschüler sich impfen lassen können. Das ist ein absehbarer Zeitraum und mit Sicherheit würden das viele dieser 1% Schüler im Fernunterricht sogar machen (bzw. deren Eltern sich für ihre Kinder entscheiden).

Insgesamt war das Aussetzen der Präsenzpflicht die einzige gute Maßnahme von Frau Eisenmann. Etwas, was sich Eltern in sehr vielen Bundesländern gewünscht haben.

WiMoKa
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

„ Wenn das so ist… warum gibt es dann keine flächendeckende Ausstattung mit Luftfiltern und Plexiglaswänden?“
Weil die einhellige Meinung der KMK ist, dass Schulen per Definition sichere Orte sind, die Pandemie eh bald vorbei ist, und Lehrer i. A. zu blöd zum Lüften sind, sobald sie sich mit einem Luftfilter zusammen in einem Raum befinden.

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  WiMoKa

@WiMoKa
Wie recht Sie haben,
vor allem das Lüften war sehr schwierig und musste anhand des mehrmals angeschauten Anleitungsfilms, oft geübt werden, bis es tatsächlich saß, tief im Langzeitgedächtnis verankert!
Da könnte es wirklich schwierig werden, evtl. sogar das vorhandene Luftfiltergerät einzuschalten!
Hoffentlich gibt es dazu eine gute Anleitung, so dass wir auch diese schwierige Aufgabe bewältigen können!
Für alles haben wir anscheinend genug Verstand, nur , dass beim Einsatz von Luftfiltergeräte das Lüften nicht vergessen werden darf, dazu sind wir zu doof!
Geht’s noch???

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

„Präsenzunterricht hat absoluten Vorrang“ vor … ja, vor was genau?

MÜSLI
2 Jahre zuvor

„Schülern (m/w/d), die weder zwei Testnachweise pro Woche noch Nachweise von Impfung oder Genesung vorlegen, ist der Schulbesuch VERBOTEN ,….
Eine weitere Ultima Ratio ist die Zwangsvorführung des Schülers (m/w/d) IN DER SCHULE durch die Polizei.“
Finde den Fehler

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  MÜSLI

Gut aufgepasst :o)

Anastasia
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Sie haben Recht, sehr seltsam :)…Oder ist es gerade der Weg aus diesem Zwang (die Strafen bleiben aber leider trotzdem)

Anastasia
2 Jahre zuvor

Bin absolut der gleichen Meinung wie meine Vorrednerin. Die Kinder werden zu bestimmten Handlungen GEZWUNGEN: Impfung oder sich 2 Mal in der Woche testen zu lassen.
Dabei ist zu beachten:

1. Langzeitwirkungen der Impfungen sind nicht erforscht. Die Kinder vertragen die C-Erkrankung sehr gut (in den meisten Fällen unbemerkt) –> also keine besondere Gefahr für Kinder. Dies bedeutet: Sie müssen Ihre Kinder einem medizinischen Experiment mit einem nicht vollständig geprüften Medikament unterziehen, damit andere Menschen „geschützt“ werden ??????. Wer schützt denn bitte schön Ihre Kinder????

2. Die Tests: es wurde schon von mehreren Ärzten bestätigt, dass die Tests keine Aussagekraft haben.

3. und das Wichtigste: Jeder Mensch hat das RECHT, SELBER ZU ENTSCHEIDEN, was mit seinem Körper passiert. Durch die Maßnahmen, die jetzt von Frau Schopper ergriffen worden sind, wird dieses RECHT DEN KINDERN WEGGENOMMEN. Sogar Erwachsene können noch selber entscheiden,was mit Ihrem Körper passiert (Impfung,Test oder kein davon), ohne dafür Strafen zu bekommen. Kinder jedoch nicht, da wenn Sie, liebe Eltern nicht erlauben, mit Ihren Kindern das Vorgeschriebene zu machen (Impfung, Test), werden Strafen und Zwangsgeld verhängt und als Krönung (s. oben in dem Artikel) !!!!!!!!!!: „Eine weitere Ultima Ratio ist die ZWANGSVORFÜHRUNG DES SCHÜLERS in der Schule DURCH DIE POLIZEI.“

Dies erinnert mich an die Zeiten vor 80 Jahren. Man kann es eigentlich nicht glauben, was mit uns jetzt die Regierung macht und wir lassen es zu.

Liebe Eltern, ich bitte alle, die der gleichen/ähnlichen Meinung sind, Frau Schopper anzuschreiben und ihr IHRE Meinung mitzuteilen, Meinung des Volkes, welches Sie, liebe Frau Schopper eigentlich vertreten müssen.
Wenn wir nicht handeln, wird mit uns „gehandelt“.

Jan aus H
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

„Dies bedeutet: Sie müssen Ihre Kinder einem medizinischen Experiment mit einem nicht vollständig geprüften Medikament unterziehen, damit andere Menschen „geschützt“ werden ??????. Wer schützt denn bitte schön Ihre Kinder????“

Und das Durchseuchen mit einer weitgehend unbekannten Krankheit ist kein „Experiment“ mit unbekannten Langzeitfolgen?

Ich sehe das Verweigern des Schutzes eher in dem Zwang, sich ohne ausreichende Schutzmaßnahmen mit 30 anderen Personen in einem engen Raum zu drängeln.

Ich würde niemanden zur Impfung oder Testung ZWINGEN, aber mit ganz genau der gleichen Berechtigung darf man auch niemanden zur Infektion ZWINGEN. Genau das hat diese Politikerin aber vor. Delta ist hochansteckend… ein Fall in der Klasse wird ziemlich viele der anderen treffen. Es gibt Schutzmaßnahmen, nur kosten die leider Geld. Das will diese Politikerin nicht ausgeben, also kassiert sie lieber Strafen von den Eltern, die ihre Kinder vor der Infektion schützen wollen.

Mutter
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

Sehr richtig!
Bei Delta scheinen auch die Impfungen nicht zu schützen (s. Großbritannien), daher auch sinnlos.
Diese Frau ist untragbar. Schüler scheinen für sie Verfügungsmasse ohne eigene Rechte zu sein. Meiner Meinung nach gehört die Frau wegen Nötigung von allen Schülern angezeigt!

Wie kann eine Zwangsvorführung durch die Polizei erfolgen, wenn das Kind/Teenager sich nicht testen lassen will? Wollen die Polizisten oder Lehrer es festhalten und Zwangstesten? Oder Zwangsimpfen?
Pure Willkür ist das!
So nicht, Frau Schopper!! SO nicht!

Marie
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mutter

Doch, auch bei Delta schützt die Impfung vor schweren Verlauf und Intensivstation.

Mutter
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marie
Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

Woher kommen eigentlich immer diese „Langzeitwirkungen“? Das Immunsystem reagiert mit unerwünschten Nebenwirkungen innerhalb kurzer Zeit oder gar nicht. Wann hat es denn je Langzeitwirkungen bei Impfungen gegeben?

Und wieso bringen Impfungen nichts? Wenigstens die Schwere der Erkrankung wird doch ganz eindeutig gemildert, die „Chance“ zur Ansteckung wird auch geringer. Und nein, Mutti, die Frau gehört nicht angezeigt. Und den Begriff „Willkür“ haben sie offenbar auch nicht verstanden.

Und wenn hier irgendwelche Querdenker ihren Mist abladen müssen und meinen, dass Testungen ein Problem sind, würde ich sagen: Stellt euch nicht so an, ihr Memmen!!! Dieses kindische Rumgeheule von Erwachsenen ist ja nicht zu ertragen. Die Kinder sind zum Glück wesentlich entspannter (wenn sie nicht gerade von ihren Eltern aufgehetzt wurden).
An meiner Schule wurden durch die Tests seit Ostern jedenfalls fünf infizierte Kinder erkannt, die dann zum Glück keine anderen angesteckt haben.

Ich bin es einfach Leid, Zeit und Nerven für Leute zu opfern, die meinen, Revolution für Arme spielen zu müssen. Ich will, dass meine Schülerinnen und Schüler möglichst gesund bleiben und etwas lernen können (das können sie bei einer Corona-Infektion nämlich für mind. zwei Wochen auch nicht).

Anastasia
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Woher die Langzeitwirkungen kommen, können Sie gerne bei einem Arzt fragen. Man kann sich auch gerne über die Inhalte der Imfungen sowie Nebenwirkungen, die in der Anleitung zur Impfung auch aufgeführt sind, informieren.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

Nein, es gibt bei keiner Impfung Langzeitnebenwirkungen, die plötzlich Jahre nach der Impfung auftreten. Es gibt nur Nebenwirkungen, die erst nach langer Zeit der Impfung zugeordnet werden. Das wird aber bei der Covid-Impfung aufgrund der riesigen Zahl an Impfungen kaum der Fall sein.

TheTeacher
2 Jahre zuvor

Ich kann eine Zurückhaltung bei Impfungen von Kindern durchaus nachvollziehen. Aber laut NDR im März (https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Corona-Wie-sicher-sind-Schnelltests-fuer-zu-Hause,schnelltest166.html) werden 80% der Infizierten durch Antigen-Schnelltests erkannt, was doch eine sehr hohe Quote ist und entgegen ihrer Aussage spricht. Das zweimalige Testen in der Woche ist meiner Meinung nach ein sehr gangbarer Weg für alle beteiligten. Die Schüler und Lehrer sind doch mittlerweile sehr routiniert im Umgang mit dem Testen und das ist zumindest ein Weg, der den Umständen entsprechen funktioniert.

Welchen alternativen Weg zum Selbsttest in der Schule sehen Sie denn als gangbar an? Mit fällt dazu momentan tatsächlich nämlich kein besserer ein.

P.S:: Mit dem Vergleich der Situation mit „Zeiten vor 80 Jahren“ schießen Sie aus meiner Sicht ein wenig über das Ziel hinaus.

mm
2 Jahre zuvor
Antwortet  TheTeacher

NDR im März ist schon wieder ganz schön lange her. Aktuell war von einer Trefferquote, die bei 40 Prozent lag, die Rede. Bleibt auch noch die Frage, wie sich bei einem Festival in Holland trotz der ggg Regel 1000 Menschen anstecken konnten.

TheTeacher
2 Jahre zuvor
Antwortet  mm

Danke für die Info. Das ist allerdings nicht so wirklich viel.

Es stellt sich die Frage, wie man am besten vorgehen soll. Einen Königsweg gibt es wohl nicht. Leider ist mein Vertrauen in die Kultusministerien in der Coronazeit nicht gerade gewachsen. Ich bleibe gespannt.

Anastasia
2 Jahre zuvor
Antwortet  TheTeacher

Meinen Sie? Jetzt einfach noch mal zum Lesen:
Eine weitere Ultima Ratio ist die ZWANGSVORFÜHRUNG DES SCHÜLERS in der Schule DURCH DIE POLIZEI.“ (wenn der Schüler sich nicht testen bzw. impfen lassen will)

Es fängt immer klein an.

(„Biedermann und die Brandstifter“ von Max Frisch scheint in unserer Zeit auch interessant zu sein)

Anne
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

Überraschung: die Möglichkeit der polizeilichen Zuführung gibt es schon „Ewigkeiten“, gilt nämlich für notorische Schulschwänzer.

KARIN
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

In den 80iger Jahren wurde die Zwangsvorführung an meiner damaligen Schule , vor allem bei Berufsschülern( Schulpflichtig aber in Arbeit , ob in Ausbildung , weiß ich nicht mehr) oft durchgeführt! Die Schüler waren nur 1 1/2 Tage in der Woche bei uns und wurden auch oft vom Arbeitgeber entschuldigt, da z.B. dringend im Laden gebraucht usw.
Es gab aber immer einige, welche keine Lust auf Schule hatte und wirklich frei machten!
Diese wurden relativ schnell, im Vergleich zu heute, angemah t, mit Bußgeld belegt und zügig von der Polizei zur Schule gebracht!

Anastasia
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Ich verstehe leider nicht,ob Sie es ironisch gemeint haben
(ob es mit Schwänzen und Polizei gut ist, ist eine andere Geschichte).

Und noch einmal: Jetzt MUSS ein KInd sich testen oder impfen lassen, ansonsten drohen Strafen und polizeiliche Zuführung.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

Und wo ist da das Problem?

Mathe macht glücklich.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

Den Hinweis auf „Biedermann und die Brandstifter“ müssen Sie schon noch erklären!

Carsten60
2 Jahre zuvor

Wie hatte man eigentlich vor der Corona-Krise das gewöhnliche Schwänzen behandelt? In Berlin jedenfalls war das sehr unterschiedlich je nach Bezirk (das ist die kommunale Ebene). Jahrelang hatte man das Schwänzen mehr oder weniger hingenommen, besonders wenn die zugehörigen Eltern das tolerierten. Bußgelder mussten von Hartz-IV-Empfängern ja nicht bezahlt werden (das müsste auch in Baden-Württemberg gelten). Die Behörden warteten dann auf das Ende der Schulpflicht, um die Akte schließen zu können. So wurde es jedenfalls berichtet. Die pädagogische Wissenschaft hat derweil das Schwänzen in „Schuldistanz“ umbenannt und damit verharmlost. Vielleicht entwickelt sich ja jetzt ein neues Wort „Corona-Schuldistanz“, nachdem wir die „Corona-Lernrückstände“ schon haben. Da kann man noch viele solche Wortprägungen vornehmen und darüber dann Tagungen veranstalten sowie Examensarbeiten und Dissertationen schreiben.

mm
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Meine Sohn war lange Zeit Fernschüler. Zu Beginn wurde er häufig in den Unterricht dazugeschaltet oder hatte sogar Einzelchats mit Lehrern. Irgendwann hat die Versorgung etwas nachgelassen, wahrscheinlich aus Erschöpfungsgründen der Lehrer. Was ich durchaus nachvollziehen kann. Wir haben uns dann mit den Mitteln, die zur Verfügung standen durchgewurschtelt, was ich im Nachhinein als durchaus anstrengend bezeichnen würde. Die Leistungen in der Schule haben sich gegenüber dem Präsenzunterricht verbessert. Aber ich muss dazusagen, dass auch ich mir viel Zeit für meinen Sohn genommen habe. Wir haben jedes Wochenende und jetzt die Schulferien regelrecht herbeigesehnt. Mein Sohn hat jeden Leistungsnachweis, sei es ein Vokabeltest oder eine Klassenarbeit mitgeschrieben. Dafür musste er mindestens ein bis zweimal pro Woche schulpräsent sein. Er war jeden Vormittag online präsent, auch wenn die Aufgaben mal verspätet verschickt wurden. Wenn Lehrer ihn nicht erreichen konnten, wurde nachgehakt. Ich versehe jetzt nicht so ganz, warum Fernunterricht und Schuleschwänzen in einem Atemzug erwähnt werden.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  mm

„… warum Fernunterricht und Schuleschwänzen in einem Atemzug erwähnt werden.“
Na, wegen der angedrohten Bußgelder natürlich. Frau Schopper droht solchen Leuten, die sich auf eigene Faust vom Präsenzunterricht abmelden. Eine Frage ist z.B., ob man das konsequent durchhält oder ob man nur droht. Das könnte in einen Kleinkrieg ausarten. Und beim gewöhnlichen Schwänzen agierten die Behörden oft genug wie ein Papiertiger.

BenKly
2 Jahre zuvor

Meine Kinder werden weder mit einer Maske (während des Unterrichts) in die Schule gehen, noch sich ständig testen lassen. Ohne beides habe ich kein Problem meine Kinder in die Schule zu schicken.

An dieser Stelle möchte ich auch anmerken das dies bei uns am wenigsten notwendig sein sollte. Wir sind in den Ferien nicht weggefahren, haben an keinen Veranstaltungen teilgenommen und haben auch sonst kaum großen Kontakt mit anderen (ist recht ruhig hier auf den Bergen).

Zu den Masken habe ich meine Meinung. Es kann nicht gut sein die Atemwege von Kindern dauerhaft zu blockieren bzw. einzuschränken (45min. oder länger). Bei FFP2 Masken schreibt der Arbeitsschutz schon vor was hier alles beachtet werden muss, bei Erwachsenen.
Das Kinder ein ganz anderes Lungen-, Totraum- und Maskenvolumenverhältnis haben als Erwachsene, dürfte nicht so schwer zu erkennen sein.
Und nein, ich bei kein grundsätzlicher Maskengegner. Ich trage meine Maske, beim Einkaufen von Lebensmitteln usw. Für mich als Erwachsener ist das zeitlich überschaubar. Mein Kind hat auch kein Problem in der Schule auf den Fluren eine Maske kurzzeitig zu tragen. Aber alles was 15min übersteigt, dann fängt mein Kind an über Atemnot zu klagen. Übrigens erstmalig beim Arzt im Wartezimmer erlebt, dann beim Einkaufen, dann beim medizinischen Gutachten zu ADHS.

Was die Tests angeht. Ich werde meine Kinder nicht mit gesundheitsschädlichen Dingen hantieren lassen. Vor allem die Art und Weise wie diese Teststäbchen etc. sterilisiert werden halte ich für gesundheitsbedenklich. Ich komme aus dem industriellen Produktionsumfeld und da bedeutet Taktzeit = Geld. Ups, wir haben das Sterilisationsmittel eine Sekunde zu wenig verdunsten lassen, so ein Pech.
Bei den Pannen, die bereits bei den Masken bekannt wurden, habe ich da einfach kein Vertrauen mehr. Und aktuell habe ich bisher von den Schulen nur Test in die Hände bekommen die erstens nur befristet „zugelassen“ und zweitens „ohne abgeschlossenes Konformitätsbewertungsverfahren“ sind. Keine Ahnung wie man etwas in DE ohne Konformitätsbewertung in diesem Bereich zugelassen bekommt, aber so ganz sauber ist das nicht.

Sollte das zum Problem werden wird es wohl vor Gericht gehen. Keine Ahnung wie man mich zum Testen zwingen sollte. Vor allem dann auch noch das Testergebnis mitteilen, hier dürfte es sich laut der DSGVO um ein medizinisches persönliches Merkmal handeln, wäre mir neu, dass man diese persönlichen Daten erzwingen könnte.

Sorry, dann lieber Homeschooling. Konnte daran bisher nichts Schlechtes finden. Noten wurden allesamt besser, mit ADHS kann man da zu Hause viel besser flexibel mal eine „Austob-Pause“ einlegen und die ganzen Klassenkameraden wurden dann nachmittags getroffen, natürlich ohne Maske oder Test 😉

Anne
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

Eigentlich kann man bei „Atemwege blockieren“ aufhören zu lesen… Dass Ihr Kind Probleme mit einer einfachen OP-Maske hat, hat wohl definitiv andere Gründe.

Anastasia
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Und Sie wissen wahrscheinlich besser über das Kind Bescheid als das Kind selber oder seine Mutter?

BenKly
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Wenn dann sollten Sie den ganzen Satz zitieren, dort stand extra noch „…bzw. einzuschränken…“ extra für solche wie Sie.

Und ja, selbst die Ärztin bei der ADHS Begutachtung hielt es für notwendig unser Kind an die frische Luft ohne Maske zu befördern als dieses sich nach einer gewissen Zeit über Atemnot beschwerte.
Aber vermutlich wissen Sie mehr Bescheid als eine Kinderärztin im Klinikum. Von daher halte es ich gleich wie Sie, bei Ihrem Kommentar kann man zukünftig getrost über „Anne“ Bemerkungen hinweglesen…

WiMoKa
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

Klar, Sie wissen natürlich über das Freizeitverhalten aller Freunde Ihres Kindes und deren Eltern genau Bescheid, dass auch diese sich so sorgsam verhalten, dass sie sich definitiv nicht mit COVID infiziert haben können.
Dessen ungeachtet hätte ich als Lehrkraft überhaupt kein Problem damit, wenn Eltern, die Angst vor Maske, Abstand oder Test haben, ihr Kind daheim behalten. Die Rahmenlehrpläne sind öffentlich, somit kennen diese Eltern die Lerninhalte der einzelnen Fächer und können ihr Kind dementsprechend beschulen. Da die Lehrkräfte in den Schulen unterrichten und sich nicht teilen können, muß die Beschulung dann eben in die Eigenverantwortung der Eltern übergehen.

BenKly
2 Jahre zuvor
Antwortet  WiMoKa

Habe ich gar kein Problem damit. Glücklicher Weise können wir es uns leisten das nur ich alleine arbeiten muss und somit immer ein Elternteil zu Hause ist.

Sofatutor war bisher eine gute Unterstützung in der Grundschule und uns wurden dorthin viele Link von der Schule gestellt. Ich wäre allerdings gerne bereit dazu die monatliche Gebühr von ca. 20,-€ zu tragen wenn ich dadurch meine Kinder von der Maske und den Tests bewahren kann.

Und natürlich kann ich naturgemäß nicht wissen welches Freizeitverhalten all die anderen Kinder an den Tag legen und kann damit nicht wissen welches Risiko bestehen „könnte“. Fakt ist, es gab bisher keinen Corona Fall der unsere Kinder tangiert hätte. Aber direkt nach dem ersten Präsenzunterricht hat uns unser Kind den Novo-Virus mitgebracht. So gesehen kann man sagen das Schule krank macht. Und nicht nur dort, sondern Wochen darauf kam der nächste Magen-Darm Virus aus dem Kindergarten. Also für uns gesehen wäre es besser gewesen es gäbe einen Test gegen Magen-Darm Probleme.

Wie habe ich kürzlich gelesen:
„Ich habe keine Angst vor Corona, aber vor unserer Regierung!“
Mittlerweile kann ich dem nur zustimmen.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

Tja, jede Schule muss sich nun mit einer Handvoll Eltern rumschlagen, denen wirklich kein Argument z.B. zum Testen zu dumm ist, normal denkende Menschen damit zu nerven, weil sie sich plötzlich als kompetent ansehen. Schließlich haben sie sich ja im Internet informiert. Dies hier ist ein Paradebeispiel!

Weder die Maske noch die Tests sind schön, aber sie schaden den Kindern weniger als Homeschooling mit seinen Wissenslücken und sozialen Folgen. Das sieht jeder Lehrer täglich.

Anastasia
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Und wieso bezeichnen Sie sich als „normal denkend“ und die Leute, die ANDERS DENKEN als „nicht normal denkende“ ?????? Und das noch als Lehrer !!!
Sie haben aber Recht, man muss „höher“ gehen und den Sinn von dem Ganzen in Frage stellen.

WiMoKa
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anastasia

Das Wort „normal“ bedeutet „so, dass es sich die allgemeine Meinung als das Übliche, Richtige vorstellt“ (s. Duden). Maskenverweigerer, Impfgegner, Querdenker verbreiten Gedankengut, welches entgegen der allgemeinen Meinung steht: durch lautstarkes Verhalten wird zwar versucht, eine Mehrheit in der Bevölkerung vorzutäuschen, jedoch hat meines Wissens nach jede seriöse Umfrage bislang gezeigt, dass die (schweigende) Mehrheit deren Auffassungen eben nicht teilt. Von daher ist es völlig korrekt (und auch nicht wertend), die Mehrheitsmeinung als normal zu bezeichnen.
Im Übrigen der folgende Erfahrungswert: die Anzahl der hintereinander aufgeführten Ausrufe- bzw. Fragezeichen ist häufig umgekehrt proportional zur Sinnhaftigkeit des Satzes, auf den sie folgen.

mm
2 Jahre zuvor
Antwortet  BenKly

Unsere Beweggründe für Homeschooling waren andere. Uns war das Ansteckungsrisiko in den Schulen zu groß. Leider habe ich die Befürchtung, dass manche uns auch in den Topf der Masken- und Test – Verweigerer geworfen haben. An die Tests glaube ich auch nicht, aber die würden meine Kinder mitmachen. Auch wenn es nur darum geht irgendwelchen Leuten, die entweder daran glauben oder dies als Legitimation für Präsentunterricht sehen, zufrieden zu stellen.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  mm

Auch wenn ich bei den jetzigen Inzidenzen das Argument der Gesundheit der Kinder nicht teile und für mich die Nachteile des Homeschoolings, kann ich es verstehen. Das ist etwas ganz anderes als die fast schon religiös und pseudowissenschaftlich betriebenen Antiimpf- und Antitestkampagnen.

Darfdaswahrsein
2 Jahre zuvor

Puuuuh…
Wieder so ein Pseudowissenschaftler…
Ja wenn man Blockade der Atemwege liest und „mit gesundheitsschädlich Dingen hantieren“ dann kann man getrost aufhören zu lesen.
Es wird immer Eltern geben, die versuchen mit solchem Blödsinn Meinung zu machen und die hanebüchene Aussagen in den Raum werfen.
Machste nix dran.
Man muss ihnen aber auch keine Bühne geben.

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Darfdaswahrsein

Würde mich interessieren, wie viele Masken- und Testverweigerer Auto fahren und somit die Atemluft der Kinder, und sei es nur durch Reifenabrieb, dauerhaft verpesten…

Tim
2 Jahre zuvor

Eins ist uns klar – die Grüne hat unser zwei Stimmunen verloren. Wir können Schopper nicht strafen, aber Grün schon.

CMW
2 Jahre zuvor

Es gibt nur zwei Möglichkeiten bei Delta:

1. sich infizieren und geimpft sein.
2. sich infizieren und nicht geimpft sein.

Etwas anderes ist bei 3fachem r-Wert nicht möglich.

Das Risiko für die Gesundheit liegt deutlich bei Möglichkeit 1 höher als bei Möglichkeit 2. Das gilt auch für Kinder. Der Impfstoff ist zugelassen, hinreichend erforscht und es ist eine Frage der Solidarität und des Kinderschutzes, seine Kinder impfen zu lassen! Aber das klappt ja in Deutschland schon nicht bei den wirklich gefährlichen Krankheiten. Auch hier ist der Eltern-Egoismus größer, als ein kooperativ-soziales Zusammenhalten.