Urteil: Corona-Schutz in Schulen ist auch bei hohen Inzidenzen „hinreichend“

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DÜSSELDORF. Schüler haben trotz einer hohen Corona-Inzidenz keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Einen entsprechenden Eilantrag eines Schülers hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben vom Donnerstag abgelehnt. Der Schüler einer weiterführenden Schule in Düsseldorf wollte vom Präsenzunterricht befreit werden, weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche in der Landeshauptstadt über dem Wert von 100 liegt. (AZ: 7 L 1811/21)

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, eine entsprechende Anspruchsgrundlage enthalte die Coronabetreuungsverordnung, die den Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus u.a. im Schulbereich regelt, nicht. Soweit allgemeine schulrechtliche Regelungen die Befreiung vom Unterricht ermöglichen, habe der Schüler einen erforderlichen wichtigen Grund nicht glaubhaft gemacht. Insbesondere habe er keine ärztlichen Atteste beigebracht, die für ihn oder seine Angehörigen eine erhöhte Gefährdung betreffend eine Coronainfektion belegen.

Ferner komme ein Anspruch auf Erteilung von Distanzunterricht auch nicht vor dem Hintergrund der allgemeinen Infektionslage in Betracht. Insoweit habe die Durchführung von Präsenzunterricht mit Blick auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich Vorrang.

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Mit der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht auch im Falle einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 verletze der Staat auch nicht seine Pflichten zum Schutze des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Denn der Gesetzgeber habe im Bereich des Schulwesens ein hinreichendes Schutzinstrumentarium zur Verfügung gestellt.

So dürften am Unterricht nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen und würden entsprechende Tests wöchentlich zweimal durchgeführt. Ferner seien bei der schulischen Nutzung die allgemeinen Infektions- und Hygieneregeln (AHA-Regeln) von allen Personen möglichst umfassend zu beachten. Des Weiteren seien soweit wie möglich feste Lerngruppen und Platzverteilungen sicherzustellen. Auch bestünden diesbezügliche Dokumentationspflichten für den Fall einer erforderlichen Nachverfolgung. Schließlich bestehe innerhalb von Gebäuden eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Durch diese und weitere Maßnahmen – so das Gericht – komme der Staat seiner Schutzpflicht hinreichend nach. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass ihm diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zustehe. Ferner habe er bei einschränkenden Maßnahmen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten und auch entgegenstehende Grundrechte zu berücksichtigen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. News4teachers

Familien mit vorerkrankten Angehörigen: Wenn die Schulpflicht lebensgefährlich wird

 

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omg
2 Jahre zuvor

Das Urteil wurde sicher bei vorhandenen Luftfiltern und Plexiglasschutz gesprochen?

Klaus Lehmkuhl
2 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Mit Sicherheit … Hoffentlich legt der Schüler Beschwerde ein . Am besten unterstützt durch ärztliche Atteste …

potschemutschka
2 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Oder in einer Schule, denn dort ist ja auch alles getan worden, um Infektionen zu vermeiden (siehe Urteilsbegründung).

Mthdnmnn
2 Jahre zuvor

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (…). Super-Deutschland, ole ole ole!

Danke für Nichts, Bananenrepublik.

Klugscheisser
2 Jahre zuvor

Die ganzen schulischen Corona Regeln sind gerichtsfest formuliert worden.
Dass weder Lüftung noch Abstand wirklich gut funktioniert ist nicht ausschlaggebend. Das ganze ist ein Papiertiger und wird nicht mal geprüft.
Abstand, wo möglich…. = nirgends
Luftaustausch durch querlüften = kaum möglich

Ich hatte mal in einer Schule eine CO2 Ampel. Diese nörgelte dauernd, egal wie oft man die Fenster aufriss. Ich habe den Strom dann bei der abgestellt, weil das Gepiepse alle nervte.

So geht Lüften in Deutschlands Schulen.
Die Realität ist mit der Coronaschulverordnung nicht in Einklang zu bringen. Alle wissen das, alle ducken sich weg. Nichts sehen, nichts sagen.

Atteste bis zum Anschlag bei einem Arzt seines Vertrauens holen. Auch im Winter bei Bibbertemperaturen. Richtiger Unterricht geht da sowieso nicht wirklich.

PaPo
2 Jahre zuvor

Wenn Richter von Biologie, Physik und Mathe keinen Schimmer haben…

Jan aus H
2 Jahre zuvor

„Ferner seien bei der schulischen Nutzung die allgemeinen Infektions- und Hygieneregeln (AHA-Regeln) von allen Personen möglichst umfassend zu beachten. “

Bin ich der einzige, der sich an dem Wort „möglichst“ stößt?

Ob man wohl bei der nächsten Polizeikontrolle damit durchkommt, dass man rote Ampeln „möglichst“ beachtet? Oder „möglichst“ nicht schneller fährt als auf den Schildern steht?

Wie kann man eine SCHUTZREGEL als ausreichend bezeichnen, die das Wort „möglichst“ enthält?

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Lieber Jan, …Volltreffer…und leider immer noch nicht versenkt, weil diese sprachlichen Spitzfindigkeiten bewusst eingebaut werden und niemand sich die Mühe macht, diese Verordnungen daraufhin zu relativieren.

Meine Frau und ich sind fest davon überzeugt, dass das Wörtchen „eigentlich“ das Wort ist, dass letztlich unser aller Untergang herbeiführen wird. Eigentlich sollten wir mehr auf’s Klima achten, eigentlich sollten wir weniger Fleisch essen, eigentlich sollten wir netter zueinander sein, eigentlich sollten wir uns um eine gerechte Verteilung der weltweiten Güter kümmern, eigentlich sollten wir in der Pandemie ausreichend Abstand zueinander halten, eigentlich sollten wir besser Lüften…usw usf…..und dann folgt das „aber“….und damit sind wir am Arsch.

Klaus Lehmkuhl
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

Eigentlich dürfte Armin Laschet weder Ministerpräsident noch Parteivorsitzender sein … Eigentlich müsste Yvonne Gebauer zurücktreten , denn ihre neuen “ Quarantäneregeln “ werden von den meisten Gesundheitsämtern nicht beachtet … Aber leider sieht die Realität anders aus . Mal sehen , wann sie den Genannten und allen Anderen um die Ohren fliegt …

Pit 2020
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andre Hog

@Andre Hog

Passt!
Leider …

„Wir müssen heute über etwas reden, was es eigentlich gar nicht geben dürfte – Staatsversagen.“ (1. Satz im Video)
Und weiter:
„Großes Wort. Aber wie soll man das sonst nennen, was wir da in den letzten Wochen und Monaten erleben? Das Impf-Chaos, das Bildungs-Chaos bei der Corona-Pandemie, …“
Im Folgenden liegt der Schwerpunkt des verlinkten Videos aus aktuellem Anlass beim Thema Afghanistan, aber die Abläufe sind sich ähnlich.

Bei Minute 2:54 mein absoluter Lieblingssatz – er trifft ins Mark des schwachen Sinns und seiner Spießgesellen mit verbriefter Imkompetenz-Kompetenz:
„Wer ein Problem nicht sehen will, der sorgt natürlich auch nicht dafür, dass es gelöst wird.“ 🙁
Und das trifft eben auch im Inland auf die „gesamte Talfahrt“ zu!
https://www.zdf.de/politik/inside-politix/staatsversagen-104.html

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Bingo!!

xy
2 Jahre zuvor

Unser Steuerrechtler vergibt Termine nur per Videocall. In den Ämtern gilt noch Home Office mit Terminslots für wichtige Anliegen in Person.
In KH gibt es hocheffektive Luftfilter, in jeder Praxis und auch jeder Gaststätte, in der ich in den letzten Wochen war, gibt es Luftfilter.

Aber Kinder schicken wir ungeimpft ohne Abstand in gefüllte Klassenzimmer?

Susi
2 Jahre zuvor

„Denn der Gesetzgeber habe im Bereich des Schulwesens ein hinreichendes Schutzinstrumentarium zur Verfügung gestellt.“

Diese Begründung schiebt den schwarzen Peter ganz klar in die Ecke der Schulen. Wenn diese nicht bald aufwachen und eine Gegendarstellung vor Gericht glaubhaft aufstellen, bleibt dieses „hinreichend“ bis in alle Ewigkeit. Solche einseitigen Schuldzuweisungen seitens der Politik können nur mit den gleichen Mitteln bekämpft werden:

Glaubhaft geltend machen, dass der Staat NICHT hinreichend Instrumente zur Verfügung stellt, die seine Menschen und Einrichtungen schützen! Sammelklage beantragen und dann geschlossen vorgehen. Dann, und nur dann, wird sich etwas ändern. Wenn die Schulen das nicht als öffentliche Einrichtung tun dürfen, sollten ihre Angehörigen (Schüler*innen, Lehrer *innen, Erzieher*innen, Eltern …) als natürliche Personen vorgehen. Ob eine Sammelklage eine mögliche Form ist und unter welchen Voraussetzungen, sollten Juristen prüfen.

Was wir jetzt tun können: Einzelfälle dokumentieren, am besten mit Zeugen. Anträge an die Schulleitung stellen, schriftlich (E-Mail ist eher mdl. Sprachgebrauch), Eltern und Kinder aufklären über die gegenwärtige Situation, Zahlen und Anweisungen der Schulämter transparent halten, über Ablehnungen informieren …., alles tun, um dem Staat (Gericht) eine Vielzahl an subjektiven Tatbeständen vorzulegen, die durch Subsumptionen objektiven Tatbeständen (gesetzlich geregelt) zugeordnet werden können.

So, beim Schreiben ist mir schon klar geworden, dass das eine weitere zusätzliche Belastung für die Kolleg*innen sein wird, die in der Breite wahrscheinlich nicht durchführbar ist. Aber, wehret den Anfängen, wenn sich die Corona-Lage nicht zum Leben davor hin entspannt (wovon ich ausgehe), sollte jetzt schon ein Statement gesetzt werden, damit ein Umdenken ansetzen kann.

Solange alle alles einfach nur schlucken und Probleme kompensiert werden nach dem allzu oft gehörten Motto ‚das kriegen wir schon hin‘, wird sich nichts ändern und das Gejammer wird irgendwann niemand mehr hören (wollen).

A.H.
2 Jahre zuvor

Schon seltsam, wenn immer von Schutzkonzept gefaselt wird und die beste Möglichkeit, der Abstand, ist durch große Klassen gar nicht möglich. Da bleiben noch Fenster auf und Maske. Wer weiß, wie lange noch getestet wird.

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  A.H.

Und bei uns tragen 80% (MÖGLICHST auch hin und wieder sogar über Nase) OP Masken.
Wenn das nicht ein granatenstarker Gesundheitsschutz ist.

gehtsnoch
2 Jahre zuvor

@Klugscheisser (26. August 2021 um 20:28)
„Die ganzen schulischen Corona Regeln sind gerichtsfest formuliert worden.“

… und regelmäßiges Lüften ist weiterhin die wirksamste Maßnahme, das Allheilmittel und testen schützt.

* Über die sog. AHA-Regel (Abstand, Hygiene, „(Alltags)Maske“) hinaus ist das Lüften ein
wesentlicher Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Ae-
rosole zu verringern.
* Hierzu hat das Umweltbundesamt auf Bitte der Kultusministerkonferenz Empfehlun-
gen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos
durch virushaltige Aerosole erarbeitet und am 21.02.2021 aktualisiert
(https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#warum-ist-ein-regel-
massiger-luftaustausch-in-klassenzimmern-wichtig.
* Die Empfehlungen begründen, warum ein regelmäßiger Luftaustausch in Klassenzim-
mern wichtig ist. Sie erklären, wie richtiges Lüften im Schulalltag funktioniert und wie
dies idealerweise erreicht werden kann:

o Nach der Einschätzung des Umweltbundesamtes hinsichtlich mobiler Luftreiniger,
die am 27.07.2021 nochmals aktualisiert wurde (vgl. https://www.umweltbundes-
amt.de/themen/anforderungen-an-mobile-luftreiniger-an-schulen), stellt regel-
mäßiges Lüften weiterhin die wirksamste Maßnahme zur Reduzierung der Viren-
last dar.

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/hinweise_und_verhaltensempfehlungen_infektionsschutz_schulen.pdf

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ja, wie oben von mir geschrieben: Luftaustausch.

Doch der gelingt nicht immer, besser gesagt, er gelingt selten.
Denn nur mit offener Klassenzimmertür und offenen Schuleingangstüren ist der Luftaustausch einigermassen gewährleistet.

Der Winter wird kommen, und ich werde dann gehen, wenn keine Anlagen die Aerosolfilterung übernehmen und von mir wieder verlangt wird, bei 12 Grad Unterricht zu halten. Ab 15 Grad bin ich kzH. Aus Eigenschutz. Aber ich werde gerne Materialien für die SuS zur Verfügung stellen.

Ich habe die Nase gestrichen voll.

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  Klugscheisser

Ergänzung Luftaustausch: Und natürlich offenen Fenstern

gehtsnoch
2 Jahre zuvor
Antwortet  Monika, BY

„Ich glaub, es geht schon wieder los
Das darf doch wohl nicht wahr sein
Dass man so total den Halt verliert
Ich glaub, es geht schon wieder los
Und wird auch nie vorbei sein…“

War Roland Kaiser in 1988 der Zeit weit voraus.

Maren
2 Jahre zuvor

Bei uns sind nach einer Woche Schule ein viertel der Klasse krank.Ob Coronafälle dabei sind,erfährt man ja nicht mehr.Und selbst wenns nur Erkältungsviren sind.Wie deutlich zeigt das bitte,dass der angeblich hinreichende Schutz einen Dreck hinreichend ist?Luftfilter noch nicht da,Masken zum Frühstück runter,Mittagstisch und AGs finden statt….Delta wirds freuen.Man wie kann man nur so blöd sein.Mich macht das sauer.Das gleiche hilflose Ausgeliefertsein wie letzten Herbst!