Corona: Klassenfahrt-Veranstalter zu Reisepreis-Erstattung verurteilt

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Für eine Klassenfahrt, die wegen der Corona-Pandemie von der Schule storniert wurde, muss der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurückzahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. 22 U 33/21 vom 30.08.2021) entschieden. Es gab damit der Trägerin der Schule, einer Stiftung aus Vechta, recht. Weil der Reiseveranstalter in der Region Ostwestfalen-Lippe ansässig ist, war zunächst das Landgericht Detmold und anschließend das OLG Hamm zuständig. Die Schule befindet sich im niedersächsischen Wilhelmshaven.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Eine Lehrerin hatte Anfang 2020 für Mitte März eine Klassenfahrt nach Liverpool gebucht. Den Preis in Höhe von fast 10 000 Euro zahlte die Stiftung. Drei Tage vor Abreise stornierte die Lehrerin die Reise. Der Veranstalter erstattete allerdings nur einen Betrag von knapp 1000 Euro. Die Stiftung verklagte den Veranstalter daraufhin auf Rückzahlung des Restbetrags. Als Begründung gab sie an, dass zum Zeitpunkt der Stornierung aufgrund der in England grassierenden Corona-Pandemie eine Situation vorgelegen habe, die sie zum entschädigungslosen Reiserücktritt berechtigt habe.

Das OLG sah dies genauso. Mit der Pandemie habe eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des betreffenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegen. Denn es habe ein konkretes Risiko für einen ernstlichen Gesundheitsschaden bestanden, weil in Liverpool das Ansteckungsrisiko deutlich erhöht gewesen sei.

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Bei Schülerreisen bestehe außerdem die Erwartung der Eltern, dass die Schülerinnen und Schüler in einem sicheren Umfeld reisen könnten. Dagegen sei die Pandemielage in England akut gewesen und die Wahrscheinlichkeit, sich am Reiseort mit dem Coronavirus zu infizieren, sei deutlich höher gewesen, als wenn die Schülerinnen und Schüler zu Hause geblieben wären.

Das Landgericht Detmold hatte die Klage der Stiftung in erster Instanz abgewiesen – mit der Begründung, dass die Schülerinnen und Schüler Vertragspartner des Reiseveranstalters gewesen seien und nicht die Stiftung (Az. 01 O 153/20 vom 01.02.2021). Das OLG fand jedoch in den Umständen der Vertragsabwicklung und in der Korrespondenz Hinweise darauf, dass die Buchung auch aus der Sicht des Veranstalters im Namen der Schule beziehungsweise der Stiftung erfolgt war.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist das Urteil unanfechtbar. Für eine Revision sei der Streitwert zu gering. dpa

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Tina+2
2 Jahre zuvor

Müssen U12-Kinder in NRW eigentlich aktuell an Klassenfahrten teilnehmen? Oder kann man sie wenigstens vor diesen potentiellen Superspreader-Events beschützen?

Marie
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

Ja, Klassenfahrten sind eine teilnahmepflichtige Schulveranstaltung.

Mthdnmnn
2 Jahre zuvor

Natürlich müssen die u12-Kinder auf Klassenfahrt!

Und auch wenn ich gerne den ’schuldig“- Zeigefinger gen‘ Düsseldorf richten würde, das ist vor allem der Schule resp. der Schulleitung zu verdanken.

Die meisten dieser Events laufen unter der Überschrift „erlebnispädagogisches Schalalala“, also rein in den tiefsten Wald: Zur möglichen Corona-Erkrankung gibt es dann noch Zeckenbiss(e) gratis, aber hey (…)! Gegen beides sind die (allermeisten) Kinder ja auch nicht geimpft, wahrscheinlich erkranken Kinder an der durch die Viecher übertragenden Krankheit zumeist einfach nicht schwer – einfach mal einen x-beliebigen Kinderarzt fragen. Nach den Klassenfahrten sind meist Herbstferien, super Gelegenheit dann gleich auch die Familien zu durchseuchen, sich in den zwei Wochen Ferien zu kurieren, sodass bloß ‚Schulen weiter sicher sind‘.

Man wird am laufenden Band für blöd verkauft. Und Schulen/Schulleiter machen sich damit dann zu ‚Mittätern‘ der forcierten Zwangsdurchseuchung, großes Kino!

G.P.
2 Jahre zuvor

Es werden Klassenfahrten durchgeführt? Ich dachte, die Schüler hätten viel Unterrichtsstoff versäumt, den sie jetzt dringend nachholen müssten.

Mthdnmnn
2 Jahre zuvor

Das kommt noch hinzu – durch Wandern im Teutoburger Wald holt man bestimmt nicht die ‚ach-so-riesigen-Defizite-durch-Distanzunterricht-ich-schrei-nach-Bildungsgerechtigkeit‘ auf.

Aber die Eltern finden es halt gut, wichtig: Die Kinder sind ein paar Tage außer Haus.