Hartes Ringen: Vermittlungsausschuss sucht Kompromiss im Ganztagsstreit

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BERLIN. Kurz vor der Bundestagswahl steckt ein allerletztes Großprojekt der scheidenden großen Koalition noch in schwierigen Verhandlungen fest: Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule. Im Vermittlungsausschuss wird nun ein letzter Lösungsversuch gestartet.

Bund und Länder ringen ums Geld. Foto: Shutterstock

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berät an diesem Montag (19.00 Uhr) über den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Die Bundesländer hatten das Vorhaben der großen Koalition im Bundesrat gestoppt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung des milliardenschweren Projekts.

Warum überhaupt ein Rechtsanspruch? 

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, den Rechtsanspruch einzuführen. Begründung: Werden Grundschulkinder auch am Nachmittag betreut, verbessere das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was Eltern sich auch wünschten. Zudem wäre Arbeitgebern geholfen, weil dem Arbeitsmarkt so mehr Fachkräfte zur Verfügung stünden. Argumentiert wurde auch mit besseren Bildungschancen für Kinder, wenn diese nach Schulschluss gut betreut würden, statt unbeaufsichtigt vor dem Fernseher zu sitzen oder am Handy zu zocken, wie es die ehemalige Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte.

Wie soll der Rechtsanspruch konkret umgesetzt werden? 

Jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen, für mindestens acht Stunden an Wochentagen. Erlaubt sein soll den Einrichtungen eine Schließzeit von maximal vier Wochen im ganzen Jahr und nur während der Ferien. Nach Angaben aus dem Bundesfamilienministerium sind schon jetzt mehr als die Hälfte der 2,8 Millionen Grundschulkinder im Ganztag – in einigen Bundesländern, vor allem im Osten, sogar über 90 Prozent. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs müssten nach ursprünglichen Schätzungen noch einmal 800 000 bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Wo hakt es nun? 

Gestritten wird übers Geld. «Wer bestellt, muss auch bezahlen», heißt es aus den Ländern. Demnach soll der Bund, wenn er ein Gesetz für den Rechtsanspruch auf den Weg bringt, auch dafür sorgen, dass für die Umsetzung genug Geld da ist. Es geht um Investitionen und Baumaßnahmen an Grundschulen für Räumlichkeiten plus laufende Betriebs- und Personalkosten für den Ganztag. Gerechnet wurde bisher mit Investitionskosten von 7,5 Milliarden Euro, wovon der Bund 3,5 Milliarden übernehmen will und mit laufenden Betriebskosten von 4,5 Milliarden im Jahr, an denen Berlin sich mit knapp einer Milliarde beteiligen will. Die Länder pochen darauf, dass der Bund seine Anteile erhöht.

Die Länder, die noch viele Plätze schaffen müssten, um den Rechtsanspruch zu erfüllen, verhandeln härter, beispielsweise Baden-Württemberg. Andere Länder, zum Beispiel Thüringen, haben schon einen Rechtsanspruch umgesetzt. Sie müssen damit zwar weniger investieren, können nach all der Vorarbeit das Geld vom Bund aber auch gut gebrauchen.

Wie könnte die Lösung aussehen?

Der Einigungsdruck ist hoch. Ein Scheitern wird sich gerade in Wahlkampfzeiten niemand leisten wollen. Zuletzt waren neue Zahlen vom Deutschen Jugendinstitut öffentlich geworden, wonach die Zahl der noch zu schaffenden Ganztagsplätze vielleicht doch nicht so hoch ist, wie immer geschätzt wird: Statt bis zu einer Million zusätzlicher Plätze könnten es nur 600 000 sein, was auch die angenommenen Kosten deutlich drücken würde. Möglicherweise haben sich dadurch neue Verhandlungsspielräume eröffnet.

Welche Szenarien sind möglich? 

Kommt der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung, müsste diese noch einmal von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Im Bundestag könnte das an diesem Dienstag bei der vorerst letzten Sitzung vor der Wahl passieren. Der Bundesrat kommt am 10. und am 17. September zusammen und könnte dann seine Zustimmung geben. Gibt es keine Einigung im Vermittlungsausschuss, droht das Ganztagsgesetz der sogenannten Diskontinuität zum Opfer zu fallen: Gesetze, die in einer Wahlperiode nicht abschließend beraten werden, verfallen. Von Jörg Ratzsch, dpa

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz kommt – aber: Wie viel pädagogische Qualität steckt dann noch im Ganztag?

 

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3 Kommentare
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AusderPraxis
2 Jahre zuvor

Wir haben die OGS, an der etwa 2/3 der SuS teilnehmen.
Es dürften gerne noch mehr sein, aber der katastrophale Personalmangel und die hohe Fluktuation hält viele Eltern davon ab, ihr Kind dorthin zu schicken.
Da hilft auch der Anspruch nichts und die relativ niedrigen Kosten für die Betreuung.
Eigentlich sollte die Hälfte der Erzieher ausgebildet sein, die andere Hälfte Hilfskräfte, aber nicht einmal das ist auch nur ansatzweise machbar!
Inzwischen sind nur 30% ausgebildete Erzieher, 30% Hilfskräfte (mit Halbjahresverträgen) und der Rest wird durch Praktikanten (2-3 Wochen vor Ort) oder eben gar nicht abgedeckt.
So kommt ein Erwachsener auf ca. 30 Kinder!
Es wird also alles, wie an der GS am Vormittag auch, auf Kante genäht.

Warum sind diese Berufe nur so unbeliebt?

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor

Ist bei uns genau so.
2 von unseren PM haben keinerlei päd. Vorbildung und auch keine eigenen Kinder, um zumindest diesbezüglich auf gewisse Erfahrungen zurückgreifen zu können.
An fast allen Tagen der Woche habe ich zwischen 33 und 37 SuS allein zu beaufsichtigen (darunter „frische“ Erstklässler, die besonderer Zuwendung in der ersten Zeit bedürfen), an einem Tag sind es sogar 43 SuS.

Und dies für einfach lächerliche Bezüge.
Noch 41x werde ich dieses beschämende Sparmodell mittragen, dann bin ich raus.

Mary-Ellen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

PS: Ich bin seit 15 Jahren als päd. Mitarbeiterin an einer GS beschäftigt und konnte über diesen Zeitraum miterleben, wie meine Schule von einer sehr persönlichen, übersichtlichen und „heimeligen“ Einrichtung zu einem Massenbetrieb mutierte.

In den ersten 8 Jahren arbeitete ich zusätzlich als Vertretungslehrkraft am Vormittag – nein, ich betreute nicht die SuS, sondern ich erteilte anhand von stichwortartigen LuL-Vorgaben regulären Unterricht, obwohl dies „offiziell“ so von „ganz oben“ nicht vorgesehen bzw. erlaubt ist.
(Der Schule kann ich diesbezüglich kaum etwas vorwerfen, da diese Praxis – welche auch an anderen Schulen so gehandhabt wird – personalmangelbedingt ist).

Zusätzlich gibt es noch einen Punkt bezgl. der Abrufbereitschaft für LuL-(Krankheits-) vertretung, der nach meinem Dafürhalten arbeitsrechtlich nicht ok ist, in den Vorgaben meines Bundeslandes aber in einem Leitfaden für PM so schwammig formuliert ist, sodass man entweder diese grenzwertige Arbeitsbedingung (eingefordert von der personell unterbesetzten Schule) befolgt oder aber sich recht zügig ein anderes Betätigungsfeld suchen kann.