Nur noch infizierte Schüler und Sitznachbarn in Quarantäne? Schulleiter: praxisfern

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BERLIN. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben für Schulen einheitlichere Quarantäneregeln festgelegt. Ab sofort sollen nur noch infizierte Schüler und ihre  Sitznachbarn in Quarantäne geschickt werden. Die Schulleitungsvereinigung hält die Regelung für praxisfern. Sie weist darauf hin, dass Schüler über den Tag immer wieder mit anderen Kindern in engen Kontakt geraten.

Kinder in Sitzreihen nebeneinander über den ganzen Schultag hinweg? Gibt es in der Praxis nicht – sagt die Schulleitungsvereinigung. Foto: Shutterstock

Bildungsgewerkschaften haben die Vereinbarung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern für einheitlichere Quarantäne-Regeln in Schulen grundsätzlich begrüßt, aber auch Kritik geübt. «Damit werden die Alleingänge der Länder beendet, das war überfällig», sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Maike Finnern, am Dienstag. Ein regelmäßiger Einsatz aussagekräftiger, verlässlicher PCR-Tests und das Tragen von Masken in Räumen seien aber Voraussetzung dafür, «dass das Konzept klappt», fügte sie hinzu. Kritik gab es an den Details der Quarantäne-Vereinbarung.

Mir fehlen mal wieder die Worte… Wir können jetzt gespannt jeden Tag und jede Woche die Zahlen anschauen und ich bin gespannt, wie lange man das laufen lässt. https://t.co/4mzDVZoEmC

— Martin Kriegel (@KriegelMartin) September 6, 2021

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) nannte es «richtig», dass die Dauer und die Zahl der Betroffenen der Quarantäne maßvoll eingeschränkt würden. Das werde dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Kinder und Jugendliche aufrechterhalten werde, sagte sie. «Wichtig ist aber auch, dass die Gesundheitsämter immer auf den Einzelfall schauen werden.»

Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten sich am Montag für einfachere Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss. Quarantäneanordnungen seien auf möglichst wenige Personen zu beschränken. Wie klein oder groß die betroffene Schülergruppe sein soll, die bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müsste, wird dabei allerdings offen gelassen. Das wird auf Landesebene und regional geregelt.

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Die Bildungsgewerkschaft VBE kritisiert das. Die eigentliche Aufgabe bleibe, nachvollziehbar und möglichst ebenso bundesweit festzulegen, nach welchen Indikatoren entschieden werde, wer in Quarantäne gehen müsse, sagte der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. Es könne nicht sein, dass bei vergleichbaren Bedingungen mal die Sitznachbarin, mal der Gruppentisch in Quarantäne gehen müsse, sagte er.

Positiv bewertet wird vom VBE die Vereinbarung, dass symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können sollen. Das trage dazu bei, transparente Regelungen zu schaffen und baue «Unmut und Unverständnis der Menschen ab».

Alles läuft wie erwartet.Die Inzidenz von Schulkindern sollte beachtet und verglichen werden mit den Wellen davor. Jetzt werden die Maßnahmen in den Schulen gelockert, statt verschärft. 🤔#CovidIsAirborne, was alle Verantwortlichen wissen. https://t.co/8hlc3iZikT

— Martin Kriegel (@KriegelMartin) August 26, 2021

Kritisch äußert sich der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD). Die Verbandsvorsitzende Gudrun Wolters-Vogeler nannte die Quarantäne-Vorgaben am Dienstag im rbb-Inforadio «realitätsfern». «Sie gehen davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler ständig an festen Plätzen arbeiten. Das entspricht nicht moderner Pädagogik.» Schülerinnen und Schüler hätten im Laufe eines Schultags enge Kontakte nicht nur zu immer denselben Schülern.  Zudem geht die ASD-Vorsitzende davon aus, dass die Beschlüsse nicht bundesweit einheitlich umgesetzt werden. «In den Hamburger Vorschulklassen beispielsweise gibt es gar keine Maskenpflicht», sagte Wolters-Vogeler.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach twitterte: „Die Regel ist ein Fortschritt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Die einfachste Methode wäre: bei einem positiven Kind werden alle anderen morgens in der Schule 5 Tage lang getestet. Das bringt maximale Sicherheit bei minimaler Quarantäne.“ Das allerdings haben die Gesundheitsminister so konkret nicht beschlossen. Lediglich von „intensivierten Testungen“ in einer „gewissen Zeit“ ist die Rede. News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

Dies ist der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu Quarantäne in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Wortlaut:

„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder beschließen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit Folgendes:

  • Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und
    zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen im Rahmen des infektiologisch Vertretbaren auf möglichst wenige Personen zu beschränken.
  • Gibt es einen Infektionsfall in einer Schulklasse, soll grundsätzlich nicht mehr der gesamte Klassenverband eine Quarantäneanordnung erhalten.
  • Quarantäneanordnungen sind mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr sowie eines Testkonzepts und Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken zu erlassen; geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von Quarantäneanordnungen grundsätzlich ausgenommen. Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen.
  • Sofern asymptomatische enge Kontaktpersonen einer Quarantäneanordnung
    unterliegen, kann diese frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Nukleinsäuretests oder eines negativen Antigentests aufgehoben werden. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall abweichende Entscheidungen treffen.
  • Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft sind, sollen für eine gewisse Zeit intensivierte Testungen im Rahmen der etablierten Testkonzepte durchgeführt werden.

Neben dem Schulbetrieb hat die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Auch hier wird es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Die Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gilt auch für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen.“

Die vierte Welle rollt – und die Gesundheitsminister bauen Quarantäne in Schulen ab: Nicht mehr für ganze Klassen

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Alex
2 Jahre zuvor

Okay, dann behaupte ich halt, nicht ausreichend gelüftet oder den Kinder lange, laut Dienstmail erlaubte, Maskenpausen gegönnt zu haben. Wenn es das ist, was die Kinder schützt, dann bitte.

aus Hessen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alex

Wenn das möglich ist, tun sie das. Zustimmung!

Palim
2 Jahre zuvor

Man einigt sich auf 5 Tage Quarantäne für Einzelne,
wo ist aber die Einigung auf flächendeckende, 3mal wöchentliche PCR-Tests und Luftfilter in allen Klassen- und Gruppenräumen.

Dann hören wir wieder, dass alles Mögliche getan werde, um den Präsenzunterricht zu ermöglichen – stimmt, leider wird Sicherheit dabei nur vorgegaukelt.

Jan aus H
2 Jahre zuvor

Und schon ist der nächste Lockerungswettbewerb eröffnet… wie kann man diese Regeln so interpretieren, dass man möglichst wenig tun muss?

Es ist zu erwarten, dass es innerhalb der nächsten zwei oder drei Monate einen Impfstoff auch für Grundschüler gibt. Kann man nicht einfach dem Vorbild Kubas folgen und die Schulen bis dahin komplett zu machen (oder DU)? Sobald alle SuS, die das wollen, die Chance auf die Impfung hatten, macht man dann wieder auf und reduziert die Schutzmaßnahmen dann wirklich. Damit hat dann wenigstens jeder die Chance, selbst zwischen Impfung und Infektion zu entscheiden, statt per Schulpflicht die Infektion zwangsweise verordnet zu bekommen (je mehr Schutzmaßnahmen man weglässt, desto wahrscheinlicher wird die Infektion für das einzelne Kind).

Klaus Lehmkuhl
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

So wird ein Entwicklungsland zum Vorbild . Distanzunterricht seit März 2020 , Öffnung erst , wenn alle Schüler geimpft sind . Ob sie alle inzwischen Depressionen haben und übergewichtig sind ? Oder von ihren Eltern misshandelt werden ?

aus Hessen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Genau so!

Tina+2
2 Jahre zuvor

Meldung im WDR-Liveticker:

20.22 Uhr: In NRW müssen bald nur noch infizierte Schüler in Quarantäne

… Bald sollen „in aller Regel“ nur noch die infizierten Schüler selbst in Quarantäne geschickt werden – die Sitznachbarn und andere enge Kontaktpersonen sollen in der Schule bleiben. Das teilte das Gesundheitsministerium am Abend mit…

Oder mit anderen Worten: Die FDP und Laumann wollen in NRW die „totale Zwangsdurchseuchung“ und das möglichst schnell!

Ich kann nicht mehr! Unsere Kinder werden wie der letzte Dreck behandelt in diesem Land!

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

Ernsthaft. In unserer Schule wurde bisher immer nur der positiv Getestete nach Hause geschickt.
Nur wenn als es in einer Klasse plötzlich mehrere Infizierte gab, wurde für alle eine Quarantäne ausgesprochen. Natürlich nicht für die Lehrer. Diese Klasse war auch in Sachen Abstand (Schweinehaufenbildung) und Maske tragen (unter der Nase) nicht tragbar, es wurde durch die Schüler alles missachtet.

Es wird jetzt nur offen gesagt, was bisher sowieso schon so gemacht worden ist.

Was verkündet wird und getan wird, sind verschiedene Galaxien. Genauso verhält es sich auch mit dem Hygienekonzepten, die ja so wirksam sind (Gebauer). Mit dem Stück Papier, auf denen die Regeln stehen, kann man den Anstand der Sitznachbarn abmessen – mit der kurzen Seite!

Löwenmama
2 Jahre zuvor

Und im Laschet-Gebauer-Laumann-Land NRW werden mal wieder postwendend diese „Infektionsschutzmaßnahmen“ (eher Gefährdungsmaßnahmen) / Absprachen gebrochen:

https://www1.wdr.de/nachrichten/nrw-landesregierung-nur-noch-positiv-getestete-schueler-sollen-in-quarantaene-100.html

Ich hoffe, alle Lehrer handeln so verantwortungsvoll für den Schutz unserer Kinder siehe Kommentar von Alex.

Kann die Redaktion bitte auch mal recherchieren: Im Land NRW sollen infizierte LuLs weiterhin arbeiten, wenn sie vollständig geimpft sind. Wie ist das dann mit der Garantenstellung von LuLs gegenüber Schutzbefohlenen? Kann / darf das rechtlich überhaupt so angeordnet werden?

Wenn eines meiner Kinder sich in der Schule vorsätzlich ansteckt, werde ich alle beteiligten Personen verklagen. Mir bleibt da gar keine andere Wahl (Präsenzpflicht …). Sobald ich jedoch mitbekommen, dass ein oder mehrere Kinder in den Klassen meiner Kinder positiv getestet worden sind, werde ich natürlich meine Kinder umgehend krankmelden *hust*. LuLs könnten auch mal entsprechende Hinweise „verdeckt“ an die Eltern geben (SL meiner Tochter ist „Gebauer-hörig, da erfährt man nichts, um ggf. für seine Kinder vorsorglich zu handeln).

Und wie sieht es eigentlich mit den Gesundheitsämtern aus, wenn diese nur auf Laumann-Gebauer-Laschet hören? Besteht da nicht auch eine Amtspflichtverletzung? In der Grundschule werden nämlich keine Abstände eingehalten, Frühstückspausen in der Klasse gemacht (meine Tochter isst nur auf dem Schulhof), die meisten Kinder tragen keine medizinische Maske und diese dann auch nicht korrekt. Und das Lüftungskonzept ist ein Witz (keine Luftfilter, Querlüftung ? Gegenüber der Fensterseite ist die Tür und diese endet vor einer Flurmauer …). „Freue“ mich schon im Falle eines Falles auf die Diskussion mit dem Gesundheitsamt. Meine Kinder werden dann auf jeden Fall in Isolation gehen (gerne! – wären wieder 14 Tage ohne Durchseuchungsoption).

Und das alles so absehbar vor einer Impfmöglichkeit für U12. Armseliges Deutschland dank unserer „großartigen“ Politiker und Wissenschaftsleugner.

Marie
2 Jahre zuvor
Antwortet  Löwenmama

„Im Land NRW sollen infizierte LuLs weiterhin arbeiten, wenn sie vollständig geimpft sind.“ Für geimpfte LK gibt es keine Quarantäne, solange sie symptomfrei sind. EIN PCR-Test ist meines Wissens auch nicht vorgesehen. Insofern: ja, wer keine Symptome hat, geht möglicherweise infiziert weiter arbeiten…

Löwenmama
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Wo kann ich das nachlesen, dass infizierte (infiziert = positiv getestet) LuLs weiterhin arbeiten sollen (Präsenz? Unterricht der SuS?), wenn sie vollständig geimpft sind?
Ich kann nur die Schulmail NRW finden, wonach vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (also auch bisher nicht positiv getestete LuLs) von Quarantäneregelungen ausgenommen sind.

Anne
2 Jahre zuvor

Wie zu erwarten, prescht NRW im Öffnungswahn mit vor: Herr Laumann hat verkündet, dass nur noch das infizierte Kind selbst in Quarantäne geht. Nur, wenn mehrere Kinder pro Klasse betroffen seien, könnten die Gesundheitsämter weitreichendere Anordnungen treffen. Die entsprechenden Verordnungen will er bis Ende der Woche veröffentlichen. War der am Montag krank, oder warum hält sich NRW mal wieder (!) nicht an gemeinsame Beschlüsse??

Leseratte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Anne

Ausgerechnet Gebauer hat doch eine bundeseinheitliche Regelung verlangt und jetzt hält sich NRW nicht dran. Das ist unglaublich.

Anne
2 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Gebauer hatte doch im Vorfeld auch schon verkündet, dass NRW einen „eigenen Weg“ geht, wenn ihr der Beschluss der Gesundheitsminister nicht passt.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Leseratte

Naja, die ReNo-Gehilfin ist strikt davon ausgegangen, dass nach ihren verqueren Vorstellungen entschieden wird.

„Hallo Kinder, heute gibt es zum Mittag Scheiße mit Dill!“

„Iiihhhhhhhh……Dill!“

Mika
2 Jahre zuvor

Lese ich das richtig im Beschluss? Zum Freitesten aus der Quarantäne genügt ein Schnelltest (Antigentest)? Am besten noch zuhause selbst durchgeführt, so wie wie derzeit die Schülertests in Brandenburg… Lassen wir das doch einfach generell mit der Quarantäne. Jeder bescheinigt sich selbst, nicht infektiös zu sein, und alle, einschließlich des kleinen Covid, sind happy.

Maren
2 Jahre zuvor

Was mich jetzt interessiert.Ich hatte vor de Ferien meine Einwilligung zum Test widerrufen.Da die Präsenzpflicht aufgehoben wurde,weil angeblich sonst keine Testpflicht rechtlich haltbar sei,konnte ich mein Kind so oder so zuhause behalten.Wie ist das jetzt,wenn solche Tests für alle angeordnet werden?Eine Einwilligung liegt da ja gar nicht vor.Oder ist das plötzlich egal?Ich kaufe auf eigene Rechnung Spucktests,weil mein Sohn Angst vor den Stäbchentesrs hat bzw ich auch nicht einsehe,ihm dreimal täglich ein Stäbchen in die Nase zu schieben.

Marcus
2 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Hallo, in Lev werden 2 PCR Tests per Lolly die Woche durchgeführt. Bei positivem Pool bleibt zunächst die komplette Klasse zuhause. Jedes Kind macht einen einzel PCR (Lolly) Test. Das Ergebnis liegt am folgenden Tag vor.
Warum wollen Sie Ihrem Kind 3x täglich ein Stäbchen in die Nase schieben? Zum ersten sind 3 Tests am Tag nicht notwendig und zum zweiten werden Antigen Tests bei Kindern unter 12 nur im Mund-Rächen-Raum durchgeführt.

Maren
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marcus

What?Ich rede davon dass bei uns drei Nasenbohrer Tests pro Woche Pflicht sind.Vor den Ferien hieß es,eine TestPFLICHT sei rechtlich nur bei aufgehobener Präsenzpflicht möglich.Nun geht es scheinbar aber doch.Wennnun bei einem Coronafall in der Klasse verpflichtend die restlichen Kinder über einen bestimmten Teitraum PCR getestet werden sollen,frage ich mich halt,wo da die rechtliche Grundlage ist.Abgesehen davon,dass ich mein Kind nicht in die Klasse schicken möchte,wenn da ein Kind infiziert ist und alle noch fröhlich zum frühstücken die Masken abgenommen hatten.Da kann man auf die nächsten Fälle ja quasi warten….

B.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Viel besser: Sie helfen Ihrem Kind, die Angst vor dem „Stäbchen-Test“ zu überwinden!
Wo soll das denn hinführen, wenn Sie Ihrem Kind helfen, vor jeglichen Ängsten zu fliehen!

Lametta
2 Jahre zuvor

Mehr Präsenzunterricht durch gelockerte Schutzmaßnahmen. Cool.(Achtung, Ssrkasmus) Könnte man doch auch in anderen Bereichen versuchen: Mehr alte Autos auf die Straßen (gut für Geringverdiener oder so) durch Lockerung der TÜV-Auflagen, …, wem fällt noch ein passend-absurder Vergleich ein?

Trulla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lametta

Mehr Leute ohne Führerschein auf die Straße ….
Oder:
Mehr Unqualifizierte in die Politik …
Ah, sorry, das ist ja schon passiert.

Pit 2020
2 Jahre zuvor
Antwortet  Trulla

@Trulla

Ein Lacher am Abend, erquickend und labend.
Danke.
🙂

Stink Sauer
2 Jahre zuvor

Hier haben die Gesundheitsminister und Kultusminister noch nicht realisiert dass Delta schneller ansteckend ist. Nur Sitznachbarn? Was ist mit Pausen oder in den Gymnasien mit den verschiedenen Kursen? Anscheinend will man irgendwie riskieren, dass die Schüler sich anstecken. Wenn nicht impfen, dann eben so. Frechheit von diesem Haufen. Ja eine Herde unwissenden, egoistischen, unbelehrbarem Haufen. Was kommt als nächstes damit die Durchseuchung der Schüler noch schneller geht? Masken weg und keine Tests mehr? Alles unnötig für Schüler. Die schwächsten in der Kette werden am meisten bestraft. Hoffe immer noch dass es irgendwann mal die Richtigen trifft.

Trulla
2 Jahre zuvor

Und weil das mit den Sitznachbarn praxisfremd ist, schickt. NRW nur noch den Schüler selbst in Quarantäne. Der kleine Hobbit setzt dabei das staatsmännischen Gesicht auf und redet von Augenmaß.
Virologen und ein RKI brauchen wir übrigens nicht mehr, Entscheidungen werden jetzt in der Bütt getroffen: wider den tierischen Ernst.
Hauptsache, die Ordensträger dürfen selbst alle Sicherheitsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Solveig
2 Jahre zuvor

Und in Rheinland Pfalz fällt bei Inzidenz unter 100 die Maskenpflicht, auch wenn die Inzidenz der 0-14 jährigen bei 256 liegt. Ich mache mir Sorgen um meine Schüler….

S.F.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Solveig

Danke, durch die fehlende Kommunikation in RLP wäre mir das sonst nicht so schnell aufgefallen.
Und jetzt heißt es wieder warten ob der Herr vom KM RLP diesmal antwortet oder ob ich in 1-2 Wochen wieder telefonisch nachfragen muss.

Hab mich diesmal extra mit Aussagen bezüglich deren Inkompetenz zurückgehalten und nur erwähnt das mir mittlerweile klar ist warum alle 16 KM Juristen sind