Polizei durchsucht Schulen – und findet Drogenversteck auf dem Schulklo

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Die Polizei hat im sächsischen Limbach-Oberfrohna (Landkreis Zwickau) bei einer Drogenfahndung drei Schulen und mehrere Gebäude durchsucht. Dabei sei in einer Schultoilette ein Drogenversteck mit Resten von Marihuana entdeckt worden, teilte die Polizeidirektion Zwickau am Donnerstag mit.

Marihuana hat auf dem Schulklo nichts zu suchen. Foto: Shutterstock

Zudem hätten die Beamten bei einigen Jugendlichen einzelne Konsumeinheiten Cannabis sowie Utensilien für den Drogenkonsum gefunden. Ob und an wen die Minderjährigen die Drogen an den Schulen verkauft haben, solle die weitere Auswertung der sichergestellten Gegenstände ergeben, hieß es.

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Beschuldigt werden neun Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Die Polizeiaktion war am Mittwochmorgen. Dabei waren den Angaben nach rund 50 Polizisten im Einsatz sowie ein Drogenspürhund. Sichergestellt wurden laut Polizei auch Pyrotechnik, Handys und verbotene Einhandmesser. dpa

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Unglaublich
2 Jahre zuvor

Und ich dachte schon die haben wirklich Drogen gefunden…
50 Beamte finden also Reste von Cannabis und einzelne Konsumeinheiten. Fünfzig?!?! Das hat sich ja richtig gelohnt.
Ich wette, dass ich alleine morgen vor und in meiner Schule mehr finden würde.

Bauklötzchen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unglaublich

Warum gehen Sie nicht dagegen vor, wenn Sie schon wissen, wo und von wem in „Ihrer“ Schule Drogen gebunkert werden? Ich bin einfach nur sprachlos…
Wenn die richtigen Leute mitbekommen, dass bei Ihnen Drogen toleriert werden wird das wohl nicht folgenlos bleiben. Ich würde dagegen vorgehen…

AusderPraxis
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bauklötzchen

Leider ist es Lehrern nicht erlaubt, Taschen zu kontrollieren oder gar eine Körperkontrolle durchzuführen!
Auch die Anzahl der Drogenspürhunde ist an den Schulen, die ich kenne, seeehr gering! Wäre aber mal eine Maßnahme! Schlägt der Hund an wird der Schüler festgehalten, bis die Polizei kommt!
Oder ist das Festhalten eines Schülers schon Freiheitsberaubung? Das muss vorher rechtlich abgesichert werden!

Unglaublich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bauklötzchen

Ich werde dafür bezahlt, Jugendlichen etwas beizubringen. Für die Drogenfahndung bin ich weder ausgebildet noch befugt, diese bei meinen Schülern durchzuführen.
Falls es ihnen entgangen ist, wollte ich damit ausdrücken, was diese Aktion für ein Witz ist, wenn die für sowas 50 Beamte benötigen und da am Ende so gut wie nix bei rumkommt. Und noch etwas so ganz unter uns: ich würde mein Haus verwerten, dass sie mir keine größere weiterführende Schule in diesem Land zeigen können, wo Schüler nicht kiffen. Aber passt, verraten sie es niemand.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unglaublich

@Unglaublich:
Bevor Sie davon sprechen, dass diese Aktion „ein Witz“ gewesen ist, sollten Sie mal überlegen, was überhaupt der Grund einer solchen „Witzaktion“ war! Glauben Sie, dass solch ein Einsatz einfach mal so gemacht wird/gemacht werden darf? Eine gleichzeitig durchgeführte Durchsuchungsmaßnahme an mehreren Schulen mit derartigem Personalaufwand wird nicht einfach mal so durchgeführt. Da müssen im Vorfeld schwerwiegende Straftaten nachweislich vorgefallen sein, damit ein Gericht eine solche Maßnahme anordnet! Und damit meine ich nicht gelegentliches Kiffen auf dem Schuklo (Eigenbedarf)! Was letztendlich gefunden wurde muss in der Gesamtschau aller Ermittlungen (die Sie definitiv nicht haben!) beurteilt werden. Eventuell war dieser „kleine Fund“ noch genau das, was die Ermittlungen nun abrundet. Und dann von einer „Witzaktion“ zu sprechen, finde ich schon sehr überheblich. Die Öffentlichkeit sieht einen klitzekleinen Teil von oft monatelanger Arbeit.

Unglaublich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

Wenn du hier jetzt deine Vermutungen gegen mich ins Feld führst und mir gleichzeitig meine absprichst, dann bist du überheblich und nicht ich. Anscheinend kennst du dich nicht aus, was für absurde Aktionen die Polizei manchmal fährt. Ich lasse mir von dir auf jeden Fall nicht meine Meinung verbieten Lila. Wo kommen wir denn da hin?

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

@Unglaublich:
Woher wissen Sie, dass das nur Vermutungen sind und ich mich mit dieser Materie nicht auskenne? Ein Blick in die StPO würde auch Ihnen helfen, um beurteilen zu können, wann und unter welchen Voraussetzungen derartige Durchsuchungen überhaupt stattfinden dürfen!
Ich verbiete Ihnen weiß Gott nicht Ihre Meinung – erlaube mir aber durchaus anzumerken, dass Sie über Dinge urteilen, die Sie bei Weitem nicht überblicken.

Unglaublich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

Da müssen…
Eventuell…
Klingt nicht nach Ahnung. Sorry.
Aber überheblich kannste gut, muss man dir lassen Lila. Künftig werde ich deine Kommentare weder lesen noch kommentieren. Versprochen.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

@Unglaublich:
… aha… Sorry, aber da kann ich echt nur noch lachen!
Argumente haben Sie keine – nur eine „Meinung“. Die dürfen Sie ja auch gerne haben. Nur wenn Sie die in ein öffentliches Forum schreiben, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass jemand diese aufgreift und kommentiert.
Überheblich??? Aha … augenscheinlich kennen SIE sich nicht aus! Und wenn Ihnen dann jemand versucht zu erklären, was an solchen Aktionen eigentlich alles dranhängt, dann ist derjenige überheblich? Aja… aber gut!

Manmanman
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

Du hast aber nun auch keine Argumente Lila, du mutmaßt hier nur herum. Hast du Einblick in diese Akten? Das wage ich zu bezweifeln. Und das Ergebnis der Durchsuchungen kann man beim besten Willen nicht schön reden. Ob man die 50 Mann nicht sinnvoller hätte einsetzen können ist durchaus diskutabel. Und wenn man so von oben herab seine Wahrheit darlegt, muss man sich nicht wundern, wenn das komisch aufstößt. Aber jeder das ihre…

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

@Manmanman:
Natürlich habe ich Argumente! Ich mutmaße nicht, sondern ich weiß, welche Vorraussetzung für einen derartig hohen Rechtseingriff (was eine Durchsuchung nun mal ist) vorliegen müssen. Ich brauche keine Einsicht in DIESE Akten, um beurteilen zu können, dass hier nicht nur eine „Kleinigkeit“ im Vorfeld passiert sein muss! Ansonsten würde kein Gericht sowas anordnen. Und die Polizei alleine darf das ohne gerichtliche Anordnung nicht! Es sei denn, es liegt Gefahr in Verzug vor. Diesbezüglich könnte ich noch tiefer einsteigen… bringt hier aber nix! Man will hier sowieso nur hören, was in den eigenen Kram passt.
Und das Ergebnis dieser Durchsuchung – wovon Sie behaupten, dass man es „nicht schönreden kann“ – können auch Sie nicht beurteilen, weil Sie das Ergebnis der Ermittlungen nicht kennen!!! Ich auch nicht, aber ich weiß, dass oft so eine „Kleinigkeit“ im Zusammenwirken mit den bis dahin bekannten Ermittlungen genau das ist, was noch gefehlt hat, um die „Sache abzurunden“.
Wie lege ich „meine Wahrheit“ denn „von oben herab“ dar? „Meine Wahrheit“ beruht auf Erfahrungswerten und rechtlicher Vorschriften. Und genau diese habe ich genannt. Wenn das jemandem sauer aufstößt, dann tuts mir leid – stört mich aber nicht.

Manmanman
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

Wenn du meinst Lila. Unbedingt Recht haben wollen scheint dein Hobby zu sein. Und was wie vorgeschrieben ist, heisst noch lange nicht, dass es auch so gemacht wird. Du kannst ja gerne so naiv sein, ich bin es nicht. Wenn du Lehrerin bist, will ich nicht dein Schüler sein.

Lila
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lila

@Manmanman:
Ich glaube anhand dessen, was ich geschrieben habe, dürfte klar sein, dass ich kein Lehrer bin! Sonst würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Das mache ich in dieser Weise nur bei Dingen, wo ich mich auskenne.

„Und was wie vorgeschrieben ist, heisst noch lange nicht, dass es auch so gemacht wird.“
Hmmm… das ist auch ein starkes Stück!!! Sie unterstellen also, dass solche Durchsuchungen auch ohne gerichtliche Anordnung manchmal einfach so von der Polizei gemacht werden? Weil denen gerade danach ist? Fakt ist, sie MÜSSEN sich an die Vorschriften halten und ohne einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss passiert da gar nix. Spätestens bei der abschließenden Gerichtsverhandlung würden – wenn eine solche Maßnahme nicht korrekt war – die durchführenden Beamten vom gegnerischen Rechtsanwalt auseinander genommen werden. Glauben Sie mir… das, wovon in diesem Artikel die Rede war, ist definitiv „nach den Vorschriften“ abgelaufen und hatte dementsprechend auch seine „Vorgeschichte“.

Bauklötzchen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bauklötzchen

Und wieder schreiben Sie mit meinem Alias einen höchst befremdlichen Kommentar.

Ich distanziere mich auf das Schärfste von Ihren Einlassungen.

Das originale Bauklötzchen ist daran zu erkennen, dass dessen Beiträge keine Kommafehler aufweisen 😉

Bitte seien Sie kreativ: Suchen Sie sich einen neuen Alias, unter dem Sie Ihre Gedanken entäußern.

Viele Grüße, das originale Bauklötzchen

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

Drogenspürhund: Immer meiner Nase nach
Schultoilette: Ein Drogenversteck
Limbach: Oberfroh, na?
Landkreis: Zwick! Au

dickebank
2 Jahre zuvor

Im Artikel steht überhaupt nicht, dass es sich um eine Schülertoilette gehandelt habe. Es wir nur von einem Schulklo berichtet. Vermutlich war es die Lehrertoilette, die durchsucht worden ist.

BobMarley
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Zeug gehört endlich auch in Deutschland legalisiert. Das sollte die Ampel doch hinbekommen. Diese letzten Zuckungen der Prohibitionisten werden wir aber wohl noch aushalten müssen. Hätte man die 50 Mann in Sachsen nicht Mal zu Hausdurchsuchungen bei irgendwelchen Nazis besser hernehmen können. Da hätten sie auch mehr Waffen und vor allem richtige Drogen gefunden. Und jetzt warte ich auf die Moralapostel hier. Have fun.