Verband fordert kräftiges Gehaltsplus für angestellte Lehrkräfte – und Nullrunde für verbeamtete Kollegen

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DÜSSELDORF. „Angestellte Lehrkräfte wollen jetzt durchsetzen, was eigentlich selbstverständlich ist: den Gleichstellungs-Tarifvertrag für 200.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte, davon allein 40.000 in NRW“, so heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der „Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer“ (SchaLL) NRW. „Es geht um viel: Auf das Lebenseinkommen bezogen, erhalten tarifbeschäftigte Lehrkräfte durchschnittlich 275.000 Euro netto weniger als verbeamtete Kolleginnen und Kollegen.“ Zum Ausgleich fordert der Verband mit Blick auf die nahenden Tarifverhandlungen für die Angestellten der Länder, das Gehalt für angestellte Lehrkräfte um 1.200 Euro brutto monatlich anzuheben – und eine Nullrunde für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.

Sind die Bezüge von angestellten und verbeamteten Lehrkräften ausgewogen? SchaLL meint: Nein. Illustration: Shutterstock

„Die ernüchternde Bilanz aller zurückliegenden Tarifverhandlungen: Einkommensunterschiede werden nicht ausgeglichen“, so kritisiert SchaLL NRW. „Stattdessen werden Tariferhöhungen für Angestellte wirkungsgleich auf die Verbeamteten übertragen. Seit Jahrzehnten fehlt es an gewerkschaftlicher Solidarität mit den angestellten Kolleginnen und Kollegen im Schuldienst. Das Versagen der großen Gewerkschaften (dbb beamtenbund und tarifunion, GEW, ver.di) ist nicht länger zu übersehen.“ Aus diesem Grund habe SchaLL eine Studie zu den Einkommensunterschieden zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften in NRW in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Tarifgutachtens könnten auf andere Bundesländer übertragen werden.

Gutachten zeigt „signifikante finanzielle Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten im Schuldienst“ auf

Demnach liegen „signifikante finanzielle Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten im Schuldienst vor. In den hier exemplarisch betrachteten Fall-konstellationen betrug dieser Unterschied zwischen 176.000 Euro und 275.000 Euro. Diesen Betrag hat eine angestellte Lehrkraft (im Barwert) über das gesamte Leben weniger als ihr verbeamtetes Pendant. Diese signifikante finanzielle Schlechterstellung ergibt sich in NRW für die berücksichtigten Lebensläufe, bei denen die Entscheidung über eine Anstellung oder Verbeamtung erst ab dem 42. Lebensjahr getroffen wurde. Sofern die Betrachtung über das gesamte Leben ausgedehnt würde, erhöhten sich die dargestellten Differenzen nochmals stark.“

Weiter heißt es in dem Gutachten: „Hauptursache für die berechneten Einkommensdivergenzen sind vor allem die starken Belastungen der Angestellten für die Alterssicherung, die aufseiten der Beamten vollumfänglich steuerfinanziert ist. Auch in den anderen Zweigen der sozialen Sicherungs-systeme sind die Angestellten vorliegend stärker belastet als die Beamten. Die hier berücksichtigten Beiträge an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wirken sich als zweitstärkster Faktor entscheidend auf die Nettoeinkommensdifferenzen zwischen den angestellten und den verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern aus. Auch die tendenziell höher ausgestaltete Bruttoentlohnung der Angestellten vermag im Gesamtergebnis nicht, die vorab beschriebenen Ungleichheiten in der sozialversicherungs-rechtlichen Behandlung der Arbeitseinkommen auszugleichen.“

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SchaLL NRW fordert deshalb: „Ein Zeichen der Solidarität setzen – mit einer Nullrunde für verbeamtete Lehrkräfte.“ Gleichzeitig soll das Gehalt für Tarifbeschäftigte um 1.200 Euro Brutto monatlich angehoben werden.

„Tarifbeschäftigte Lehrkräfte sollten deutlich niedrigere Deputats-Verpflichtungen haben“

Eine weitere Forderung: eine „Höhergruppierung mit entsprechend spürbarem Zugewinn!“ Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, auch Seiten- und QuereinsteigerInnen, nähmen häufig erst gar nicht an Beförderungsverfahren teil: Die aufwendigen Prozesse lohnten sich nicht, wenn Kandidatinnen und Kandidaten „durch die derzeit mögliche Herabstufung bei gleichzeitiger Höhergruppierung kaum mit finanziellem Zugewinn rechnen können. Die Lösung: Aufwendige Verfahren verschlanken und die Gewinnspanne ausweiten, um Führungspositionen adäquat besetzen zu können.“

Darüber hinaus verlangt der Verband „sofortige Verhandlungen über die Arbeitszeit für tarifbeschäftigte Lehrkräfte!“ In der Arbeitszeit seien die tarifbeschäftigten Lehrkräfte den Beamtinnen und Beamten gleichgestellt – das müsse sich ändern. „Tarifbeschäftigte Lehrkräfte sollten deutlich niedrigere Deputats-Verpflichtungen haben, die Sonderbelastung muss angemessen reduziert werden.“ Last but not least: Sonderzahlungen für die Belastungen durch die Corona-Krise zwischen 300 und 600 Euro, je nach Entgeltgruppe. News4teachers

Hier geht es zum vollständigen Gutachten im Auftrag von SchaLL NRW.

Tarifstreit – GEW: „Gewerkschaften fordern 5 Prozent, mindestens 150 Euro mehr Gehalt“

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Dietmar
2 Jahre zuvor

Bei der aktuellen Inflation sehe ich keine Gründe für Nullrunden bei den beamteten Kolleginnen und Kollegen. Die Forderungen der Schutzgemeinschaft SchaLL widersprechen dem Alimentationsprinzip.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Wo liegt jetzt der Versoß gegen das Allimentierungsprinzip? Beruht dieses auf der ungleichen Behandlung der verschiedenen Beschäftigtengruppen? Wäre dem so, wäre es unzulässig.
Wieso gibt es unterschiedliche Wochenarbeitszeiten in anderen bereichen der öffentlichen Verwaltung? Sind die 38,5 Wochenstunden der Angestellten bezogen auf die 40 Wochenstunden der (Landes-)Beamten ebenfalls ein Verstoß gegen das Allimentierungsprinzip?

Ist Allimentierungsprinzip gleichzusetzen mit Priviligierung? – Und wenn ja. steht das Allimentierungsprinzip außerhalb der rechtsordnung, die das GG vorgibt?

Fragen über Fragen, die sicherlich nur ein beamter beantworten kann. Aber Vorsicht, ich habe insgesamt zwei Zweite Staatsexamina, von denen mir lediglich eines Eignung und Befähigung für den Schuldienst bis Jahrgangsstufe 10 in meinen Fächern bescheinigt. Das andere hatte einen höheren Anteil an juristischen Ausbildungsinhalten während des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Prinzip einer amtsangemessenen Alimentation hat mit angestellten Lehrkräften nichts zu tun. Sie haben das offenbar überhaupt nicht verstanden. Es besagt, dass Beamten (hat mit Lehrern wenig zu tun) bezüglich ihrer Ausbildung und Tätigkeit eine angemessene, d.h. zur Wirtschaft vergleichbare, Alimentation (Bezahlung) zusteht. In Schleswig-Holstein ist das vor Gericht im Übrigen der Angriffspunkt, mit dem das gestrichene Weihnachtsgeld wieder erstritten werden soll. Vor dem Oberverwaltungsgericht haben die verbeamteten Kläger schon Recht bekommen, nun liegt es in Karlsruhe.

Auch zeigt die Forderung der SchaLL-Heinis, dass sie überhaupt nicht verstanden haben, wie die Bezahlung von beamteten Lehrern funktioniert. Eigentlich erbärmliches Nichtwissen: Eine Nullrunde für verbeamtete Lehrer würde auch eine Nullrunde für alle A13-Finanzbeamten bedeuten.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Um in ihrem Wortlaut zu bleiben
Ebenso haben die verbeamteten Heinis der GEW und des VBEs überhaupt nicht verstanden was ein Tarifvertrag ist und welche Voraussetzungen er erfüllen muss.
Leider fühlen sie sich trotzdem ermächtigt einen Tarifvertrag zu unterschreiben von dem die GEW selbst sagt:
„Bezahlung nach Gutsherrenart“
„Gleichbehandlung mit Beamt*innen – aber nur bei nachteiligen Regelungen“
(Quelle: https://www.gew-nrw.de/laender/detail-laender/news/mogelpackung-l-ego-nicht-mit-der-gew.html)
„Es muss endlich Schluss sein mit der Benachteiligung der tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen“
(Quelle: https://www.gew.de/tv-l/rueckblick-tarifrunden-tv-l/archiv-der-tarifrunden/)

Und der die Forderung, die Sie für sich in Anspruch nehmen:
„Es besagt, dass Beamten (hat mit Lehrern wenig zu tun) bezüglich ihrer Ausbildung und Tätigkeit eine angemessene, d.h. zur Wirtschaft vergleichbare, Alimentation (Bezahlung) zusteht.“
aufs gröbste missachtet

Dietmar
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@dickebank: Keine Ihrer Überlegungen hatte oder habe ich. Vielen Dank an Küstenfuchs!
Bei dem sog. Alimentationsprinzip handelt es sich um einen „hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“, der als solcher verfassungsrechtlich von Art. 33 Absatz 4 und 5 GG garantiert ist. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten angemessene Dienst- und Versorgungsbezüge zu gewähren, so dass diese Bezüge ihm je nach Dienstrang und Verantwortung im Amt einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen. (https://www.juraforum.de/lexikon/alimentationsprinzip)
Das bedeutet, wenn die Alimentation letztes Jahr ok war und dieses Jahr durch die Inflation Kaufkraft verloren gegangen ist, ist die Alimentation dieses Jahr wohl nicht mehr ok. In der Folge sollte es eine Anpassung der Bezüge geben.
Dass die SchaLL NRW sich um die Bezüge von Beamten, also von Nichtmitgliedern kümmert, finde ich sehr übergriffig.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar

Ebenso übrgriffig empfinde ich es, wenn verbeamtete Funtionäre der GEW und des VBEs Tarifverträge für ihre Kollegen abschliessen. die weder eine zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Entgelttabelle, noch eine verhandelte Arbeitszeit beinhaltet.
Jeder halbwegs intelligente Mensch würde solch ein Machwerk nicht für sich unterschreiben.

Thomas Schultz
2 Jahre zuvor

Gehtˋs noch ? Vielleicht noch ne Reise nach Hawaii obendrauf?!

Gehaltsmäßige Gleichstellung kann ich ja noch als Forderung nachvollziehen, aber warum bitte sollen angestellte Lehrkräfte eine Deputatsabsenkung bekommen? Das wäre ja dann doppelte Gehaltserhöhung… also entweder das eine oder das andere….

Dazu: den Corona-Bonus haben wir alle verdient… (auch wenn das viele Eltern durch manche Negativbeispiele gern anders sehen)…

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Thomas Schultz

Ganz einfach, Angestellte/Tarifbeschäftigte im ÖD der Länder arbeiten laut Tarif 38,5 Wochenstunden. Im gegensatz dazu müssen die allimentierten Bediensteten 40 Wochenstunden bei den Ländern und 41 beim Bund am arbeitsplatz anwesend sein.
Lediglich tarifbeschäftigte Lehrkräfte und beamtete Lehrkräfte haben je nach Bundesland und Schulform die gleiche Anzahl an Wochenstunden zu erbringen.

Es geht also nicht um eine Absenkung des Deputats sondern um eine Übertragung an die von den Ländern geschaffene Arbeitszeitregelung auf den Bereich Schule.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann setz das vor Gericht durch!

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Thomas Schultz

Warum sind die Wochenarbeitszeiten von Angestellten und Beamten in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltungen unterschiedlich und im Bereich Schule nicht? Selbst im Schulministerium arbeiten Angestellte 38,5 und Beamte 40 Wochenstunden.

Busenfreundin
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, dickebank, es wäre mal notwendig, wenn dieser Unterschied auch reale Auswirkungen hätte. Das könnte nicht anders sein, als dass angestellte Lehrer z.B. mindestens eine Deputatstunde weniger haben als verbeamtete. Das würde auch einen neuen Aspekt in die Verbeamtungsdebatte einbringen und ob man das wolle oder nicht.

Eine sehr wichtige Forderung also des „SchaLL“.

Erasco
2 Jahre zuvor

Finde ich gerade sehr fragwürdig, dass man Nullrunden für Beamte fordert, damit angestellte Lehrer aufholen können. Es war schon immer nicht lukrativ als angestellter Lehrer zu arbeiten. Hätte ich auch nicht getan. Der Lohn als Beamter ist ebenfalls diskutierfähig, weil die Arbeitsbedingungen einfach nicht gleich sind. Die Grundschullehrer fordern A 13, was ich im Moment verdiene. Mögen sie gerne haben, aber ich arbeite an einem Oberstufengymnasium mir A 13 und habe auch im Vergleich erheblich Mehrarbeit, weshalb ich nur Teilzeit arbeite. Innerhalb der A 13 gäbe es auch Diskussionsbedarf. Ich möchte keine Nullrunden für andere, hätte aber A 14 verdient. Wird auch nichts draus. Hauptsache die Gehälter in der Politik, die mich bevormundet, stimmen. Vielleicht sollte man da ansetzen?

Mika
2 Jahre zuvor
Antwortet  Erasco

Es gibt auch Lehrer, die im Rahmen der Gesundheitsprüfung nicht verbeamtet werden, zwar nicht häufiger fehlen als die verbeamteten Kollegen, dafür aber mit einem deutlich niedrigeren Netto (auch nach Abzug der privaten Krankenversicherung bei den Beamten) nach Hause gehen, von der Rente bzw. Pension mal ganz zu schweigen. Denen sagen Sie das auch?
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, und in den Lohn spielen die fehlenden Abzüge beim Beamten und die höhere Pension nun mal mit rein.

Andi
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mika

Das ist nicht das Problem des Steuerzahlers. Wenn jemand die Gesundheitsprüfung nicht schafft, gibt’s keine Urkunde- recht so.
Ist niemand gezwungen, dann im Schuldienst zu bleiben, wenn er das nicht lukrativ findet.

Dietmar
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mika

In diesem Land herrscht Vertragsfreiheit. Niemand ist gezwungen als angestellter Lehrer zu arbeiten. Zumal diverse Bundesländer händeringend nach LuL suchen und mit ein wenig gutem Zureden sicher auch schwierigere Fälle als Beamte beschäftigen würden.

TheTeacher
2 Jahre zuvor
Antwortet  Erasco

Ohne Ihnen zu nahetreten zu wollen, aber meiner Ansicht nach sitzen Sie mit Ihrer Meinung über den Verdienst und der Arbeitsleitung von Grundschullehrern schon etwas auf dem hohen Ross.

Erasco
2 Jahre zuvor
Antwortet  TheTeacher

@THE TEACHER Nein nicht wirklich. Sie sind vermutlich Grundschullehrer. Ich schätze Ihre Arbeit. Vor allen Dingen, weil meine Tochter gerade die Grundschule mit einer Super-Lehrerin verlassen hat. Ist Arbeit, vor allen Dingen mit Inklusion. Habe trotzdem überlegt an eine Grundschule zu wechseln. Bin nicht auf dem hohen Ross. Kenne meine Arbeitszeit, insbesondere mit eigenen Kindern. Kennen Sie meine Arbeitzeit? Abitur, Oberstufe und so?
@ Dio
Wenn ich nicht verbeamtet worden wäre, hätte ich diesen Beruf nicht ausgeübt, sondern mir etwas anderes gesucht. Als angestellter Lehrer ist es eigentlich ein Witz, weil das Gehalt viel zu wenig ist. Vielleicht gibt es deshalb zu wenig Lehrer? Die Arbeit wird absolut nicht geschätzt. Auch nicht finanziell. Aber wir sollten uns nicht untereinander streiten für etwas, das uns vorgesetzt wird.
Veränderungen in positiver Richtung werden erfolgreich verhindert – kein System ist so träge wie Schulen

Ken Haddorf
2 Jahre zuvor
Antwortet  Erasco

Dann mach das doch.
Danach weißt du es.
Ist eine müßige Diskussion, wird nun schon so lange geführt.
Wenn man am Gymnasium die „falschen“ Fächer gewählt hatte, ist es heftig, bei den „richtigen“ Fächern dafür oft recht entspannt.
Die Belastung im Primarbereich ist halt bei allen gleichmäßig zu hoch, die Spitzen nach oben und unten fallen geringer aus.

TheTeacher
2 Jahre zuvor
Antwortet  Erasco

@ERSACO:
Ich bin kein Grundschullehrer, sondern unterrichte an einer Gesamtschule, weshalb ich durchaus einen Einblick in die Arbeitszeiten und die Arbeitsweisen verschiedener Schulformen bekomme. Meine Frau ist Grundschullehrerin, weshalb ich die spezifischen Belastungen dieser Schulart ebenfalls kenne.
Bei Klausuren oder Prüfungen haben Sie sicherlich mehr Arbeit zu leisten, als ein Grundschullehrer, wobei ich nicht weiß, wie viele Hefte sie während des Jahres einsammeln und durchsehen und Rückmeldung geben, aber dafür sind die Voraussetzungen grundsätzlich sehr unterschiedlich und häufig nicht zu ihrem Nachteil. In BW haben die Grundschullehrer beispielsweise schon einmal drei Deputatsstunden mehr abzuleisten, was bei etwa 37 Schulwochen zirka 28 echte Stunden Mehrarbeit bedeutet. Lernen mit allen Sinnen, Klassenraum- oder Arbeitsblattgestaltung erhöhen die Arbeitszeit im Vergleich immens. Der Oberstufe ist das meistens egal.
Die Arbeitsbelastung ist jedoch auch im Unterricht deutlich höher. Der eine macht sich in die Hose, während der andere seiner Nachbarin mit der Schere fast das Auge aussticht und die kleine Lisa hat genug von Schule und steht auf und möchte nach Hause. Gerade Anfangsunterricht ist etwas ganz anderes, als eine Oberstufenklasse. Ein ähnlicher Vergleich: Bei uns hätte eine Mehrheit Gymnasiallehrer Verständnis dafür, wenn Hauptschullehrer gleichviel verdienen würden, trotz beispielsweise Klassengrößen von 16-20 Lehrern. Spätestens, wenn Vertretungsstunden in solchen Klassen fällig wurden, sind die Gymnasialkollegen recht schnell dieser Meinung.
Der Aufwand in der Elternarbeit ist ebenfalls deutlich erhöht. Es mag natürlich auch in der Grundschule Personen geben, die es sich leicht machen und mit wenig Arbeitsstunden auskommen, aber diese Art von Lehrern gibt es auch in der Oberstufe.
Wir werden bei diesem Thema wahrscheinlich nicht zu einer Einigung kommen, denn es gibt keine Instanz, die Klärung schaffen könnte. Aus meiner Sicht gibt es aber aus der Arbeitserfahrung unterschiedliche Belastungen, sehe aber nicht, dass eine Schulart insgesamt einfacher bzw. schwerer davonkommt.
Die Idee an einer Grundschule zu unterrichten finde ich gut und zeigt Ihre Offenheit.
Wie gesagt, nichts für ungut.

Dio
2 Jahre zuvor
Antwortet  Erasco

Manchmal liegt aber die Entscheidung nicht an einem selbst, ob man verbeamtet wird oder nicht. Daher kann ich Ihr Argument leider nicht nachvollziehen.

Erasco
2 Jahre zuvor

Ah ja, Coronabonus möchte ich auch -verdientermaßen, weil mein Strom, mein WLAN, mein digitales Endgerät, eventuell auch meine Heizung -wobei ich froh war, nicht bei offenen Fenstern in eiskalten Schulen zu sein – Lüften ist das A und O und kann keinen Luftfilter ersetzen. Für diese Saison habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Koogle
2 Jahre zuvor

Man sollte den beamteten Lehrern ein attraktives Angebot machen, sich entbeamten zu lassen aus Solidarität mit den nichtbamteten Lehrern.

Einschließlich Wechsel in die gesetzlichen Sozialversicherungen.

Und natürlich Streikrecht.

Caro
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Wär ich sofort dabei!
Auch ohne Streikrecht!

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Wäre aber für die Länder viel teurer, daher utopisch. Und sie werden sich nicht so nötigen lassen wollen, wie die Lokführer nun mit der arbeitenden und lernenden Bevölkerung tun – das ist kein Streik, das ist Erpressung (wobei ich vermute, dass streikende Lehrer im Gegensatz dazu vielen Anderen, insbesondere denen ohne Kinder und denen, die denken, wir verdienen so sehr viel, am A vorbeigehen könnten …)

Tsundoku3
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

@Koogle: Dem werden die wenigsten folgen, denn überall hört und liest man ja, wie groß der Unterschied der Netto-Gehälter ist.

eknus 48
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tsundoku3

Ich habe mir mal den Spass gemacht und den Nettosold mit dem Nettogehalt für ledige und kinderlose Fachlehrer an Förderschulen in NRW verglichen, der verbeamtete Kollege bekommt bis zu 125%des Nettogehalts des angestllten Kollegen, bei veränderten Familienstand noch deutlich mehr. Im April hat der LBV in NRW verkündet, dass angestellte Kollegen in der Pandemielage mit Lohnkürzungen in Quarantänefall und einer Erkrankung über die 6 Woche hinaus zu rechnen haben. Bei Langzeiterkrankung und Arbeitsunfähigkeit infolge von Long Covid müssen sie mit Abrutschen in die Sozialhilfe rechnen.

trotzki
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Also ich bin der Meinung, die verbeamteten Kollegen könnten doch den Corona-Bonus aus Solidaritätsgründen doch auch noch mit übernehmen. Wenn schon, dann aber auch richtig.
Am Ende viel Schall und Rauch, oder von der GDL inspiriert

Teacher Andi
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Wie soll denn dieses attraktive Angebot aussehen? Beamte sind mit ihrem Sonderstatus und ihren Privilegien fein heraus. Der einzige Vorteil des Angestellten: er kann jederzeit mit 6 Monaten Frist kündigen. Die Nachteile brauche ich nicht aufzuzählen. Das fängt mit der Bezahlung, der Befristung und Kündigung alle 3 Jahre (obwohl Bedarf ist) an. Soll jetzt für die Beamten der Angestelltenstatus aufgewertet werden, der schon seit zig-Jahren die angestellten Lehrer ausgebeutet hat? Für die Beamten? Die sich nie um die Nachteile ihrer angestellten Kollegen gekümmert haben? Im Alter dann gerne in die GKV wechseln, da dies dann günstiger ist, aber man da nie einbezahlt hat? Alles nach Wunsch, je nachdem, was lukrativer ist? Ich habe diese unterschiedliche Behandlung nie verstanden, aber im Zuge meiner Amtszeit weiß ich nun, dass die Regierung sich diese Ausbeuterverträge offen hält aus Kostenspargründen. Die Fürsorgepflicht gilt offenbar nur für Beamte. Und genau genommen streiken die angestellten Lehrer auch nicht, da sie den Schülern nicht schaden wollen, man hat ja irgendwo auch noch ein Berufsethos. Also nur zu, alle Beamten ins Angestelltenverhältnis, aber mit allen Nachteilen, auch der Rente, also nicht mehr 70% des letzten Gehaltes, sondern Rente nach lebenslangen Punkten berechnet. Da wirken sich Erziehungszeiten enorm negativ aus. Viele Beamte haben gar keine Ahnung, wie krass die Unterschiede sind.

Koogle
2 Jahre zuvor
Antwortet  Teacher Andi

@Teacher Andi.

Der aufgestaute Frust zeigt, dass Handlungsbedarf besteht.

Alle 3 Jahre kündigen ist gesetzeswidrig.

Bei Lehrern sollte es Kündigungsschutz geben.
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können betriebsbedingte Kündigungen ausschließen.

Personalabbau kann notfalls über Altersteilzeit vereinbart werden.
So wie in der freien Wirtschaft üblich.

Rente und Pensionen sollten ohnehin angeglichen werden.
Gesetzliche Renten müssen aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils ebenso versteuert werden wie Pensionen.
Umgekehrt die Höhe der Pensionen und Renten anzugleichen wurde bisher versäumt.

Trotz gefühlt 30 Jahre große Koalition.

müdeobderdiskussionen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Ich bin verbeamtet und habe auf meinem Pensionsbescheid in den Erziehungsjahren meiner Kinder eine dicke Null stehen. Sie werden mir nicht angerechnet. Somit geht es mir da ebenso wie ihnen. Ich bin froh, dass ich jeweils nur ein Jahr zuhause geblieben bin.
Das angestellte L weniger verdienen stimmt, ich habe anfangs keine Beamtenstelle gehabt und habe monatl. knapp 500€ weniger gehabt. Ob ich mit meiner privaten KV so glücklich bin im Alter, wird sich noch zeigen, meine Kinder muss ich jeweils versichern und bezahlen. Die private KV wird im Alter teuer und zahlt schon jetzt immer weniger. Hier musste ich auch eine Zustzversicherung abschließen, da auch die Beihilfe vieles nicht mehr zahlt.
Ein Coronabonus haben alle verdient, den werden wir aber nie bekommen.

Busenfreundin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Wenn angestellte Lehrer weniger Unterrichtsstunden arbeiten müssen für eine Vollzeitstelle, dann wäre das aber schon ein gutes Argument gegen die Verbeamtung und wie oben jemand schrieb, ist das ja sonst auch so im öffentlichen Dienst!

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  Busenfreundin

Ich unterrichte in NRW und als angestellte Lehrkraft habe ich als Lehrkraft nach TV-L nicht, wie die anderen Landesangestellten 38,5 Stunden arbeiten, sondern 41. Das heisst, ich habe wöchentlich 2,5 unbeszahlte Überstunden zu leisten, die in keinster Weise vergütet oder angerechent werden.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Nächste Benachteiligung.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

„Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies gilt dann, sobald der Mitarbeiter länger als sechs Monate in Ihrem Unternehmen angestellt ist.“

Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist, die gilt, wenn es keine vertragliche Kündigungsfrist gibt. Und in meinem Arbeitsvertrag mit dem Land NRW gibt es überhaupt keinen Punkt „Kündigung“, folglich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Chris
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

„Und natürlich Streikrecht.“

Mit einem Claus Weselsky als Gewerkschaftschef könnte das sogar etwas werden. Dann werden ganz gezielt die Abschlußprüfungen der 10. Klassen, Abiturprüfungen und Gesellenprüfungen bei der IHK und Handwerkskammer bestreikt. Mal sehen, ob sich da Druck für Verhandlungen aufbauen läßt, wenn in einem Jahrgang mal keine Studenten an die Unis gehen, weil niemand ein Abitur hat, keine Azubis fertig werden und keine neuen Azubis eingestellt werden können, weil sie ihre Fachoberschulprüfungen nicht ablegen konnten. 😉

Die Erlangung von Schulabschlüssen ist halt doch eine hoheitliche Aufgabe. Bleiben wir da besser bei den Beamten? 😉

Georg
2 Jahre zuvor

Die Angestellten bräuchten so viel mehr als die Beamten, dass die 20-25% netto Differenz ausgeglichen werden bzw. Wohl mindestens 30% wenn das auch für die Rente gelten soll. Die 1200€ reichen dafür nicht aus.

Rabe (aus NRW)
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Vergessen Sie aber bitte nicht, dass vom Netto, das auf dem Gehaltszettel erscheint, bei den Beamten die Krankenversicherung noch abgeht. Nicht die falschen Zahlen vergleichen!

KaGe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rabe (aus NRW)

Trotzdem sind es ca. 500€ Differenz. Wesentlicher sind die Altersbezüge. 48% zu 72%… sag ich da nur.

Ach ja, ich bin Angestellte und mache den Beruf trotzdem sehr, sehr gerne. Ich habe keinen Bock mehr auf die freie Wirtschaft auf deren hire and fire.

Und ich werde nicht alle 3Jahre gekündigt.

Andi
2 Jahre zuvor
Antwortet  KaGe

Da haben Sie es wohl nicht geschafft, Ihre jeweiligen Arbeitgeber von sich zu überzeugen?! Und dass zu einer Zeit, in der Unternehmen froh sind, gute (!) Leute zu bekommen und sich einiges einfallen lassen, sie zu binden.
Aber es gibt viele verkrachte Existenzen (keine Aussage über Sie selbst), die es nicht packen und dann meinen, easy in den Schuldienst wechseln zu können. Dann sind sie oft zu alt zur Verbeamtung. Also- bitte nicht den Frust über die eigenen Lebensentscheidungen auf solch krude Weise mit dämlichen Vorschlägen ausleben!

KaGe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Andi

Vor 17Jahren sah es in „meinem“ Bereich anders aus.

Jetzt mag ich nicht mehr raus aus der Arbeit mit den Kindern/Jugendlichen.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rabe (aus NRW)

Ich arbeite als tarifangestellter Fachlehrer an einer Förderschule und habe nur mal so aus Spass einen Nettovergleich angestellt. Das Ergebnis war mehr als ernüchternt:
Der Nettosold eines ledigen, kinderlosen Fachlehrers liegt bei 125% des Nettogehalts der angestellten Kollegen. Sollte sich der Familienstand ändern, wird der Unterschied noch größer.

Emil
2 Jahre zuvor

Alle Jahre wieder….
Was machen eigentlich die Angestellten, wenn alle Beamten aus den Gewerks haften austreten? Dann ist kein Geld mehr da für Streiks. Muss ich mal ernsthaft drüber nachdenken bei solchen Phrasen….

Teacher Andi
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Schon mal einen angestellten Lehrer streiken gesehen? Darüber sollten Sie mal ernsthaft nachdenken.

Emil
2 Jahre zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Klar, Sie nicht?

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Ja …

Busenfreundin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Und wie hätten die verbeamteten Lehrer A13 für alle an Grundschulen durchgesetzt in mehreren Bundesländern, wenn die angestellten Kollegen dafür nicht gestreikt hätten?

Emil
2 Jahre zuvor
Antwortet  Busenfreundin

Sie überschätzen sich ganz erheblich! Die Länder führen A13 _ganz ohne Streik_ ein, weil ihnen die Lehrer weglaufen! Sie sollten sich vielleicht etwas mit Streik recht befassen. Das streiken ist nämlich nur in laufenden Tarifverhandlungen erlaubt.
Aber es ist ja so viel einfacher, Parolen rauszuhauen, nicht wahr????

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Das wäre de facto ein großer Vorteil. Die verbeamteten Lehrkräfte, die als Personalratsvertreter in den Bezirkspersonalräten und im Hauptpersonalrat sitzen, sind hinsichtlich der Angestellten ein Problem. Ebenso die Mehrheitsführerschaft des dbb gegenüber der Tarifunion aus ver.di und GEW. Im Bereich Schule/Erziehung stehen sich die DGB-Gewerkschaften nämlich genauso spinnefeind gegenüber wie die EVG (im DGB) und die GdL (im dbb). Lediglich die Vorzeichen sind andere, bei den bahnern gibt es mehr EVG-Mitglieder, im Bereich Schule mehr dbb-Mitglieder.

Gümnasiallehrer a.D
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist mal ne ganz steile These.

dickebank
2 Jahre zuvor

Nein, als langjähriges Mitglied eines Lehrerrates in NRW gesammelte Erfahrung.

Die Beamten (m/w/d) auf den Listen der GEW sind Trojanische Pferde.

eknus48
2 Jahre zuvor

Nein, das ist auch meine Erfahrung als tarifangestellte Lehrkraft.
Ich fordere schon seit Jahren, dass meine Personalräte einen gültigen Erlass des Schulministeriums auf Gültigkeit überprüfen lassen sollen. In den Antwortschreiben meiner sogenannten Personalvertretungen bekam ich inhaltlich falsche Antworten, die ich persömlich als freche Lüge bezeichen würde.
Daher kann ich die Aussage von dickebank voll bestätigen.

Und seien wir ehrlich, keine halbwegs intelligente Person hätte einen Tarifvertrag für sich unterschrieben, der die Entgeltgestaltung und die Arbeitszeit einzig und ohne Mitspracherecht dem Arbeitgeber überlässt.

McCloud
2 Jahre zuvor

Gerne, aber nicht auf Kosten der verbeamteten Kollegen. Auch für die steigen Energiepreise, Mieten, Inflation usw.

Carsten60
2 Jahre zuvor

Das Problem ist ja nicht neu: In zahlreichen Ministerien und Stadtverwaltungen arbeiten Beamte und Angestellte nebeneinander und an denselben Aufgaben. Das Problem ist also ein grundsätzliches, somit sehe ich nicht, dass nun in einem Tarifvertrag diese Sache einseitig für Lehrer geregelt werden soll. Wenn, dann bitte für alle.
Wäre es nicht sinnvoller, auf die Fahnen zu schreiben, dass Lehrer in der Regel verbeamtet werden sollen? Ausnahmen gäbe es dann nur noch bei individuellen Hindernissen, die eine Verbeamtung ausschließen (das Alter gehört eigentlich nicht dazu; im Bundesbeamtengesetz steht, dass niemand Beamter werden darf, der das 65. Lebensjahr (!) vollendet hat). Das Ärgerliche ist ja dieses Nebeneinander „nach Gutsherrnart“ und ohne System und Logik.
Ein Corona-Bonus durch Sonderzahlungen würde natürlich wieder mal die ohnehin zu hohe Staatsverschuldung in die Höhe treiben. Neuerdings gibt es alle möglichen Extras auf Kredit (EU-Gelder für Italien, Gelder für Hochwassergeschädigte usw.).

Busenfreundin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

„… im Bundesbeamtengesetz steht, dass niemand Beamter werden darf, der das 65. Lebensjahr (!) vollendet hat).“

Echt jetzt? Haben Sie Belege? Warum endet die Verbeamtung dann meistens Anfang oder Mitte 40 ?

Emil
2 Jahre zuvor
Antwortet  Busenfreundin

Weil der Steuerzahler ihnen sonst die Pension schenkt, anstatt das sie sich die in 40 Jahren Arbeit verdienen. Ganz einfach. Das ist letztendlich ein Schutz der Steuerzahler den!!!

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Busenfreundin

Entscheidend sind sowieso die Ländervorschriften, die Bundesvorschriften gelten nur für Bundesbeamte. Die Bundeslaufbahnverordnung hat angeblich Altersgrenzen gestrichen, so sehe ich im Internet. Aber das hilft den Lehrern gar nichts.

Emil liegt falsch: Die Pension richtet sich nicht nach dem Alter bei der Ernennung, sondern nach der Zahl der sog. „ruhegehaltfähigen Dienstjahre“. Da werden dann gewisse Jahre angerechnet und andere nicht. Früher wurde die Regelstudienzeit angerechnet, heute nur noch 3 Jahre. Früher genügten 35 anrechenbare Jahre für die Höchstpension, heute 40 Jahre, und später vielleicht noch mehr. Niemand ist vor solchen Änderungen geschützt, die letztlich aus der Parteipolitik kommen.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ja, da werden die unterschiedlichen Vergütungen aber auch durch unterschiedliche Wochenarbeitszeiten zu mindest tlw. teilweise ausgeglichen.

Landesbeamte: 40 Wochenstunden (Bundesbeamte 41 Wochenstunden)
Angestellte: 38,5 Wochenstunden

40 zu 100% = 38,5 zu x ergibt x = 96,25%.

Die Wochenarbeitszeit der Angestellten liegt folglich 3,75 Prozentpunkte unterhalb der der Beamten. Für eine angestellte Grundschullehrkraft mit eine Deputatsverpflichtung von 28 Wochenstunden würde dies eine Entlasung um eine Wochenstunde bedeuten. Zusätzlich zur geringeren Vergütung müssen die angestellten Lehrkräfte also zusätzlich auch noch eine unbezahlte Mehrarbeitsstunde regelmäßig abhalten. Hinzu kommt dass die meisten angestellten Lehrkräfte von ihren SL auch noch bei der Abrechnung von Mehrarbeit benachteiligt werden, da diese SL nicht anerkennen, das Angestellte ab der ersten geleisteten Mehrarbeitsstunde einen Anspruch auf Vergütung haben. Auch hier wird versucht die beamtenrechtliche Regelung, dass erst ab der dritten geleisteten Mehrarbeitsstunde, diese zu vergüten sind (ab der dritten bedeutet mathematisch kleiner gleich 3 und nicht 4, wie manche SL behauptet).

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ihre Rechnung geht zumindest in NRW in keinster Weise auf. Der TV-L regelt nicht die Arbeitszeit für Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung erworben haben und als Erfüller arbeiten.
§44 TV-L
„ Nr. 2
Zu Abschnitt II – Arbeitszeit –
1Die §§ 6 bis 10 finden keine Anwendung. 2Es gelten die Bestimmungen für die ent- sprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung. 3Sind entsprechende Be- amte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln.“
Die Arbeitszeit nach TV-L §6 beträgt:
beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten
„Im Tarifvertrag für die Länder (TV-L § 44) steht zur Arbeitszeit der Lehrkräfte nur, dass die einschlägigen Regelungen für vergleichbare Beamt*innen gelten. Damit gilt für alle Lehrkräfte in NRW grundsätzlich die Arbeitszeitregelung des § 60 Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Danach darf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 41 Stunden nicht überschreiten.“
Quelle: https://www.gew-nrw.de/arbeitszeit-arbeitsplatz.html

Somit leisten die angestellten Kollegen, die als Erfüller arbeiten 2,5 Stunden Mehrarbeit pro Woche, die in keinster Weise vergütet werden.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Der einseitige Tarifvertrag für Lehrkräfte ist doch schon seit Jahren existent und wurde 2017 auch von der GEW unterschrieben.
Der TV EntgO-L,
der das Entgelt der Kollegen nicht gemäß des Ausbildungsprinzip regelt sondern lediglich auf die Besoldungstabelle verweist und dann bei den Besoldungsgruppen A10, A11 und A12 sagt gehe eine Stufe zurück.
Mit Worten:
der Lehrerin NRW mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-,Haupt- und Realschulen wird als verbeamtete mit der Besoldungsgruppe A12 entlohnt, als tarifangestellte Kraft aber mit der Entgeltgruppe 11. Die Entgeltgruppe 12 bleibt in NRW für Lehrkräfte vakant.

Tsundoku3
2 Jahre zuvor

Um die Netto-Differenz auszugleichen, ist richtig, was die „Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer“ (SchaLL) aus NRW fordert, aber psychologisch schlau ist es wohl eher nicht. Man hätte dann eher 1% für die Beamten und deutlich mehr für die Angestellten fordern soll. So stürzen sich nun alle auf die Nullrunde und das kommt nie an.

Eine „Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer“ (SchaLL) sollte es in ganz Deutschland geben. Will die nicht expandieren?

Pensionist
2 Jahre zuvor

Wäre es nicht einfacher, die Angestellten ließen sich verbeamten?

Oder woran hakt’s da?

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

Am Alter.

Busenfreundin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

Es kann sich nicht jeder verbeamten lassen, der es möchte. Es gibt z.B. Altersgrenzen und es gibt immer noch ein Bundesland, dass das momentan grundsätzlich nicht macht.

KaGe
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

Gesundheit

Chris
2 Jahre zuvor

Leider vergessen die Angestellten zumindest in diesem Artikel, daß die verbeamteten Lehrer von ihrem Netto noch die komplette Krankenkasse, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, bezahlen müssen. Das sind bei mir als Beamter in der GKV gut 800€ monatlich, die man von der hier vorgerechneten Nettodifferenz von 1.200€ noch abziehen muß. Beim Netto des Angestellten sind die Krankenkassenbeiträge ja schon runter.

vhh
2 Jahre zuvor
Antwortet  Chris

Leider vergessen Sie, das „Beamter in der GKV“ ein Sonderfall ist, PKV um 300,- bis 400,- ist realistischer. Ihre Entscheidung hat sicher Gründe, aber es macht wenig Sinn, hier eher seltene Fälle zum Vergleich heranzuziehen.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  vhh

Wie viel Netto von einer vergüteten Mehrarbeitsstunde bleibt denn bei einer verbeamteten Lehrkraft hängen, die lediglich Steuern abführt. Bei Tarifbeschäftigten gehen von der mehrarbeitsvergütung neben den Steuern auch noch die Sozialabgaben ab. So bleiben von brutto etwas über 24 Euro gerade noch einmal um die 13 Euro netto übrig. Für den Stundensatz steht in der Industrie keine ungelernte Kraft auf.

Alex
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Tja, Vollzeitbeamte bekommen Überstunden erst ab der 4. im Monat bezahlt, die ersten 3 sind schon im Gehalt inbegriffen und müssen ganz ohne Ausgleich geleistet werden.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Chris

Vermutlich kostengünstiger als alle Familienmitglieder privat zusätzlich zu versichern. Oder hat die private KV einen Versagungsgrund gesehen, sie privat zu versichern und es gab überhaupt keine Möglichkeit sich in der privaten versichern zulassen oder ein zusätzliches, gesundheitliches Risiko teuer zu bezahlen (Tarifzuschläge).
Solidarität mit den gesetzlich Versicherten schließe ich a priori schon einmal aus.

Chris
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Treffer, versenkt!
Die PKV hat sich meine Krankenakte aus Kindertagen angesehen und gesagt, daß sie mich nicht haben will. Das mich nach dem Unfall das Kreiswehrersatzamt tauglich gemustert hat und ich meinen Wehrdienst abgeleistet habe, interessierte nicht. Auch, daß mich der Fliegerarzt jedes Jahr tauglich schreibt und ich als Pilot bei uns im Sportverein sogar Passagiere im Segelflugzeug mitzunehmen darf interessiert nicht.

Also ja, die PKV (egal welche) wollte mich nicht haben. Zahle derweil als Single ohne Kinder 830€ monatlich in die GKV.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Chris

Klar, weil Du den AG-Anteil übernehmen musst.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Chris

In Berlin hat man mittlerweile den 50-prozentigen Arbeitgeberanteil auch für die GKV von freiwillig versicherten Beamten eingeführt, wenn die im Gegenzug auf die Beihilfe in Krankheitsfällen verzichten. Das würde bei Ihnen 415 € ausmachen. andere Länder wollen das wohl auch machen, wurde irgendwo gemunkelt. Einfach mal nachfragen.

vhh
2 Jahre zuvor

Die Unterschiede in der Bezahlung sind ziemlich groß, die Unterschiede in der Arbeitsbelastung nicht vorhanden. Eine Forderung “gleiche Arbeit, gleiches Geld“ ist sicherlich nicht weniger legitim als „gleiche Ausbildungsdauer, gleiches Geld“.Ich rechne nicht damit, in den letzten 10 Jahren das noch zu erleben, kenne aber auch keine verbeamteten KuK, die diese Ungerechtigkeit nicht sehen, es besteht also Hoffnung…
Egal ob verbeamtet oder angestellt, fair behandelt wird keiner, stattdessen unser Verantwortungsgefühl mehr oder weniger geschickt zur Ausbeutung genutzt. Einiges hört sich hier an, als ob wir lieber diskutieren, ob Frührente oder -pension „besser“ ist, statt darüber, welche unhaltbaren Zustände dazu führen.
„Nur für Angestellte“ ist provokant, aber es ist eine explizit auf angestellte Lehrkräfte ausgerichtete Organisation und das ist PR: angestellte LehrerInnen bekommen seit Jahrzehnten weniger, wie reagieren die verbeamteten auf die Zumutung, einmal nicht dabei zu sein? Es sollte und wird nicht dazu kommen, könnte aber helfen, mal den Blickwinkel zu wechseln.

S. Weiß
2 Jahre zuvor

Wenn ein Lehrer in Bundesländern, die ihre Lehrer in der Regel als Beamte anstellen, angestellt und nicht verbeamtet wird, hat das einen Grund. Meistens erfolgt der Einstieg zu spät im Leben oder der Bewerber hat aus verschiedenen Gründen nicht die volle Eignung. (Andernfalls muss eine Verbeamtung möglich sein!)
Es ist transparent was der Verdienst als Angestellter ist und man unterschreibt (freiwillig!) einen Arbeitsvertrag.
Wenn Angestellte für das Land jetzt schon teurer sind als Beamte, dann kann es ja nicht sein, dass das Gehalt der Angestellten noch höher angesetzt wird und bei den Beamten so belassen wird. Mir scheint die Rechnung mit dem Netto-Entgeld der Gewerkschaft nicht ganz sauber zu sein, weil mit keinem Wort die Krankenversicherung erwähnt wird. Weiterhin sichern sich auch Beamte durchaus noch privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Zusatzrente ab. Der verbleibende Differenzbetrag (der weit geringer sein muss als oben berechnet) ist aus meiner Sicht gerechtfertigt.

vhh
2 Jahre zuvor
Antwortet  S. Weiß

Nicht die volle Eignung, darum kein Beamter, das klingt nach fair, das klingt nach Auswahl der Besten, bedeutet aber meist nur gesundheitliche Risiken, die selten die Eignung zur vollen Berufsausübung betreffen.
Selbst unterschrieben, selbst schuld – ja, beim einzig möglichen Arbeitgeber!
Wenn Angestellte teurer sind….: wenn es nicht genug Lehrer gibt, sollte man doch einfach die Stundenzahl um 40% erhöhen, speziell für Beamte, das ist dann billiger als neue Stellen. Zu teuer für das Land ist ein ziemlich eigenwilliges Argument.
Mir scheint die Annahme, dass die KV nicht bedacht wurde ohne Informationen dazu im Artikel recht voreingenommen und die Schlussfolgerung zur mangelnden Aussagekraft sehr voreilig.
Die Zusatzversorgung der Angestellten heißt VBL, wer zahlt da wohl inzwischen fast den gesamten monatlichen Betrag?
Auch Sie sehen am Ende allen Aufrechnens noch einen verbleibenden, gerechtfertigten Differenzbetrag, also Ergebnis: ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit ist gerechtfertigt?

S. Weiß
2 Jahre zuvor
Antwortet  vhh

„wenn es nicht genug Lehrer gibt, sollte man doch einfach die Stundenzahl um 40% erhöhen“ – Das macht dann in NRW 35,7 Stunden Unterrichtsverpflichtung. Die verbleibenden 4,3 Stunden sind dann sicherlich schon knapp für anfallende Korrekturen. Sie merken spätestens jetzt, dass das absurd ist.

„Mir scheint die Annahme, dass die KV nicht bedacht wurde ohne Informationen dazu im Artikel recht voreingenommen und die Schlussfolgerung zur mangelnden Aussagekraft sehr voreilig.“ – Leider ist man schon daran gewöhnt, dass sich jeder Akteuer die Statistik schön rechnet, um mit seinem Standpunkt zu überzeugen. Die Daten nicht kritisch zu hinterfragen wäre voreilig.

„also Ergebnis: ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit ist gerechtfertigt?“ – Nein, wie bereits eingangs erwähnt besteht formal nicht die volle Eignung. Das schafft andere Voraussetzungen, auch wenn die Arbeit letztendlich die Gleiche ist. Beispiel: Die Unterrichtsqualität eines angestellten Handwerkermeisters, der den Technikunterricht an einer Förderschule leitet ist vielleicht höher als die einer verbeamteten Sonderpädagogin im gleichen Fach. Trotzdem bekommt er E9 (?), die Sonderpädagogin A13. Es wird in Deutschland nicht nur für die Arbeit bezahlt, sondern auch für die Qualifikation.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  S. Weiß

Wenig Ahnung, davon aber jede Menge.

Ob angestellt oder verbeamtet, die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind doch die gleichen. Es müssen sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen efolgreich abgeschlossen worden sein. Die versagungsrechtlichen Gründe für die Nicht-Verbeamtung sind – bei den Ländern, die grundsätzlich verbeamten – entweder das Überschreiten der Altersgrenze (in NRW 38 Lebensjahre) oder medizinische Gründe (in den meisten Fällen der BMI).

Im übrigen ist es doch nicht so, dass lediglich Beamte Aufwendungen für private Krankenzusatzversicherungen haben. Das einzige, was konstatiert werden muss, ist die bestehende Möglichkeit zur Familienmitversicherung in der GKV, die Beamte nicht haben.

Was aber grundsätzlich übersehen wird, ist die Tatsache, dass ein Gehaltsplus (Tariferhöhung) bei den Beamten nicht zwangsläufig steigende Beitragssätze zur privaten Zusatzversicherung auslösen. Bei Angestellten ist aber jeder zusätzlich verdiente Euro sozialabgabenpflichtig, lediglich die Beiträge zur GRV sind wegen der nachgelagerten Besteuerung abzugsfähig.

G.B.
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn wir schon beim Thema sind, was grundsätzlich übersehen wird:

Die PKV verlangt einen Festbetrag. Für jedes einzeln versicherte Familienmitglied.
Der ändert sich um keinen Cent, auch wenn ich Teilzeit arbeite.

Allerdings bekommt man immer mal wieder plötzlich und unerwartet ein Schreiben der Versicherung, dass die Beiträge aus diesen und jenen Gründen gestiegen sind.
In den letzten drei Jahren einmal um 13% und dann nochmal um 10%. Von einem Monat auf den anderen.

Es gab Zeiten, in denen ich nahezu mein vollständiges Teilzeiteinkommen für die PKV aufbringen musste. Dass dann immer noch Geld vorhanden sein muss, um die Arzt- oder Krankenhausrechnungen zunächst einmal zu bezahlen, ist eine andere Sache.
Was nach der Abrechnung mit PKV und Beihilfe tatsächlich erstattet wurde, bleibt auch immer wieder eine Überraschung.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  G.B.

Es ist doch nicht so, dass Angestellte neben der GKV, GPV und GRV keine zusätzliche private Vorsorge zusätzlich zur BU getroffen hätten. Nur die zahlen sie zu 100% und nicht anteilig wie die Beamten, die ja lediglich den Anteil versichern müssen, den die Beihilfe nicht leistet. Dass Beamte bzgl. der privaten Haftpflicht- und den Kfz-Versicherungen günstiger eingestuft werden als Nicht-Beamte wird auch immer vergesen anzugeben, genauso wie die besonderen Konditionen für Beamte beim Hausbaudarlehen.

Schattenläufer
2 Jahre zuvor

Wieso sollte ich als verbeamteter Lehrer auf eine Gehaltserhöhung verzichten um die Löhne der angestellten Lehrer deutlich erhöhen zu können?
Sind wir jetzt so weit, dass wir Lehrer für die Gehaltserhöhungen bestimmten Gruppen selbst aufkommen müssen?
Das die angestellten Lehrer mehr verdienen müssten ist absolut richtig! Dann soll die GEW den Staat dazu bewegen mehr für die angestellten Lehrer zu zahlen!
Das kann doch bei einem Staat der Milliarden für die Lufthanse übrig hat nicht von einer Nullrunde der Beamten abgängig sein.
Wir verbeamteten Lehrer verdienen zwar besser, aber wir sind auch nicht unbedingt die Top-Verdiener. Schon gar nicht in Zeiten der Inflation.
Ich habe zwei abgeschlossene Studiengänge. Dipl. – Ing und Lehramt. Schon heute grinsen meine Studienkollegen, die als Ingenieur in der Industrie arbeiten, wenn sie erfahren was ich als Lehrer verdiene.

Lera
2 Jahre zuvor

Wir brauchen mehr Spaltung!

Wir brauchen noch einen Verband!

Gibt es schon jemanden, der sich für alleinstehende saarländische Lehrer in Teilzeit einsetzt?

Wird dringend Zeit!

Solidarische Grüße
Die Arbeiterbewegung

niri
2 Jahre zuvor

ich finde eswirklich traurig zu sehen wie wenig solidarität hier zu herrschen scheint, ist ja leider auch typisch für unsere gesellschaft. sobald jemand mehr will und sei es auch nur mehr gleichbehandlung, schauen alle nur auf sich selbst. hauptsache ich habe keine nachteile.
es ist ja offensichtlich, dass angestellte deutlich schlechter gestellt sind und es gibt eigentlich keinen plausiblen grund dafür. die regierungen machen es, weil sie es können und sparen unser bildungssystem weiter kaputt. aber statt gemeinsam zu überlegen wie an etwas ändern könnte wird hier über alles mögliche diskutiert und gestritten.
an meiner schule würde ohne die angestellten lehrer nichts mehr funktionieren und das wird wohl bei vielen anderen genauso aussehen.
ich denke niemand möchte wirklich, dass jemand anderes wegen ihm/ihr auf etwas verzichten muss, aber tarifverhandlungen sin nunmal kein wunschkonzert und irgendwo muss man abschläge machen um andere dinge durchzusetzen. ich persönlich empfinde diesen gehaltsunterschied als deutlich größere ungerechtigkeit als das aussetzen einer inflationsbedingten gehaltserhöhung. mal abgesehen davon, dass die vielen befristungen den job doch extrem unattraktiv machen, da langfristige lebensplanung quasi unmöglich ist.
übrigens: argumente wie „selbst schuld wenn man den job trotzdem macht“ sind mMn völliger unsinn, daraus zu schlussfolgern, dass man quasi kein anrecht hat mehr zu fordern erschließt sich mir nicht. es gibt ja uch zahlreiche andere mängel an unseren schulen, seien es bauliche mängel, fehlende digitalisierung etc. da könnte man ja auch sagen: „du wusstest was auf dich zukomt, also finde dich damit ab“, aber dann wird sich halt nie etwas ändern und einen job trotz bekannter mängel anzutreten bedeutet ja nicht alles einfach hinzunehmen. in zeiten von massiven lehrermangel sollte man sich ernsthaft fragen wie sich etwas an der situation verbessern lässt und da ist es etrem kontraproduktiv schlechtere bezahlung noch zu rechtfertigen.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  niri

Sie haben das System der Bezahlung von Angestellten und Beamten schlicht nicht verstanden. Es ist rechtlich schlicht unmöglich, für beamtete Lehrer eine Nullrunde zu machen und für angestellte Lehrer schon.
Man kann für ALLE Beamte des Landes eine Nullrunde machen (z. B. Richter, Finanzbeamte, Polizisten, Professoren) und Angestellte anders behandeln, aber nicht eine Gruppe (z. B. die verbeamteten Lehrer) davon.

Ihre ganze Litanei von Gerechtigkeit und Lehrermangel ist in diesem Zusammenhang völlig sinnbefreit, zudem wären Großbuchstaben und damit eine halbwegs richtige Orthografie einem Diskussionsforum über Bildung angemessen.

Katinka
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Danke

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Doch, es ist durchaus möglich, da es sich um getrennte Verfahren handelt. Das eine ist der tarifabschluss zwischen TdL und DBB und Tarifunion (ver.die GEW) und das andere das jeweilige Landesgesetz, das die Anpassung der Besoldung regelt. Es gibt keinen Automatismus, der die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten festlegt.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Lesen Sie doch bitte meinen Beitrag noch einmal genau!

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Innerhalb des TV-L gibt es doch ohnehin mehre Tarifvereinbarungen, die unterschiedliche Berufsgruppen betreffen.

Z.B. bei den Gesundheitsberufen gibt es doch auch Pflegekräfte, die gem. TVöD bezahlt werden , und andere gem. TV-L. Hängt davon ab wer Krankenhausträger ist, ganz abgesehen von den Privaten.

Es muss ohnehin ein eigener Tarifabschluss für den Bereich Schule in Anbetracht der von anderen Bereichen des ÖD abweichenden Arbeitszeitregelungen her.

niri
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Es ist rechtlich schlicht unmöglich, für beamtete Lehrer eine Nullrunde zu machen und für angestellte Lehrer schon.“ Solange Sie solche Sätze von sich geben und ganze Worte in Großbuchstaben schreiben können Sie sich Kommentare zur Orthografie gerne sparen. Aber immerhin haben Sie ja so eine Möglichkeit gefunden sich nicht mit dem Inhalt des Kommentars befassen zu müssen. Es ist schon eine ziemlich schwache und durchschaubare Taktik, wenn man sein gegenüber erstmal als dumm darstellen will und macht Sie leider auch nicht sonderlich sympathisch.
Und welchem Teil meines Kommentars Sie entnehmen, dass ich das System der Bezahlung nicht verstanden habe ist mir auch nicht klar. Ungerechte Bezahlung gibt es übrigens auch in anderen Bereichen.
Es ist einfach völlig offensichtlich, dass Sie gerne eine solche Ungerechtigkeit hinnehmen, solange Sie selbst davon profitieren. Eine traurige Einstellung, insbesondere für Ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  niri

@niri – die Besitzstandswahrer*innen werden sie nicht überzeugen können.
Woher die irrationale Angst kommt, ihnen – den Besitzstandswahrer*innen – würde etwas weggenommen werden, wenn die Tarifbeschäftigten angemessen bezahlt werden, erschließt sich mit ohnehin nicht.

Allein die Tatsache, dass eine Gehaltserhöhung für Tarifbeschäftigte zwangsläufig höhere Sozialabgaben bedingt, die zu einem weiteren Auseinanderklaffen der Nettoverdienste respektive des zu versteuernden Einkommens zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten führt, ist doch der beste Beweis, dass die 1-zu-1-Übertragung der Tariferhöhungen auf die (Brutto-)Bezüge der Beamten per Landesgesetz zu einer Ungleichbehandlung führt. Die steigenden Beiträge zu den privaten Krankenzusatzversicherungen der Beihilfeberechtigten hängen ja nicht kausal von der Besoldungsanpassung ab, sie sind also Folge von steigenden Kosten der Versicherungsgeber für die alternden Kohorten der Versicherungsnehmer, die höhere Kosten als jüngere verursachen.

So sind sie, bezüglich der Angestellten Solidarität missen lassen und auf der anderen seite Solidarität unter den beitragsgruppen einfordern, damit die Tarife zur PKZV nicht so stark ansteigen.

Quacksalber
2 Jahre zuvor
Antwortet  niri

niri, Sie haben Recht. Es gibt im Allgemeinen keine Solidarität der Beamten mit den angestellten Lehrern. Die sind ihnen in der Regel schlichtweg egal und deshalb ist denen auch egal, wenn die angestellten Kollegen netto deutlich weniger verdienen und im Ruhestand deutlich schlechter gestellt sein werden. Das interessiert die meisten einfach gar nicht.

Die Lösung ist maximal, dass angestellte Lehrer danach „gieren“, auch verbeamtet zu werden. Sie haben das inzwischen fast überall erreicht, wo nicht per sé verbeamtet wird. Übrig ist nur noch Berlin, aber auch da ist die SPD schon umgefallen und die Grünen schwanken.

Dass es trotzdem weiterhin angestellte Lehrer gibt, wie die rund 40.000 in NRW beweisen, ist denen dann auch egal. So ist es. Sie reden von Gerechtigkeit, dass sie auch verbeamtet werden wollen, und sie schweigen in der Mehrheit fortan, wenn sie verbeamtet worden sind. Da können Sie Gift drauf nehmen.

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  Quacksalber

So ist es.

Gümnasiallehrer a.D.
2 Jahre zuvor

Ich sage mal 5% und dann zeitnahe Übertragung auf Beamte. Auch meine Kosten steigen dank Inflation.

Solche Gemeinschaften, die mal eben 1200 mehr fordern sollten mal ihre Mitglieder zum Arzt schicken. Da könnte psychologisch was im Argen sein, wenn man so eine Dissonanz zur Realität entwickelt.

dickebank
2 Jahre zuvor

Und anschließend die Übertragung der Dynamik bei den Ruhestandsbezügen auf 43% der durchschnittlichen Aktivenbezüge – natürlich zeitnah.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich vergaß, der Artztbesuch könnte zur Entlastung des Gesundheitssystemes ausfallen, wenn es endlich eine Einigung über die Lehrereingruppierungsordnung und die damit verbundne Paralleltabelle gäbe. Der Rest wird dann durch die Neueinstufung in die Eingangsstufe der Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt für alle Lehrkräfte, die die Befähigung für ein Lehramt haben, erfolgen. Hinzukommt noch die Deputatsanpassung in Relation zum Rest des ÖD, die dem Verhältnis von 38,35 zu 40,0 (Wochenstunden) entspricht.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

38,5 zu 40,0 – sorry.

niri
2 Jahre zuvor

Wer also für gleiche Arbeit auch gleiche Bezahlung möchte gehört also Ihrer Meinung nach in psychologische Behandlung? Da fragt man sich bei wem etwas nicht stimmt. Solidarität ist von Ihnen sicherlich nicht zu erwarten, aber ein respektvoller Umgang wäre wohl das Mindeste.

Jürgen Dolata
2 Jahre zuvor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin zum 1.08.2021 nach Jahrzehnten als tarifgeschädigter Lehrer mit 66 (!) in Rente gegangen!
Macht in der Summe (nach Abzug von Pflege- und KV) eine Rente incl. VBL-Betriebsrente von weniger als 1.800 Euro VOR Steuern! Meine beamteten Kolleg*innen bekommen in der Regel bei gleicher Lebensarbeitszeit eine um mindestens 1.000 Euro brutto höhere Pension!
Die Beiträge der privaten KV sind i.d.R. deutlich niedriger, da mit der Pensionierung der Beihilfesatz auf mindestens 70% ansteigt!
Ich habe es nie angestrebt Beamter zu werden, da ich den Beamt*innenstatus mit seinen Privilegien für einen völlig ungerechtfertigten Anachronismus halte.
Ich war und bin SchaLL-Mitglied und war 35 Jahre auch Mitglied in der Beamt*innengewerkschaft GEW, die unsere Forderungen bis heute, mit Rücksicht auf die beamtete Mehrheit in ihren Reihen, schlichtweg ignoriert hat.
allerdings gehe ich davon aus, dass wir im Rahmen von Tarifverhandlungen das Problem der Diskriminierung der tarifgeknechteten Lehrkräfte nicht werden lösen können.
Das geht aber, wie z.B. das Beispiel Österreich zeigt, wenn zukünftig alle Beschäftigtengruppen,
Beamt*innen, Selbständige, Freiberuflerinnen (Ärzte*innen) incl. einer entsprechenden Abgabe auf Kapitalgewinne, in eine Bürger*innenversicherung für Rente, Pflege und GKV (ohne Beitragsbemessungs- u.Beitragspflichtgrenze) einzahlen müssten mit einer Kappung der Renten für Spitzenverdiener!
Guckt mal in die Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl am 26.09.21. Ähnliche Forderungen sind dort durchaus zu finden…
mit solidarischen Grüße

Jürgen D.