Kaum noch Religionsunterricht – stattdessen Ethik: Modell für Deutschland?

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MAGEDEBURG. In Sachsen-Anhalt gehören nur noch etwa 20 Prozent der Bevölkerung einer Religionsgemeinschaft an. An den Schulen ist das Land in der Pflicht, Religionsunterricht anzubieten. Tatsächlich entscheiden sich immer mehr Eltern und Schüler für die Alternative Ethikunterricht – Modell für Deutschland?

Ist Religionsunterricht verzichtbar? Foto: Shutterstock

In Sachsen-Anhalt nehmen immer mehr Schülerinnen und Schüler am Ethikunterricht teil, immer weniger am Religionsunterricht – sechmal so viele Kinder und Jugendliche werden in Ethik unterrichtet als in evangelischer oder katholischer Religion. Vom Schuljahr 2019/20 zum folgenden stieg an den öffentlichen Schulen die Zahl der Schüler im Fach Ethik um rund 6800 auf etwa 158.700, wie aus Zahlen des Bildungsministeriums hervorgeht. Im gleichen Zeitraum ging die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit evangelischem Religionsunterricht um 955 auf knapp 27.300 zurück. Im katholischen Unterricht waren es 220 weniger und damit noch rund 1360.

«Der Religionsunterricht ist unter Druck», sagte Steffen Lipowski, Pädagogischer Vorstand der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg. Schon länger sei zu beobachten, dass die Zahlen «kontinuierlich schwinden». Zum einen fehlten Lehrkräfte, die den Religionsunterricht erteilten, zum zweiten seien Eltern nötig, die den Unterricht einforderten.

«Es ist schwierig, in staatlichen Schulen Kontinuität beim Religionsunterricht aufrecht zu erhalten»

Das Bildungsministerium sieht keinen Mangel an Religions- und Ethiklehrkräften: «Abgesehen vom allgemein bekannten Lehrkräftemangel erstreckt sich diese angespannte Situation nicht auf Lehrkräfte mit den entsprechenden Qualifikationen für den Ethik- oder Religionsunterricht», erklärte eine Ministeriumssprecherin. «Die Anzahl der Studierenden, die sich für allgemeinbildende Schulen ausbilden lassen und das Fach Religion als Zweitfach an den Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt wählen, ist nach Auswertung der Studierendenzahlen auskömmlich, um den Bedarf an Lehrkräften mit dieser Ausbildung abzusichern.»

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An Standorten, wo das Land den gewünschten Religionsunterricht nicht abdecken könne, versucht die Kirche, diesen mit eigenem Personal abzusichern, heißt es von den Kirchen. Das gelinge aber immer weniger, sagte Lipowski. Teils würden Lerngruppen mit Schülern verschiedener Schulen gebildet, im ländlichen Raum seien da aber sehr schnell die Grenzen erreicht. «Es ist schwierig, in staatlichen Schulen Kontinuität aufrecht zu erhalten.»

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt, Albrecht Steinhäuser, sagte, dass mit dem Religionsunterricht weiter viele Kinder und Jugendliche erreicht würden, die keiner Konfession angehörten. Der rückläufige Trend beim Religionsunterricht sei aber nicht aufzuhalten und folge im Grunde einer demografischen Entwicklung. In Sachsen-Anhalt seien etwa 12,5 Prozent der Menschen evangelisch, unter den Kindern und Jugendlichen seien es nur noch 5 bis 8 Prozent.

«Im Land ausgebildete Lehrkräfte für den Religionsunterricht wandern oft in andere Bundesländer ab, die bessere Konditionen bieten»

Immer mehr staatliche Lehrkräfte gingen in den Ruhestand. Hinzu komme, dass im Land ausgebildete Lehrkräfte für den Religionsunterricht oft in andere Bundesländer abwanderten, die bessere Konditionen böten, sagte Steinhäuser. Lipowski berichtete, Lehrkräfte mit Religion als Zweit- oder Drittfach würden häufig in ihren anderen Fächern eingesetzt.

Grundsätzlich ist das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, den Religionsunterricht sicherzustellen. Wenn keine staatliche Lehrkraft verfügbar ist, versuchen die Kirchenkreise, den Unterricht abzudecken. Das gelingt in vielen Fällen nicht. Grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler entweder am Ethikunterricht oder am schulischen Religionsunterricht teilnehmen. dpa

Auslaufmodell Religionsunterricht? Der Mitgliederschwund bei den Kirchen macht sich jetzt auch in den Schulen bemerkbar

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Georg
2 Jahre zuvor

Eindeutig ja, was auch jüdischen und muslimischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einschließt. An konfessionellen Schulen kann man weiterhin konfessionellen Religionsunterricht gerne auch verpflichtend ohne Abwahlmöglichkeit anbieten, was auch für jüdische Schüler an einer muslimischen Konfessionsschule oder muslimische Schüler an einer evangelischen Schule gilt (alle anderen Kombinationen entsprechend). Ob die konfessionellen Schulen in der Oberstufe zusätzlich Philosophie anbieten, ist ihnen überlassen. Selbstverständlich bleiben die universitäre und schulische Ausbildung der Religionslehrer und der jeweilige Lehrplan unter strenger staatlicher Kontrolle.

Toleranz
2 Jahre zuvor

Es ist nicht die Aufgabe des Religionsunterricht an staatlichen Schulen, neue Mitglieder für die Kirchen zu gerieren!
Es wird immer von Integration und Inklusion geredet, beim Religionsunterricht hört das dann aber auf. Es wird fein säuberlich getrennt!
Aber ich bin guten Mutes, dass das Spiel bald ein Ende hat. Denn, anders als im Artikel gesagt, gibt es an vielen Schulen schon keine Religionslehrer mehr.
Noch können – per Dienstanweisung – Lehrer zum Erteilen des Religionsunterrichts verpflichtet werden, aber Klagen dagegen laufen schon!

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Toleranz

Geht letzteres tatsächlich? Meines Wissens brauchen Religionslehrer die Erlaubnis der katholischen bzw. evangelischen Kirche.

Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist man spätestens mit der Taufe oder dem Äquivalent der anderen Glaubensrichtungen. Die Entscheidung dafür oder dagegen übernehmen noch immer die Eltern.

Toleranz
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ja, eigentlich braucht man die Vocatio (evangelisch) oder die Missio canonica (katholisch) als Lehrerlaubnis.
Für die 7% katholischer Kinder unserer Schule kommt auch eine externe LK an 2 Wochenstunden (eine Stunde für Klassen 1/2 und eine für 3/4). Zur gleichen Zeit müssen dann aber auch die knapp 40% evangelischer Kinder unterrichtet werden, sowie der Ethikunterricht ca. 53% der Kinder, stattfinden.
Die letzte Lehrkraft mit Voccation ging vor 3 Jahren in Rente!
Da der evangelische RU aber trotz stattfinden musste und die ev. Kirche keine LK zur Verfügung stellen konnte, wurden normale LK „dienstangewiesen“.
Diese wandten sich dann an die ev. Kirche und Wiesen auf die fehlende Lehrbefähigung hin, wiesen auch darauf hin, dass sie keine Kirchenmitglieder sind!
Daraufhin kam ein Fortbildungsangebot zum Erwerb der Vocatio!
Als die Lehrkräfte daraufhin zurückschreiben, dass sie daran kein Interesse hätten, da sie nicht religiös seien, kam ein sehr netter Brief mit der Einladung, sich an der Gemeindearbeit zu beteiligen. „Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen! Die Vermittlung christlicher Werte sollte uns allen am Herzen liegen! Bla bla, schwurbel schwurbel“
Danach stellte sich die EKD tot.
Wir versuchen jetzt, irgendwie einen Ethikunterricht unter Einbeziehung religiöser Themen zu machen, sind aber total „angepisst“! Den Eltern ist es egal und die Klage zieht sich seit über einem Jahr hin.
Ich liebe das Gleichnis vom „Barmherzigen Samariter“. Der Priester und der Tempeldiener gehen an dem Gewaltopfer vorbei, tun so, als hätten sie nichts bemerkt. (Die Gründe lasse ich außen vor, da sie wertlos sind!!!) Ausgerechnet der „ungläubige“ Samaritaner hilft dem Verletzten und wird von Jesus als Vorbild hingestellt!
Und wenn mir Kinder im RU sagen:“Ich glaube aber nicht an Gott!“, dann antworte ich einfach:
„Das musst du auch nicht! Bemühe dich einfach darum, eine Hilfe für deine Mitmenschen zu sein!“
Das hat die Kirche jetzt davon, dass sie Ungläubige auf die Kinder loslässt!

Lanayah
2 Jahre zuvor
Antwortet  Toleranz

Ich würde vermutlich sagen: „Ich auch nicht.“

Yvonne Schulte
9 Monate zuvor
Antwortet  Toleranz

Stimmt. Manche mögen kein Mathe und müssen es auch lernen… Ich muss nicht an Gott glauben, wenn ich Regeln für ein friedliches Zusammenleben lernen kann.

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Religionslehrer brauchen die Vovatio oder die Missio.
Alle Religionslehrer dürfen keine missionarische Tätiigkeit durchführen.

Kein Lehrer darf per Dienstanweisung zum Religionsunterricht verpflichtet werden. Wird dies getan, ist es ein Gesetzesverstoß.

Jeder Religionslehrer darf sein Fach Religion aufgeben, wenn er sich dem nicht mehr gewachsen sieht, eine Glaubenskrise hat oder er aus der Kirche austritt.

Kristine
9 Monate zuvor
Antwortet  Georg

Prinzipiell hast du recht, aber du weißt ja, wie das mit Theorie und Praxis so ist. Wir verwalten den Mangel seit 40 Jahren -gut eine Förderschule mit 3 Bildungsgängen, alters- und bildungsganggemischten Klassen ist für die kirchlichen Mitarbeiter noch ungeliebter als eine reguläre Grundschule. Wenn überhaupt jemand geschickt wird, tut er sich oft sehr schwer wegen der besonderen Bedürfnisse unserer Schüler, wenn die dann auch noch nach Konfession zugeordnet werden, und natürlich haben auch bei uns kaum Kollegen die Missio oder die Vocatio. Daher gibt es schon lange Religion nur noch im Klassenverband- jeder nimmt teil, egal welche Konfession oder Religion oder es gibt Ethik. Nur die Vorbereitung auf die Kommunion oder Konfirmation wird regulär von Vertretern der Kirche übernommen. Das ist natürlich eigentlich alles illegal, aber da die Eltern andere Probleme haben und sich keiner bisher beschwert hat…

Yvonne Schulte
9 Monate zuvor
Antwortet  Toleranz

Blödsinn. Neue Mitglieder werden doch nicht über ein Unterrichtsfach generiert, in dem eh schon Kinder mit religiösen Bekenntnis sitzen…

Teacher Andi
2 Jahre zuvor

Eine Abschaffung dieser strenggläubigen Trennung in den allgemeinbildenden Schulen ist mehr als überfällig. Man hat bald mehr Religionslehrer als Haupt- und Prüfungsfachlehrer. Das Geld wäre sinnvoller einzusetzen. Nun kommt der Islam noch als dritte Variante dazu, und was ist mit den anderen Religionsrichtungen? Integration und Multikulti erfordert nun mal ein Umdenken in diesen starren Mustern, Religion ist Privatsache und aus bekannten Gründen hat die Kirche ihre Glaubwürdigkeit und deshalb auch an den Schulen nichts verloren. Wenn man heutzutage katholisch ist, heißt das nicht automatisch, dass man diese Lehre und Rituale vertritt. Ein gemeinsamer Ethikunterricht für alle Kulturen und Religionsrichtungen ist der der vernünftigste Lösungsansatz, der alle zusammenbringt anstatt zu spalten. Aber vernünftige Lösungsansätze scheitern leider immer noch an der Macht der Kirche, da laufen viele Dinge im Hintergrund, die man dem Kleinbürger verschweigt.

potschemutschka
2 Jahre zuvor

Warum wird Religion überhaupt in Deutschland in Schulen unterrichtet? Das ist m. M. nach Aufgabe der jeweiligen Religionsgemeinschaft und gehört in die Freizeit.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  potschemutschka

Weil es in Art. 7 im Grundgesetz steht.

Apostate
2 Jahre zuvor
Antwortet  potschemutschka

Dank Adolf Hitler, Konstantin Hermann Freiherr von Neurath und Wilhelm Frick… das Reichskonkordat ist schuld. Hervorragendes Thema für Vertretungsstunden von Nichtreligionslehrern im Religionsunterricht. 🙂

Pälzer
2 Jahre zuvor
Antwortet  Apostate

Also, ich bin ziemlich sicher, dass Adolf Hitler nicht am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mitgeschrieben hat.

Apostate
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Textverständis: Ungenügend. Informieren Sie sich doch über das Reichskonkordat (insb. Art. 21 desselben), den Bruch, den dieses mit dem Weimarer Schulkompromiss bedeutete und was dieses Konkordat mit Art. 7 GG zu tun hat (einfach mal über den Wikipedia-Artikel hinaus informieren… da erschließt sich ggf. auch das diesbzgl. Agens des Parlamentarischen Rates), vielleicht hilft auch ein Blick in diverse Landeskonkordate vor 1933, mindestens aber in BVerfGE 6, 309. u.ä. 🙂

Lanayah
2 Jahre zuvor

Ich frage mich schon lange, weshalb es an Schulen Religionsunterricht gibt. Ein Fach wie Ethik oder Werte und Normen für alle Religionsangehörigkeiten und für die Atheisten wäre doch völlig in Ordnung. Für glaubensspezifische Erziehung könnten dann ja die Eltern und die jeweilige Kirche zuständig sein.

Manmanman
2 Jahre zuvor

Religionsunterricht an Schulen gehört sofort abgeschafft. Wer das will, soll das in seiner Freizeit machen.

Lakon
2 Jahre zuvor
Antwortet  Manmanman

Feinde unseres Grundgesetzes sollten keine Stimme in sozialen Netzwerken haben.

Lanayah
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lakon

Artikel 7 Punkt 3 nimmt bekenntnisfreie Schulen aus. Heutzutage sind dies die meisten Schulen.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Falsch: es gibt wohl inzwischen überhaupt keine bekenntnisfreien (staatlichen) Schulen ohne die Pflicht zum Religionsunterricht mehr:
https://wiki.diehumanisten.de/wiki/images/d/de/PdH_Antworten_Reli_2018.pdf
Die Schulbehörden scheinen Angst davor zu haben, Schulen als „bekenntnisfrei“ zu erklären. Es gab einige wenige wohl noch seit den 1920er Jahren. Sie wurden als „Atheistenschulen“ beschimpft. Stattdessen spricht man heute von „Gemeinschaftsschulen“ in dem Sinne, dass sie weder evangelisch noch katholisch sind, sondern beiderlei Religionsunterricht haben. Privatschulen dürfen zwar eine Weltanschauung an die Stelle der Religion setzen. Aber dann geht ein Hickhack los, was denn als Weltanschauung genehmigt wird und was nicht. Atheismus gilt jedenfalls nicht als Weltanschauung.

epikur
9 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Leider nicht. Soweit ich weiß, hat sich noch keine einzige Schule zu diesem Status durchgerungen. Es wäre so einfach, den trennenden RU in die Tonne zu hauen und Kindern einen gemeinsamen wertebildenden Unterricht anzubieten.

Silke Vogt
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lakon

@ Lakon
„Feinde unseres Grundgesetzes sollten keine Stimme in sozialen Netzwerken haben.“

Hm, dann sollte mir die Redaktion diese Stimme hier vermutlich auch verweigern.
Die Präambel unseres Grundgesetztes lautet:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Ich zähle definitionsgemäß zum deutschen Volk, aber speziell diese Präambel kann ich in der Form nicht unterstreichen.
Als sie verfasst wurde, gab es mich allerdings noch nicht, und mich hätte ohnehin niemand gefragt, ob ich das mittragen würde. Mitgefangen, mitgehanden.
In Artikel 4 desselben Grundgesetzes steht:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Wie passt die Präambel mit Artikel 4 zusammen?
Wenn mir doch die ungestörte Religionsausübung zugestanden wird, ich eine Glaubensfreiheit habe, dann doch auch die Freiheit, keinen religiösen Glauben haben zu dürfen und keine Religion ausüben zu müssen. Gehen wir da konform?
Die Präambel des Grundgesetzes postuliert jedoch in der speziell gewählten Formulierung, dass es a) überhaupt einen Gott gibt, b) genau einen und c) dass dieser eine Gott männlich ist. (Nebenbei bemerkt: Der Satz wurde genauso ins Schulgesetz übernommen!)
Ein gläubiger Moslem kommt mit der Präambel unseres deutschen GG genauso gut klar, wie ein gläubiger Christ oder jeglicher sonstiger Anhänger einer monotheistischen Religion mit einem männlichen Gott an der Spitze. Immerhin wird hier offengelassen, um welche Ausprägung des einen (einzigen) Gottes es sich handelt. Es muss nicht zwingend ein Christlicher sein, wobei im historischen Kontext vermutlich keiner Allah auf dem Schirm gehabt haben dürfte oder das unsichtbare rosafarbene Einhorn, aber das gab es da noch nicht und ist per Definition eh weiblich.
Was ist aber mit Menschen, die entweder an nichts irgendwie Gottähnlich-Göttergleiches glauben oder im anderen Extrem an ganz viele Götter, einen ganzen Götterhimmel gar, wie beispielsweise die alten Griechen oder Römer?
Wo gewährt ihnen unser „geheiligtes“ Grundgesetzt denn ihre in Artikel 4 zugestandenen Rechte, wenn es ausgerechnet mit solch einer Präambel s.o. eingeleitet wird?
Ja, man muss das sicher im historischen Kontext betrachten, aber dass es nie geändert wurde, man hätte ja rund 70 Jahre dafür Zeit gehabt, finde nun wiederum ich im wahrsten Wortsinne „un-glaublich“.
Bin ich jetzt ein Feind des Grundgesetzes, bloß, weil ich mich mit dieser Präambel so überhaupt nicht identifizieren kann?
Ach ja, ich bin nicht nur strikt gegen diesen Einleitungssatz, gegen wie auch immer gearteten, ausartenden, konfessionellen Religionsunterricht an Schulen bin ich ebenso.
Wie gut, dass ich hier von der Redaktion keine Stimme bekomme.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Manmanman

Man könnte durchaus Art. 7 GG dahingehend ergänzen, dass Ethikunterricht an die Stelle des Religionsunterrichts treten kann, wenn die Schulträger das wünschen. Das wäre nur logisch, zumal Religionsunterricht für Schüler eben nicht verbindlich ist. Das Grundgesetz verpflichtet die Schüler nicht dazu. Wenn sich etwa alle abmelden würden, wäre der Religionsunterricht quasi abgeschafft. Außerdem bleibt in jedem Fall die Frage, welche Unterorganisationen von Christen, Muslimen usw. einen Anspruch auf konfessionellen Religionsunterricht anmelden können. Gewiss nicht alle Sekten. Und diese Unterscheidung ist in jedem Fall willkürlich (was ist denn genau der Unterschied zwischen einer Religion und einer Sekte?). Daher ist die Formulierung „Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach“ eigentlich in sich widersprüchlich, weil nicht gesagt wird, welcher.

Yvonne Schulte
9 Monate zuvor
Antwortet  Manmanman

Sagt ein überzeugter Atheist?

Mama51
2 Jahre zuvor

Jawohl! Glaube ist m.E. eigentlich Privatsache! In Hessen sind die Pfarrer beider Konfessionen dienstverpflichtet (!!!!!) mindestens 2 Wochenstunden ihrer Konfessionen an den staatlichen Schulen zu unterrichten! Ein Unding: dauernd fällt der RU aus, …wegen Beerdigung, Exerzitien, Pilgern, … und „was weiß ich“!??? Und die Schule muss die Vertretung organisieren! Grrrrr!
Wir haben KuK mit kath. Religion, die seit Jahren ihr studiertes Fach nicht mehr unterrichten konnten, weil der kath Pfarrer seine Stunden haben musste….
Von EthikU. hâtten alle was für’s Leben.
Ach ja, zur Erteilung von RU darf (!!!!) in der Tat niemand verdonnert werden! Der Personalrat sollte das wissen und entsprechende Schritte einleiten!

Hermine Schulz
2 Jahre zuvor

Religion ist Privatsache!

Pälzer
2 Jahre zuvor
Antwortet  Hermine Schulz

ja! deshalb kann man ja auch frei wählen, ob man Religions- oder Ethikunterricht haben will. Aber vorgeschriebener Atheismus (im Arbeiter- und Bauerstaat) hat sich nicht bewährt.

Anne
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Also bei uns kann man nur wählen, ob das Kind zu Reli geht oder nicht. Wenn Schulen keinen RU anböten, wäre das mitnichten „vorgeschriebener Atheismus“. Wer sein Kind religiös erziehen möchte, kann das gut auch außerhalb von Schule tun. Man könnte z.B. gut sonntags die entsprechenden Gottesdienste besuchen. Machen aber komischerweise nur sehr wenige.

Yvonne Schulte
9 Monate zuvor
Antwortet  Anne

Werteerziehung nimmt einen zu geringen Stellenwert ein. Mit einer Stunde Gottesdienst können keine christlichen Werte fundiert weiter tradiert werden. Die Folgen dieses Desinterrresses und Wertewandels können wir am Sozialverhalten unserer Schüler reflektieren…

Joachim
2 Jahre zuvor

Hier sprechen sich ja viele für eine stärkere Trennung von Kirche / Christentum und Schule aus. Drei Dinge gebe ich zu bedenken:
1. Alle totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts in Deutschland wollten die Kirche aus der Schule heraushalten, obwohl z.B. in unserer Tradition die Kirche Urheber der heutigen Schule ist. Dieses kritische Korrektiv hält man sich lieber vom Hals.
2. Ich finde es durchaus nützlich, wenn eine Gesellschaft auch die Wurzeln ihres Staatswesens kennenlernt (auch Migrant/inn/en), in unserem Fall das Christentum. Dieser immer noch schwer wiegenden Stellung des Christentums würde ein Fach Religionskunde oder Ethik nicht gerecht.
3. Wenn schon Trennung, dann bitte konsequent in allen Bereichen: keine staatlich geschützten kirchlichen Feiertage mehr, kein Ostern, kein Weihnachten usw. Auch kein Sonntag. Das wäre dann konsequent. Man kann sich nicht nur die Rosinen des verblassenden Christentums bewahren wollen :-). Dann bekommt jede/r z.B. zehn Feiertage im Jahr, die er/sie dann nach eigenem Ermessen übers Jahr verteilen kann. Die Muslime nehmen sich dann z.B. das Zuckerfest, die Juden ein paar Samstage, andere ein Rockkonzert oder Fußballevent. Das wäre gerecht, da bin ich sofort dabei!

Lanayah
2 Jahre zuvor
Antwortet  Joachim

Auch im Fach Werte und Normen werden die Weltreligionen besprochen, aber eben nicht missioniert. Wenn die Kirche so tolle Sachen gemacht hat, dann soll doch bitte alles auf den Tisch. Mir fällt da hauptsächlich Missbrauch ein. Weihnachten (Windersonnenwende) und Ostern sind ursprünglich heidnische Feste. Die 5-Tage-Woche wurde gewerkschaftlich erkämpft und ist kein Geschenk der Kirche (darum hat man ja auch am Samstag frei und nicht nur am Sonntag).

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

Jetzt heißt es, in Frankreich gebe es 330.000 Missbrauchsopfer durch die katholische Kirche seit 1950:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-kirche-missbrauch-101.html
Wenn das so weitergeht, will bald niemand mehr katholische Religionsunterricht für seine Kinder. Dem bräuchte auch niemand nachzutrauern. Was hat der eigentlich Positives bewirkt? Dem islamischen Religionsunterricht wird meistens (ziemlich unreflektiert) eine Wunderwirkung zugeschrieben (Demokratie, Toleranz, Prävention von Extremismus). Aber worauf basiert das?

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Joachim

Ausgerechnet die Kirche als den großen Vorreiter im Bereich Allgemeinbildung hinzustellen, ist schon etwas blind! Haben sie doch alles dafür getan, die Schäfchen möglichst unwissend zu halten!

Wie sollen Migrantinnen und Migranten die Wurzeln unseres Staatswesens kennenlernen, wenn sie am christlichen Religionsunterricht gar nicht teilnehmen?

Gerade die Kirche, insbesondere die katholische aber auch evangelische und evangelikale Strömungen, können mich mit ihren „Werten“ nicht überzeugen. Der Vatikan ratifiziert die Menschenrechte nicht (wie auch?) Es werden lieber Waffen, Jagdhunde und Autos gesegnet als homosexuelle Paare!
Auch Martin Luther hat, was Juden- und Bauernfreundlichkeit angeht, kein gutes Beispiel abgegeben! Hätte sich die Gesellschaft nicht davon befreit, würde immer noch „die Judensau durchs Dorf getrieben“. Und der Herrscher wäre durch Gott legitimiert, egal was er tut!

Menschenrechte haben nicht wegen, sondern TROTZ des Christentums formuliert werden können!

In den meisten Ländern gibt es so etwas wie unseren Art. 7 GG nicht.

Genauso wenig wie die Reparationszahlungen, die hohen Gehälter für Bischöfe und Kardinäle (bis zu 13.000€ monatlich), die NICHT aus der Kirchensteuer sondern von JEDEM Steuerzahler bezahlt werden!

Wer gläubig ist, soll gerne glauben, an was auch immer: Gott, Brahma und Krischna, Allah, Jahwe, Buddha, Odin oder das Spaghettimonster. An die CDU, die GRÜNEN, Homöopathie, oder was auch immer!
An staatlichen Schulen, die zur Neutralität verpflichtet sind, hat das nichts zu suchen!

Yvonne Schulte
9 Monate zuvor
Antwortet  Alla

Sie scheinen sich ein Urteil über ein Unterrichtsfach gebildet zu haben, über das Sie keine Ahnung zu haben scheinen.

epikur
9 Monate zuvor
Antwortet  Joachim

Bisher dachte ich, dass sich meine Angestellten die Freizeit der Feiertage durch eigene Tätigkeit selbst erarbeiten. Ich bekomme also von der Kirche Geld für Ostern, Weihnachten und Pfingsten, um sie zu bezahlen?
Man lernt doch immer noch hinzu …

Carsten60
2 Jahre zuvor

Interessant sind die Prozentzahlen: Oben steht was von 12,5 % der Bevölkerung in einem bestimmten Bundesland sind evangelisch, aber nur 5-8 % der Kinder und Jugendlichen. Bei den Muslimen ist es umgekehrt: Hier zählen ca. 6 % der Gesamtbevölkerung dazu, aber bestimmt 10-12 % der Kinder und Jugendlichen. Auch das ist der demografische Wandel. Man kann extrapolieren, wie das in 20 oder in 50 Jahren aussehen wird.

Apostate
2 Jahre zuvor

zu 1: Das ist falsch. Informieren Sie sich bspw. über das Reichskonkordat von 1933. Bzgl. des Korrektivs empfehle ich Ihnen, die päpstliche Enzyklika „Mit brennender Sorge“ einmal selbst zu lesen; ergänzend: „Die Vertreter Gottes: eine Geschichte der Päpste im 20. Jahrhundert“ von Karlheinz Deschner. Sich über das preußische Schulwesen zu informieren und dies mit traditionell klerikaler Unterrichtung zu kontrastieren ist auch nicht verkehrt.

Zu 2: Das müssten Sie mir doch erläutern, wo da die konkreten Wurzeln unseres Staatswesens(!) sein sollen…

Zu 3: Klassischer non sequitur-Fehlschluss in diesen Diskussionen. Das Christentum hat sich doch mithin die ‚heidnischen‘ Rosinen rausgepickt, funktionierte doch ganz gut… Erholungstage brauchen aber durchaus keine religiöse Legitimation, Gedenk- und Feiertage kann man auch säkularisieren.

Bitteschön!

epikur
9 Monate zuvor

Schule hat Wissen zu vermitteln, nicht Glauben. Es wäre ein Leichtes den unsäglichen indoktrinierenden RU von der Schule zu verbannen. Sie bräuchten sich lediglich als „bekenntnisfreie Schule“ einzustufen, schon wäre dem GG Art. 7(3) Genüge getan.

Yvonne Schulte
9 Monate zuvor
Antwortet  epikur

Wir haben in Europa eine christliche Leitkultur. Die christliche Lehre vermittelt ein positives Selbstkonzept und wichtige soziale Regeln. Es geht um Verantwortung, Gemeinschaft, Selbstbestimmung. Ein sozialer Leerlauf nur abgedeckt durch Ethik Unterricht würde der Situation in Deutschland nicht gerecht.

epikur
9 Monate zuvor
Antwortet  Yvonne Schulte

„Die Frau ist ein Missgriff der Natur.“, meint Kirchenlehrer Thomas von Aquin.
„Die größte Ehre, die das Weib hat, ist allzu mal, dass die Männer durch sie geboren werden.“, pflichtet ihm einige hundert Jahre später Martin Luther bei.
Pädagogisch wertvoll auch seine Aussagen zum Ungehorsam: „Ein toter Sohn ist besser als ein ungezogener.“
Seine sozialen Regeln im Umgang finden wir gesammelt in seinen „Von den Juden und iren (sic) Lügen.“ Gern wird er einen Juden taufen. Und zwar, in dem er ihn auf die Elbbrücke führt, einen Stein um den Hals bindet und ihn in den Fluss stürzt. Kirchenlehrer Ambrosius sieht die Sklaverei als Gottesgeschenk.
Die erstmals proklamierten Menschenrechte mit der Gleichheit aller vor dem Gesetz, Gedanken -und Redefreiheit in religiösen Dingen verdammte Papst Pius VI. als Ungeheuerlichkeit: „Kann man etwas Unsinnigeres ausdenken, als eine derartige Gleichheit und Freiheit für alle dekretieren.“
Die vielzitierten 10 Gebote verstoßen gegen unser GG.
1. Gebot: Man darf kein Gott neben Jawhe haben, ansonsten wird man gestraft bis in das 3. und 4. Glied. Also nicht nur Verstoß gegen Religionsfreiheit, sondern auch Gruppenhaft, da selbst noch die Enkel und Urenkel von dieser „Schuld“betroffen sind. Interssant, wie Sie das Schülern im RU vermitteln wollen.
Homosexuelle sollen nach dem 3. Buch Mose getötet werden. Laut Exodus ebenso Hexen. Frauen gelten im NT als untergeordnet (Kolosser 3, 18, 1. Korinther11, 3-10, 1.Petrus 3, 1 u.s.w.)
Im 10. Gebot wird sie als Eigentum des Mannes gleichwertig mit Hausrat, Rindern und Eseln gesehen.
Diese christlichen Leitsätze möchte ich ungern unseren Kindern vermitteln.
Unsere Demokratie, in der wir leben, wurde im vorchristlichen Griechenland erfunden und interessierte die Kirche herzlich wenig. Stattdessen verliehen sie auch den grausamsten Tyrannen den Titel „Von Gottes Gnaden“. Gedankliche Fehlkonstruktion der Theologen, dass die Menschenwürde eine Folge der Gottesebenbildlichkeit Erschaffung des Menschen sei, wurde durch die Erkenntnisse der Evolution ad absurdum geführt.
Die erste Formulierung der Menschenrechte kennen wir vom Perserkönig Kyros ll., 539 v.u. Z. Grundsätze des Rechts nehmen wir aus dem vorchristlichen Rom. Hier sei Cicero genannt.
In der Neuzeit folgten die Aufklärer Locke, Thomas Paine und Thomas Jefferson.
Zwar setzten sich einzelne Priester, aber nicht ein einziger Kirchenhäuptling für Menschenrechte ein. 2000 Jahre lang war das Christentum im Punkt Menschenrechte ein Komplettversager.

PaPo
9 Monate zuvor
Antwortet  epikur

Treffer, versenkt!

epikur
9 Monate zuvor
Antwortet  Yvonne Schulte

Zu „Ein sozialer Leerlauf nur abgedeckt durch Ethik Unterricht würde der Situation in Deutschland nicht gerecht.“

Kirche bleibt den kleinlichen Verboten und Geboten ihres Gottes verhaftet, da sie meint, sie seien ihr göttlich vorgeschrieben worden.
Unsere Ethik leitet sich wohl kaum von ihr ab. In der Bronzezeit bzw. Spätantike festgelegte Verhaltensweisen eines Nomadenvolkes im Vorderen Orient wurden Jawhe bzw. einem Jesus in den Mund gelegt, um ihnen Gewicht zu verleihen und sollen in die heutige Zeit tradiert werden. Gesellschaften entwickeln sich jedoch weiter. So auch Verhaltensweisen. Würde heute ein Gläubiger jemanden verbrennen wollen, weil er nicht seiner Meinung ist, wie es ein gewisser Jesus in Joh 15,6 fordert, würde das die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.

Ethik fragt danach, welche Folgen unser Handeln für andere hat. Verhaltensweisen müssen ständig neu ausgehandelt werden und tolerieren andere Lebensentwürfe.
Ethik geht vom Grundsatz aus: Behandele andere so, wie du selbst behandelt werden willst. Das versteht jedes Kind.

Ein rückwärtsgewandtes Festhalten am Moralisieren auf Grund von Ansichten aus der Bronzezeit geht an heutigen Bedürfnissen vorbei. Wie soll Toleranz zwischen den abrahamitischen Religionen funktionieren, wenn in deren göttlich fixierten moralischen Vorgaben die Vernichtung der jeweils anderen „Ungläubigen“ gefordert wird?

Sie meinen, die Vernachlässigung von RU würde der Situation in Deutschland nicht gerecht?
Man muss kein Soziologe sein, um den gegenwärtigen erdrutschartigen Absturz der Mitgliederzahlen der beiden großen Religionskonzerne wahrzunehmen. Deutschlandweit ist 2021 erstmalig seit Jahrhunderten die Zahl der Christen in der Bevölkerung unter 50% gesunken. In Sachsen- Anhalt liegt sie lediglich bei ca. 15%. Weltweit gibt es nirgends weniger Gläubige als hier.
Ihre Aussage zeigt lediglich Ihr Wunschdenken, vernachlässigt jedoch vollkommen die Fakten.