Schulen müssen bis Jahresende Masern-Impfstatus erheben – für Millionen Schüler

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FRANKFURT/MAIN. Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit, die gefährlich werden kann. Bis zum Jahresende muss für Kita- und Schulkinder sowie für Lehrkräfte und Kita-Fachkräfte nachgewiesen werden, dass sie geimpft oder immun dagegen sind. Die GEW kritisiert einen hohen bürokratischen Aufwand für die Bildungseinrichtungen – kein Wunder: Es geht bundesweit um insgesamt mehr als 14 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,5 Millionen Beschäftigte.

Seit dem 1. März 2020 gilt eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen sowie das dort tätige Personal. Foto: Shutterstock

In den Schulen ist die Erhebung des Masern-Impfstatus angelaufen. Spätestens bis zum Jahresende sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen Schulen ebenso wie in Kitas Auskunft geben, ob eine Immunität gegen die Krankheit oder ein ausreichender Impfschutz vorliegt. Der Vorsitzende der Lehrer-Gewerkschaft GEW Hessen, Thilo Hartmann, begrüßte zwar grundsätzlich die Bemühungen um den Gesundheitsschutz, sprach aber vor allem mit Blick auf die Schulen von einem «Papiertiger», der die Lehrkräfte zusätzlich belaste.

Hintergrund ist das bundesweite Masernschutzgesetz, das Schul- und Kindergartenkinder vor der hochansteckenden Viruserkrankung schützen soll. Ursprünglich sollte die Erhebung bereits bis Ende Juli erfolgt sein. Doch die Frist wurde coronabedingt bis zum Ende dieses Jahres verlängert, da viele Schüler wegen der Pandemie monatelang nicht zur Schule gehen konnten und die Erhebung deshalb nicht möglich war.

Das Gesetz verpflichtet einen bestimmten Personenkreis, eine Impfung oder eine Immunität gegen die Masern nachzuweisen. So müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie nach 1970 geborene Erzieher und Lehrer geimpft oder immun sein, wenn sie in einen Kindergarten oder in die Schule gehen beziehungsweise dort arbeiten. Gleiches gilt für Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen, also zum Beispiel Erzieher, Lehrer, Pflegekräfte oder medizinisches Personal. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen vier Wochen nach einer Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft gegen Masern geimpft sein.

«Für Schulkinder ist das eher eine Absichtserklärung mit enormem Aufwand»

Vor allem zum Schutz von Kindern mit Fluchtgeschichte, die in der Vergangenheit keinen Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung gehabt hätten, sei das Gesetz sehr zu begrüßen, sagte Hartmann. Auch die lange erprobten Impfungen gegen die Krankheit hält er für unbedingt sinnvoll. Allerdings sollte die Erhebung des Impf- und Immunitätsstatus aus seiner Sicht über die Kinderärzte und Gesundheitsämter laufen. Das sei kein Auftrag der Schule, so der GEW-Landesvorsitzende.

Hinzu komme: Während die Kitas nicht geimpfte beziehungsweise nicht immunisierte Kinder ausschließen könnten, wiege die Schulpflicht schwerer als die Nachweispflicht. «Das bringt die Schulen in eine ganz schwierige Lage», sagte Hartmann. Selbst wenn der geforderte Nachweis fehle, habe dies keine Konsequenzen, außer dass der Impfstatus wiederholt abgefragt werden müsse. «Für Schulkinder ist das eher eine Absichtserklärung mit enormem Aufwand, und es ist nicht hinterlegt, mit welchen Ressourcen das umgesetzt werden soll», so Hartmann. Er sieht auch Parallelen zur Corona-Pandemie: Auch hier habe die Politik viele Regeln erlassen und sich der Verantwortung entzogen, indem die Umsetzung an die Schulen delegiert worden sei, sagte Hartmann.

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Dass die derzeit schwierig werden dürfte, räumt auch das NRW-Schulministerium ein. Beispiel Grundschulen: Schülerinnen und Schüler, die bereits dort eingeschult sind, haben in der Regel vor der Einschulung die Schuleingangsuntersuchung bei dem zuständigen Gesundheitsamt durchlaufen, bei der auch der Impfstatus – und damit der auch für Masern – zu erheben war. Eigentlich. Impf-Bestätigungen durch die Gesundheitsämter werde es aber aktuell kaum geben, heißt es beim Ministerium. «Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Lage erscheint es derzeit ausgesprochen schwierig, von Seiten der Gesundheitsämter Angaben über den Impfstatus der Schülerinnen und Schüler zu bekommen, die vor ihrer Einschulung untersucht worden sind. Die Ausstellung von Bestätigungsnachweisen seitens der Gesundheitsämter erscheint mithin unwahrscheinlich.»

Von daher empfiehlt das Schulministerium, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen zeitnah die Schülerinnen und Schüler – beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte – schriftlich bitten, zu einem von der Schule festgesetzten Termin einen der genannten Nachweise vorzulegen. «Dieser Termin sollte so gelegt werden, dass ausreichend Zeit verbleibt, den Nachweis beizubringen (insbesondere bezüglich der Nachweise, die durch ein ärztliches Zeugnis zu erbringen sind). Zudem wird hinsichtlich der Terminierung angeregt, dass noch ein zweiter Termin zur Vorlage der Nachweise möglich ist („Nachzügler-Termin“).»

«Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann lediglich eine Plausibilitätsprüfung gefordert werden»

Dass dabei allerdings nicht jedes vorgelegte Dokument auch nachvollzogen werden kann, räumt das Ministerium indirekt ein: «Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann lediglich eine Plausibilitätsprüfung gefordert werden. Insbesondere bei der Vorlage eines Impfnachweises (z.B. Impfausweis) ist der „Prüfungsmaßstab“ jener, der von einer medizinisch nicht vorgebildeten Person erwartet werden kann.» Immerhin: «Kann ein Impfausweis nicht gelesen werden – z.B. aufgrund Beschädigung, Unleserlichkeit, Ausstellung in einer anderen Sprache – muss die Schulleiterin oder der Schulleiter keine weitere Recherche betreiben.» Der Aufwand dürfte gleichwohl enorm sein.

Masern können mit schweren Komplikationen einhergehen. Gruppen mit erhöhtem Risiko sind dem Bundesgesundheitsministerium zufolge Kinder unter 5 Jahren und Erwachsene über 20 Jahren. Im Extremfall kann eine Masernerkrankung tödlich verlaufen.

Hier geht es zum Informationsschreiben des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen.

Impfpflicht gegen Masern gilt auch für Lehrer und Erzieher – Bußgelder drohen

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Julia
2 Jahre zuvor

Das ist ein alter Hut und bei uns an der Schule im Frühjahr längst gelaufen.

Minna
2 Jahre zuvor

Die meisten Kindergärten und Schulen haben doch diese Information schon.
Es gab doch schon mal einen Stichtag.
Jetzt gibt es eben einen neuen Stichtag.
Jenachdem wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, oder ob es dieses Jahr überhaupt noch entscheidet, verschiebt sich der Termin ja am Ende auch nochmal.

Rike
2 Jahre zuvor

Viel wichtiger ist doch die Beantwortung der Frage, welche Konsequenzen eine Nichtbeachtung hat. In meiner Klasse sitzt ein Kind, bei dem das Gesundheitsamt seit einem Jahr weiß, dass es gegen GAR NICHTS geimpft ist – und nichts passiert…

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rike

Was soll passieren?
Wir haben in Deutschland auch keine impfpflicht bei Masern. Und in dem Falle schlägt Schulpflicht die impfpflicht.
Kindergärten dürfen keine Kinder mehr nehmen, die keine Masernimpfung haben. Wer dein Kind nicht impfen lassen möchte, muss es halt Zuhause lassen. Ne Konsequenz hat das nicht.
Jenachdem wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, müssen Eltern dann eventuell ne Strafe zahlen.

eldorado
2 Jahre zuvor
Antwortet  Rike

Meiner Meinung nach, geht das unseren Staat gar nichts an. Ich finde die Pflichtimpfung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Prinzipiell geht es dabei darum, Kinder mit geschwächtem Immunsystem, die nicht geimpft werden können, zu schützen. Man könnte auch bei einem Teil der Schulen die Impfpflicht einführen, um eben jene Kinder zu schützen und bei anderen Schulen eben nicht – dann hätten die Familien die Wahl.

Tina+2
2 Jahre zuvor
Antwortet  eldorado

Meiner Meinung nach geht es den Staat absolut etwas an, wenn Eltern ihre eigenen Kinder und darüber hinaus noch alle weiteren Kinder in der Umgebung durch ihre irrationale Impfverweigerung bedrohen.

Minna
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

Es gibt tatsächlich Menschen mit einer begründeten impfskepsis.
Immer dieses harte Verurteilen.

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  eldorado

@eldorado:
Die Masernviren bleiben dann innerhalb der Schulen der Ungeimpften, richtig?

eldorado
2 Jahre zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Mit wem die Kinder der Risikogruppe sich in ihrer Freizeit treffen, dafür sind die Eltern zuständig. Anspruch auf eine sichere Lernumgebung kann ich noch unterstützen, aber den Eingriff ins Persönlichkeitsrecht aller, heißt nun mal Einschränkungen für Millionen von Leuten, damit einige wenige keinerlei Einschränkung haben. Finde ich so nicht in Ordnung.
Mal abgesehen davon, dass es mich schon sehr wundert, dass man die Kinder auf diese Weise vehement vor Masern schützt, selbiges aber bei Corona nicht für nötig hält.

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  eldorado

@eldorado:
„dass es mich schon sehr wundert, dass man die Kinder auf diese Weise vehement vor Masern schützt, selbiges aber bei Corona nicht für nötig hält.“ – Danke, interessanter Punkt!

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor
Antwortet  eldorado

@eldorado:
Musste nachdenken über „Einschränkungen für Millionen von Leuten, damit einige wenige keinerlei Einschränkung haben“.

– Komme zum eigenen Ergebnis, dass ich dies gerechtfertigt finde, solange sich die Millionen Gesunden/“Starken“ zugunsten der Vorerkrankten/“Schwächeren“ einschränken und diese Einschränkung eine bewährte Impfung von i.d.R. 2 Dosen bedeutet, die einen zudem auch selbst schützt bei überschaubarem Impfrisiko.

Gehört man zu den „Schwächeren“, würde einen sonst der Freiheitsanspruch der „Stärkeren“ noch weiter schwächen und ausgrenzen, glaube ich.

generte Lehrkraft
2 Jahre zuvor

Nicht zu vergessen ist hier, dass auch noch der Impfstatus bzw Immunität der Lehrer und Mitarbeiter werden muss, denn für Lehrer gibt es eine Masern-Impfflicht! Neben der Zusatzarbeit für die Schulleitungen finde ich es sehr unangenehm, dass ich meinem Schulleiter meinen Impfausweis vorzeigen muss, abgesehen davon, dass der gar nicht bei allen Kollegen in der Lage ist nachzuvollziehen, ob die korrekt geimpft sind, denn mancher hat seinen Impfausweis mal verloren oder nur eine Impfung …

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor

In Hessen gibt es eine abschließende Liste, welche Nachweise akzeptiert werden. In einer bestimmten Konstellation reicht tatsächlich eine Impfung aus. Jeder, der seine Immunität nicht mit einem Dokument dieser Liste belegen kann, muss halt eine Bescheinigung beibringen, dass der Titer ausreicht. Fand ich jetzt nicht so problematisch.

Mumpitz
2 Jahre zuvor

Bei uns wurde der Job Kolleginnen aufgedrückt- bis sich einer geweigert hat, Gesundheitsdaten/ Impfpass Kolleginnen vorzeigen zu müssen.
Der hat dann eine ärztliche Bescheinigung an seine Schulbehörde geschickt.
Stichwort: Mitarbeiterrechte

Kein Zufall
2 Jahre zuvor
Antwortet  Mumpitz

Ich bin zufällig vor 1970 geboren.

StevieRo
2 Jahre zuvor

Ich weiß zufällig, dass auch Lehrkräfte, die nach 1970 geboren sind und keine Masernschutzimpfung haben und sich auch weigern diese zu machen, keinerlei Konsequenzen zu fürchten haben, außer, dass sie nicht mehr als mobile Reserve eingesetzt werden dürfen, was diese Lehrkräfte eher als Belohnung empfinden.

Caro
2 Jahre zuvor
Antwortet  StevieRo

Ich weiß zufällig als Betroffene, dass wir in diesem Fall einen Labornachweis bzgl. Antikörper einreichen müssen.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor

Haben wieder die Klassenlehrer gemacht. Für lau und nebenbei. Ist ja genau deren Aufgabe, sich noch mit Impfpässen in x-Sprachen zu befassen. Ohne Worte.
In der übergeordneten Behörde können sie jede Überstunde durch Freizeit ausgleichen.

Julia
2 Jahre zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Es steht jedem/ jeder frei, sich dort zu bewerben!

A. H.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Julia

Genau! Man wird Lehrer um dann in einer Behörde zu arbeiten! Wenn einfach jeder seinen Job gescheid machen würde, hätte man das Problem nicht. Aber so lange es keine Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt, interessiert es ja nicht. Genauso wenig wie die offensichtlichen Arbeitschutzgesetz-Übertretungen.

Lehrkräfte sind Arbeitnehmer zweiter Klasse, die durch ihren Idealismus im Job gehalten werden.

Mumpitz
2 Jahre zuvor
Antwortet  A. H.

Eben- wenn sie sich nicht wehren und z. B. hier immer nur ihrem Altuismus huldigen (vgl. Posts z. B. zum Thema Testen von Lehrkräften im Klassenraum), sind sie- sind wir es selbst schuld.
Nur herumzupalavern und zu schimpfen auf das böse System, ändert nichts. Natürlich bin ich als Lehrer mit anderen Zielen angetreten- vertrete sie täglich. Meine Rechte als Mitarbeiter muss ich halt einfordern, mich evtl. anders orientieren und/ oder schauen, wo ich was ändern oder mitgestalten kann (ja- dazu zählen auch Behörden oder Gremien).
Wenn allein mein Idealismus handlungsleitend oder eben handlungsentschuldigend ist, dann darf ich mich auch nicht beschweren. So viel kann mir als Lebenszeitbeamter- zu denen das Gros der Lehrkräfte gehört- nicht passieren.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Julia

Glauben Sie mir, im Gegensatz zu Ihnen, weiss ich wovon ich rede. Eine inhaltliche Diskussion schenke ich mir.

dauerlüfterin
2 Jahre zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

@Julia war das

ysnp
2 Jahre zuvor

Ist bei uns auch ein alter Hut und schon längst geprüft und geregelt.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Grundschule? Da muss der impfnachweis zur Einschulung erbracht werden. Selbiges gilt für die jahrgänge 5 und 6 an weiterführenden Schulen. Die höheren Jahrgänge wurden noch ohne Impfnachweis eingeschult, die Einführung der Nachweispflicht wurde zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Aus diesem Grund müssen die Daten nach erfasst werden.

Der Uwe
2 Jahre zuvor

Und ich hatte schon wieder vergessen, dass LuL keine Angestellten sind, sondern lediglich rechtlose Befehlsempfänger.
Anders erklärt sich mir gar nicht, dass es dort eine Impfpflicht gibt und die dem Arbeitgeber (eher dem Vorgesetzten, Dienstweg!!) vorgelegt werden muss. Soviel dann auch zum Thema, es gebe keine Impfpflicht in Deutschland.
Ja, Masern ist eine schlimme Krankheit mit möglicherweise schweren Folgen, aber Corona ist das nicht??
Kleiner Vorschlag an die KMs: die booster Impfung machen die LuL nachmittags. Da haben die eh frei.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Der Uwe

Als ob der Angestellten-Status die tarifbeschäftigten Lehrkräfte vor so einer Zusatzaufgabe befreien würde. – Ja, wo leben Sie denn?
Im Zuständigkeitsbereich der Landesschulministerien haben die Arbeitnehmerrechte der Lehrkräfte den Status einer „Leerstelle“. Die durch Bundesgesetzgebung festgeschriebenen Arbeitnehmerrechte werden im schulwesen durch 13 unterrichtsfreie Wochen kompensiert …

Wer ein Viereljahr pausiert kann auch keine 100% der Rechte eines AN für sich reklamieren. – Noch Fragen?

Der Uwe
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Daher habe ich bewusst nicht von Beamten gesprochen. Ich bin mir bewusst, dass LuL, ob angestellt oder verbeamtet, die gleiche A-Karte gezogen haben. Das macht die Sache nicht besser oder schlechter. Es ist einfach schon katastrophal.
Ein Arbeitgeber darf die Angestellten nicht mal fragen, in der Schule und der KiTa gibt es einfach eine Pflicht.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Der Uwe

„…dass LuL keine Angestellten sind…“

Wenn nicht angestellt, dann doch verbeamtet, etwas Anderes gibt es doch nicht.

A. H.
2 Jahre zuvor

Wieder eine Aufgabe mehr, die Lehrer und Lehrerinnen übernehmen. Hier fünf Minuten, dort fünf Minuten. Ein Wunder, dass man mittlerweile überhaupt noch zum Unterrichten kommt!

Und das zweite, was sauer aufstößt: Ein Pflaster darf nicht aufgeklebt werden, wenn ein Kind stürzt, aber Impfpässe kontrolieren und Corona-Tests abnehmen ist ok.

Die Regierungen der Länder machen sich mit ihrer Anspruchshaltung, was gefordert und was verboten wird lächerlich. Aber dank des Dienstwegs müssen sie sich damit auch nicht auseinandersetzen, denn irgendeiner in der Kette wird schon zu feige sein, die Beschwerden der „einfachen“ Lehrer und Lehrerinnen weiterzugeben. Und so kann man immer schön sagen „davon haben wir nichts gewusst!“