Gericht urteilt: Erdnuss-Allergikerin darf auf Schule ihrer Wahl gehen

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Ein Grundschulkind mit einer starken Allergie gegen Erdnuss darf nach einem Gerichtsentscheid weiter eine Schule besuchen, die besonders auf allergische Schocks vorbereitet ist. Das Verwaltungsgericht Hannover gab nach Angaben vom Dienstag einer Klage der Eltern Recht (Az.: 6 A 3907/21).

Der Stein des Anstoßes. Foto: Shutterstock

Bei dem 2015 geborenen Mädchen drohe schon beim kleinsten Kontakt mit Erdnussspuren ein sogenannter anaphylaktischer Schock. Die Eltern hatten ihr Kind deshalb an einer Schule angemeldet, die vom Nuss-Anaphylaxie-Netzwerk als erdnussfrei anerkannt ist.

Dagegen verlangte die Landesschulbehörde, dass Mädchen solle die Grundschule in seinem Schulbezirk besuchen. Auch dort seien Lehrer und Lehrerinnen für Notfälle vorbereitet. Das Zertifikat erdnussfreie Schule sei zudem vom Ministerium nicht anerkannt. Das Gericht befand aber, dass die andere Schule einen «erheblichen Vorteil für das Leben und die Gesundheit» des Kindes biete. Deshalb dürfe das Mädchen ausnahmsweise die Schule außerhalb seines Schulbezirks besuchen.

Gegen die Entscheidung kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung beantragt werden. dpa

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Küstenfuchs
2 Jahre zuvor

Mir ist nicht so ganz klar, warum man in so einem besonderen Einzelfall als Behörde prozessieren muss.

Ich_bin_neu_hier
2 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

@Küstenfuchs: Weil es viele Allergiker gibt unter den Schulkindern. Und viele Eltern, die ihr Kind gerne an eine andere Schule schicken würden als die im eigenen Schulbezirk.
Und die Kombination von beiden Faktoren könnte – so meine Spekulation – aus Sicht der Behörde potenziell dazu führen, dass dieser Einzelfall, so er unwidersprochen bliebe, im wahrsten Sinne des Wortes Schule machen würde.

Lanayah
2 Jahre zuvor

Lehrkräfte sind im Allgemeinen nicht selbstverständlich auf den Umgang mit anaphylaktischen Schocks vorbereitet. Wir sind schliesslich nicht medizinisch ausgebildet.

Ich_bin_neu_hier
2 Jahre zuvor
Antwortet  Lanayah

@Lanayah: „Auch dort seien Lehrer und Lehrerinnen für Notfälle vorbereitet.“ – Soll vermutlich heißen: haben eine Erste-Hilfe-Schulung absolviert und das reicht, basta.

Also, ich wünsche diesem Kind, dass es auf die Schule seiner Wahl gehen kann – denn es hat wirklich eine extreme, lebensgefährliche Allergie:

Restaurantbesuche – lebensgefährlich.
Sehr viele Schokoladen/Süßigkeiten („kann Spuren von Nüssen enthalten“) – lebensgefährlich.
Mensabesuch an einer „normalen“ Regelschule ohne spezielle Vorkehrungen – lebensgefährlich.
Klassenfahrten an einer Regelschule – lebensgefährlich (wegen der Verpflegung durch die Jugendherberge o.ä.).

Willkommen im Albtraum.