Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche und/oder Dyskalkulie werden weiter abgehängt

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KÖLN. Der Umgang mit Schülern, die besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen aufweisen, ist an Schulen „ungenügend“ – meint der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie. Durch die Pandemie gerieten betroffene Kinder und Jugendliche immer mehr aus dem Fokus der Lehrkräfte. Hinzu komme die mangelnde Umsetzung der schulrechtlichen Vorgaben. Es mangele an der Haltung gegenüber der Problematik – und zwar bei den Aufsichtsbehörden, kritisiert der Verband. Letztlich würden auch die Lehrerinnen und Lehrer mit den Problemen allein gelassen.

Von LRS und/oder Dyskalkulie betroffene Schülerinnen und Schüler bleiben häufig ohne angemessene Förderung. (Symbolbild) Foto: Shutterstock

„Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen“, so heißt es beispielsweise im sogenannten LRS-Erlass (das Kürzel steht für Lese-Rechtschreib-Schwäche) des Landes Nordrhein-Westfalen. Und: „Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben nicht den Ausschlag geben.“ Mit dem Runderlass, der mittlerweile 30 Jahre alt ist, wird die „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ (LRS) in den Schulen umfassend geregelt.

„Nicht selten geraten Schüler in einen Teufelskreis aus Frustration, Prüfungsangst und mangelndem Selbstwertgefühl“

Das Problem, so stellt der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie fest: „Vielen Schulen ist der sog. LRS-Erlass nicht bekannt, unzureichend bekannt oder wird falsch interpretiert. Leider gibt es auch in Reihen der Bezirksregierung unterschiedliche Meinungen hierzu. Die Problematik zieht sich durch alle Schulformen und Schulstufen.“

Bei der Rechenschwäche – der Dyskalkulie – sei die Situation noch dramatischer als bei der LRS. Die Leidtragenden seien die Schüler. „Einen Erlass für Rechenschwäche lehnt die Schulministerin in NRW mit einem nicht zutreffenden Verweis auf ‚fehlende Evidenz‘ grundlegend ab. Nicht selten geraten Schüler durch fehlende oder falsche Förderung und fehlende Unterstützung in einen Teufelskreis aus Frustration, Prüfungsangst und mangelndem Selbstwertgefühl. Aus Schullust wird Schulfrust“, so stellt der Verband fest.

Folgende Schwierigkeiten gibt es an Schulen bei der Umsetzung der schulrechtlichen Vorgaben:

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  • „Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche fallen oft zu spät oder gar nicht auf,
  • der LRS-Erlass wird für eine KANN-Bestimmung gehalten,
  • Schulen fordern von Eltern, zum Teil jährlich, ein fachärztliches Attest ein,
  • es wird der lückenlose Nachweis einer außerschulischen Förderung eingefordert,
  • die Maßnahmen bzgl. der Leistungsmessung (Notenschutz und Nachteilsausgleich) werden nur bis zum Ende der 6. Klasse gewährt.“

Durch nur unzulänglich umgesetzte schulrechtliche Vorgaben (bis hin zu Falschaussagen) erführen Kinder mit LRS und Dyskalkulie an den Schulen zusätzliche Schwierigkeiten, dabei könnten sie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln effektiv unterstützt werden, heißt es.

Die Folgen seien zum Teil dramatisch:

  • „zum Ende der 6. Klasse wird Eltern von betroffenen Schülern nahegelegt die Schulform zu wechseln, gerade auch an Gymnasien,
  • Schüler erhalten eine schlechtere oder eingeschränkte Schulformempfehlung,
  • Notenschutz wird als eine Form des Nachteilsausgleichs missverstanden. Die Folge: Viele Lehrkräfte und auch Mitarbeiter der Bezirksregierung vertreten die Meinung, dass nur eine der beiden Maßnahmen gewährt werden müssen,
  • Notenschutz wird nicht in allen Fächern gewährt, vor allem nicht in Fremdsprachen,
  • der Nachteilsausgleich wird nicht nach individuellen Bedürfnissen gewährt, meistens nur in Form einer Zeitverlängerung von 5-10 Minuten,
  • Zeitverlängerungen werden nur zur Korrektur der Rechtschreibfehler gewährt,
  • binnendifferenzierte Förderung findet nur selten statt,
  • Eltern müssen Anträge für Notenschutz und Nachteilsausgleich stellen,
  • Schulen teilen den Eltern mit, dass sie den Nachteilsausgleich für die ZP10 bei der Bezirksregierung beantragen müssen,
  • die Bezirksregierung gewährt den Nachteilsausgleich oft nur in Form einer Zeitverlängerung und nicht, wie er vorher dokumentiert und gewährt wurde, Aussage der Bezirksregierung unserem Verein gegenüber ‚Andere Bezirksregierungen machen das auch so.‘“

Fazit des Arbeitskreises: Schüler mit einer Rechenschwäche würden so gut wie gar nicht unterstützt bzw. gefördert. Viele Lehrkräfte nutzten den pädagogischen Gestaltungsspielraum nicht. „Wir möchten erreichen, dass die Chancengleichheit für betroffene Schüler hergestellt wird, sie individuell gefördert und die schulrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Bei dieser Aufgabe unterstützen wir nicht nur die Eltern sondern auch die Lehrkräfte, die vom System ebenso allein gelassen werden. Aus diesem Grund haben wir uns aktuell erneut an die Bezirksregierung gewandt, um eine Zusammenarbeit zu erreichen und gemeinsam eine Lösung zu finden.“ News4teachers

Hier geht es zum LRS-Runderlass des Schulministeriums NRW.

Aus dem Abwärtsstrudel heraus: Was ein individueller Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Dyskalkulie bedeutet

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Riesenzwerg
2 Jahre zuvor

„Das Problem, so stellt der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie fest: „Vielen Schulen ist der sog. LRS-Erlass nicht bekannt, unzureichend bekannt oder wird falsch interpretiert. Leider gibt es auch in Reihen der Bezirksregierung unterschiedliche Meinungen hierzu. Die Problematik zieht sich durch alle Schulformen und Schulstufen.““

Dann gehört es in die Ausbildung und Punkt! Verpflichtende Vorlesung mit Leistungsnachweis und plötzlich wissen auch (entschuldigt bitte) Geschichts- und Philosophielehrer:innen Bescheid.

In SH ist übrigens beides bekannt und anerkannt – Dyskalkulie und Legasthenie.

Vielleicht mal über den Bundesländertellerrand schauen 🙂

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

@Riesenzwerg

Dass in SH Dyskalkulie und LRS bekannt sind, hat aber auch einen Nachteil!
Kinder, die sowohl kein Zahlenverständnis haben als auch eine Lese-Rechtschreibschwäche, können nun in der Eingangsphase nicht mehr so leicht auf sonderpädagogischen Förderbedarf getestet werden. Dazu müssen die Eltern ja zustimmen und diese berufen sich immer öfter auf diese beiden Teilleistungsschwächen, die seit kurzem auch gemeinsam auftreten können! ÄÄÄhhhh???
Und sie bekommen Recht! Damit ist das Stigma der „Lernschwäche“ vom Tisch.
Und es geht den Kleinen jede Menge professioneller Förderung verloren!

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alla

@Alla

Stimmt. ABER des Elterns Wille ist des Kindes Glück oder Schaden.

Ich wäre deutlich froher, wenn die Eltern die Kinder, die sie haben, lieben und unterstützen würden, als dass sie sich wünschen, wie ihre Kinder seien sollten.

ABER das soll wohl so sein ……

Viele werden ja auch gegen die Empfehlung der Schule am Gymnasium angemeldet. Drei Jahre später kommen die mit Schulfrust und dem „Wissen“, dass sie nicht können, zu uns.

Häufig der Start einer Schulkarriere mit Talfahrt und Aufklatsch.

Im übrigen freuen sich viele über eine Diagnose – dann sind sie nicht veantwortlich und müssen auch nichts dafür oder dagegen tun.

Eine Win-Win-Situation – nur nicht für die Kinder.

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

Na jetzt aber, halllooooo! Geht’s ein wenig leiser bitteschön! Wir sind doch nicht auf’m Rummel, wo alles durcheinanderschreit, ja! Also bitte, jetzt nacheinander und nicht so ein Durcheinander, ok? Alle werden angehört, aber nicht auf einmal, also Hände hoch. – Also, so geht das im Lehrerzimmer, jetzt:

Möchte jemand weitere „ungenügende“ Punkte an Schulen ergänzen?

Zarenthin
2 Jahre zuvor

Das Problem ist, dass alles in einen Topf geschmissen wird, nämlich sowohl die LRS im Sinne einer „hirnorganischen Störung“, nach der ein Kind per sé nicht in der Lage ist, richtig zu schreiben als auch mit der Zeit erworbene „Schlechtleistungen“ (Rechtschreibunfähigkeit), sei es durch Faulheit, schlechte oder falschen Unterrichtmethodik („Schreiben nach Gehör“), lange Fehlzeiten durch Krankheit des Schülers oder Lehrers.

Das sind mindestens 2 verschiedene Arten von LRS, man könnte sie die angeborene und die erworbene LRS nennen, die völlig unterschiedlich „behandelt“ werden müssten. Bei der erworbenen LRS würde Fleiß und ganz viel Üben helfen und diese LRS beseitigen können. Bei der angeborenen LRS geht das nicht so einfach. Da müssen Fachleute ran und das braucht einen ganz langen Atem trotz Fleiß und ganz viel Üben!

Georg
2 Jahre zuvor

Solange lrs hinterhergeworfen wird, wird man erlernte und angeborene lrs nicht trennen können. Dyskalkulietests sind da strenger und somit besser konstruiert.

Meiner Erfahrung nach ruhen sich viel zu viele der insbesondere erlernten lrsler auf dem nachteilsausgleich ohne Therapie aus.

Riesenzwerg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

@Georg

Manchmal – und da treiben mich böse Gedanken – entsteht LRS auch, weil Schüler:innen schreiben wie sie wollen oder es gleich ganz lassen. So wird jeder zu einem megaschlechten Rechtschreiber und Leser.

Alles, was unangenehm und anstrengend ist, wird weggelassen – die armen Kinder dürfen nicht lernen.

Ist halt uncool, Buchstaben und Silben zu lernen. Buchstaben in beliebiger Reihenfolge und Größe zu schreiben ist scheinbar besser – lässt sich nur schlecht lesen. Ein Teufelskreis.

Baum – baumm – Bauhm – bahum – ….. welches Bild soll das Kind lernen, wenn alle zugelassen werden?

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Eben. Das ist die gelernte LRS. Für Dyskalkulie genauso.

Kalkspatz
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Das beobachten wir auch. Nach der LRS-Diagnose gibts den Nachteilsausgleich und gut ist’s.

AvL
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Soweit ich gelernt habe, sind die meisten Intelligenztests, die für Beurteilung benötigt werden, um eine Abgrenzung von der Debilität zu ermöglichen, in der Testung auf mathematischen Fragen aufgebaut, wobei Jungen natürlich besser abschneiden.
Legasthenie wird anerkannt, davon sind ja auch überwiegend Jungen von betroffen, Dyskalkulie wird dagegen nicht anerkannt und zieht eben zum Teil keine Abschlusszeugnisse nach sich.

Laura
2 Jahre zuvor

Wenn Kinder „besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen aufweisen“, werden sie nicht aus Leichtfertigkeit oder Nachlässigkeit „abgehängt“. Die Probleme in den schulischen Kernbereichen sind einfach zu groß, als dass die Betroffenen dem normalen Unterricht folgen könnten, auch wenn sich die Lehrkräfte noch so viel Mühe geben.

Ich finde die Erwartung, dass alle Kinder gleichgemacht werden könnten, wenn die Umwelt sich nur mehr Mühe mit den Schwachen gäbe, falsch und sogar zusätzlich belastend für die Kinder. Ich frage mich auch, ob sie sich über die „Nachteilsausgleiche“ freuen oder sie nicht eher als niederdrückend empfinden.
Der Besuch von Regelschulen ist für Kinder mit massiven Lernschwierigkeiten meiner Meinung nach keine Erlösung, sondern eine Qual. Dauernd zu merken, dass man anders ist und nicht mithalten kann, stelle ich mir schrecklich vor. Bis heute verstehe ich nicht, dass man Förderschulen mit niedrigerem Lernniveau, anderen Schwerpunkten und auch viel kleineren Lerngruppen abgeschafft hat zugunsten eines Regelschulbesuchs, der mit seinen angeblichen „Notenausgleichen“ nur schmerzliche Tatsachen verschleiern soll, es aber nicht wirklich können. Zumindest die Kinder selbst merken täglich, was Sache ist.

Zu den „dramatischen Folgen“ heißt es noch: „Zum Ende der 6. Klasse wird Eltern von betroffenen Schülern nahegelegt die Schulform zu wechseln, gerade auch an Gymnasien“.
Dazu kann ich nur fragen: Was soll denn den Eltern anderes empfohlen werden?
Sollen ihre Kinder ohne ausreichende Lese-, Schreib- und Rechenkenntnisse etwa das Gymnasium besuchen und weiter Qualen leiden?

A.H.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Laura

Was macht man denn mit schlauen Kindern bei denen der Grips passt, aber sie können es nicht fehlerfrei aufs Papier bringen? Ist es dann da nicht auch eine Qual, wenn sie in eine untere Schulform geschoben werden? Das Problem liegt ja nicht bei der Intelligenz der Kinder. Die wird ja auch entsprechend getestet.

Laura
2 Jahre zuvor
Antwortet  A.H.

Wenn Kinder sowohl mit Lesen und Schreiben als auch noch Rechnen Probleme haben, bezweifle ich, dass Ihr Urteil von „schlauen Kindern bei denen der Grips passt“ zutreffend ist.
Außerdem: Fast alles schulische Lernen basiert darauf, dass die Schüler lesen, schreiben und rechnen können und sich auf der Schiene dieser Kulturtechniken eigenständig weiterentwickeln können.
Man hilft den Kindern nicht, indem man ihre Unfähigkeiten schönredet und „Ausgleiche“ schafft, die ihre eklatanten Schwächen gar nicht ausgleichen können.
Man muss sie auf dem Level unterrichten, den sie brauchen und der ihnen für ein späteres, möglichst selbstständiges, Leben hilft. Das kann der Regelschulbesuch aber nicht leisten.
Mit falschem Verständnis und Mitgefühl hilft man den Kindern nicht. Damit schmückt man höchstens die eigene Person.

@Georg
Wie Sie meinem Kommentar entnehmen konnten, geht es mir um Kinder mit Lese-, Schreib UND auch noch Rechenschwäche. Diesen Kindern kann für ihr späteres Leben nur mit einem kostspieligen Förderunterricht geholfen werden. Ein kostengünstigerer Regelschulbesuch mit Herunterspielen ihrer Beeinträchtigungen hört sich lieb und nett an, geht aber knallhart an der Lebenswirklichkeit dieser Menschen vorbei.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Laura

Es geht hier um LRS, nicht um Förderschüler.

A.H.
2 Jahre zuvor

Notenschutz? Bin aus NRW, besprochen wurde im Gespräch mit der Lehrerin nur der Nachteilsausgleich über 15 Minuten mehr Zeit bei LRS in Deutsch und Fremdsprachen. Man hat aber auch im Erdkundetest gemerkt, es ist halt auch eine Leseschwäche. Schwammige Formulierungen selbst in Mathe sind problematisch.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  A.H.

Rechtschreibung wird glaube ich auf Antrag nicht gewertet.

Weltenbummler
2 Jahre zuvor
Antwortet  A.H.

@A.H., ein Nachteilsausgleich kann viele verschiedene Elemente beinhalten. Die Zeitverlängerung ist nur eines davon. Die Notenaussetzung gehört nicht dazu. Sie ist an weitere Bedingungen geknüpft.

expertE
2 Jahre zuvor
Antwortet  A.H.

Das klingt ein wenig nach Autismus?

A.H.
2 Jahre zuvor
Antwortet  expertE

?

Mathe macht glücklich.
2 Jahre zuvor
Antwortet  A.H.

Nachteilsausgleich kann (zumindest in Hessen) auch in der SEK I und II durch die Klassenkonferenz beschlossen werden. Das können „technische Hilfsmittel“ wie z.B. Taschenrechner oder in der Grundschule Rechenrahmen sein. Weiterhin kann mehr Zeit gewährt werden, z.B. für das Korrekturlesen.
Bei dokumentiertem LRS werden Rechtscheibfehler nicht gewertet. Das gilt auch bis zum Abitur für sämtliche Fächer.
Notenschutz ist auch bis zum Abitur möglich, allerdings sind die Rahmenbedingungen dafür sehr restriktiv. Mir ist nur ein Fall eines Schülers bekannt für den das galt. In dem Fall wurde die LRS über die gesamte Schulzeit alle 6 Monate überprüft und dokumentiert.

Heinz
2 Jahre zuvor

Das Problem ist doch, dass jedes Kind, wenn es will diese Diagnosen bekommen kann. Bei uns gibt es Ärzte, da kommt kein einziges Kind ohne eine Diagnose raus. Die Tests sind teilweise auch nicht aussagekräftig, da sie oft lediglich bescheinigen, dass das Leistungsniveau nicht dem von gleichaltrigen kindern entspricht. Die Feststellung hinkt also auch gewaltig.

Dazu kommt, dass Eltern und Kinder der Meinung sind, dass ihre Kinder nun gar nichts mehr leisten müssten, selbst auswendiglernen ist plötzlich nicht mehr möglich. Ebenso überrascht sind die Eltern dann oft, dass ihre Kinder jetzt gar keine extrem Sonderbehandlung bekommen, weil sowieso nen drittel der Klasse LRS mittlerweile hat!

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Für LRS stimme ich Ihnen zu, für Dyskalkulie nicht. In NRW gibt es darüber hinaus für Dyskalkulie im Gegensatz zu LRS in der Oberstufe keinen Nachteilsausgleich mehr, weil davon ausgegangen wird, mit untherapierter Dyskalkulie die Qualifikation für die Oberstufe nicht schaffen zu können. Finde ich sehr plausibel.

Schuppentier20
2 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

@Heinz: „Dazu kommt, dass Eltern und Kinder der Meinung sind, dass ihre Kinder nun gar nichts mehr leisten müssten, selbst auswendiglernen ist plötzlich nicht mehr möglich. Ebenso überrascht sind die Eltern dann oft, dass ihre Kinder jetzt gar keine extrem Sonderbehandlung bekommen, weil sowieso nen drittel der Klasse LRS mittlerweile hat!“

Genau!

K.
2 Jahre zuvor

Da gibt es aber durchaus sehr intelligente Kinder, die in der Schule Leistungen auf Gymnasialniveau erbringen. Richtige Feststellung von LRS bzw Dyskalkulie wäre hier schon wichtig, denn vor allem für die weiterführende Schule ist es wichtig zu wissen, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen allgemeiner Intelligenz und Schwäche in nur einem Bereich gibt. Dieser muss natürlich gezielt gefördert werden, was die Schule kaum leisten kann. Trotzdem haben diese Kinder ein Recht auf die Ihnen angemessene Schulform. Nicht gemeint sind diejenigen, die sich auf der Diagnose ausruhen bzw. allgemein weniger begabt sind.
Sehe gerade dass schon in die Richtung kommentiert wurde, hab wohl zu langsam geschrieben…

A.H.
2 Jahre zuvor
Antwortet  K.

Eben deswegen wird doch wohl auch der IQ überprüft. Ein erster Test in der 3. Klasse war negativ. Erst in der 8. Klasse hieß es, habt ihr schon mal getestet. Ich glaube, dass ist LRS. Vorher wurde er immer zur Schulpädagogin geschickt. Es wären bestimmt nur Konzentrationsprobleme in den Arbeiten. Der Junge hat es in dem Jahr fast zur Deutschen Schachmeisterschaft geschafft. Es war extrem knapp. Konzentration ist eine seiner Stärken. Das Kinderbashing hier finde ich schlimm. Wir Eltern sind eh schlimm. Aber einem stimme ich zu, schreiben nach Gehör ist das Letzte. Aber war bestimmt nicht der Wunsch der Eltern.

Kalkspatz
2 Jahre zuvor

Genaugenommen hat doch heutzutage mindestens 1/3 der Kinder einer Klasse eine LRS, eben weil das einfach nur bedeutet, das Kind ist ganz schlecht im Rechtschreiben. Oben führte jemand aus, wie alles miteinander vermischt wird. Das stimmt!

Indra Rupp
2 Jahre zuvor

Da blühen die Negativ-Vorurteile gegenüber Benachteiligten aber wieder! Man könnte fasst meinen, Lehrer*innen mögen keine schwächeren Leistungen – oder Schüler*innen, aber ich will mich ja hüten selbst Vorurteile zu haben 😉
Also mein Sohn mit 9 Jahren :
Interessiert sich gerade für Weltall und Wissenschaft und so. Ich erkläre ihm deshalb, was „relativ“ bedeutet und er findet ein Bild zum Thema, wo ein Mensch auf einem Zug in die entgegengesetzte Richtung läuft. Schaut sich das kurz an, möchte sich den ganzen Kram aber nicht durchlesen, weil lesen so anstrengend für ihn ist.
Wir steigen ein paar Wochen später zufällig auch in einen Zug und gehen während dieser langsam anfährt in etwa gleicher Geschwindigkeit nach hinten durch. Rechts im Fenster auf dem Bahnsteig das gelbe Non-smoking – Schild. Wir gehen bis zum Zugende durch, der Zug rollt immer noch langsam. Am Ende angekommen, ist das gelbe Schild auf dem Bahnsteig immer noch durch ein Fenster zu sehen. Mein Sohn dreht sich grinsend zu mir um :“Mama, wir bewegen uns gerade relativ voran!“
Gleichzeitig kann er sich nicht merken, wie das Schreibschrift-G geht. Die Rechtschreibung meiner geistig behinderten Tochter ist durchaus besser, denn da hat sie gerade zufällig ihre Stärken. Bei uns brennen sich die geschriebenen Wörter einfach bildlich ein, bei meinem Sohn nicht. Auch nicht, als er mit 12 Jahren urplötzlich begeisterter Leser wird und jeden Harry Potter Roman fünfmal durch liest. Nun ist er 15 und lesen ist kein Problem. An der Rechtschreibung tut sich aber trotz des Lesens nur minimal etwas. Er muss sich richtig konzentrieren um nur halbwegs korrekt zu schreiben.
Bei uns in der Schule geht man davon aus, dass eine Rechtschreibschwäche vorliegt, wenn sich diese Mängel stark von den restlichen Noten unterscheiden. Dies ist bei meinem Sohn sehr deutlich der Fall, denn er hat viele Einsen. Wir haben aber keinen Nachteilsausgleich beantragt, weil das nur eine Note Unterschied in Deutsch und Englisch machen würde und dann zum Abschluss hin eh nicht mehr zählt und wir dafür einen Nachmittag (Lrs-Therapie) opfern müssten. Wir haben schon genug Termine und ich bin da mehr für wertvolle Kindheit als dreifachausgleichsbüffeln! Mein Sohn ist emotional reifer als alle anderen 9klässler und kann wohl später Abi machen (so der Klassenlehrer). Ich denke, er wird das dann händeln können und sich mit dem älter werden da auch noch mit auseinander setzen, um seine Ziele zu erreichen und natürlich seine mündliche Stärke nutzen.
Sollte er kein Abi machen? Oder um nochmal zu „relativ und Co“ zurück zu kommen : Sollte Einstein keine Relativitätstheorie aufstellen und wir ihn garnicht ernst nehmen, weil er sich doch nicht einmal merken konnte , wo sein Hausschlüssel war?
„Die sind nur faul und die Eltern wollen ihre Kinder nicht sehen (und lieben!!!) wie sie sind und sie durch die Schulzeit mogeln“ ist mal wieder ein sehr bequemes Denken. Man braucht sich auf diese Weise eigentlich mit überhaupt keinem Problem befassen oder gar über Gerechtigkeit oder Empathie nachdenken. Einfach alle, die irgendwo abweichen für schlechte Menschen halten und schon ist die Welt wieder einfach…

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Bei mir ist es so, dass ich von einer erworbenen lrs oder Dyskalkulie ausgehe, bis ich vom Gegenteil überzeugt bin, was durchaus viele Monate dauern kann.

Es geht aber schnell bei all denjenigen, die eine schlechte Arbeitshaltung haben oder mir sofort das Ergebnis einfacher Kopfrechenaufgaben sagen können. Dann haben sie die Rechtschreibung und das Rechnen zu wenig geübt. Das sind die allermeisten der schlechten Rechtschreiber und Rechner bzw. Gleichungslöser.

Auch ohne Dyskalkulie gibt es Schülerinnen und Schüler, die einfach keinen Draht zur Mathematik finden. Bis ich das akzeptiere, dauert es aber wirklich lange.

Indra Rupp
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Soweit ich eine Rechtschreibschwäche verstehe ist es so, dass wir uns die Schreibweise von tausenden von Wörtern merken können, weil wir diese wie Bilder im Kopf haben. Ich denke also an ein bestimmtes Wort und sehe es quasi schon im Kopf auf dem Papier stehen bevor ich es schreibe. Das scheint bei Leuten mit Rechtschreibschwäche nicht der Fall und sie müssen alles mühsam auswendig lernen und behalten. Ist das Kind sehr intelligent, hat es auch hohe Speicherkapazitäten und kann sich also durchaus einiges merken. Dies ist dann aber kein Beweis, dass es zuvor nur zu faul zum lernen war – sondern im Gegenteil! Es hat dann schon Extraarbeit geleistet, die auch anerkannt werden sollte. Bei Kindern mit niedrigerer Intelligenz verschwimmen die Grenzen bis zur Unkenntlichkeit – ist doch klar!
Aber mir geht es auch garnicht um den Nachteilsausgleich , sondern um die Frage, ob wir andere Talente vergeuden sollten und verhindern, daß so ein Mensch damit einen Beitrag in unserer Gesellschaft leistet indem wir aufgrund einer einzelnen Schwäche das Abitur verwehren? Das wäre doch für unsere Gesellschaft sehr kontraproduktiv. Mein Sohn möchte zur Zeit Tierarzt werden. Ich bin sicher, er könnte seine Rechtschreibschwäche im Berufsalltag händeln.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Korrekt, das ist die genetische Schwäche, nicht die erworbene. Der weitaus größte Teil ist erworben durch nicht oder falsch gelernt bzw. Nicht oder falsch oder zu wenig geübt.

Nachgedacht4
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Stimmt, Georg.

Schuppentier20
2 Jahre zuvor

@Indra Rupp: „Wir haben aber keinen Nachteilsausgleich beantragt, weil das nur eine Note Unterschied in Deutsch und Englisch machen würde und dann zum Abschluss hin eh nicht mehr zählt und wir dafür einen Nachmittag (Lrs-Therapie) opfern müssten.“

Haben Sie sich da vertippt? Durch den Nachteilsausgleich bekommt man nicht einfach „eine Note Unterschied“ (besser); durch die Notenaussetzung bekäme man keine Note mehr, sondern eine verbale Einschätzung. Sehr merkwürdig auch, dass Sie keine LRS-Therapie wollen, wenn doch eine LRS vorliegt???

„Bei uns in der Schule geht man davon aus, dass eine Rechtschreibschwäche vorliegt, wenn sich diese Mängel stark von den restlichen Noten unterscheiden.“

Das kann man nicht einfach „vermuten“. Dafür gibt es normierte Testverfahren. Aufgrund einer „Vermutung“ ist doch sicher auch in NRW (?) kein Nachteilsausgleich oder gar eine Notenaussetzung möglich. Sowas muss ja immer alles gerichtsfest sein.

Indra Rupp
2 Jahre zuvor
Antwortet  Schuppentier20

Niedersachsen hat da, soweit ich weiß andere Regelungen als zB NRW. Bei uns würde dann zB in Deutsch die Rechtschreibung nicht gewertet. Es gibt ja aber auch noch die mündliche Note und Grammatik, Aufsätze, Gedichte vortragen – keine Ahnung – usw… Durch die schlechte Benotung in Rechtschreibung rutscht mein Sohn dann halt im Endergebnis eine Note tiefer und ab Klasse 10 dürfte das eh nicht mehr berücksichtigt werden, deshalb meiner Meinung nach sinnlos. Wenn es um Therapien geht, könnten wir wenn wir wollten unser ganzes Leben damit vollkleistern und auch noch vielmehr Krankheiten zugeschrieben bekommen, als wir je haben könnten. Das ist halt ein lukratives Geschäft. Meine geistig behinderte Tochter konnte bei der Einschulung (Grundschule) noch sehr schlecht sprechen. Unser Kinderarzt meinte :“ Logopädie bringt zwar ein bisschen Fortschritt, aber das Kind lernt so oder so sprechen – oder kennen Sie Menschen (außer taub-stumme) die nicht sprechen können?“ Sie konnte am Ende der Grundschule tatsächlich verständlich sprechen, ganz ohne Logopädie (die Teilnahme an Theateraufführungen war viel motivierender). Das soll nicht die Aufgabe von Therapeuten runter machen, aber man muss da auch mal was gegen setzen, weil das ganze einfach viel zu übertrieben ist (von ADHS – Diagnosen mal ganz zu schweigen – da wettert unser Kinderarzt auch immer gegen).

Indra Rupp
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ach ja, und man kann für eine 5jährige,die schlechte Milchzähne hat und diese eh bald verliert, auch 400 Euro beim Zahnarzt lassen – wenn man möchte…

Indra Rupp
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Oje, bevor jetzt ein „Putz doch die Zähne“ – Kommentar kommt : Aus irgendeinem Grund haben Menschen mit geistiger Einschränkung oft Probleme mit den Zähnen und den Fußgelenken. Mein Sohn (ohne offizielle Einschränkungen) hat mit 15 noch nicht ein Loch gehabt, braucht keine Korrekturen ect, hat also perfekte Zähne. Mein Engagement beim Zähne putzen war bei beiden Kindern dasselbe.

Nachgedacht4
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ich finde, Indra, sie werfen alles munter durcheinander. Bitte informieren Sie sich !!!!

Polarfuchs
2 Jahre zuvor

Ich bin erschüttert, irritiert und traurig zugleich. Soweit ich gelesen habe, gab es hier bislang keinen Kollegen, der auch nur ansatzweise bei sich nach einem Anteil am Dilemma gesucht hat.
Wir sind ein Lehrerpaar mit drei Kindern und haben darunter ein LRS-Kind. Unsere Kinder wachen bei weitem nicht bildungsfern auf, bekommen viel vorgelesen, hören Hörspiele, singen und reden viel, wir lernen Gedichte und Tischsprüche, die Kids lesen selbst, unser LRS-Kind schreibt sogar selbst Geschichten und war im Chor, wir haben von Anfang an auf richtige Schreibung geachtet, bis heute schon viel privat gefördert, 2 Jahre zudem die Lerntherapie besucht, dazu noch den wöchentlichen Förderunterricht in Deutsch und später Englisch, wenn der denn stattfand… Und dennoch, bestimmt Zweidrittel der Punkte in dem Artikel hier haben wir selbst erlebt.
Eine LRS ist keine Faulheitsdiagnose und wird doch oft von dem Lehrpersonal so interpretiert. Auch eine Empfehlung zum Schulwechsel mit einer aktuellen Durchschnittsnote von 2,5 ohne Notenschutz und ohne nennenswerten Nachteilsausgleich außer gelegentlichen 10 min mehr Zeit haben wir kürzlich erhalten, da die Schule dem Kind die zweite Fremdsprache nicht zutraut (Englischnote: 3). Unser LRS-Kind bekommt in allen Fächern die Rechtschreibung undifferenziert und vollwertig mit bewertet. Unter jeder Arbeit stehen ermahnende Worte bezüglich der abgelieferten Rechtschreibung, trotz jahresaktueller Diagnostik.
Es ist und bleibt ein Teufelskreis. LRS-Kinder brauchen viel länger beim Schreiben und Lesen, sind also bereits nach 15 min Unterricht einen Schritt hinterher, schaffen Tafelbilder nicht sauber und/oder komplett abzuschreiben, können dadurch oft nicht so viel mündlich mitarbeiten, verpassen zudem einen Teil der Ergebnissicherung, leisten damit insgesamt weniger Stoff ab, was wiederum zu neuen Diskrepanzen im Fortkommen führt. Sie müssen unglaublich viel mehr tun, um Schritt zu halten.
Es sind aber nicht nur die Kinder, ihre Biografien, ihre Eltern und die Medien schuld am Dilemma. Es sind auch wir Lehrer und unsere mangelnde Differenzierung, Aufgaben so für LRS-Kinder zusammenzustellen, dass sie entweder mit weniger Wiederholungen die gleichen Informationen/Übungsinhalte bekommen (z.B. Mathe) oder mit weniger Text die gleichen Informationen erhalten (Fachtexte). Das passiert aber nicht. Man spricht diesen Kindern oft schon in den ersten Schuljahren die Möglichkeit zum Abitur oder zu einem Studium ab und fördert sie schon deshalb m.E.n. nicht ausreichend.
Und mal ehrlich, wer von euch kopiert in jeder Stunde und in jedem Fach für die LRS-Kinder die Texte größer oder fügt noch besser jeweils hinter jedem Buchstaben im Text ein Freilassungszeichen ein oder schreibt die Fachtexte noch einmal selbst zu Hause in vereinfachter Form auf? Wer lässt LRS-Kinder das Tafelbild abfotografieren oder stellt es nach der Stunde als Ausdruck zur Verfügung oder lässt ganz sicher stets Seite und Nummer über die anzufertigenden Lösungen schreiben, damit der noch offene Stoff vielleicht zu Hause beendet werden kann?
Es ist selbst für uns als Lehrereltern ein permanentes Laufen gegen eine Wand, weil Schule und Lehrer eben oft nicht flexibel genug, aber sehr wohl belastet genug sind, auf die Bedürfnisse von etwa jedem 10. Schüler angemessen einzugehen. Zitat der Sonderpädagogin der Schule unseres LRS-Kindes: „Kinder mit einer LRS müssen für ihre Noten eben einfach mehr tun als die restlichen Schüler. Das ist so und wird so bleiben.“ Das Zitat stammt aus einem Gespräch nach einer Englisch-Klassenarbeit, in der für jeden Fehler im Wort ein halber Punkt abgezogen wurde, z.B. gost statt ghost.
Ist doch einfach unverschämt.

Schmachtfetzen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Polarfuchs

Sie scheinen aber nicht gelesen zu haben, was andere bereits schrieben. Es wurde oben zwischen der „angeborenen“ und der „erworbenen“ LRS unterschieden. Sie werfen das leider wieder in einen Topf, wenn Sie schreiben, eine LRS ist keine Faulheitsdiagnose. Manchmal eben noch (ggf. sogar bzgl. der Lehrer und nicht der Schüler).

Bekommt Ihr Kind einen Nachteilsausgleich, dann kann das bedeuten, dass falsche Schreibweisen in anderen Fächern eben nicht mehr zu einem Punkteabzug führen darf. Haken Sie nach! Das ist ein wesentlicher Punkt eines Nachteilsausgleichs.

A.H.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Polarfuchs

Förderung in Deutsch und Englisch? Wir mussten immer aussuchen, denn sämtliche Förderkurse fanden zeitgleich statt in der 7. Stunde freitags. Muss reichen.

rroseselavy
2 Jahre zuvor

Laut einem im Jahr 2008 veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Dr. Jörg Ennuschat sind Legasthenie und Dyskalkulie Behinderungen im Sinne des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG.
Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG folgt unmittelbar ein Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Diese Grundsätze gelten für legasthene und dyskalkule Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.

Da Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften stets an der Verfassung auszurichten sind, müsste das Schulrecht in NRW, was Maßnahmen des Nachteilsausgleichs für Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie und Legasthenie angeht, entsprechend geändert werden.

Schmachtfetzen
2 Jahre zuvor
Antwortet  rroseselavy

Der Nachteilsausgleich dient genau der Wiederherstellung der Chancengleichheit. Das ist nichts Neues. Was er genau beinhaltet, beschließt doch vermutlich überall die Klassenkonferenz, oder?

Hier wurde vor allem diskutiert, woher die ganzen vielen LRS-Fälle heutzutage kommen und dass das vielfach keine „angeborene Behinderung“ ist.

K.
2 Jahre zuvor

Genaues Informieren macht Sinn.
Infos dazu sind allgemein beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulue zu finden. Es gibt auch für einzelne Bundesländer eigene Verbände, denn die genauen Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land.

Indra Rupp
2 Jahre zuvor
Antwortet  K.

Oh nein!!!
Ich wurde von Lehrkräften informiert…

K.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das war ein allgemeiner Tipp und nicht auf einen Kommentar bezogen. Ich habe auch ein legasthenes Kind und möchte, dass die Schulen umsetzen, was sie umsetzen müssen. Mit Infos, denn nicht alle Lehrer wissen Bescheid, und freundlichen Gesprächen kann man viel erreichen.

Polarfuchs
2 Jahre zuvor

Es sind nicht die Autoren hier, die die Ursachen der LRS laufbahnentscheidend in einen Topf schmeißen, sondern eher die jeweiligen Lehrer, die durch ihr Tun und Lassen Biografien mitgestalten, um sich dann hinter den übrigen Faktoren (Fleiß, Motivation, Konzentration, Elternhaus etc.) zu verstecken. Es wird m.E.n. nicht wirklich genau geschaut und nicht wirklich genug differenziert. Da sind die Ursachen eigentlich egal, differenziert muss so oder so werden, ob nun auf Basis eines NTA oder eines rahmenlehrplangerechten Unterrichtes.
Unser LRS-Kind hat (theoretisch) einen Nachteilsausgleich, per Klassenkonferenz beschlossen, hat eine Diagnose und auch einen Paragraphen (§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung). Dennoch bekommt er wie geschrieben in ALLEN Fächern die Rechtschreibung voll bewertet. Nachgehakt habe ich mehr als nur einmal, mit der Konsequenz, dass ich nun nur noch direkt mit der Schulleitung kommunizieren darf.
Es ist und bleibt das Laufen gegen die Wand. Die Klasse liest in Deutsch auch gerade den Krabat. In unserer Ausgabe etwas mehr als 270 Seiten. Es wird ein zügiges Lesetempo vorausgesetzt. Wo ist hier die Differenzierung? Es gibt einfach keine. Die Arbeitsaufträge sind für alle gleich. Letztlich haben wir die Autorenlesung als Leseunterstützung gekauft, aber ist es nicht eigentlich Aufgabe der Schule nachteilsausgleichende Angebote zu starten?
Und dann sei noch gesagt, nicht jeder Lernrückstand entsteht ausschließlich durch den (faulen) Schüler. Es ist mitunter nur nicht mehr nachvollziehbar, wie etwas entstand, wenn der Lehrer wechselt. Und wenn dann auch noch Frustration und Misserfolgsdenken dazugekommen sind, erhält der nächste Lehrer schnell das Bild, dass ein Schüler nur keine Lust hat sich anzustrengen. Was stehenbleibt ist das Unvermögen der Kinder.
Unser mittleres Kind ist gerade in der zweiten Klasse. Der Klassenlehrer fängt jetzt! mit den ersten Rechtschreibübungen überhaupt an und zwar indem er wöchentlich 10 Lernwörter als Hausaufgabe mit nach Hause gibt, die ohne jeden Zusammenhang zum Unterricht, zu aktuellen Ereignissen, der Jahreszeit o.ä. dem Alphabet entnommen werden. Wie will er denn jetzt noch schaffen, bis Ende 2. Klasse den verbindlichen Lernwortschatz aufzubauen? Mit Druck oder mit Aussagen, wie: „Wenn ihr das dreimal nicht schafft, müsst ihr zum Direktor?“ Unser mittleres Kind ist schlau und schnell und schafft das trotzdem. Aber was ist mit all den anderen Kindern, die aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern lange im Hort sein müssen oder mitunter auch am Wochenende von anderen betreut werden, da die Eltern schichtig arbeiten, oder mit den Kindern von Alleinerziehenden, die sich per se vierteilen müssen, um alles zu schaffen…
Nein, ich bleib dabei. Wir Lehrer müssen mehr differenzieren, egal woher ein Mangel kommt. Wenn wir ausreichend differenzieren, werden sich Biographien ändern. Ein beratungsresistentes (faules) Kind wird faul bleiben, aber all die anderen, die den Nachteil nun einfach mal haben, sollten diesen auch ausgeglichen bekommen. Denke ich.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Polarfuchs

Bedanken Sie sich beim Lehrplan der Grundschule, wenn der Klassenlehrer nicht schon von Anfang an hart auf korrekte Rechtschreibung bestand. Warum haben Sie als Eltern das nicht bei den Hausaufgaben Ihres kindes? Ganz offensichtlich halten Sie ja nichts von der Methode. Ich im Übrigen auch nicht.

Cornelia
2 Jahre zuvor

In manchen Bundesländern haben Grundschulkinder nur 5 Stunden Deutsch in der Woche, in anderen 7.
Und warum spielt das Thema Rechtschreibung in den Grundschullehrplänen Deutsch nur eine untergeordnete Rolle?
Welchen Stellwert haben Themen wie LRS und Dyskalkulie in der Ausbildung?
Ich denke: Leichte und mittelschwere Rechtschreibschwächen und Dyskalkulien würden bei anderer Gewichtung der Lerninhalte keine so schwerwiegenden Auswirkungen haben bei den betroffenen Schülern wie es häufig der Fall ist.

Hannah
2 Jahre zuvor

Dyskalkulie und Gymnasium? Zwei Dinge, die in Deutschland nicht vereinbar sind.
Denn: „Kinder, die aufs Gymnasium gehen, sollten keine Hilfsmittel brauchen“. So wurde es mir mal an der Schule meiner Tochter mitgeteilt.
Es ist wirklich schade, welches Potential uns da kontinuierlich in Deutschland „flöten“ geht, denn Kinder, die ihr ganzes Schulleben lang nur ihre angeblichen „Defizite“ aufgezeigt bekommen, geben sich irgendwann schulisch auf.
Bildung in Deutschland ist weiterhin sehr starr und unflexibel. Corona hat es an vielen Stellen verdeutlicht und nicht nur bei der Digitalisierung an den Schulen. Es zieht sich durch alle Schulfächer!
Never ending Story!