Zweite Runde im Tarifstreit geplatzt: GEW ruft Lehrkräfte zu Warnstreiks auf

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DÜSSELDORF. Die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) blieb ohne Ergebnis. Daher ruft die GEW Nordrhein-Westfalen ihre tarifbeschäftigten Mitglieder in den kommenden Wochen zu ganztägigen Warnstreiks auf. Um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen, mobilisiert die Gewerkschaft gestaffelt zu regionalen Streikkundgebungen in ganz NRW.

„Die Kolleg*innen sind über ihre Grenzen gegangen“: Die Landesvorsitzende der GEW in Nordhein-Westfalen, Ayla Çelik Foto: GEW NRW

GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik betont die kämpferische Stimmung unter den Beschäftigten. „Die Kolleg*innen sind enttäuscht und verärgert darüber, dass die Arbeitgeber ihnen die Anerkennung für die geleistete Arbeit verweigern.“ Dabei seien es die Beschäftigten gewesen, die den Laden am Laufen gehalten hätten: „Wir haben uns für gute und verlässliche Bildung stark gemacht – und das unter widrigsten Bedingungen. Die Kolleg*innen sind über ihre Grenzen gegangen, da sind fünf Prozent mehr Geld absolut angemessen. Perspektivisch müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden, wenn wir den Lehrkräftemangel angehen wollen, damit sich mehr Menschen für diesen Beruf entscheiden. Dazu gehört auch eine faire Bezahlung.“ Analog zu den letzten Tarifrunden fordert die GEW NRW die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.

„Leider gibt es offenbar keine andere Möglichkeit unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen. Die Arbeitgeber schalten auf stur“

Die Landesvorsitzende der GEW geht davon aus, „dass die angestellten Lehrkräfte in großer Zahl ihr demokratisches Grundrecht wahrnehmen und sich an den Warnstreiks beteiligen werden“. Genauso seien „die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder, hier unter anderem die Schulsozialarbeiter*innen und die pädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase, sowie die Hochschulbeschäftigten aufgerufen“. Celik: „Das wird sicherlich zu Beeinträchtigungen führen. Leider gibt es offenbar keine andere Möglichkeit unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen. Die Arbeitgeber schalten auf stur. Das haben sie zu verantworten.“

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Ayla Çelik wird zum Auftakt der Warnstreiks am 9. November 2021 in Köln sprechen. Der Verhandlungsführer für die GEW, Daniel Merbitz, spricht am 18. November in Duisburg. In Bielefeld spricht am gleichen Tag die Bundesvorsitzende der GEW, Maike Finnern. Ebenfalls spricht am 18. November Andreas Keller, stellvertretender Bundesvorsitzender und Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung, in Wuppertal. Er wird dort besonders die Belange der Beschäftigten an den Hochschulen in den Mittelpunkt rücken. Die GEW NRW ruft zum Warnstreik in Wuppertal am 18. November besonders die Hochschulbeschäftigten und Studierenden zur Teilnahme auf. Die gewerkschaftlichen Streik- und Protestaktionen werden von den lokalen Gliederungen der GEW vorbereitet.

In den kommenden Wochen finden die Streikkundgebungen an folgenden Tagen und Orten statt:

  • 09.11.: Köln und Bonn
  • 11.11.: Dortmund
  • 16.11.: Münster, Bielefeld und Gelsenkirchen
  • 18.11.: Essen, Duisburg, Düsseldorf und Wuppertal

Weitere Informationen unter: gew-nrw.de/dasgewinnenwir

GEW-Chefin: „Arbeitgeber provozieren Streiks!“ – Länder legen kein Angebot vor

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23 Kommentare
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Bea.Mte1
2 Jahre zuvor

Welche Lehrkräfte sollen eigentlich noch streiken, wenn fast alle wieder verbeamtet sind?

potschemutschka
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bea.Mte1

…und von den angstellten sind kaum noch welche in der GEW, jedenfalls an meiner Schule.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  potschemutschka

Na, in NRW sind es etwas mehr als 20%, die nicht verbeamtet sind. D.h. jede fünfte Lehrkraft ist streikberechtigt. Anspruch auf Streikgeld haben allerdings nur die Beitrahszahler in einer DGB-Gewerkschaft – also GEW- und Verdi-Mitglieder.

Klaus Lehmkuhl
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Oder Mitglieder des PhV …

depe
2 Jahre zuvor

Mit jedem Euro mehr steigen die Sozialabgaben bei den Angestellten. Oft bleibt von den Bruttoerhöhungen nicht mehr viel netto übrig. Mich wundert, dass sich der Beamtenbund hier so engagiert, wo doch seine Mitglieder gar nicht streiken dürfen. Sollen hier etwa die Angestellten mit einem Streik ihren verbeamteten Kollegen die Gehaltserhöhung durchsetzen helfen? Wann kommt im Gegenzug dann das Engagement für gleiches Netto für gleiche Arbeit?
Die einzige Aktion der Bildungsgewerkschaften und -Vereinigungen bei Tarifverträgen, die irgendwas mit Gehaltserhöhungen zu tun hat, ist die umgehende Forderung nach Übertragung auf die verbeamteten Kollegen. Solange diese Unterscheidung besteht, wird sich an der ungerechten Behandlung der beiden Beschäftigungsverhältnisse nichts ändern. Wozu also Mitglied dieser Vereine werden?

Honigkuchenpferd
2 Jahre zuvor
Antwortet  depe

Gute Fragen, depe !!!!

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  depe

Warum? Ist doch klar, weil durch die 1 zu 1 Übertragung der Lohnabschlüsse die verbeamteten Kräfte überproportional bezogen auf Netto profitieren. Die private Krankenzusatzversicherung wird ja infolge des Zuwachses bei der Besoldung nicht teurer.

G.B.
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie dürfen´s gern auch andersrum sehen: Als meine PKV mir mitteilte, dass die Beiträge sich ab nächstem Monat erhöht hätten (um 13%!) habe ich deswegen keinen Cent mehr verdient. Auch nicht, als etwa zwei Jahre später die nächste Erhöhung um 10% kam.

depe
2 Jahre zuvor
Antwortet  G.B.

Dann muss ich leider doch noch feststellen, dass meine Beiträge zur GKV inzwischen 8.5 Prozent meines Bruttoeinkommens ausmachen, zuzüglich ca 9 Prozent Rentenversicherung, und etwa 6 Prozent Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Um die Leistungslücke zwischen GKV und PKV zu verkleinern, leiste ich mir eine private Krankenhauszusatzversicherung für ein Zweibettzimmer und den Chefarzt sowie eine Zahn-Zusatzversicherung. Die letzteren steigen unabhängig von meinem Gehalt übrigens auch.
Soweit ich informiert bin, darf man auch als Beamter in die GKV, es ist trotzdem teurer als in der Privaten, in der nur ein Teil des Risikos abzusichern ist, wenn man die Leistungen vergleicht. Ganz abgesehen vom Krankengeld, das das Gehalt nach sechs Wochen auf 67 Prozent des letzten Nettos abschmilzt.
Die GKV wird eventuell im Alter günstiger sein als die PKV, wenn dort 100 Prozent der Kosten abgesichert werden müssen, was auf Beamte meines Wissens wegen der Beihilfe nicht anzuwenden ist.

Emul
2 Jahre zuvor

Und der VBE ist keine Gewerkschaft! Er ist nur eine Interessenvertretung, kann und darf deshalb nicht Streiks unterstützen, z.B. mit Streikgeld!
Es wäre an der Zeit, dass Lehrer sich über den Unterschied zwischen Gewerkschaften und „Verbänden“ informieren!!!!!

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Emul

Als Verband innerhalb des DBB, der ja kein Streikrecht hat, macht der Aufbau einer Streikkasse auch keinen Sinn.

Ob ich dafür, dass ich als Angestellter an einem Streik teilnehme, Streikgeld für den Lohnausfall kassiere oder nicht, ändert doch nichts an dem recht zu streiken, wenn die AN-Vertretungen zu einem Streik aufrufen. Der AG – das Land – hat dann das recht, das Gehalt tageweise zu kürzen. Der nicht gewerkschaftlich Organisierte streikt dann so zu sagen auf eigene Rechnung. Allein der zusätzliche Arbeitsaufwand, der dadurch dem LBV entsteht, ist der Sache schon wert:)

eknus48
2 Jahre zuvor

Ich finde es schon mehr als dreist, mit welchem Recht die GEW die tarifangestellten Kollegen zum Streik aufruft. Hat doch die GEW 2017 mit ihrer Unterschrift unter dem TV EntgO-L die verweigerte Paralleltabelle, der verweigerten stufengleiche. Höhergruppierung, der verweigerten durchgehenden Bezahlung nach Qualifikation und Erfahrung,….. akzeptiert und zugestimmt (Ich frage mich ja auch wieso der DBB den einen Tarifvertrag unterschreiben darf). Nicht zu vergessen ist das Engagement der GEW für die angestellten Kollegen in Pandemielage, bei der die Kollegen im schlimmsten Fall erst ihr erspartes Vermögen veräußern müssen um in Anspruch von Sozialhilfe (Harz4) zu kommen.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  eknus48

Das Problem der GEW war, dass sie in diesem Punkt keine Unterstützung innerhalb der von ver.di geführten tarifgemeinschaft fand, der Tarifabschluss ohne Zustimmung der GEW aber nicht zustande gekommen wäre. Der druck der anderen beteiligten Verbände und Gewerkschaften auf die GEW war also entsprechend hoch.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sorry, 2015 haben sie sich noch nicht dem Druck der anderen Arbeitnehmervertretungen gebeugt. Ein mögliche Schritt wäre es gewesen den TV EntgO-L per Gericht auf seine Verfassungstreue zu überprüfen. So hat der Petitionsausschuss des Landes NRW im Jahre 2018 nicht bestritten, dass der TV EntgO-L sittenwidrig ist und gegen Artikel 24 Landesverfassung NRW und gegen Arikel 33 Grundgesetz verstößt. Es wurde diesbezüglich eine richterliche Überprüfung eingefordert. Wenn die GEW diesen Vertrag kündigt, könnte sie dieses einfordern. Übrigens die benannten Artikel wurden von der GEW und DBB stets aufgeführt, wenn es um die zeitnahe Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung der verbeamteten Kollegen ging.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  eknus48

Aber dafür hätte innerhalb der GEW eine Mehrheit stimmen müssen, diese Klage auch zu erheben. Nur diejenigen, die nicht betroffen sind, haben das Prozessrisiko gescheut.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Also lieber nicht die Rechte von Kollegen vertreten damit das Kollektiv nicht gefährdet wird. Leider wurde dieses auch nicht in dieser Weise kommuniziert, sollte etwas das (Trug-?) Bild der GEW nicht gefährdet werden?

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn ich mir Ihren Kommentar mal kritisch ansehe, kann ich zu dem Schluß kommen, dass die, per Verfassung garantierten, Rechte der tarifangestellten Kollegen zum Preis des Tarifabschlusses 2017 von den beteiligten Verbänden und Gewerkschaften (incl. VERDI, GEW) verkauft wurden. Dieses ist nur ein gedankliches Konstrukt, dass hoffentlich nicht der Realität entspricht.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  eknus48

Es war der Preis für die Tarifanpassung. Innerhalb der Tarifunion ist ver.di Verhandlungsführer, und für ver.di ist die Entgeltordnung für Lehrkräfte nachrangig, da Wissenschaftler, Hochschulbeschäftigte und Erzieher (alle m/w/d) davon nicht betroffen sind. Und auch in der GEW sind nicht alle Mitglieder betroffen – de facto nur die Tarifbeschäftigten und hier von auch nur die Lehrkräfte, die keine SekI+II-Lehrbefähigung haben. Es hatte eben keiner ein Interesse daran, wegen einer kleinen Minderheit das Verhandlungsergebnis für den gesamten ÖD der Länder scheitern zu lassen.
Hätten die Lehrkräfte mit Angestelltenstatus nämlich deutlich mehr bekommen, wäre das zulasten aller anderen gegangen. Nennt sich Verhandlungsmasse – einer muss in der Realität eben die Zeche bezahlen.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Also lieberdie Rechte von den Lehrkräften beschneiden, die sowieso das geringste Gehalt bekommen. Sorry Solidarität sieht in meinen Augen anders aus.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Verdi einen Tarifvertrag für seine Mitglieder unterschreiben würde, der die Entgeltgestaltung einzig dem Arbeitgeber überläßt, ohne Mitspracherecht! Achja die Arbeitszeit wird ja auch einseitig von ihm festgelegt, Somit leisten die tarifangestellten Kollegen unbezahlte Überstunden, auch ein Punkt, den Verdi sicher nicht für seine Beschäftigten akzeptieren würde
Als Mindestforderung muss ersteinmal A13/EG13 für alle Kollegen gemäß:
Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung nach dem Lehrerausbildungsgesetz NRW – “ Erfüller “ bei entsprechender Verwendung (Abschnitt 1 TV EntgO-L) gelten.

Alle anderen müßen gemäß den Vorgaben des Schulministeriums NRW entlohnt werden:
Die Lehrkräfte, die nicht über eine volle Lehramtsbefähigung verfügen, sind nach Abschnitt 2 TV EntgO-L eingruppiert.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem unterrichtlichen Einsatz und nach dem jeweiligen Ausbildungsniveau.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Informationen%20zum%20Entgelt%2001.01.2021.pdf
Zusätzlich muss eine Paralleltabelle und eine Stufengleiche Höhergruppierung erfolgen.
Übrigens, die so viel gerühmte Angleichungzulage erhält längst nicht jeder mit Anspruch darauf.
Das wäre eine gerechtere Entlohnung, für die sich GEW einsetzen sollte.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sorry ich muß Ihnen leider hier auch widersprechen, auch die Kollegen mit einer Primar- und SekII Lehrbefähigung sind in NRW von der verweigerten Paralleltabelle sowie der verweigerten stufengleichen Höhergruppierung (wie auch ihre SekII Kollegen) betroffen. Ich weiss nicht in welchem Bundesland sie leben, aber ihre Aussage trifft auch bei diesen Kollegen nicht zu. Auch bei denen wurden ihre Rechte zum Preis des Tarifabschlusses 2017 verkauft.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„nur die Lehrkräfte, die keine SekI+II-Lehrbefähigung haben“ – und das schließt doch Lehrkräfte der Primarstufe ein.
Die Einstufung in E13 mit Lehrbefähigung SekI+II ist doch von der Einruppierungsordnung gar nicht gefährdet gewesen. Unterhalb der E13 hätte es überproportionale verbesserungen gegebn.

eknus48
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sorry, aber in NRW werden die SEK I Kollegen auch noch nach A12/EG11 entlohnt, somit trifft ihre Begründung leider hier nicht zu. Deswegen ja meine Frage nach ihrem Bundesland. Anbei eine Link auf das Besoldungsgesetz NRW. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=63520160805093234355
Auf Die Landesbesoldungsordnung NRW wird unten am Ende verwiesen. Der Föderalismus wirkt sich leider auch auf die Besoldung/Entlohnung der Kollegen aus. Ich finde es weiterhin nicht solidarisch, wenn Sie die Kollegen der Primarstufe ausklammern.
Sie können sich ja auch gerne mal folgende Seite, mit dem Gutachten von SchaLL NRW
https://www.schall-nrw.de/unsere-themen/tarifgutachten/

eknus48
2 Jahre zuvor

Sorry, aber in NRW werden die SEK I Kollegen auch noch nach A12/EG11 entlohnt, somit trifft ihre Begründung leider hier nicht zu. Sie können sich ja auch gerne mal folgende Seite, mit dem Gutachten von SchaLL NRW
https://www.schall-nrw.de/unsere-themen/tarifgutachten/