Wann muss ein Schüler in Quarantäne? Lehrer verstehen die Gesundheitsämter nicht

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ERFURT. Die hohen Corona-Infektionszahlen unter Schülern sorgen für viele Quarantänefälle. Doch die Vorgaben der Gesundheitsämter sind unterschiedlich – wie das Beispiel Thüringen zeigt. Dort sehen nicht nur Lehrervertreter Klärungsbedarf.

Wann müssen Schüler abgeschirm werden? Foto: Shutterstock

Der Thüringer Lehrerverband und die GEW im Freistaat haben das uneinheitliche Vorgehen der Gesundheitsämter bei Corona-Quarantäneanordnungen für Schüler kritisiert. Die Ämter träfen bei vergleichbaren Fällen immer wieder unterschiedliche Entscheidungen, zum Beispiel über die Quarantäne-Dauer, sagten die GEW-Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum, und der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbandes, Rolf Busch, der Deutschen Presse-Agentur.

Besonders krass lasse sich dies beobachten, wenn es einen bestätigten Coronafall in einer Klasse gegeben habe und für die Kontaktpersonen des betroffenen Schülers verschiedene Gesundheitsämter zuständig seien, weil diese in unterschiedlichen Landkreisen wohnten, sagte Busch. «Ich formuliere es überspitzt: Der eine war der rechte Banknachbar, der andere der linke Banknachbar – dann muss der eine in Quarantäne, der andere gar nicht.»

Unterschiedliche Quarantäne-Entscheidungen: «Genau das ist aber kein Einzelfall. Wir hören so etwas ständig»

In Thüringen sind die Regeln zur Dauer der Quarantäne in dieser Woche an die Bund-Länder-Beschlüsse angepasst worden. Für Kontaktpersonen von Infizierten, die nicht durch Impfung oder überstandene Infektion geschützt sind, dauert sie zehn Tage. Bei Mädchen und Jungen unter 18 Jahren ist bei einem negativen Test eine Verkürzung auf fünf Tage erlaubt. Ein Schnelltest reicht dafür aus. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums haben die Gesundheitsämter im Einzelfall jedoch einen Ermessensspielraum.

Für die Schüler, Lehrer und die Eltern sei nicht nachvollziehbar, warum Gesundheitsämter zu unterschiedlichen Entscheidungen kämen. Genau das sei aber kein Einzelfall, sagte Busch. «Wir hören so etwas ständig.»

Vitzthum sagte, sie kenne auch solche Fälle. Besonders betroffen davon seien die Berufsschulen, in deren Klassen Schüler aus verschiedenen Regionen sitzen, für die verschiedene Gesundheitsämter zuständig sind. Unterschiedliche Entscheidungen der Gesundheitsämter der Landkreise oder kreisfreien Städte bei gleich gelagerten Fällen seien für die Betroffenen und deren Angehörige kaum nachzuvollziehen und erschwerten es Lehrern, ihren Unterricht planbar zu gestalten.

«Oftmals fehlt es aber an einer guten Darstellung, warum nun in diesem Fall so und in einem anderen Fall so entschieden wird»

Dass die Schulen inzwischen selbst entscheiden können, ob sie eine Klasse in Distanzunterricht schicken oder nicht, sei vor diesem Hintergrund eine echte Erleichterung, sagte Busch. Wenn es in einer Klasse einen oder mehreren Coronafälle gegeben habe, könne ein Schulleiter für diese Klasse Unterricht aus der Ferne anordnen, um mögliche Infektionsrisiken zu senken. Ohnehin seien die Gesundheitsämter seit langem mit der Nachverfolgung von Kontaktpersonen von Infizierten überfordert, sagte er.

Der Gesamtelternsprecher des Freistaats, Roul Rommeiß, sagte, nach seiner Einschätzung sei es einerseits durchaus richtig, dass die Gesundheitsämter der Kommunen für unterschiedlich gelagerte Kontaktfälle auch unterschiedliche Quarantäne-Anordnungen träfen. «Oftmals fehlt es aber an einer guten Darstellung, warum nun in diesem Fall so und in einem anderen Fall so entschieden wird.» Problematisch sei aber andererseits, wenn in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Gesundheitsämter unterschiedliche Entscheidungen träfen. News4teachers / mit Material der dpa

Statt mehr Schutz für Kitas und Schulen beschließt der Bund-Länder-Gipfel eine kürzere Quarantäne für Kinder

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Jan aus H
2 Jahre zuvor

Solche Regeln müssen BUNDESWEIT einheitlich sein!

Das Virus verhält sich in Bundesland A ebenso wie in Bundesland B. Mit regionaler Flickschusterei bis auf Landkreisebene hinunter erzeugt man nur Frust und erreicht das Gegenteil von dem, was man erreichen will – man wird dann schlichtweg nicht mehr ernst genommen. Darin liegt in der Pandemie eine große Gefahr.

KnechtRuprecht
2 Jahre zuvor

https://dirkpaessler.blog/2022/01/06/welche-risiken-hat-man-in-schule-arbeit-bei-omikron-inzidenz-1-000/

Welche Risiken hat man in Schule/Arbeit bei Omikron-Inzidenz 1.000?
[…]
Fazit
Natürlich werden wir alle irgendwann in unserem weiteren Leben eine Begegnung mit dem Corona-Virus haben. Aber es gibt fünf gute Gründe zu anzustreben, dass man nicht in den nächsten Wochen/Monaten in der kommenden Omikron-Welle infiziert wird.

COVID19 ist kein milder Schnupfen, sondern eine systemische Erkrankung, die praktisch jedes Organ betreffen kann, die nach Infektion monatelang im Körper verbleiben kann und die 10% (Kinder) bis 30% (Erwachsene) der Infizierten für Wochen oder gar Monate außer Gefecht setzen kann. (“Endemisch” heißt nicht, dass eine Krankheit nicht mehr krank/tot macht, siehe Malaria und HIV).
Jede/r einzelne Infiziert(e) weniger trägt die Infektion weniger weiter und lässt die Welle früher bremsen. Man schützt damit die vorerkrankten, ungeimpften Kinder und das Funktionieren der Gesellschaft.
Solange wir keine guten Medikamente haben, sollte man versuchen kein COVID zu bekommen (einige Monate).
In der Welle könnten phasenweise so viele Menschen (und damit auch Klinikpersonal) erkrankt sein, dass man als Selbst-Erkrankter ggf. hilfesuchend vor einem nur halb-funktionierenden Krankenhaus steht.
Die neuen Impfungen kommen wohl so um Mai herum, es wäre saublöd sich kurz vorher noch mit Omikron anzustecken.

Das Risiko zu erkranken und Schwere der Erkrankung hängt wahrscheinlich ab von der eingeatmeten Virus-Menge. Alles was diese Last reduziert oder die Luft filtert/verdünnt hilft. Das ultimative Tool: Dichte FFP2-Masken.

Mit FFP2-Masken, unserem magischen Jedi-Schutzschwert in der Pandemie, und Vermeidung von Menschenansammlungen sowie schlecht geschützten Kleingruppen (keine Tests/Masken/Lüftung) in Innenräumen hat man als Einzelner einen erheblichen Einfluss darauf, wie das persönliche Risiko-Profil aussieht.
[…]

Reichtlangsam
2 Jahre zuvor

Fall in einer Klasse in der maskenlosen Zeit:
Schüler positiv getestet – eine Schülerin am anderen Ende des Raums, durchgehend FFP2 Maske getragen, musste 14 Tage in Quarantäne. Ein weiterer Schüler wurde leider nicht erreicht, das Gesundheitsamt hat nach einer Woche mal in der Schule nachgefragt und ja, er war immer da – in dem Fall war es dann egal. Sitznachbarn mussten auch ohne Maske nicht in Quarantäne. Und sowas soll dann irgendwer verstehen…

eldorado
2 Jahre zuvor

Unser Gesundheitsamt (RLP) hat schon letztes Frühjahr begonnen, sein eigenes Süppchen zu kochen und hat dabei trotzdem steif und fest behauptet, sie halten sich an Vorgaben von RKI und Ministerium.
Aktuell gibt es hier jetzt auch noch zwei verschieden Vorgaben von zwei verschiedenen politischen Stellen. Mal sehen, welche gewinnt oder welche mehr Gesundheitsämtern gefällt… Blöd nur, dass jetzt meistens die Schulen erst mal Betroffene informieren müssen, weil die Gesundheitsämter nicht mehr hinterher kommen – nach welcher Vorgabe sollen sie sich denn nun richten?

Ich_bin_neu_hier
2 Jahre zuvor
Antwortet  eldorado

@eldorado: Auswürfeln. Damit nimmt man das dann genau so ernst, wie es solcher Dilettantantismus eben verdient hat.

Yvonne Schulte
2 Jahre zuvor

Wie lange brauchen Behörden eigentlich, auf dem neuesten Stand zu sein? Die unzuverlässigen Schnelltests sollen allen Ernstes als Nachweis ausreichen, nicht mehr ansteckend zu sein?

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  Yvonne Schulte

Yipp. So hält man Fallzahlen klein.

Leseratte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Yvonne Schulte

Unsere Schnelltests in der Schule haben laut Liste bei niedriger Viruslast eine Sensitivität von 0%, bei hoher Viruslast 35%. Und diese Daten dürften noch auf Delta basieren. Das ist einfach nur ein schlechter Witz.
Hoffentlich sind die Tests in den Testzentren zum Freitesten besser. Ich habe da so meine Zweifel.

Amanakoku
2 Jahre zuvor

So ist Omikron in Kenia abgelaufen. Es ist schon wieder vorbei!

„Inzwischen gehen die Infektionszahlen fast genauso rapide runter, wie sie vor Weihnachten in die Höhe geschnellt sind. Das Land ist ohne Lockdown oder Ausgangssperren durch die neue Welle gekommen. Anders als in Südafrika, wo zumindest eine nächtliche Ausgangssperre verhängt wurde, gab es in Kenia kaum nennenswerte Maßnahmen zur Eindämmung von Omikron. Bars, Restaurants und Klubs blieben offen – und wurden rege genutzt. Zur Weihnachtszeit tummelten sich Massen an den Stränden Mombasas. Die Überlandbusse waren wie immer bis auf den letzten Platz belegt – und darüber hinaus. Das Virus hatte freie Bahn. Und so gab es kaum eine Familie, in der nicht zumindest eine Person »die Grippe« hatte.“
https://www.spiegel.de/ausland/omikron-variante-in-kenia-die-katastrophe-blieb-aus-a-ee02db9d-e98d-4301-8067-03d4b3391e1f

Tina+2
2 Jahre zuvor
Antwortet  Amanakoku

Sterblichkeitszahlen (insofern sie in einem 3.-Welt-Land überhaupt verfolgt werden)?
Welches Durchschnittsalter, wieviele Menschen über 50?
Außentemperaturen, übliche Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumen?
Immunitätszahlen von vorherigen Wellen?

Es ist einfach nur lächerlich, ein vollkommen anderes, heißes Land mit vollkommen anderen Grundbedingungen mit einem dicht besiedelten, von vielen alten Menschen bevölkerten Land mitten im Winter zu vergleichen!

Jan aus H
2 Jahre zuvor
Antwortet  Amanakoku

Mal schauen, wie es da in ein bis zwei Jahren aussieht… vorher wird man wohl nichts Belastbares zu LongCovid nach Omikron sagen können.

Dafür, dass man über die Spätfolgen von Omikron quasi nichts weiß, finde ich sämtliche Durchseuchungsstrategien ziemlich gewagt.

anonymus
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

Wenn „man über die Spätfolgen von Omikron quasi nichts weiß“, sollte man selbst aber auch nicht ständig auf sie verweisen, um den eigenen Standpunkt durchzudrücken.
Über die Spätfolgen von Corona-Impfungen weiß man auch noch so gut wie nichts. Sollen wir deshalb sagen: „Dafür, dass man über die Spätfolgen von den Impfungen quasi nichts weiß, finde ich sämtliche Impfstrategien ziemlich gewagt.“?
Hier stimmen Sie wahrscheinlich nicht zu, obwohl die Argumentation auf gleicher Linie liegt.

Cassandra
2 Jahre zuvor

Dafür gibt es in SH jetzt landesweit Klarkeit. Ab sofort sind Sitznachbarn keine Kontaktpersonen mehr, weil die Hygienemaßnahmen an den Schulen eine Infektion effektiv verhindern…

Mal sehen, was der Realitätscheck zeigen wird.

Jan aus H
2 Jahre zuvor
Antwortet  Cassandra

„weil die Hygienemaßnahmen an den Schulen eine Infektion effektiv verhindern“

Bei Omikron…?

Ach ja… Zitronenfalter tun den ganzen Tag lang nichts anderes, als Zitronen zu falten.

SusiS.
2 Jahre zuvor

Zum allgemeinem Vergleich unter uns…
Hier die Regelung aus NRW, Duisburg – meines Wissens auch der umliegenden Städte…

– Infizierte und Kontaktpersonen: 10 Tage Quarantäne oder häusliche Isolation
– Kontaktpersonen, die geboostert oder frisch geimpft bzw. genesen sind, sind von der Quarantäne ausgenommen
– nur infizierte SuS gehen in Quarantäne – Kontaktpersonen gelten nicht als Kontaktperson (egal, ob mit/ohne Maske, Sport, Singen, Tanzen, gemeinsamen Essen…. Alles Wurst! Schulen dürfen wieder mischen, fördern, feiern, … wie sie mögen und möglichst nach Lehrplan!
– Infizierte und Kontaktpersonen können sich am 7. Tag mittels Schnelltest in Teststelle freitesten. ALLERDINGS: in Schulen und Kitas ist die Freitestung am 5. Tag mit einem Schnelltest möglich!
Dabei soll nach Vorgaben des Ministeriums der Schulbetrieb für die Kinder möglichst aufrecht erhalten werden!

Mit dem Wissen um Übertragbarkeit hat das nichts mehr zu tuen. Eher mit der Angst davor, dass das System Schule anders nicht mehr aufrecht erhalten werden kann….
Frei nach dem Motto: Augen zu und durch!

Tina+2
2 Jahre zuvor
Antwortet  SusiS.

Selbst das Grundschulkind hat schon bemerkt, dass das alles überhaupt keinen Sinn macht und ist völlig verwirrt vom ewigen hin und her und dass es nicht vernünftig geschützt wird.

Rüdiger Vehrenkamp
2 Jahre zuvor

Teilweise hängt es nicht vom Amt, sondern bereits vom jeweiligen Mitarbeiter ab, welche Quarantänemaßnahme erlassen wird. Daher sind all diese Maßnahmen reine Makulatur bzw. stellenweise Schikane. Was sollte es beispielsweise, dass Kontaktpersonen trotz durchgängig negativer Tests 14 Tage eingebunkert waren – im blödesten Falle sogar mehrmals?

Dil Uhlenspiegel
2 Jahre zuvor

Piggeldy fragte seinen Bruder Frederick: Frederick! Wann muss eigentlich ein Schüler in Quarantäne?
Und Frederick sagte zu Piggeldy: Nichts leichter als das. Komm mit!
Und sie gingen zur Quarantäneverordnung.
Als sie dort ankamen, sagte Frederick: Piggeldy! Schau, das ist die Quarantäneverordnung. Die hat ganz viele Seiten und man kann sie von ganz vielen Seiten anschauen diese Seiten.
Da sagte Piggeldy: Das sind ja seitenweise Seiten über Seiten! Wo soll man da anfangen, Frederick?
Frederick aber sagte sehr bedächtig: Am besten fängt man gar nicht erst an, denn morgen oder übermorgen kommen neue Seiten dazu oder alte Seiten kommen weg oder beides gleichzeitig.
Piggeldy sagte: Uiuiui, das ist ja voll durcheinander dann!
Und Frederick sagte: Genau.
Und sie gingen beide nach Hause in Quarantäne.

Enjoy your chicken Ted!
2 Jahre zuvor

Fall aus MV: S1 übernachtet am Wochenende bei S2 aus anderer Klasse. S2 ungeimpft (Ü12), muss nicht in Quarantäne und darf in die Schule ohne tägliches Testen oder ffp2 Pflicht. Der Bund hat Regeln beschlossen??? So what, is doch den GÄ egal.

xy
2 Jahre zuvor

Die Durchseuchung über die Schulen könnte eine ziemlich schlechte Idee sein.

Ein drei Wochen alter Säugling ist in Katar an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben. „Er hatte keine anderen gesundheitlichen Probleme oder bekannten Erbkrankheiten“, erklärte das Gesundheitsministerium am Sonntag.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-news-ticker-aus-der-kw-2,Su6AagY

Walter
2 Jahre zuvor

Verwirrung mit System in NRW:
Was ab heute neu ist: DREI Impfungen sind auch „bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen der Firma Johnson & Johnson“ erforderlich.

Als vollständig geimpft gelten Personen, die folgenden Impfungen erhalten:

zweimal einen mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna)
zweimal den Impfstoff von AstraZeneca
einmal den Impfstoff von Astrazeneca und ein weiteres Mal einen mRNA-Impfstoff
einmal den Impfstoff von Johnson & Johnson
oder nach Genesung eine Impfung mit einem der Impfstoffe

*)Man gilt auch als „geboostert“, sofern die zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.