Lehrkräfte an Bekenntnisschulen: „Christen, die mit anderen Christen Schule machen möchten“

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KARLSRUHE. Der Verband Evangelischer Bekenntnisschulen und Kitas (VEBS) ist die Interessenvertretung von bundesweit 180 christlichen Bekenntnisschulen und Kitas. „Sie alle wurden von Eltern gegründet, die damit ein Grundrecht unserer Verfassung (Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes) wahrgenommen haben“, so heißt es auf der Seite des Verbands. Tatsächlich jährt sich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das für freie Bekenntnisschulen wegweisend war, in diesen Tagen zum 30. Mal. News4teachers sprach mit VEBS-Generalsekretär Prof. Wolfgang Stock über die Bedeutung des Richterspruchs – und die Perspektiven.  

Wer an einer freien Bekenntnisschule unterrichtet, der bekennt sich zu seinem Glauben. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

News4teachers: Was macht die Arbeit an einer Christlichen Bekenntnisschule aus Sicht einer Lehrkraft aus?

Prof. Wolfgang Stock: Die Lehrkräfte, vor allem diejenigen, die den Staatsdienst kennen, sind sehr gerne bei uns, weil es bekannt ist, dass unsere Kollegien ein sehr, sehr gutes Arbeitsklima haben, dass auch das Klima an der Schule, also mit Eltern und Schülern, oft anders ist als an staatlichen Schulen. Das gleicht es aus, wenn sie materiell vielleicht ein bisschen schlechter gestellt sein sollten. Zu uns kommen Christen, die gerne mit anderen Christen zusammen Schule machen möchten – was sie so an einer staatlichen Schule nicht mehr dürfen.

News4teachers: Die Religion, der Glaube, ist also das verbindende Element für ein solches Kollegium?

Stock: Genau. Uns alle verbindet die „Gemeinsame Basis des Glaubens der Evangelischen Allianz in Deutschland.“

Lehrer/in an christlicher Schule werden

Kollegiales Miteinander an überschaubaren Schulen, Bekenntnis nicht nur privat, sondern täglich im Schulleben, moderne Ausstattung und Gebäude, gute Bezahlung – 150 freie evangelische Schulen an mehr als 100 Orten in Deutschland bieten vielfältige Berufsaussichten für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.

Hier geht es nicht um einen Job, sondern um Berufung.

Mit unseren gelebten christlichen Werten prägen wir unseren Schulalltag.

Wir wollen jungen Menschen tragfähige Antworten auf die Fragen des Lebens anbieten, unsere Glaubensbasis ist die „gemeinsame Basis des Glaubens“ der Evangelischen Allianz in Deutschland.

Spüren Sie den Unterschied, wenn Sie gemeinsam mit einem gemeindeübergreifendem Kollegium berufliche Herausforderungen meistern und so bereichernde Glaubenserfahrungen sammeln!

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News4teachers: Und was macht freie Bekenntnisschulen aus?

Stock: Freie Bekenntnisschulen, die bei uns im Verband Mitglied sind, wurden von Eltern gegründet, die ein großes Interesse an der Bildung ihrer Kinder auf der Grundlage der christlichen Werte haben, Werte auf der Grundlage der Bibel.

News4teachers: Und was ist das Besondere daran, wenn Schulen von Eltern gegründet werden – und nicht von Institutionen wie dem Staat oder der Kirche?

Stock: Dass diese Eltern dann aktiv mitwirken. Sie gestalten, später kontrollieren sie, sie sind unmittelbar beteiligt. Das geht weit über das hinaus, was man sonst ein- oder zweimal im Schuljahr als Eltern auf einem Elternabend tut. Bei uns werden auch große Schulen, die tausend oder dreitausend Kinder und Jugendliche bilden und erziehen, von Eltern geleitet. Natürlich professionalisiert, mit hauptamtlichen Leitungskräften, aber entscheidend sind da tatsächlich immer noch Eltern.

News4teachers: Also, ein Trägerverein ist dann für die Schule verantwortlich, auch für die Finanzen, und Schulleitung und Kollegium sind angestellt bei diesem Verein?

Stock: Genau. Es ist tatsächlich bei allen unseren 65 Mitgliedern so, dass es eingetragene Vereine sind – keine seelenlose GmbH, keine Aktiengesellschaft.

News4teachers: Für die Lehrkräfte an Ihren Schulen bedeutet das aber vermutlich schon, dass ein Beamtenstatus, wie an einer staatlichen Schule nicht zu erlangen ist?

Stock: Doch, je nach Bundesland ist das teilweise durchaus möglich. In Baden-Württemberg zum Beispiel ist es üblich, dass Lehrkräfte, die Beamtinnen und Beamte des Landes sind, für den Dienst an freien Schulen freigestellt werden. Lehrkräfte können sich sogar direkt nach dem Referendariat in den freien Schuldienst begeben und dort dann verbeamtet werden. Das gilt nicht nur bei uns, sondern an allen freien Schulen. In Nordrhein-Westfalen, wo es ja auch sehr viele freie Schulen gibt, ist es so, dass Mitarbeitende freier Schulen oft ein beamtenähnliches Vertragsverhältnis eingehen können. Das bedeutet, das sie durch Landesgesetz so abgesichert sind, dass sie im Fall der theoretischen Insolvenz ihres Arbeitgebers als Beamtinnen und Beamte in den Landesdienst übernommen werden. Das ist ein ganz spezielles Recht, das Nordrhein-Westfalen auszeichnet. In den anderen Bundesländern ist es zumindest theoretisch möglich, dass man als Beamtin oder Beamter in den freien Schuldienst kommt. Allerdings ist das zunehmend selten, weil die Länder in den Zeiten von Lehrermangel das nicht sehr großzügig bewilligen.

„An einer Bekenntnisschule lernt man im Zweifelsfall zu einem bestimmten Thema mehr – nämlich dieses Bekenntnis“

News4teachers: Vor 30 Jahren gab es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das für die freien Bekenntnisschulen wegweisend war, weil es ihnen ein Existenzrecht zubilligte. Seinerzeit hatte die Hamburger Schulbehörde versucht, eine freie Bekenntnisschule in Hamburg zu verhindern. Warum eigentlich?

Stock: Es galt offenbar das Motto: „Das haben wir ja noch nie so gemacht – es gibt in unserem Zwei-Millionen-Menschen-Bundesland schon eine christliche, eine kirchliche Schule, und das reicht doch“. Aber die Bildungsverwaltung hätte das Grundgesetz lesen sollen, den Wortlaut von Artikel 7 Absatz 4 und 5, dann hätte man das Gegenteil schnell erkannt. Aber die Landesregierung hat es erstmal probiert.

News4teachers: Vom Juristischen abgesehen – warum war das auch inhaltlich falsch?

Stock: Im evangelischen Bereich gibt es ja nicht nur die Landeskirchen, also die großen Kirchen, die auch die Kirchensteuer einziehen dürfen. Sondern es gibt sehr viele Freikirchen und freie Gemeinden, die nicht zur Landeskirche gehören, und die abweichende Bekenntnisse haben. Zum Beispiel ein anderes Abendmahlsverständnis oder ein anderes Taufverständnis. Die Bandbreite geht von theologisch eher strengen Lutheranern und Brüdergemeinden bis hin zu eher liberalen Baptisten – also ein sehr breites Spektrum, was aber in der Öffentlichkeit gar nicht so bekannt ist. Und die Eltern von der Elterninitiative für eine freie evangelische Schule in Hamburg, die heute mehr als tausend Schüler an mehreren Standorten in Hamburg hat, die wollten eben ein etwas anderes Bekenntnis vermitteln als das der evangelischen Landeskirche.

Das gab es bis dahin in Hamburg nicht. Und das Bundesverwaltungsgericht, wie auch vorher schon das Oberverwaltungsgericht Hamburg, hat gesagt, dass das das gute Recht der Eltern ist, dass das Grundgesetz dies als Grundrecht schütze. Und das oberste Verwaltungsgericht hat dann eine Regel formuliert, die nicht nur für die christlichen Bekenntnisschulen wichtig ist, sondern zum Beispiel auch für Weltanschauungsschulen wie die Waldorfschulen – nämlich, dass im Grundschulbereich, in dem der Staat grundsätzlich das Monopol haben will, eben eine umfassende Weltanschauung oder ein Bekenntnis ausreicht, um auf dieser Basis eine Grundschule zu gründen. „Eine freie Grundschule ist dann zu erlauben, wenn der gesamte Unterricht von diesem Bekenntnis oder von dieser Weltanschauung durchdrungen ist“, so heißt es fast wörtlich in dem Urteil. Also, im Fall von christlichen Schulen nicht nur zwei Randstunden in der Woche, in denen der Pastor vorbeikommt und Religionsunterricht macht, sondern wirklich jedes Fach und an jedem Unterrichtstag – wann immer es inhaltlich passt.

News4teachers: Heißt das in der Praxis, an Bekenntnisschulen wird Kreationismus und nicht Darwins Evolutionstheorie gelehrt?

Stock: Nein! Aber ein schönes Beispiel, denn viele Menschen wissen nicht, dass auch an staatlichen Schulen sowohl die wissenschaftliche Theorie (Evolutionslehre) und auch sogenannte „nicht-wissenschaftliche Erklärungsmodelle“ den Schülern beizubringen sind. Heute geht es ja nicht mehr nur um Wissen, sondern um Kompetenzen. In den Lehrplänen z. B. von Nordrhein-Westfalen heißt es für staatliche Schule, die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, beim Thema: „Wie ist die Welt und der Mensch entstanden?“ wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Erklärungsmodelle zu unterscheiden.

News4teachers: Die Lehrpläne gelten auch an freien Bekenntnisschulen?

Stock: Ja, und diese Lehrpläne sagen ausdrücklich, dass Schülerinnen und Schüler die wissenschaftliche Meinung kennenlernen müssen, aber auch die nicht-wissenschaftlichen Deutungsmuster. Und genau das vermitteln wir auch.

News4teachers: Es ist also nicht so, dass sich jetzt eine freie Bekenntnisschule, ob christlicher Prägung, man kann sich ja auch andere vorstellen, ihre eigenen Lehren backen könnte – und sagen könnte, das ist jetzt unsere Weltanschauung?

Stock: Freie Schulen dürfen und müssen anders sein, aber ganz wichtig ist Artikel 7 Grundgesetz: Freie Schulen, egal welche, dürfen in ihren Lehrzielen und letztlich auch in den Kompetenzen, die sie vermitteln, den öffentlichen Schulen „nicht nachstehen“. Sie dürfen nicht weniger vermitteln als vergleichbare staatliche Schulen, denn als anerkannte Ersatzschulen bieten wir Hauptschul-, Realschul-, oder Gymnasialabschluss an. Und im Zeitalter von Zentralabitur kann man Biologie nicht bestehen, wenn man nicht Darwin kennt. Also, das ist eine Diskussion, die uns gerne aufgezwungen wird, die aber für Fachleute am Thema vorbeigeht. Das ist überhaupt nicht relevant.

Auf einen einfachen Nenner gebracht, könnte man sagen: An einer Weltanschauungsschule oder an einer Bekenntnisschule, die ja im Sinne des Grundgesetzes Geschwister sind, lernt man im Zweifelsfall zu einem bestimmten Thema mehr – nämlich diese Weltanschauung oder dieses Bekenntnis. Eine Waldorf- oder eine Christliche Schule dürfen für ihre Weltanschauung oder ihr Bekenntnis werben, auch im Unterricht – und das ist wichtig in der Abgrenzung, denn eine staatliche Schule und Lehrkräfte müssen heutzutage streng neutral sein!

Wichtig ist allerdings, dass diese Weltanschauung oder dieses Bekenntnis von den Lehrkräften an freien Schulen werbend vorgetragen werden darf, dass aber die Kinder und Jugendlichen nicht überwältigt werden dürfen. Sie müssen sich ihr eigenes Urteil bilden, und müssen sich auch dagegen entscheiden können.

„Die Bildungs- und Erziehungsziele, die in der Bundes- und Landeserfassung stehen, die sind auch für freie Schulen zwingend“

News4teachers: Wie sieht’s aus bei der Sexualerziehung?

Stock: Auch dabei gilt: Wir müssen mindestens das machen, was auch an der staatlichen Schule stattfindet. Es gibt ein verfassungsmäßig verankertes Erziehungsrecht der Eltern. Das gemeinsame Bekenntnis von Eltern und Lehrern muss sich auch in der Sexualerziehung zeigen. Der Unterricht gibt gesichertes Wissen weiter und fördert die Meinungsbildung der Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen, geltender Richtlinien und dem Glaubensbekenntnis als Grundlage der Schule.

News4teachers: Die Erziehungsziele der freien Bekenntnisschulen wurden vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich anerkannt. Welche sind das denn konkret?

Stock: Die Bildungs- und Erziehungsziele, die in der Bundes- und Landeserfassung stehen, die sind auch für freie Schulen zwingend. Da gibt es keine Einschränkung. Aber man darf zusätzlich noch die eigenen Werte leben und dafür werben. Und das ist es, was viele Eltern gerne möchten. Wenn sie ihr Kind an einer unserer Schulen anmelden möchten, hören wir oft: „Ich möchte, dass mein Kind Werte lernt und erlebt und praktiziert“. Werte, was viele zutreffend mit den 10 Geboten aus dem 2. Buch Mose oder mit der Bergpredigt von Jesus im Matthäusevangelium verbinden – das gehört zu dem, was Christliche Bekenntnisschulen besonders macht.

News4teachers: Wie ist die Nachfrage nach Ihren Schulen?

Stock: Die ist so groß, dass wir kaum mit dem Gründen neuer Klassen und auch neuer Schulen nachkommen – oft müssen wir leider die Hälfte der Anmeldungen ablehnen, weil wir nicht schnell genug neue Lehrkräfte finden. Wir sind zwar vermutlich besser versorgt als staatliche Schulen im Durchschnitt, aber wir suchen intensiv, denn wenn wir noch mehr christliche Lehrerinnen und Lehrer fänden, müssten wir nicht so viele Schulkinder abweisen. News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek führte das Interview.

Toleranz im Schulprogramm: Warum Katholiken eine Drei-Religionen-Schule tragen

 

 

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Ben
2 Jahre zuvor

Alles gut und schön. Was würde aber passieren, wenn sich ein schwuler Schüler outet?

Ben
2 Jahre zuvor
Antwortet  Ben

Sprachlosigkeit?

Indra Rupp
2 Jahre zuvor
Antwortet  Ben

q. e. d.

Ben
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ben

Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Werner Hasenbrot
2 Jahre zuvor

Wenn die Eltern gleichzeitig Arbeitgeber der Lehrkräfte sind, können sie erheblichen Druck auf die Notengebung ausüben.

Wer aus Sicht der Eltern zu strenge Noten gibt, muss die Schule wohl schnell verlassen.

Ich würde mich als Lehrer vor einer Schule hüten, die von einem Elternverein getragen wird.

Bernd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Werner Hasenbrot

Das ist kompletter Unsinn. Elternvereine sind Institutionen, die an Recht und Gesetz gebunden sind – und Beschäftigte nicht willkürlich entlassen können, weil irgendjemandem die Noten nicht passen.

Willkür herrscht eher an staatlichen Schulen – wie die Pandemie gezeigt hat: Arbeitsschutz galt in allen Unternehmen, aber in den Staatsschulen nicht. Wäre mal interessant zu erfahren, wer sich mehr darum kümmert, seine Lehrkräfte vor Corona zu schützen – Privatschulen, die Eltern gegenüber rechenschaftspflichtig sind (und deshalb nicht beliebig Unterrichtsausfall „produzieren“ können) oder Staatsschulen, an denen letztlich niemand für irgendetwas Verantwortung trägt?

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

An staatlichen Schulen trägt niemand für etwas Verantwortung?

Das ist eine ganz schöne Klatsche!
Lehrkräfte tragen eine Menge Verantwortung, auch und gerade für Schüler:innen, die an privaten Schulen keinen Zugang bekommen.

Ich wäre allerdings dafür, dass man von Seiten des Staates bei sämtlichen privaten Schulen genauer hinschaut, was da wie gelehrt wird, damit man mit seiner Weltanschauung nicht unter sich bleibt.
Den Wunsch nach Segregation könnte man mit eine Gebühr versehen, um die staatlichen Schulen, die sich der anderen Schüler:innen annehmen, mit besseren Ressourcen ausstatten zu können.

Dass Eltern die Schule, für die sie viel Geld auf den Tisch legen, verteidigen, ist bekannt. Wie viele wären bereit, sich in ähnlichem Maße an anderen Schulen zu engagieren, wenn neben dem eigenen Kind auch die benachteiligten anderen davon profitieren würden?

Bernd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wer trägt denn an einer staatlichen Schule die Folgen, wenn so viel Unterricht ausfällt, dass ein/e Schüler/in nicht mehr mitkommt?

Allein die Familie – wer denn sonst? Gibt’s irgendwelche Konsequenzen für Schulleitung/Lehrkräfte/Schulverwaltung?

Wo tragen denn da Lehrkräfte Verantwortung? Das ist gar nicht böse gemeint, das ist das staatliche System.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wer trägt denn die Verantwortung in den privaten Schulen, wenn dort Unterricht ausfällt?
In staatlichen Schulen tragen die Lehrkräfte mit daran. Gab es im Jahr zuvor keinen Unterricht, muss man seinen Unterricht entsprechend umstellen. Lehrkräfte tragen auch daran, die Vertretungen mit ins Team zu holen oder selbst die Vertretungen zu übernehmen.
Und an der privaten Schule? Was passiert da?

Wer trägt die Verantwortung, wenn in privaten Schulen der Unterricht nicht von ausgeildeten Lehrkräften erteilt wird? Warum übernimmt der Staat dieses Modell?
Wer reglementiert, wenn die weltanschauliche Ausrichtung den Unterricht dominiert und die Curricula des Landes gestreift oder gar nicht beachtet werden?

Wer trägt die Verantwortung in den privaten Schulen dafür, dass bessergestellte SchülerInnen in den staatlichen Schulen fehlen und man die soziale Ungleichheit nicht auffangen kann?
Wer trägt in den privaten Schulen die Verantwortung dafür, dass die Segregation verschärft wird und eine gesellschaftliche Spaltung vorangetrieben und weiter in den Köpfen verankert wird, weil man von klein an nicht mit „den anderen“ verkehren will oder muss?

Nein, die Wahl der Privatschule ist nicht böse gemeint, es geht um den Vorteil für das eigene Kind, beim Nachteil der anderen. Das merkt man aber selbst ja nicht. Es ist nicht böse gemeint, aber es rächt sich böse.
Lieber man schaut weg und forciert die Privatisierung der Bildung!

Bernd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wer an einer Privatschule verantwortlich ist? Die Schulleitung natürlich. Was an einer privaten Schule passiert? Zunächst mal fällt dort überhaupt kein Unterricht aus – jede Stunde wird vertreten. Wenn die Leistungen trotzdem absinken, dann gibt es einen Förderplan, ggf. auch Nachhilfe in Form von Einzelförderung.

Ja, es geht um den Vorteil für das eigene Kind – ein Kind nämlich, das in der staatlichen Schule völlig durchs Raster gefallen ist und das nur durch einen Wechsel auf eine Privatschule vor einer gescheiterten Bildungskarriere bewahrt werden konnte. Dieses Kind wird nun einen guten Abschluss machen und später dem Staat als Steuerzahler helfen, die (bescheidenen) staatlichen Schulen zu finanzieren, die jedes Jahr 50.000 Schulabbrecher als „Ausschuss“ produzieren.

Manche haben allerdings das Glück, entweder Eltern zu haben, denen die Bildung Geld wert ist, oder das Schulgeld vom Jugendamt bezahlt zu bekommen. Auch das gibt es tausendfach: Schüler an Privatschulen, mit denen das staatliche Bildungssystem schlicht nicht klar gekommen ist. Die vermeintlich elitären Privaten dürfen’s dann richten.

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Es gibt auch Schüler:innen, die von den privaten ausgemustert werden und dort nicht gefördert werden, sodass sie anschließend im staatlichen System aufgebaut und zum Abschluss gebracht werden.

Und es gibt auch im staatlichen System Wechsel aus Klassen oder Schulen heraus in andere hinein, Förderpläne, Unterstützung…

Wenn man gewillt ist, genug Geld auf den Tisch zu legen, könnten davon sicher noch mehr Kinder profitieren, aber während allgemeine Zahlen für die Anzahl der Schulabgänger genehm sind, ist es im Anschluss ein einzelnes Kind über das gesprochen wird und ein einzelner Beitrag, den Eltern berappen und eine Förderung einfordern – man bezahlt ja schließlich dafür: für das eigene Kind.

Die Wahl der Privatschule ist die Abwahl der gesellschaftlichen Verantwortung!

Bernd
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wenn Ihre gesellschaftliche Verantwortung darin besteht, das eigene Kind vor die Wand laufen zu lassen, dann pfeife ich darauf.

Sie verlassen mit Ihrem Staatsfetischismus übrigens gerade den Boden des Grundgesetzes – dort wird ausdrücklich ein Recht auf Privatschulen formuliert (Art. 7, Abs. 4). Zudem behaupten Sie Fehlleistungen von Privatschulen ohne Beleg – woher haben Sie das, dass „es auch Schüler:innen gibt, die von den privaten ausgemustert werden und dort nicht gefördert werden“? Wie viele sind das? An der Schule meines Kindes liegt die Abschulungsquote bei 0 und die Abschlussquote bei 100 Prozent, obwohl dort viele Kinder sind, deren Schulgeld vom Jugendamt bezahlt wird (warum wohl?)

Die 50.000 Schulabbrecher jährlich kommen jedenfalls aus dem staatlichen System – ohne Privatschulen läge die Zahl zweiffellos noch höher. Über den Unterschied können Sie gerne hier nachlesen: https://koelnerprivatschule.de/blog/1510

Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73748/umfrage/schulabgaenger-ohne-hauptschulabschluss-in-deutschland/

Palim
2 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Das Jugendamt übernimmt die Kosten, weil die Schule das Kind sonst nicht aufnehmen würde. Das ist keine Wohltätigkeit, sondern die Kosten-Nutzen-Rechnung eines Unternehmens.

Offenbar ist der Staat nicht gewillt, Geld in andere Unterstützungsmaßnahmen an staatlichen Schulen zu investieren, die dort die Verhältnisse verbessern würden, wo weit mehr als „mal ein Kind“ sitzt, das Unterstützung vom Jugendamt benötigt.
Die Privatschule selbst kann den Vertrag kündigen, es gibt Klauseln im Vertrag und eine Probezeit, die man auch mit Trennung beenden kann, Schüler:innen wechseln dann die Schule, weil sie gehen oder weil ihnen gekündigt wird, und gelangen dann wieder an staatliche Schulen – weit vor dem Schulabschluss.
Auch muss die Privatschule bei den Kindern, die das Jugendamt dort unterbringen möchte, zunächst zustimmen und kann wählen bzw. ablehnen.

Wie würden staatliche Schulen aussehen, wenn dort das Geld investiert würde?

Wie würden Privatschulen aussehen, wenn sie nicht vereinzelt Schüler mit Unterstützung des Jugendamtes aufnehmen würden, sondern ihre Schülerschaft der gesellschaftlichen Realität entsprechen müsste.
An welcher Stelle kommt der Staat dem Gesetz nach und reglementiert das Sonderungsverbot?

Diejenigen, die die Privatschule wählen, sind offenbar der Meinung, dass man mit mehr Geld bessere Bildung oder bessere Chancen erhält. Gleichzeitig versagen sie genau das den anderen Kindern – und der Staat auch.

Nebenbei: Dass Sie Ihre Wut und Enttäuschung über die Erfahrung Ihres eigenen Kindes sämtlichen Lehrkräften an staatlichen Schulen als ihre persönliche Verantwortung deklarieren, finde ich befremdlich.

Andreas Friedrich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Werner Hasenbrot

Ich bin an so einer Bekenntnisschule Lehrer. Der Schulverein hat über 300 Angestellte und nicht nur im Schulbereich (da sind es 5 Einrichtungen) . Da gibt es ein Bauteam, Altenpflege (mehrere Einrichtungen) , Familienhilfe, Mobile Pflege , eine Musikschule. Es gibt eine Verwaltung und einen Vorstand des Trägervereins der hauptsächlich aus den Leitungen der vielen prägenden Gemeinden besteht. Ich möchte Sie fragen , wie einzelne Eltern da Druck auf Lehrkräfte ausüben wollen!?Ihre Behauptungen ist schlicht und einfach falsch und desinformierend. Möglicherweise denken sie bei Bekenntnisschulen an eine Einzüge Dorfschule als Elternexperiment. So stellt es sich aber nicht dar . Außerdem werde ich zu 87 Prozent vom Land bezahlt und halte mich an die Lehrpläne des Landes. Die Rechte und Pflichten sind die gleichen mit einem Unterschied. Ich darf und muss sogar laut Gesetz des Landes im Unterricht mit den Kindern über meinen Glauben sprechen.

Werner Hasenbrot
2 Jahre zuvor

Im Artikel ist von einem Elternverein mit lediglich 65 Mitgliedern die Rede.

Jetzt stellen Sie sich einmal vor, ein Lehrer wolle den Kindern des Vorsitzenden und des stellvertretende Vorsitzenden die Note mangelhaft geben.

Und da wollen Sie mir erzählen, dass die Anstellung des Lehrers auf lange Ziet gesichert ist?

Andreas Friedrich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Werner Hasenbrot

Ich zitiere Herrn Stock: „Genau. Es ist tatsächlich bei allen unseren 65 Mitgliedern so, dass es eingetragene Vereine sind – keine seelenlose GmbH, keine Aktiengesellschaft.“

Es ist nicht ein Verein mit 65 Eltern, sondern 65 Vereine die Mitglieder des VEBS sindvon denen hier gesprochen wird. Ich gebe zu die suggestive Frage des Journalisten direkt davor kann zu dieser Fehlannahme führen. Es ist aber nie von einem Verein mit 65 Eltern die Rede.

Wolfgang Stock
2 Jahre zuvor
Antwortet  Werner Hasenbrot

Nein, im Artikel ist die Rede vom DACHVERBAND, dem 65 Mitglieder = Schulvereine angehören, die insgesamt mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen.

Indra Rupp
2 Jahre zuvor

Und wie antworten Sie auf lgbti*-Themen?

Andreas Friedrich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ich weiß zwar nicht was diese Frage mit dem Thema zutun hat , aber ich kann für Sie hierauf nur für mich persönlich antworten. Für die Position meines Schulträgers müssten Sie selbst nachfragen.
Zu Mir : Auf diese Frage gibt es kein klares ja oder nein. Ich persönlich bin kein Verfechter von Genderstudies. Ich habe an der Uni einige Vorlesungen dazu gehört, jedoch gab es in den Seminaren immer Streit zwischen Studenten und der Professorin, ob der Lehrstuhl seine Berechtigung hat.Mich haben diese Auseinandersetzungen und Kämpfe nur gestresst und genervt. Mein größter Förderer und Freund im Bereich Musik führt eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Auch wenn ich seine Sexuelle Orientierung nicht teile , schätze ich ihn jedoch als Mensch sehr. Man kann Menschen auch stehen lassen, muss aber nicht deren Meinung teilen. Das nennt man Toleranz. Das ist übrigens auch mein Erziehungsauftrag als Lehrer. Gleiches erwarte ich auch von meinem Gegenüber!

Indra Rupp
2 Jahre zuvor

Die sexuelle Orientierung ist keine Meinung und kann man sich nicht aussuchen. Ich teile seine Orientierung nicht klingt komisch… Man sagt :“Ich bin nicht heterosexuell“ und nicht “ Ich teile seine Heterosexualität nicht“.
Wenn Sie das alles nervt, dann bestimmt auch die ganzen Heteros, die ständig mit den Bildern von ihrer Partnerschaft im Portemonnaie herumlaufen oder sogar ein Bild auf ihren Büroschreibtisch stellen. Und wie die sich immer wichtig machen, wenn sie Händchen haltend durch die Straßen laufen. In kürzester Zeit weiß man, dass jemand Hetero ist, weil er es in jedem dritten Satz indirekt erwähnt und sich etwa zwanzig mal am Tag outet. Meine Kinder hier, meine Hochzeit da, mein Partner/Partnerin hat gesagt ect. Dann nerven Sie bestimmt auch die vielen Hetero Werbungen überall und die vielen Heterosendungen, wo es ständig darum geht, Hetero zu sein. Dann die vielen Schulbücher, Märchen und andere Heterogeschichten. Ich kann wirklich verstehen, dass Heteros dann nicht auch noch wollen, wenn man irgendwo von etwas gleichgeschlechtlichem erfährt und das für existent erklärt oder sichtbar gemacht wird. Und nein, wie die sich immer wichtig machen… ^^
Hetero ist übrigens auch Gender^^

Und dann möchten Sie noch wissen, warum das hier her gehört?
Lesen Sie mal bei queer. de zu dem Thema und erfahren, wie lgbti*Kinder in kirchlichen – vor allem freien kirchlichen Schulen gemobbt, diskriminiert und ausgeschlossen werden. An manchen dieser Schulen müssen Eltern im Vorfeld sogar unterschreiben, dass sie Homosexualität bei ihren Kindern nicht zulassen – was im Grunde eine Straftat ist.

Der erste Satz, der bei Kritik übrigens immer sofort als Ausrede kommt, ist :“Ich habe viele schwule Freunde!“. ^^

Indra Rupp
2 Jahre zuvor

Ihre Antwort zeigt, dass Sie noch viel zum Thema Toleranz und Meinungen lernen müssen. Das ist für Sie als Lehrer sehr wichtig. Nicht, dass Sie noch zu einem Schüler sagen :“ Ich teile zwar Deine Meinung, dass Du Hetero sein willst nicht, aber ich schätze Dich trotzdem als Mensch. Seht ihr Kinder? Das nennt man Toleranz!“
Nein, das nennt absolute Naivität!
„Ich teile zwar Deine Meinung, dass Du dunkelhäutig bist nicht, aber ich schätze Dich trotzdem als Mensch…“ – wäre das Gleiche! Und eine riesen Heuchelei ( übrigens Todsünde!).
Jetzt verstanden? Sie können doch ihren Schulkindern keinen Unsinn beibringen!
Hautfarbe ist keine Meinung, sexuelle Orientierung ist keine Meinung, Hass ist keine Meinung, Liebe ist keine Meinung, Angst ist keine Meinung!
Und jemanden TROTZ seiner Hautfarbe, sexuelle Orientierung, ect als Mensch zu schätzen, sagt aus, dass man die Hautfarbe ect eben nicht als menschliche Eigenschaft schätzt. Mit anderen Worten, das ist ein erbärmliches Zeugnis an Toleranz und man hat ein sehr enges Bild davon, wie ein Mensch ganzheitlich geschätzt werden kann.
Ich wette, Sie schätzen Ihren schwulen musikalischen Freund und Förderer und blenden seine Homosexualität als Fehler, Schwäche aus?

Andreas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das Prinzip der Totsünde ist ein Konstrukt der Katholischen Kirche mit dem ich persönlich absolut nichts zu tun habe. Ich komme aus der Evangelischen Landeskirche und da wiegen alle Sünden gleich schwer. Ich merke dass Sie in Sachen Kirche einige Wissenslücken haben, genauso wie ich das wohl auch in Ihrem Leidenschaftsthema LGBTL habe. Wie ich mit meinem Mentor umgehe und was ich in Wahrheit denke, können Sie nicht einschätzen. Dazu müssten Sie die Fähigkeit besitzen ins Herz des anderen zu blicken und seine wahren Gefühle und Gedanken zu erkennen. Ihre Verurteilung mit gegenüber ist dort ebenso Naiv und überheblich, wie sie mir das vorwerfen. Da Sie mich aufgrund meiner Aussage so massiv angreifen und herablassend behandeln, komme ich zu dem Schluss , dass in Wahrheit Sie es sind die noch in Sachen Toleranz dazulernen muss. Denn es fällt Ihnen eindeutig äußerst schwer mich in meiner Meinung stehen zu lassen.
Ich wünsche Ihnen bei ihrem Kampf alles gute.
Mich erreichen Sie auf diese Weise nicht.
Damit ist diese Unterhaltung für mich beendet.

K.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Werner Hasenbrot

An Herrn Werner Hasenbrot:
Als Lehrerin an einer christlichen Schule kann ich sagen: Es gibt keine derartige Verbindung zwischen von Eltern gegründetem Schulverein und den Lehrern.
Seit 17Jahren, die ich dort angestellt bin, habe ich dergleichen nicht erlebt.
Die Notengebung hat keinen Einfluss auf meinen Arbeitsvertrag.

Dann doch lieber Beamter
2 Jahre zuvor

Und warum sind die Lehrer dort Beamte? Warum zahlt der Staat die Personalkosten? Warum darf die Kirche bestimmen?

Ulrike
2 Jahre zuvor

Sie haben das Interview nicht gelesen. Erstens geht es eben nicht um „die“ Kirche, sondern um freie Gemeinden, zweitens dürfen die auch nicht „bestimmen“ – den Rahmen setzt immer noch der Staat. Und deshalb hat er auch einen Großteil der Kosten zu übernehmen – und zwar nicht in Form eines politischen Gnadenakts, sondern als grundgesetzlich verbrieftes Recht.

Dann doch lieber Beamter!
2 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike

Frau Ulrike, ebenso wie der interviewte Lobbyist unterstellen Sie! Sehr wohl den subtilen Versuch des Herrn verstehend, sich von der -augenblicklich unbeliebten- Amtskirche abzusetzen, wird sich hier auf gleiches Privileg berufen. Kirche bestimmt, Steuerzahler zahlt. Rahmen- dass ich nicht lache!
Ärgerlich sind vor allem die Einlassungen, staatliche Schulen hätten absolut neutral zu sein (das wird übrigens auch von denen vorgetragen, die den Beutelsbacher Konsens fälschlich absolut setzen) oder dort dürfen Christen nicht mit Christen zusammenarbeiten und etwas machen (sinngemäß zitiert). Beides ist polemisch und falsch.

Ulrike
2 Jahre zuvor

Hier wird „sich“ nicht auf „gleiches Privileg wie Amtskirche“ berufen – es gilt das Grundgesetz Artikel 7, Absatz 4: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.“

Carsten60
2 Jahre zuvor

„Eine freie Grundschule ist dann zu erlauben, wenn der gesamte Unterricht von diesem Bekenntnis oder von dieser Weltanschauung durchdrungen ist.“
Das klingt ja beängstigend. Die armen Kinder können sich noch nicht wehren, sie sind der Indoktrination ausgeliefert, besonders wenn die Eltern auch noch dafür sind. Was wäre denn mit Erdogantreuen Ditib-Schulen? Was wäre mit saudi-arabischen Schulen mit deren Steinzeit-Islam als „Bekenntnis“? Wo bleibt der Schutz der Kinder?
Alle totalitären Regierungen wollten immer, dass der gesamte Unterricht von ihrer Ideologie „durchdrungen“ ist. Welche Bilder hängen heute wohl an den Wänden chinesischer oder nordkoreanischer Klassenzimmer? Und wovon ist wohl dort der Unterricht „durchdrungen“ ?

K.
2 Jahre zuvor

Ich verzichte durch meine Anstellung an einer christlichen Schule sehr bewusst auf eine Verbeamtung und nehme dadurch Nachteile in Kauf, die durch viele Vorteile wieder aufgewogen werden.
Und zum Verständnis:Nicht die Kirche bestimmt. Es geht hier nicht um landeskirchliche Schulen, die es ja auch gibt.

Kugelfisch
2 Jahre zuvor

An unserer christlichen Bekenntnisschule haben wir gestaffelt zahlende und nicht zahlende Eltern. Es ist also durchaus sozial ausgewogen.
Die Lehrer haben übrigens keinen Einblick in diese Unterlagen und kennen die Höhe des Elternbeitrags nicht.
Zudem ist die Schule keine christliche Bubbles, denn es wollen viele Eltern ihre Kinder schicken, weil einfach gute Schule gemacht wird und die Lehrer sich engagieren und nicht, weil sie das Bekenntnis teilen.
Da gibt es durchaus viele Missverständnisse!

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Kugelfisch

@ Kugelfisch: „… und nicht, weil sie das Bekenntnis teilen.“
Oben im Artikel steht aber: „Uns alle verbindet die „Gemeinsame Basis des Glaubens der Evangelischen Allianz in Deutschland‘.“ Und dann dürfen Eltern einfach sagen, wir machen gar nicht mit bei diesem Glauben?
Meinen Sie vielleicht eine normale kirchliche Schule, oder meinen Sie tatsächlich eine dieser Evangelischen Allianz? Das ist nicht dasselbe.

Kathrin
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Die SuS müssen an evangelikalen Schulen alles „Christliche“ mitmachen. Ich denke, das nehmen die liberaleren Eltern in Kauf dafür, dass es bestimmte soziale Herausforderungen nicht gibt. Gab es z.B. 2015/16 Willkommensklassen für Flüchtlingskinder, die zum größten Teil muslimisch waren, an evangelikalen Schulen? Wohl nicht.
Ich finde es bedenklich, dass der Staat evangelikale Schulen finanziert.
Mir ist eindrücklich die mennonitische Mutter in Erinnerung, die zu Beginn meiner Berufslaufbahn ihren Sohn von der Einheit zur Sexualerziehung anmelden wollte („Diesen Dreck soll er nicht hören.“). Der Junge wechselte nach der 4. Klasse auf eine evangelikale Schule. Ich hätte ihm das Erleben von Pluralismus in der Schule weiterhin gewünscht.
Dann war da noch die kleine Erstklässlerin, die mir im Religionsunterricht schüchtern, aber bestimmt erklärte, ich dürfe nichts von Gott erzählen, weil ich Hosen trüge und kurze Haare hätte. Ist natürlich auch an eine evangelikale Schule gewechselt.
Als abgeordnete Lehrerin war ich an der Uni für Schulpraktische Studien zuständig und habe mit Erschrecken erlebt, dass etliche Studierende, die
Abitur an einer evangelikalen Schule gemacht hatten, nicht bereit waren, auch nur für ein Praktikum an eine staatliche Schule zu gehen. Mehr als bedenklich!
@Kugelfisch: Nehmen Sie es mir nicht übel, aber mir kommt schon der Begriff „Blase“ in den Sinn.

Kugelfisch
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Eltern und Schüler müssen das Bekenntnis nicht teilen. Die Lehrer sehr wohl.
Insofern haben wir tatsächlich Eltern und Schüler ohne Bekenntnis oder eben mit einem anderen Bekenntnis.

Die Schüler dürfen aber z.B. den Religionsunterricht nicht abwählen.
Sie nehmen auch an Andachten teil.
Das Bekenntnis ist von Seiten der Schule eben verbindlich.
Wenn Eltern das nicht passt, klappt es natürlich nicht.

Carsten60
2 Jahre zuvor

Richtig ist, dass Privatschulen im Grundgesetz garantiert werden. Richtig ist aber auch, dass ausgerechnet die GEW keine Gelegenheit auslässt, Privatschulen generell schlecht zu reden und quasi für illegitim zu erklären:
https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/exklusive-bildung-an-privatschulen.html
Die GEW spricht von sozialer Segregation und einer falschen Genehmigungspraxis.
Ziemlich wahrscheinlich ist es aus meiner Sicht, dass es weiterhin einen Boom bei den Privatschulen geben wird, gerade wenn die Schulpolitik bei den öffentlichen Schulen so weitermacht wie bisher.
Und der GEW sei ins Stammbuch geschrieben: Wenn erstmal die „eine Schule für alle“ nach den Vorstellungen der GEW realisiert ist, dann wird das sogar in verstärktem Maße gelten. Das Grundgesetz an dieser Stelle zu ändern wird wohl nicht gehen.

o.O
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Die GEW ist auch für Gesamtschulen. Hier wird auch die Segregation der Schularten (v. A. Gymnasium) angeprangert.
Daher wäre die logische Konsequenz: Es gäbe nur noch Gesamtschulen. Man (LuL/Schule) bekommt das, was man bekommt. Schluss aus. Damit muss man dann arbeiten. Dazu wäre die GEW (logischerweise) gegen die Verbeamtung. Demnach: Abschaffen? Dann würde auch jede LuL das selbe Verdienen. Auch das sind Forderungen. Klingt doch super … Wer ist mit dabei?
Weil – und auch das gehört eben zur Wahrheit – einige das gar nicht mitmachen würden. Zusätzlich würden auch viele Fachkräfte aus dem Bereich der Privatschulen wegfallen. Daher entweder entbürokratisieren oder wir haben noch mehr LuL-Mangel dann an der „Schule für Alle“.
Wie das „der Staat“ dann auffangen will, würde mich interessieren. Das wird so schon nicht geschafft.