10.000 zusätzliche Lehrkräfte, „A13 für alle“ (schrittweise), Inklusion an Förderschulen: Was Schwarz-Grün bei der Bildung tun will

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DÜSSELDORF. CDU und Grüne in Nordrhein-Westfalen sind sich einig – sie wollen Koalitionsverhandlungen starten. Grundlage dafür ist ein Sondierungspapier, das die Partner in spe nun veröffentlicht haben. Das Kapitel „Schule und Bildung“ lässt ahnen, wohin die Reise geht. Ein echter Aufbruch ist nicht zu erwarten. Eine Analyse.

Will Ministerpräsident bleiben: Hendrik Wüst (CDU). Foto: Land NRW / Tobias Koch

Am Anfang steht die Binse. „Das Wohl unserer Kinder ist Leitfaden unserer Bildungspolitik. Nach den Herausforderungen der Corona-Pandemie brauchen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern vor allem Ruhe und Unterstützung und unsere Schulen zusätzlich Entlastung“, so heißt es in dem Sondierungspapier mit dem Titel „Für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen“ im Abschnitt Schule und Bildung. „Wir wollen jedes Talent finden und alle Kinder nach ihren individuellen Stärken und Potenzialen fördern. Alle Kinder sind an allen Schulen willkommen und werden zu ihrem bestmöglichen Abschluss begleitet.“ So weit, so gut.

„Wir werden die Schulen mit den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ausstatten“

Aber was bedeutet das konkret? Vermieden werden soll zunächst ein Wiederaufflammen des jahrzehntelangen Streits um ein integriertes oder differenziertes Schulsystem. Die Inklusion wird nicht mit Druck vorangetrieben, sondern weiterhin an Förderschulen verlegt (was dem Sinn nach gar keine Inklusion ist). Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wir werden (..) auf der Basis des Schulfriedens zu gezielten und nachhaltigen Verbesserungen in unserem vielfältigen Schulsystem kommen, um Chancengerechtigkeit zu schaffen. Ein hochwertiges und gut ausgestattetes inklusives Schulangebot in Förderschulen und allgemeinen Schulen sichert Eltern und Kindern Wahlfreiheit.“ Was das Papier verschweigt: Doppelte Strukturen zu unterhalten, bedeutet wesentlich höhere Kosten.

Woher die Mittel kommen? Bleibt offen. Versprochen wird: „Wir werden die Schulen mit den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ausstatten. Zusätzliche Mittel werden wir nach dem Grundsatz Ungleiches ungleich zu behandeln, effektiv und bedarfsgerecht nach einem schulscharfen Sozialindex bereitstellen. Damit stärken wir gezielt die Schulen, die vor den größten Herausforderungen stehen. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung werden wir in den kommenden Jahren 10.000 zusätzliche Lehrkräfte einstellen. Um Lehrkräfte und Schulleitungen zu entlasten, werden wir ihnen verstärkt multiprofessionelle Teams und Verwaltungsfachkräfte an die Seite stellen.“ Hintergrund: Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland, das pro Schüler am wenigsten für die Bildung ausgibt (nämlich 7.500 Euro im Jahr – Bayern liegt bei 9.600 Euro).

„Mit einem verbindlichen Stufenplan werden wir die Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte auf A13 anheben“

A13 für alle Lehrkräfte einzuführen, das hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Wahlkampf versprochen, gehöre zu den in den ersten Maßnahmen seiner neuen Amtszeit – die vollständige Umsetzung wird sich allerdings ziehen. „Mit einem verbindlichen Stufenplan werden wir die Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte auf A13 anheben, Bestandslehrkräften den Aufstieg ermöglichen und in einem ersten Schritt bereits im Nachtragshaushalt 2022 Mittel bereitstellen.“ Wie lange so etwas dauern kann, zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein: Dort wurde bereits 2018 „A13 für alle Lehrkräfte“ versprochen – schrittweise bis 2026.

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Und was ist mit dem Sanierungsstau bei Schulgebäuden und der nach wie vor stockenden Digitalisierung der Klassenräume? „Um die Schulen mit den größten Herausforderungen zu den besten Lernorten zu machen, werden wir die Schulträger bei der Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur noch besser unterstützen. Darüber werden wir in einen Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden eintreten. Bei der Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler wie der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten werden wir im Sinne einer digitalen Lernmittelfreiheit sicherstellen, dass diese technisch auf dem neuesten Stand bleiben, und eine Fortbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer starten.“

Der letzte Punkt stammt augenscheinlich aus der Wunschliste der CDU (war nämlich schon in der letzten Legislaturperiode von Schwarz-Gelb hervorgehoben worden): „Für uns sind die akademische und die berufliche Bildung gleichwertig. Insbesondere mit Blick auf den aktuellen Fachkräftebedarf werden wir die duale Ausbildung und die Berufsschulen stärken. Schülerinnen und Schüler sollen durch entsprechende Angebote die großen Chancen der beruflichen Bildung systematisch und früher als bisher kennenlernen.“

Was ist mit dem gravierenden Lehrermangel? Das den Verbänden zufolge größte Problem der Bildungspolitik kommt im Sondierungspapier schlicht nicht vor. Schon jetzt können Tausende von Stellen in NRW-Schulen (insbesondere an Grundschulen) nicht besetzt werden – woher die künftige Koalition 10.000 zusätzliche Lehrkräfte nehmen will, bleibt deren Geheimnis. News4teachers

Hier geht es zum vollständigen Sondierungspapier.

VBE mahnt neue NRW-Landesregierung, Lehrermangel zu bekämpfen – mit A13

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lehrer002
1 Jahr zuvor

Ich muss zugebe, dass ich von dem Sondierungspapier tatsächlich positiv überrascht bin.

  1. Der Erhalt der Förderschulen neben der Möglichkeit der inklusiven Beschulung ist kostenintensiv, aber das Wohl der Schulkinder sollte hier im Mittelpunkt stehen, nicht die Kostenfrage. Daher ist es für mich ein großer Pluspunkt, dass beide Strukturen erhalten bleiben sollen, um gemeinsam mit den Eltern die beste Schule für das jeweilige Kind zu finden.
  2. A13 für alle bereits im Sondierungspapier – das hätte ich bei CDU und Grünen nicht unbedingt erwartet. Gut, dass auch sie anscheinend inzwischen erkannt haben, dass die Frage der gerechten Besoldung eine zentrale bei der Beseitigung des Lehrkräftemangels ist. Hoffen wir, dass sie dem Beispiel Thüringen und nicht SH bei der Umsetzung folgen.
  3. Der Erhalt von Schulformen des differenzierten Schulsystems neben den Gesamtschulen ist ebenfalls ein guter Punkt. Gesamtschulen sind riesige Systeme, während Haupt- und Realschulen kleiner sind und der Klassenverband von hoher Bedeutung ist.
  4. Das Ziel „10000 zusätzliche Lehrkräfte“ hört sich ebenso gut an.

Was ich skeptisch sehe:

  1. Wo sollen die 10000 zusätzlichen LehrerInnen herkommen? Sicherlich würden in den Grenzregionen einige aus RLP oder Hessen wechseln (NDS hat ja ebenso A13 angekündigt), daher ist da kein Unterschied. Für die Randregionen im Osten und Süden ist A13 aber definitiv ein Vorteil. Die Studierenden, die jetzt für die ehemaligen A12 Lehrämter gewonnen werden können, werden erst in sieben Jahren fertig werden.
  2. Wie wird sichergestellt, dass die Kommunen auch die Schulformvielfalt umsetzen. Es gibt immernoch Kommunen, die Haupt- und Realschulen gerne abschaffen würden. Hier muss es klarere Vorgaben geben.
Nele
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Überrascht? Ach, ich bin seit 19 Jahren im Job. Was ich da alles an leeren Versprechungen und großmächtigen Ankündigungen gehört habe… Worte im Zusammenhang mit Wahlkampf und Bildungspolitik sind noch weniger Wert als die warme Luft, mit denen sie transportiert werden. Da gibt es keinen Grund, überrascht zu sein.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

„Wie wird sichergestellt, dass die Kommunen auch die Schulformvielfalt umsetzen. Es gibt immernoch Kommunen, die Haupt- und Realschulen gerne abschaffen würden. Hier muss es klarere Vorgaben geben.“

Die Regelungen gibt es doch. Die Schließung von Hauptschulen hängt von den Anmeldezahlen ab, ebenso wie Gründung einer Gesamtschule. Ist dauerhaft keine Vierzügigkeit zu erwarten, wird eine Sekundarschule gebildet.

Der Erhalt von HS und RS in Städten mit mehr als 50.000 bis 60.000 Einwohnern ist nicht das Problem. Problematisch wird es in den ländlichen Gebieten mit kleineren Städten und Gemeinden. Die Anmeldezahlen reichen nicht aus, um beide Schulformen vor Ort zu erhalten. Andererseits fehlen die für die Gründung einer Gesamtschule notwendigen Anmeldungen. Folge, Abwanderung in benachbarte Mittelzentren, um einen entsprechenden Gesamtschulplatz zu erhalten. Für die anderen gibt es dann eine SekS, die aber von den Eltern eher skeptisch gesehen wird, da sie ja keine Oberstufe hat.

Bei einer Stadtgröße um die 55.000 Einwohner ist das Dilemma – vor allem dann, wenn es kein oder nur ein GY vor Ort gibt – leichter aufzulösen. Auf Wunsch der eltern wird eine GE errichtet, die aber durch politischen Beschluss nur vierzügig geführt wird. Etwa ein Drittel der Plätze muss für SuS aus Umlandgemeinden ohne eigene GE eingeplant werden. So bleibt ausreichend SuS übrig, um zumindest eine eigenständige RS am Leben zu halten. Die HS wechseln ohnehin zur GE.

An diesem Anmeldeverhalten wird keine Landesregierung – egal welcher Couleur – etwas ändern können.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Die 10.000 zusätzlichen Lehrkräfte können kurzfristig nur aus den angrenzenden Bundesländern kommen. Genau so stocken derzeit Sachsen und Thüringen ihre Kollegien auf – aus Sachsen-Anhalt und indem sie mehr Geld bieten (A13).

kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor

„Bestandslehrkräften den Aufstieg ermöglichen“…

Was heißt das????
Prüfung meiner Qualifikation als Lehrer/in nach 30 Jahren?
Nachqualifizierung durch die Hintertür?
Willste nicht nochmal lernen, kriegste nix?

Auch für die, die die Qualifizierung für A13 längst haben?
Für die, die eigentlich seit 30 Jahren A 13 verdient hätten, hätte man sie entsprechend eingestellt?
Auch für die, die aufbauend auf A12 bereits ein erstes Beförderungsamt (erarbeitet) haben und dann – logisch und automatisch – in die nächsthöhere Besoldungsstufe aufsteigen müssten?

Und wann? Ein Jahr vor der Pensionierung?
Damit es nicht mehr pensionswirksam ist?

Klar und ehrlich finde ich das nicht.
Alle Hintertüren bleiben offen.

Bleibt zu hoffen, dass sie in weiteren Gesprächen deutlicher werden und sich endlich ehrlich machen.
Entweder ist Geld da und wird ausgegeben, oder es ist nicht da und wird nicht ausgegeben. Dann aber bitte ehrlich kommunizieren.

Und hinterher nicht wundern, wenn nicht mal mehr eine höhere Besoldung die Leute bewegen kann, solange wie möglich im Amt zu bleiben. Viele von uns gehen auf dem Zahnfleisch.
Wenn noch dazu kommt, dass wieder absehbar leere Versprechungen gemacht werden, dann war es das für viele Kollegen
.
Die Motiviation ins Lehramt zu gehen und die Motivation, trotz widriger Umstände jeden Tag sich selbst zu motivieren, dabei zu bleiben und mit regelmäßiger Ignoranz eigener (Über-) Belastungen weiter zu machen, darf nicht länger nur in „Du darfst den ganzen Tag mit Kindern arbeiten!“ und aus dem schlechten Gewissen „Ich kann ja nicht aufgeben, ich mache den Kindern zuliebe weiter…“ oder gar der Fehleinschätzung „Ohne mich bricht das System zusammen.“ und bestenfalls einem „Dank“ der Ministerin an die Lehrer bestehen…

Wir brauchen dringend auch ein Signal an die Bevölkerung: Lehrer verdienen A13! Sie sind es wert, sie sollten den Eltern auch was wert sein – nicht nur Drohungen mit dem Anwalt oder Beschimpfungen, weil irgendwas aus Elternsicht nicht gut läuft.

Derdiedas
1 Jahr zuvor

Bei der Besoldung A13 geht es ja schlichtweg um die Qualifikation. Ich verstehe das so, dass jede Lehrkraft mit einem Masterstudium (oder vergleichbares) nach A13 besoldet wird und alle anderen die Möglichkeit erhalten sich nachqualifizieren. Es ist doch eher sogar ein tolles Signal, dass man scheinbar mit wenig Aufwand sich nachqualifizieren können soll. Das gibt es in anderen Berufsgruppen ja auch, wie z.b. der Aufstieg bei der Polizei vom mD in den gD oder vom gD in den hD.

undheitergehtsweiter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Nach 30 Berufsjahren nachqualifizieren und nebenbei den jungen KuK zuarbeiten? Danke für nichts! Mein Referendariat ging noch über 2 volle Jahre mit drei Fächern, die jetztigen Referendare benötigen nur zwei Fächer und sind nach 18 Monate.
Bleibt es bei einigen Beförderungsstellen pro Schulamt, mit denen sich Fr. Gebauer zuletzt brüstete? Hoffe die Grünen H. Wüst klar, dass damit der Zusammenhalt in den Kollegien gefährdet ist!

Derdiedas
1 Jahr zuvor

Mir war bewusst, dass die Aussage auf einen Nerv trifft und bewusst falsch verstanden wird. Es geht nicht darum, was sie leisten bzw. geleistet haben. Es geht bei uns Beamten um Qualifikationen. A13 gibt es nach Beamtenrecht mit einem Masterstudium. Punkt. Ob das sinnvoll, gerecht, etc. ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

Vergleichbarkeit lässt sich natürlich nicht erreichen. Früher wurden Gymnasiallehrer auch noch bedingungslos auf A14 befördert. Heute geht das nicht mehr. Nur muss man irgendwo den Stift ansetzen. Früher ging das Referendariat 24 Monate, heute teilweise nur noch 12 Monate.

Was wäre also ihr Vorschlag?

kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Gerade das Beamtenrecht ist ja nicht konsequent angewendet worden!
A13 hätten viele Kollegen nach damaligem Recht nach ihrem (alten) SII-oder SII/I-Staatsexamensstudium (8 oder 10 Semester) plus zweijährigem Referendariat von Anfang an bekommen, wenn sie denn das Glück gehabt hätten, eine A13-Stelle an einem Gymnasium zu bekommen.
In Zeiten der Lehrerschwemme konnte man doch froh sein, überhaupt eine Stelle zu bekommen, landete dann eben an einer anderen Schulform und wurde nur mit A12 besoldet wie diejenigen, die die SII-Ausbildung nicht hatten – trotz der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für A13.

Ein erstes Beförderungsamt gibt es auch schon lange nicht mehr gratis, ist immer an eine besondere Aufgabe gekoppelt und mit wesentlicher Mehrarbeit verbunden. Mit wie viel, liegt nicht fest – also noch mehr Potential zur „Ausreizung“ der Lehrerarbeitskraft.

Der einzige Bereich, in dem man beamtenrechtlich bisher eine Besoldung nach A12 rechtfertigen konnte, waren die Altlehrämter mit kürzerer Studienzeit bis zum Staatsexamen.
Aber auch da bin ich der Meinung, dass die Kollegen viele, viele Jahre gute Arbeit geleistet und unzählige von der Landesregierung verbrochene Schlamassel aus dem Dreck gezogen, neue Kollegen ausgebildet, Seiteneinsteigerkollegen begleitet und viele andere Arbeiten geleistet haben, mit immer schwierigeren Kindern und Eltern umgehen müssen, gerade in den letzten zwei Jahren (als eher weniger digital vorgeprägte und nicht mit dem Handy aufgewachsene Kollegen) Unmögliches möglich machten…was sicherlich nach einer gewissen Zahl (20? 25? 30?) von Dienstjahren eine bedingungslose Übernahme in A13 rechtfertigen würde. Oder?

Derdiedas
1 Jahr zuvor

Viele gute Jahre arbeiten meines Gefühls nach die Mehrheit der Lehrer. Das ist kein Grund. Ich spreche mich auch nicht gegen A13 für alle aus. Im Gegenteil ich würde mir wünschen alle nach A13 zu bezahlen, gerechte Entlastung, kleinere Klassen, Stärkung multiprofessioneller Teams, weniger Deputat, usw. durchweg einzuführen. Nur sind wir nicht bei wünsch dir was und da verstehe ich zwar ihren Frust den sie hier auch an mir rauslassen, aber ihre Argumente sind nun mal sehr einseitig.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Ich würde ja mal denken, dass meine 21 Dienstjahre genug praktische „Nachqualifikation“ sein sollten, zumal meine Ausbildung damals noch 3 Fächer umfasste und nicht, wie aktuell, nur noch 2 Fächer.

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Nein, zumindest haben nach dem Beamtenrecht ihre Dienstjahre keinen Einfluss auf eine Eingruppierung in die Stufe A13. Es zählt allein ihr Studienabschluss.

Ich weiß nicht, was man unter Nachqualifikation verstehen soll. Das erklärt uns die Regierung hoffentlich irgendwann. Nichtsdestotrotz wäre das höhergruppieren trotz fehlender Ausbildung nicht zielführend. Im Umkehrschluss könnte sich jeder Masterabsolvent der Primarstufe dann fragen, wieso er/sie ein 5 Jähriges Studium machen muss, wenn es doch auch nach Beamtenrecht dann mit weniger gingen müsse. Es wird aktuell unrecht den Primarstufenlehrern getan mit A12. Machen sie kein neues Unrecht auf.

Grundschullehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Es stellt sich aber schon die Frage, ob Kolleginnen und Kollegen (die grade frisch aus dem Referendariat kommen und nur in zwei Fächern ausgebildet wurden) aufgrund ihres Masters wesentlich qualifizierter sind.
Ich habe noch drei Fächer studiert (Regelstudienzeit 8 Semester) und wurde in allen drei Fächern im Referendariat ausgebildet. Das Referendariat dauerte damals übrigens noch 2 Jahre!
Später habe ich noch die Zusatzqualifikation in Englisch gemacht.
Vielen Kolleginnen und Kollegen wird es ähnlich ergehen.

Derdiedas
1 Jahr zuvor

Und was wollen Sie damit sagen? Im Grunde kann ich mich nur wiederholen. Bei der Besoldung geht es nicht um ihre Dienstjahre, Anzahl Fächer, Referendariatsjahre, Engagement im Beruf, o.ä. Es zählt allein die Qualifikation. Natürlich gibt es den Handlungsspielraum zu öffnen per se alle Lehrer von A12 nach A13 hochzustufen. Dann hat man genau das gemacht, was man aktuell macht. Man missachtet das eigentlich gültige Beamtenrecht, dass A13 nach einem Masterstudium (oder äquivalentes) zu vergeben ist.

PS: ich stelle die Kompetenz von jungen KuK nicht in Frage. Genauso wenig gehe ich davon aus, dass ein KuK mit vielen Dienstjahren automatisch einen guten oder schlechten Job macht. Wie gut oder wie viel sie arbeiten, schlägt sich als Beamter nie in der Bezahlung nieder.

Grundschullehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Interessant wären tatsächlich mal Informationen bezüglich der „Nachqualifizierung“. Fakt ist aber, dass eine junge Kollegin oder ein junger Kollege mit zwei Fächern für den Einsatz in der Grundschule erst einmal schlechtere Voraussetzungen mitbringt als jemand mit drei Fächern + weiteres Fach durch Zusatzqualifikation. Daran ändert auch der Master nichts.
Fachfremd zu unterrichten schüttelt auch in der Grundschule keiner aus dem Ärmel. An der Schule einer Freundin darf zum Beispiel in Jahrgang 3 & 4 keiner fachfremd Mathe unterrichten. Damit wird die Gestaltung des Stundenplans auch deutlich erschwert.

lehrer002
1 Jahr zuvor

Wird hier die ganze Zeit von Niedersachsen gesprochen? Abgesehen von diesem Bundesland (und evtl. Schleswig-Holstein (?)) fällt mir kein Bundesland ein, in dem nur zwei Fächer auf Grundschullehramt studiert werden.
Die älteren Lehrkräfte sind somit nicht besser qualifiziert. Allerdings stimme ich zu, dass die jahrelange Erfahrung, die Fortbildungen usw. A13 auch für KollegInnen ohne Masterstudium allermal rechtfertigen.
Ich möchte lediglich der These widersprechen, dass die Ausbildung heute schlechter sei. Das ist nämlich schlichtweg für mind. 3/4 der Bundesländer falsch!

Grundschullehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Unterrichte im „Grenzgebiet“ zu Niedersachsen. Derzeit haben alle jungen KollegInnen an unserer Schule nur zwei Fächer. Freunde berichten Ähnliches.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

In Thüringen wird jeder Grundschullehrer an der Uni Erfurt 4 Fächern ausgebildet. Mit Master und 2. Staatsexamen. Mathematik, Deutsch und Sachunterricht sind verbindlich, wahlweise kommt dann noch Englisch, Kunst, Sport Musik, Ethik etc. als 4., studiertes Fach, dazu.

Grundschullehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Das klingt endlich mal nach einem vernünftigen Konzept! Schade, dass es nicht bundesweit so läuft!
P.S.: Habe mich zwischenzeitlich noch einmal bei den jungen KollegInnen erkundigt (wir hatten länger keine Referendare).
NRW bildet seit einiger Zeit auch nur in zwei Fächern aus.
Rheinland-Pfalz übrigens auch.

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrerin
lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

So kenne ich es auch, dass drei oder vier Fächer studiert werden, darunter außer in SH und NDS immer auch Mathe und Deutsch. Das ist mMn die einzig sinnvolle Lösung und NDS sollte da dringend im Studium nachbessern.

Friederich
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Für Grundschule braucht man gar nicht studieren, Fachlich reicht da ein Abitur

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

In NRW gibt es schon seit geraumer Zeit nur noch 2 Fächer im Studium, das Ref wurde auf 18 Monate gekürzt. Neuerdings müssen aber wohl im 2. Hauptfach zumindest einige Seminare im Ref belegt werden.

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Das ist schlicht falsch! Im Grundschullehramt sind in NRW drei Fächer, darunter Mathe und Deutsch zu studieren.
Ich glaube, viele KollegInnen sind hier noch auf dem Stand von vor ca. 15 Jahren, wo es mal eine Mode gab, dass weniger Fächer zu studieren sind. Mit Ausnahme von NDS sind alle Bundesländer, in denen mir die Lehramtsausbildung bekannt ist, inzwischen wieder bei 3-4 Fächern im Studium, u.a. NRW, Hessen, Hamburg, Bremen, BaWü, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen…)

Grundschullehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Marie hat sich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.
Im Referendariat wird man in NRW nicht in drei Fächern ausgebildet.

SusiS
1 Jahr zuvor

Nur so zur Info, bevor hier weiter wilde Behauptungen als Diskussionsgrundlage dienen: In NRW wird man im Lehramt Grundschule/Primarstufe in einem „Kombiseminar“ Deutsch/Mathe plus Wahlfach (Englisch, Sachunterricht, Reli etc.), also 3 Fächer ausgebildet. So ist das seit ca. 2 Jahren. Das Referendariat dauert 18 Monate.

undheitergehtsweiter
1 Jahr zuvor

Die älteren Semester der LuL in der Grundschule unterrichteten in ihren Klassen i.d.R. alle Fächer (evtl. abgesehen von Religion und später Englisch) und durften sich selbständig mit Fortbildungen in den nicht studierten Fächern „nachqualifizieren“. Da sollte meine dicke Akte ausreichen, in der ich jede Fortbildung nachweisen kann.

lehrer002
1 Jahr zuvor

Das sehe ich ebenso, dass die bisherigen Qualifikationen und Erfahrungen älterer KuK für A13 allemal reichen.
Aber Sie implizieren, dass jüngere KuK weniger Fächer unterrichten müssten. Das ist falsch. Wir unterrichten genauso gut weitere Fächer mit Nachqualifizierung oder fachfremd. Lediglich für Englisch und Sport ist das für alle Lehrkräfte in der GS – egal, ob jung oder alt, nicht mehr ohne spezielle Kurse möglich.

undheitergehtsweiter
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

LuL mit langjähriger Erfahrung -auch ohne Fachstudium- dürfen weiterhin Sport unterrichten.

Derdiedas
1 Jahr zuvor

Das habe ich oben ebenfalls hinterfragt. Ich kann ihnen nicht beantworten wie eine gescheite Nachqualifizierung aussieht. An unserer Schule arbeiten KuK mit A9. Die können auch nur durch ein Zusatzstudium und neue Bewerbung in den hD und A13 erhalten. Über Sinn müssen wir nicht sprechen. Gleichzeitig muss man irgendwo die Grenze ziehen

Ich drucke es mal deutlich aus. Die Kollegen von der Uni bringen das neueste Wissen mit. Als Lehrer mit 30 Dienstjahren kann man seit 20 Jahren den selben Unterricht machen. Wer bringt in diesem Szenario die besseren Voraussetzungen mit? Es ist schon erstaunlich wie hochnäsig hier viele auftreten und ihre Arbeit für unantastbar halten.

undheitergehtsweiter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Hochnäsig und unantastbar? Ihre Bewertung, die von welcher Aussage konkret gedeckt wird? Fakt ist, dass ältere LuL sich im Laufe der Jahre ein umfangreiches Repertoire angeeignet haben, sich i.d.R. mehrfach im Jahr fortbilden und aufgrund ihrer Erfahrung jüngere KuK im hohen Umfang unterstützen und ihnen z.B. zuarbeiten in Fächern, in den sie nicht ausgebildet wurden. Referendare, die mit dem neuesten Wissen von der Uni kommen, werden von älteren LuL betreut und in der Praxis ausgebildet, nicht wahr?
Was mir wichtig ist: An unsere Schule herrscht unter allen KuK seit einigen Jahren ein reger Austausch und die Jahrgangsteam arbeiten eng zusammen, junge wie auch ältere, so dass jeder
von jedem profitiert.
Eine unterschiedliche Besoldung wäre da höchst kontraproduktiv!
Inhalte ändern sich übrigens beständig auch aufgrund neuer Lehrmittel und -bücher; allein die Orientierung an den neuen Lehrplänen erfordert eine Anpassung. Denselben Unterricht kann deshalb keine Lehrkraft an der GS 10 oder 20 Jahre lang machen. So etwas denken üblicherweise nur Ausstehende.

Pit2020
1 Jahr zuvor

@undheitergehtsweiter

„Denselben Unterricht kann deshalb keine Lehrkraft an der GS 10 oder 20 Jahre lang machen. So etwas denken üblicherweise nur Ausstehende.“

Außenstehende.
Oder „Fachleute“ aus dem Schulministerium. 😉

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pit2020

In gewissen Grenzen geht das schon. Man „darf“ halt immer mehr weglassen, weil tendenziell mehr Stoff wegfällt als gänzlich neuer Stoff hinzukommt.

Last edited 1 Jahr zuvor by Georg
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pit2020

Doch, alle Lehrkräfte, die zweimal in den gleichen Fluss springen können, können auch denselben Unterricht machen. Humanisten – schöne Grüße vom griechischen Philosophn Heraklit – sollten wissen, dass das Vorstehende eine Analogie ist.

Grundschullehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Ich finde es ziemlich anmaßend und „hochnäsig“, wenn Sie KollegInnen unterstellen, dass diese seit 20 Jahren immer den gleichen Unterricht machen und die jungen KollegInnen das neuste Wissen für sich gepachtet haben. Ich arbeite in einem Kollegium, in dem einige der jungen KollegInnen nicht gerade mit neustem Wissen, ansprechenden Materialien und innovativen Ideen glänzen. Im Gegenteil….
Selbstverständlich tun das auch nicht alle „vom alten Schlag“. Wir haben aber sehr viele KollegInnen, die sich trotz etlicher Dienstjahre regelmäßig fortbilden, absolut Wert auf neue und ansprechende Materialien legen und durchaus immer für Neues offen sind.
Es ist einfach eine Sache der Einstellung. Man kann seinen Job auch nach 20 Jahren noch mit neuen Ideen und vollem Engagement machen. Ihre Aussage „Ich drucke es mal deutlich aus. Die Kollegen von der Uni bringen das neueste Wissen mit. Als Lehrer mit 30 Dienstjahren kann man seit 20 Jahren den selben Unterricht machen. Wer bringt in diesem Szenario die besseren Voraussetzungen mit?“ entspricht leider sehr dem allseits beliebten Lehrer-Bashing in unserer Gesellschaft.
Tatsächlich gibt es zu viele KollegInnen, die seit 20 Jahren, die gleichen Arbeitsblätter aus ihren Ordnern ziehen.
Es ist allerdings ziemlich schade, wenn ausgerechnet junge KollegInnen aus unserer Berufsgruppe das pauschalisieren.

Georg
1 Jahr zuvor

Auf rein fachlier Ebene sind die Kollegen mit 30 Dienstjahren den Neueinsteigern allerdings weit überlegen. Ja, auch an den Unis wurde massiv abgespeckt.

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Das ist in dieser Pauschalität ganz klar falsch! Es gibt Unis, die heutzutage in bestimmten Fächern den Lehrämtlern sogar mehr abverlangen. Gleichzeitig gibt es sicher auch Unis, an denen das Niveau nachgelassen hat. Die Unis sind einfach auch seit jeher sehr unterschiedlich: An meiner Uni gab es nur einen Klausurtermin pro Semester. Insgesamt waren drei Klausurversuche gestattet.
An einer benachbarten Uni konnte eine Klausur beliebig oft geschrieben werden.

Derdiedas
1 Jahr zuvor

Ist das ein Phänomen nur hier auf der Plattform? Ich sprach von einem Szenario. Ich kenne sie nicht. Sie kennen mich nicht. Hier wird vielfach jedoch behauptet, dass Dienstjahre automatisch auch gute Arbeit bedeuten und Junglehrer dies nicht können. Das ist nicht allgemeingültig. Ich bin nämlich ansonsten genau bei ihnen. Arbeit misst sich nämlich an vielen Faktoren. Das Problem ist jedoch hier, dass nach Gründen für ein bedingungsloses A13 gesucht wird und da wurde eben vielfach Dienstjahre als Hauptgrund eingebracht.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

„Wie gut oder wie viel sie arbeiten, schlägt sich als Beamter nie in der Bezahlung nieder.“
Das ist so nicht ganz richtig. Es gab immer individuelle Beförderungen auch von A12 nach A13. In den Verwaltungen (z.B. Ministerien) gibt es deshalb die Bezeichnung „Oberamtsrat“ mit A13, der aber dennoch dem gehobenen Dienst angehört, im Gegensatz zum „Regierungsrat“ mit A13, der dem höheren Dienst angehört. Es hat sogar schon individuelle Beförderungen aus dem gehobenen Dienst in den höheren Dienst gegeben, aber natürlich eher sparsam. Sowas könnte man prinzipiell auch bei Lehrern machen. So könnte man an Grundschulen eine gewisse Zahl von A13-Stellen ausweisen, so wie es an Gymnasien eine gewisse Zahl von A14-Stellen gibt. Die würden dann nach dienstlicher Beurteilung vergeben, alles ohne Gesetzesänderungen und ohne große Politik. Man muss nur wollen. Es ist wohl nur eine Sache des leidigen Geldes, aber eben auch für die Regierenden.

Kathrin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

NRW: An Gymnasien sind 63!% der Stellen Beförderungsstellen, an Grundschulen werden jetzt erstmals 5!% der Stellen zur Beförderung nach A13 ausgeschrieben. Funktionen, die am Gymnasium mit einer Beförderung verbunden sind, machen wir für lau. Viele Jahre bekamen FachleiterInnen an der Grundschule nur eine Zulage. Neu sind Stellen als FachberaterInnen für Deutsch und Mathe, die im Schulamt als Unterstützung der unteren Schulaufsicht angesiedelt sind – wieder für lau. Übertragen Sie das mal auf KuK vom Gymnasium. Da wäre eine Beförderung mehr als selbstverständlich. Die A13 und drüber-Leute, die sich hier mokieren, sollten sich einfach mal bewusst machen, dass in der herrschenden Praxis eine mangelnde Wertschätzung steckt. Ich nehme die inzwischen persönlich!
Ich arbeite seit fast 30 Jahren als Lehrerin und habe schon etliche KollegInnen im Berufseinstieg, damit meine ich nicht das Referendariat, begleitet und unterstützt. Dafür waren die AnfängerInnen extrem dankbar und fanden das keineswegs überflüssig. Sobald mir da KollegInnen mit A13 begegnen, bin ich raus.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kathrin

Wie viele der 63% gab es noch automatisch ohne Zusatzaufgabe? Ich vermute zumindest noch die Mehrheit, weil es so viele Zusatzaufgaben an einem Gymnasium selbst dann nicht gibt, wenn man sich aus Gefälligkeit welche ausdenken darf.

HansimGlück
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kathrin

Ja, es ist ein Witz, dass Gymnasien zuletzt mit A14-Stellen zugesch…. wurden, während sie an der Gesamtschule Mangelware sind!

marc
1 Jahr zuvor

Jetzt kommt es drauf an wie lange sich der Stufenplan zieht. 8 Jahre wie in Schleswig-Holstein könnten dann wieder 8 Jahre lang mehrere Zehntausende Euro Gehaltsverlust gegenüber einer sofortigen Anpassung sein.

Wir haben weiterhin dann die Situation dass Masterabsolventen jahrelang amtsunangemessen besoldet werden.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

In 8 Jahren – also 2030 – geht der Jahrgang 1963 in den Ruhestand. Der geburtenstärkste Jahrgang ist 1964 gewesen. Finanzmathematisch ist die Streckung auf acht Jahre also ganz im Sinne des Landeshaushaltes. Hinzukommt ja noch, dass die „aufgestiegenen“ Lehrkräfte infolge der Beförderung eine Erfahrungsstufe verlieren – aus E12/6 wird folglich E13/5. Bei verbeamteten Lehrkräften wird analog verfahren.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Wieso behält man als Beamter nicht seine Stufe bei Aufstieg?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Am „E“ ist doch zu erkennen, dass ich mich auf Beschäftigte beziehe, die gemäß TV-L vergütet werden. Die Rückstufung um eine Erfahrungsstufe beim Beförderungsaufstieg gilt für einen Teitraum von 5 Jahren. Das Einzige, was gesichert ist, dass durch den Beförderungsaufstieg bzw. die damit verbundene Erhöhung der Bruttovergütung mindestens 460 EUR betragen muss. Gleichzeitig bedeutet die Höhergruppierung in E13 eine niedrigere Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Der dargelegte Sachverhalt entspricht der eigenen Erfahrungen und den für NRW geltenden Bestimmungen. Da diese sich aber im Rahmen des TV-L bewegen, dürften sie zumindest für 14 weitere Bundesländer mit Ausnahme von Hessen (TV-H) gelten.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Aber wieso sagst du dann:“bei verbeamteten Lehrkräften wird analog verfahren“? Die große Mehrheit wird doch die Mitnahme der Erfahrungsstufen erfahren können

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Also glaube nicht dass Beamte ihre EF Stufe verlieren. Bei Angestellten kann es allerdings anders aussehen. Fakt ist jedenfalls dass je länger die Anpassung sich zieht das Land viel Geld spart und der Lehrer auf viel Geld verzichtet. Hätten die Masterabsolventen, die seit 2017 im Dienst sind damals schon korrekten Sold erhalten, wären heute über 30.000 Euro mehr auf dem Konto. Zieht man die Anpassung weitere 8 Jahre raus kommen noch Mal einige Zehntausende dazu.
Darf man eigentlich nicht drüber nachdenken.

Thomas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Das denke ich auch nicht, aber frage mich wieso dickebank das nun häufiger erwähnte. Gibt doch stufengleiche Höhergruppierung! Hab nun A12 Stufe 7 und gehe dann von A13 Stufe 7 aus

Hoffnungsvoll
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thomas

Vllt weil es bei A13 keine Stufe 4 gibt und die Kollegen mit A13 erst nach 3 Jahren den ersten Sprung von Stufe 5 auf 6 machen und nicht schon nach 2 Jahren wie bei A12 von Stufe 4 auf 5?!

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hoffnungsvoll

Kann sein, dass er das meint, allerdings ist das nicht zwangsläufig mit einer Rückstufung verbunden. Ich war zB nur 1,5 Jahre in Stufe 4, das hätte für mich kaum Relevanz.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Ich habe einen Arbeitsvertrag gem. TV-L und habe die Regelungen für Tarifbeschäftigte in NRW dargelegt. Die höchste Erfarungsstufe in der Entgeltgruppe 11 ist die Erfahrungsstufe 6. Das Tarifrecht unterscheidet sich nun mal grundlegend vom Dienstrecht der Beamt*innen

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Das für Beamte grundsätzlich andere regelungen gelten, steht doch außer Frage. Für die Tarifbeschäftigten gilt das, was ich geschildert habe. Bei der Höhergruppierung wird eine Erfahrungsstufe gestrichen.
Im Gegensatz zu den Beamten können Tarifbeschäftigte aber „sprungbefördert“ werden. D.h. dass sie von der Entgeltstufe 11 in E13 „springen“ können, da sie mit dem Aufstieg einen geänderten Arbeitsvertrag erhalten.

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

Ich würde zumindest erwarten, dass es in dieser Legislaturperiode geschieht. Sofort ist natürlich unrealistisch, aber in 5 Jahren sollte man es umsetzen können, wenn man danach auch wiedergewählt werden möchte.

vhh
1 Jahr zuvor

Und jetzt reden wir noch über die stillschweigend akzeptierten Regelungen zu den E-Gruppen, dann wird es langsam rund. Klar, eine große Baustelle, nur: Gleiche Arbeit, gleiche Ausbildung, gleiche Nebenaufgaben, gleiche Arbeitszeiten (die im restlichen ÖD leicht anders aussehen!) … Erzählt bitte nichts von Privatversicherung und fehlendem Streikrecht, das hat noch nie die Unterschiede gerechtfertigt. Nicht zu vergessen Pension und Rente.
Aber abwarten was daraus wird, Papier ist geduldig, es wellt sich nicht einmal wenn 10000 Stellen mit nicht existierenden Bewerbern besetzt werden sollen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Es würde ja schon ausreichen, die nominelle Wochenstundenzahl wie in den anderen Bereichen des ÖD abzusenken. 38,5 von 41 Wochenstunden sind rund 94%. Bezogen auf eine tarifbeschäftigte Krundschullehrkraft sind das dann 26 statt 28 Unterrichtsstunden in der Woche. Die begründung für die niedrigere Wochenstundenzahl im ÖD ist ja das geringere Gehalt der Tarifbeschäftigten in Relation zu den Beamtenbezügen.

Teacheress
1 Jahr zuvor

Oh weh! Was macht Bündnis90 Die Grünen da? Es gibt einen sehr lesenswerten Böll-Brief („Neue Lernkultur für alle Schulen“) zur Schule der Zukunft, Mitautorin Sylvia Löhrmann. Was sind die Grünen hier in Dü-dorf im Begriff zu opfern? Und was ist Sylvias Position dazu? Sondieren, schön und gut, aber dabei nicht das eigene Profil verwässern, gerade im Bereich Inklusion. Bitte, liebe Redaktion, begleitet das sehr kritisch!

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacheress

Sylvia Löhrmann = Inklusion mit der Brechstange zulasten von I-Kindern, Nicht-I-Kindern, Lehrkräften und Eltern mit dem Ziel des Kostensparens.

Da hört sich das Sondierungspapier mit der parallelen Existenz von Regel- und Förderschulbeschulung mit hoher Durchlässigkeit weitaus besser an, wenn man die pädagogische Praxis kennt und Erfahrungen hat.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacheress

Eine kleine Kostprobe aus diesem Böll-Brief von Seite 11 unten:
„Lehrkräfte müssen die Chancen digitaler Medien systematisch in allen Schulen für individualisiertes, vielfältiges fachliches und überfachliches Lernen einsetzen; Ministerien und Schulträger müssen dafür sorgen, dass Geräte und Infrastruktur langfristig, dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung stehen.“
Immer wird nur postuliert, ohne auch nur die wahren Probleme zu diskutieren. Wie kompetent sind denn die Ministerien bei der Beschaffung der dauerhaften und zuverlässigen digitalen Infrastruktur?
Ich finde, das Zitat ist ein Musterbeispiel für BLABLA. Was wäre eigentlich, wenn das „individualisierte Lernen“ doch nicht so großartig wäre? Hieß es nicht immer, der Distanzunterricht mit seiner zwangsweisen Individualisierung benachteilige Schüler aus bildungsfernem Milieu?
Am Ende wird es noch heißen, wir brauchen die Digitalisierung, weil wir nur so das individualisierte Lernen realisieren können, und wir brauchen das individualisierte Lernen, weil wir nur so das „digitale Zeitalter“ bewältigen können. Klingt irgendwie ein bisschen nach Zirkelschluss.

Alex
1 Jahr zuvor

Ich war auch positiv überrascht. Denn wenn A13 es nun auch in den Koalitionsvertrag so weit vorn schafft, ist die Chance höher denn je.

Ich als „Altlehrkraft“ mit Master würde auch den Stufenplan nehmen über 3 Jahre. Eine Nachqualifizierung wäre jedoch lächerlich, das sollten die Grünen noch der CdU ausreden.

Dadurch würden unnötige Mehrkosten und kurzfristig noch mehr Lehrermangel entstehen. Einfach 100 netto mehr pro Jahr über 3 Jahre und gut ist…

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Ich glaube 3 Jahre ist unrealistisch. Ich befürchte das strecken die wie Schleswig Holstein fast auf 10 Jahre….

Hoffnungsvoll
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Echt?? Das wäre krass… Weiß jemand, wie die Angleichung in anderen Bundesländern (außer Schleswig Holstein) gelaufen ist?

Thomas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hoffnungsvoll

In Thüringen sofort, in HH glaube ich 3 Jahre? Also alles zwischen direkter Angleichung und Schleswig-Holstein 7-8 Jahre…

Lehrer_X
1 Jahr zuvor

Traue beiden Parteien wenig gute Schulpolitik zu (s. Vergangenheit), finde es aber als betroffener Lehrer gut, dass Inklusion wieder mehr dort hin geht, wo sie hingehört: in die Hände geschulten Personals. Das sind nämlich weder meine direkten Kollegen noch ich. Trotzdem müssen wir das seit Jahren stemmen und keinem ist dabei geholfen.

Ich hoffe auf das Beste mit diesen erklärten Zielen!

Thomas
1 Jahr zuvor

Jetzt oder nie! Der Kampf könnte diese Legislatur gewonnen werden. Am besten wäre natürlich direkt für alle.

Es wäre die wichtigste Entscheidung in Sachen Bildungspolitik und könnte langfristig viel verändern, kurzfristig aber Gerechtigkeit schaffen!

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor

Nach 30 Jahren Schule kann ich nur sagen: Wer’s glaubt, wird selig!

Selbst wenn A13 für alle käme und A14 für die, die jetzt am Anfang A13 bekommen, blieben die Arbeitsbedingungen so unterirdisch und die Belastung so hoch, dass ich jeder/m davon abrate, LehrerIn zu werden, wenn ich um Rat gefragt werde. Die schleichende Arbeitszeitverlängerung und -vermehrung ohne jede Möglichkeit sich zu wehren (und nein, die Gewerkschaften machen nix, weil sie nix machen können – Beamtenstatus!) wird nicht zurückgefahren werden, wir werden eher beschimpft (Behler: „Die Lehrer, die sich überfordert fühlen, sollten an ihrem Zeitmanagement arbeiten.“ Gebauer u. a.: Die Lehrer müssen fortgebildet werden …. WIR SIND GUT! WIR KÖNNEN MIT DER TECHNIK UMGEHEN, WENN WELCHE DA IST!! …) – ich bin froh, bald ‚raus zu sein und singe dann laut ‚School’s out Forever!!!‘.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Aber mir ist A13 wichtiger als die nicht guten Bedingungen. Und da könnte die Leidenszeit vorbei sein bald

Bettina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Mir geht es nicht um „entweder oder“, sondern um „sowohl als auch“. Wenn ich aber nur eins wählen könnte, würde ich mich für bessere Arbeitsbedingungen entscheiden. Die Aufgaben und Belastungen des Berufs wachsen mir allmählich über den Kopf und werden immer mehr zur Belastung meiner Gesundheit.
Mehr Geld hilft da nichts.

Einer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Wenn es so wäre, A13 und alle und A14 für die, die nun schon am Anfang A13 haben (also Oberstufenlehrer), dann gebe ich sofort meine A14 Stelle auf! Wieso sollte ich dann die Mehrarbeit machen, die sich finanziell nicht auszahlt. Mein Stundenlohn ist durch A14 massiv gesunken. Oder meint der Rabe, dass dann A13 der Einstieg für alle ist und Oberstufe A14 als Einstieg hat? Dieser Logik nach müsste eine Stelle Schulleiter Gym und BK dann ja A17 sein.

Das kann nicht sein. A13 für alle heißt, A13 als Einstieg für alle vom Primimäuschen (oder sogar Kindergarten-Tante?) bis zum Gym. Wer mehr Arbeit machen möchte, der kann A14 oder höher machen – Egal an welcher Schulform.

Hans Albertz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Einer

Inhaltlich ist die Kritik nachvollziehbar – aber die abwertende Haltung und Ausdruckweise den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen und Kindergärten gegenueber nicht! „A13 als Einstieg für alle vom Primimäuschen (oder sogar Kindergarten-Tante?)“.

Last edited 1 Jahr zuvor by Hans Albertz
Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Warum sollen A13er plötzlich A14 bekommen? Totaler Quatsch.

Dirk Meier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Ich fände genau das folgerichtig. Sozialismus hat noch nie funktioniert und das wird auch diesmal nicht klappen. Lehrkräfte sind heute schon völlig unterschiedlich belastet und erhalten dennoch weitgehend das gleiche Gehalt. Aus diesem Grund gibt es auch einen Mangel an MINT/Englisch/Kunst Lehrkräften und einen Überschuss in anderen Fächern. Eine stärkere Gehaltsdifferenzierung wäre dringend geboten und dafür sollte auch A14 genutzt werden. Es ist absurd, wenn die Inklusionsbeauftragte A14 bekommt, aber eine händeringend gesuchte Lehrkraft mit Mathe/Informatik nicht.

Thomas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Das Gegenteil von Sozialismus. Der Markt signalisiert, dass im Sek 1 und Primarbereich mit dem Sold bald alles zusammenbricht! Siehe Duisburg.

Dirk Meier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thomas

In Duisburg hätten die Sek 1 Schulen auch mit A16 für alle Lehrkräfte nicht genügend Personal.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Denkst du, ja?

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Ja. Bei der „Kundschaft“ in Teilen der Stadt halte ich das für plausibel.

Hoffnungsvoll
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

An meiner Schule bekommt der Inklusionsbeauftragte sogar A15 (und hat einen recht entspannten Job).

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hoffnungsvoll

Das ist typisch: Beförderungsstellen bekommt man nicht für guten Unterricht oder pädagogisches Geschick, sondern für die Übernahme von (oft formalen) Verwaltungsaufgaben. Deutschland wird noch ersticken an seiner Bürokratie. Gibt’s das eigentlich so auch im gelobten Finnland?

Hans Albertz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Was gerade politisch angesagt ist, wird in eine Beförderungsstelle umgemünzt. Ob es viel Arbeit ist oder nicht…

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor

Ja, jetzt darf man sehr gespannt auf die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Punkte sein.
Ich entnehme daraus, dass bis auf den verbindlichen Stufenplan für A 13 nicht allzu viele Änderungen anstehen.
Man wird sich also fragen müssen, wie dieser Stufenplan aussieht, was mit den LuL passiert, die jetzt ihr beförderungsloses Amt angetreten haben? War die dienstliche Beurteilung hierfür für den Popo? Oder gleiten die in A 14 und bekommen genauso viel wie ein SL?
Fragen über Fragen…..

Andre Hog
1 Jahr zuvor

Na, schaun’ma mal – dann seh’n wir schon!! 😉

Senkrechtstarter
1 Jahr zuvor

Hatte nicht auch Ex-Bundesgesundheitsminister Spahn die Einstellung von tausenden Pflegekräften angekündigt? Die kann man ja wenigstens noch aus dem Ausland anwerben, wenngleich das ziemlich unfair gegenüber den Herkunftsländern ist. Dann haben die dort einen Pflegekräftemangel.

Will man jetzt vielleicht auf ukrainische Lehrkräfte zurückgreifen? Und wenn dann der Krieg vorbei ist, haben wir der Ukraine einen Lehrermangel beschert.

Emil
1 Jahr zuvor

Jegliche Diskussion ist überflüssig. A13 jetzt für alle. Punkt. Alles andere ist Verar… ung. Insbesondere der Kollegen, die den Sch.. ssladen seit Jahren am Laufen halten.

Dirk Meier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Ich hoffe, dass Sie bei Ihren SuS nicht ganz so autoritär sind. Warum ist A12 eigentlich eine Verarschung? Damit gehört man locker zu den Top 25 % der Einkommensbezieher in Deutschland, man ist privat versichert und hat einen Pensionsanspruch. Zudem war es i. d. R. bereits vor Studienbeginn klar, welche Qualifikationen zu A12 bzw. A13 führen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Sehen Sie sich doch die beamtenrechtlichen Regelungen für die Übernahme in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe II des Landes NRW an. Im Schuldienst erfolgt nämlich abweichend von Eignung und Befähigung die Eingruppierung nach der Schulform. Alle, die lediglich bis Klasse 10 unterrichten dürfen, werden im Einstiegsamt in die letzte Besoldungsgruppe der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt eingruppiert.
Bei den Umweltingenieuren wird ja auch nicht danach eingruppiert, ob diese an einer unteren oder oberen Umweltschutzbehörde eine Planstelle haben.

Dirk Meier
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Das mag ja sein, aber Grund-, Haupt- und Realschullehrer wurden in den Jahrzehnten davor auch schlechter bezahlt als SEK II Lehrkräfte. Jeder weiß, was ihm nach dem Studium erwartet und entscheidet sich bewusst für eine Laufbahn.

Ein Umweltingenieur könnte auch in der oberen und in der unteren Behörde eingesetzt werden. Ein Grundschullehrer kann niemals eine Abiturprüfung abnehmen oder eine IHK-Prüfung vorbereiten.

Man kann aber sicherlich auch darüber sprechen, ob man das Studium für SEK I Lehrkräfte auf 4 Jahre verkürzt und damit in dieser Hinsicht eine Gleichwertigkeit mit einem FH-Studium schafft. Gerade im Hinblick auf den Lehrkräftemangel ist diese Option sicherlich reizvoll.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Ob ein GHR-Lehrer eine Abitur-Prüfung vorbereiten kann, ist doch nicht die Frage. Er darf sie nicht vorbereiten oder an ihr teilnehmen, da sonst die Prüfung als ungültig gewertet werden muss.
An Gesamtschulen in NRW können Sie als Beamter der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt zum Leitenden Gesamtschuldirektor aufsteigen, sie können in dieser Funktion aber niemals Vorsitzender des zentralen Prüfungsausschusse werden, weshalb dann der stellvertretende Schulleiter (Abwesenheitsvertreter) Beamter der Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt sein muss.
Alle Berufsbezeichnungen natürlich auch mit der weiblichen Amtsbezeichnung gedacht.

Und bitte niemals vergessen, auch Gymnasien sind Schulen der SekI+II. Das heißt, dass die dort eingesetzten Lehrkräfte zwei Drittel ihrer Unterrichtsleistung in Klassen oder Kursen der SekI erbringen.
Reine SekII-Schulen sind hingegen die berufsbildenden Schulen. Auch dort erhalten diejenigen Lehrkräfte, die Berufsgrundschulklassen oder Berufsvorbereitungsklassen unterrichten, die zu einem SekI-Abschluss führen sollen, A13 im Eingangsamt. Hinzukommt dass auch die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen keine IHK- Oder HWK-Prüfungen abnehmen dürfen. Da geht es denen wie den SekI-Lehrkräften.

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Nein, das ist alles andere als klar. In Brandenburg beispielsweise ist es seit Jahren so, dass eine Lehramtsausbildung zu A13 führt. Die Qualifikationen der Lehrkräfte an allen Schularten sind gleichwertig, führen aber dennoch in einigen Bundesländern zu ungerechten Besoldungsmodellen bei gleicher Studiendauer.
Beispiele:

  • Bayern: Realschullehramt vs. Hauptschullehramt
  • Niedersachsen: Gymnasiallehramt vs. GHR-Lehramt
  • NRW: Gymnasiallehramt vs. Grundschullehramt/HR-Lehramt
  • Hessen: Hauptschul-/Realschullehramt vs. Grundschullehramt

Die Besoldungsunterschiede sind somit höchstens eines: Ganz klar ungerecht!

Dirk Meier
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Ich werde nie verstehen, weshalb eine identische Ausbildungszeit zu einem identischen Gehalt führen muss. Nach dieser Logik müsste ich auch so viel verdienen wie ein erfolgreicher Notar oder ein Unternehmensberater, da diese häufig auch 5 Jahre studiert haben.

Ungerecht finde ich, dass viele Kolleginnen und Kollegen mit einer sehr dünnen Ausbildung, wenig Engagement und vielen Fehlzeiten das gleiche Gehalt wie ich bekommen. Wir bräuchten eine viel größere Differenzierung der Gehälter.

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Ich würde mir wünschen, dass der Korrekturaufwand bestimmter Fächer, wie z.B. Deutsch, insbesondere ab Klasse 9, wo 3-stündige Aufsätze geschrieben werden, berücksichtigt wird. Das läppert sich im Laufe von 37 Dienstjahren ganz schön, wenn man immer 3-4 Deutschklassen mit 28-30 SuS hat. Und mit Deutsch ist man z.B. in allen Prüfungen betroffen: sei es der Kompetenztest in Klasse 6 und 8, die schriftliche Prüfung in Klasse 10 und das Abitur. Und wenn man Pech hat, hat man auch noch mündliche Prüfungen. Und das alles evtl. auch noch in einem zweiten Fach, z.B. Englisch. Klar, Augen auf bei der Fächerwahl… Wie ansonsten eine engagement- oder leistungsbezogene Bezahlung bei LuL aussehen könnte, weiß ich auch nicht. Die periodischen Beamtenbeurteilungen bringen da jedenfalls nix, da man da sowieso keine Chance hat, höhergestuft zu werden. Jedenfalls in Thüringen.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Sie müssen es ja nicht verstehen, aber rein rechtlich richtet sich die Eingruppierung nach der Ausbildung. So wird es seit Jahrzehnten gemacht. Wieso soll es bei Lehrern plötzlich anders sein?

Das Argument „wusstet ihr doch vorher“ ist mit Verlaub das dümmste Argument dass man ständig hört. Jahrelang wurde A13 versprochen. Viele haben auf das Versprechen vertraut und haben den Beruf ergriffen. Die Masterabsolventen warten auf den versprochenen Sold. Also „wusstet ihr vorher“ ist schlicht falsch. Zumal es dann trotzdem nicht ein Grund darstellt sowas ewig weiter zu führen.

Dirk Meier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Aus diesem Grund würde ich die Studienzeit verkürzen. Dann gäbe es das rechtliche Problem nicht mehr. Darauf gehen Sie leider nicht ein.

Sie behaupten, dass mein Argument das dümmste ist, widerlegen Ihre Aussage aber innerhalb eines Absatzes selbst. Wer macht seine Studienwahl von A12 oder A13 abhängig? Da geht es nach Interessen, nach dem Studienort, nach den Einstellungschancen, dem NC oder was die besten Freunde machen. Wer Politikern irgendwelche Versprechen glaubt, dem kann man nicht helfen. Politiker wollen wiedergewählt werden und deshalb versprechen sie immer wieder allerlei unsinnige Dinge.

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Selbstverständlich ist die Besoldung auch ein wichtiger Faktor bei der Studienwahl – in unserer patriarchal geprägten Gesellschaft häufig nur bei männlichen Abiturienten. Mit ein Grund, warum an Sek I und Grundschule so ein hoher Frauenanteil vorhanden ist.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Aber sie wurde doch absichtlich 2009 erst verlängert und in Folge A13 in Aussicht gestellt. Soll wegen dir nun alles wieder rückgängig gemacht werden, weil du nicht willst dass andere auch A13 haben?

Thomas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Also Gehalt spielt sehr wohl eine grosse Rolle bei Studienanfängern. Kann ihre Sichtweise nicht nachvollziehen

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Das ist aber nicht nachweisbar und umsetzbar. Wer will objektiv feststellen, wie viel eine Lehrkraft im Vergleich leistet? Außerdem ist auch klar, dass eine Sport/Geschichte Lehrkraft weniger korrigiert als eine Deutsch/Französisch-Lehrkraft. Dafür musste die Sportlehrkraft unter besonderen Bedingungen unterrichten, die es im Klassenraum nicht gibt und einen anspruchsvollen Eignungstest bestehen. Hundertprozentige Gerechtigkeit gibt es nicht, aber:
A 13 wäre ein deutliches Mittel, um zu zeigen, dass alle Lehrämter gleichwertig (nicht gleichartig) sind. Mit diesem Mittel kann langfristig eine bessere Unterrichtsversorgung in GHR-Schulen sichergestellt werden. Die Gymnasien werden ohnehin überrannt.

easybyter
1 Jahr zuvor

Bestandslehrkräften soll der Aufstieg ermöglicht werden? Das heißt doch, dass erfahrene Lehrkräfte, die schon jahrelang den Mangel verwalten durften bekommen erst einmal weiter A12 und die neuen, unerfahrenen Kolleg*innen erhalten A13. Das kann doch keineswegs zu einer gesunden Atmosphäre in den Schulen führen. Wenn das mit den Stimmen der Grünen beschlossen werden sollte, bin ich absolut enttäuscht und bereue meine Wahlentscheidung. So etwas kann man doch einfach nicht machen.

Hans Albertz
1 Jahr zuvor
Antwortet  easybyter

…wer die Grünen wählt ist und etwas Gutes erwartet, dem ist nicht mehr zu helfen.

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  easybyter

Ich hoffe auch auf eine zügige Angleichung. Bis 2027 dauert sehr lange. Gut finde ich, dass die komische Nachqualifizierungsidee sich nicht durchsetzen konnte.

Hans Albertz
1 Jahr zuvor

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Mai diesen Jahres die Klage einer Grundschullehrerin abgewiesen, die eine Besoldung nach A13 haben wollte. Das Gericht begründete dies u.a. mit den unterschiedlichen Anforderungen (auch nach den Änderungen LABG 2009) der unterschiedlichen Aufgaben an den unterschiedlichen Schulformen und mit weiterhin vorhandenen unterschiedlichen Anforderungen an die Ausbildung. Im Wortlaut (https://rewis.io/service/pdf/urteile/g9v-13-05-2022-26-k-908618.pdf):

“Weitere Differenzierungskriterien seien unterschiedliche Aufgaben, verbunden mit unterschiedlichen Anforderungen an die Lehrkräfte, was sich u. a. dadurch
manifestiere, dass je nach Schulart das Spektrum an zu unterrichtenden
Jahrgangsstufen variiere und nur bestimmte Schularten die unmittelbare
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) vermittelten.”

“(…)auch nach Angleichung der Ausbildungsbedingungen für alle Lehrämter durch Vereinheitlichung der Ausbildungsdauer sei der Gesetzgeber nicht zu einer einheitlichen Einstufung aller Lehrämter in die Besoldungsgruppe A 13 als Einstiegsamt verpflichtet. Geblieben seien unterschiedliche Ausbildungsanforderungen (z. B. Ausbildungsinhalte und -schwerpunkte) in
Bezug auf die unterschiedlichen Schulformen sowie unterschiedliche Lehramtsbefähigungen mit unterschiedlichen Kompetenzprofilen.”

Die Frage ist, wie die Regierung diesen gerichtlich festgestellten Unterschieden jetzt Rechnung trägt.

Gleiche Arbeit für gleiches Geld… ggf. könnten man an einem Gymnasium oder Gesamtschule auf die Idee kommen, nur noch in der SEK I unterrichten zu wollen – bei gleicher Bezahlung bedeutet dies eine deutlich bessere work-life-balance ; – )

Jedenfalls wird so gut wie keine Lehrkraft dieser beiden Schulformen sagen, dass der Unterricht in der SEK II nicht einen erheblichen Mehraufwand gegenüber dem (alleinigen) Unterricht in der SEK I innerhalb der selben Schulform ausmacht. Warum also mehr tun für das gleiche Geld?

Last edited 1 Jahr zuvor by Hans Albertz
lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Albertz

„Gleiche Arbeit für gleiches Geld… ggf. könnten man an einem Gymnasium oder Gesamtschule auf die Idee kommen, nur noch in der SEK I unterrichten zu wollen – bei gleicher Bezahlung bedeutet dies eine deutlich bessere work-life-balance ; – )
Jedenfalls wird so gut wie keine Lehrkraft dieser beiden Schulformen sagen, dass der Unterricht in der SEK II nicht einen erheblichen Mehraufwand gegenüber dem (alleinigen) Unterricht in der SEK I innerhalb der selben Schulform ausmacht. Warum also mehr tun für das gleiche Geld?“
Das ist doch Unsinn! Am Gymnasium kommt es beim Aufwand vor allem auf die Fächer an. Es macht einen Unterschied, ob jemand Erdkunde und Bio oder Deutsch und Englisch unterrichtet. Viele Gymnasiallehrer wollen so wenig wie möglich in die Sek I, weil der Aufwand eben anders ist, und das bei einer sehr einfachen Schülerklientel.Außerdem herrscht nicht ohne Grund nur an den allgemeinbildenden Schulen mit A12 Besoldung Lehrermangel

Hans Albertz
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Danke für Ihren Einwurf.

Dass die Fächer eine Bedeutung bei der Arbeitsbelastung haben, versteht sich von selbst. Sie wollen mir aber nicht wirklich erklären wollen, dass die Erstellung und Berichtigung einer Deutschklausur in der Q2 mit einer Berichtigung in einer Klasse 5 zu vergleichen ist?!

„Viele Gymnasiallehrer wollen so wenig wie möglich in die Sek I, weil der Aufwand eben anders ist, und das bei einer sehr einfachen Schülerklientel.“

Sprechen Sie aus realer eigener Erfahrung oder sind das unbelegte Vorurteile? Was bedeutet „Viele“ – haben Sie konkrete Zahlen?

Ich kenne einige Gymnasiallehrkräfte, die möglichst nicht in der Oberstufe unterrichten wollen, da damit die Mehrarbeit durch die Klausuren und auch durch das Abitur verbunden sind. Ich kann Ihnen aber statistisch nicht sagen, ob Ihre „viele“ mehr sind als meine „einige“ Lehrkräfte. Ich weiß, dass ich es persönlich viel leichter hätte, nur in der SEK I zu unterrichten…

…und wenn es für jeden das gleiche Geld gibt, warum sollte man dann nicht auch nur in der SEK I unterrichten dürfen?

Die die meinen, dass es Ihnen bessern in der SEK II gefällt können das ja – bei gleichem Gehalt machen. So passt es doch für jeden – und alles eben bei A13.

Die Feststellung über die unterschiedlichen Anforderungen habe nicht ich vorgenommen, wie in meinem Post zu sehen, waren dies die Argumente des Verwaltungsgerichts Düsseldorf für ihre richterliche Entscheidung.

PS: Ob eine finanzielle Aufwertung alleine den Lehrermangel verschwinden lässt, wage ich zu bezweifeln. Leider.

Last edited 1 Jahr zuvor by Hans Albertz
Hans Albertz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Albertz

…statt nur den „Daumen runter“ zu geben, wäre es eine konstruktive Reaktion gewesen auch den Grund für die Ablehnung / Kritik zu äußern. Stören Sie sich an dem Gerichtsurteil oder an meinem persönlichen Belastungsempfinden (SEK I vs SEK II) an meiner Schulform oder an den Konsequenzen, die ich ggf. daraus ziehe? Sachargumenten gegenüber meiner Position stehe ich offen gegenüber.