Jugendlicher mit Schreckschusspistole? Großeinsatz nach Schüssen nahe Hamburger Schule

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HAMBURG. Ein Zeuge sieht in der Nähe einer Schule einen Jugendlichen mit einer Waffe in die Luft schießen und alarmiert sofort die Polizei. Doch die findet zunächst trotz eines Großeinsatzes weder eindeutige Hinweise auf den Täter noch die Tatwaffe. Verdächtige gab es jedoch.

Die Polizei war mit einem Großaufgebot angerückt (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Wegen Schüssen in der Nähe einer Schule ist es in Hamburg am Dienstag zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. Ein Zeuge hatte zuvor beobachtet, wie ein Jugendlicher mit einer Waffe in die Luft schoss, und alarmierte deshalb die Polizei, wie ein Sprecher am Dienstag in Hamburg sagte. Diese Schussgeräusche im Umfeld der Stadtteilschule Süderelbe in Neugraben-Fischbek seien auch von den Einsatzkräften noch gehört worden. Der Bereich um die Schule war daraufhin sofort abgesperrt worden und es wurde intensiv nach möglichen Verdächtigen gesucht. Eine konkrete Gefahr habe aber nicht bestanden, sagte der Sprecher weiter. Verletzt wurde den Angaben zufolge niemand und auch der Schulbetrieb ging normal weiter.

Die Ermittlungen der Polizei führten schnell zu einem 13-Jährigen. Bei der Durchsuchung der Wohnung seiner Eltern fanden die Beamten mehrere Waffen, darunter Schreckschusswaffen und eine Handgranate. Bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass keine als mögliche Tatwaffe in Frage kommt. Dennoch wird ermittelt, inwieweit der Jugendliche gegen das Waffengesetz verstoßen haben könnte.

Weitere Hinweise führten die Polizei zudem zu einem 16-jährigen Schüler der Stadtteilschule, bei dem aber keine Waffe gefunden wurde. Bei der Tatwaffe handelt es sich laut Polizei höchstwahrscheinlich um eine Schreckschusswaffe. In der Nähe der Schule wurden entsprechende Patronenhülsen gefunden. News4teachers / mit Material der dpa

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Georg
1 Jahr zuvor

Ich hoffe, dass die Familie, bei der die Waffen gefunden wurden, angemessen bestraft werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man so ohne Weiteres eine Handgranate in der eigenen Wohnung lagern darf. Wenigstens aber ein Gespräch mit dem Jugendamt sollte fällig sein.