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„Kommunikation wie bei der Mafia“: Wie ein Datenschützer versucht, Schulleitungen unter Druck zu setzen

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STUTTGART. Obwohl ein Abkommen zwischen der EU und den USA über den Datenschutz bereits vereinbart ist, macht der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink Druck auf Schulen, die Microsoft-Produkte nutzen. Sie sollen noch vor den Sommerferien aussteigen. Eine Initiative hat im Netz dagegen eine Petition gestartet – die Schüler, Lehrkräfte und Eltern zeigen sich über Brinks Vorstoß verwundert: Die betroffenen Schulen würden gar keine personalisierten Schülerdaten verwenden. Ein Ministerialer retweetet derweil das Bild eines Mafioso.

„Wir behalten uns vor, gegebenenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Verfahren entsprechend §25 Absatz 4 des Landesdatenschutzgesetzes einzuleiten.“ Foto: Shutterstock

Großer Bahnhof in Brüssel: US-Präsident Joe Biden und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen traten gemeinsam vor die Presse, um eine Einigung über ein neues Datenschutzabkommen zu verkünden. Die Verständigung unterstreiche das gemeinsame Interesse am Schutz der Privatsphäre sowie an Rechtssicherheit für die Unternehmen, so erklärte Biden. „Dies wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen“, sagte die EU-Kommissionspräsidentin. Der Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten sei gewährleistet.

Der Auftritt Bidens und von der Leyens fand vor sechs Wochen statt. Die politische Absichtserklärung – eine Konkretisierung steht noch aus – hat Konsequenzen auch für die Schulen in Deutschland. Die Datenschutzbeauftragten der Länder machen nämlich seit Jahren Stimmung gegen den Einsatz von US-Software im Bildungsbetrieb hierzulande. Kernargument: Es sei nicht gewährleistet, dass deutsche Schülerdaten in die Hände von US-Geheimdiensten gelangen. Tatsächlich erlauben die Datenschutzregelungen in den USA grundsätzlich den Sicherheitsbehörden einen Zugriff auf die Speicher der Konzerne.

„Wir bitten um Mitteilung konkreter Umsetzungsschritte und eines verbindlichen Zeitplans“

Dass das in der deutschen Schulpraxis nie eine Rolle gespielt hat (es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall), focht die Landesdatenschutzbeauftragten bislang nicht an. „Um den Schutz des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung auszulösen, bedarf es keiner festgestellten Verletzung dieses Grundrechts, sondern die Möglichkeit (!) einer solchen Verletzung reicht bereits aus“, schrieb etwa der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse in einem Post auf News4teachers. Ein Urteil von 2020 stützt diese Argumentation: Der Europäische Gerichtshof erklärte das bisherige Datenschutzabkommen mit den USA für nichtig, weil es nicht den Standards der EU entspreche. Das Gericht betonte seinerzeit, der Datenexporteur müsse prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen in den USA ein gleichwertiges Schutzniveau genießen.

Obwohl mit dem neuen Abkommen also nun eine politische Lösung absehbar ist, die den deutschen Schulen eine DSGVO-konforme Nutzung von Apple, Google, Microsoft und Co ermöglicht, macht der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink Druck auf Schulen, die Microsoft-Technik einsetzen – sie sollen möglichst vor den Sommerferien aussteigen. Offenbar will Brink noch schnell Fakten schaffen.

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„Wir bitten um Mitteilung konkreter Umsetzungsschritte und eines verbindlichen Zeitplans, wie Sie die Umstellung von MS 365 (bzw. MS Teams als Teil von MS 365) zu einem anderen datenschutzkonformen Produkt vornehmen werden“, so heißt es in einem auf den 26. April datierten Brief an eine Schulleitung, die News4teachers vorliegt. Frist: bis 8. Juni. „Sofern Sie am Einsatz von MS 365 festhalten, teilen Sie uns daher bitte mit, wie Sie alle Verarbeitungen zu Zwecken des Anbieters unterbinden, inkl. Messungen, welche dies eindeutig nachweisen.“ Als „Alternativen“ werden unter anderem Moodle oder itslearning genannt.

Heißt konkret: Die betroffenen Schulleitungen sollen beweisen, dass Microsoft Schülerdaten grundsätzlich nicht missbräuchlich im Sinne der europäischen Datenschutzverordnung nutzen könnte – ein Ansinnen, das gar nicht realisierbar ist und für kein anderes digitales Produkt verlangt wird. Die Beteuerung des Konzerns, selbstverständlich den Datenschutz zu achten, interessiert den Datenschutzbeauftragten wenig. Der droht den Schulen mit Konsequenzen, sollten sie nicht reagieren: „Wir behalten uns vor, gegebenenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Verfahren entsprechend §25 Absatz 4 des Landesdatenschutzgesetzes einzuleiten“, so heißt es in dem Schreiben.

Beim Kultusministerium heißt es, es gehe „nicht um eine pauschale Untersagung der Microsoft-Produkte“, wie die „Rhein-Neckar-Zeitung“ berichtet. Man lege Wert darauf, „dass der jeweilige Einzelfall genau betrachtet wird“. Was verantwortliche Ministeriale allerdings tatsächlich denken, offenbart sich in einem privaten Twitter-Post des Leiters des Bereichs „Digitale Bildungsplattform“, der darin das Bild eines Mafioso teilte. Ein Sprecher von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) beeilte sich zu versichern, das sei lediglich eine private Äußerung des Mitarbeiters. Die dargestellte Sichtweise, dass der Brief des Datenschutzbeauftragten als „Kommunikation wie bei der Mafia dargestellt wird, entspricht nicht der Sichtweise des Kultusministeriums“, erklärte er dem Bericht zufolge.

Im Netz wurde unterdessen eine Petition gegen Brinks Vorstoß gestartet. „Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Ausbilder können ein Verbot von Microsoftprodukten an unseren Schulen nicht einfach so hinnehmen! Dieses Verbot würde uns in unserem Schulalltag, im übertragenen Sinne, in die Steinzeit zurückwerfen. Das können wir gerade zu den aktuellen Pandemie-Zeiten und darüber hinaus nicht akzeptieren. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben die von Ihnen empfohlenen Produkte und Plattformen gänzlich versagt“, so heißt es darin. Mit Blick auf Microsoft 365 und Teams schreiben die Initiatoren: „Viele Unternehmen und öffentliche Behörden setzen die genannten Produkte ebenfalls im Berufsalltag ein und vernachlässigen deswegen nicht den Datenschutz.“

„Die Schüler können mit Ihren Accounts am Online-Unterricht  teilnehmen, ohne auch nur Ihren Namen preis zu geben“

Außerdem: Betroffene Schulen schützten die personenbezogenen Daten von Schülern längst wirkungsvoll – nämlich mithilfe von pseudonymisierten Logins und E-Mail-Adressen. Heißt: Die Namen werden verschlüsselt; die Klarnamen sind lediglich den Lehrkräften und den Schülern selbst bekannt. „Die Schülerinnen und Schüler können mit Ihren Accounts am Online-Unterricht über das Microsoftprodukt Teams teilnehmen, ohne auch nur Ihren Namen preis zu geben. Deshalb können wir nicht verstehen, warum es zu flächendeckenden Verboten von Programmen kommen soll, wenn doch praxistaugliche Lösungen vorhanden sind.“ News4teachers

Überzogener Datenschutz und Unterrichtsmaterialien vom Staat: Wie die Digitalisierung der Schulen ausgebremst wird

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gehtsnoch
1 Jahr zuvor

„keine personalisierten Schülerdaten“ aber „Heißt: Die Namen werden verschlüsselt; die Klarnamen sind lediglich den Lehrkräften und den Schülern selbst bekannt.“
Dieses technische Phänomen der Personalisierung an einer Schule mit MS365 im Einsatz darf mir ein Verantwortlicher gerne mal verständlich erklären.

Einer
1 Jahr zuvor

So sieht Fortschritt und Digitalisierung von Unterricht in Deutschland aus.

Nur so nebenbei: haben die Universitäten in BaWü auch diesen Brief erhalten? Dort ist MS365 mit Sicherheit auch Standard.

Hesse
1 Jahr zuvor
Antwortet  Einer

Überall wird MS365 genutzt. Auch in Hessen nutzen sehr viele Schulen MS365.

laromir
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hesse

Ging aber auch nicht ohne Diskussionen und Videokonferenzen wurden teilweise untersagt und auf BBB verwiesen, was ziemlich instabil lief. Die schriftlichen Chatgruppen bei Microsoft liefen wenigstens immer, im Gegensatz zum zu Beginn wochenlang ständig überlastet Schulportal, das Beim Hochladen, runterladen und Nachrichten schicken ständig gezickt hat. Auch jetzt sind manche Funktionen einfach noch unterirdisch und kosten nur Zeit und Nerven.

E.T.
1 Jahr zuvor

Liebe Redaktion, von Ihren Überschriften kann so manches Skandalblatt noch etwas lernen.

E.T.
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Stimmt, vom Inhalt auch.

Andre Hog
1 Jahr zuvor

„Um den Schutz des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung auszulösen, bedarf es keiner festgestellten Verletzung dieses Grundrechts, sondern die Möglichkeit (!) einer solchen Verletzung reicht bereits aus“, schrieb etwa Lutz H.

Mhhm, beim Erwerb eines Führerscheins und im Anschluss daran eines PKWs gilt demnach:

„Um den Schutz des Grundrechts der sicheren Teilhabe am öffentlichen Straßenverkehr auszulösen, bedarf es keiner festgestellten Verletzung der dort geltenden Regeln, sondern die Möglichkeit(!)einer solchen Verletzung reicht bereits aus.“

….würde bedeuten, dass niemand mit Führerschein und PKW am Straßenverkehr teilnehmen dürfte, weil er / sie ja ohne weiteres zum Zuschnellfahren, RoteAmpelÜberqueren, überrollen einer Oma oder lautes Hupen in der Nähe eines Krankenhauses etc in der Lage wäre.

Der Rechtsverstoß / die Gefährdung der persönlichen Freiheitsrechte anderer Menschen muss nicht vollzogen werden bevor die Strafverfolgung resp. die Verweigerung an der Teilnahme erfolgen kann sondern es muss nur die Möglichkeit dazu geben.

Ein klimatechnisch betrachtet sinnvoller Ansatz – würde eine Übertragung dieser Denkweise auf das Bsp Individualverkehr oder überhaupt Mobilität für die Abschaffung aller Fahrzeuge sorgen, die schnell, schwer oder groß genug sind, um gegen geltende Regeln verstoßen zu können.
Ich freue mich auf Bobby-Car, Tretroller, Pedalos, Rollschuhe und Rollbretter….

ÜBRIGENS:
Bei uns in der Anstalt werden die geltende DSGV und die daran gekoppelten Verbote immer dann betont bemüht, wenn es gilt, sinnvolle Erleichterungen bei der Arbeit der KuK oder Transparenz ggü dem Handeln der SL zu verhindern.

Last edited 1 Jahr zuvor by Andre Hog
vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

So sehr ich viele ihrer Beiträge schätze, das ist unter Niveau. Lächerlich machen durch Übertreibung? Vielleicht mal „Gefährdungshaftung“ nachschlagen, ist gar nicht so weit entfernt von diesen „lächerlichen“ Gedanken.
Nein, die NSA wird vermutlich nicht die Daten von Schule XY durchsuchen, ist auch überhaupt nicht das Argument. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet freie eigene Bestimmung über bestimmte Daten, die Möglichkeit einer Verwendung durch Dritte schränkt diese Entscheidungsfreiheit ein, damit ist ein Grundrecht beeinträchtigt. Das kann man nicht mögen, aber bitte, mit der passenden Mehrheit kann dieses Grundrecht gesetzlich eingeschränkt werden, nur zu. Die Argumentation „das geht so nicht, das ist übertrieben, das klappt doch bisher“ folgt allein praxisrelevanten Gründen, was interessiert es schon wenn irgendwelche Nerds rechtlich argumentieren. Das Problem ist aber nicht nur abstrakt und eine andere Bewertung hier würde, gleiche Rechte, sicherlich auch in außerschulischen Bereichen Folgen haben.
“ohne MS O365 Rückkehr in die Steinzeit“ im Artikel ist bezeichnend, gibt es da nicht gerade ein Problem mit ärgerlichen Abhängigkeiten von einem Anbieter?

tozitna
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

„Nein, die NSA wird vermutlich nicht die Daten von Schule XY durchsuchen, ist auch überhaupt nicht das Argument. “

Doch, genau das ist das zentrale Totschlagsargument, mit dem die freie Wahl von Eltern, Schülern, Lehrkräften eingeschränkt wird…

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  tozitna

Was soll die „freie Wahl“ konkret sein?

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
tozitna
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Wenn sich die Schulgemeinschaft informiert (!) statt für die Schulcloud und BBB für MS365 Edu entscheidet – ach, entschuldigung, geht ja nur in anderen europäischen Ländern… Hier braucht es die Genehmigung der Datenschutzaktivisten, die nach deren eigenen Einschätzungen ohnehin nicht zu bekommen ist.

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor
Antwortet  tozitna

Es geht schlicht und einfach darum, dass Gesetze eingehalten werden, die dem Schutz der Schüler dienen.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das kann gar nicht sein, denn genau davon hatten sich die KuMis bzgl der geltenden Arbeitsschutzgesetze bewusst verabschiedet.

Deshalb vertrete ich auch vehement die Einschätzung, dass nur auf die Gesetzte geachtet wird, die den Vorstellungen und dem politischen Nutzen ihrer eigenen Karriere entsprechen.

Thomas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Offenbar steckt hinter dem Kommentar ein grundlegendes oder gewolltes Missverständnis bzw. Unkenntnis unserer verschiedenen Rechtsprinzipien. Und es hat durchaus Sinn und Legitimation, verschiedene Rechtsprinzipien in unterschiedlichen Gesellschafts- und Rechtsbereichen anzuwenden. Dann hinzugehen, und verschiedene Rechtsbereiche unmittelbar miteinander zu vergleichen, mag vordergründig lustig klingen, offenbart allerdings auch eine gewisse Form der Naivität (die aber vielleicht auch schon im einleitenden „Mhhmm“ andeutet).

Die DSGVO und mit ihr die nationalen Datenschutzrechte basieren auf dem Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thomas

Sehr geehrter Thomas,
vielen Dank für das unbedachte Kompliment…
wenn es mir gelungen sein sollte, den Eindruck von Naivität zu erzeugen, dann habe ich alles absolut richtig gemacht.

Also..Daumen hoch! ;-).

D. Orie
1 Jahr zuvor

Ich bin froh, dass es so gute – und KOSTENLOSE (!) – Alternativen zu Microsoft gibt. DANKE an die vielen engagierten Informatiker!

Last edited 1 Jahr zuvor by D. Orie
teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  D. Orie

Und genau der Plural ist m.E. das Problem. Ein Chatprogramm, ein Lernraum, ein Forum, ein Videokonferenztool, eine Email, ein Cloudspeicher, ein Aufgabentool, unterschiedliche Dateiformate usw usf.

Das ist umständlich, wenig praxisorientiert und erzeugt nur Frust. Mit MS365 Eduvariante habe ich einfach alles in einem. Ich kenne bis heute keine Alternative, die das kann und ich richte nicht für 1100 Schüler_innen und 120 KuKs alles einzeln ein.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Nur Frust, keine Alternative … oder ist das gar Faulheit?

Natürlich nur MS 365 Alleinstellungsmerkmale, wenn man einfach nicht vergleichen möchte wie mit:

  • OpenOffice ist eine sehr gute Office Alternative, da es fast dieselben Funktionen bietet.
  • ONLYOFFICE Workspace
  • Zoho
  • Google Workspace
  • Nextcloud
  • Apache OpenOffice
  • LibreOffice
  • Free Office
  • WPS office
  • Kopano
  • CryptPad (eine einzigartige Ende-zu-Ende-Verschlüsselungstechnologie für die Speicherung und gemeinsame Nutzung von Dateien)
  • Open365

usw.

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ich habe den Eindruck, dass Sie mein Anliegen nicht verstanden haben. Ich kenne viele ihrer Alternativen. Sie sind m.E. nicht ausreichend für den Schulaltag praktikabel. Es sind alles Einzellösungen, für jede Funktion, die ich bei MS365 u.a. mit dem Officepaket und MSTeams habe, gibt es nur EIN eigenes Programm und dies ist meist kein äquivalentes Produkt und auch nicht miteinander verknüpft.

Faulheit? Puhh… find ich schon einen frechen Ausdruck. Immerhin bin ich Lehrer und nicht Systemadministrator für 1100 SuS und 120 KuKs. „Nebenbei“ unterrichte ich einfach 6 Klassen in einem Hauptfach. Es kann nicht jeder Lehrer sein eigenes Süppchen kochen. Es braucht m.E. ein System als Schule, mit dem alle arbeiten.

Um mal kurz auf einiges einzugehen:
Openoffice: Textbearbeitungsprogramm deutlich schwächer, Tabellenkalkulationsprogramm schwächer, Präsentationsprogramm reduzierter
Nextcloud: Ich hatte zwei Nextcloudprivatserver. Es gab soviele Sicherungs- und Synchrofehler von Update zu Update, die Verschlüsselung hat Probleme gemacht, gerade bei einer Multinutzung.
LibreOffice ähnlich zu OpenOffice, teilweise nicht mit docx Formaten von anderen Schreibprogrammen kompatibel.
Ein sinnvolles Chatprogramm fehlt immer noch, sicher Emailserver für 1300 Personen, Aufgabetools etc.
Einige von Ihnen aufegzählte Dinge sind noch in der Entwicklung.

DigitaleSouveränität
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Nicht nur die Tools sind in der Entwicklung. Es sind auch die Köpfe der Kinder, die damit unterrichtet werden könnten. – Leider findet diese aber nicht in den Köpfen der Kinder statt, sondern in den Design- und Marketingabteilungen digitaler Großkonzernen. – Im Zweifel ohne hinter die Kulissen schauen zu können, da Firmengeheimnis. #DigitaleSouveränität

mama51
1 Jahr zuvor
Antwortet  D. Orie

Aaaaha!!!! Und welche sind das? Also die, welche auch „die Gnade“ der königlich- kaiserlichen Datenschützer haben? (Außer BBB, und das auch nur eingeschränkt)
Ich warte gespannt auf die Vorschläge Ihrer hochgelobten „engagierten Informatiker“!
Vielen Dank im voraus!

Lausi
1 Jahr zuvor

Dieses Thema und der GANZE Ablauf mit der Digitalisierung an Schulen in den letzten Jahren gehört in die Medien (am besten direkt Lanz, Illner usw.).

Köpfe würden rollen….

Das Ganze ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten…

…noch schnell zur Lösung des Themas Microsoft:

1) Land kauft Lizenzen
2) Macht dies über EIGENE Server datenschutzgerecht

Problem: kostet Geld

DigitaleSouveränität
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lausi

Problem: Microsoft wird niemals ihren Code als Open Source öffnen, dass Menschen dadurch mit und durch den Code die Grundprinzipien einer freien digitalen Gesellschaft erlernen können…

Lämpel
1 Jahr zuvor

Weil ich solch einen Blödsinn nicht mehr mitmachen wollte und diese Kultusbürokratie unerträglich ist, habe ich nach 20 Jahren den Schuldienst incl. Verbeamtung in BW quittiert. Arbeite jetzt in einem Land mit zeitgemässer Verwaltung und funktionierenden Strukturen. In BW haben zu meiner aktiven Zeit oft nicht einmal Basics funktioniert – und die Spirale nach unten dreht sich weiter. Unglaublich.

Andreas Martin
1 Jahr zuvor

Wenn hohe Ministerialbeamte Bilder eines Mafioso in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten twittern, werden sie zu Recht vom @KM_BW zurückgewiesen und als private Meinung eingestuft.

Wenn @News4teachers dann mit einem ebensolchen Bild aufmacht und im Beitrag auf die Problematik einen solchen Bildes eingeht, kann man das wohl kaum anders interpretieren als eine ebensolche Meinungsäußerung gegenüber dem Datenschutzbeauftragten.

Man macht sich das Bild quasi zu eigen und bestärkt es. Eine Kennzeichnung als Kommentar ist nicht erkennbar.
Leider fällt News4Teachers beim Thema Datenschutz wiederholt auf. Jetzt auch noch derart die unabhängigen Beauftragten derart anzugehen, ist schon grenzwertig.

Andreas Martin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich glaube kaum, dass sich da jemand Spielwiesen ausguckt.

Schauen sie sich mal die jährlichen Berichte der Datenschutzbeauftragten an und den minimalen Anteil, den Schulen darin einnehmen – neben zig anderen Themenfeldern. Sie haben – verständlicherweise – einen thematisch sehr verengten Blick.

An welches Baden-Württembergische Unternehmen in seinem Zuständigkeitsbereich im Bildungsbereich sollte sich der Datenschutzbeauftragte denn heranwagen?

Absurd ist die andere Verengung ihrerseits:
Es geht nicht nur um den möglichen Zugriff von US-Behörden auf konkrete Schüleraufsätze. Es geht z.B. auch darum, dass im großen Umfang Meta/ und Verhaltensdaten protokolliert werden, ohne das – selbst in konkreter Analyse des LfDI – die Abflüsse und ihre Zwecke nicht ge-/erklärt werden können.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Red.,
vielen Dank…genau das war auch mein Ansatz im oben stehenden Post.

Es wird in grotesker Vehemenz dieser Gaul der DSGVO geritten…

Last edited 1 Jahr zuvor by Andre Hog
Andreas Martin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Und genau hier liegt der Unterschied:
Der Staat ist kein Unternehmen. In Schulen werden Kinder (besonders schützenswert) per Schulpflicht gezwungen.

Der Staat muss also in der Lage sein, vollständig erklären zu können, was er mit den Daten von Kindern macht, wem er sie gibt und was derjenige dann damit macht.

Ihr Vergleich mit „Mord“ als Straftat, ist schon einigermaßen absurd. Hier fehlt offenbar grundlegendes Verständnis zu Grundsätzen unseres Rechtsstaats.

Und präventiv bekämpft hier auch niemand etwas: die Datenabflüsse sind doch real und passieren. Wäre es ihnen lieber, die Software einzusetzen, dann die Verstöße festzustellen und sie dann nachträglich zu ahnden? Da ist das Prüfen im Vorfeld (wie hier geschehen in BaWü) doch für alle Beteiligten sinnvoller.

Andreas Martin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Natürlich glaubt niemand, dass der Datenschutzbeauftragte so aussieht.

Sie bebildern einen unabhängigen Beauftragten als Mafiosi.

Was würden Sie dazu sagen, wenn ich ein Bild zeichnen würde, bei dem ich News4Teachers als Esel darstellen würde, der vor einen Karren namens Microsoft gespannt ist?

Sie diffamieren eine staatliche Institution. Oder meinen Sie tatsächlich Stefan Brink persönlich?
Ein Kultusministerium hat wenigstens noch den Anstand, sowas als persönliche Entgleisung einzuordnen.

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

Also ich bin immer mit meinem Echtnamen online unterwegs. Sichererer is‘ nix, weil keiner annimmt, man könne so doof sein. Damit trickst man jeden Algorithmus aus, das können die einfach nicht fassen. – Und das, meine lieben biomassebasierten System-Miteinheiten, führt uns zur Grundfrage der Digitalisierung für die nächsten 50 Jahre:

Bewahrt natürliche Dummheit vor künstlicher Intelligenz?

Wuhli
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Der isch doch nedd ganz sauber!
Der soll einmal sagen welches Programm man nehmen darf (gleichzeitig aber auch etwas taugt)! Und nicht immer erst uns alles selbst erarbeiten lassen und dann verbieten!
Immer das Gleiche! Es ist immer diese Vorgehensweise!
Spart die „Typen“ ein und besorgt uns das richtige Programm!

Dieter Schmeer
1 Jahr zuvor

Und ich bleibe dabei: Entweder es ist bezüglich Datenschutz zulässig, dann kann es auch an Schulen genutzt werden, oder es ist unzulässig, dann darf es auch in keiner Behörde, bei keinem Arzt, in keinem Unternehmen etc. benutzt werden, die verarbeiten damit schließlich auch meine Daten.
Ganz oder garnicht, aber alle benutzen es und die Schule darf nicht ist doch totaler Schwachsinn.

DigitaleSouveränität
1 Jahr zuvor

Wie kann man davon sprechen (oder sinnvoll zitieren), dass Moodle Probleme bei Videokonferenzen aufweist, obwohl Moodle gar keine Videokonferenzen ermöglicht…?

Und noch was:
Jede Digitalisierung, die im Kern NICHT die gesellschaftlichen Rahmenbedingen, Abhängigkeiten und Auswirkungen mitdenkt, untergräbt die Fundamente einer freien Gesellschaft und ist daher im Zweifelsfall abzulehnen.

WolDo
1 Jahr zuvor

Das IT-Entwicklungsland Deutschland wird sich bestimmt in Riesenschritten weiterentwickeln, wenn wir fertige Produkte aus den USA nutzen und sonst nichts. Das Geld, das alle 3-4 Jahre in neue Lizenzen und neue Hardware gesteckt werden muss, sollte man lieber für hoheitsrechtlich unbedenkliche Produktentwicklungen in D verwenden, dann könnte man vielleicht allmählich aus dem Entwicklungsland-Status herauskommen. Die allermeisten Kommentare bedienen genau diesen Eindruck des häufigsten Wunsches: Möglichst bequem soll es sein!
Das Problem liegt doch ganz woanders: Die öffentliche Hand hat es jahrzehntelang ignoriert und stellt nicht genügend Anschubfinanzierung zur Verfügung.
Mit Linux from Scratch und Android-Alternativen wie LineageOS stehen genügend Grundlagen bereit, dass deutsche Entwickler entsprechende Lösungen bauen können. Das kostet halt… Aber auf Dauer sicher nicht mehr.
Die Produkte von MS im Einsatz führen zu mangelnder Autarkie und großen Sicherheitsproblemen, weil allzu häufig im IT-Bereich gespart und nicht entsprechende Updates durchgeführt werden. Die Infrastruktur wird angreifbar, und Fachleute gibt es zu wenig, weil ja alles so schön vorgekaut verfügbar ist. Das wird sich noch verschärfen, denn Windows 11 läuft mittlerweile nur noch auf Hardware, die höchstens zwei Jahre alt ist (nachdem MS wieder in Hardwareproduktion mit Surface eingestiegen ist, ist ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Welche Firma sparen will, sollte also schnellstmöglich weg von MS kommen.
Lehrer:innen machen den Kindern vor, dass man am besten Apple-, Microsoft- und Google-Produkte nutzt, weil die ja so schön bunt und nutzerfreundlich sind. Eigenes (gesellschaftskritisches) Denken und Gestalten: Fehlanzeige. Abhängigkeitsfaktor: 100%. Andererseits brauchen Lehrer:innen mehr Zeit, neue Tools kennenzulernen – ein weiteres Element des Gesamtproblems.
Wer eine coole Informatik-AG macht, könnte z.B. mit Schüler:innen daran arbeiten, LibreOffice u.a. schicker und noch anwenderfreundlicher zu machen und verbindenden Tools wie Teams zu entwickeln (wer MS Office kennt, kommt zwar auch heute schon mit LibreOffice oder OnlyOffice und wie sie alle heißen, problemlos klar, aber optimieren kann man ja immer).
In der Schule braucht man keine perfekte Anwendersoftware, das lässt sich auch alles in der Ausbildung noch lernen. Mit 55 Jahren habe ich in den 90ern alles gelernt, was ich heute brauche – auch mit Linux, völlig problemlos. Was wir brauchen, sind Programmierfähigkeiten, und die erwerben Kinder eh‘ erst frühestens mit 12 (logisches Denken – Entwicklungspsychologie). Eine Erweiterung des Jugendschutzgesetzes, dass Kinder erst mit 12 über eigene, internetfähige Geräte verfügen dürfen, würde übrigens auch massiv die Volksgesundheit voranbringen – und das sollte in der Schule dringend vorgelebt werden!
Wer wirklich Kenntnisse entwickeln will, muss sich mit Linux beschäftigen: Alle Supercomputer der Erde laufen damit oder anderen Unix-OS, die ganz große Mehrzahl der Server weltweit auch. Ach, übrigens, Lucasfilm und Weta (Peter Jackson/Herr der Ringe) haben auch ihre eigene, auf Linux basierende Software (von wegen Kreativwirtschaft und Apple).
Auf der anderen Seite brauchen wir Tools, die in der EU entwickelt werden, und Finanzierungen, die brauchbare Hardware hinstellen (BBB z. B. hängt in der Funktionalität vor allem davon ab – ach ja, Glasfaserausbau und niedrige Netzkosten gehören auch dazu).

Der Artikel spricht vor allem für Eins: Mangelndes Wissen und Ablehnung, sich dieses anzueignen, bevor man einen Artikel schreibt.
Eine Änderung der Gesetzgebung in den USA ist zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Datenübermittlung nach EU-Recht legal wird. Da können noch so schöne Texte und Fotos von Ursula und Joe veröffentlicht werden, solange das sich nicht ändert, bleibt eine Übermittlung in die USA illegal – übrigens auch, was Metadaten betrifft, denn daraus lässt sich ein Leben bis ins Detail rekonstruieren. Man braucht dazu gar keine personenbezogenen Daten – ein häufiger, großer Irrtum!
Deshalb erfahren wir übrigens auch nichts über Datenschutzverstöße, die Schüler:innen betreffen könnten: Die Anfragen der US-Geheimdienste erfolgen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle unter dem Geheimhaltungsgebot, d. h., die Konzerne dürfen gar nicht mitteilen, wenn sie Daten herausgeben müssen.
Wer jetzt meint, mit iPads wäre alles besser, den muss man enttäuschen: Apple ist vor allem in einem besser – mehr Geld in die Werbung zu investieren, die den Anwendern Privatsphäre vorgaukelt. Auch hierzu findet man haufenweise Infos im Netz.
Auch mit der Initiative des BW-Datenschutzbeauftragten hätte man sich besser beschäftigen sollen: Er hat mit Microsoft-Personal zusammengearbeitet und versucht, mit diesen gemeinsam Lösungen zu finden. Da aber viele Daten verschlüsselt übermittelt werden und dies auch bei den teuersten Versionen (Enterprise) nicht abzuschalten geht, konnten die MS-Mitarbeiter da auch nicht helfen. Und eine den DSGVO-Vorgaben entsprechende Version will man nicht entwickeln, weil das wahrscheinlich bedeuten würde, den Code komplett neu zu schreiben – zusätzlich zu den erheblichen Einnahmeverlusten aus Datenverkauf.

Also, Leute, benutzt euren eigenen Kopf und lasst euch nicht in die ach so bequeme Matrix schieben, die alles für euch schon geregelt hat!

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