Bundesregierung: Essener Schüler wollte „möglichst viele“ Menschen töten

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wegen Terrorismusverdacht in Untersuchungshaft sitzende Essener Schüler (16) wollte an seinem Gymnasium mit selbst gebauten Sprengsätzen nach Ansicht der Ermittler «möglichst viele» Lehrer und Schüler töten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag hervor.

Am Sitz der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe laufen die Ermittlungen. Foto: Shutterstock

Mögliche Verbindungen zu rechtsextremen Parteien oder Organisationen würden noch überprüft, erklärte das Innenministerium in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Konkreter wird die Regierung nicht – man wolle die laufenden Ermittlungen und die Suche nach möglichen Mitwissern nicht gefährden.

Den Verdächtigen hatten die Sicherheitsbehörden des Bundes laut Innenministerium bis zum Tag der Tat nicht auf dem Schirm. Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz hätten am Vormittag des 12. Mai erstmals von dem Schüler erfahren. Nach seiner Festnahme sei der Fall im «Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Rechts» (GETZ-R) besprochen worden.

Der deutsche Jugendliche war vor gut einem Monat nach den Hinweisen von Mitschülern festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. In der Wohnung waren die Ermittler auf rechtsextreme Schriften, Materialien zum Bombenbau, ein selbst gebautes Gewehr und Armbrüste mit Pfeilen gestoßen. Der Generalbundesanwalt ermittelt.

Polizei vereitelt „mutmaßlichen Nazi-Terroranschlag“ auf zwei Schulen – 16-Jähriger festgenommen

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2 Kommentare
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Trollbuster
1 Jahr zuvor

Es ist beschämend und beängstigend, was für eine Gefahr von der rechtsextremen Szene in Deutschland ausgeht.

Erstaunlich ruhig unsere rechte Gang hier zu diesem Thema, wo jetzt immer klarer wird, welche Motive der junge Mann hatte. Ich hoffe sie schämen sich immer noch über das, was sie damals hier dazu geschrieben haben.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trollbuster

Wo ist das Problem? Bei einem Messerattentat in Würzburg wurde der Täter als psychisch kranken Einzeltäter erklärt. Das kann man also mit derselben Logik auch hier tun.

ODER man wendet die gleichen Maßstäbe auf beide Situationen an. Ihre Entscheidung.