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Ihnen reicht’s: Grundschullehrerinnen ziehen für A13 jetzt vors Oberverwaltungsgericht

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Wegen ungleicher Bezahlung ziehen zwei Grundschullehrerinnen vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht. Den Eingang der Berufung bestätigte am Dienstag eine OVG-Sprecherin. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die seit Jahren umstrittenen Gehaltsunterschiede zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern im Mai mit zwei Urteilen gebilligt, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen.

Das OVG hat zu entschieden. Foto: Shutterstock

Grundschullehrer bekommen in NRW die Besoldungsstufe A12, Gymnasiallehrer A13. Der Unterschied beträgt im Grundgehalt für Berufsanfänger deutlich über 400 Euro brutto monatlich. Die klagenden Lehrerinnen hatten auf die seit 2009 in NRW weitgehend angeglichene Ausbildung beider Gruppen verwiesen. Außerdem unterschieden sich die ausgeübten Tätigkeiten nicht so wesentlich, dass der Unterschied gerechtfertigt sei, hatten die Lehrerinnen argumentiert.

Dem widersprach das Gericht. Erstens habe der Gesetzgeber verfassungsrechtlich weiten Spielraum bei der Gestaltung der Besoldungsgruppen. Zweitens sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.

Die schwarz-grüne Regierungskoalition hat zwar zugesagt, die Gehälter angleichen zu wollen. Dabei wird allerdings offenbar an ein Vorgehen in Schritten bis 2027 gedacht, wie News4teachers berichtet. News4teachers / mit Material der dpa

Gericht billigt geringere Bezahlung von Grundschullehrern – „sachgerecht“

 

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Marc
1 Jahr zuvor

Finde ich richtig. Das Urteil war mehr als skandalös. Den unterschiedlichen Berufsalltag als Grund anzuführen verpufft in dem Moment wo die Anklage feststellt, dass Sonderpädagogen auch an Grundschulen arbeiten und dafür A13 erhalten.
Wenn man dann noch feststellt, dass seit Jahrzehnten Lehrer anhand ihrer Qualifikation besoldet werden und Masterabsolventen im öffentlichen Dienst immer, absolut immer, mit Masterabschluss im höheren Dienst A13 eingruppiert wurden, dann bringt man sich in Erklärungsnot wieso das nur bei Lehrern in GS und Sek1 plötzlich anders sein soll. Die Begründung warum Sonderpädagogen damals A13 erhielten war eben ihre verlängerte Ausbildung. Das war auch völlig korrekt so. Und heute ist genau die gleiche Situation bei Grundschullehrern plötzlich rechtlich nicht haltbar. Pure Komik

Stiefmütterchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Hat das Gericht also rechtswidrig entschieden? Bzw. wie du uns ja immer weismachen wolltest: verfassungswidrig. Ein verfassungswidriges Gerichtsurteil also?

Man frage Marc, der kennt sich besser aus als alle Juristen im Lande.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stiefmütterchen

Wow, entweder trollst du oder hast Null Ahnung von Gerichtsbarkeit. Revisionen gibt es nicht ohne Grund. Tausende Urteile werden jedes Jahr in Berufungsverfahren revidiert. Also jetzt so zu tun als sei ein Urteil der untersten Gerichtsbarkeit ultimativ, nur weil man weiterhin gerne den blöden Grundschullehrern und Sek1 Kräften amtsunangemessene Besoldung wünscht, ist reichlich lächerlich.
Allein wegen Leuten wie Ihnen freue ich mich, dass die Politik endlich die überfällige Besoldungsreform auf den Weg bringen wird. Ich hoffe Sie können damit leben dass gleich ausgebildete Lehrkräfte auch so viel verdienen dürfen wie Sie.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Richtig, Sonderpädagogen erhalten A13. Und das ohne Klassenleitung und den entsprechenden Korrekturaufwand. Insofern ist das überhaupt kein Argument. Die Argumentation des Gerichts lässt außerdem jegliche, realistische Vorstellung vom Arbeitspensum einer Grundschullehrkraft vermissen. Die hohe Komplexität des Berufs wird weder erkannt, noch berücksichtigt.

Pia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Stimmt nicht. Mit Master kriegt man nicht immer A13 im öffentlichen Dienst. Dafür muss die Stelle auf A13 datiert sein. Wenn es sich um eine Stelle nach A9 handelt, kriegt man auch trotz Master kein A13. Die Stelle hängt von der Bewertung ab, die von der Tätigkeitsbeschreibung abhängt.
Das Land vergütet aktuell an Grundschulen sowie HRSGe noch auf A12, daher ist das richtig.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pia

Das ist korrekt. Dennoch werden alle Stellen, die einen Master verlangen, eben mindestens nach A13 ausgeschrieben. Natürlich kann man sich auch mit Masterstudium auf Stellen bewerben, die anders bewertet sind und erhält dann eben weniger. Dennoch sind alle Stellen, die ein Masterstudium voraussetzen eben mindestens auf A13 bewertet. Nur bei Lehrern ist das nicht so

Pia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Das wusste man doch schon vor dem Studium, welche Schulform wie besoldet.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pia

Achso. Und deswegen darf man das nicht ändern? Das Prinzip Ätschi-Bätsch? Bis keiner mehr Grundschullehrer werden will?
Mein Gott immer der gleiche Mist von den gleichen Leuten

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Gott sei Dank hat das Wohl bald ein Ende. Muss sagen, dass würde mir für Leute wie Pia schon innere Genugtuung geben. Aber das nur am Rande

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pia

Hast du eigentlich aktuell A13, wenn man fragen darf?

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pia

Ich habe Lehramt Primarstufe, A12, studiert. Ich arbeite als Sonderpädagoge, eigentlich A13. Hat mir vor 28 Jahren keiner gesagt.
Haben Sie sonst noch dumme und naive Argumente????

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pia

Wenn sich die Rahmenbedingungen und das Aufgabenfeld nicht stetig erweitern würde, wäre das Argument vielleicht nachvollziehbarer.
Oder „dürfen“ LuL, welche vor Jahren Studiert haben auf die Differenzierung und Inklusion etc. verzichten? Die künftigen (Master)Absolventen müssen das aber machen, da man das vor dem Studium ja jetzt schon wusste?

Sollte es generell einfach unter keinen Bedingungen eine bessere Bezahlung geben – egal für welche Berufsgruppen … Das wussten doch alle zuvor, was sie verdienen (vom Gehalt her zumindest) würden?

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Nein das stimmt nicht. Viele Stellen im hD werden bewusst nicht mit A13 ausgeschrieben. Typisches Beispiel Informatiker. Entweder sind die Stellen nach A9 ausgeschrieben oder, falls Master notwendig, im öD nach E-Besoldung. Das kommt dem Land günstiger. Wir Lehrer sind durchaus privilegiert mehrheitlich verbeamtet zu werden.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Lötzinn – alles was nicht mit A13 im Einstiegsamt ausgeschrieben ist, ist kein Dienstposten in der Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt.
A9 sind Fachinformatiker ohne Bachelor- oder Masterabschluss.

Jana
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Allerdings habe ich als Sonderpädagogin an der Grundschule neben der Lehrtätigkeit auch noch die Gutachten für externe SuS, die Bearbeitung der Förderpläne für die GS Lehrkräfte und Beratungen. Ich muss neben dem eigenen Unterricht in Förderklassen auch in den GS Klassen fördern. Das unterscheidet sich wirklich. Da ich inklusive Pädagogik studiert habe mit dem Ziel Grundschullehrerin zu werden, wegen Bundeslandwechsel allerdings dann als Förderschullehrerin mein Ref machen musste und dann wegen Mangel in dieser Berufsgruppe mich nicht auf A12 abstufen und als GS Lehrerin arbeiten durfte, bin ich nun so eingestellt und würde sofort zum Grundschullehramt wechseln. Dennoch finde ich, dass alle Lehrkräfte A13 bekommen sollten! Die Schwerpunkte sind halt etwas anders. Und dazu müssen in Grundschulen auch die Ganztagsstunden am Nachmittag abgedeckt werden – bei Gymnasien ist dies nie der Fall und das mögen die Abgeordneten Lehrkräfte immer am wenigsten, wird aber auch nicht gewürdigt…

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jana

Bearbeitung der Förderpläne? Davon weiß unsere SoPä aber nichts, das bleibt an uns LK hängen. Die Beratungen der Eltern macht sie auch nicht allein, da sitzt die Klassenleitung immer mit dabei. Ansonsten bekommen nur zieldifferente Kinder die eine oder andere Förderstunde, für die zielgleichen ( und das ist die deutliche Mehrheit) sind auch wir „einfachen LK“ zuständig. Außerdem ist es schon ein Unterschied, ob ich eine Förderstunde für 5 Kinder oder eine x-fach differenzierte Stunde für 28 Kinder vorbereite. Dank Inklusion auf Biegen und Brechen wurden die GS-Kollegen kurzerhand zu SoPä-Kräften, allerdings ohne entsprechende Ausbildung und Bezahlung. (Dank Lehrermangel wird unsere SoPä jedoch oft zur „normalen“ LK, macht also die gleiche Arbeit wie wir, bekommt dafür aber eine bessere Bezahlung…)

Last edited 1 Jahr zuvor by Marie
Katinka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jana

„Und dazu müssen in Grundschulen auch die Ganztagsstunden am Nachmittag abgedeckt werden – bei Gymnasien ist dies nie der Fall“

Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus. An der Grundschule meiner Kinder gibt es keinen Nachmittagsunterricht. Es gibt einen Hort, der die Betreuung übernimmt. An dem Gymnasium, an dem ich arbeite, habe ich – trotz Teilzeit – auch 2-3 Nachmittage zu unterrichten. Mit Pflichtunterricht, Wahlkursen, Seminaren oder Hausaufgabenbetreuung.

Informieren Sie sich richtig, bevor Sie hier falsche Informationen verbreiten.

Stiefmütterchen
1 Jahr zuvor

@Marc, nochmal genau lesen. Haben Gerichte deiner Meinung nach eher keine Ahnung von der Verfassung usw.? Oder fällen Willkür-Urteile?

„Dem widersprach das Gericht. Erstens habe der Gesetzgeber verfassungsrechtlich weiten Spielraum bei der Gestaltung der Besoldungsgruppen. Zweitens sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.“

Last edited 1 Jahr zuvor by Stiefmütterchen
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stiefmütterchen

Wenn das so in Stein gemeißelt ist, warum hat dann das Verwaltungsgericht in D’dorf die Revision beim OVG in Münster zugelassen? Ob das Revisionsurteil Rechtskraft erhält, ist dann ggf. vom VGH zu entscheiden.
Das VG in D’dorf hat ja lediglich geurteilt, dass der Ermessensspielraum des Dienstgebers bei der Eingruppierung der Landesverfassung entspricht. Ob der grundgesetzliche Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, ist dabei ja weiterhin strittig. Und ob die Landesverfassung NRW ggf. dem GG in diesem Punkt nicht entspricht, kann lediglich in Karlsruhe entschieden werden soweit keine europäischen Rechtsgrundsätze verletzt oder tangiert werden.
Das Spiel ist aus, wenn der Schiri abpfeift.

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stiefmütterchen

Ein Verwaltungsgericht urteilt NICHT über die Verfassung! Schlau Machen!!!

dickebank
1 Jahr zuvor

Von A12 sind in NRW auch alle Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss für HS, RS oder einer anderen Schulform der SekI betroffen.

Alex
1 Jahr zuvor

Wir wissen ja nun, dass in NRW A13 für alle komMen wird. Als Stufenplan.
Wenn dieses Urteil abee gut für uns alle ausgeht wird es nochmal spannend – habe seit mehreren Jahren bei den Widersprüchen gegen die Besoldung auch gegen A12 Widerspruch eingelegt.
Ein Sieg könnte zu rückwirkenden Zahlungen führen.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Clever. So clever war ich leider nicht. Ich gönne es aber allen, die da immer brav Widerspruch eingelegt haben. Und ich gönne es dem Land dass sie dann auch dick Nachzahlen müssen

MeinSenf
1 Jahr zuvor

Ich wünsche mir, dass sie Erfolg haben, zwar unterscheidet sich der Arbeitsalltag von Grundschul- und Gymnasiallehrkräften (bzw. Gesamtschulkräften) sicher in vielen Punkten, die allgemeine Arbeitsbelastung ist aber, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach, nicht geringer, eben nur anders. Nur weil die Kinder kleiner sind und der Stoff an sich eben nicht so anspruchsvoll (für uns Große), ist die Arbeit in der Grundschule doch weder einfacher noch weniger anspruchsvoll, sie ist einfach anders strukturiert. Die Knackpunkte liegen eben in anderen Bereichen als bei größeren Kindern.
Eine gute Grundschullehrkraft ist Gold wert, denn hier werden die Weichen für die weitere Schullaufbahn und nicht selten die Zukunft der Kinder gestellt, hier entscheidet sich meist schon, ob einem Kind die Lernfreude abhanden kommt, ob es neugierig bleibt, ob es selbstbewusst stolz auf seine Stärken ist und bereit an seinen Schwächen zu arbeiten. Das hat mit dem vermittelten Lehrstoff wenig zu tun, das erfordert pädagogisches Fingerspitzengefühl, motivierenden Unterricht, der sich ja auch nicht von allein vor- und nachbereitet, die Fähigkeit möglichst jedes Kind individuell zu ‚packen und mitzunehmen und Vieles mehr. Das erfordert ebenso hochqualifizierte Arbeit wie an den anderen Schulformen und sollte endlich auch so honoriert werden.

Fazit: Ich drücke die Daumen!

P.S.: Es sind die Daumen einer „elitären“ Gymmilehrkraft… 😉

Milla
1 Jahr zuvor
Antwortet  MeinSenf

Eine Gleichstellung der Arbeit aller LuL wäre das Beste. Was soll die erneute Hervorhebung der „wertvolleren“ Arbeit eines Gym- Lehrers. Jede Unterrichtsform ist mit Höhen und Tiefen gespickt, wichtig ist die Qualität des Unterrichts. Es gibt genug Schwätzer an den Schulen, die denken, dass sie es besser können als andere. Manchmal ist auch viel Luft dabei, eben die berühmten Luftpumpen. Hauptsache ich, ich ,ich! Empathie sollte kein Fremdwort sein. Ich finde es gut, wenn sich KuK hier besonders für eine Gleichbehandlung einsetzen. Warum haut man auf Marc ein? Warum macht man überhaupt diese zweifelhaften Unterscheidungen? Danke an „Mein Senf“, der allen GS-Lehrern die Daumen drückt. Ich drücke auf jeden Fall auch den klagenden LuL die Daumen, dass sie etwas erreichen, auch wenn es unwahrscheinlich ist. (schon wegen der hohen Nachzahlungen wird es Gegenargumente geben)
Mir wird es nichts mehr bringen, habe bereits mit E11 meine „Wertschätzung“ erhalten für 44 Jahre Arbeit. Trotz allem, es hat mir zu Beginn gefallen….

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  MeinSenf

Wie kommen Sie darauf, dass sich der Arbeitsalltag so stark unterscheidet? Grundschullehrer/innen sind auch ganz normale Lehrer, die eine klassische Lehrertätigkeit ausführen.

potschemutschka
1 Jahr zuvor

Diese Neiddebatten hier im Forum,( wer verdient mehr, wer arbeitet mehr usw.) freut nur die Politiker. „Teile und herrsche“ – wussten schon die alten Römer! Auch aus diesem Grund sind die Lehreregewerkschaften nicht so erfolgreich, wie z. B. die IG Metall. Wenn jeder nur an sich denkt, dann ist an alle gedacht. Die „Ich, ich, ich- Mentalität“ ist anscheinend bei einigen Lehrern genauso verbreitet, wie bei den Schülern. Leider!

Zarenthin
1 Jahr zuvor

In Berlin konnten die Lehrer vor Jahren A/E13 für alle erstreiken. Das wirkte. Zusammen mit den Erziehern, die bei den Demos vielfach dabei waren.

Die Berliner Lehrer lassen sich nun verbeamten. Damit verzichten sie auch aufs Streiken. Die Erzieher müssen künftig alleine für sich kämpfen.

Heinz
1 Jahr zuvor

Es gibt mehr als nur Grundschulen und Gymnasien in NRW. In NRW werden die meisten Lehrer nach A12 besoldet, ich gehe davon aus, dass die schiere Masse deshalb für die Landesregierung auch das Problem darstellt.

Aber irgendwie werden in den Diskussionen immer die anderen Lehrer vergessen.

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