Bildungsministerium zahlt Bergrettung von Schülergruppe (prüft aber Regressforderung an Lehrer)

17

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten für die Rettung einer großen Schülergruppe aus der Pfalz im österreichischen Kleinwalsertal. Die Rechnung belaufe sich auf exakt 13.291,57 Euro und sei mittlerweile an der Schule eingetroffen, teilte das Bildungsministerium am Dienstag auf Anfrage mit. «Das Bildungsministerium wird die Rechnung prüfen und – sofern die Rechnung keine grundsätzlichen Zweifel aufwirft – diese selbstverständlich auch bezahlen», sagte ein Sprecher.

Die 99 Schüler im Alter von 12 bis 14 Jahren sowie 8 Begleitpersonen eines Gymnasiums in Maxdorf im Rhein-Pfalz-Kreis waren am 7. Juni bei einer Wanderung in den österreichischen Alpen in Bergnot geraten. Sie hingen auf einem schmalen und nach Regenfällen rutschigen Grat fest. Etwa 70 Mitglieder der Gruppe wurden von Hubschraubern mit Seilen geborgen, die anderen stiegen von Bergrettern begleitet ab. Zwei Schüler verletzten sich leicht.

Anzeige

Die Lehrkräfte hatten der österreichischen Polizei zufolge den Wanderweg aufgrund irreführender Informationen im Internet ausgesucht. Der Weg habe sich als weitaus riskanter als beschrieben entpuppt. Nach Beratung unter anderem mit Psychologen und dem Kontakt mit den Eltern wurde die Klassenfahrt nach der Rettungsaktion mit glücklichem Ausgang fortgesetzt.

Nach Angaben des Bildungsministeriums werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme geprüft, darunter auch mögliche Rückforderungen etwa an Lehrer. Dies sei aber nur dann denkbar, wenn den Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könne. «Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die juristischen Anforderungen für einen solchen Nachweis sehr streng sind.» Die Ermittlungen in Österreich seien aber noch nicht abgeschlossen. «Auf die Schülerinnen und Schüler werden auf keinen Fall Kosten zukommen», betonte der Ministeriumssprecher. News4teachers / mit Material der dpa

Rechnung geht an Schule: Bergrettung von Schülergruppe dürfte teuer werden

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

17 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Noch 5 Jahre
1 Jahr zuvor

Nie wieder auf Klassenfahrt!

Mutter eines Schülers
1 Jahr zuvor
Antwortet  Noch 5 Jahre

Bei solchen Lehrern, die nicht in der Lage sind, sich die Route mal vorab anzuschauen oder sich beim Touristenverein zu informieren, ist das wohl auch besser so. (Wie man auf die Idee kommt, auf dieser Route nicht umzukehren, sondern so lange ohne Wanderschuhe weiterzulaufen, bis die Bergwacht kommen muss, ist mir echt ein Rätsel – kenne die Route, bin sie selbst nie bis zum Ende gelaufen).
Ich hoffe, die Lehrer werden voll in Regress genommen und ihnen wird nie wieder die Verantwortung für eine Klassenfahrt übertragen.

Realist
1 Jahr zuvor

Lösung ist ganz einfach:

Keiner macht mehr irgendwelche Klassenfahrten. Dann sind Eltern wie Sie beruhig, weil ja nichts mehr passieren kann, und Lehrkräfte brauchen keine Angst mehr vor einer medialen Hexenjagd haben, weil sie das Volk „in Regress“ nehmen will.

Weniger Stress und weniger Risiko für alle, also die optimale Lösung!

Mutter eines Schülers
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Ja, besser wäre das, keine Klassenfahrten, wenn Lehrkräfte Gefahrensituation nicht nur nicht erkennen, sondern selbst herbeiführen.

Mika
1 Jahr zuvor

Also wenn man jetzt einmalig 4000€ (13.000 geteilt durch die vier begleitenden Lehrer) zahlt und dafür nie wieder eine Klassenfahrt durchführen muss – ich wäre sofort dabei. Allein die Nächte, die ich durchschlafen kann, der Organisations- und Abrechnungsstress, der entfällt, kein Rumärgern mehr mit Eltern, die den Beitrag nicht zahlen, … Wo kann ich das bitte beantragen?

Realist
1 Jahr zuvor

Genauso ist das Gesetz: Der Dienstherr zahlt und kann versuchen bei den Lehrkräften Regress zu nehmen, aber nur beim Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Und alle Lehrerhasser, die die Lehrkräfte persönlich die Rechnung zahlen lassen wollten, rotieren jetzt auf ihren Stühlen, weil ihr Weltbild zusammenbricht: „Aber es geht doch um KIIIIIINDER!“

Nein, egal ob es um die Rettung von Kindern, um kaputte Stühle oder um defekte Notebooks geht: Das Gesetz macht hier keinen Unterschied. Die Schnappatmung bei einigen hier kann wieder aufhören.

vhh
1 Jahr zuvor

Rechtlich keine Frage, legal ist das sicherlich korrekt. Nur: der Dienstherr „kann“ versuchen… Reiseverkehrskaufleute o.ä. lernen drei Jahre, es wäre doch echtes Augenmaß, wenn man sich ausnahmsweise einmal vor die Lehrkräfte stellen würde, die beim Nebenjob „Reiseleiter“ einen Fehler gemacht haben. Vermutlich wird es keine Zahlungspflicht geben, aber attraktiver machen solche Ankündigungen aus dem Ministerium den Beruf nicht.

Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Ich sehe das wie Sie. Natürlich sollte man intern immer prüfen, ob hier ein grobes Verschulden vorliegt und die entsprechenden Konsequenzen, falls vorhanden umsetzen (keine Klassenfahrten mehr durch besagten Kollegen durchführen lassen und eine schriftliche Ermahnung z.B.).

Da aber wahrscheinlicher ist, dass kein Vorsatz oder ein grobes Verschulden vorliegt, kann man sich solche Kommentare gegenüber der Presse auch einfach sparen und einfach mal den Mund halten! Ich hätte es auch prüfen können und bei der Presse einfach nur sagen können, dass das Ministerium die Rechnung bezahlt … ende. Sollte es sich dann doch herausstellen, dass überall Warnschilder standen, die Lehrer zusätzlich gewarnt wurden und sich trotzdem auf den Weg gemacht haben, dann könnte ich das hinterher vor der Presse immer noch korrigieren, auch ohne, dass ich den Lehrern mal wieder von vornherein in den Rücken falle. So macht man mal wieder allen Lehrern klar, dass man im Grunde nichts von Ihnen hält und ihnen sehr gerne in den Rücken fallen würde.

undewigsingendieWälder
1 Jahr zuvor
Antwortet  Heinz

Vermutlich ein Jurist des Ministeriums, der halt auf Anfragen wie ein Jurist antwortet, damit man ihm dannach nicht unterstellen kann, er hat ja nichts davon gesagt, dass eventuell doch..

dickebank
1 Jahr zuvor

Nun, dass das Land zunächst einmal die Kosten für die Bergrettung übernimmt heißt doch noch lange nicht, dass im Nachgang nicht geprüft wird, ob andere nicht in Regress genommen werden können.

Noch 5 Jahre
1 Jahr zuvor
Antwortet  Heinz

Eine schlimme Strafe….nicht mehr auf Klassenfahrt gehen zu dürfen 😉

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Noch 5 Jahre

Ja, ich wäre darüber auch seeeehr traurig…. mit 30 pubertierenden Disziplinallergikern…

Heinz
1 Jahr zuvor

13.000€ für stundenlange Hubschraubereinsätze um 70 Personen zu retten? Das ist doch ein Schnäppchen. Umgelegt auf die Schüler wären das gerade einmal 130€ wenn sich das als Klassenfahrt nicht gelohnt hat weiß ich auch nicht.

Spaß beiseite:
Sowas würde mir genau einmal passieren, also ich meine, dass man es „PRÜFT“, ob man mich in Regress nehmen könnte und ich wäre das letzte Mal auf Klassenfahrt und auf Wandertag gefahren. Die Lehrer in RP sollten sich nicht verarschen lassen!

undewigsingendieWälder
1 Jahr zuvor
Antwortet  Heinz

In zehn Jahren werden die Schüler lachen und die Klassenfahrt als Abenteuer der besonderen Art im Gedächtnis behalten.

Und vielleicht ist bei Einigen auch hängen geblieben, wie man sich auf eine Tour ins (Hoch)-gebirge vorbereitet. Dann wars wenigstens lehrsam.

Allgäulehrer
1 Jahr zuvor

Nein,
der Weg war im Netz nicht als leicht beschrieben. Dort stand ausdrücklich T4. Das das für gute Leute ne Feierabendroute ist, klar. Ein Blick auf die topographische Karte hätte sofort schlau gemacht , außerdem war der Wanderweg gesperrt. In die Berge ohne Führer bzw. ohne Vorexkursion. Über manche KollegInnen kann ich nur mit dem Kopf schüttel. Facepalm… no mercy…

DalaWald
1 Jahr zuvor
Antwortet  Allgäulehrer

Genauso sehe ich das. Ich absolviere jährlich 10 bis 20 Bergtouren, wäre ich die Route trotzdem nicht gegangen. Erst recht nicht, wenn ich 100 Schüler dabei habe und ich für sie verantwortlich bin. Das erste was ich gelernt habe beim Bergtouren: man kann und soll Kehrt machen, wenn es zu viel ist, die Route gefährlich wird, Unsicherheit oder Angst auftritt. Man sollte sehr klar sein darüber, was man in der Lage ist zu meistern und was nicht.
Die Tour war wirklich als T4 bezeichnet. https://www.hikr.org/tour/post110309.html

https://www.alpine-bergtouren.de/skala-bergtouren.php:
„T4, T4+: In dieser Kategorie beginnt das echte Bergsteigen über hochalpine Landschaft. Bergtouren führen anhaltend durch steilen, ausgesetzten Fels oder durch sehr abschüssiges Steilgras. Diese Partien verlangen die Beherrschung des I. Klettergrades (nach UIAA) – können kurzzeitig auch den II. Grad tangieren. Technische Installationen in Form von Drahtseilen, Ketten oder Steigbügel sind nicht mehr vorhanden – das Gelände ist unpräpariert, zugleich wild belassen. Für die Begehung sind grundlegende Kletterkenntnisse, sowie ein hohes Maß an Bergerfahrung nötig – für erfahrene Bergsteiger indes noch gut beherrschbar. Weniger Geübte müssen aber bereits am Seil gesichert werden. Eine Beschilderung ist nicht immer gegeben und auch eine Markierung lässt oft zu wünschen übrig – ist mitunter nicht existent. Bergstiefel mit verwindungsarmer Sohle nötig. In den Felspassagen ist das Tragen eines Steinschlaghelms Pflicht. Bergwanderanfänger sollten sich von Touren dieser und der nachfolgenden Kategorien fernhalten. Touren mit dem Zusatz + bewegen sich im oberen Bereich des Schwierigkeitsgrades.“

Sorry, aber ich sehe kein Logik bei der Schlussfolgerung: keine Klassenfahrten mehr. Warum? Weil die verantwortliche Lehrer leichtsinnig gehandelt haben und sollten jetzt eventuell für ihre Fehlentscheidungen die Rechnung zahlen? Ich sehe sie nicht in der Opferrolle. Bei welchem Beruf ist es erlaubt Leben anderer (Minderjähriger) zu riskieren?

Andre Hoger
1 Jahr zuvor

Freue mich auf den nächsten Ausflug und die nächste Klassenfahrt!