Wegweisendes Urteil: Behörden (Schulen) dürfen darauf vertrauen, wenn IT-Anbieter ihnen Datenschutz-Kompatibilität zusichern

KARLSRUHE. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil zum Datenschutz (auch) an Bildungseinrichtungen gefällt. Öffentliche Auftraggeber, also auch Schulen und Schulträger, können darauf vertrauen, wenn ihnen IT-Anbieter Datenschutz-Kompatibilität zusichern – und sie beauftragen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Kampagne insbesondere gegen Microsoft in Schulen, die von Datenschutzbeauftragten einiger Bundesländer geführt wird, dürfte so nicht länger … Wegweisendes Urteil: Behörden (Schulen) dürfen darauf vertrauen, wenn IT-Anbieter ihnen Datenschutz-Kompatibilität zusichern weiterlesen