Schwangere Lehrerinnen sollen „möglichst“ ein eigenes Büro nutzen und Stoßzeiten meiden

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Nach einem längeren coronabedingten Verbot dürfen schwangere Lehrerinnen in Bayern, wenn sie dies wollen, nun wieder in Präsenz unterrichten – eine Pflicht gibt es demnach aber nicht. Lehrerverbände kritisieren die Regelung scharf.

Schwangere Lehrerinnen sollen ein eigenes Büro bekommen – realistisch? Foto: Shutterstock

Der geltende Arbeits- und Mutterschutz sei bei ihrem Einsatz zu beachten, der Schutz der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes stehe an erster Stelle, betonte das Ministerium. Dafür wurde nach Angaben des Ministeriums ein spezieller Praxisleitfaden erstellt und in der vergangenen Woche verschickt. Er soll die Schulleitungen dabei unterstützen, die Gefährdung der schwangeren Lehrerinnen im Schulalltag einzuschätzen.

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hatte die Aufhebung des Schul-Betretungsverbots für schwangere Lehrerinnen erst nach der Kabinettssitzung am ersten Schultag öffentlich angekündigt. Bei Lehrerverbänden sorgte die kurzfristige Regelung für viel Kritik. Die Schulen seien viel zu kurzfristig mit dem Praxisleitfaden informiert worden, bemängelte der bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband. Eine Umsetzung müsse nun ohne vernünftige Vorbereitung und Information gewährleistet werden.

Der bayerische Realschullehrerverband (brlv) beklagte beispielsweise, dass nach der Regelung Schwangere möglichst außerhalb der üblichen Stoßzeiten die Schule betreten und wenn möglich ein eigenes Büro nutzen sollen. «Hier werden Zustände abverlangt, die fernab jeglicher Realität liegen und unsere Schulen komplett überfordern», sagte der Vorsitzende des brlv, Jürgen Böhm.

Der bayerischen Philologenverband (bpv) kritisierte, dass die Verantwortung an die Schulleitungen abgegeben werde, die die gesundheitliche Situation der Lehrerinnen beurteilen müssten. «Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Sozial-, Gesundheits- und Kultusministerium zum Einsatz Schwangerer in den Schulen überzeugt nicht», erklärte bpv-Vorstandsmitglied Stefan Düll.

Das Kultusministerium wies die Kritik zurück. Man sei nur zu einer Regelung zurückgekehrt, die es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben habe. Und in den allermeisten anderen Bundesländern gelte eine ähnliche Regel. Zudem argumentierte das Ministerium, die Schulleitungen seien frühzeitig über die weiteren Schritte und Maßnahmen informiert worden.

Der geltende Arbeits- und Mutterschutz sei bei ihrem Einsatz zu beachten, der Schutz der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes stehe an erster Stelle, betonte das Ministerium. Dafür wurde nach Angaben des Ministeriums ein spezieller Praxisleitfaden erstellt und in der vergangenen Woche verschickt. Er soll die Schulleitungen dabei unterstützen, die Gefährdung der schwangeren Lehrerinnen im Schulalltag einzuschätzen.

«Hier werden Zustände abverlangt, die fernab jeglicher Realität liegen und unsere Schulen komplett überfordern»

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hatte die Aufhebung des Schul-Betretungsverbots für schwangere Lehrerinnen erst nach der Kabinettssitzung am ersten Schultag öffentlich angekündigt. Bei Lehrerverbänden sorgte die kurzfristige Regelung für viel Kritik. Die Schulen seien viel zu kurzfristig mit dem Praxisleitfaden informiert worden, bemängelte der bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband. Eine Umsetzung müsse nun ohne vernünftige Vorbereitung und Information gewährleistet werden.

Der bayerische Realschullehrerverband (brlv) beklagte beispielsweise, dass nach der Regelung Schwangere möglichst außerhalb der üblichen Stoßzeiten die Schule betreten und wenn möglich ein eigenes Büro nutzen sollen. «Hier werden Zustände abverlangt, die fernab jeglicher Realität liegen und unsere Schulen komplett überfordern», sagte der Vorsitzende des brlv, Jürgen Böhm.

Der bayerischen Philologenverband (bpv) kritisierte, dass die Verantwortung an die Schulleitungen abgegeben werde, die die gesundheitliche Situation der Lehrerinnen beurteilen müssten. «Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Sozial-, Gesundheits- und Kultusministerium zum Einsatz Schwangerer in den Schulen überzeugt nicht», erklärte bpv-Vorstandsmitglied Stefan Düll.

Das Kultusministerium wies die Kritik zurück. Man sei nur zu einer Regelung zurückgekehrt, die es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben habe. Und in den allermeisten anderen Bundesländern gelte eine ähnliche Regel. Zudem argumentierte das Ministerium, die Schulleitungen seien frühzeitig über die weiteren Schritte und Maßnahmen informiert worden. News4teachers / mit Material der dpa

Was gilt nun? Verwirrung um Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht

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Emil
1 Jahr zuvor

Ich lach mich schlapp!!!
Ein eigenes Büro???
Stosszeiten vermeiden???
Wann haben die Leute da oben das letzte Mal eine Schule betreten????

Georg
1 Jahr zuvor

Eigenes Büro… süß

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor

Kasperltheater

Marianne
1 Jahr zuvor

Naja. Adminkram könnten sie schon machen. Ein Verzeichnis mit Busunternehmen samt Konditionen für Schulausflüge anlegen, bei Jugendherbergen Kontingente erfragen, ein paar Wanderstrecken zusammenstellen, die To-do-Listen für diverse Veranstaltungen aktualisieren. Das sind Sachen, die gibt es an der Schule meiner Kinder nicht und jedes Mal verfallen die LuL in Stress, weil noch so viel zu tun ist, was nichts mit Unterricht zu tun hat.

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marianne

Die Idee mit den Wanderstrecken ist nicht gut… die Strecken müsste sie natürlich ablaufen, damit dann unterwegs nix passiert und sich die Strecke in der Realität nicht als unpassierbar erweist… 😉

Marianne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Leseratte

In den ersten Schwangerschaftswochen ist das vermutlich durchaus möglich. Rücksprache mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin vorausgesetzt 😉

uesdW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Leseratte

Bewegung an der frischen Luft ist Gesundheitsfördernd. Es wird auch Kontakt mit potentiellen Gefährdern vermieden.

Und das Land spart sich viel Geld, wenn nicht die Schulklassen wieder mit dem Hubschrauber vom Berg geflogen werden muß, nur weil sich die Lerhkraft nur auf das Internet verlassen hat.

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  uesdW

Genau das hatte ich im Hinterkopf 😉

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marianne

Die Rede ist von Präsenzunterricht im Schulgebäude. Für den von Ihnen genannten „Adminkram“ muss man nicht im Schulgebäude sitzen.

Marianne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Kann man aber.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marianne

Könnte man, wär dann aber kein Präsenzunterricht und im Homeoffice für die Schwangere sicherer.

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marianne

Also Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen … damit sie nicht faul zu Hause herum lungern… Ich glaube kaum, dass irgend eine Lehrkraft sich auf Ausarbeitungen einer Kollegin, eines Kollegen verlässt. Gerade bei Ausflügen ist es doch sehr subjektiv. Was die (schwangere) Kollegin als spannenden Rundweg mit interessanten Eindrücken empfindet, kann sich für die nachwandernde Lehrkraft als langweilig und schwer vermittelbar heraus stellen.
Eine sportliche schwangere Kollegin kann auch eine einfache 3-Stunden-Tour empfehlen, bei der die SuS an einem heißen Sommertag schlapp machen, weil ein 100 Höhenmeter-Anstieg dabei ist, den die Schwangere als unproblematisch erlebt hat. Ich glaube, das wollen die meisten Lehrkräfte selbst ausarbeiten, weil sie zum Schluss die Verantwortung tragen.
Aber super, die Schwangeren zu solchen Arbeiten verpflichten zu wollen, die hinterher kaum jemand wirklich nutzt…

verwirrter Schulleiter
1 Jahr zuvor

Aus dem Praxisleitfaden erschließt sich mir nicht die ursprünglich vom Kultusminister getroffene Aussage:
„Dass schwangere Lehrerinnen wieder in Präsenz unterrichten dürfen, erwähnte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) bereits vor zwei Woche beiläufig am Ende der Pressekonferenz zur Sitzung des bayerischen Kabinetts. Schwangere sollten sich je nach persönlicher Situation mit ihrem Arzt und Schulleiter absprechen, erläuterte er vor Ort. Voraussetzung werde sein, dass die Lehrerinnen „es wollen“ und es „auch medizinisch verantwortbar ist“. Einen Zwang werde es nicht geben, versicherte der Minister.“
(Zitat aus: https://www.br.de/…/schwangere-lehrerinnen-freiwillig…)
Muss ich nun mit der Betroffenen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (dazu nötigen?) oder warte ich auf ihr „freiwilliges Angebot“?
Ebenfalls wird sich in dem Schreiben immer wieder auf das Tragen einer FFP 2 – Maske gestützt => Hier möchte ich auf das Mutterschutzgesetz hinweisen: Insbesondere in Bezug auf Tätigkeiten mit Personenkontakt kann eine Atemschutzmaske ab einer Filtrierleistung ab FFP2 (oder vergleichbar) einen effektiven Eigenschutz gewährleisten. Hier ist jedoch zu beachten, dass solche dicht anliegenden Atemschutzmasken bei schwangeren Frauen nur bedingt eingesetzt werden können. Denn nach dem Mutterschutzgesetz sind Tätigkeiten, bei denen die schwangere Frau eine Schutzausrüstung (darunter fallen FFP2- und vergleichbare Masken) tragen muss und dadurch eine körperliche Belastung für sie entsteht, verboten (vgl. § 11 Absatz 5 Satz 2 Nummer 7 MuSchG).
Auch unklar ist mir die Vorgehensweise, wenn das schulische Personal (z.B.: Mittagsbetreuung/Sozialarbeiterin/Hausmeisterin/Pausenverkäuferin) bei einem Träger/externe Firma angestellt ist – übernimmt dieser dann die Gefährdungseinschätzung?

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor

Als SL warst du immer schon verpflichtet für deine Mitarbeiterinnen im Falle einer Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Dies gilt für alle Leute an deiner Schule, die Bedienstete des Landes sind, also den selben Arbeitgeber haben.
Vor Corona wurden so Dinge wie Pausenaufsichten, Sportunterricht, Ausflüge, Klassenfahrten genau in den Blick genommen. Seit Corona der gesamte Arbeitsplatz. Das ist kompliziert, denn die nicht im Präsenz arbeitenden Lehrerinnen müssen ja auch Aufgaben erhalten, die sie in homeoffice oder in einem zur Verfügung stehenden Raum erledigen können.

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor

Spannend, wie eine rein sachliche Antwort bewertet werden kann.
Mutmaßlich gibt mir jemand recht und jemand anderes meint, ich erzähle Quatsch…. Sehr seltsam…

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

GBU ja, ohne Zweifel:
Freiwilligkeit in diesem Kontext = irrelevanter Mumpitz. – Vgl.:

„Hallo SL, ich bin die Frau XY, schwanger dieser Tage, aber ich würde doch ganz gerne mich nützlich machen und endlich mal wieder die radioaktive Sammlung und unsere Quecksilbergesteinspräparate abstauben. Ich mach das gerne, freiwillig.“ – Na, dämmert’s?

verwirrter Schulleiter
1 Jahr zuvor

.Auch wenn wir schon die ein oder andere Besprechung und Austausch mit Kollegen hatten. Es gibt noch einige offene Themen / Fragestellung und es kommen demnächst weitere Dienstbesprechungen von unserem Schulamt in Zusammenarbeit mit Personalrat dazu.

Ich orientiere mich derzeit an dem Vorschlag des BLLV:
Was sollen nun also die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter tun? 
In einer Situation, in der sie durch die Informationspolitik ihres Dienstherrn, wie schon so oft im Verlauf der Pandemie, viel zu kurzfristig informiert und lange im Ungewissen gelassen werden, müssen die Regelungen jetzt geprüft und bewertet werden, auch hinsichtlich der Frage ob diese von den Schulleitungen tatsächlich vernünftig umgesetzt werden können. Erst, wenn dies feststeht, kann mit der Arbeit begonnen und eine individuelle Gefährdungsbeurteilung verantwortungsvoll erstellt werden. Dies geht nicht von heute auf morgen und braucht Zeit. Diese Zeit muss nun allen Beteiligten gegeben werden. Es darf hier keine Schnellschüsse geben. Denn es geht schließlich um die Gesundheit.“

Ich weiß von einigen anderen Rektoren die bitten ihre Schwangeren sich direkt krankschreiben zu lassen, da sie die Verantwortung nicht eingehen möchten. Naja ich warte mal ab, was mir noch vom BLLV empfohlen wird bevor ich zu schnell handle.

Marie
1 Jahr zuvor

Na, das würde ich gern sehen, wie man außerhalb der Stoßzeiten im eigenen Büro in Präsenz unterrichtet.

Erwin GHWRS
1 Jahr zuvor

Aufgrund der Gender-Diskussion und der Gleichstellung frage ich mich, ob diese Regelung auch für Männer und Diverse gilt, die sich schwanger fühlen? Wäre sonst ja diskriminierend…

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Erwin GHWRS

Wenn die Schwangerschaft von med. Fachpersonal bestätigt wird, dann ja. – Ansonsten ist das hier ein schwächlicher dafür aber umso garstigerer Stammtischgag, der zum Blindgänger werden muss, denn es wäre neu, wenn man sich auf Grundlage des eigenen Gefühls schwanger melden könnte beim Dienst-/Arbeitgeber. – Aber der nächste wird bestimmt lustig, dranbleiben!