Urteil: Auch Studierende können Hartz IV bekommen – aber nur dann, wenn…

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CHEMNITZ. Grundsätzlich ist es so: Studierenden stehen keine Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu. Sie erhalten Bafög. In Ausnahmefällen kann dieser Grundsatz aber ausgehebelt werden.

Das Landessozialgericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Ist ein Student zwar an einer Hochschule eingeschrieben ist, studiert aber nicht, kann er Hartz IV in Anspruch nehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Sachsen (Az. L 7 AS 833/19) verweist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Geklagt hat ein Mann, der die von der Behörde überwiesenen Sozialleistungen zurückzahlen sollte. Der Grund: Während seines Hartz-IV-Bezugs war der Mann zeitweise immatrikulierter Student. In seinen Anträgen hatte er das nicht angegeben.

Die Behörde war der Ansicht, ihm stünden die Sozialleistungen nicht zu und er hätte Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen müssen. Der Mann argumentierte, nur formal eingeschrieben zu sein, eine Vorlesung habe er nie besucht und somit auch nicht sein Studium betrieben. Ihm sei es allein darum gegangen, das Essen in der Mensa zum Studentenpreis zu bekommen.

Das Gericht gab dem Mann recht. Zwar seien Personen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderfähig wären, grundsätzlich von Leistungen zur Grundsicherung ausgeschlossen. Entscheidend sei aber, ob die Person auch wirklich unter die Bafög-Förderung fiele. Voraussetzung dafür ist nicht nur die Immatrikulation, sondern auch die aktive Teilnahme am Studium. Letzteres sah das Gericht in dem Fall nicht als gegeben. Daher entfalle auch der Anspruch auf Hartz IV nicht. News4teachers / mit Material der dpa

Wichtig zu wissen: Studierende können Kosten des Auslandssemesters teilweise absetzen

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PaPo
1 Jahr zuvor

Ein kleines Quiz:Wer findet den Fehler?

  • Überschrift: „Auch Studierende können Hartz IV bekommen“
  • Artikeltext: „Ist ein Student zwar an einer Hochschule eingeschrieben ist, studiert aber nicht, kann er Hartz IV in Anspruch nehmen.“

Hier binnendifferenzierendes „Scaffolding“:

Spoiler

  • Überschrift: „Auch Studierende können Hartz IV bekommen“
  • Artikeltext: „Ist ein Student zwar an einer Hochschule eingeschrieben ist, studiert aber nicht, kann er Hartz IV in Anspruch nehmen.“

Carsten60
1 Jahr zuvor

Letztlich erklärt das Gericht es offenbar als völlig legal, an einer Hochschule nur deshalb eingeschrieben zu sein, um studententypische finanzielle Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, wozu auch das Semesterticket gehört. Und wie viele Studenten dieser Art mag es geben? Wie viele davon werden Lehramtsstudienplätze blockieren?

Student
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Je nach Fach werde wohl kaum Plätze blockiert. Die Frage sollte eher sein: Wieviele Studenten müssen ihr Studium unterbrechen oder abbrechen, weil ihnen wegen der Corons-Lage und der kommenden Rezession die Jobs wegbrechen, ihnen aber vom Sozialamt mit Verweis auf das Studium jede Hilfe verwehrt wird?

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor

Schade, dass sich das Gericht auf diese Argumentation eingelassen hat. Hier liegt mir doch eher ein besonders cleverer Fall von Schmarotzertum vor. Man sollte ihm – ohne Studium – gleich einen Master verleihen: er weiß, wie man’s macht. *Ironie off*