Gericht bestätigt Zwangsgeld gegen Querdenker-Eltern wegen Verstoß gegen die Schulpflicht
SCHLESWIG. Die Schulpflicht kann nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Dies stellten die Richter am Freitag in einem Eilverfahren fest. Die Eltern eines Zehnjährigen hatten einstweiligen Rechtsschutz beantragt, weil sie Menschenrechte, die Verfassung und Europarecht verletzt sahen, wie das Gericht angab. Die Eltern hätten sich trotz … Gericht bestätigt Zwangsgeld gegen Querdenker-Eltern wegen Verstoß gegen die Schulpflicht weiterlesen
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